Umweltfachbeitrag zum zum geplanten Baugebiet Bismarckstraße, Brückenstraße, Schaffhausenstraße

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Umweltfachbeitrag zum zum geplanten Baugebiet Bismarckstraße, Brückenstraße, Schaffhausenstraße"

Transkript

1 Umweltfachbeitrag Bismarckstraße, Brückenstraße, Schaffhausenstraße Seite Umweltbericht-vorl.coc Umweltfachbeitrag zum zum geplanten Baugebiet Bismarckstraße, Brückenstraße, Schaffhausenstraße Stand August 2012 Auftraggeber : Objektgesellschaft Bismarckstraße mbh & Co.KG Bearbeiter : Norbert Menz Mathias Kramer (Vögel) Isabel Dietz (Fledermäuse) Inhalt 1 Anlass und Aufgabenstellung Durchgeführte Untersuchungen Ergebnisse Biotoptypen und Vegetation Vögel Fledermäuse Artenschutzrechtliche Auswirkungen Eingriffsbilanz Maßnahmenempfehlungen Literatur Landschaftsarchitekten + Ingenieure

2 Umweltfachbeitrag Bismarckstraße, Brückenstraße, Schaffhausenstraße Seite 2 1 Anlass und Aufgabenstellung Das Gelände der ehemaligen Firma Sidler soll städtebaulich neu geordnet und einer überwiegend dem Wohnen dienenden Nutzung zugeführt werden. Dazu soll ein großer Teil der vorhandenen gewerblich genutzten Gebäude abgerissen werden und eine Neubebauung für Wohn-, Misch- und Gewerbenutzungen entstehen. Im Rahmen der hierfür erforderlichen Bauleitplanung sind Umweltbelange zu berücksichtigen von denen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und der besondere Artenschutz eine besondere Rolle spielen. Der vorliegende Fachbeitrag liefert die notwendigen Informationen um den Belangen ausreichend Rechnung tragen zu können. Die rechtliche Anforderungen ergeben sich aus folgenden Regelungen: Baugesetzbuch (BauGB) 2a Abs. 3: Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägung nach 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der euro päischen Vogelarten währen der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören: eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 4. Wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

3 Umweltfachbeitrag Bismarckstraße, Brückenstraße, Schaffhausenstraße Seite 3 Für nach 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des 18 Abs. 2 Satz1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor. 2 Durchgeführte Untersuchungen Für den in Abb. 1 gekennzeichneten Untersuchungsraum fand eine flächendeckende Erfassung der Nutzungen und Biotoptypen sowie eine Erfassung der Vogel- und Fledermausarten statt. Abb. 1: Untersuchungsgebiet (rot umrandet) Zur Erfassung der Brutvogelfauna wurden zwischen Anfang Mai und Mitte Juli 2012 vier Begehungen durchgeführt, bei denen die anwesenden Arten erfasst wurden. Besonders Augenmerk lag auf einem potentiellen Brutvorkommens des Mauerseglers sowie weiteren an Gebäude brütenden Vogelarten.

4 Umweltfachbeitrag Bismarckstraße, Brückenstraße, Schaffhausenstraße Seite 4 Die Erfassung der Fledermausfauna erfolgte in vier Durchgängen am 28. Mai, 15. Juni, 02. Juli und am 14. August Am wurden zusammen mit Herrn Luz die zum Abriss stehenden Gebäude begangen. Bei der Begehung wurden die Fassaden, die Lagerhallen und einige Dachräume nach Fledermäusen und deren Spuren abgesucht. Die Kellerräume bzw. Kabelschächte wurden am 14. August kontrolliert. In den Dachbereichen wurden die Decken und Balken mit einer Taschenlampe abgeleuchtet und nach Fledermäusen und deren Spuren (Kot, Parasiten, Haare, Mumien) gesucht. Desgleichen wurden die Böden und Wände auf Fledermausspuren (Kot, Fraßreste, Skelette bzw. Mumien) kontrolliert. Die Fassaden wurden mit einem Fernglas auf Quartiermöglichkeiten und nach Spuren von Fledermäusen abgesucht. Eine Einschätzung als potentiell geeignete Sommer- bzw. Winterquartiere wurde vorgenommen. Zur Erfassung der Fledermausaktivitäten fanden Transektbegehungen statt. Hierbei wurden Echoortungslaute von jagenden und vorbeifliegenden Fledermäusen mit Pettersson D1000X Fledermausdetektoren hörbar gemacht und digital aufgezeichnet. Eine anschließende Auswertung der Echoortungslaute am Computer mit dem Auswerteprogramm Selena ( Lehrstuhl für Tierphysiologie, Uni Tübingen) machte zusammen mit weiteren Daten aus Sichtbeobachtungen bzw. dem Flugverhalten und dem Vergleich der aufgezeichneten Rufe mit Lauten aus einer umfangreichen Referenz-Datenbank, die alle europäischen Fledermausarten umfasst, in gewissen Grenzen eine Artzuordnung möglich. Das Gebiet wurde von einer Personen begangen. Bei den Transektbegehungen wurde speziell während der Abendund Morgendämmerung auf Fledermäuse geachtet, die möglicherweise Tagesquartiere an Bäumen oder Gebäuden verlassen. Um Quartiere aufzuspüren sind Begehungen in den Morgenstunden hilfreich, da viele Fledermausarten vor dem Einflug in das Tagesquartier meist soziale Interaktionen durchführen, die sich in Verfolgungsflügen und kreisenden Flugbewegungen vor dem Quartier äußern können. Dieses Verhalten wird auch als morgendliches Schwärmen bezeichnet. 3 Ergebnisse 3.1 Biotoptypen und Vegetation Der größte Teil des Gebietes ist geprägt durch gewerblich genutzte Gebäude und dazugehörige Hofflächen. Der Versiegelungsgrad in diesen Bereichen liegt bei nahezu 100 %. Typisch für diesen bereich ist die in Abb. 2 gezeigte Situation.

