Erste Übungsklausur auf Examensniveau Besprechung. Saarbrücken, den

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1 Erste Übungsklausur auf Examensniveau Besprechung Saarbrücken, den

2 Sachverhalt Priv. A1 A2 A3 A 15 B1 B2 B3 B Komplementär- GmbH 50% 50% 0% A+B Papierfabrik GmbH & Co KG 2

3 Teil 1: Kapitalmaßnahmen 2008 A. Erhöhung der Einkünfte des A I. Persönl. StPflicht: laut SV unbeschränkt, 1 I 1 II. Sachl. Steuerpflicht, 2 I, II 1. Übertragung A1, 22 Nr. 2, 23 I 1 Nr. 1 Alt. 1 a) Subsidiarität, 23 II: (-), da im Privatvermögen b) Grundstück: (+) c) Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, 23 I S. 1 Nr. 1 S. 3: (-) 3

4 1. Übertr. A1, 22 Nr. 2, 23 I 1 Nr. 1 Alt. 1 (2) d) Veräußerung = entgeltliche Übertragung an einen Dritten (1) Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr am obligatorischer Vertrag ausreichend, 39 II Nr. 1 S. 1 AO (2) An einen Dritten Übertragung an KG. P: Evtl. Durchgriff, 39 II Nr. 2 AO Entscheidend: KG = Mitunternehmerschaft? 4

5 1. Übertr. A1, 22 Nr. 2, 23 I 1 Nr. 1 Alt. 1 (3) KG = Mitunternehmerschaft? Notw.: gewerbl. Tätigkeit + Muer Gewerbl. Tätigkeit, 15 II: (+), Fabrikation A + B = MUer? Dafür MUer-Initative u. Risiko; Gesamtbild! Initative: Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen hier Kommanditisten: grds. keine Einwirkung, aber Widerspruchsrecht nach 164 II HGB; Initative (+) Risiko: Teilhabe am (Miss)Erfolg des Unternehmens zwar persönl. Haftung beschränkt; ansonsten aber vollständige Beteiligung, insb. stille Reserven KG = Mitunternehmerschaft (+) 5

6 1. Übertr. A1, 22 Nr. 2, 23 I 1 Nr. 1 Alt. 1 (4) kein Durchgriff, sondern KG als Dritter anzuerkennen (Einheitstheorie statt Bilanzbündeltheorie) (3) Entgeltlich Gutschrift auf Darlehenskonto (750k ) = Entgelt? 161 ff., 109 ff. HGB: variable Kapitalanteile als Saldo aller Einlagen, Entnahmen, Gewinne, Verluste der G ter Praxis: Beteiligung an der Ges. (für Kapital, Stimmrechte, Ergebnisbeteiligung) soll fest bestimmbar sein dafür Kapitalkonto I (fest) und Kapitalkonto II (variabel) 6

7 1. Übertr. A1, 22 Nr. 2, 23 I 1 Nr. 1 Alt. 1 (5) Hier: Darlehenskonto begründet Forderung der G ter, keine Entnahmebeschränkungen Buchung auf Darlehenskonto, Forderung = Entgelt Ergebnis zu d): Veräußerung (+) e) Spekulationsfrist (Haltefrist), 23 I 1 Nr. 1 S Jahre; Berechnung: 108 AO, 187 I, 188 II, III BGB 2003 bis 2008, eindeutig innerhalb der Frist Ergebnis: SteuerTB des 22 Nr. 2, 23 S. 1 Nr. 1 Alt. 1 (+) 7

8 1. Übertr. A1, 22 Nr. 2, 23 I 1 Nr. 1 Alt. 1 (6) Gewinnermittlung nach Sondervorschrift 23 III 1 EStG Veräußerungserlös /. Anschaffungskosten /. Abschreibungen ( 23 III 4) Veräußerungsgewinn

9 1. Übertr. A1, 22 Nr. 2, 23 I 1 Nr. 1 Alt. 1 (7) P: 11 I gilt, Zufluss 2008? Wirtschaftl. Verfügungsmacht? + grds. freier Zugriff auf Darlehenskonto, keine Beschränkung Zahlung erst auf ausdrücklichen Wunsch des A zwecks Verzinsung ändert nichts an Beurteilung KG ist auch leistungsfähig und bereit Zufluss 2008 (+) Insoweit Einkünfte im VZ 2008:

10 2. Übertragung A2, 22 Nr. 2, 23 I 1 Nr. 1 Alt. 1 a) Subsidiarität, 23 II: (-), da im Privatvermögen b) Grundstück: (+) c) Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, 23 I S. 1 Nr. 1 S. 3: (-) d) Veräußerung (1) und (2) wie oben (3) Entgelt Buchung auf Kapitalkonto = Entgelt? Keine Forderung Aber: tauschähnlicher Vorgang, Gesellschaftsrechte auch hier Entgelt (+) 10

