Qualifizierungsmöglichkeiten in der Krise. Salzgitter, 12. März 2009
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- Cathrin Hermann
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1 Salzgitter, 12. März 2009
2 Übersicht Programm Rechtliche Grundlage Zielgruppe Förderung von ESF*- Kug* 421t SGB III Gering qualifizierte Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug Kug 421t SGB III Qualifizierte Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug Kug WeGebAU Ergänzende Möglichkeiten 77 (2) SGB III 417 SGB III Gering qualifizierte Beschäftigte außerhalb des Kurzarbeitergeldbezugs Qualifizierte und ältere Beschäftigte außerhalb des Kurzarbeitergeldbezugs Gruppen von Mitarbeitern bis 5 bzw. ab 6 Mitarbeitern ESF*= Europäischer Sozialfonds; Kug*= Kurzarbeitergeld; AEZ*= Arbeitsentgeltzuschuss (Lohn); SVB*= Sozialversicherungsbeitrag AEZ (100%) Bildungskosten ggf. AEZ oder SVB- Zuschüsse SZST GAB_Lö, Folie 2,
3 Übersicht Programm Rechtliche Grundlage Zielgruppe Förderung von ESF*- Kug* 421t SGB III Gering qualifizierte Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug Kug 421t SGB III Qualifizierte Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug Kug WeGebAU Ergänzende Möglichkeiten 77 (2) SGB III 417 SGB III Gering qualifizierte Beschäftigte außerhalb des Kurzarbeitergeldbezugs Qualifizierte und ältere Beschäftigte außerhalb des Kurzarbeitergeldbezugs Gruppen von Mitarbeitern bis 5 bzw. ab 6 Mitarbeitern ESF*= Europäischer Sozialfonds; Kug*= Kurzarbeitergeld; AEZ*= Arbeitsentgeltzuschuss (Lohn); SVB*= Sozialversicherungsbeitrag AEZ (100%) Bildungskosten ggf. AEZ oder SVB- Zuschüsse SZST GAB_Lö, Folie 3,
4 ESF - Kug Gering qualifizierte Beschäftigte Förderung gering qualifizierter Beschäftigter während des Kurzarbeitergeld- Bezuges nach der ESF-Richtlinie Voraussetzungen: Der Arbeitnehmer hat keinen Berufsabschluss oder es liegt eine Berufsentfremdung über mind. 4 Jahre vor Es erfolgt eine Vermittlung von Kenntnissen durch Weiterbildung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar ist Erwartbarer Abschluss der Qualifizierung innerhalb der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes Bei Abbruch der Kurzarbeit im Maßnahmezeitraum soll ein Abbruch der Maßnahme vermieden werden Nach Ablauf Kug ist eine Weiterfinanzierung über WeGebAU möglich. Umsetzung ausschließlich AZWV-zertifizierter Maßnahmen durch AZWVzertifizierten Bildungsträger Begrenzung der Eintritte in Qualifizierung auf das Kalenderjahr 2009 Abrechnung über Bildungsgutscheinverfahren (s.o.) ESF*= Europäischer Sozialfonds; Kug*= Kurzarbeitergeld SZST GAB_Lö, Folie 4,
5 Übersicht Programm Rechtliche Grundlage Zielgruppe Förderung von ESF*- Kug* 421t SGB III Gering qualifizierte Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug Kug 421t SGB III Qualifizierte Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug Kug WeGebAU Ergänzende Möglichkeiten 77 (2) SGB III 417 SGB III Gering qualifizierte Beschäftigte außerhalb des Kurzarbeitergeldbezugs Qualifizierte und ältere Beschäftigte außerhalb des Kurzarbeitergeldbezugs Gruppen von Mitarbeitern bis 5 bzw. ab 6 Mitarbeitern ESF*= Europäischer Sozialfonds; Kug*= Kurzarbeitergeld; AEZ*= Arbeitsentgeltzuschuss (Lohn); SVB*= Sozialversicherungsbeitrag AEZ (100%) Bildungskosten ggf. AEZ oder SVB- Zuschüsse SZST GAB_Lö, Folie 5,
