Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine

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1 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Ab 1. Februar 2014 wird das herkömmliche Lastschriftverfahren durch das europaweit einheitliche SEPA- Basislastschriftverfahren abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt ist auch der Einzug der Mitgliedsbeiträge nicht mehr mit Datenträgern wie Diskette, CD-ROM und USB-Stick oder gar mit beleghaften Lastschriften möglich, das heißt, Online-Banking wird Pflicht! Das betrifft Privatpersonen, Unternehmen und Behörden ebenso wie Vereine, vor allem, wenn sie die Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen. Sonderregelungen gibt es auch dann nicht, wenn der Verein keinen Zahlungsverkehr mit dem Ausland tätigt, was bei den meisten Vereinen der Fall sein dürfte. Die gute Nachricht für Vereine lautet: Bestehende Einzugsermächtigungen können unter bestimmten Umständen als SEPA-Lastschriftmandate weitergenutzt werden. Aber die neuen SEPA-Zahlverfahren sind komplexer. Jeder Verein muss bei der Umstellung zusätzliche Anforderungen beachten. Daher sollten Vereine sich die Zeit nehmen, sich mit dem neuen SEPA-Verfahren auseinander zu setzen. Die Pflicht zur Umstellung bietet Vereinen auch die Chance, auf einen einheitlichen Beitragseinzug umzustellen. Damit Ihr Verein fit für SEPA wird, haben wir für Sie eine Check- und Arbeitsliste mit den aus unserer Sicht wichtigsten Themen für die Vereine zusammengestellt. Alternative Checklisten ebenfalls für Vereine können Sie in unserer Linksammlung am Ende dieses Merkblattes herunterladen. Für Fragen steht Ihnen der BDS-Landesverband gern zur Verfügung und unterstützt Sie. SEPA mit dem BDS-Informationssystem Vereine, die das BDS-Informationssystem zur Vereinsverwaltung nutzen, werden dabei seit September 2013 unterstützt. Hierzu haben wir ein gesondertes Merkblatt SEPA mit der BDS- Mitgliederverwaltung erstellt. Inhalt: I. Allgemeine Checkliste für den Vereinsvorstand zur Einführung des SEPA- Verfahrens A. Vorbereitung B. Umstellung C. Beitragseinzug II. III. IV. Mustervorlagen FAQ s Fragen zu SEPA Linksammlung

2 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 2 I. Checkliste für den Vereinsvorstand zur Einführung des SEPA-Verfahrens A. Allgemeine Vorbereitungen 1. SEPA-Verantwortlichen im Verein festlegen Legen Sie einen SEPA-Verantwortlichen im Verein fest. Das ist in der Regel der Kassier bzw. diejenige Person, die auch den Beitragseinzug bzw. die Rechnungsstellung veranlasst bzw. überwacht. Noch nicht festgelegt, erledigt am Ja, Name der(s) SEPA-Verantwortlichen 2. Zeitpunkt für die Umstellung festlegen Legen Sie fest, ab wann Sie (nur noch) mit SEPA-Lastschriften arbeiten möchten. Achtung! Die Umstellung muss zum abgeschlossen sein. Zeitpunkt definiert. Umstellung zum: TIPP: Ziehen Sie die Beiträge 2013 noch mit dem bestehenden DTA-Verfahren ein. Sollten Sie die Beiträge 2014 noch nicht mit SEPA einziehen wollen, können Sie die Beiträge nur noch im Januar 2014 einziehen. 3. Überprüfen Sie den Zahlungsverkehr Ihres Vereins Zahlungen beleghaft Zahlungen per Diskette / Datenträger / USB-Stick Zahlungen ausschließlich online Unter SEPA ist die Einreichung von DTA-Datenträgern (USB-Sticks, CDs usw.) nicht mehr möglich. Übertragen Sie Ihrer Bank den Beitragseinzug einfach online. Bitte setzen Sie sich gegebenenfalls mit Ihrer Hausbank zwecks Einrichtung eines Online-Banking-Zugang in Verbindung. 4. SEPA-Fähigkeit Ihrer Software prüfen Die Software, mit der Sie Ihren Beitragseinzug durchführen, muss zukünftig alle notwendigen SEPA- Daten verarbeiten können wie z.b.: Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, IBAN, BIC usw. Ist Ihre Vereinssoftware SEPA-fähig? Unterstützt das Programm den SEPA-Zahlungsverkehr? Sind IBAN und BIC in den Stammdaten hinterlegbar? Ist die Erzeugung von XML-Dateien (anstatt DTA) möglich? Ist die Hinterlegung der Gläubiger-ID des Vereins möglich? Erkennt Ihre Software ein nicht mehr gültiges Mandat nach 36 Monaten der Nicht-Nutzung? Ist eine Mandatsverwaltung vorhanden? TIPP: Sollten Sie Zweifel haben kontaktieren Sie bitte den Programmhersteller. Die Vereinssoftware der BDS-Onlinemitgliederverwaltung ist seit September 2013 fit für SEPA. Gerne können Sie auf das BDS-Mitgliederverwaltungsprogramm wechseln. Software ist SEPA-fähig Software ist nicht SEPA-fähig Update wurde bestellt Wechsel auf BDS-Software

