Tageselternvereine - Aufgaben, Entwicklung und Tätigkeitsbericht - Förderung

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1 Jugendamt Az.: ; Sitzungsvorlage KT/20/2017 Tageselternvereine - Aufgaben, Entwicklung und Tätigkeitsbericht - Förderung TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 8 Kreistag öffentlich keine Anlagen Beschlussvorschlag Der Kreistag 1. nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Tageselternvereinen zur Kenntnis, 2. beschließt die Beibehaltung der bisherigen hälftigen Kostenübernahme des Defizits durch die Kommunen und den Landkreis, 3. beauftragt die Strukturkommission Kindertagespflege mit der Erarbeitung von Empfehlungen, an denen sich sowohl Landkreis als auch Städte und Gemeinden orientieren können. I. Sachverhalt 1. Entwicklung und Aufgaben der Tageselternvereine im Landkreis Karlsruhe Die Kindertagespflege ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 neben der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil gegenüber der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gesehen. Auch im Landkreis Karlsruhe kommt der Kindertagespflege im Bereich der Kleinkindbetreuung eine besondere Bedeutung zu.

2 Gerade berufstätige Eltern kleiner Kinder schätzen sie als eine wertvolle und wichtige Ergänzung zu der Betreuung in Kindertageseinrichtungen in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese Plätze werden auch bei der Kindergartenplanung in den Städten und Gemeinden als eine Alternative zu einem institutionellen Kindergartenplatz mit berücksichtigt. Im Landkreis Karlsruhe wurde der Ausbau der Kindertagespflege den von der Landesregierung initiierten und als freie Träger der Jugendhilfe anerkannten beiden Tageselternvereinen Bruchsal und Ettlingen (TEV) übertragen. Im September 2010 wurde die Zusammenarbeit und Finanzierung erstmals vertraglich geregelt. Aufgabe der Tageselternvereine ist neben dem kontinuierlichen bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagespflege deren qualitative Weiterentwicklung, die Werbung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen, die Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen, die Vermittlung von Kindern in Tagespflegestellen sowie die Betreuung der Pflegeverhältnisse. Die Tageselternvereine betreuen mit Stand Tagesmütter. Diese betreuen 722 Kinder unter 3 Jahren und 320 Kinder über 3 Jahren. Tagespflegepersonen, die nicht Mitglied der TEV`s sind, werden dabei weiterhin vom Jugendamt betreut. Mit Stand waren dies 9 Tagespflegepersonen bei insgesamt 49 Pflegeverhältnissen. Auf Wunsch der Städte und Gemeinden wurde zu Beginn des Jahres 2012 eine Strukturkommission Kindertagespflege, bestehend aus Vertretern der Kommunen, den Vorständen der Tageselternvereine und Vertretern des Landkreises gebildet. Die Strukturkommission hat vor allem die Aufgabe, Fragen der Zusammenarbeit zwischen den Tageselternvereinen, den Gemeinden und dem Landkreis zu klären sowie die einheitliche Förderung der beiden Tageselternvereine auszugestalten. Beim Runden Tisch Kindertagespflege am unter der Leitung von Herrn Landrat Dr. Schnaudigel wurde mit den anwesenden Vertretern der Strukturkommission und Vertretern der Fraktionen über die weitere Förderung beider Tageselternvereine auf der Grundlage einer einheitlichen Förderstruktur beraten. In der Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses am sowie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am wurde die Umsetzung eines einheitliches Modells zur Förderung der Tageselternvereine im Landkreis Karlsruhe vorberaten, welches in der Kreistagssitzung am einstimmig verabschiedet wurde. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die zur Umsetzung notwendige öffentlichrechtliche Vereinbarung mit den Gemeinden abzuschließen. Diese wurde zum umgesetzt. Neu geregelt wurde u. a. der Finanzierungsanteil von Kommunen und Landkreis von zuletzt 56 % Kommunen und 44 % Landkreis zu 50 % Kommunen und 50 % Landkreis. Gleichzeitig wurde am die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den Tageselternvereinen sowie die zukünftige Finanzierung der Kindertagespflegeförderung im Landkreis Karlsruhe vertraglich neu geregelt. Seite 2