11 2. Übertr. A2, 22 Nr. 2, 23 I 1 Nr. 1 Alt. 1 (2) e) Spekulationsfrist : (+) wie oben SteuerTB, 22 Nr. 2, 23 I 1 Nr. 1 Alt. 1 (+) Gewinnermittlung nach Sondervorschrift 23 III 1 EStG P: Gesellschafterrechte? Auch geldwertes Gut, 8 I Veräußerungserlös /. Anschaffungskosten /. Abschreibungen ( 23 III 4) Veräußerungsgewinn

12 2. Übertr. A2, 22 Nr. 2, 23 I 1 Nr. 1 Alt. 1 (3) P: 11 I gilt, Zufluss 2008? Wirtschaftl. Verfügungsmacht? Gesellschaftsrechte sind Entgelt, sodass es auf deren Verfügbarkeit ankommt GesR entstehen durch Änderung des Gesellschaftsvertrages durch zeitgleichen Beschluss; Eintragung ist nicht konstitutiv Zufluss 2008 (+) Insoweit Einkünfte im VZ 2008:

13 3. Übertragung A3, 22 Nr. 2, 23 I 1 Nr. 1 Alt. 1 a) Subsidiarität, 23 II: (-), da im Privatvermögen b) Grundstück: (+) c) Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, 23 I 1 Nr. 1 S. 3: (-) d) Veräußerung P: entgeltlich, Übertragung auf einen Dritten? Möglicherweise bloße Einlage ins SBV bei der KG A3 = SBV? Obj. Eignung: als Sicherung o. Ertragsobjekt, (+) Subj. Widmung: Absicht, belegt in Sonderbilanz A3 = gewillkürtes SBV I 13

14 3. Übertr. A3, 22 Nr. 2, 23 I 1 Nr. 1 Alt. 1 (2) Damit keine Übertragung; auch kein Entgelt (insb. GesR) Veräußerung (-), stattdessen Einlage: grds. steuerlich neutral, da aus Privatvermögen Aber: Etwas anderes aus SonderTB 23 I 5 Nr. 1? (-), da zumindest im ersten Abschnitt noch keine Veräußerung aus dem SBV III.Steuerfreiheit: nichts ersichtlich Ergebnis für A Weitere Einkünfte gem. 23 I 1 Nr. 1 S. 1 EStG:

15 B. Erhöhung der Einkünfte des B I. Persönl. StPflicht: laut SV unbeschränkt, 1 I 1 II. Sachl. Steuerpflicht, 2 I, II 1. Übertragung B1, 15 I 1 Nr. 1 a) Betriebsvermögen: Obj. Eignung und subj. Widmung (+) gewillkürtes BV b) Veräußerung (1) und (2) Übertragung auf einen Dritten (+), wie oben 15

16 1. Übertr. B1, 15 I 1 Nr. 1 (2) (3) Entgelt Buchung auf dem Darlehenskonto = Entgelt Aber: deutlich unter Teilwert! Teilentgeltliches Geschäft Nach Trennungstheorie Aufspaltung Voll unentgeltlich Hier also: Voll entgeltlich Aufteilung nach Verhältnis Kaufpreis / Teilwert / = 1/5 entgeltlich, 4/5 unentgeltlich unterschiedliche Behandlung! 16

17 1. Übertr. B1, 15 I 1 Nr. 1 (3) Entgeltlicher Teil = Veräußerung insoweit alle Voraussetzungen von b) gegeben Gewinnermittlung, 4, 5 P: Welcher Buchwert vom Veräußerungspreis abzuziehen? Strenge Trennungstheorie: anteiliger Buchwert 1/5 * = 91k / = Modifizierte Trennungstheorie: vollständiger Buchwert Veräußerung ohne Gewinn: / < 0 Rest unentgeltlich:

18 1. Übertr. B1, 15 I 1 Nr. 1 (4) Argumente pro strenge Trennungstheorie + Veranlassungsprinzip: realisierte Aufwandsreserven nur teilweise im Zusammenhang mit entgeltlicher Veräußerung + Subjektsteuerprinzip: bei modifizierter Theorie springen Reserven mittels 6 V auf die Ges. über, bei der sie nicht entstanden sind ie strenge Trennungstheorie (aa vertretbar) Hier ergibt sich damit: Veräußerungspreis /. Steuerlicher Buchwert Veräußerungsgewinn ( 6 Abs. 5 EStG (-), da insoweit nicht unentgeltlich/keine GesR) 18

