III Ausgewählte Neuerungen: Update Vergaberecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "III Ausgewählte Neuerungen: Update Vergaberecht"

Transkript

1 Inhaltsverzeichnis I Vorwort... 1 II Überblick über die Regelungen des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes Entwicklung des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes Kaskadenprinzip Neue Struktur des GWB, 4. Teil, sowie der VgV Der4.TeildesGWB Die VgV zentrales Regelwerk der klassischen Auftragsvergaben Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes...9 III Ausgewählte Neuerungen: Update Vergaberecht Darstellung der maßgeblichen Fristen des Vergabeverfahrens Ausgewählte Neuerungen in der Praxis Mehr Freiheit in der Wahl der Verfahrensarten Exkurs: Verhandlungsverfahren Neue Verfahrensart: Die Innovationspartnerschaft Rahmenvereinbarungen nach dem Vergaberecht Rahmenvereinbarung Zulässigkeit von Rahmenvereinbarungen Charakteristika der Beschaffung durch Rahmenvereinbarung Es gilt weiterhin: Gebot zur Losaufteilung Gebot der Losaufteilung Prüfschema Losaufteilung Rechtsfolgen unterlassener Losaufteilung Interessenkonflikte und Projektantenproblematik Interessenkonflikte Projektantenproblematik Neues zum Nachweis der Eignung am Beispiel der VOB/A-EU Eignung als Grundvoraussetzung, 122 GWB Auswahl der Eignungskriterien Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung

2 6.4 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mittel der Nachweisführung (insb. Europäische Elektronische Eigenerklärung) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Zwingende Ausschlussgründe Fakultative Ausschlussgründe Selbstreinigung Vergabesperren Zuschlagserteilung und Zuschlagskriterien Zuschlag, 127 GWB Zuschlagskriterien Wertung der Angebote Angebotsöffnungstermin / Submissionstermin Ausschlussgründe, 57 VgV Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen Nebenangebote Definition des Nebenangebotes Abgrenzung zum 2. Hauptangebot Wertung von Nebenangeboten Zuschlagskriterium 100 % Preis? Abschluss bzw. Aufhebung des Vergabeverfahrens Zuschlagserteilung Informations- und Wartepflicht, 134 GWB De-facto-Vergabe, 135 GWB Aufhebung des Vergabeverfahrens Aufhebung der Aufhebung Anspruch eines Bieters auf Aufhebung? Vergaberechtsschutz Nachprüfungsverfahren Neu geregelt: Rügepräklusion Elektronische Vergabe E-Vergabe: Grundsatz im Vergabeverfahren Elektronische Verfahrensführung... 49

3 12.3 Anforderungen an die Verwendung und den Einsatz elektronischer Mittel / Datensicherheit und Datenschutz Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischem Kommunikation Neu: Vergaberechtliche Relevanz von Auftragsänderungen Ausgangslage Ausschreibungspflicht bei wesentlichen Änderungen Zulässigkeit der Vertragsänderung bei unwesentlichen Vertragsänderungen Zulässige (wesentliche) Vertragsänderungen

4 Das Kaskadenprinzip der Vergaberegeln sieht vor, dass normenhierarchisch höhere Regeln (EU-Richtlinien und nationale Gesetze / GWB) auf nachrangige Verordnungen und Vergabe- und Vertragsordnungen verweisen, wobei die Regeln des höherrangigen Rechts (in der Regel sind das Normen mit allgemein gültigem Inhalt) auch bei nachrangigen Regeln (spezielle Vorschriften) beachtet werden müssen, soweit keine spezifischen Abweichungen vorgesehen sind. Durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz wurde das Prinzip nicht ganz unerheblich umgestaltet, da die VOL/A-EG Abschnitt 2 sowie die VOF entfallen sind (siehe unten) wie folgt: Die EU-Vergaberichtlinien bilden die oberste Ebene der Vergaberechtsquellen, die durch den 4. Teil des GWB ( ) in nationales Recht mit Gesetzesrang umgesetzt werden. Auf der Grundlage des 113 GWB regeln sodann Vergabeverordnungen die Vergaberegeln für die Bereiche der öffentlichen Aufträge (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge VgV), der öffentlichen Aufträge im Sektorenbereich (Verordnung über die Vergabe der öffentlichen Aufträge im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung Sektorenverordnung / SektVO), der Vergabe von verteidigungs- oder 4

5 Fristbeginn ist jeweils der 1. Tag nach Absendung der Bekanntmachung bzw. der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Bei einer elektronischen Übermittlung von Vergabeunterlagen werden die jeweiligen allgemeinen Teilnahme- bzw. Angebotsfristen (Regelfristen) verkürzt. Ferner gelten kürzere Fristen, wenn die Absicht des öffentlichen Auftraggebers ein Vergabeverfahren durchzuführen vor dem eigentlichen Beginn des 13

6 3. der Auftrag aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann. (...). Beispielhaft für komplexe Anschaffungen benennt Erwägungsgrund 43 der Richtlinie 2014/24/EU für Dienst- oder Lieferleistungen besonders hoch entwickelte Waren, geistige Leistungen wie etwa bestimmte Beratungs-, Architekten oder Ingenieurleistungen oder Großprojekte der Informations- und Kommunikationstechnologie. Eine weitere Erleichterung für den Auftraggeber ist die Möglichkeit gem. 17 Abs. 11 VgV bzw. 3b Abs. 3 Nr. 7 VOB/A-EU, trotz Durchführung eines Verhandlungsverfahrens bereits auf Grundlage eines Erstangebotes den Zuschlag zu erteilen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass er sich dieses Vorgehen in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung ausdrücklich vorbehalten hat. Begleitend zu den Erleichterungen bzw. Flexibilisierungen stellt der Gesetzgeber jedoch in 17 Abs. 10 VgV bzw. 3b Abs. 3 Nr. 5 VOB/A-EU noch einmal klar, dass Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien auch im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nicht verhandelbar sind. Zudem werden 17 Abs. 13 VgV bzw. 3b Abs. 3 Nr. 9 VOB/A-EU bestimmte Verfahrensgrundsätze unterstrichen. Hier werden ausdrücklich der Schutz vertraulicher Informationen (Zustimmungspflicht des Bieters) sowie das Recht der Bieter auf ausreichend Zeit zur Änderung bzw. Überarbeitung der Angebote sowie die Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur schriftlichen Mitteilung etwaiger Änderungen an den Auftragsunterlagen im Interesse der Transparenz, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbsgrundsatzes hervorgehoben. 16