3 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 3 5. Veröffentlichung Ihrer eigenen IBAN und BIC Sie sollten die neuen Kontodaten des Vereins auch in Ihrer eigenen Kommunikation ändern. Geben Sie auf Ihren Briefen und Formularen außer Konto-Nr. und BZL nun auch IBAN und BIC an. Änderung Ihrer Geschäftsbriefe (Briefbogen, Rechnungen) Änderung auf Anmelde- und Beitrittsformularen ( Punkt 6) Änderung auf Ihrer Homepage z.b. im Impressum 6. Änderung der Beitrittsformulare / neue Lastschrift-Mandate Bislang haben Sie sich von Ihren Mitgliedern eine Einzugsermächtigung unterschreiben lassen. Unter SEPA spricht man von Mandaten. Häufig wird die Einzugsermächtigung auf der Beitrittserklärung bzw. dem Aufnahmeantrag erteilt. Die Formulare für Beitrittserklärungen bzw. Aufnahmeanträge müssen daher geändert werden: Mandatstext gemäß offizieller Vorlage Angabe von Name, Adresse und Gläubiger-ID ( Punkt 8) des Vereins. Mandatsreferenznummer ( Punkt 10) Die Mandatsreferenz kann auch später (jedoch vor dem ersten Einzug) bekannt gegeben werden (z.b. im Rahmen der Pre-Notifikation ( Punkt 17). Angabe, ob es sich um eine einmalige oder wiederkehrende Zahlung handelt bei Mitgliedsbeiträgen i.d.r. wiederkehrende Zahlung. Feld zur Angabe von Name, Adresse, Kontoverbindung (IBAN, BIC und Name der Bank), sowie Unterschrift und Datum (des Mitglieds) Bitte Beachten Sie: Sollten Sie das SEPA-Basis-Lastschriftmandat in die Beitrittserklärung integrieren, benötigen Sie zwei Unterschriften Ihres Mitglieds eine für die Beitrittserklärung und eine für das SEPA- Mandat. Hat Ihr Verein keinen Zusatz auf der Beitrittserklärung / dem Aufnahmeformular sondern nutzen Sie separate Formulare, so müssen auch diese erneuert werden. Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung angepasst Lastschriftformulare geändert Hinweis: Unter Punkt II haben wir Mustervorlagen erstellt. Diese finden Sie auch als Word-Dokument zum Download. 7. Prüfen Ihrer Vereins-/Beitragssatzung auf evtl. Angaben zu Zahlungsarten und Fälligkeiten der Beiträge Grundlage für das Beitragswesen ist die Satzung des Vereins. Dazu gehören u. a. auch die Regelungen zur Erhebung der Beiträge und die Festlegung der Fälligkeit. Im Rahmen der Einführung des SEPA- Verfahrens muss der Verein zunächst also die Satzung, und in der Folge die Beitragsordnung und die Aufnahmeformulare, prüfen und ggf. anpassen. Eine Pflicht zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann sich nur aus der Satzung des Vereins ergeben. Klären Sie, ob eine Änderung Ihrer Vereinssatzung nötig ist. Eine Satzungsänderung kann aus folgenden Gründen in Betracht gezogen werden: Falls in Ihrem Paragraphen zum Thema Beitrag die Einzugsermächtigung genannt wird, so sollte dies in SEPA Lastschriftmandat geändert werden. Aufnahme der Gläubiger-ID ( Punkt 8) und der Regelung über die Mandatsreferenz (Punkt 10). Aufnahme der Pre-Notifikation ( Punkt 16) mit der Hausbank klären (z.b. "Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag jährlich zum 1. Montag im März ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag."

4 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 4 Bedenken Sie, dass die Satzungsänderung rechtzeitig vorbereitet wird, so dass die Änderung bei der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden kann. Grundsätzlich muss die Satzung nicht geändert werden! SEPA funktioniert auch ohne Satzungsänderung. Keine Änderung / Aufnahme nötig Satzungsänderung vorbereitet Beschluss der Satzungsänderung geplant bei Mitgliederversammlung am: Satzung geändert 8. Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank Jeder Lastschrifteinreicher benötigt eine eindeutige Gläubiger-Identifikationsnummer. Der Antrag erfolgt online und kostenlos bei der Bundesbank über: Die Internetseite erläutert die Vorgehensweise zum Ausfüllen dieses Antrages. Im Verlauf der Beantragung werden Sie aufgefordert, eine Personengruppe anzugeben. Bei nicht eingetragenen Vereinen sollten Sie den Punkt Personenvereinigung wählen. Bei eingetragenen Vereinen wählen Sie den Punkt Juristische Personen des Privatrechts. Sie stellen den Antrag unter dem Vereinsnamen und nicht unter dem Namen des 1. Vorsitzenden oder des Kassierers. Bei der Beantragung müssen Sie folgende notwendige Angaben machen (eingetragene Vereine): Daten des Antragsstellers (Angaben zum Verein) Name Straße / Haus-Nr. PLZ / Ort Vereinsregister: Ort Vereinsregisternummer Daten der Ansprechperson Anrede Name Vorname Telefonnummer -Adresse Die Deutsche Bundesbank wird Sie dann per bitten, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Diese Freischaltung muss innerhalb von zehn Kalendertagen nach Antragsstellung erfolgen. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten erhalten Sie von der Deutschen Bundesbank per die Gläubiger-Identifikationsnummer für Ihren Verein mit einem Mitteilungsschreiben, das Sie sorgfältig aufbewahren sollten. Bitte legen Sie dieses Mitteilungsschreiben Ihrer Hausbank vor, mit der Sie einen Inkassovertrag ( Punkt 9) über den Einzug von SEPA-Basis-Lastschriften abschließen. Hinterlegen Sie die Gläubiger-ID auch in Ihrem Vereinsverwaltungsprogramm. Gläubiger ID beantragt Gläubiger ID erhalten, sie lautet:

5 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 5 9. Abschluss einer neuen Inkassovereinbarung mit Ihrer Hausbank Das künftige Verfahren und dessen Abwicklung muss mit der Hausbank des Vereins auf der Grundlage einer sog. Inkasso-Vereinbarung fixiert werden. Dazu muss der Vorstand nach 26 BGB einen entsprechenden Vertrag mit der Bank abschließen. Hierfür benötigt Ihre Bank o.g. Gläubiger-Identifikation ( Punkt 8). neue Inkasso-Vereinbarung unterschrieben neue Gläubiger-ID an Bank gemeldet 10. Mandatsreferenz festlegen Jedes Mandat wird durch eine eindeutige Mandatsreferenz gekennzeichnet. Diese Referenznummer wird vom Verein individuell für jedes Mandat (d.h. für jedes Mitglied) vergeben. Sie darf bis zu 35 alphanumerische Stellen haben. Überlegen Sie sich, wie diese Referenznummern in Ihrem Verein gestaltet sein sollen. Vereinen wird empfohlen, die Mitgliedsnummern als Referenznummer zu verwenden. Alternativ nummerieren Sie einfach fortlaufend durch. Hinweis: In der BDS-Mitgliederverwaltung wurde als Mandatsreferenz automatisch eine Kombination aus Vereinsnummer und Mitgliedsnummer zugewiesen. Sie können diese gegebenenfalls ändern. Mandatsreferenz festgelegt noch nicht festgelegt, erfolgt am Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer Referenznummer wird wie folgt gebildet: Mandatsreferenz der BDS-Mitgliederverwaltung wird übernommen. 11. Künftige Termine für den Beitragseinzug festlegen Bislang haben Sie möglicherweise Ihre Beiträge eher innerhalb eines bestimmten Zeitraums - etwa "zum Jahresanfang" / oder "Mitte November" eingezogen. Die SEPA-Lastschrift sieht einen exakten Fälligkeitstermin vor, der den Mitgliedern im Vorfeld mitgeteilt werden muss. Beitragstermin festgelegt auf: Tipp: Statt eines sich jährlich ändernden Fälligkeitstermins können Sie auch einen langfristig gültigen Termin festlegen z.b. den 1. Montag im März. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag (siehe auch Punkt 7). 12. Aufbewahrung der Mandate organisieren Sie müssen im Streitfall in der Lage sein, die unterschriebenen SEPA-Mandate im Original vorzulegen. Bewahren Sie die Formulare dementsprechend auf. Beachten Sie, dass ein Mandat seine Gültigkeit verliert, wenn es 36 Monate nicht genutzt wird. Mitglieder, die austreten und nach mehr als 3 Jahren erneut beitreten, müssen ein neues Mandat unterzeichnen. Ablage der Mandatsformulare wurde geregelt

6 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 6 B. Umstellung 13. Prüfung bestehender Einzugsermächtigungen Prüfen Sie, ob Einzugsermächtigungen der Vereinsmitglieder unterschrieben vorliegen, damit eine Umdeutung (Umwandlung in ein SEPA-Lastschriftmandat) möglich ist. Einzugsermächtigungen liegen von allen Mitgliedern schriftlich vor Sie können diese umwandeln (siehe Punkt 16) Nein, nicht alle Holen Sie von den betroffenen Mitgliedern neue Einzugsermächtigungen ein. 14. Einholen neuer SEPA-Mandate Verwenden Sie ab dem Umstellungszeitpunkt (Punkt 2) nur noch SEPA-Mandate. Diese sind für alle neuen Mitglieder, aber ggf. auch für jene notwendig, die nicht gewandelt werden konnten, weil die Einzugsermächtigungen nicht vorlagen. neue Formulare sind im Einsatz 15. Änderung Konto-Nr. / BLZ in IBAN / BIC (Datenkonvertierung) Bisher sind Ihnen ausschließlich Konto-Nr. und BLZ Ihrer Mitglieder bekannt. Für SEPA sind jedoch IBAN und BIC nötig. Gegebenenfalls unterstützt Ihre Software die Umwandlung von Kto.-Nr. /BLZ auf IBAN / BIC. Dies ist die unkomplizierteste und kostengünstigste Variante. Kann Ihre Software dies nicht leisten, sprechen Sie mit Ihrer Bank, ob diese eine solche Leistung zur Verfügung stellt. Andernfalls besteht die Möglichkeit, online mit kostenlosen IBAN-Rechnern (siehe Anhang) zu arbeiten. Software unterstützt die Umwandlung Umwandlung erledigt IBAN / BIC von Mitgliedern angefordert / Richtigkeit bestätigt IBAN / BIC aller Mitglieder vorhanden Hinweis: Die Software des BDS-Landesverbandes unterstützt die Umrechnung. Wir haben vorhandene Kontodaten bereits für Sie umgerechnet. Achtung: Auch bei bestehenden Bankverbindungen ist es nicht immer möglich, die Daten maschinell zu konvertieren. Dies kann z.b. sein, wenn sich Bankleitzahlen aufgrund von Bankfusionen innerhalb der letzten Jahre geändert haben. Wir empfehlen daher, insbesondere zu Beginn des SEPA-Verfahrens zusätzlich zur pflichtmäßigen Pre-Notifikation - eine Information Ihrer Mitglieder per Brief mit der Bitte, die Daten zu überprüfen (Briefvorlage 1).