5 Umweltfachbeitrag Bismarckstraße, Brückenstraße, Schaffhausenstraße Seite 5 Abb. 2: Blick auf das Sidlerareal von Südosten (Schaffhausenstraße) Das nordöstliche Viertel des Areals wird von Wohnbebauung genutzt. Hier finden sich großzügige Einfamiliehäuser mit im Süden gelegenen großen Hausgärten. Diese Gärten weise zum Tei eine üppige mittelalte Gehölzvegetation auf. Abb. 3: Wohnbebauung im Nordosten (Bismarckstraße) An der östlichen Gebietgrenze befinden sich zwei große naturnahe Feldhecken inmitten von Ruderalvegetation frischer bis trockener

6 Umweltfachbeitrag Bismarckstraße, Brückenstraße, Schaffhausenstraße Seite 6 Standorte. Der Ostrand dieser Hecken grenzt an alte versiegelte Flächen, deren Befestigung teilweise stark verwittert ist und daher bereits Schuttflora beherbergt (Abb. 4). Da dieses Gebiet seit langem als Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan enthalten ist besteht kein Schutz dieser Hecken nach 32 NatSchG. Abb. 4: Hecke am Ostrand des Gebietes mit angrenzender Schuttflora Den Westrand des Gebietes bildet ein kleiner als Spiel- und Bolzplatz genutzter Grünbestand (Abb. 5), der von ca. 40- bis 50-jährigen Bäumen wie Hainbuche, Feldahorn und Platane geprägt ist. Die krautige Vegetation besteht hier aus häufig geschnittenem Rasen. Umrandet ist die Fläche mit Pflanzungen aus typischen Gartensträuchern.

7 Umweltfachbeitrag Bismarckstraße, Brückenstraße, Schaffhausenstraße Seite 7 Abb. 5: Grünanlage an der Brückenstraße 3.2 Vögel Innerhalb des Geltungsbereichs wurden insgesamt sieben Brutvogelarten nachgewiesen, die in Tab. 1 aufgeführt sind. Die vergleichsweise artenarme Artengemeinschaft setzt sich aus typischen gebäudebrütenden Arten wie Hausrotschwanz, Bachstelze und Straßentaube zusammen, die in kleinen Nischen oder unter Vordächern Brutmöglichkeiten vorfinden. Weitere an Gebäude gebundene Arten wie Mehlschwalbe oder Mauersegler wurden innerhalb des Siedlerareals nicht erfasst. Beide Arten wurden bei zwei Abendbegehungen Ende Juni/Anfang Juli zwar in der Umgebung des Areals beobachtet, insbesondere beim Mauersegler ergaben sich aber keine Hinweise auf Brutvorkommen innerhalb des Areals, während ein Brutvorkommen der Mehlschwalbe bereits aufgrund des Fehlens von Nestern ausgeschlossen werden konnte. Bemerkenswert ist, dass auch der Haussperling offenbar als Brutvogel fehlt und nur in der Umgebung der nördlich benachbarten Gebäude auftrat. In den wenigen Gehölzen innerhalb des Siedlerareals wurden nur sehr wenige gehölzgebundene Arten wie Mönchsgrasmücke, Amsel, Buch- und Grünfink festgestellt. Die innerhalb des Geltungsbereichs nachgewiesenen Arten sind weder im Bestand gefährdet noch weisen sie eine rückläu fige Bestandsentwicklung auf. Mit Ausnahme der Straßentaube sind sie erfassten Arten national besonders geschützt. Für die südlich (Schrebergärten entlang der Bahnlinie) und nördlich angrenzenden Flächen (Baumbestand am südlichen Neckarufer) wurden zahlreiche weitere Vogelarten notiert (vgl. Tab. 1). Es handelt sich hierbei um gehölzgebundene und vielfach höhlenbrütende Arten, die entweder in den alten Baumbeständen oder z.b. in Nistkästen brüten. Sämtliche außer-

8 Umweltfachbeitrag Bismarckstraße, Brückenstraße, Schaffhausenstraße Seite 8 halb des Geltungsbereichs beobachteten Arten sind ebenfalls nicht gefährdet, mit Hausrotschwanz und Star wurden allerdings zwei landesweit im Bestand rückläufige Arten der Vorwarnliste nachgewiesen. Insbesondere am Neckar treten im Jahresverlauf zahlreiche weitere Arten (z.b. verschiedene Wasservogelarten) auf. Hierunter befinden sich aber keine besonders störungsempfindlichen Arten, baubedingte Störungen der insbesondere im Winterhalbjahr anwesenden Wasservögel sind daher nicht zu erwarten. Tab. 1: Liste der nachgewiesenen Vogelarten 3.3 Fledermäuse Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden 2 Fledermausarten sicher nachgewiesen. Aktuell genutzte Quartiere von Fledermäusen wurden nicht entdeckt. Tab. 2: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Fledermausarten. Art Art Rote Liste FFH BNatG BW D Abendsegler Nyctalus noctula i V? IV S Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 IV S Erläuterungen: Rote Liste BW: BRAUN et al. (2003), D: MEINIG et al. (2009): 0 ausgestorben oder verschollen; 1 vom Aussterben bedroht; 2 stark gefährdet; 3 gefährdet; ungefährdet; R extrem seltene Arten; i gefährdete wandernde Tierart (vgl. Schnittler et al. 1994); V Arten der

