Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Sachstandsbericht - Übergangsverträge für die Verkehrsleistungen der AVG

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1 Kämmereiamt Az.: Sitzungsvorlage 44/2013 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Sachstandsbericht - Übergangsverträge für die Verkehrsleistungen der AVG TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 10 Kreistag öffentlich keine Anlagen Beschlussvorschlag Der Kreistag 1. nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis, 2. beauftragt den Landrat, der AVG für die Schienenverkehre S1/S11 die Zahlung des in der Schattenkalkulation ermittelten Preises für die Übergangszeit anzubieten, 3. beauftragt den Landrat, das Angebot der AVG für die Schienenverkehre S2 für die Übergangszeit anzunehmen, 4. beauftragt den Landrat, die Zusatzverkehre im Zuge der vom Land bestellten Leistungen im Rahmen des Übergangsvertrages zum ausgehandelten Preis abzuschließen, 5. ermächtigt die Verwaltung weitere Verhandlungen zu den Verkehren der Linienbündel Ettlingen II, Linienbündel Kraichtal und Linie 142 vorzunehmen sowie den Landrat nach erfolgreichen Verhandlungen mit den betroffenen Unternehmen AVG, RVS und Hirsch einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

2 I. Sachverhalt 1. Sachstandsbericht a) Verbundbedingte Lasten Die ergänzende Vereinbarung über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV vom ist bereits zum ausgelaufen. Aufgrund der großen Veränderungen durch die neue Einnahmeaufteilung (Mindereinnahmen des Landkreises Karlsruhe in Höhe von 1,5 Mio. ) wurde eine Neuberechnung der verbundbedingten Lasten vereinbart. Bis zu einer Neuverteilung gelten die Regelungen aus dem Jahre 2009 weiter. Für die Jahre 2014 bis 2018 konnte nun eine Einigung erzielt werden. Die auf den Landkreis entfallenden verbundbedingten Lasten beliefen sich im Jahre 2009 auf Ab dem Jahre 2014 konnte mit den anderen Gesellschaftern eine Reduzierung des Landkreisanteils von rd auf nun erreicht werden. b) Infrastrukturmaßnahmen Im Rahmen des Ausbaus der 2. Stufe S-Bahn Rhein-Neckar werden im Landkreis Karlsruhe die S-Bahnhaltepunkte an den Strecken Karlsruhe - Mannheim und Heidelberg - Bruchsal ausgebaut. Ergänzend hierzu ist ein Ausbau der Stadtbahnhaltepunkte Bruchsal Gewerbliches Bildungszentrum, Untergrombach und Weingarten vorgesehen. Verschärfte Anforderungen des Eisenbahnbundesamts insbesondere im Bezug auf den Lärmschutz können zu Schwierigkeiten bzgl. der Einhaltung des vorgesehenen Zeitplanes führen. Die Landkreisverwaltung hat sich diesbezüglich an die im Projekt beteiligten Partner gewandt, mit der Bitte eine schnellst mögliche Klärung herbeizuführen. In der Kreistagssitzung können diesbezüglich weitere Aussagen zum aktuellen Sachstand getroffen werden. Die Landesregierung plant das Landes-GVFG zu ändern und die Fördersätze für Maßnahmen des ÖPNV von bis zu 75 % auf 50 % zu kürzen. Die bisherigen Fördermodalitäten gelten nur noch für Maßnahmen, für die bis zum ein vollständiger und prüffähiger Förderantrag eingereicht wurde und bei denen der Baubeginn für wesentliche Bauteile bis zum erfolgt. Die Beschlüsse in den kommunalen Gremien zu den oben genannten Stadtbahnhaltestellen wurden bereits gefasst. Dass nun ohne vorherige Diskussion und Abstimmung die Fördersätze zu Lasten der kommunalen Seite - rückwirkend - geändert werden, ist aus Sicht der Kommunen nicht akzeptabel. Seite 2