7 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite Wandlung bestehender Einzugsermächtigungen in SEPA-Basis-Lastschriftmandate Früher erteilte Einzugsermächtigungen können in ein sogenanntes SEPA-Basis-Lastschriftmandat umgewandelt werden. Dazu müssen Ihre Mitglieder von der Wandlung schriftlich informieren und die dabei relevanten Daten (Gläubiger-ID, Mandatsreferenz) angeben. Es muss eine unterschriebene Einzugsermächtigungen des Mitglieds vorliegen. Es ist keine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen erforderlich, wenn der Zahlungspflichtige nicht wiederspricht. Beispiele, wie Sie Ihrer Mitteilungspflicht nachkommen können: Per Brief / an jedes Mitglied ( Briefvorlagen) Im Verwendungszweck der letztmaligen Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren ( wegen rechtlicher Unsicherheiten nicht vom BDS nicht empfohlen). Über Ihre Vereinszeitung (vorausgesetzt, dieses wird allen Mitgliedern ausgehändigt) während Ihrer Mitgliederversammlung (insofern das Protokoll für alle Vereinsmitglieder einsehbar, ausgehändigt wird). Der BDS empfiehlt die Information per Briefpost. Der Informationstext kann z.b. lauten: "Wir verwenden Ihre uns vorliegende Einzugsermächtigung ab (Umstellungszeitpunkt siehe Punkt 2) als SEPA-Mandat. Unsere Gläubiger-ID für den Lastschrifteinzug lautet: DExxxxxxxx (siehe Punkt 8). Als Mandatsreferenz verwenden wir Ihre Mitgliedsnummer in Verbindung mit der Vereinsnummer beim Landesverband (siehe Punkt 10)." Einzugsermächtigungen liegen von allen Mitgliedern vor Form der Mitteilung mit der Bank geklärt Benachrichtigung der Mitglieder über die Wandlung erfolgt am / per: C. Beitragseinzug 17. Vorabinformation bzw. Pre-Notifikation über die Beitragsbelastung Mindestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin (siehe Punkt 9) müssen Sie Ihre Mitglieder über die Belastung informieren. Folgende Punkte muss die Pre-Notifikation enthalten: Betrag Fälligkeit Gläubiger-ID Mandatsreferenz Die Ankündigung könnte wie folgt aussehen: "Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag jährlich zum 1. März ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag." Vorabankündigung wurde geregelt. Mitteilung erfolgt am/per: Sie können die Pre-Notifikation auch in die jährliche Beitragsrechnung integrieren. Eine entsprechende Rechnungsvorlage finden Sie in den Mustervorlagen.

8 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite Einreichung / Vorlauffristen SEPA-Lastschriften müssen mit einer Vorlauffrist eingereicht werden. Diese beträgt vom Fälligkeitsdatum gerechnet: bei erstmaliger Einreichung 6 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstermin danach 3 Bankarbeitstage Achtung! Gemeint ist damit nicht die erstmalige oder wiederholte Einreichung einer SEPA-Lastschrift durch Sie als Verein insgesamt. Vielmehr geht es um Ihr Mitglied, bei dem erstmals oder zum wiederholten Male auf Basis des vereinbarten Mandats eine SEPA-Lastschrift abgebucht wird. Beispiel: Sie haben 2014 für sämtliche Mitglieder erstmalig SEPA-Lastschriften eingereicht. Dabei haben Sie die Lastschriften 6 Tage vor Fälligkeitstermin bei Ihrer Bank eingereicht führen Sie einen wiederholten Beitragseinzug durch. Dabei sind auch 3 neue Mitglieder zu belasten. Für jedes Mitglied, das bereits 2014 seinen Beitrag per SEPA-Lastschrift abgebucht bekommen hat, dürfen Sie "wiederholte" Lastschriften einreichen. Diese dürfen spätestens 3 Arbeitstage vor Fälligkeit bei Ihrer Bank eingereicht werden. Für die o.g. 3 neuen Mitglieder ist es aber die "erstmalige" Belastung. Deshalb müssten diese 3 mit den vollen 6 Tagen vor Fälligkeit eingereicht werden. Da dies in der Praxis schwer zu handhaben sein könnte, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich die Lastschriften 6 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstermin einzureichen. Zeitvorlauf eingeplant die Einreichung bei der Bank erfolgt am: 19. Erstlastschrift Die erste SEPA-Basis-Lastschrift, die nach dem neuen Verfahren erfolgt, wird als Erstlastschrift gekennzeichnet. Im Datensatz der Lastschrift ist das Datum der Unterschrift des Zahlers bzw. das Datum der Unterrichtung des Zahlers anzugeben. Daten erfasst 20. Rücklastschriften mangels Deckung / erneute Einreichung Trotz Vorabankündigung über den Fälligkeitstermin und die Beitragshöhe könnte es in der Praxis immer wieder zu Rücklastschriften (z.b. mangels Kontodeckung) kommen. Sie werden vermutlich mit dem Mitglied Rücksprache halten und den Beitrag erneut einziehen. Beachten Sie, dass auch hier eine neue Vorabankündigung erfolgen muss und die Fristen gemäß der Punkte 17 u. 18 gelten. Wenn Sie kürzere Fristen für die Vorabankündigung festgelegt haben, können Sie den erneuten Einzug zeitnah durchführen. Vorgehensweise bei Rücklastschriften geklärt Pre-Notifikation erfolgt am/per: Zeitverlauf eingeplant; Einreichung bei der Bank erfolgt am:

9 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 9 II. FAQ s zum Thema SEPA 1. Was bedeutet SEPA? Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum) Es gelten einheitliche Verfahren und Standards für die Abwicklung von Euro Zahlungen in den 27 EU Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz. IBAN? International Bank Account Number Die internationale Kontonummer. Sie ist je nach Land unterschiedlich lang. In Deutschland hat sie immer 22 Stellen: die Länderkennung (DE), eine zweistellige Prüfziffer, die Bankleitzahl und die Kontonummer. BIC? Business Identifier Code Der internationale Bank Code, auch SWIFT-Code genannt, vergleichbar mit der deutschen Bankleitzahl. Ab 1. Februar 2014 benötigt man für inländische Lastschriften keine BIC mehr ( IBAN ONLY). Gläubiger Identifikationsnummer? auch Gläubiger ID oder Creditor Identifier (CI) genannt. Die kontounabhängige eindeutige Kennzeichnung eines Lastschriftgläubigers (z. B. eines Vereins). Die Gläubiger ID ist ein verpflichtendes Merkmal im Mandat und in jeder einzelnen SEPA Lastschrift. Beantragt wird die Gläubiger ID bei der Deutschen Bundesbank: id.bundesbank.de ACHTUNG: Die Gläubiger ID ähnelt auf den ersten Blick der IBAN. Dies liegt u. a. an der Länderkennung, mit der jede Gläubiger ID beginnt (in Deutschland: DE). Sie ist je nach Land unterschiedlich lang. Mandatsreferenz? Ein vom Zahlungsempfänger (Verein) individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats. Die Mandatsreferenz darf bis zu 35 alphanumerische Stellen haben. Der Landesverband benutzt eine Kombination aus Vereinsnummer und Mitgliedsnummer ( ) SEPA Lastschriftmandat? Das SEPA Lastschriftmandat ersetzt die frühere Einzugsermächtigung und ist somit die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA Lastschriften. Kombimandat? Das Kombimandat kann während der Übergangsphase bis zur Umstellung auf das SEPA- Lastschriftverfahren genutzt werden. Es enthält sowohl die Einzugsermächtigung, als auch das SEPA Lastschriftmandat. Pre Notifikation? Die Vorabinformation über den Einzug einer SEPA Lastschrift. Sie muss mindestens 14 Tage vor dem Einzug erfolgen. Eine Angabe wie Mitte Februar ist nicht ausreichend, es muss das genaue Datum mitgeteilt werden. Es ist aber auch möglich einen jährlich wiederkehrenden Termin zu wählen z.b. den 1. Montag im März. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag ist es der nächste darauf folgende Bankarbeitstag. In welcher Art und Weise die Vorabinformation erfolgen kann, ergibt sich aus den Regelungen der jeweiligen Inkassovereinbarung ( Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA Basis Lastschriften ) zwischen dem Zahlungsempfänger (Verein) und seiner Bank/Sparkasse. 2. Wo finde ich IBAN und BIC? Ihre eigene IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder im Onlinebanking.

10 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite Kann der Zahlungspflichtige (Vereinsmitglied) der Lastschrift widersprechen? Ja, es gilt eine Widerspruchsfrist von 8 Wochen; für unautorisierte Lastschriften (Lastschrift ohne gültiges Mandat; z. B. ohne Unterschrift des Zahlungspflichtigen) sogar 13 Monate. 4. Welche Fristen gelten generell beim SEPA-Verfahren? Vorabankündigung für Einzug an die Mitglieder? Wie lang kann das Mitglied die Lastschrift zurückgeben? Wie lang kann sich die Frist verlängern, wenn kein ausreichendes SEPA-Mandat vorlag? Wann erlischt ein SEPA-Mandat nach dem letzten Lastschrifteinzug? Mindestens 14 Tage vor Kontobelastung (Verein kann abweichende Regelung mit den Mitgliedern treffen) Bis zu 8 Wochen nach Einzug Bis zu 13 Monate Nach 36 Monaten 5. Muss ein SEPA-Lastschriftmandat zwingend im Original vom Zahler unterschrieben sein? Ja. Das SEPA-Lastschriftmandat muss dem Einreicher schriftlich und vom Zahlungspflichtigen unterschrieben vorliegen. 6. Wie lange muss das SEPA-Mandat aufbewahrt werden? Das SEPA-Lastschriftmandat muss beim Zahlungsempfänger bis zu 14 Monate nach dem letzten Lastschrifteinzug im Original mit der händischen Unterschrift des Zahlungspflichtigen verwahrt werden. Im Bedarfsfall kann das Mandat jederzeit von der Bank angefordert werden. Andernfalls ist ein neues Lastschriftmandat einzuholen. 7. Wie kann ein Mandat vereinbart werden, wenn die als Mandatsreferenz verwendete Mitgliedsnummer erst bei Anlage des Neumitglieds in der Vereinsverwaltung generiert wird? Ist die Mandatsreferenz vor Unterzeichnung des Mandats noch nicht bekannt, reicht der Hinweis, dass diese nachgeliefert wird. 8. Brauchen Sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat von jedem Mitglied? Der Bestand und die Ordnung der Einzugsermächtigungen ist von Verein zu Verein sehr unterschiedlich. Während manche Vereine sämtliche Beitrittserklärungen samt Lastschriftmandat mit händischer Unterschrift sehr ordentlich archiviert haben, sind bei anderen Vereinen, z.b. aufgrund vieler Vorstandswechsel, die Datenbestände nur sehr unvollständig vorhanden. Daher ist von Seiten des Landesverbandes kein allgemein gültiger Ratschlag möglich. Sie können sich an folgenden Möglichkeiten orientieren. Wenn Sie alle Beitrittserklärungen samt Lastschriftmandaten (mit händischer Unterschrift) gut geordnet verwaltet haben, brauchen Sie kein neues SEPA-Lastschriftmandat. Die bisherige Einzugsermächtigung kann in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt werden, ohne dass dies die Mitglieder schriftlich bestätigen müssen. Sie müssen jedoch Ihre Mitglieder über das neue Verfahren schriftlich informieren. Zudem ist es sinnvoll, die Mitglieder darum zu bitten, die umgerechneten Kontodaten (IBAN und BIC) zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Dazu hat der BDS eine Briefvorlage erstellt, die Sie für ein Anschreiben nutzen können. (Briefvorlage 1) nur vereinzelt Beitrittserklärungen samt Lastschriftmandaten nicht vorhanden sind, reicht es, diese Mitglieder speziell anzuschreiben und um ein neues Lastschriftmandat zu bitten. (Briefvorlage 2, Rest Briefvorlage 1) so gut wie keine Beitrittserklärungen samt Lastschriftmandaten geordnet haben oder bisher überhaupt keine Lastschriften einziehen, empfehlen wir Ihnen, die Gelegenheit zu nutzen, zukünftig auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren umzustellen und die Mandate neu zu ordnen (Briefvorlage 3).

