ADFC-Stellungnahme zur Planung des Kreisverkehrsplatzes Überlinger Straße (L201) / Aachstraße Oberuhldingen

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1 Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Baden-Württemberg e.v. ADFC Bodenseekreis Werastraße Friedrichshafen Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen Herrn Bürgermeister Edgar Lamm Aachstraße Uhldingen-Mühlhofen Kreisverband Bodenseekreis Werastraße Friedrichshafen Ihr Ansprechpartner: Bernhard Glatthaar Tel bernhard.glatthaar@adfc-bw.de Bankverbindung Sparkasse Bodensee BLZ Konto Nr IBAN DE BIC-Code: SOLA DE S1 KNZ 17. Februar 2013 ADFC-Stellungnahme zur Planung des Kreisverkehrsplatzes Überlinger Straße (L201) / Aachstraße Oberuhldingen Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lamm, zur Planung des Kreisverkehrsplatzes Überlinger Straße / Aachstraße Oberuhldingen gibt der ADFC Bodenseekreis beiliegende Stellungnahme ab. Wir bitten Sie, unsere Vorschläge zu prüfen und in die bestehende Planung einzuarbeiten. Dies sind insbesondere: Reduzierung der Fahrbahnbreiten an den Kreisverkehrszufahrten Einrichtung von Querungsmöglichkeiten für den Radverkehr an der Bahnhofstraße Tempo 30 in der Aachstraße Mehrfertigungen dieser Stellungnahme gehen an die Mitglieder des Gemeinderates, das Regierungspräsidium Ref. 45 und das Straßenbauamt. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Glatthaar Kreisvorsitzender Anlage: Stellungnahme

2 Inhalt: Stellungnahme 1 Vorbemerkungen Kreisverkehr Verkehrssicherheit Fahrbahnbreiten der Kreisverkehrszufahrten Gestaltung des Innenringes Bahnhofstraße und Überlinger Straße Tempo 30 Aachstraße Fahrrad-Infrastruktur am Rathausplatz Fahrradabstellanlage Infotafel Fahrradwegweisung Plan des Kreisverkehrsplatzes Vorbemerkungen Der ADFC hält die Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Aachstraße in die Überlinger Straße (L201) zu einem Kreisverkehrsplatz aus verkehrlicher und städtebaulicher Sicht für sinnvoll. Bei der Gestaltung des Kreisverkehrs sollte neben der Schaffung einer verbesserten Aufenthaltsqualität im Bereich des Rathauses die sichere Führung des Rad- und Fußverkehrs im Mittelpunkt stehen. Dabei sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, vor allem Kindern und Jugendlichen auf dem Weg zur Schule sowie Familien mit Kindern im Freizeitverkehr sicheres Radfahren zu ermöglichen. Der geplante Radwegbau an der K7765 Richtung Affenberg wird zukünftig zu mehr Radfahrern in diesem Bereich führen, so dass die Belange des Radverkehrs besonders berücksichtigt werden müssen. Unsere in der folgenden Stellungnahme aufgeführten Änderungsvorschläge und Feststellungen basieren ausschließlich auf den Vorgaben des aktuell für Kreisverkehre gültigen Regelwerks der Forschungsgesellschaft für Straßenwesen (FGSV), welches den verbindlichen Stand der Technik beschreibt: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) 2006 Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren 2006 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) 2010 Hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Gestaltung der Aachstraße beziehen wir uns auf die aktuell gültige Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Unsere Änderungsvorschläge zur Gestaltung des Kreisverkehrs können ohne Leistungsfähigkeitseinbußen für den Kfz-Verkehr und ohne Mehrkosten umgesetzt werden. Erforderliche Maßnahmen im Zuge der Bahnhofstraße und Überlinger Straße können dagegen einen Mehraufwand ergeben. 2/8

