Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 12 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1

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1 Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 12 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1 Lerngebiet 6 Gewerbesteuer 20 Stunden LERNZIEL Die Schüler erwerben anhand praxisorientierter Fälle die Fähigkeit, die Gewerbesteuer selbstständig zu berechnen, Zerlegungsvorschriften anzuwenden und die Gewerbesteuerrückstellung zu ermitteln. Dabei werden sie sich der Bedeutung und Stellung der Gewerbesteuer im Steuersystem bewusst. Einführung in die Gewerbesteuer: geschichtliche Entwicklung Stellung im Steuersystem Steueraufkommen Rechtsgrundlagen Verwaltung Schema zur Ermittlung der Gewerbesteuer Steuergegenstand: Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Tätigkeit Gewerbebetrieb kraft Rechtsform Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb Reisegewerbebetrieb Steuerschuldner Steuerbefreiungen Gewerbesteuer: Gemeinde-, Real-, Betriebssteuer Vgl. allgemeines Steuerrecht GewStG, GewStDV, dazu GewStR Finanzamt und Gemeinde 2 GewStG, 15 EStG Auch auf Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht eingehen, R 2.5, 2.6 GewStR 14 AO 1 GewStDV, 35a GewStG 5 GewStG 3 GewStG im Überblick

2 Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 12 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 2 Ermittlung des Gewerbeertrages: Gewinn Hinzurechnungen: Entgelte für Dauerschulden einschließlich Kontokorrentschulden Gewinn des typisch stillen Gesellschafters Miet- und Pachtzinsen Verlustanteile an Personengesellschaften Spenden Kürzungen: Grundstücke Gewinnanteile an Personengesellschaften Spenden Gewerbeverlust Ermittlung des Steuermessbetrages: Freibetrag Steuermesszahl Steuermessbetrag Gewerbesteuermessbescheid 7 GewStG, 7 S. 2 GewStG 8 GewStG Nr. 1 a Entgelt für Schulden Nr. 1c Gewinnanteile des stillen Gesellschafters Nr. 1d Miet- und Pachtzinsen (einschl. Leasingraten) bewegliche WG Nr. 1e Miet- und Pachtzinsen (einschl. Leasingraten) unbewegliche WG Änderung durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab berücksichtigen Nr. 1 f Lizenzgebühren Nr. 8 Verlustanteile an Personengesellschaften Nr. 9 Ausgaben i.s. 9 Abs.1 Nr. 2 KStG 9 GewStG, 20 GewStDV Nr. 1 Nr. 2 Nr. 5 10a GewStG 11 Abs. 1 GewStG 11 Abs. 2 GewStG 14 GewStG 184 AO

3 Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 12 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 3 Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer: Hebesatz der Gemeinde Gewerbesteuerbescheid Vorauszahlungen Abschlusszahlung Zerlegung des Steuermessbetrages: Betriebsstätten Zerlegungsmaßstab Zerlegungsbescheid Rückstellungsberechnung Rechtsbehelfe: Einspruch Widerspruch 14 GewStG, 184 AO Auf Mindesthebesatz (200 %) eingehen 16 GewStG 19 GewStG 20 GewStG 28 GewStG 12 AO 29, 31 GewStG 188 AO 4 Abs. 5b EStG Rückstellung auch in der Steuerbilanz lt. OFD Rheinland zur Ermittlung der Höhe des Betriebsvermögens i. S. des 7g EStG Finanzamt Gemeinde (in Bayern kein Widerspruch sondern Klage)

4 Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 12 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 4 Lerngebiet 7 Körperschaftsteuer 15 Stunden LERNZIEL Die Schüler erfassen die Bedeutung der Körperschaftsteuer im Steuersystem, insbesondere ihre Beziehung zur Einkommensteuer. Sie gewinnen Einblick in das Verfahren zur Ermittlung des Einkommens von juristischen Personen und können anhand von Beispielen die Berechnung der Körperschaftsteuer und Ausschüttung nachvollziehen. Allgemeine Einführung: Stellung im Steuersystem Steueraufkommen Rechtsgrundlagen Steuerpflicht Steuerbefreiungen im Überblick Verfahren zur Ermittlung des Einkommens: Grundlagen der Besteuerung Ermittlung des Einkommens Steuersatz 1, 2 KStG 5 KStG 7 KStG 8, 9, 10 KStG 23 KStG Auf Kapitalertragsteuer eingehen, 43a EStG vgl. Steuerlehre, Jgst. 10, LG 3, und Jgst. 11, LG 4