11 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 11 III. Mustervorlagen Was müssen Sie tun? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, SEPA rechtssicher anzuwenden. Folgende Punkte sollten Sie beachten: Mandatsumwandlung Pre-Notifikation (Vorabankündigung) mit und ohne festem Fälligkeitstermin Rechnung Es bietet sich auf jeden Fall an die Vorabankündigung (Pre-Notifikation) mit der Beitragsrechnung zu kombinieren. Zudem können Sie entscheiden, ob Sie einen festen Fälligkeitstermin festlegen. Entsprechend können Sie mit unterschiedlich hohem Aufwand die SEPA-Umstellung bewältigen. WEG 1: Separate Mandatsumwandlung plus Pre-Notifikation mit Rechnung (2 Briefe) In einem ersten Schreiben informieren Sie die Mitglieder über die Mandatsumwandlung. In einem zweiten Schreiben (mind. 14 Tage vor der Abbuchung) informieren Sie die Mitglieder über die Fälligkeit. Sie können dies mit der Beitragsrechnung kombinieren. WEG 2: Separate Mandatsumwandlung plus Pre-Notifikation + festem Fälligkeitstermin mit Rechnung (2 Briefe) Sie können auch einen festen jährlichen Fälligkeitstermin für den Einzug Ihres Mitgliedsbeitrages festlegen und Ihre Mitglieder darüber einmalig bei der SEPA-Umwandlung informieren "Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag jährlich zum 1. März ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag." Auf diese Weise ersparen Sie sich in den folgenden Jahren weitere Briefe. WEG 3: Kombination aus SEPA-Mandatsumwandlung, Pre-Notifikation und Rechnung (1 Brief) Der Weg mit dem geringsten Aufwand ist, zum Fälligkeitstermin alle Mitglieder mit einer Kombination aus Beitragsrechnung, Pre-Notifikation und SEPA-Mandatsumwandlung anzuschreiben. In der Beitragsrechnung verweisen Sie auf die Umwandlung des bestehenden Mandats in ein SEPA-Mandat und weisen mit dem vorgeschriebenen Text auf das Abbuchungsdatum hin. WEG 4: Kombination aus SEPA-Mandatsumwandlung, Pre-Notifikation, + festem Fälligkeitstermin und Rechnung (1 Brief) Wenn Sie zusätzlich zu Weg 3 einen festen Fälligkeitstermin festlegen ersparen Sie sich in den Folgejahren entsprechende weitere Briefe. Welchen Weg Sie in Ihrem Verein auswählen, müssen Sie aufgrund der Verhältnisse vor Ort (Vereinskultur, Bestand der Einzugsermächtigungen etc.) selbst entscheiden. Insbesondere im ersten Jahr, wo auch noch Unsicherheit über die Qualität der umgewandelten Daten besteht, empfiehlt der BDS ein separates Anschreiben zur Mandatsumwandlung (Weg 1 oder 2). Auf diese Weise blicken Mitglieder einmal zusätzlich auf die hinterlegten Bankdaten.

12 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 12 Briefvorlage 1: Mandatsumwandlung, Umstellung vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren MUSTER Verein e.v. Musterweg, 0000 Musterstadt Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung Sehr geehrte <Briefanrede> Sehr geehrtes Mitglied, ab 1. Februar 2014 wird das herkömmliche Lastschriftverfahren durch das europaweit einheitliche SEPA- Lastschriftverfahren abgelöst. Davon sind nicht nur Sie als Unternehmen, sondern auch der [Vereinsname] als Verein betroffen. Zum Einzug der Mitgliedsbeiträge nutzen wir bisher das Einzugsermächtigungsverfahren. Ab dem [DATUM] stellen wir auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Wir haben Ihre bestenden Kontodaten durch einen elektronischen SEPA-Konverter umrechnen lassen. Allerdings kann es dabei auch bei einer technisch korrekten Umsetzung zu Fehlern kommen. Wir möchten Sie daher bitten, Ihre bei uns gespeicherte Bankverbindung zu überprüfen. Bitte teilen Sie uns auch Änderungen mit. Kontoinhaber: [Serienfeld] IBAN: [Serienfeld] BIC: [Serienfeld] Bank: [Serienfeld] Ihre persönliche Mandatsreferenznummer lautet: [Serienfeld] Ihre IBAN und den BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder z.b. Ihrer Bankkarte bzw. dem Online-Banking Ihrer Bank oder Sparkasse. Vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug erhalten Sie mindestens 14 Tage vorher zusammen mit der Beitragsrechnung eine Information (Pre-Notifivation) über das genaue Abbuchungsdatum. Auch möchten wir Sie schon jetzt über unsere Kontodaten Informieren. Kontoinhaber (Verein): IBAN: BIC: Bank: Gläubiger-Indentifikationsnummer: DE Mit freundlichen Grüßen Verein Kassier 1. Vorsitzender