3 2 Kreisverkehr 2.1 Verkehrssicherheit Die Verkehrssicherheit von Kreisverkehren ist davon abhängig, wie konsequent die bauliche Gestaltung eine Geschwindigkeitsreduzierung im Kreisverkehr bewirkt. Je niedriger das Geschwindigkeitsniveau im Kreisverkehr ist, desto besser können Verkehrseilnehmer miteinander kommunizieren ( Blickkontakt ) und Verkehrsabläufe gegenseitig abschätzen. Der Mischverkehr von Kraftfahrzeugen und Radfahrern wird sicherer, je mehr sich die Geschwindigkeiten aneinander angleichen. Um das Überholen von Radfahrern durch Kraftfahrzeuge in der Kreisverkehrszufahrt und im Kreisverkehr zu verhindern, sind Regelbreiten der Fahrbahn einzuhalten. Folgende Gestaltungselemente des Kreisverkehrs sind deshalb von entscheidender Bedeutung: Möglichst senkrechte Einfahrt in den Kreisverkehr Deutliche Umlenkung der Fahrzeuge beim Durchfahren des Kreisverkehrs Schmale Fahrbahnbreiten der Kreisverkehrszufahrten 2.2 Fahrbahnbreiten der Kreisverkehrszufahrten Die Fahrbahnbreiten der Kreisverkehrszufahrten betragen in der vorliegenden Planung 4,00 m an der Überlinger Straße und 4,20 m an der Aachstraße. An den Kreisverkehrsausfahrten betragen die Fahrbahnbreiten an der Überlinger Straße 4,25 m und an der Aachstraße 3,75 m. Die o.g. Zielsetzung einer Geschwindigkeitsreduzierung im Kreisverkehr und der Vermeidung von Überholvorgängen an Radfahrern kann durch die zu großen Fahrbahnbreiten der vorliegenden Planung nicht erreicht werden, da sie nicht den Regelbreiten der FGSV entsprechen (Tabelle 1). Fahrstreifenbreiten Zufahrt Ausfahrt RASt 2006 Kap ,25 m - 3,75 m 3,50 m - 4,00 m Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren 2006 Kap ,25 m - 3,75 m 3,50 m - 4,00 m ERA 2010 Kap ,25 m - 3,50 m keine Vorgaben Tabelle 1: Fahrstreifenbreiten der Kreisverkehrszufahrten und -ausfahrten gemäß FGSV. Der ADFC fordert an den Zufahrten der Überlinger Straße die Anwendung der in der ERA 2010 empfohlenen Breiten der Kreisverkehrszufahrten von 3,25-3,50 m. Dadurch kann die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr deutlich verbessert werden. Denn diese reduzierten Breiten bewirken, dass Kraftfahrzeuge langsamer in den Kreisverkehr einfahren. Bei der Zufahrt der Aachstraße in den Kreisverkehr sollte durch Fahrversuche mit Gelenkbussen im Realeinsatz simuliert werden, welche minimale Fahrbahnbreite machbar ist, um das geplante Maß von 4,20 m zu reduzieren. Zur Realisierung der Schleppkurven sollten weitere Maßnahmen geprüft werden, z.b. die abschnittsweise Pflasterung der Eckradien oder die Vergrößerung des gepflasterten Innenringes (unter Beibehaltung der Breite der Kreisverkehrsfahrbahn). 3/8