6 ESF Kug Qualifizierte Beschäftigte Förderung qualifizierter Beschäftigter/der übrigen Personenkreise während des Kurzarbeitergeld-Bezuges nach der ESF-Richtlinie Voraussetzungen: Begründung des Qualifizierungsbedarfs für die Beschäftigten Finanzierung von Qualifizierung aus ESF-Mitteln bei Strukturkurzarbeitergeld- Bezug, Konjunktur-Kurzarbeitergeld- oder Saison-Kurzarbeitergeld-Bezug Förderung der Qualifizierung für alle Beschäftigten, die nicht gering qualifiziert sind. die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme steht der Rückkehr der Vollarbeitszeit nicht entgegen. Für diesen Fall wird der Abbruch der Maßnahme mit dem Anbieter vertraglich vereinbart. Erwartbarer Abschluss der Qualifizierung innerhalb der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes Umsetzung ausschließlich AZWV-zertifizierter Maßnahmen durch AZWVzertifizierten Bildungsträger Ausnahmen sind möglich Die neue Förderrichtlinie ist befristet bis ; bis dahin begonnene Maßnahmen können bis gefördert werden. Umsetzung der Qualifizierung nur während der tatsächlichen Ausfallzeiten. SZST GAB_Lö, Folie 6,
7 ESF-Kug - Qualifizierte Beschäftigte Abrechnung: Die Kostenerstattung erfolgt an den Arbeitgeber. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Betriebsgröße und Art der Ausbildung zwischen 25 und 80 Prozent der Kosten. (Die Höhe der Förderung durch die BA liegt bei 60 Prozent bei normalen Qualifizierungen sowie bei 25 Prozent bei speziellen Qualifizierungen. Die Förderung erhöht sich bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent, bei mittleren Unternehmen um 10 Prozent, bei benachteiligten oder behinderten Beschäftigten um 10 Prozent. Der Restbetrag ist vom Arbeitgeber zu zahlen.) SZST GAB_Lö, Folie 7,
8 Übersicht Programm Rechtliche Grundlage Zielgruppe Förderung von ESF*- Kug* 421t SGB III Gering qualifizierte Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug Kug 421t SGB III Qualifizierte Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug Kug WeGebAU Ergänzende Möglichkeiten 77 (2) SGB III 417 SGB III Gering qualifizierte Beschäftigte außerhalb des Kurzarbeitergeldbezugs Qualifizierte und ältere Beschäftigte außerhalb des Kurzarbeitergeldbezugs Gruppen von Mitarbeitern bis 5 bzw. ab 6 Mitarbeitern ESF*= Europäischer Sozialfonds; Kug*= Kurzarbeitergeld; AEZ*= Arbeitsentgeltzuschuss (Lohn); SVB*= Sozialversicherungsbeitrag AEZ (100%) Bildungskosten ggf. AEZ oder SVB- Zuschüsse SZST GAB_Lö, Folie 8,
9 WeGebAU Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des Programms Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) außerhalb des Kurzarbeitergeld-Bezuges Die Abrechnung erfolgt über Bildungsgutscheinverfahren: Beantragung der Bildungsgutscheine für den/ die entsprechenden Arbeitnehmer durch die zuständige Personalabteilung Weiterleitung der Bildungsgutscheine an den Bildungsdienstleister Abtretungserklärung des Maßnahmeteilnehmers beim Bildungsdienstleister (zur Abrechnung des Bildungsgutscheins) Abrechnung des Bildungsgutscheins über den Bildungsdienstleister In Niedersachsen ist pro Arbeitnehmer nur ein Bildungsgutschein abrechenbar. SZST GAB_Lö, Folie 9,
10 Übersicht Programm Rechtliche Grundlage Zielgruppe Förderung von ESF*- Kug* 421t SGB III Gering qualifizierte Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug Kug 421t SGB III Qualifizierte Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug Kug WeGebAU Ergänzende Möglichkeiten 77 (2) SGB III 417 SGB III Gering qualifizierte Beschäftigte außerhalb des Kurzarbeitergeldbezugs Qualifizierte und ältere Beschäftigte außerhalb des Kurzarbeitergeldbezugs Gruppen von Mitarbeitern bis 5 bzw. ab 6 Mitarbeitern ESF*= Europäischer Sozialfonds; Kug*= Kurzarbeitergeld; AEZ*= Arbeitsentgeltzuschuss (Lohn); SVB*= Sozialversicherungsbeitrag AEZ (100%) Bildungskosten ggf. AEZ oder SVB- Zuschüsse SZST GAB_Lö, Folie 10,