7 2.3 Neue Verfahrensart: Die Innovationspartnerschaft Ziel der Innovationspartnerschaft Die Innovationspartnerschaft ist ein Kernelement der EU-Strategie zur Förderung von Innovation. Ihre Idee ist die frühzeitige Verknüpfung von Neuentwicklungen, Förderung und späterer Zurverfügungstellung und Nutzung am Markt durch den öffentlichen Auftraggeber. Das neue Verfahren wird durch 119 Abs. 7 GWB in deutsches Recht umgesetzt und durch 19 VgV bzw. 3b Abs. 5 VOB/A-EU im Einzelnen geregelt und ist ein Verfahren zur Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen. Nach einem Teilnahmewettbewerb verhandelt der öffentliche Auftraggeber in mehreren Phasen mit den ausgewählten Unternehmen über die Erst- und Folgeangebote. Nach der Intention des Gesetzgebers (Bundesrat Drucksache 87/16 S. 175 f.) soll die neue Beschaffungsart es den öffentlichen Auftraggebern ermöglichen, eine langfristige Innovationspartnerschaft für die Entwicklung und den anschließenden Erwerb neuer innovativer Geräte, Ausrüstungen, Waren und Dienstleistungen zu begründen. Die Förderung von Innovationen durch die öffentliche Hand erfolgt in der Regel durch projektorientierte oder institutionelle Forschungsförderung im Wege der Gewährung von Zuwendungen. Reicht die öffentliche Hand Zuwendungen aus, ist sie an Vergaberecht grundsätzlich nicht gebunden. Zuwendungen sind allerdings sog. verlorene Zuschüsse, für die die öffentliche Hand keine unmittelbare Gegenleistung erhält, geschweige denn mit denen ein Beschaffungsbedarf befriedigt werden dürfte. Nun wird es dem öffentlichen Auftraggeber erstmals ermöglicht, im Rahmen eines einzigen Vergabeverfahrens der Innovationspartnerschaft sowohl die Entwicklung einer Innovation zu unterstützen als auch zugleich den anschließenden Erwerb zu regeln, ohne erneut ausschreiben zu müssen. Dabei stützt sich die Innovationspartnerschaft im Kern auf die Verfahrensregeln, die für das Verhandlungsverfahren gelten. Unabhängig davon, ob es um sehr große Vorhaben oder um kleinere innovative Vorhaben geht, sollte die Innovationspartnerschaft so strukturiert sein, dass sie die erforderliche Marktnachfrage bewirken kann, die die Entwicklung einer innovativen Lösung anstößt. Die Innovationspartnerschaft darf allerdings nicht dazu genutzt werden, um den 17

8 Aus der vorstehenden Regelung folgt, dass ein etwaiger Projektant keineswegs per se daran gehindert ist, sich an einem späteren Vergabevorgang als Bieter zu beteiligen. Es ist dann aber Sache des Auftraggebers, den etwaig vorhandenen Wissensvorsprung gegenüber anderen potentiellen Bietern vollständig auszugleichen, damit ein fairerer Wettbewerb gewährleistet ist. Insbesondere wäre danach ein Ausschluss des Projektanten rechtswidrig, wenn entsprechende Maßnahmen nicht ergriffen wurden. Dem Projektanten muss vor einem etwaigen Ausschluss Gelegenheit gegeben werden, zum Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung Stellung zu nehmen und gegebenenfalls zu beweisen, dass eine etwaige erworbene Kenntnis den Wettbewerb nicht verfälschen kann (OLG Celle, Beschluss vom Verg 11/15). 6 Neues zum Nachweis der Eignung am Beispiel der VOB/A-EU 6.1 Eignung als Grundvoraussetzung, 122 GWB Gemäß 122 GWB dürfen (öffentliche) Aufträge ausschließlich an geeignete, d. h. insbesondere fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben werden. Ferner dürfen auch im Übrigen keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen (hierzu unten). Bei den Eignungskriterien in diesem Sinne kann es sich ausschließlich um folgende Kriterien handeln: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit. 6.2 Auswahl der Eignungskriterien Bei der Auswahl der konkreten Eignungskriterien steht dem Auftraggeber ein umfangreicher, nur eingeschränkt überprüfbarer (Ermessens-) Spielraum zu. Stets zu berücksichtigen ist aber Folgendes: Das Eignungskriterium muss eine Verbindung zum Auftragsgegenstand aufweisen 30