19 1. Übertr. B1, 15 I 1 Nr. 1 (5) Unentgeltlicher Teil In der Steuerbilanz des B (= Gewinnrealisierung) mit gemeinem Wert, wenn betriebl. Gründe, 6 IV oder Teilwert, wenn private Gründe (=Entnahme), 6 I Nr. 4 Kann dahinstehen, wenn BW-Fortführung gem. 6 V 3 Nr. 1: Übertragung aus BV in MU-BV Besteuerung der stillen Reserven sicher, 1 I BW-Fortführung (+) Gewinnneutral, insoweit keine steuerlichen Auswirkungen 19

20 2. Übertragung B2, 15 I 1 Nr. 1 a) Betriebsvermögen: Obj. Eignung und subj. Widmung (+) gewillkürtes BV b) Veräußerung (1) und (2) Übertragung auf einen Dritten (+), wie oben P: Gutschrift gesamthänderisches Rücklagekonto = Entgelt? FinVerw früher: in keinem Fall Entgelt BFH: Buchung nur auf gesamthänderisches Rücklagenkonto (-), Buchung gleichzeitig auf Kapitalkonto (+) hier Entgelt (-), Veräußerung (-) (verdeckte) Einlage in KG und Entnahme aus Einzelbetrieb, Gewinnrealisierung zum Teilwert 6 I Nr. 4 im EinzelBV 20

21 2. Übertragung B2, 15 I 1 Nr. 1 (2) Aber: BW-Fortführung, 6 V 3 Nr. 1? BV des B GesamthandsBV der KG (+) Unentgeltlich (+) Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt, 1 I 1 (+) BW-Fortführung (+) keine Gewinnrealisierung, gewinnneutral 21

22 3. Übertragung B3, 15 I 1 Nr. 1 Betriebsvermögen: gewillkürtes BV (+) Veräußerung (-), da keine Übertragung an Dritten Einlage in die KG, Entnahme aus dem Einzelbetrieb Gewinnrealisierung zum TW, 6 I Nr. 4 BW-Fortführung, 6 V 2 Von BV des B SBV des B bei der KG (+) Unentgeltlich (+) Besteuerung stiller Reserven sichergestellt, 1 I 1 (+) keine Gewinnrealisierung, gewinnneutral 22

23 Einschub: Konten bei der Personengesellschaft Konto Funktion Entgelt 6 V Kapitalkonto I Statische Festlegung der Beteiligung und Rechte (+), GesR (+) Kapitalkonto II (Darlehenskonto, Kontokorrent oä) Flexible Verrechnung von GuV, Einlagen, Entnahmen (+), Fdg. (-) Gesamthänd. gebundenes Rücklagenkonto Teil des Eigenkapitals der Gesamthand grds. (-) (+) ivm KK I (+) (+) nur Prototypen, entscheidend ist Gesellschaftsvertrag im Einzelfall! 23

24 Teil 2: VERÄUSSERUNG VON BV 2013 A. Erhöhung der Einkünfte des A: Veräußerung A3 aus SBV, 23 I 5 Nr. 1 Immobilie im (S)BV, Veräußerung (+), Spekulationsfrist (+) Veräußerung unterfällt 23 I 5 Nr. 1 ihd Einlagewerts, d.h. des TW zum Zeitpunkt der Einlage, 23 III 2, 6 I Nr. 5: Teilwert /. AK /. AfA, 23 III Veräußerungsgewinn (iü betriebl. Vorfall) Aber: Zuflussprinzip! Erst in VZ 2013 zu erfassen 24

25 Teil 2: VERÄUSSERUNG VON BV 2013 B. Erhöhung der Einkünfte des B: Veräußerung B2 durch KG, 15 I 1 Nr. 1, 6 V 4 Sperrfrist: Veräußerung innerhalb schädlich Sperrfrist nicht abgelaufen, 6 V 4 letzter Hs. (+) Übertragung mit BW-Fortführung nach 6 V 3 (+) Keine Ergänzungsbilanz (+) rückwirkender Ansatz des Teilwertes zzt der Übertragung: Teilwert /. Abgeschriebener Buchwert Veräußerungsgewinn

26 Aufgabe 2: Änderung des Steuerbescheides für B Änderungsvorschrift: 175 I 1 Nr. 2 AO (notwendig nach 172 I 1 Nr. 2 Buchst. d) Hs. 2 AO, da Steuerbescheid) Festsetzungsverjährung, 169 ff.: wahrscheinlich (-), aber jedenfalls 175 I 2 AO Veräußerung B2 = rückwirkendes Ereignis? (nachträglich eingetretenes Ereignis, das auf den Zeitpunkt der Steuerfestsetzung zurückwirkt und den zugrundeliegenden SV und damit dessen steuerrechtliche Beurteilung so verändert, dass die ursprüngliche Festsetzung nun unzutreffend ist) Nachträglich eingetreten (+) Materielle Rückwirkung (+) wegen 6 V I 1 Nr. 2 AO (+), kann und muss(!) zurücknehmen 26

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