11 WeGebAU - 77 II SGB III Förderung gering qualifizierter Beschäftigter außerhalb des Kurzarbeitergeld- Bezuges ( 77 (2) SGB III): Voraussetzungen: Die Weiterbildung erfolgt nicht in Zeiten von Kurzarbeit Der Teilnehmer hat keinen Berufsabschluss oder es liegt eine Berufsentfremdung über mind. 4 Jahre vor Es erfolgt eine Vermittlung von Kenntnissen durch Weiterbildung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar ist Es erfolgt eine Beratung durch die BA * vor Maßnahmenbeginn Umsetzung ausschließlich AZWV * -zertifizierter Maßnahmen durch AZWVzertifizierten Bildungsträger Die Weiterbildung erfolgt in der regulären Arbeitszeit. Übernahme der Bildungskosten und AEZ * zu 100% BA* = Bundesagentur für Arbeit; AZWV*= Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung; SZST GAB_Lö, Folie 11,
12 Übersicht Programm Rechtliche Grundlage Zielgruppe Förderung von ESF*- Kug* 421t SGB III Gering qualifizierte Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug Kug 421t SGB III Qualifizierte Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug Kug WeGebAU Ergänzende Möglichkeiten 77 (2) SGB III 417 SGB III Gering qualifizierte Beschäftigte außerhalb des Kurzarbeitergeldbezugs Qualifizierte und ältere Beschäftigte außerhalb des Kurzarbeitergeldbezugs Gruppen von Mitarbeitern bis 5 bzw. ab 6 Mitarbeitern ESF*= Europäischer Sozialfonds; Kug*= Kurzarbeitergeld; AEZ*= Arbeitsentgeltzuschuss (Lohn); SVB*= Sozialversicherungsbeitrag AEZ (100%) Bildungskosten ggf. AEZ oder SVB- Zuschüsse SZST GAB_Lö, Folie 12,
13 Wegebau SGB III Förderung qualifizierter und älterer* Beschäftigter außerhalb des Kurzarbeitergeld- Bezuges (417 SGB III) Voraussetzungen: Die Weiterbildung erfolgt nicht in Zeiten von Kurzarbeit Die Qualifizierungsmaßnahme erfolgt außerhalb des Betriebes Maßnahmebeginn bis spätestens zum Umsetzung ausschließlich AZWV-zertifizierter Maßnahmen durch AZWVzertifizierten Bildungsträger Die Weiterbildung erfolgen in der regulären Arbeitszeit Nur Übernahme der kein AEZ *für 2 Jahre ausgesetzt: Der Arbeitnehmer ist bei Beginn der Teilnahme mind. 45 Jahre alt Der Betrieb hat weniger als 250 beschäftigte Arbeitnehmer SZST GAB_Lö, Folie 13,
14 Übersicht Programm Rechtliche Grundlage Zielgruppe Förderung von ESF*- Kug* 421t SGB III Gering qualifizierte Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug Kug 421t SGB III Qualifizierte Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug Kug WeGebAU Ergänzende Möglichkeiten 77 (2) SGB III 417 SGB III Gering qualifizierte Beschäftigte außerhalb des Kurzarbeitergeldbezugs Qualifizierte und ältere Beschäftigte außerhalb des Kurzarbeitergeldbezugs Gruppen von Mitarbeitern bis 5 bzw. ab 6 Mitarbeitern ESF*= Europäischer Sozialfonds; Kug*= Kurzarbeitergeld; AEZ*= Arbeitsentgeltzuschuss (Lohn); SVB*= Sozialversicherungsbeitrag AEZ (100%) Bildungskosten ggf. AEZ oder SVB- Zuschüsse SZST GAB_Lö, Folie 14,
15 Ergänzende Möglichkeiten Nicht-zertifizierte Maßnahmen: Für Gruppen von fünf oder weniger Teilnehmern besteht in Sonderfällen die Möglichkeit der vollständigen Förderung (Arbeitsentgelt und Maßnahmekosten). Für Gruppen mit fünf oder mehr Teilnehmern besteht die Möglichkeit Sozialversicherungsbeitragszuschüsse bis zu 100% zu erhalten. SZST GAB_Lö, Folie 15,