3 Die vorgesehene Änderung der ÖPNV-Förderungen wird sich vor allem auf größere Projekte negativ auswirken, während die Finanzierung kleinerer Maßnahmen (auch durch die Abschaffung der Bagatellgrenze) erleichtert wird. 2. Übergangsverträge für die Verkehrsleistungen der Albtal-Verkehrs- Gesellschaft a) Ausgangssituation Stadt und Landkreis Karlsruhe haben 1993 einen Vertrag über die Verkehrsleistungen der AVG im Landkreis Karlsruhe geschlossen. Hierin verpflichtete sich der Landkreis das entstehende jährliche Defizit abzudecken. Eine konkrete Leistungsbeschreibung über Art und Umfang der Leistungen ist nicht hinzugefügt worden. Der Landkreis Karlsruhe hat den Vertrag zum gekündigt, mit der klaren Absicht zum eine transparente und den beihilferechtlichen Anforderungen gerechte Anschlussregelung für die derzeit erbrachten Fahrleistungen im Busverkehr und auf der Schiene zu vereinbaren. Die noch offenen Betriebskostenabrechnungen der AVG sowie das Angebot der AVG für Schienenverkehrsleistungen ab 2014 werden derzeit geprüft. Für eine Prüfung der Stations- und Trassenpreise ist die Bundesnetzagentur zuständig. Die Landkreisverwaltung hat des Weiteren die Firma KCW Strategie- und Managementberatung mit einer Schattenkalkulation für die Verkehrsleistungen der AVG auf den Strecken S1/11 und S2 beauftragt. Bis für die einzelnen Kosten eine Klärung herbeigeführt ist, schlägt die Landkreisverwaltung vor, mit der AVG einen Übergangsvertrag abzuschließen. b) Übergangsvertrag S2 (Spöck - Rheinstetten) und S1/S11 (Hochstetten - Ittersbach/Bad Herrenalb) Für diesen Zeitraum (ein Jahr) wird empfohlen, das Angebot der AVG für die Verkehrsleistung auf der S2 ( Zug-km) mit 1,81 /Zug-km anzunehmen. Die Kalkulation für die Verkehre der Linie S1/11 (1,6 Mio. Zug-km) ist nicht nachvollziehbar. Diesbezüglich schlägt die Landkreisverwaltung vor, der AVG das Ergebnis der Schattenkalkulation mit 1,97 /Zug-km anzubieten. c) Übergangsvertrag Zusatzverkehre zu den vom Land Baden-Württemberg bestellten Verkehren Für die Schienenverkehrsleistungen, die die AVG für das Land erbringt ist ebenfalls ein Übergangsvertrag vorgesehen, da die geplante Ausschreibung nicht rechtzeitig erfolgen kann. In diesem Vertrag sind auch Verstärkerfahrten mit rd Zug-km sowie die Leistungen auf der BMO-Bahn (Bruchsal, Menzingen, Odenheim) mit rd Zug-km für den Landkreis enthalten. Ein geprüftes Angebot hierfür liegt zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor. Seite 3

4 Die Landkreisverwaltung erachtet für die Übergangszeit einen Preis zwischen dem Angebot für die Linie S2 und der Schattenkalkulation für die S1/11 als angemessen. d) Übergangsverträge der Busverkehre Auch für die bis Ende 2013 über die AVG abgerechneten Busverkehre müssen bis zu einer Ausschreibung Übergangslösungen gefunden werden. Betroffen hiervon ist das Linienbündel Kraichtal, das Linienbündel Ettlingen II im Rahmen der Verkehrsgemeinschaft Ettlingen und die Linie 142. Zur Sicherstellung der Finanzierung der Verkehre ist es erforderlich entsprechende Verträge abzuschließen. Angebote liegen vor, müssen aber noch endverhandelt werden. Insbesondere der angebotene Betriebskostenzuschuss für die Verkehrsgemeinschaft Ettlingen als Betreiber des Linienbündels Ettlingen II ist mit rd. 1,8 Mio. (ohne die in einer Ausschreibung vorgegebenen Qualitätskriterien) sehr hoch. In Verhandlungen konnte im ersten Schritt eine Reduzierung in Höhe von erreicht werden. Optimierungen, die sich positiv auf den Abmangelbetrag auswirken können, sind zurzeit in der weiteren Prüfung. Hierzu wird sich der KVV nochmals intensiv mit den einzelnen Verkehren insbesondere mit den Spitzenbussen in Ettlingen beschäftigen. Vorstellbar wären unter anderem saisonale Verkehre, die sich an der Fahrgastnachfrage orientieren und somit als positiver Nebeneffekt die in Ettlingen bestehenden Leerfahrten bestmöglich reduzieren. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Aufgrund der Beschlussempfehlung ergeben sich für 2014 folgende Rahmenbedingungen: Gesamtsumme Schiene rd. 7,3 Mio. Gesamtsumme Bus rd. 9,5 Mio. * Bus Übergangszeitraum rd. 2,6 Mio. * Bus Bestandsverkehre rd. 6,9 Mio. Anrufsammeltaxi rd. 0,6 Mio. Verbundbedingte Lasten rd. 1,8 Mio. Sonstiges rd. 1,5 Mio. zusammen rd. 20,7 Mio. Im Haushaltsplan 2014 sind hierfür rd. 16,4 Mio. eingestellt. Zur Sicherstellung der Liquidität können vorhandene Rückstellungen verwendet werden. Seite 4

5 III. Zuständigkeit Der Verwaltungsausschuss ist gemäß 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe zuständig für die Angelegenheiten im Aufgabengebiet ÖPNV. Da die Grenze des 5 Abs. 1 Nr. 3 Hauptsatzung überschritten wird, ist hier die Zuständigkeit des Kreistags gegeben. Seite 5

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