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1 IPConcept (Luxemburg) S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Strassen, Luxembourg Handelsregister: Luxemburg No. R.C.S. B HINWEIS: Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist. Mitteilung an die Anleger der Teilfonds WR Strategie - Aktien Aktiv Anteilklasse R: WKN: A2AQFF; ISIN: LU Anteilklasse I: WKN: A2AQFG; ISIN: LU WR Strategie Euro Renten Aktiv Anteilklasse C: WKN: A1CSVB; ISIN: LU Anteilklasse G: WKN: ; ISIN: LU WR Strategie Zins Aktiv Anteilklasse: WKN: HAFX38; ISIN: LU ( Teilfonds ) Hiermit werden die Anleger der vorgenannten Teilfonds darüber informiert, dass mit Wirkung zum folgende Änderungen in Kraft treten: 1) Änderung der möglichen Kosten für Lagerstellen Artikel 11 Nr.7 d) des Verwaltungsreglements wird um die anfallenden Kosten für die Auswahl, Erschließung und Nutzung etwaiger Lagerstellen / Unterverwahrstellen ergänzt. 2) Übernahme der Kosten für Analysematerial oder -dienstleistungen Artikel 11 Nr.7 des Verwaltungsreglements wird um den Buchstaben w) ergänzt, welcher Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder-dienstleistungen durch Dritte beinhaltet. 3) Änderung der Anlagepolitik des Teilfonds WR Strategie Aktien Aktiv : Im Zuge der anstehenden Umsetzungsfrist für das Investmentsteuerreformgesetz ( InvStRefG ) ( ) wird die Anlagepolitik des Teilfonds WR Strategie Aktien Aktiv an die Anforderungen des InvStRefG angepasst und der Teilfonds ab dem als Aktienfonds klassifiziert. Die neue Anlagepolitik des Teilfonds WR Strategie Aktien Aktiv lautet ab dem : Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.b. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandelanleihen), Zielfonds und Festgelder zu investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um

2 Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.b.: Aktien, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Bei dem Teilfonds handelt es sich gemäß Artikel 4 Steuerrechtliche Anlagebeschränkungen des Verwaltungsreglements um einen Aktienfonds, welcher fortlaufend mindestens 51% seines Teilfondsvermögens in Kapitalbeteiligungen investiert. Die Anlage in flüssigen Mitteln ist auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Anteile an OGAW oder anderen OGA ( Zielfonds ) können bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente ( Derivate ) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind zusammen mit der Investition in Delta-1 Zertifikate auf Rohstoffe, Edelmetalle sowie Indizes hierauf, sofern diese keine Finanzindizes im Sinne des Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinie 2014/937 sind, auf insgesamt 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in Artikel 4 des Verwaltungsreglements enthalten. 4) Verschmelzung des Teilfonds WR Strategie Euro Renten Aktiv ( übertragender Teilfonds ) in den Teilfonds WR Strategie Zins Aktiv ( übernehmender Teilfonds ): Die Anleger des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds werden hiermit über folgendes unterrichtet: Die IPConcept (Luxemburg) S.A. ( Verwaltungsgesellschaft ) hat beschlossen, die beiden bestehenden Anteilklassen C und G des übertragenden Teilfonds im Einklang mit den gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen mit der einzigen bestehenden Anteilklassen des übernehmenden Teilfonds zu verschmelzen. Die Verschmelzung erfolgt mit Wirkung zum 15. Dezember 2017 auf Basis der letzten Fondspreisermittlung (14. Dezember 2017) ( Übertragungsstichtag ). Die Verwaltungsgesellschaft erachtet die Verschmelzung der beiden Renten-Teilfonds aufgrund der Tatsache der möglichen Erhöhung des Teilfondsvolumens bzw. der damit möglichen Kostenersparnis für den Anleger aus geschäftspolitischen Gründen im Interesse der Anleger als vorteilhaft. Durch die Verschmelzung ist eine insgesamt wirtschaftlich effizientere Verwaltung zu Gunsten der Anleger möglich. Folgende Änderungen ergeben sich nach der Verschmelzung: A) Anlagepolitik Übertragender Teilfonds WR Strategie Euro Renten Aktiv Anlagepolitik: Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds fol- Übernehmender Teilfonds WR Strategie Zins Aktiv Anlagepolitik: Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds fol-