16 - Einblicke in das Angebot der SZST Salzgitter Service und Technik GmbH - Salzgitter, 12. März 2009
17 AZWV-zertifizierte Einzelmaßnahmen - Technisch Maßnahme Dauer Zielgruppe Kurzbeschreibung Führerhausgesteuerter Kran Flur- und Funkferngesteuerter Kran 15 Tage Mitarbeiter aus den Bereichen Erhaltung, Produktion bzw. Lager 4 Tage Mitarbeiter aus den Bereichen Erhaltung, Produktion bzw. Lager Befähigung zum Führen von führerhausgesteuerten Kranen gemäß BGV D6 Befähigung zum Führen von flur- und funkferngesteuerten Kranen gemäß BGV D6 Flurförderzeuge 2 Tage Mitarbeiter aus den Befähigung zum Führen von Flurförderzeugen Bereichen gemäß BGV D27 - Gabelstapler Erhaltung, Produktion bzw. Lager Ladungssicherung 2 Tage Mitarbeiter aus den Bereichen Erhaltung, Produktion bzw. Lager Vermittlung von Kenntnissen zur sachgerechten Durchführung und Überwachung der Ladungssicherung im innerbetrieblichen Transport sowie im Straßenund Bahnverkehr Hubarbeitsbühnen 2 Tage Mitarbeiter aus den Bereichen Erhaltung, Produktion bzw. Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß BGR 500 Lager SZST GAB_Lö, Folie 17,
18 AZWV-zertifizierte Einzelmaßnahmen - Technisch Maßnahme Dauer Zielgruppe Kurzbeschreibung Erdbaumaschinen 2 Tage Mitarbeiter aus den Bereichen Erhaltung, Produktion bzw. Lager Anschlägerlehrgang 1 Tag Mitarbeiter aus den Bereichen Erhaltung, Produktion bzw. Lager Befähigung zum Führen von Erdbaumaschinen. Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung von Anschlagarbeiten im betrieblichen Ablauf. Schweißverfahren 2 6 Wochen Mitarbeiter aus den Sämtliche Schweißverfahren laut SZST- Bereichen Bildungsprogramm 2009, S Produktion bzw. Lager Erhaltung, Brennschneiden 2 Tage Mitarbeiter aus den Bereichen Erhaltung, Produktion bzw. Lager Befähigung zu Brennschneidarbeiten unter Beachtung der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes Industriemechaniker 2 Jahre Mitarbeiter ohne Berufsabschluss / mit einer 4-jährigen berufsfremden Umschulung zum Industriemechaniker für Ungerlernte Tätigkeit SZST GAB_Lö, Folie 18,
19 Modular: Qualifizierung Produktionsmitarbeiter AZWV-zertifizierte Maßnahme: Qualifizierung Produktionsmitarbeiter Modularer Aufbau: Die gesamte Maßnahme ist modular aufgebaut, d.h. über den einen zur Verfügung stehenden Bildungsgutschein (Niedersachsen) können mehrere Qualifizierungsmodule in sieben verschiedenen Modulbereichen wahlweise abgedeckt werden. Eine Teilnahme an allen Modulen ist dabei nicht erforderlich. Nicht besuchte Module werden bei der Abrechnung gestrichen. Die Maßnahme eignet sich für alle Mitarbeiter, die eine bzw. mehrere Qualifikationen in den entsprechenden Modulen benötigen. SZST GAB_Lö, Folie 19,
20 Modul 1: Transporttechnik Modul Dauer Kurzbeschreibung 1a: Gabelstapler 2 Tage Befähigung zum Führen von Flurförderzeugen gemäß BGV D27 - Gabelstapler 1b: Hubarbeitsbühne 2 Tage Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß BGR c: Führerhausgesteuerter Kran 15 Tage Befähigung zum Führen von führerhausgesteuerten Kranen gemäß BGV D6 1d: Erdbaumaschinen 2 Tage Befähigung zum Führen von Erdbaumaschinen. 1e: Ladungssicherung 2 Tage Vermittlung von Kenntnissen zur sachgerechten Durchführung und Überwachung der Ladungssicherung im innerbetrieblichen Transport sowie im Straßenund Bahnverkehr. 1f: Betriebliche Erprobung (Praktikum) 10 Tage Umsetzung der erlernten Kenntnisse in einem Praktikumsbetrieb SZST GAB_Lö, Folie 20,