9 Umweltfachbeitrag Bismarckstraße, Brückenstraße, Schaffhausenstraße Seite 9 Vorwarnliste; G Gefährdung unbekannten Ausmaßes; D Daten unzureichend; S streng geschützte Art; nicht bewertet;! Deutschland in hohem Maße für die Art verantwortlich;? eventuell erhöhte Verantwortlichkeit Deutschlands, Daten ungenügend. Beide Arten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgelistet und nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (vgl. Tab. 1). Die Zwergfledermaus wird in Baden-Württemberg als gefährdet eingestuft. Der Abendsleger wird als gefährdete wandernde Tierart geführt. In der Roten Liste Deutschlands wird die Zwergfledermaus als ungefährdete Art aufgeführt. Der Abendsegler ist als eine Art der Vorwarnliste anzusehen, wobei für Deutschlandeventuell eine erhöhte Verantwortung für die Art vorliegt. In und an den Gebäuden wurden keinerlei Hinweise auf Fledermäuse vorgefunden. In die Keller- und Kabelschachtbereiche sowie in die Dachbereiche sind keine geeigneten Einflugmöglichkeiten vorhanden. Bei den Transektbegehungen in den Morgen- und Abendstunden wurden keine Fledermäuse beobachtet, die in die Gebäude ein- oder ausflogen. Der Großteil der akustischen Nachweise im Gebiet stammen von der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Viele Abendsegler (Nyctalus noctula) konnten über dem Neckar aufgezeichnet und beobachtet werden. Es erfolgten einzelne hohe Überflüge von Abendseglern über das Sidlerareal. Entlang der Baumreihen am Neckar und in der Schaffhausenstraße konnten Zwergfledermäuse beobachtet werden. Über das Sidlerareal konnten nur sehr wenige Überflüge beobachtet werden. 4 Artenschutzrechtliche Auswirkungen Durch den Abriss der Gebäude und die Beseitigung von Gehölzen kann es zum Töten und Verletzen von Tierarten gem. 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG kommen. Um dies zu vermeiden, dürfen Baufeldfreimachungen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar erfolgen. Wenn die Abrissarbeiten bereits im Februar begonnen wurde ist auch eine Ausdehnung der Arbeiten auf einschließlich März möglich, da eine Besiedelung während der Arbeiten unwahrscheinlich ist. Auf der Vorhabensfläche konnten mehrere Brutvogelarten die entweder an Gebäuden brüten (Bachstelze, Hausrotschwanz, Straßentaube) oder die an Gehölze gebunden sind (Buch- und Grünfink, Mönchsgrasmücke, Amsel) festgestellt werden. Sie sind als siedlungstypische Arten relativ tolerant gegenüber Störungen. Durch akustische und visuelle Störreize kann es für sie zu Beeinträchtigungen während der Bauausführung kommen, die den Reproduktionserfolg mindern bzw. Vergrämungseffekte entfalten können. Für häufige Arten, die regelmäßig auch Siedlungsbereiche als Brutlebensraum nutzen, ist jedoch von einer relativ großen Toleranz gegenüber Stö-

10 Umweltfachbeitrag Bismarckstraße, Brückenstraße, Schaffhausenstraße Seite 10 rungen auszugehen. Da es sich zudem nur um einzelne Brutpaare noch weit verbreiteter Arten handelt, ist nicht mit einer erheblichen Störung im Sinne des 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu rechnen. Durch die geplante neue Bebauung gehen zunächst auch einzelne Fortpflanzungsstätten der o.g. Arten verloren. Es ist aber davon auszugehen, dass im Zuge einer neuen Bebauung für Arten wie Hausrotschwanz oder Bachstelze wieder neue Brutplätze entstehen, sodass das Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungsstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für diese zwei Arten nicht greift. Für die erfassten gehölzbewohnenden Vogelarten kann unter Berücksichtigung angrenzender Freiflächen entlang des Güterbahnhofs und des Neckars davon ausgegangen werden, dass die nachgewiesenen Tiere adäquate und unbesetzte Brutplätze in der näheren Umgebung finden können, da es sich um nestbauende Freibrüter mit geringen Anforderungen an den Nistplatz handelt, sodass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten für diese Arten im räumlichen Zusammenhang im Sinne des 44 Abs. 5 BNatSchG weiterhin erfüllt wird. Der Verbotstatbestand der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG tritt daher auch für diese Arten nicht ein. 5 Eingriffsbilanz Eine endgültige Bilanzierung ist nach Vorliegen eines weitgehend verfestigten Bebauungsplanentwurf möglich. Aufgrund des sehr hohen Anteils bereits versiegelter Flächen im Bestand und der fehlenden Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz zeichnet sich jedoch schon jetzt ab, dass die Neuordnung des Gebietes zu keinem Ausgleichsdefizit führen wird. 6 Maßnahmenempfehlungen Neuordnungen städtischer Quartiere und Gebäudesanierungen führen zunehmend zum Verlust von wichtigen Lebensstätten für gebäudebewohnende Tierarten. Insbesondere Fledermäuse und Vögel sind hiervon nicht selten betroffen. Obgleich im vorliegenden Fall, mit Ausnahme der zeitlichen Beschränkungen für die Abriss- und Fällarbeiten, eine direkte Verpflichtung zur Ergreifung von Maßnahmen für dies Artengruppen fehlt, ist es wichtig bei Neubebauungen dieser Art auch die Belange des Tierartenschutzes zu berücksichtigen. Für Fledermäuse empfiehlt sich das Anbringen mehrerer Spaltenquartiere an den geplanten Gebäuden. Sie können direkt in das Mauerwerk eingebaut oder durch das Anbringen von Fassadenkästen geschaffen werden. An den zum Neckar hin weisenden Fassaden lohnt sich das Anbringen von Nisthilfen für Mauersegler. Sie sollte in mindestens 6 m Hö-