13 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 13 Briefvorlage 2: Bitte um Lastschriftmandat MUSTER Verein e.v. Musterweg, 0000 Musterstadt Neues SEPA-Lastschriftverfahren Bitte erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat Sehr geehrte <Briefanrede> Sehr geehrtes Mitglied, ab 1. Februar 2014 wird das herkömmliche Lastschriftverfahren durch das europaweit einheitliche SEPA- Lastschriftverfahren abgelöst. Davon sind nicht nur Sie als Unternehmen, sondern auch der [Vereinsname] als Verein betroffen. Leider liegt uns von Ihnen bisher kein nach den neuen Bestimmungen gültiges SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung des Vereinsbeitrags bei Ihnen vor. Daher möchten wir Sie herzlich bitten, das beigefügte SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen und uns baldmöglichst zurückzusenden. Die Erteilung eines solchen SEPA-Lastschriftmandats erleichtert der Vereinsführung die Arbeit. Mit der Vorabinformation zur nächsten Lastschriftbuchung erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung über den Vereinsbeitrag für Ihre Buchhaltung. Ihre IBAN und den BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder z.b. Ihrer Bankkarte bzw. dem Online-Banking Ihrer Bank oder Sparkasse. Auch möchten wir Sie schon jetzt über unsere Kontodaten Informieren. Kontoinhaber (Verein): IBAN: BIC: Bank: Gläubiger-Indentifikationsnummer: DE Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Verein Kassier 1. Vorsitzender Anlage: SEPA-Lastschriftmandat

14 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 14 Muster SEPA-Lastschriftmandat Ein SEPA-Lastschriftmandat ist grundsätzlich papierhaft mit der händischen Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen. Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. Der Zahlungsempfänger ist zur Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes verpflichtet. Der Autorisierungstext enthält die Ermächtigung, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen, und die Weisung an das Kreditinstitut, SEPA-Lastschriften einzulösen. MUSTER Verein e.v. Musterweg, 0000 Musterstadt SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE98BDS Mandatsreferenz: [Serienfeld] Ich ermächtige den MUSTER Verein e.v., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom MUSTER Verein e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) D E IBAN Datum, Ort und Unterschrift

15 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 15 Briefvorlage 3: Umstellung auf SEPA-Lastschriftverfahren für alle Mitglieder (SEPA-Mandate fehlen) MUSTER Verein e.v. Musterweg, 0000 Musterstadt SEPA-Lastschriftverfahren Bitte erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat Sehr geehrte <Briefanrede> Sehr geehrtes Mitglied, ab 1. Februar 2014 wird das herkömmliche Lastschriftverfahren durch das europaweit einheitliche SEPA- Lastschriftverfahren abgelöst. Davon sind nicht nur Sie als Unternehmen, sondern auch der [Vereinsname] als Verein betroffen. Der Vorstand des [Vereinsname] hat beschlossen, die SEPA-Umstellung dazu zu nutzen, einheitlich auf das auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren umzustellen. Die Erteilung eines solchen SEPA-Lastschriftmandats erleichtert der Vereinsführung die Arbeit. Mit der Vorabinformation zur nächsten Lastschriftbuchung erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung über den Vereinsbeitrag für Ihre Buchhaltung. Leider liegt uns von Ihnen bisher kein nach den neuen Bestimmungen gültiges SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung des Vereinsbeitrags bei Ihnen vor. Daher möchten wir Sie herzlich bitten, das beigefügte SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen und uns baldmöglichst zurückzusenden. Ihre IBAN und den BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder z.b. Ihrer Bankkarte bzw. dem Online-Banking Ihrer Bank oder Sparkasse. Auch möchten wir Sie schon jetzt über unsere Kontodaten Informieren. Kontoinhaber (Verein): IBAN: BIC: Bank: Gläubiger-Indentifikationsnummer: DE Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Verein Kassier 1. Vorsitzender Anlage: SEPA-Lastschriftmandat

16 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 16 Briefvorlage 4: Verpflichtende Vorabinformation vor jedem Lastschrifteinzug (Pre-Notifikation) Mit diesem Schreiben informieren Sie Ihre Mitglieder über die konkrete Abbuchung zu einem festen Fälligkeitstermin mindestens 14 Tage vor der Abbuchung. MUSTER Verein e.v. Musterweg, 0000 Musterstadt Betreff: Beitragsrechnung / Pre-Notifikation zum Beitragseinzug Bitte überprüfen Sie Ihre Daten Sehr geehrte <Briefanrede> anbei erhalten Sie die Rechnung für den Mitgliedsbeitrag des [Vereinsname]. Ihr Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit XX,XX [Serienfeld] im Jahr. Ab TT. Monat 2014 stellen wir unsere Lastschrifteinzüge für zukünftige Beitragszahlungen auf das europäische SEPA-Lastschriftverfahren um. Für Sie ändert sich dadurch nichts, da die gesamte Umstellung durch uns vorgenommen wird. Wir ziehen deshalb Ihren Mitgliedsbeitrag erstmals am TT.Monat JJJJ mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Sie erkennen unsere Beitragseinzüge an unserer Gläubiger-Indentifikationsnummer: DE und an Ihrer persönlichen Mandatsreferenznummer [Serienfeld] Bitte überprüfen Sie die bei uns gespeicherte Bankverbindung und teilen uns Änderungen mit! Kontoinhaber: [Serienfeld] IBAN: [Serienfeld] BIC: [Serienfeld] Bank: [Serienfeld] Ihre IBAN und den BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder z.b. Ihrer Bankkarte bzw. dem Online-Banking Ihrer Bank oder Sparkasse. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Verein Kassier 1. Vorsitzender