9 6.7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Insbesondere bei größeren Beschaffungsgegenständen sind Unternehmen häufig nicht in der Lage, sämtliche Eignungskriterien im eigenen Betrieb zu erfüllen. Grundsätzlich ist es in diesem Fall für jeden Bieter möglich, sich zum Nachweis der eigenen Eignung auch auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu berufen (sog. Eignungsleihe). Für die Vergabestelle ist eine solche Eignungsleihe grundsätzlich unproblematisch, insbesondere erfolgt die Prüfung gleich der des eigentlichen Bieters. Zu berücksichtigen ist aber das Folgende: Möchte ein Bieter sich zum Nachweis seiner beruflichen Befähigung und Erfahrung (siehe oben) der Kapazitäten anderer Unternehmer bedienen, ist dies ausschließlich dann möglich, wenn dieser Dritte die jeweiligen Arbeiten dann auch selbst ausführt! Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter, so kann durch den Auftraggeber eine gemeinsame Haftung vorgegeben werden. Bei sog. kritischen Aufgaben kann der Auftraggeber ebenfalls verlangen, dass sie nur von demjenigen ausgeführt werden, der die entsprechende Eignung für sich selbst nachgewiesen hat. Eine Eignungsleihe kann insoweit partiell ausgeschlossen werden, sodass der Bieter kritische Aufgaben selbst erbringen muss und nicht nur auf die dahinterstehende Beratung verweisen kann (vgl. EuGH, Urteil vom Rs. C-324/14). Es empfiehlt sich in diesen Fällen für den Auftraggeber, bereits in der Auftragsbekanntmachung entsprechende Regeln für die Eignungsleihe vorzugeben. 6.8 Zwingende Ausschlussgründe Bei bestimmten Verstößen des Bieters hat der Auftraggeber keine Wahl, er muss dessen Angebot(e) vom weiteren Wettbewerb zwingend ausschließen (vgl. aber abschließend zu dieser Ziffer). Dabei handelt es sich insbesondere um strafrechtliche Verfehlungen, vgl. etwa 6e Abs. 1 bis 2 VOB/A-EU. Dem Unternehmen ist gemäß 6e Abs. 3 VOB/A-EU das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unterneh- 35

10 6.10 Selbstreinigung Im Zusammenhang mit Ausschlussgründen stets zu beachten ist das mit der Vergaberechtsreform neu eingeführte Instrument der Selbstreinigung, geregelt in 6f VOB/AEU. Danach kann ein Unternehmen den Ausschluss gemäß 6a VOB/A-EU vermeiden, wenn es darlegt, dass [es] für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Das Unternehmen muss den etwaigen Schaden mithin ausgeglichen und an der Aufklärung der Verfehlung mitgewirkt haben. Zudem wird ein Nachweis erforderlich sein, wie ähnliche Verfehlungen künftig ausgeschlossen werden. Die Bewertung dessen erfolgt durch den Auftraggeber, dieser ist zur Aufklärung berechtigt und verpflichtet, 6d Abs. 2 VOB/A-EU Vergabesperren Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß 6e VOB/A-EU kann der öffentliche Auftraggeber eine Vergabesperre aussprechen, die es diesem Unternehmen verwehrt, sich für einen bestimmten Zeitraum an Ausschreibungen dieses Auftraggebers zu beteiligen. Voraussetzung ist gemäß 6f Abs. 2 VOB/A-EU stets, dass das Unternehmen gerade keine Selbstreinigung (siehe oben) durchgeführt bzw. nachgewiesen hat. In diesem Fall droht dem Unternehmer bei Ver- 37

11 Qualität, einschließlich des technischen Werts, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit der Leistung insbesondere für Menschen mit Behinderungen, ihrer Übereinstimmung mit Anforderungen des Designs für Alle, soziale, umweltbezogene und innovative Eigenschaften sowie Vertriebs- und Handelsbedingungen, Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann, oder Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe sowie Lieferbedingungen wie Liefertermin, Lieferverfahren sowie Liefer- oder Ausführungsfristen. Der öffentliche Auftraggeber kann nunmehr zudem gemäß 58 Abs. 2 S. 2 VGV auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien bestimmt wird! Unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Zuschlag auf den niedrigsten Preis oder auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen möchte, ist er dazu verpflichtet, in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen anzugeben, wie er die einzelnen Zuschlagskriterien gewählt und soweit mehrere Kriterien gewählt wurden wie diese zueinander gewichtet sind. Vermitteln die Vergabeunterlagen den Bietern keine zuverlässigen Informationen darüber, wie und vor allem mit welcher Punktzahl die Angebote hinsichtlich der in der Bewertungsmatrix aufgestellten Anforderungen bewertet werden, sind sie intransparent. In einem solchen Fall ist die gesamte Ausschreibung angreifbar und muss ggf. zurückversetzt werden (VK Bund, Beschluss vom VK 2-3/16). Bei mehreren Zuschlagskriterien wird daher häufig mit einer sog. Bewertungsmatrix gearbeitet. Diese enthält eine Staffelung nach Rangfolge, gemessen an einem Punktesystem oder nach einer prozentualen Gewichtung. Dabei muss die Bewertungsmatrix objektiv und transparent ausgestaltet sein. Relevant ist dies insbesondere bei sog. Unterkriterien, etwa zur Definition eines allgemeinen Zuschlagskriteriums wie Ästhetik. 39

12 12 Elektronische Vergabe 12.1 E-Vergabe: Grundsatz im Vergabeverfahren Das neue Vergaberecht führt über 97 Abs. 5 GWB, ergänzt durch weitere Vorschriften der VgV und VOB/A-EU, die elektronische Vergabe als Grundsatz des Vergaberechts ein. Die elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren wird mit wenigen Ausnahmefällen zur Pflicht. Die damit verbundenen Neuerungen sind daher von großem Interesse für öffentliche Auftraggeber und Bieter. Die Umstellung auf die elektronische Kommunikation ist zwingend, und zwar unabhängig vom Lieferoder Leistungsgegenstand, der der Vergabe zugrunde liegt. Die öffentlichen Auftraggeber müssen daher, von spezifischen Sonderfällen abgesehen, elektronische Kommunikationsmittel nutzen, die nichtdiskriminierend, allgemein verfügbar sowie mit den allgemein verbreiteten Erzeugnissen der Informations- und Kommunikationstechnologien kompatibel sind und den Zugang der Wirtschaftsteilnehmer zum Vergabeverfahren nicht einschränken (vgl. Bundesrat Drucksache 367/15, S. 75). Ziel der Regelungen zur E-Vergabe ist eine Vereinfachung der Verfahrensschritte, eine Erhöhung der Transparenz sowie eine Steigerung der Effizienz der Abläufe. Die mündliche Kommunikation in einem Vergabeverfahren darf allerdings auch weiterhin erfolgen, soweit sie nicht die Vergabeunterlagen, die Teilnahmeanträge, die Interessensbestätigung oder die Angebote betrifft und in ausreichender und geeigneter Weise dokumentiert wird ( 9 Abs. 2 VgV) Elektronische Verfahrensführung Die Kommunikation sämtlicher, wesentlicher Verfahrensschritte eines Vergabeverfahrens wird zukünftig (bis spätestens 2018) auf elektronischem Wege erfolgen. Lediglich die Angebotswertung oder innerbetriebliche Vorgänge der Vergabestellen sind nicht betroffen. 49