11 Umweltfachbeitrag Bismarckstraße, Brückenstraße, Schaffhausenstraße Seite 11 he über dem Boden oder vorspringenden Fassaden angebracht werden. Da es sich um Kolonienbrüter handelt ist es sinnvoll, mehrere Nisthilfen (mindestens vier) vorzusehen. Für die übrigen Gebäude kommen eine Vielzahl weiterer Nisthilfen für Arten wie Gartenrotschwanz, Haussperling und Star in Frage. 5 Literatur Hölzinger, J., Bauer, H.-G., Berthold, P., Boschert, M. & Mahler U. (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs (5. überarbeitete Fassung, Stand ). Südbeck, P., Bauer, H.-G., Boschert, M., Boye, P., Knief, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. Fassung. Ber. Vogelschutz 44: 23-81

Gemeinde Oberderdingen

Gemeinde Oberderdingen Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad

Mehr

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den ro 061352 01.04.2015 Stadt Ebersbach Erschließung Sulpacher Straße aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den 01.04.2015 SI Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Bahnhofstraße 4 73235 Weilheim a.d. Teck Seite 1 von

Mehr

Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude

Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,

Mehr

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr. 5 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9484-55, Fax -56 e-mail: BielefeldUlrich@aol.com September 2018 Bebauungsplan Roter Sandberg der Stadt Prüm Artenschutzrechtliche

Mehr

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim Artenschutzrechtliche Prüfung Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Schumacherstraße 18 76275 Ettlingen THOMAS

Mehr

Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler

Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler 1 Betroffene Arten Mauersegler / Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg-

Mehr

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach September 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Derzeitige Nutzung 4 1.2 Ziel und Zweck der Planung - zukünftige Nutzung 4 1.3

Mehr

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung

Mehr

Dipl.-B i o l. Karsten Lutz

Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55 d, 22297 Hamburg dn.stadtplanung Frau Danne Hindenburgdamm 98 25421 Pinneberg per E-Mail: buero@dn-stadtplanung.de Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Bestandserfassungen,

Mehr

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis Artenschutzbegutachtung des Grundstücks Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid Abb. 1: Wohngebäude von Süden aus. Fachbüro Faunistik und Ökologie Dipl.-Biol. Andreas Malten Kirchweg 6 63303

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach der Flurstücke Weinstraße 42-44 Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach November 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 8 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 9 3.1 Vorgehensweise 9 3.2 Ausschluß

Mehr

Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz

Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Dipl.-Ing. Stephan Köhler, für Straßenbau und Verkehr, Kompetenzcenter Urteil EuGH Das Urteil des EuGH vom 10.01.2006, (Rs. C-98/03) rügt die

Mehr

Fortbildung für Architekten und Planer

Fortbildung für Architekten und Planer Fortbildung für Architekten und Planer Gesetzliche Grundlagen Artenschutz EU-Recht Bundesrecht Auswirkungen in der Praxis Wann ist was zu tun. Fledermäuse (alle Arten): - streng geschützt (und besonders

Mehr

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben

Mehr

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB. Landkreis Traunstein im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Vorentwurf Datum: 03.05.2018 Projekt: 18015 Bearbeitung: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter

Mehr

ENTWURFSSTAND 20. September 2016

ENTWURFSSTAND 20. September 2016 20. September 2016 1 3.0 2 . EG- VSchRL: I - Anhang I. BNatSchG - - bes. geschützt, - streng geschützt. BJagdG - ganzjährige Schonzeit bzw. Jagdzeit. Rote Liste - V - Vorwarnliste, 2 - stark gefährdet,

Mehr

Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum geplanten Projekt "Feuerwache / Wohnbebauung am Ortsrand von Onolzheim"

Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum geplanten Projekt Feuerwache / Wohnbebauung am Ortsrand von Onolzheim Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum geplanten Projekt "Feuerwache / Wohnbebauung am Ortsrand von Onolzheim" Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen

Mehr

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016 BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende

Mehr

Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall. Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen

Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall. Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen

Mehr

Geplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen

Geplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen Geplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen Artenschutzrechtliche Prüfung Juli 2018 Auftraggeber Ludger Große Scharmann Büro für Flächennutzungs- und Landschaftsplanung Auf dem

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten

Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten 1. Methodisches Vorgehen zur Erfassung der Avifauna Als Methode für die Erfassung der Brutvögel kam die Revierkartierung

Mehr

Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes

Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Dr. Neugebauer: Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Vortrag auf der Gebäudebrütertagung des LBV am 04.07.2014

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim des Flurstücks 3879/7 Auftraggeber: Gemeinde Neckarwestheim Februar 2019 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 6 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 7 3.1 Vorgehensweise 7 3.2 Ausschluß