5 Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 12 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 5 Lerngebiet 8 Abgabenordnung 20 Stunden LERNZIEL Die Schüler erfassen die Bedeutung der Abgabenordnung im Steuersystem. Sie lernen die Zuständigkeiten der einzelnen Finanzbehörden kennen und werden in die Lage versetzt, Fristen und Termine selbstständig zu berechnen und die Folgen der Fristversäumnisse zu bestimmen. Sie lernen das Rechtsbehelfsverfahren kennen und werden sich der Folgen von Rechtsverstößen im Steuerrecht bewusst. Zuständigkeit der Finanzbehörden: sachlich örtlich Steuerverwaltungsakte: Begriff Arten Form Bekanntgabe Wirksamkeit Bestandskraft Nichtigkeit Termine und Fristen: Begriffe Fristberechnung Fristversäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand AO Anhand von Fällen die örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörden ermitteln 118 AO 119 AO 122 AO 124 AO 125 AO Berechnung anhand von Fällen durchführen AO i. V. m. 187, 188 BGB

6 Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 12 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 6 Ermittlungsverfahren: Melde- und Anzeigepflichten Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen Auskunftspflichten Auskunftsverweigerungsrecht Außenprüfung Festsetzungs- und Feststellungsverfahren: Steueranmeldungen Steuerbescheide Festsetzung der Steuer: Vorbehaltsfestsetzung vorläufige Steuerfestsetzung Festsetzungsverjährung Berichtigung von Steuerbescheiden Erhebungsverfahren: Entstehung der Steuer Fälligkeit der Steuer Entstehung und Berechnung steuerlicher Nebenleistungen: Verspätungszuschlag Stundungszins Säumniszuschlag Vollverzinsung Auf Besteuerungsrundsätze und Untersuchungsgrundsatz ( 85, 88, 89 AO) eingehen 134, 138 AO im Überblick In Anknüpfung an Rechnungswesen, Jgst. 10, LG 2 149, 150 AO 93 AO Auch auf automatisierten Abruf von Kontoinformationen 94b AO eingehen AO 193 ff. AO (nur im Überblick) 150, 167, 168 i. V. m. 164 AO 155, 157, 119 AO 164 AO 165 AO 169, 170 Abs. 1, 2, 171 Abs. 1, 2, 8, 10 AO 129, 164, 165, 172, 173 AO 38 AO i. V. m. Einzelsteuergesetzen 220 AO 3 Abs. 3 AO 152 AO 234 AO 240 AO 233a, 238 AO Auf Verzögerungsgelder ( 146 Abs. 2b AO) und Zwangsgelder ( 329 AO) hinweisen

7 Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 12 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 7 Erlöschen des Steueranspruchs: Zahlung Aufrechnung Erlass Zahlungsverjährung Rechtsbehelf und Rechtsmittel: Einspruch Klage Revision Rechtsverstöße und ihre Folgen im Überblick: Steuerordnungswidrigkeiten Steuerstraftaten Selbstanzeige 47 AO 224 AO 226 AO 227 AO Unterschied zur Verjährung nach BGB erklären, vgl. Allgemeine Wirtschaftslehre, Jgst. 11, LG AO Einsatz der Textverarbeitung möglich Auf Aussetzung der Vollziehung eingehen 347, 350, 355, 357, 361, 366, 367 AO (insbesondere im Zusammenhang mit Berechnungen zur Rechtsbehelfsfrist) Vgl. Rechnungswesen, Jgst. 10, LG AO

8 Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 12 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 8 Lerngebiet 9 Aktuelle Rechtsänderungen 15 Stunden LERNZIEL Die Schüler erwerben die Fähigkeit, ihre Steuerkenntnisse zu aktualisieren und zu erweitern, indem sie sich mit Neuerungen der Steuergesetzgebung auseinander setzen. Umsetzung von Rechtsänderungen, insbesondere im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer anhand von Beispielen Berücksichtigung der Rechtsänderungen, die sich nach Behandlung der Lerngebiete in den Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 ergeben haben

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