4 Die Breiten der Kreisverkehrsausfahrten an der Überlinger Straße sollten ebenfalls auf das von der FGSV empfohlene Maß reduziert werden, denn größere Breiten stellen für Kraftfahrer Anreize zur frühzeitigen Beschleunigung bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr dar. Hinzu kommt, dass geringere Fahrbahnbreiten gerade für mobilitätseingeschränkte Personen einfacher und sicherer zu queren sind. Anhand von neu gebauten Kreisverkehren soll im Folgenden belegt werden, dass Fahrbahnbreiten der Kreisverkehrszufahrten von 3,25 m - 3,50 m bei klassifizierten Straßen im Bodenseekreis realisierbar sind. An diesen Kreisverkehren treten höhere Kfz-Verkehrsstärken und komplexere Verkehrsbeziehungen auf, als am geplanten Kreisverkehr in Oberuhldingen. Im Zuge der Innerörtlichen Entlastungsstraße in Tettnang wurden drei Kreisverkehre angelegt. Die Fahrbahnbreiten der Kreisverkehrszufahrten betragen hier 3,25 m - 3,75 m. Die geringste Breite von 3,25 m ist beim - am höchsten belasteten - Kreisverkehr an der L333 zu finden (Bild 1). Bild 1: Kreisverkehr Tettnang, Wangener Straße (L333) - Bachstraße, realisiert 2011; Fahrbahnbreiten der Kreisverkehrszufahrten 3,25 m und 3,50 m (Hauptverkehrsrichtung L333) und 3,50 m (Bachstraße) Bild 2: Kreisverkehr Tettnang, Bahnhofstraße - Ravensburger Straße, realisiert 2011; Fahrbahnbreiten der Kreisverkehrszufahrten 3,50 m und 3,75 m Bei einer Verschmälerung der Fahrbahnbreiten der Kreisverkehrszufahrten von 4,00 m (Planung) auf 3,50 m (ADFC-Vorschlag) kann die gewonnene Fläche von 0,50 m Breite zugunsten a) der Verbreiterung des Fahrbahnteilers von 2,50 m auf 3,00 m oder b) der Vergrößerung der Seitenbereiche genutzt werden. Der ADFC schlägt Variante a) vor, da dies für den querenden Fußverkehr von Vorteil ist (größere Aufstell-/Wartefläche) und geringere Änderungen der Planung mit sich bringt. 4/8

5 2.3 Gestaltung des Innenringes Die Planung sieht eine asphaltierte Kreisverkehrsfahrbahn von 6,0 m Breite und einen gepflasterten Innenring von 2,0 m Breite vor. Dadurch ist die erforderliche Auslenkung des Kraftfahrzeugverkehrs gewährleistet, um die gewünschte geschwindigkeitsdämpfende Wirkung zu erzielen. In der RASt wird zur Gestaltung des Innenringes u.a. ausgeführt (Kap ): Der Innenring [...] soll baulich deutlich mit einem Bord von 4 cm bis 5 cm Höhe von der Kreisfahrbahn abgesetzt werden, so dass ein Befahren durch Pkw verhindert wird. [...] Verkehrsrechtlich gehört der Innenring nicht zur Fahrbahn (VwV-StVO zu 9a StVO, Nr. V). Er wird durch einen Breitstrich von der Kreisfahrbahn abgegrenzt (Zeichen 295 StVO). Es ist beim Bau des Kreisverkehrs darauf zu achten, dass der Höhenabsatz des Bordes gemäß RASt ausgeführt wird. Kreisverkehre, bei denen diese wichtigen Gestaltungsrichtlinien nicht berücksichtigt werden, stellen für Radfahrer eine Gefahrenquelle dar. Bild 3: Beispiel für einen korrekt ausgeführten gepflasterten Innenring mit Höhenabsatz und Breitstrich. Bild 4: Beispiel für einen fehlenden Höhenabsatz und fehlenden Breitstrich (Kreisverkehr Ailinger Straße - Mühlöschstraße, Friedrichshafen): Dadurch häufiges Überfahren des Innenringes durch Kfz, zu hohe Durchfahrtsgeschwindigkeiten der Kfz und bedingt dadurch Unfallhäufungen, auch mit Radfahrern. 3 Bahnhofstraße und Überlinger Straße Die Planung sieht vor, den Radverkehr aus Richtung Bahnhof auf einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn bis zum Kreisverkehr zu führen. Dies ist aus Sicht des ADFC sinnvoll, um dem Kraftfahrzeugverkehr zu verdeutlichen, dass mit Radverkehr zu rechnen ist. Eine weitere Wirkung von Schutzstreifen liegt in der optischen Einengung der Fahrbahn mit dem Effekt reduzierter Geschwindigkeiten des Kraftfahrzeugverkehrs und geringerer Lärmentwicklung. 5/8