3 gende Bestimmungen: Der Teilfonds investiert überwiegend in auf Euro lautende Anleihen (inkl. Geldmarktinstrumente) internationaler Emittenten. Daneben kann auch in Anleihen (inkl. Geldmarktinstrumente) angelegt werden, welche in einer anderen Währung als Euro denominiert sind. Der Teilfonds darf unter Berücksichtigung der vorgehenden Richtlinien Anleihen in allen Marktsegmenten und allen Laufzeiten in der Erwartung einer günstigen Zinsentwicklung für den Euro-Anleger erwerben. Dem Teilfonds ist es erlaubt, die eingegangenen Wertpapierpositionen abzusichern, wobei die Devisen- und die Zinsseite getrennt voneinander berücksichtigt werden kann. gende Bestimmungen: Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.b. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandelanleihen), Zielfonds und Festgelder zu investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.b.: Aktien, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Die Anlage in Renten (inkl. Geldmarktinstrumente) beträgt mindestens 51% des Netto- Teilfondsvermögens. Daneben darf der Teilfonds in Aktien, Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.b. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandelanleihen), Zielfonds und Festgelder investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.b.: Aktien, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie der weiter oben genannten Anlagegrenze abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von dem oben genannten Anlageschwerpunkt abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel der Anlageschwerpunkt insgesamt eingehalten wird. Anteile an OGAW oder anderen OGA ( Zielfonds ) können bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie der weiter oben genannten Anlagegrenze abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von dem oben genannten Anlageschwerpunkt abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel der Anlageschwerpunkt insgesamt eingehalten wird. Anteile an OGAW oder anderen OGA ( Zielfonds ) können bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente

4 ( Derivate ) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Der Teilfonds wird keine in seinem Portfolio enthaltenen Wertpapiere verleihen. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind zusammen mit der Investition in Delta-1 Zertifikate auf Rohstoffe, Edelmetalle sowie Indizes hierauf, sofern diese keine Finanzindizes im Sinne des Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinie 2014/937 sind, auf insgesamt 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in Artikel 4 des Verwaltungsreglements enthalten. ( Derivate ) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich unverändert das Recht vor, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps, welche in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/2365 fallen, abzuschließen. Derzeit werden solche Geschäfte für den vorliegenden Teilfonds allerdings nicht getätigt. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind zusammen mit der Investition in Delta-1 Zertifikate auf Rohstoffe, Edelmetalle sowie Indizes hierauf, sofern diese keine Finanzindizes im Sinne des Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA- Leitlinie 2014/937 sind, auf insgesamt 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in Artikel 4 des Verwaltungsreglements enthalten. B) Änderungen der Gebührenstruktur Übertragender Teilfonds WR Strategie Euro Renten Aktiv Gebühren: Fondsmanagementvergütung Der Fondsmanager erhält für die Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Netto- Übernehmender Teilfonds WR Strategie Zins Aktiv Gebühren: Fondsmanagementvergütung Der Fondsmanager erhält für die Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Netto-Teilfondsvermögen

5 Teilfondsvermögen eine Vergütung in Höhe von bis zu 1,25% p.a. des Netto- Teilfondsvermögens. Diese Vergütung wird pro rata monatlich nachträglich auf der Basis des durchschnittlichen Netto-Teilfondsvermögens während eines Monats berechnet und ausgezahlt. Sie versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. eine Vergütung in Höhe von bis zu 1,25% p.a. des Netto-Teilfondsvermögens. Diese Vergütung wird pro rata monatlich nachträglich auf der Basis des durchschnittlichen Netto- Teilfondsvermögens während eines Monats berechnet und ausgezahlt. Sie versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich erhält der Fondsmanager eine erfolgsbezogene Zusatzvergütung ( Performance Fee ) in Höhe von bis zu 20%, der über einer definierten Mindestperformance (Hurdle Rate) hinausgehenden Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). Die definierte Mindestperformance (Hurdle Rate) beläuft sich auf 0,625% p.q., die an jedem Berechnungstag auf die jeweiligen vergangenen Tage innerhalb der Berechnungsperiode proratisiert wird. High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Die Anteilwertentwicklung ( Performance des Anteilwerts ) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert, der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d.h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerech-

6 net. Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Bewertungstagen, an denen die Wertentwicklung des Anteilwerts größer als die definierte Mindestperformance (Hurdle Rate) ist (Out-Performance) und gleichzeitig der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen die Wertentwicklung des Anteilwerts geringer als die definierte Mindestperformance (Hurdle Rate) ist oder der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen. Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Quartals entnommen werden. Ist die Anteilwertentwicklung eines Quartals geringer als die vereinbarte Mindestperformance (Hurdle Rate), so wird diese vereinbarte Mindestperformance nicht mit der Mindestperformance der Folgeperiode kumuliert. Diese Vergütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. C) Risikokennzahlen Übertragender Teilfonds WR Strategie Euro Renten Aktiv Übernehmender Teilfonds WR Strategie Zins Aktiv