21 Modul 2: Bürokommunikation Modul Dauer Kurzbeschreibung 2a: Effektives Büromanagement 3 Tage Funktionierende, für alle Beteiligten durchschaubare Büro-Infrastruktur als Voraussetzung für Effektivität, Zuverlässigkeit und eine hohe Arbeitsqualität. 2b: Individuelle Arbeitstechniken 3 Tage Zeit- und Selbstmanagement 2c: Lesetechniken schneller Lesen 3 Tage Schnell-Lesetechniken 2d: Empfängerorientiert Schreiben 3 Tage Zügig und sicher schreiben - Fachwissen verständlich formuliert SZST GAB_Lö, Folie 21,
22 Modul 3: Kommunikation Modul Dauer Kurzbeschreibung 3a: Im Dialog Kommunikation als Erfolgsfaktor 3b: Konflikt Konflikten souverän begegnen 3c: TeamFähig Training zur Entwicklung von effektiver Teamarbeit 3d: Präsentationstraining Mit Inhalten und persönlicher Präsenz überzeugen 3 Tage Kommunikation als Erfolgsfaktor im Berufsalltag 3 Tage Strategien, um Konfliktsituationen souverän zu begegnen. 3 Tage Handlungs- und Problemlösekompetenzen für eine effektivere und reibungslosere Zusammenarbeit 3 Tage Authentische Präsenz während eines Vortrags sowie die lebendige und eindrückliche Vermittlung von Inhalten. SZST GAB_Lö, Folie 22,
23 Modul 4: PC-Grundkurs Modul Dauer Kurzbeschreibung 4a: Windows XP Die grafische Benutzeroberfläche 1,5 Tage Sicherer Umgang mit der Benutzeroberfläche des Netzwerkbetriebssystems Windows XP als Grundlage für die MS-Office- Anwenderprogramme. 4b: MS-Outlook 1,5 Tage Schneller Informations- und Datenaustausch sowie erleichterte Verwaltung und Organisation Ihrer täglichen Aufgaben, Termine und Kontakte mit MS-Outlook 4c: MS-Word 3 Tage Sichere und effiziente Durchführung anfallender Textarbeiten 4d: MS-Excel 3 Tage Grundlegenden Funktionen, Aufbau und Arbeitsweise von MS-Excel 4e: MS-Powerpoint 1,5 Tage Grundlegenden Funktionen, Aufbau und Arbeitsweise von MS-PowerPoint 4f: 10-Finger Tastschreiben am PC 1,5 Tage Mit dem ats-system die Tastatur eines Computers an einem Tag blind bedienen zu lernen. SZST GAB_Lö, Folie 23,
24 Modul 5: PC-Aufbaukurs Modul Dauer Kurzbeschreibung 5a: MS-Word Aufbau 3 Tage Vertiefung der erworbenen Kenntnisse aus dem Einsteigerseminar. 5b: MS-Excel Aufbau 3 Tage Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und deren Erweiterung um fachspezifische Funktionen, benutzerdefinierte Einstellungen und einfache Makros 5c: MS-Powerpoint Aufbau 2 Tage Kreativität sowie effizientes Arbeiten mit MS- PowerPoint. Erstellen eigener Entwurfsvorlagen unter Berücksichtigung spezifischer Vorgaben des Unternehmens 5d: MS-Access: Basiswissen 5 Tage Aufbau einer eigenen Datenbank und deren Weiterentwicklung, grundlegende Standardfunktionen 5e: Workshop MS-Word 2 Tage Weitere Vertiefung der erworbenen Kenntnisse bei Entwicklung spezifischer Anwendungsbeispiele mit dem Workshopleiter 5f: Workshop MS-Excel 5 Tage Weitere Vertiefung der erworbenen Kenntnisse bei Entwicklung spezifischer Anwendungsbeispiele mit dem Workshopleiter SZST GAB_Lö, Folie 24,
25 Modul 6: Schweißtechnik Modul Dauer Kurzbeschreibung 6a: Brennschneiden 2 Tage Befähigung zu Brennschneidarbeiten unter Beachtung der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes 6b: Lichtbogenhandschweißen 1,5 Tage Vermittlung von Kenntnissen zum Lichtbogenhandschweißen (elektrisches Schweißverfahren) 6c: Metall Aktivschweißen MAG 1,5 Tage Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zum Metall-Aktivgasschweißen (elektrisches Schweißverfahren) SZST GAB_Lö, Folie 25,