3 Die Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden sowie der Vertrag mit den Tageselternvereinen wurden unbefristet mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum des darauffolgenden Jahres abgeschlossen. 2. Förderung der Tageselternvereine Grundlage für die Berechnung des Stellenbedarfs der Tageselternvereine bilden die im Verlauf des Vorvorjahres in Kindertagespflege untergebrachten Kinder, d. h. die Berechnung für 2017 erfolgt auf der Grundlage der Zahlen des Jahres Dabei ist ein Betreuungsschlüssel von 1:120 vertraglich geregelt. Bei der Finanzierung der Tageselternvereine sind neben den Zuschüssen des Landes laut VwV-Landesrichtlinien insbesondere die Landeszuweisungen nach dem FAG für die Förderung der Kleinkindbetreuung zu berücksichtigen. Die FAG-Mittel sind nach 29c Abs. 3 FAG und 8 Abs. 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) zweckentsprechend für die fachliche Begleitung der Tagespflegepersonen (mindestens 15 %) und für die Reduzierung der Kostenbeteiligung der Eltern von Kindern U 3 einzusetzen. Durch die Anpassung des Fördermodells für die Tageselternvereine ab 2013 sowie der kontinuierlichen Steigerung der Fallzahlen hat sich der Finanzierungsbedarf der Tageselternvereine in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich erhöht. Nach einem FAG- Überschuss in 2012 müssen sich die Kommunen und der Landkreis seit 2013 einen stetig steigenden Abmangelbetrag teilen, der auf der Grundlage der öffentlichrechtlichen Vereinbarung vom zu 50 % vom Landkreis Karlsruhe und zu 50 % von den Städten und Gemeinden zu tragen ist. Grundlage für die Berechnung des Umlagebeitrages der einzelnen Kommunen bildet die Anzahl der in der jeweiligen Kommune in Tagespflege untergebrachten Kinder U 3 innerhalb eines Kalenderjahres. Tabelle 1: Kostenentwicklung TEV Gesamtfördersumme Landeszuschuss FAG Abmangelbetrag Fallzahlen TEV FAG-Überschuss wurde abgezogen Zahlen liegen aktuell noch nicht vor! Seite 3

4 Förderstruktur 2017: Auf der Grundlage der Verlaufszahlen 2015 wurde den Tageselternvereinen für 2017 bei einem Betreuungsschlüssel von 1:120 folgender Stellenbedarf anerkannt: 12,62 Personalstellen (Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen) für Beratung und Vermittlung (12,34 in 2016) 2,52 Verwaltungsstellen (2,47 in 2016) 1,5 Stellen (1,5 Stellen in 2016) für die Qualifikation der Tageseltern Konkret ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 damit folgende Förderstruktur: Personal- und Sachkosten der Tageselternvereine: ,- 15% FAG Leistungen ,- Landeszuschuss ,- Abmangelbetrag ,- Kostenanteil Landratsamt ,- Kostenanteil Kommunen ,- Für die folgenden Jahre ist mit einer eher moderaten Steigerung dieses Betrags zu rechnen, da die Fallzahlen (Zunahme 2014/2015 ca. 0,5%, 1532 zu 1539) prognostisch nicht mehr in dem Maße steigen werden wie in den letzten Jahren. 3. Finanzielle Leistungen an Tagespflegepersonen Nach 23 SGB VIII haben Tagespflegepersonen einen Rechtsanspruch auf eine laufende Geldleistung. Maßgebend für deren Höhe sind gemäß 8b Abs. 2 Kindertagesbetreuungsgesetz die in den jeweils geltenden Empfehlungen des Landkreistags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg sowie des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg für die entsprechenden Betreuungszeiten festgesetzten Beiträge. Entsprechend der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und des Landesjugendamtes vom wurde im Landkreis Karlsruhe mit Beschluss des Kreistages vom rückwirkend ab die Geldleistung an die Tagespflegepersonen von bisher einheitlich 3,90 / Stunde auf 4,50 / Stunde für Kinder Ü 3 bzw. 5,50 / Stunde für Kind U3 erhöht. Dieser altersgestaffelten Erhöhung haben sich die Mehrzahl der Stadt- und Landkreise angeschlossen. Aktuell wird vom Landestageselternverein eine Erhöhung der laufenden Geldleistung an die Tagespflegepersonen auf einheitlich 7,50 pro Stunde/Kind gefordert. Dem gegenüber steht die Bereitschaft der kommunalen Spitzenverbände und des Landesjugendamtes, einer Erhöhung um 0,50 / Betreuungsstunde zuzustimmen, nachdem das Land nicht bereit ist, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Eine Einigung wurde bisher nicht erzielt. Seite 4