Mehr

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. Bebauungsplan Pietling Fürster Straße. 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. Bebauungsplan Pietling Fürster Straße. 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein Bebauungsplan Pietling Fürster Straße 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB Begründung einschl. artenschutzrechtlicher Betrachtung Vorentwurf Datum: 18.07.2018

Mehr

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang. Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang www.ingolstadt.de Inhalt Vorwort 4 1. Aspekte des Artenschutzrechts 5 1.1 Überblick der rechtlichen Situation

Mehr

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten Projekt Stuttgart 21 - Wendlingen-Ulm Planfeststellungsabschnitt PFA 1.1 Inhalt Übersicht 1. Einführung 2. Untersuchungsgebiet 3. Untersuchungszeitraum

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz

Übersichtsbegehung Artenschutz Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan "Murr Langes Feld VI", 3. Bauabschnitt Gemeinde Murr Auftraggeber: Gemeinde Murr Bürgermeisteramt Rathaus, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr Tel. (07144)

Mehr

Bebauungsplan Zieglerstraße Küferstraße, Albstadt-Ebingen Stadt Albstadt

Bebauungsplan Zieglerstraße Küferstraße, Albstadt-Ebingen Stadt Albstadt Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Zieglerstraße Küferstraße, Albstadt-Ebingen Stadt Albstadt ergänzte Fassung, Juni 2016 (ursprüngliche Fassung Januar 2016) Auftraggeber: Künster Architektur

Mehr

2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen

2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen 2015 Im Auftrag von Köhler & Meinzer ohg Wohnungsunternehmen Junkersring 76344 Eggenstein-Leopoldshafen B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen Abschätzung der

Mehr

STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL

STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL Artenschutzprüfung/ASP zum Bebauungsplan Nr. III/GA 9 Kernbereich Bethel Inhalt 1 Einführung...2 2 Vorprüfung (Stufe I der ASP)...3 2.1 Vorprüfung des Artenspektrums...3

Mehr

Landratsamt Biberach Rollinstraße Biberach

Landratsamt Biberach Rollinstraße Biberach Tanja Irg umweltkonzept Schützenstraße 17 88477 Schwendi /Kleinschafhausen Landratsamt Biberach Rollinstraße 9 88400 Biberach Diplom Biologin Tanja Irg Telefon: 07353-75046-13 Mobil: 0176-24114165 E-Mail:

Mehr

Umweltbelange in der Bauleitplanung

Umweltbelange in der Bauleitplanung Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Mehr

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen Gemeinde Aidlingen Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth Dipl.-Geoökol. Wolfgang Siewert Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth

Mehr

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung

Mehr

Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung

Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Gemäß 37 ff BNatSchG Mathias Holsten Dipl.-Ing. Landespflege Landkreis Lüneburg Fachdienst Umwelt Untere Naturschutzbehörde Gliederung 1. Definition 2. Rechtsgrundlagen

Mehr

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer

Mehr

Erfassung von Eidechsenvorkommen. Artenschutzrechtliche Prüfung. Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4.

Erfassung von Eidechsenvorkommen. Artenschutzrechtliche Prüfung. Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4. Erfassung von Eidechsenvorkommen Artenschutzrechtliche Prüfung Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4 Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke 3101, 3102, 3104, 3092/1 und in Flein

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke 3101, 3102, 3104, 3092/1 und in Flein der Flurstücke 3101, 3102, 3104, 3092/1 und 7522 Auftraggeber: EDEKA Handelsgesellschaft Südwest mbh Balingen Oktober 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 5 3. GEPLANTE NUTZUNG

Mehr

Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven

Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Fachtagung am 08.05.2018 in Bonn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marcus

Mehr

Artenschutz vs. Bauleitung: Rechtsbruch vorprogrammiert? Benötige ich als Bauleiter ein abgeschlossenes. Biologie- und Jurastudium? UNBEDINGT!

Artenschutz vs. Bauleitung: Rechtsbruch vorprogrammiert? Benötige ich als Bauleiter ein abgeschlossenes. Biologie- und Jurastudium? UNBEDINGT! Artenschutz vs. Bauleitung: Rechtsbruch vorprogrammiert? Benötige ich als Bauleiter ein abgeschlossenes Biologie- und Jurastudium? UNBEDINGT! Kann ich mir sicher sein, dass der gesetzlich verankerte Artenschutz

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim

Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim Bericht Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim Ettlingen - Bruchhausen Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim in 76275 Ettlingen - Bruchhausen Auftraggeber: BM GmbH &

Mehr

Abriss zweier Wohngebäude mit Nebengebäuden und Neubebauung Grundstücke Mathildenstr. 46/48 in der Gemeinde Einhausen

Abriss zweier Wohngebäude mit Nebengebäuden und Neubebauung Grundstücke Mathildenstr. 46/48 in der Gemeinde Einhausen Abriss zweier Wohngebäude mit Nebengebäuden und Neubebauung Grundstücke Mathildenstr. 46/48 in der Gemeinde Einhausen Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Bearbeitung: Dipl.-Biol. Gerhard Eppler

Mehr

Ortsbegehung und Potenzialabschätzung für streng oder besonders geschützte Vogel- und Fledermausarten

Ortsbegehung und Potenzialabschätzung für streng oder besonders geschützte Vogel- und Fledermausarten Bebauungsplan Lauenburg 93 Ortsbegehung und Potenzialabschätzung für streng oder besonders geschützte Vogel- und Fledermausarten 1. Anlass und Aufgabe Die Stadt Lauenburg plant die Aufstellung des Bebauungsplans