Schnelleinstieg Vergaberecht

Schnelleinstieg Vergaberecht Haufe Fachbuch Schnelleinstieg Vergaberecht Regelungen rechtssicher umsetzen Bearbeitet von Dr. Annette Rosenkötter, Aline Fritz, Dr. Anne-Carolin Seidler 1. Auflage 2016. Buch. 192 S. Softcover ISBN 978

Mehr

VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN. DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV Manuela Peters Rechtsabteilung

VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN. DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV Manuela Peters Rechtsabteilung VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN 1 DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV 22.11.2016 Manuela Peters Rechtsabteilung AUFFORDERUNG ANGEBOTSABGABE, 52 VGV 2 Hinweis auf veröffentlichte

Mehr

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XII A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 I. Vergaberecht als Rechtsgebiet... 1 II. Grundsätze und Ziele des Vergaberechts...... 1 1. Transparenzgebot......

Mehr

Überblick über die Neuerungen im Vergaberecht nach der Novellierung auf EU-Ebene

Überblick über die Neuerungen im Vergaberecht nach der Novellierung auf EU-Ebene Überblick über die Neuerungen im Vergaberecht nach der Novellierung auf EU-Ebene I. Einführung Februar 2014 hat Unionsgesetzgeber Legislativpaket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts überarbeitet

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Vorwort 5 2.1. Zivilrechtliche Verträge 17 2.1.1. Bindefrist 17 2.1.2. Kalkulationsfehler 18 2.1.3. Können Angebote zurückgezogen werden? 19 2.2. Grundprinzipien des Vergaberechts 20 2.2.1. Wettbewerbsgrundsatz

Mehr

Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17

Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17 Vorwort der Herausgeber....................... VII Bearbeiterverzeichnis......................... XVII Abkürzungs- und Literaturverzeichnis................ XIX Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts

Mehr

Update Vergaberecht 2016

Update Vergaberecht 2016 Bauwesen und Architektur Baurecht Birger Kunz Update Vergaberecht 2016 Verlag Dashöfer Birger Kunz Update Vergaberecht 2016 Verlag Dashçfer GmbH Fachinformationen. Business-Seminare. Online-Medien Barmbeker

Mehr

Neues Vergaberecht 2016

Neues Vergaberecht 2016 Neues Vergaberecht 2016 Mehr Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten nach neuem Recht? Dr. Oliver Esch 5. Kölner Vergaberechtstag 13. September 2016 1 Ziele des neuen Vergaberechts Modernisierung Erleichterungen

Mehr

Neue Spielregeln und neue Chancen in der

Neue Spielregeln und neue Chancen in der Neue Spielregeln und neue Chancen in der Vielen Dank für Ihre öffentlichen Aufmerksamkeit! Vergabe RA Dr. jur. Günther Schalk TOPJUS Rechtsanwälte Frankfurt/Main 21.02.2017 Referent: Dr. jur. Günther Schalk

Mehr

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht II Vergabeverfahren, Auswahlkriterien Vergaberecht Grundsätze 97 Grundsätze der Vergabe (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im

Mehr

Das neue Vergaberecht

Das neue Vergaberecht Das neue Vergaberecht Neue Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge von Dr. Urban Schranner, Mark von Wietersheim 1. Auflage Das neue Vergaberecht Schranner / von Wietersheim schnell und portofrei

Mehr

Dr. Fridhelm Marx Reform des Vergaberechts 2016

Dr. Fridhelm Marx Reform des Vergaberechts 2016 Reform des Vergaberechts 2016 Einige grundsätzliche Bemerkungen zur Struktur des deutschen VergR s Aktionsebenen der Reform Die einzelnen Themen des VergRModG Neue VOen (VgV, SektVO, KonzVgV) Struktur

Mehr

Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult

Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung 2015 Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult 4-stufiges Wertungssystem im Vergaberecht 1. Wertungsstufe: Formale Anforderungen? 2. Wertungsstufe:

Mehr

Die Chancen des Vergaberechts strategisch nutzen Innovative Möglichkeiten nach dem neuen Vergaberecht

Die Chancen des Vergaberechts strategisch nutzen Innovative Möglichkeiten nach dem neuen Vergaberecht Die Chancen des Vergaberechts strategisch nutzen Innovative Möglichkeiten nach dem neuen Vergaberecht Tag der öffentlichen Auftraggeber Dr. Thomas Solbach, BMWi 7. Februar 2018 BMWi Berlin I. Ziele der

Mehr

Vorwort Bearbeiterverzeichnis Zuordnung der Vorschriften (alphabetisch)/paragraphen zu den Losen Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Vorwort Bearbeiterverzeichnis Zuordnung der Vorschriften (alphabetisch)/paragraphen zu den Losen Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Vorwort Bearbeiterverzeichnis Zuordnung der Vorschriften (alphabetisch)/paragraphen zu den Losen Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V IX XXIII XXXI XXXV Darstellung der Regelungsbereiche des Vergaberechts

Mehr

Update Vergaberecht 2014

Update Vergaberecht 2014 Update Vergaberecht 2014 (BehördenSpiegel-Seminar) 28. August 2014, Hamburg EU- Vergaberechtsreform größtes nationales VgR-Reformpaket seit 10 Jahren was ist neu? - Wichtiges für die Praxis 25.06.2013

Mehr

Inhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012

Inhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 Vorbemerkungen zur VOB/A... 1 Kommentierung Abschnitt 1: Basisparagrafen 1 Bauleistungen... 29 2 Grundsätze... 45 3 Arten