5 Bei einer Erhöhung um 0,50 pro Stunde und betreutem Kind würden für den Landkreis Karlsruhe Mehrausgaben in Höhe von ca. 0,4 Mio (von derzeit 4,1 Mio in 2016 auf ca. 4,5 Mio ), bei einer Erhöhung auf einheitlich 7,50 / Stunde und betreutem Kind Mehrausgaben in Höhe von ca. 1,6 Mio (von der derzeit 4,1 Mio in 2016 auf 5,7 Mio ) entstehen. In der Regel sind Tagespflegepersonen selbständig tätig. Stand können laut ausgestellter Pflegeerlaubnis fast 60 % aller Tagespflegepersonen bis zu 5 Kinder gleichzeitig in ihrem Haushalt betreuen. Entsprechend erhöht sich die laufende Geldleistung pro Betreuungsstunde. Lediglich ca. 3 % aller Tagespflegepersonen haben eine Pflegeerlaubnis für die Betreuung von ausschließlich einem Kind. Damit ist ein Rückschluss zwischen Kostensatz pro Kind und Stunde auf den vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestlohn nicht möglich. Zusätzlich übernimmt der Landkreis die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung. 4. Zukünftige Fördermodelle Im Zuge der Haushaltsberatungen 2017 wurde die Verwaltung beauftragt, das derzeitige Modell zur Förderung der Tageselternvereine grundsätzlich zu überprüfen. Die Planungsverantwortung für den bedarfsgerechten Ausbau an Betreuungsangeboten für Kinder in Kindertageseinrichtungen und bei Bedarf ergänzend im Rahmen der Förderung in Kindertagespflege liegt nach 3 Abs. 1 KiTaG bei den Gemeinden, für Kinder U3 unbeschadet der Verpflichtung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe ( 3 Abs. 2 KiTaG). Entsprechend wurden die Plätze in Kindertagespflege in den vergangenen Jahren zugunsten des für die Kommunen wesentlich teureren Ausbaus an institutionellen Plätzen für Kinder U3 ausgebaut und dort in die Bedarfsplanung der Städte und Gemeinden aufgenommen. Nach 8b KiTaG sind für die Förderung der Kindertagespflege im Sinne dieses Gesetzes die Landkreise, die Stadtkreise und die nach 8 Kinder- und Jugendhilfegesetz Baden-Württemberg zu örtlichen Trägern bestimmten kreisangehörigen Gemeinden als öffentliche Träger der Jugendhilfe zuständig (Finanzierungsverantwortung). Auch der Landkreistag sieht die Landkreise in der Finanzierungsverantwortung, sieht aber auch die Wechselwirkung zwischen der Zuständigkeit der Kommunen im institutionellen Bereich und der Zuständigkeit der Landkreise im Bereich Kindertagespflege beim bedarfsgerechten Ausbau. Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung haben der Landkreis und die Kommunen ab eine jeweils hälftige Finanzierung der Tageselternvereine nach Abzug des Landeszuschusses und des FAG-Anteils festgelegt. Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von 6 Monaten zum darauffolgenden Jahresende gekündigt werden. Der Abschluss dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der Finanzierung der Tageselternvereine mit allen Städten und Gemeinden ist nach Einschätzung des Landkreistages im Rahmen der Gestaltungsfreiheit rechtmäßig. Seite 5

6 Damit kommt der Landkreis Karlsruhe seiner Grundversorgung und seiner Ausgleichsfunktion nach. Gleichzeitig werden damit die Städte und Gemeinden unterstützt, den weiteren Ausbau von KiTa-Plätzen - insbesondere der U3-Plätze - voranzubringen. 5. Vertretungsmodell Nach 23 Abs. 4, S. 2 SGB VIII ist für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Um diesen Rechtsanspruch zu erfüllen, wurden die TEV mit der Entwicklung eines einheitlichen Vertretungsmodells beauftragt. Das nun vorliegende Stützpunkt-Vertretungsmodell wurde mit der Verwaltung abgestimmt und in der Sitzung der Strukturkommission Kindertagespflege am vorgestellt. Die für die Umsetzung erforderlichen räumlichen Ressourcen liegen im Bereich des TEV Ettlingen vor, im Bereich des TEV Bruchsal werden die Möglichkeiten zeitnah geklärt. Nach aktueller Einschätzung kann mit dem vorliegenden Konzept ein bedarfsgerechtes Angebot im Landkreis Karlsruhe vorgehalten werden. Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am , der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am den Tätigkeitsbericht der Verwaltung zu den Tageselternvereinen zur Kenntnis genommen und sich für die Beibehaltung des bisherigen Fördermodells ausgesprochen. Im Rahmen der Strukturkommission Kindertagespflege sollen alle Grundsatzthemen zur Kindertagespflege im Landkreis Karlsruhe aufbereitet werden, an denen sich sowohl der Landkreis als auch die Städte und Gemeinden orientieren können. Weiterhin bestand Konsens, die Staffelung für U3/Ü3 Jahre (5,50 / 4,50 pro Stunde und Kind) beizubehalten und die Empfehlungen des Landes bezüglich einer zukünftigen Erhöhung im Landkreis entsprechend umzusetzen. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Für die Förderung der Tageselternvereine in 2017 in Höhe von insgesamt ,- sind die entsprechenden Mittel im Haushalt eingestellt. Die Einnahmen aus dem FAG, der Landeszuschuss und der Kostenanteil der Kommunen sind entsprechend veranschlagt. Damit verbleibt ein Kostenanteil des Landkreises in Höhe von Die Kosten für die Umsetzung des Vertretungsmodells in 2017 sind außerplanmäßig einzustellen sobald die Gesamtkosten und das konkrete Umsetzungsdatum feststehen. Das bisherige Konzept geht von Gesamtkosten für den Einsatz der Vertretungstagespflegepersonen in Höhe von insgesamt ,-- aus, zuzüglich potentieller Raumkosten im Bereich des TEV Bruchsal. Die Kosten werden hälftig im Rahmen der Abmangelung getragen. Seite 6

7 Az.: III. Zuständigkeit Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist die Finanzierung der Tageselternvereine im Kreistag zu behandeln. Seite 7

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