Mehr

Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 2 - Allgemeiner Artenschutz

Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 2 - Allgemeiner Artenschutz BNatSchG vom 29. Juli 2009, in Kraft ab 1. März 2010 Auszug Allgemeiner Schutz und besonderer Artenschutz Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt

Mehr

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung 06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Löhl V, Legelshurst im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Fassung für die Offenlage 17.06.2016 Projekt: 1627 Bearbeiter:

Mehr

Brutvogelabschätzung im Bereich Oyten-Forth im Jahr 2013

Brutvogelabschätzung im Bereich Oyten-Forth im Jahr 2013 Limosa Dipl.Phys. Werner Eikhorst Ökologische Planungen Am Rüten 106 UVS - PEP - Eingriff/Ausgleich 28357 Bremen Faunistische Kartierungen Tel.: (0421) 46 49 28 Wassermanagement im Naturschutz Email: Limosa@t-online.de

Mehr

Umweltfachbeiträge zu potenziellen Flüchtlingsunterkünften

Umweltfachbeiträge zu potenziellen Flüchtlingsunterkünften Flüchtlingsunterkünfte Tübingen sap Standort 25 Waldhäuser Straße Seite 1 sap Standort 25 Waldhäuser Straße.docx Umweltfachbeiträge zu potenziellen Flüchtlingsunterkünften im Stadtgebiet Tübingen Spezielle

Mehr

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und

Mehr

Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen

Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen Energetische Sanierung: Fortschritt für beides Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension und Herausforderungen Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension

Mehr

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung

Mehr

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan Bitzfelder Straße in Öhringen-Schwöllbronn Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn Stadt Öhringen Marktplatz 74613 Öhringen 19.06.2018 Auftragnehmer: Roland Steinbach Freier Landschaftsarchitekt

Mehr

Dirk Müller MGM Immobilien GmbH & Co. KG Carl-Zeiss-Straße Jena. Auftraggeber: Bearbeiter:

Dirk Müller MGM Immobilien GmbH & Co. KG Carl-Zeiss-Straße Jena. Auftraggeber: Bearbeiter: Erfassung der Fledermäusen im Vorfeld der Erarbeitung einer sap für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen B- planes das Gelände am Saalbahnhof in der Stadt Jena Auftraggeber: Dirk Müller MGM Immobilien

Mehr

Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz -

Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz - B-Plan Nr. 49 der Stadt Gehrden Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz Seite 1 Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz - 1 Anlass

Mehr

FABION GbR Naturschutz - Landschaft - Abfallwirtschaft

FABION GbR Naturschutz - Landschaft - Abfallwirtschaft FABION GbR Naturschutz - Landschaft - Abfallwirtschaft W interhäuser Str. 93 97084 W ürzburg Tel. (0931) 21401 Fax (0931) 287301 e-mail: umweltbuero@fabion.de Dokumentation: Untersuchung auf Fledermausaktivität

Mehr

Artenschutzbeitrag. zur 1. Änd. B-Plan 45 Innenstadt-östlicher Teil. der Stadt Kaltenkirchen

Artenschutzbeitrag. zur 1. Änd. B-Plan 45 Innenstadt-östlicher Teil. der Stadt Kaltenkirchen Artenschutzbeitrag zur 1. Änd. B-Plan 45 Innenstadt-östlicher Teil der Stadt Kaltenkirchen Auftraggeber: Stadt Kaltenkirchen Bau- und Planungsabteilung Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Verfasser: Freie

Mehr

Energetische Dach- und Fassadensanierung Naturschutz mitdenken

Energetische Dach- und Fassadensanierung Naturschutz mitdenken Dr. Bernd Demuth Energetische Dach- und Fassadensanierung Naturschutz mitdenken Klimaschutzkonferenz Klimaschutz und Naturschutz gehen zusammen Offenbach, 28.08.2017 Dach- und Fassadensanierung Naturschutz

Mehr

Gemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden

Gemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt

Mehr

STADT SPEYER. Anlage Nr.1. zum. Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung. Artenschutzrechtliche Vorprüfung

STADT SPEYER. Anlage Nr.1. zum. Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung. Artenschutzrechtliche Vorprüfung STADT SPEYER Anlage Nr.1 zum Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord, 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung Impressum

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet

Mehr

Bebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Bebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de März

Mehr

FAUNISTISCHE ERFASSUNGEN FÜRSTENWALDER ALLEE IN BERLIN-WILHELMSHAGEN - B-PLAN XVI-81 DÄMERITZSEE -

FAUNISTISCHE ERFASSUNGEN FÜRSTENWALDER ALLEE IN BERLIN-WILHELMSHAGEN - B-PLAN XVI-81 DÄMERITZSEE - FAUNISTISCHE ERFASSUNGEN FÜRSTENWALDER ALLEE 470-472 IN BERLIN-WILHELMSHAGEN - B-PLAN XVI-81 DÄMERITZSEE - Auftraggeber: Schrickel + Partner Landschafts- und Golfplatzarchitektur Gesellschaft von Landschaftsarchitekten

Mehr

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:

Mehr

Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen

Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen Gliederung Herkunft/Eigenart der Siedlungsfauna Relevante Strukturen an Gebäuden und Arten im Siedlungsbereich Rechtliche Rahmenbedingungen Tierarten als Schutzgut/Teil