7 Risikoprofil: Risikoprofil Konservativ Der Teilfonds eignet sich für konservative Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögen besteht ein moderates Gesamtrisiko, dem auch moderate Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. Risikomanagement-Verfahren: Commitment Approach Zur Überwachung und Messung des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos wird der Commitment Approach verwendet. Anlagepolitik: Risikoprofil Wachstumsorientiert Der Teilfonds eignet sich für wachstumsorientierte Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögen besteht ein hohes Gesamtrisiko, dem auch hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. Risikomanagement-Verfahren: Absoluter VaR Ansatz Zur Überwachung und Messung des mit den Anlagepositionen des OGAW verbundenen Gesamtrisikos wird der absolute VaR-Ansatz verwendet. Der erwartete Grad der Hebelwirkung, berechnet nach der Nominalwertmethode (Summe der Nominalwerte aller relevanten Derivate), wurde auf bis zu 30% des Teilfondsvolumens geschätzt. Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der gesetzlichen Grenzen, die Möglichkeit höherer Hebelwirkungen besteht. Die Vermögensgegenstände des übertragenden Teilfonds werden mit Wirkung zum 15. Dezember 2017 in den übernehmenden Teilfonds eingebracht. Wesentliche Auswirkungen auf das Portfolio oder eine Neuordnung desselben im Rahmen der Verschmelzung sind nicht zu erwarten. Aufgrund der Fusion kann es ab dem 11. Dezember 2017 für den übertragenden sowie während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung für den übernehmenden Teilfonds zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch umgehend im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen zurückgeführt werden. Die Dienstleister des Fonds, insbesondere die Verwahrstelle, Zentralverwaltung, Vertriebsstelle, der Fondsmanager sowie die Register- und Transferstelle erfahren im Rahmen der Verschmelzung keine Veränderung. Es wird eine steuerneutrale Fusion angestrebt. Es wird empfohlen in Bezug auf etwaige steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen. Die Fusion wird durch den in Luxembourg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d entreprises agréé) KPMG Luxembourg, Société coopérative begleitet. Dieser bestätigt am 15. Dezember 2017 das Umtauschverhältnis, die Methode zur Berechnung desselben und die Kriterien zur Bewertung des Vermögens im abgebenden Teilfonds. Über die Fusion wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers erstellt, welcher den Anlegern auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

8 Die Anleger des übertragenden Teilfonds werden für ihre Anteile eine dem Umtauschverhältnis entsprechende Anzahl von Anteilen des übernehmenden Teilfonds erhalten. Dieses Umtauschverhältnis wird zum 14. Dezember 2017 ermittelt und auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft ( bekannt gegeben. Für die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds ist der mit der Übertragung des Teilfonds zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der Fusion, mit Ausnahme der Kosten für den Wirtschaftsprüfer, werden nicht von den betroffenen Teilfonds getragen. Nach der Verschmelzung besteht lediglich der übernehmende Teilfonds weiter. Die Anleger des Teilfonds WR Strategie Zins Aktiv werden zudem informiert, dass ab dem der Anlageberater Matejka & Partner Asset Management GmbH für den genannten Teilfonds tätig wird. Anleger, die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 11. Dezember 2017 um 14:00 Uhr kostenlos an den jeweiligen Teilfonds zurückgeben. Anleger, die mit der Verschmelzung einverstanden sind, können ab dem 15. Dezember 2017 ihre Rechte als Anteilinhaber des übernehmenden Teilfonds wahrnehmen. Die Ausgabe sowie die Rückgabe von Anteilen sind ab dem 11. Dezember 2017, 14:00 Uhr für den übertragenden Teilfonds nicht möglich. Weitere Informationen zur Verschmelzung können die Anleger der Teilfonds am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei den Zahl- und Vertriebsstellen erhalten. Der aktuelle und zum Übertragungsstichtag gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie eine Kopie der erstellten Berichte sind bei den Zahl- und Vertriebsstellen, der Verwahrstelle sowie der Verwaltungsgesellschaft ( kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente empfohlen. Luxemburg, im November 2017 IPConcept (Luxemburg) S.A Zahlstelle in der Bundesrepublik Deutschland: DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, D Frankfurt am Main. Zahlstelle in Österreich: ERSTE BANK DER OESTERREICHISCHEN SPARKASSEN AG, Am Belvedere 1, 1100 Wien.

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