Mehr

NACHWEISFÜHRUNG IN DER ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG IM KONTEXT DER NEUEN EU-VERGABERICHTLINIEN

NACHWEISFÜHRUNG IN DER ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG IM KONTEXT DER NEUEN EU-VERGABERICHTLINIEN NACHWEISFÜHRUNG IN DER ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG IM KONTEXT DER NEUEN EU-VERGABERICHTLINIEN D r. M a t t h i a s Z i e r e s R e c h t s a n w a l t NEUE EU-VERGABERICHTLINIEN VERÖFFENTLICHT 15. Januar

Mehr

Das neue Vergaberecht

Das neue Vergaberecht NomosPraxis Dobmann Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos NomosPraxis Dr. Volker Dobmann Rechtsanwalt, Berlin Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos Die Deutsche

Mehr

Neubau und Erweiterung der Gesamtschule Kleve

Neubau und Erweiterung der Gesamtschule Kleve Neubau und Erweiterung der Gesamtschule Kleve Rechtlicher Überblick zum europaweiten Vergabeverfahren Generalplaner Schulausschuss des Rates der Stadt Kleve Rathaus Kleve Kleve, 21. September 2017 Bastian

Mehr

Beteiligung von Start-Up-Unternehmen an Vergabeverfahren

Beteiligung von Start-Up-Unternehmen an Vergabeverfahren Beteiligung von Start-Up-Unternehmen an Vergabeverfahren 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Beteiligung von Start-Up-Unternehmen an Vergabeverfahren Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 30. März 2017 Fachbereich:

Mehr

ANFORDERUNGEN DER REFORM DES VERGABERECHTS AN DIE INDUSTRIE ALS BIETER IN VERGABEVERFAHREN

ANFORDERUNGEN DER REFORM DES VERGABERECHTS AN DIE INDUSTRIE ALS BIETER IN VERGABEVERFAHREN 28. Juni 2016 ANFORDERUNGEN DER REFORM DES VERGABERECHTS AN DIE INDUSTRIE ALS BIETER IN VERGABEVERFAHREN PRESENTED BY WOLFGANG FRISCH MEDTRONIC GMBH ÜBERBLICK 3 Neue Richtlinien (vom 26. Februar 2014)

Mehr

Ausgewählte Aspekte der Eignungsprüfung im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen. Dr. Johannes Lux

Ausgewählte Aspekte der Eignungsprüfung im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen. Dr. Johannes Lux Ausgewählte Aspekte der Eignungsprüfung im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen Dr. Johannes Lux Agenda Übersicht Rechtslage seit 2016 Die Eignungsprüfung Bekanntmachung von Eignungskriterien Präqualifikation

Mehr

Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber

Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Dipl. Ing. Architekt Arnd Schüring Landeshauptstadt Hannover Folie 1 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Die Struktur des neuen Vergaberechts

Mehr

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 5 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Hansestadt Rostock Bauamt Holbeinplatz 14 Rostock 18069 Kontaktstelle(n):

Mehr

Öffentliche Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung 14.055 VV zu 55 LHO 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder

Mehr

Neuerungen im EU - Vergaberecht

Neuerungen im EU - Vergaberecht Neuerungen im EU - Vergaberecht Was kommt auf die Praxis zu? Umsetzung des EU-Vergaberechts Köln, 30.09.2015 Hans-Peter Müller Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Richtlinienpaket umfasst: RL

Mehr

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1 Europäisches Vergaberecht 27.04.2009 Thema Seite 1 Inhalte: 1. Rechtliche Grundlagen des Europäischen Vergaberechts 2. Anwendungsbereich des Europäischen Vergaberechts 3. Grundsätze des Europäischen Vergaberechts

Mehr

VV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO

VV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO vom 01.07.2010 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Vergaberecht Regierungsrat Dr. Stephan Wagner Bayerisches Staatsministerium für 1. Abgrenzung VOB VOL bei gemischten Aufträgen Gemischter Auftrag, d.h. ein öffentlicher Auftrag, der neben Bauleistungen

Mehr

IBOS 19. Informationsveranstaltung

IBOS 19. Informationsveranstaltung Steglichstr. 21, 01324 Dresden Telefon: 0351/26 55 9292 Telefax: 0351/26 55 9293 hennig@bhp-rechtsanwaelte.de IBOS 19. Informationsveranstaltung Das neue EU-Vergaberecht - Auswirkungen auf die Bauvergabe

Mehr

Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren

Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:146442-2015:text:de:html Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S 082-146442

Mehr

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Fachtagung Nachhaltige Öffentliche Beschaffung Rechtsanwältin Iris Falke Schnutenhaus & Kollegen Drakestraße 49, 12205 Berlin Tel.: (030)

Mehr

Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 5 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen er Feuerwehr Nikolaus-Groß-Weg 2 13627 Kontaktstelle(n): Vergabestelle der

Mehr

Beschaffungsantrag. VHB-Bbg Formular Bezeichnung des Vorhabens

Beschaffungsantrag. VHB-Bbg Formular Bezeichnung des Vorhabens Bedarfsstelle Ort, Datum Anschrift Auskunft erteilt Telefon Telefax E-Mail-Adresse Geschäftszeichen Kurzbezeichnung: 1. Bezeichnung des Vorhabens 2. Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Beschaffung

Mehr

VV zu 55 LHO. Zu 55:

VV zu 55 LHO. Zu 55: 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände

Mehr

Dokumentation der Vergabe

Dokumentation der Vergabe M2 Dokumentation der Vergabe 1. Daten der Vergabestelle Datum: 2. Leistungsart Lieferleistung Bezeichnung der Maßnahme: Dienstleistung Bauleistung Umfang der Leistung: freiberufliche Leistung 3. Schätzung

Mehr

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft

Mehr

Vergabe öffentlicher Aufträge

Vergabe öffentlicher Aufträge Rechtswissenschaften und Verwaltung - Recht und Verwaltung Vergabe öffentlicher Aufträge Eine Einführung anhand von Fällen aus der Praxis Bearbeitet von RA Dieter B. Schütte, RA Michael Horstkotte, Jörg