Mehr

Krüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1

Krüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1 Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1 49808 Lingen (Ems), 23.06.2013 Lin_Hueved-B18_Artens-festsetz_23.6.2013.doc/os Lingen: Stadt Lingen, T Bramsche, B-Plan Nr. 18, Baugebiet Erweiterung GE-Gebiet

Mehr

Merkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen

Merkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen Merkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen Viele Tier- und Pflanzenarten sind weltweit gefährdet. Die Rote Liste der Weltnaturschutzorganisation IUCN führt über 40.000 bedrohte Arten auf. Davon stehen

Mehr

Stand: Escherweg Oldenburg. Telefon Telefax NWP Planungsgesellschaft mbh

Stand: Escherweg Oldenburg. Telefon Telefax NWP Planungsgesellschaft mbh Artenschutzgutachten zu Gehölzrodungen für die geplante Bebauung der Grünanlage nördlich Salzberger Straße, Stadt Schüttorf Potenzialanalyse und Maßnahmenumsetzung Stand: 18.06.2017 Bearbeiter: Dr. Marc

Mehr

Auftraggeber: Stadt Uhingen Kirchstraße Uhingen. Auftragnehmer:

Auftraggeber: Stadt Uhingen Kirchstraße Uhingen. Auftragnehmer: Interkommunales Gewerbegebiet Uhingen und Ebersbach/Fils Artenschutzrechtliches Gutachten: Vorunterschungen 2014 Bestandsaufnahme der Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien Auftraggeber: Stadt

Mehr

Stadt Sinsheim. Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Baugebiet Theodor-Heuss-Schule in Sinsheim. Stand: 12. April 2016.

Stadt Sinsheim. Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Baugebiet Theodor-Heuss-Schule in Sinsheim. Stand: 12. April 2016. Stadt Sinsheim Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Baugebiet Theodor-Heuss-Schule in Sinsheim Stand: 12. April 2016 Bearbeitung: Dr. David Gustav M. Sc. Jonas Martin Gesellschaft für Landschaftsökologie

Mehr

Mahlberg Kreisverkehr L 103

Mahlberg Kreisverkehr L 103 Regierungspräsidium Freiburg, Referat 44 Mahlberg Kreisverkehr L 103 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Freiburg, den 29.08.2016 Landschaftsarchitekten bdla www.faktorgruen.de Freiburg Merzhauser

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung von. 9 Bäumen im Stadtgebiet von Schweich

Artenschutzrechtliche Begutachtung von. 9 Bäumen im Stadtgebiet von Schweich Artenschutzrechtliche Begutachtung von 9 Bäumen im Stadtgebiet von Schweich Auftraggeber Egbert Sonntag Büro für Landespflege Moselstr. 14 54340 RIOL Auftragnehmer Bergstraße 16, D-54318 Mertesdorf Tel.:

Mehr

Artenschutz an Gebäuden Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard

Artenschutz an Gebäuden Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz Artenschutz an Gebäuden Inhalt Einleitung Gesetzesgrundlage Gebäudebewohnende Tierarten welche gibt es? Gebäudebewohnende Tierarten wann betroffen? Klima- und Artenschutz

Mehr

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Bundesnaturschutzgesetz

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Bundesnaturschutzgesetz Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Bundesnaturschutzgesetz Auszüge aus der Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 009.2013 bis 108.2018 39, 44 und 45 Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz 39 Allgemeiner

Mehr

ARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE. Sanieren und Bauen unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes Vermeiden Sie Komplikationen in der Bauphase

ARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE. Sanieren und Bauen unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes Vermeiden Sie Komplikationen in der Bauphase ARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE Sanieren und Bauen unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes Vermeiden Sie Komplikationen in der Bauphase Was sind gebäudebrüter An vielen Gebäuden unserer Stadt nisten Vogelarten,

Mehr

BC NATUR. Begehungs-Protokoll Nr.: Ort: Vororttermine: Teilnehmer Vororttermine: Dipl.-Biol. Jens Tauchert (BG Natur)

BC NATUR. Begehungs-Protokoll Nr.: Ort: Vororttermine: Teilnehmer Vororttermine: Dipl.-Biol. Jens Tauchert (BG Natur) STADT INGELHEIM GROß- INTERNHEIM Projektvorhaben: Grund der Begehung: Begehungs-Protokoll Nr.: Ort: Vororttermine: Errichtung einer Tiefgarage mit Bebauung Prüfung, ob durch die notwendigen Baumfällungen

Mehr

Gemeinde Altdorf (Lkr. BB)

Gemeinde Altdorf (Lkr. BB) Gemeinde Altdorf (Lkr. BB) Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Bebauungsplan Sonnengarten in Altdorf Relevanzprüfung Artenschutz Erstellungsdatum: 11.08.2017 Gefertigt: Franziska Eich (Dipl.-Biol.)