6 Der Schutzstreifen aus Richtung Bahnhofstraße sollte vor dem Kreisverkehr etwa beim Beginn des Fahrbahnteilers enden, um das Einfädeln ( Reißverschlussverfahren ) von Kraftfahrzeug- und Radverkehr zu verdeutlichen. Die Markierung des Schutzstreifens auf der Bahnhofstraße setzt voraus, dass die Radwegebenutzungspflicht des Zweirichtungsradweges ab dem Bahnhof bis zur Abzweigung der Überlinger Straße aufgehoben wird. Dies ist erforderlich, weil ein benutzungspflichtiger Radweg das Befahren eines in gleicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn vorhandenen Schutzstreifens ausschließt. Dieser Abschnitt des Radweges muss somit in einen Gehweg Radfahrer frei umbeschildert werden. Um vom Zweirichtungsradweg aus Richtung Mühlhofen zum Schutzstreifen auf der Nordseite der Bahnhofstraße und Überlinger Straße zu gelangen, ist eine Querung der Fahrbahn entweder im Bereich der Bahnhofszufahrt oder der Einmündung Immengasse erforderlich. Die ERA 2010, Kap. 5.1, empfiehlt am Beginn und Ende von einseitigen Zweirichtungsradwegen Überquerungsanlagen für den Radverkehr einzurichten. Dies sollte in Form einer baulichen Querungshilfe erfolgen. Die Auswahl der Lage dieser Querungshilfe (Bahnhof oder Immengasse) ist unter verkehrlichen Aspekten abzuwägen. Dabei sollten auch die Bedürfnisse des querenden Fußverkehrs beachtet werden. Bild 5: Aktuelle Planung der Bahnhofstraße und Überlinger Straße Für die Fahrtrichtung vom Kreisverkehr Richtung Bahnhof ist an der Einmündung der Bahnhofstraße in die Überlinger Straße eine Auffahrtrampe auf den Radweg anzulegen. 6/8

7 4 Tempo 30 Aachstraße Die Verkehrsberuhigung der Aachstraße ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung des Rathausbereiches, aber auch des Ortskernes Richtung Marktplatz. Für den Radverkehr stellt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einen Sicherheitsgewinn dar. Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht eine Geschwindigkeitsbeschränkung (Zeichen 274 StVO) in der Aachstraße auf 30 km/h unter Beibehaltung der heutigen Vorfahrtsregelung. Lediglich eine Zonenregelung mit Tempo 30 (Zeichen StVO) würde eine Rechts-vor-Links- Regelung erzwingen. 5 Fahrrad-Infrastruktur am Rathausplatz 5.1 Fahrradabstellanlage Im Umfeld des Rathauses sollte eine überdachte Fahrradabstellanlage für Gäste und Besucher geschaffen werden. Die Überdachung sollte sich an der neuen Gestaltung des Rathauses orientieren und in die Platzgestaltung integriert werden. 5.2 Infotafel Im Bereich des Rathausplatzes sollte eine Infotafel mit touristischen Radrouten, Freizeitzielen und örtlichen Servicestellen sowie örtlichen Übernachtungsmöglichkeiten aufgestellt werden. Diese ist mit dem Standort der zentralen Fahrradwegweisung abzustimmen. 5.3 Fahrradwegweisung Der Standort der Fahrradwegweiser ist an die neue Verkehrsführung des Kreisverkehrs anzupassen. Der zentrale Wegweiserstandort sollte gut sichtbar auf dem Rathausplatz platziert werden. Da Radfahrer zukünftig die Fahrbahnzufahrten des Kreisverkehrs benutzen werden, sollten an den Ausfahrten gut erkennbare Hauptwegweiser sowie ein Hinweis auf die Infotafel am Rathaus angebracht werden. 7/8

8 ADFC-Stellungnahme zum Kreisverkehrsplatz Überlinger Straße (L201) / Aachstraße 6 Plan des Kreisverkehrsplatzes 8/8

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