Mehr

Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterschwellenvergabeordnung UVgO

Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterschwellenvergabeordnung UVgO Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Der Entwurf zur Die neue Unterschwellenvergabeordnung UVgO Berliner Konzessionsrechtstage 2017 6. April 2017 Berlin Andreas Rüger Bundesministerium für Wirtschaft

Mehr

Deutschland-Eisenberg: Bau von Parkhäusern 2017/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Eisenberg: Bau von Parkhäusern 2017/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:6209-2017:text:de:html -Eisenberg: Bau von Parkhäusern 2017/S 005-006209 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag Richtlinie

Mehr

Anlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung

Anlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung Leitfaden zur Vergabeprüfung Anlage 1 Dieser Leitfaden soll den Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die eine Ausschreibung zur Wasserschutzberatung durchführen, eine Orientierung geben, welche Aspekte

Mehr

Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 6 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Gemeinde Sylt - Der Bürgermeister Bahnweg 20 22 Sylt 25980 Deutschland Kontaktstelle(n):

Mehr

Die neue Unterschwellenvergabeordnung. Veranstaltung des forum vergabe e.v. am 9. Mai 2017 in Berlin. Thesen

Die neue Unterschwellenvergabeordnung. Veranstaltung des forum vergabe e.v. am 9. Mai 2017 in Berlin. Thesen Die neue Unterschwellenvergabeordnung Veranstaltung des forum vergabe e.v. Thesen erstellt und verantwortet vom forum vergabe e.v. 1. Die UvgO Entstehung und Grundsätzliches Andreas Rüger, Bundesministerium

Mehr

Leseprobe Vergaberecht für Sektorenauftraggeber. Rechtslage, Praxis und Besonderheiten im Sektorenbereich

Leseprobe Vergaberecht für Sektorenauftraggeber. Rechtslage, Praxis und Besonderheiten im Sektorenbereich Leseprobe Vergaberecht für Sektorenauftraggeber Rechtslage, Praxis und Besonderheiten im Sektorenbereich Stand Februar 2017 Grundsätzliches zur Ausschreibungspflicht von Sektorenauftraggebern FORUM Institut

Mehr

Das neue Vergaberecht 2010

Das neue Vergaberecht 2010 FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das neue Vergaberecht 2010 Liebe Besucherinnen und Besucher unserer

Mehr

Deutschland-Bottrop: Personensonderbeförderung (Straße) 2017/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Bottrop: Personensonderbeförderung (Straße) 2017/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:184266-2017:text:de:html Deutschland-Bottrop: Personensonderbeförderung (Straße) 2017/S 094-184266 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort

Inhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort Vorwort i I. Grundlagen des Vergaberechts 1 1. Einleitung 3 1.1. Was ist Vergaberecht?................. 3 1.2. Auftragsarten...................... 8 1.2.1. Lieferaufträge.................. 10 1.2.2. Bauaufträge...................

Mehr

149. 9a VOL/A - Vergabeunterlagen

149. 9a VOL/A - Vergabeunterlagen 149. 9a VOL/A - Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen 1. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe enthält mindestens Folgendes: a) Hinweis auf die veröffentlichte Bekanntmachung, b) beim Wettbewerblichen Dialog

Mehr

Ausschluss von Vergabeverfahren aufgrund von Kartellrechtsverstößen

Ausschluss von Vergabeverfahren aufgrund von Kartellrechtsverstößen Ausschluss von Vergabeverfahren aufgrund von Kartellrechtsverstößen Kartellrechtsforum Frankfurt, 9. April 2014 Daniel Wiedmann, LL.M. Ausschluss von Vergabeverfahren aufgrund von Kartellrechtsverstößen

Mehr

Deutschland-Koblenz: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2018/S Auftragsbekanntmachung.

Deutschland-Koblenz: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2018/S Auftragsbekanntmachung. 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:122030-2018:text:de:html -Koblenz: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2018/S 055-122030

Mehr

Die neue EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU Ende des Preisverfalls und Rückkehr zur Qualität? Berlin, Dr. Daniel Soudry, LL.M.

Die neue EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU Ende des Preisverfalls und Rückkehr zur Qualität? Berlin, Dr. Daniel Soudry, LL.M. Die neue EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU Ende des Preisverfalls und Rückkehr zur Qualität? Berlin, 16.10.2014 Dr. Daniel Soudry, LL.M. Themenübersicht Überblick Soziale und andere besondere Leistungen

Mehr

Auswirkungen des neuen Vergaberechts auf soziale Dienstleistungen in der kommunalen Praxis insb. im Unterschwellenvergaberecht

Auswirkungen des neuen Vergaberechts auf soziale Dienstleistungen in der kommunalen Praxis insb. im Unterschwellenvergaberecht Auswirkungen des neuen Vergaberechts auf soziale Dienstleistungen in der kommunalen Praxis insb. im Unterschwellenvergaberecht Stephan Rechten Berlin, 26. Januar 2018 Agenda 2 Das neue Vergaberecht - Entstehung,

Mehr

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 6 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Ostmerheimer Str. 555 Köln 51109

Mehr

Frankreich-Straßburg: Server 2017/S Vorinformation. Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb. Lieferauftrag

Frankreich-Straßburg: Server 2017/S Vorinformation. Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb. Lieferauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:47142-2017:text:de:html -Straßburg: Server 2017/S 027-047142 Vorinformation Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum

Mehr

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen

Mehr

Wahlpflichtfach Ausschreibung

Wahlpflichtfach Ausschreibung Wahlpflichtfach Ausschreibung 22.3.2017 Debora Mendler Durchführung Verfahren und Angebotsauswertung Seite 1 Themen Durchführung des Verfahrens 1. Vergabeverfahrensarten 2. Auswertung der Angebote Seite