Mehr

Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage

Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage Anlage 1 zu: Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) (Anlage zum MS vom 20. August 2018; Az.: G7-4021.1-2-3) Naturschutzfachliche

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Plan Meisenweg in Schemmerhofen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 13. Juli 2017 B-Plan Meisenweg in Schemmerhofen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 13. Juli 2017 Auftraggeber: Gemeinde Schemmerhofen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN "2. ÄNDERUNG FRIEDHOF" ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG

BEBAUUNGSPLAN 2. ÄNDERUNG FRIEDHOF ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG STADT FREUDENSTADT LANDKREIS FREUDENSTADT BEBAUUNGSPLAN "2. ÄNDERUNG FRIEDHOF" ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG Fassung vom 05.07.2016 Büro Gfrörer Ingenieure, Sachverständige, Landschaftsarchitekten

Mehr

Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden)

Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden) Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden) Auftraggeber: Stadt Gehrden Rathaus Kirchstr. 1-3 30989 Gehrden Sterntalerstr. 29a D 31535 Neustadt 05032

Mehr

Artenschutzfachliche Einschätzung Karlstraße 16 - Biberach a.d. Riß-

Artenschutzfachliche Einschätzung Karlstraße 16 - Biberach a.d. Riß- Artenschutzfachliche Einschätzung Karlstraße 16 - Biberach a.d. Riß- Auftraggeber: Fritschle GmbH Dieterskircher Straße 25 88524 Uttenweiler Bearbeitung: Diplom Biologin Tanja Irg Schützenstraße 17 88477

Mehr

Die Brutvögel im Bereich der SWG in der Leonhard-Frank-Straße, Schwerin-Weststadt

Die Brutvögel im Bereich der SWG in der Leonhard-Frank-Straße, Schwerin-Weststadt Die Brutvögel im Bereich der SWG in der Leonhard-Frank-Straße, Schwerin-Weststadt Stand: Juli 2013 Auftraggeber: Planung & Ökologie Platz der Freiheit 7 19053 Schwerin Auftragnehmer: Dr. Horst Zimmermann

Mehr

Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung

Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung Planungs- und Naturschutzamt Landkreis Osterholz Dr. Bettina Frieben Worum geht es dem Naturschutz? DER LANDKREIS OSTERHOLZ 26-60 Arten Wirbellose

Mehr

Bedeutung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren - Grundlagen und Konsequenzen

Bedeutung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren - Grundlagen und Konsequenzen Fachtagung 2011 Kiel, 29. / 30. September 2011 Artenschutz- und Kompensationsmaßnahmen Bedeutung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren - Grundlagen und Konsequenzen Dipl.-Biol. Dr. Ulrich Mierwald

Mehr

Fledermauskundliche Erstuntersuchung im September/Oktober. im Auftrag der BMR Windenergie GmbH & Co KG (Gangelt)

Fledermauskundliche Erstuntersuchung im September/Oktober. im Auftrag der BMR Windenergie GmbH & Co KG (Gangelt) Windpark Geilenkirchen-Tripsrath Fledermauskundliche Erstuntersuchung im September/Oktober 2010 im Auftrag der BMR Windenergie GmbH & Co KG (Gangelt) Auftragnehmer Büro für Ökologie und Landschaftsplanung

Mehr

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Stand: November 2013 Bearbeitung: Stadt Porta Westfalica Umweltschutzbeauftragter Sachgebiet

Mehr

Fledermäuse sind nicht rechtlos.

Fledermäuse sind nicht rechtlos. Fledermäuse sind nicht rechtlos. Fledermäuse sind nicht rechtlos. Konsequenzen für die Planungs- und Zulassungspraxis beim Ausbau der Windenergiewirtschaft Wilhelm Breuer NLWKN Geschäftsbereich Landesweiter

Mehr

Potentialerfassung Gebäudeuntersuchung / Baumuntersuchung Burgbeckschöpfwerk / Breitenwischer Schöpfwerk Landkreis Stade Niedersachsen

Potentialerfassung Gebäudeuntersuchung / Baumuntersuchung Burgbeckschöpfwerk / Breitenwischer Schöpfwerk Landkreis Stade Niedersachsen Potentialerfassung Gebäudeuntersuchung / Baumuntersuchung Burgbeckschöpfwerk / Landkreis Stade Niedersachsen Auftraggeber: NLWKN Betriebsstelle Stade Harsefelder Str. 2 21680 Stade Auftragnehmer: Zum Sportplatz

Mehr

Dauerbrenner Artenschutz: Aktuelles zu Fledermaus-Abschaltzeiten, CEF-Maßnahmen, Ausgleichsabgaben und aufschiebender Wirkung

Dauerbrenner Artenschutz: Aktuelles zu Fledermaus-Abschaltzeiten, CEF-Maßnahmen, Ausgleichsabgaben und aufschiebender Wirkung 18. Windenergietage,12. /13. November 2009 Dauerbrenner Artenschutz: Aktuelles zu Fledermaus-Abschaltzeiten, CEF-Maßnahmen, Ausgleichsabgaben und aufschiebender Wirkung Dr. Michael Rolshoven, Fachanwalt

Mehr

Artenschutzrechtliches Gutachten zur Neubebauung des Grundstücks Strandstraße (Flurstück 1/35) in Karlshagen, Usedom

Artenschutzrechtliches Gutachten zur Neubebauung des Grundstücks Strandstraße (Flurstück 1/35) in Karlshagen, Usedom Dr. Ralf Grunewald Naturschutzfachliche Gutachten und Naturfotografie Gartenstraße 5 18581 Putbus Dr. R. Grunewald Naturschutzfachliche Gutachten und Naturfotografie Telefon: 038301-885194 Gartenstraße

Mehr

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räumet des Landes Schleswig-Holstein Situation der Saatkrähen in Schleswig-Holstein,

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räumet des Landes Schleswig-Holstein Situation der Saatkrähen in Schleswig-Holstein, Situation der Saatkrähen in, Rüdiger Albrecht, ländliche Räume 1 Rabenvögel in S.-H. Kolkrabe Jagdrecht keine Jagdzeit Rabenkrähe Nebelkrähe seit 2015 keine Jagdzeit Elster seit 2015 keine Jagdzeit Dohle

Mehr