17 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 17 Briefvorlage 5: Verpflichtende Vorabinformation vor jedem Lastschrifteinzug (Pre-Notifikation) Mit diesem Schreiben informieren Sie Ihre Mitglieder über die konkrete Abbuchung zu einem festen jährlichen Fälligkeitstermin mindestens 14 Tage vor der Abbuchung. MUSTER Verein e.v. Musterweg, 0000 Musterstadt Betreff: Pre-Notifikation zum Beitragseinzug Bitte überprüfen Sie Ihre Daten Sehr geehrte <Briefanrede> ab TT. Monat 2014 stellen wir unsere Lastschrifteinzüge für zukünftige Beitragszahlungen auf das europäische SEPA-Lastschriftverfahren um. Für Sie ändert sich dadurch nichts, da die gesamte Umstellung durch uns vorgenommen wird. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag jährlich zum 1. März ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit XX,XX [Serienfeld] im Jahr. Sie erkennen unsere Beitragseinzüge an unserer Gläubiger-Indentifikationsnummer: DE und an Ihrer persönlichen Mandatsreferenznummer [Serienfeld] Bitte überprüfen Sie die bei uns gespeicherte Bankverbindung und teilen uns Änderungen mit! Kontoinhaber: [Serienfeld] IBAN: [Serienfeld] BIC: [Serienfeld] Bank: [Serienfeld] Ihre IBAN und den BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder z.b. Ihrer Bankkarte bzw. dem Online-Banking Ihrer Bank oder Sparkasse. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Verein Kassier 1. Vorsitzender

18 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 18 Briefvorlage 6: Mandatsumwandlung, Beitragsrechnung, Pre-Notifikation mit festem Fälligkeitstermin (mindestens 14 Tage vor der Abbuchung). MUSTER Verein e.v. Musterweg, 0000 Musterstadt Betreff: Beitragsrechnung / Pre-Notifikation zum Beitragseinzug Bitte überprüfen Sie Ihre Daten Sehr geehrte <Briefanrede> anbei erhalten Sie die Rechnung für den Mitgliedsbeitrag des [Vereinsname]. Ihr Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit XX,XX [Serienfeld] im Jahr. Zum Einzug der Mitgliedsbeiträge nutzen wir bisher das Einzugsermächtigungsverfahren. Ab dem [DATUM] stellen wir auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Wir haben Ihre bestenden Kontodaten durch einen elektronischen SEPA-Konverter umrechnen lassen. Allerdings kann es dabei auch bei einer technisch korrekten Umsetzung zu Fehlern kommen. Wir möchten Sie daher bitten, Ihre bei uns gespeicherte Bankverbindung zu überprüfen. Bitte teilen Sie uns auch Änderungen mit. Kontoinhaber: [Serienfeld] IBAN: [Serienfeld] BIC: [Serienfeld] Bank: [Serienfeld] Ihre IBAN und den BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder z.b. Ihrer Bankkarte bzw. dem Online-Banking Ihrer Bank oder Sparkasse. Ihre persönliche Mandatsreferenznummer lautet: [Serienfeld] Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag zukünftig jährlich zum 1. März ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Sie erkennen unsere Beitragseinzüge an unserer Gläubiger-Indentifikationsnummer: DE Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Verein Kassier 1. Vorsitzender

19 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 19 Muster Mitgliedsantrag mit SEPA-Lastschriftmandat - Kombimandat Vereine müssen auch Ihre Mitgliedsanträge auf das SEPA-Lastschriftverfahren umstellen. So müssen in Mitgliedsanträgen IBAN und BIC hinterlegt werden können. Auch bisherige Textpassagen für eine Einzugsermächtigung müssen bis spätestens Februar 2014 an das SEPA-Lastschriftmandat angepasst werden. Für den Übergang können Sie auch ein Kombimandat (inkl. Punkt 1) nutzen. Achtung: Sollten Sie das SEPA-Basis-Lastschriftmandat in die Beitrittserklärung integrieren, benötigen Sie zwei Unterschriften Ihres Mitglieds eine für die Beitrittserklärung und eine für das SEPA-Mandat. MUSTER Verein e.v., Musterweg 9, 0000 Musterstadt Hiermit erkläre ich den Beitritt zum BDS-Gewerbeverein... Nachname, Vorname*:... Geburtsdatum:... Firma / Beruf*:... Straße / Hausnr.*:... Plz / Ort*:... Telefon geschäftl.*:... Telefon - privat:... Mobiltelefon:... Telefax*:... Adresse*:... wichtig! Internet-Adresse*:... Branche*:... Firmengründung**:... Rechtsform**:... Zahl der Mitarbeiter**:... Jahresumsatz (ca.)**:... [ ] Ich bin damit einverstanden, dass meine Adresse- und Branchendaten in einem BDS-Branchenverzeichnis in Papierform oder im Internet veröffentlicht werden können. [ ] Nein, ich bin damit nicht einverstanden. Hinweis nach 3,4 Bundesdatenschutzgesetz: Ihre Angaben werden bei uns für verbandseigene Zwecke elektronisch gespeichert. Datum / Unterschrift: Einzugsermächtigung Ich ermächtige den MUSTER Verein e.v widerruflich, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag von zur Zeit... zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. 2. SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE98BDS (des Vereins) Mandatsreferenz: (wird separat mitgeteilt) Ich ermächtige den MUSTER Verein e.v., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom MUSTER Verein e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) D E IBAN Datum, Ort und Unterschrift

20 Merkblatt: SEPA-Umstellung für BDS-Vereine Seite 20 IV. Linksammlung Deutsche Kreditwirtschaft: Deutsche Bundesbank: Europäische Zentralbank (EZB): Sparkassen: Haufe Verlag IBAN-Rechner IBAN-Konverter der Sparkassen IBAN-Konverter der Volks- und Raiffeisenbanken Merkblätter für Vereine: Rechtshinweis Da Hinweise und Fakten dem Wandel der Rechtsprechung und der Gesetzgebung unterliegen, kann für die oben aufgeführten Informationen keine Haftung übernommen werden. Wir empfehlen im Einzelfall ergänzend (finanz-)rechtlichen Rat einzuholen.

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