Mehr

Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 5 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Abwasserverband Braunschweig Celler Str. 22 Wendeburg 38176 Kontaktstelle(n):

Mehr

TED 1 / 5. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

TED 1 / 5. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 5 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Legal Basis: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei Pödeldorferstraße 77/79

Mehr

BGB-Bauvertragsrecht. und neues Vergaberecht. Die VOB 2016, l^u Bundesanzeiger. L^J \/ Iwi Verlag. Baupraxis und Auftragsvergabe

BGB-Bauvertragsrecht. und neues Vergaberecht. Die VOB 2016, l^u Bundesanzeiger. L^J \/ Iwi Verlag. Baupraxis und Auftragsvergabe Die VOB 2016, BGBBauvertragsrecht und neues Vergaberecht Die wichtigsten Vorschriften für Baupraxis und Auftragsvergabe mit Erläuterung der Neuregelungen 2016 herausgegeben von Prof. Dr. Ralf Leinemann,

Mehr

Vergaberechtsreform - 10 wesentliche Änderungen

Vergaberechtsreform - 10 wesentliche Änderungen 18.04.2016 Vergaberechtsreform - 10 wesentliche Änderungen Was das neue Vergaberecht für Ihre Praxis bedeutet. Executive Summary > Umbruch in der Regelungsstruktur > Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

Mehr

Spezielle Anforderungen der Reform des Vergaberechts an den Betreiber einer evergabeplattform

Spezielle Anforderungen der Reform des Vergaberechts an den Betreiber einer evergabeplattform Spezielle Anforderungen der Reform des Vergaberechts an den Betreiber einer evergabeplattform Daniel Zielke Leiter Marketing und Vertrieb Mitglied der Projektgruppe evergabe des BITKOM Vertraulichkeit

Mehr

Deutschland-Gütersloh: Personensonderbeförderung (Straße) 2019/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Gütersloh: Personensonderbeförderung (Straße) 2019/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der -Website: udl?uri=:notice:67446-2019:text:de:html Deutschland-Gütersloh: Personensonderbeförderung (Straße) 2019/S 030-067446 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Vergabe von Arbeitsmarktleistungen. Jahrestagung in Kassel, Dr. Daniel Soudry, LL.M.

Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Vergabe von Arbeitsmarktleistungen. Jahrestagung in Kassel, Dr. Daniel Soudry, LL.M. Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Vergabe von Arbeitsmarktleistungen Jahrestagung in Kassel, 17.09.2015 Dr. Daniel Soudry, LL.M. Die neuen EU-Richtlinien Konzessions- RL Richtlinie 2014/23/EU Keine

Mehr

Deutschland-Hamburg: Ammoniak 2019/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Hamburg: Ammoniak 2019/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der -Website: udl?uri=:notice:23412-2019:text:de:html -: Ammoniak 2019/S 012-023412 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Legal Basis: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher

Mehr

Deutschland-Voerde: Feuerwehrfahrzeuge 2016/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Voerde: Feuerwehrfahrzeuge 2016/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:239183-2016:text:de:html -Voerde: Feuerwehrfahrzeuge 2016/S 133-239183 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie

Mehr

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Der Aggerverband - KöR 122537802 Sonnenstr. 40 Gummersbach 51645 DEUTSCHLAND

Mehr

Übersicht: Verfahrensfristen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Übersicht: Verfahrensfristen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Übersicht: Verfahrensfristen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Inhalt I. Definitionen... 1 II. Fristen in nationalen Verfahren... 2 III. Fristen in EU-Verfahren... 3 1. Verfahrensübergreifende Fristen...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis Einführung 8 1 Was ist Vergaberecht 9 1.1 Geschichte des Vergaberechts 10 1.2 Ziel des Vergaberechts 10 2 Öffentliche Auftraggeber 11 3 Schwellenwert 14 4 Konjunkturpaket 17 5 Öffentlicher

Mehr

CLP Rechtsanwälte - Düsseldorf 1

CLP Rechtsanwälte - Düsseldorf 1 1 Carsten Schmidt, LL.M. Rechtsanwalt Partner 2 Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei CLP Rechtsanwälte ist ein dynamisches und schlagkräftiges Team von derzeit 12 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Die

Mehr

M A N D AN T E N I N F O R M AT I O N V e r g a b e r e c h t s r e f o r m

M A N D AN T E N I N F O R M AT I O N V e r g a b e r e c h t s r e f o r m M A N D AN T E N I N F O R M AT I O N V e r g a b e r e c h t s r e f o r m 2 0 1 6 Zur Vergaberechtsreform 2016 I. IN KRAFT GETRETENE REGELUNGEN Am 18.04.2016 sind das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts

Mehr

Vergaberecht 2011 News und Fristen

Vergaberecht 2011 News und Fristen Vergaberecht 2011 News und Fristen Thomas Ferber, Potsdam, 5. April 2011 Agenda Agenda Vergaberechtsgrundlagen Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht NEWS Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht

Mehr

1 VgV Gegenstand und Anwendungsbereich

1 VgV Gegenstand und Anwendungsbereich 1 VgV Gegenstand und Anwendungsbereich (Fassung vom 12.04.2016, gültig ab 18.04.2016) (1) Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen

Mehr

Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa.

Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa. Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 1/ 21 Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht Beigeordneter Norbert Portz Deutscher Städte- und Gemeindebund 2/ 21 A. Gute Vergaben sparen Geld, Zeit,

Mehr

AUSSCHREIBUNG VON PLANUNGSLEISTUNGEN OBERSCHWELLENVERGABERECHT VERFAHRENSARTEN BEWERTUNGSMETHODEN

AUSSCHREIBUNG VON PLANUNGSLEISTUNGEN OBERSCHWELLENVERGABERECHT VERFAHRENSARTEN BEWERTUNGSMETHODEN AUSSCHREIBUNG VON PLANUNGSLEISTUNGEN OBERSCHWELLENVERGABERECHT VERFAHRENSARTEN BEWERTUNGSMETHODEN 1 Gliederung Hintergründe und Vorbereitung des Vergabeverfahrens - Regelungsstruktur des Vergaberechts

Mehr

DIE ENTDECKUNG DES FAHRGASTES! Juni 2016 Rhein-Mosel-Halle Koblenz

DIE ENTDECKUNG DES FAHRGASTES! Juni 2016 Rhein-Mosel-Halle Koblenz DIE ENTDECKUNG DES FAHRGASTES! 1. 3. Juni 2016 Rhein-Mosel-Halle Koblenz Neues Vergaberecht gebrauchte Arbeitnehmer Dr. Laurence Westen Rechtsanwalt Heuking Kühn Lüer Wojtek Hintergrund und Ziele der Reform

Mehr

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher

Mehr

Das neue Vergaberecht

Das neue Vergaberecht NomosPraxis Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU UVgO Bearbeitet von Von Dr. Volker Dobmann, Rechtsanwalt 2. Auflage 2018. Buch. 221 S. Kartoniert ISBN 978 3 8487 4387 2 Recht > Öffentliches

Mehr

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 6 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen StEB Stadtentwässerungsbetriebe, AöR Ostmerheimer Str. 555 51109 Deutschland

Mehr

Deutschland-Kirchheimbolanden: Personensonderbeförderung (Straße) 2018/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Kirchheimbolanden: Personensonderbeförderung (Straße) 2018/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:23232-2018:text:de:html -Kirchheimbolanden: Personensonderbeförderung (Straße) 2018/S 012-023232 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 5 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Autobahndirektion Nordbayern Flaschenhofstraße 55 Nürnberg 90402 Telefon:

Mehr

Deutschland-Ursberg: Personensonderbeförderung (Straße) 2018/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Ursberg: Personensonderbeförderung (Straße) 2018/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 9 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:237600-2018:text:de:html Deutschland-Ursberg: Personensonderbeförderung (Straße) 2018/S 104-237600 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Deutschland-Paderborn: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Paderborn: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:27730-2017:text:de:html -Paderborn: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 017-027730 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

Deutschland-Kirchheimbolanden: Personensonderbeförderung (Straße) 2017/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Kirchheimbolanden: Personensonderbeförderung (Straße) 2017/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:362576-2017:text:de:html -Kirchheimbolanden: Personensonderbeförderung (Straße) 2017/S 177-362576 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Grundlagen des Vergaberechts

Grundlagen des Vergaberechts Grundlagen des Vergaberechts Innocom 2014 Mag. Magdalena Ralser Unionsrecht klassische Richtlinie (RL 2004/18/EG) Sektoren-Richtlinie (RL 2004/17/EG) Verteidigungs- und Sicherheits-Richtlinie (RL 2009/81/EG)

Mehr

Ausschreibung 2.0 elektronisches Vergabeverfahren

Ausschreibung 2.0 elektronisches Vergabeverfahren Ausschreibung 2.0 elektronisches Vergabeverfahren Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Referent: Stefan Zäuner Healy Hudson GmbH - das Unternehmen Gründung: 1998 Mitarbeiter: 26 (2017) Standort: Branche:

Mehr

Deutschland-Augsburg: Tablettcomputer 2017/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Augsburg: Tablettcomputer 2017/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 7 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:183382-2017:text:de:html Deutschland-Augsburg: Tablettcomputer 2017/S 094-183382 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag

Mehr

96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb

96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb 96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb Aufruf zum Wettbewerb 1. (1) Ein Aufruf zum Wettbewerb kann erfolgen a) durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005,

Mehr

Deutschland-Augsburg: Büromaterial 2018/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Augsburg: Büromaterial 2018/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der -Website: udl?uri=:notice:505285-2018:text:de:html Deutschland-Augsburg: Büromaterial 2018/S 221-505285 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Legal Basis: Richtlinie 2014/24/EU

Mehr

MIT RECHTLICHER SICHERHEIT UMWELTFREUNDLICHE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG LEHREN

MIT RECHTLICHER SICHERHEIT UMWELTFREUNDLICHE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG LEHREN MIT RECHTLICHER SICHERHEIT UMWELTFREUNDLICHE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG LEHREN R A D R. M A T T H I A S Z I E R E S Dr. Matthias Zieres STELLENWERT UMWELTFREUNDLICHER ÖFFENTLICHER BESCHAFFUNG Eine Vielzahl

Mehr

Deutschland-Wetter (Ruhr): Personensonderbeförderung (Straße) 2017/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Wetter (Ruhr): Personensonderbeförderung (Straße) 2017/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:177405-2017:text:de:html Deutschland-Wetter (Ruhr): Personensonderbeförderung (Straße) 2017/S 090-177405 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Das neue Vergaberecht und die besondere Versorgung nach 140a SGB V

Das neue Vergaberecht und die besondere Versorgung nach 140a SGB V Das neue Vergaberecht und die besondere Versorgung nach 140a SGB V Hintergrundgespräch, 22. März 2016 Rechtsanwalt Jan Christian Eggers, LL.M. Überblick Vergaberechtsreform 2016 Relevanz für Verträge über

Mehr

Deutschland-Saarbrücken: Feuerlöschfahrzeuge 2015/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Saarbrücken: Feuerlöschfahrzeuge 2015/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:288194-2015:text:de:html Deutschland-Saarbrücken: Feuerlöschfahrzeuge 2015/S 157-288194 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag

Mehr

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016 Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Februar 2016 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Vergaben nach VOL... 4 4 Vergaben nach VOB... 5 5 Vergaben

Mehr

Deutschland-Regensburg: Netzkomponenten 2018/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Regensburg: Netzkomponenten 2018/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:270393-2018:text:de:html -Regensburg: Netzkomponenten 2018/S 119-270393 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie

Mehr

Betreff: Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Ausgabe 2009 Neufassung der VOF

Betreff: Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Ausgabe 2009 Neufassung der VOF Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 11030 Berlin Per E-Mail - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - Bauverwaltungen der Länder Betreff: Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen

Mehr