26 Modul 7: Verfahrenstechnik Modul Dauer Kurzbeschreibung 7a: Vom Erz zum Stahl - Hochofen und Stahlwerk 7b: Umformungstechnik - Kalt und Warmwalzwerk 4 Tage Vermittlung von Kenntnissen über den Herstellungsprozess von Stahl. Vermittlung von Kenntnissen zu den 4 Tage Umformprozessen in Warm- und Kaltwalzwerk 7c: Umformtechnik Träger und Formstahlverladung 4 Tage Vermittlung von Kenntnissen zu den Umformprozessen im Trägerbereich; Formstahlverladung SZST GAB_Lö, Folie 26,
27 Ablauf I 2 3 II III IVb IVa Konzerngesellschaft/ Personalabteilung 1 Beantragungen von Kurzarbeit, Maßnahmen und ggf. Bildungsgutscheinen bei der BA sowie Klärung der Förderprogramme/ -möglichkeiten durch die Personalabteilung 2 Identifizierung und Festlegung des Qualifizierungsbedarfs 3 Beauftragung der SZST, ggf. Weiterleitung der Bildungsgutscheine 4 Abrechnung des Arbeitsentgeltzuschusses (Lohn) bzw. Sozialversicherungsbeitragszuschüsse 5 ggf. Abrechnung der Maßnahmen mit der Bundesagentur für Arbeit (z.b. ESF-Kug - Qualifizierte Arbeitnehmer oder nicht zertifizierte Maßnahmen) SZST/ Bildungsdienstleister I II III IVa IVb ggf. Unterstützung durch SZST Auftragsklärung und Planung der Qualifizierung, ggf. Nachzertifizierung von Maßnahmen Umsetzung der Qualifizierung Ggf. Rechnungsstellung Ggf. Abrechnung des Bildungsgutscheins SZST GAB_Lö, Folie 27,
28 Zusammenfassung Programm Rechtliche Grundlage AEZ SVB Förderung Bildungskosten AZWV- Zertifizierung notwendig? Zielgruppe Abrechnung durch SZST (Bildungsgutschein) ESF-Kug 421t SGB III Kug ja Gering qualifiziert, Kug-Bezug ESF-Kug 421t SGB III Kug ja Qualifiziert, Kug-Bezug WeGebAU 77 (2) SGB III 100% ja Gering qualifiziert, kein Kug-Bezug WeGebAU 417 SGB III - ja Qualifiziert & Älter kein Kug-Bezug Ergänzende Möglichkeiten Ergänzende Möglichkeiten ( ) ( ) 5 oder weniger Teilnehmer 6 oder mehr Teilnehmer ESF*= Europäischer Sozialfonds; Kug*= Kurzarbeitergeld; AEZ*= Arbeitsentgeltzuschuss (Lohn); SVB*= Sozialversicherungsbeitrag ( ) ( ) nein nein SZST GAB_Lö, Folie 28,
29 Hinweise zur Beantragung von Qualifizierungsmaßnahmen in der Krise Salzgitter, 12. März 2009
30 Beantragung Hinweise zum Vorgehen 1. Klärung: Wer ist der zuständige Ansprechpartner bei der BA? 2. Gespräch bei der BA a. Welcher Mitarbeiter hat welchen Status/ welche Maßnahmen greifen? b. Auswahl der richtigen Anträge 3. Abgabe der Maßnahmenanträge mind. 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme 4. Prüfung der Anträge durch die BA 5. Mitteilung durch die BA/ Verteilung der Bildungsgutscheine a. idr an den einzelnen Mitarbeiter b. ggf. Klärung, ob eine Sammelabholung möglich ist 6. Umsetzung der Maßnahme 7. Abrechnung SZST GAB_Lö, Folie 30,
31 ESF-Kug gering qualifizierte Beschäftigte SZST GAB_Lö, Folie 31,
32 ESF-Kug gering qualifizierte Beschäftigte SZST GAB_Lö, Folie 32,
33 ESF-Kug qualifizierte Beschäftigte SZST GAB_Lö, Folie 33,
34 ESF-Kug qualifizierte Beschäftigte Vor Maßnahmebeginn: SZST GAB_Lö, Folie 34,
35 ESF-Kug qualifizierte Beschäftigte Nach der Maßnahme: SZST GAB_Lö, Folie 35,
36 ESF-Kug qualifizierte Beschäftigte SZST GAB_Lö, Folie 36,
37 WeGebAU *Hinweis: Anlage zur Qualifizierungsmaßnahme beilegen. * SZST GAB_Lö, Folie 37,
38 SZST GAB_Lö, Folie 38, Qualifizierungsmöglichkeiten in der Krise Forum/ Fragen
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