Bau Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.v. für das Jahr 2005 Nachhaltigkeit

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1 Bau Nachhaltigkeit Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.v. für das Jahr 2005

2 Vorstand Bezirksverbände Vorsitzende Professor Dipl.-Kfm. Thomas Bauer, Schrobenhausen Dipl.-Ing. Rainer Schuster, München Dipl.-Ing. Ulrich Saalfrank, München Präsident Vizepräsident Vizepräsident Mittelfranken Dr. Veit Walthelm München-Oberbayern Dipl.-Ing. Rainer Schuster Dipl.-Ing. Walter Gegenfurtner, Regensburg Dipl.-Ing. Josef Geiger, Oberstdorf Oberfranken Dipl.-Ing. (FH) Horst Klee RA Gerhard Hess, München Dipl.-Ing. (FH) Horst Klee, Hof Hauptgeschäftsführer Ostbayern Dipl.-Ing. Walter Arnold Dipl.-Ing. (FH) Werner Schmölzl, Bayerisch Gmain Dipl.-Ing. Richard Weidinger, Memmingen Dr.-Ing. E.h. Gerhard Markgraf, Bayreuth Ehrenmitglied Schwaben Dipl.-Ing. Richard Weidinger Unterfranken Dipl.-Ing. Wolfgang Löhe Beirat Dipl.-Ing. Claus Arbogast, Amberg Fachabteilungen Vorsitzende Dipl.-Ing. Walter Arnold, Waldsassen Dipl.-Ing. Wilhelm Baierl, Nördlingen Dipl.-Ing. Klaus Donhauser, Schwandorf Dipl.-Ing. Johann Ertl, Nürnberg Dipl.-Ing. Walter Haus, Dachau Dipl.-Ing. Peter Heil, Bad Kissingen Dipl.-Ing. Karl-Günther Krauß, Bayreuth RA Burkhard Löhe, Würzburg Dipl.-Ing. Stefan Ludwig, München Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Mallinger, Nürnberg Rainer Markgraf, Bayreuth Dipl.Bw. Norbert Peine, München Dipl.-Ing. Klaus Salhoff, Nürnberg Dipl.-Ing. (FH) Günther Schnellbögl, München Fachabteilung Bauwerksabdichtung Dipl.-Ing. Jürgen Ballmann Fachabteilung Gussasphalt Dipl.-Ing. Jürgen Ballmann (komm.) Fachabteilung Eisenbahnoberbau Dipl.-Ing. (FH) Günther Schnellbögl Fachabteilung Schlüsselfertigbau Architekt Dipl.-Ing. (FH) Dieter Geus Fachabteilung Spezialtiefbau, Brunnenund Rohrleitungsbau N.N. Fachabteilung Straßenbau Dipl.-Ing. Fritz Lobnik Dipl.-Ing. Gerhard Thielen, München Dr. Veit Walthelm, Nürnberg Dipl.-Ing. Volker Wendel, Nürnberg Dr. Bertold Wild, München

3 Ausschüsse Vorsitzende Hauptgeschäftsstelle Sozialpolitischer Ausschuss Dipl.-Ing. Horst Klee Berufsbildungsausschuss Dipl.-Ing. Gerhard Thielen Arbeitsausschuss für Rechts- und Steuerfragen RA Harald Schmiedel Geräteausschuss Dipl.-Ing. Günter Schürle Arbeitskreise Vorsitzende Betriebswirtschaftlicher Arbeitskreis Dipl.-Bw. (VWA) Erich Greiner Arbeitskreis Information und Kommunikation Dipl.-Ing. Walter Gut Arbeitskreis Junge Führungskräfte RA Burkhard Löhe Arbeitskreis Personalleiter RA Andreas Hepting Arbeitskreis Privatfinanzierung Dipl.-Ing. Josef Geiger TU-Beratergruppen Bautechnik und Wissenschaft Dipl.-Bw. (VWA) Erich Greiner Dr. Wolfgang Schwarz Dr.-Ing. Gerhard Stenzel Hauptgeschäftsführer RA Gerhard Hess, Tel Recht und Steuern RA Dr. Detlef Lupp Geschäftsführer, Tel Betriebswirtschaft Dipl.-Kfm. Wolfgang Stoermer Geschäftsführer, Tel Wirtschaftspolitik und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Josef Wallner, Tel Sozialpolitik und Berufsbildung RA Rainer v. Zezschwitz Geschäftsführer, Tel Verwaltung und Rechnungswesen Dipl.-Kfm. Friedemann Hertzog, Tel Geschäftsstellen Geschäftsstelle Nordbayern, Nürnberg RA Walter Schlund, Tel Dipl.-Geogr. Martin Schneider, Tel Geschäftsstelle Ostbayern, Regensburg Dipl.-Geogr. Martin Schneider, Tel Geschäftsstelle Schwaben, Augsburg RA Josef Spielbichler, Tel Vereine Vorsitzende Verein für Bauforschung und Berufsbildung des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.v. Dipl.-Ing. Gerhard Thielen EthikManagement der Bauwirtschaft e.v. Dipl.-Ing. Richard Weidinger BauindustrieZentren BauindustrieZentrum Stockdorf bei München Dipl.-Ing. Bernhard Denk, Tel BauindustrieZentrum Nürnberg-Wetzendorf Dipl.-Ing. Herbert Kraus, Tel Trägerverein Projekt-Seminar an der TU München Dipl.-Ing. Gerhard Thielen Versicherungsdienst des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.v. Betriebswirt Dieter Tietzen Versorgungswerk im Bayerischen Bauindustrieverband e.v. Dipl.-Ing. Wolfgang Löhe

4 Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.v. für das Jahr 2005 vorgelegt in der Mitgliederversammlung am 6. April 2006 in München Verbandsstruktur U2 Bau Nachhaltigkeit 2 Politische Verbandsarbeit 4 Recht und Steuern 8 Tarif- und Sozialpolitik 14 Betriebswirtschaft und Bautechnik 18 Berufliche Aus- und Fortbildung 22 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation 26 EthikManagement der Bauwirtschaft 32 Regionale Verbandsarbeit 34 Aus den Fachabteilungen 38 Gesamtwirtschaftliche Lage 42 Der bayerische Baumarkt 48 Zahlen zur Bauwirtschaft in Bayern 52 1

5 Der vorliegende Geschäftsbericht gibt Aufschluss über die Verbandsaktivitäten im Jahr Hauptaufgabe des Verbandes ist die beharrliche Äußerung der Interessen unserer Mitgliedsunternehmen und ihre wirksame Vertretung gegenüber der Politik und der öffentlichen Meinung. Dies erfordert eine aktive Teilnahme am politischen Gestaltungsprozess. Der Bayerische Bauindustrieverband hat viele Rollen und Funktionen gleichzeitig wahrzunehmen: Er ist die Interessenvertretung seiner Mitgliedsunternehmen gegenüber Politik, Verwaltung und Bau Nachhaltigkeit Öffentlichkeit, er ist ein bedeutender Wirtschaftsverband, Tarifpartner, Bildungsträger und ein Dienstleister für den Bau. Die den Fachkapiteln vorangestellte Zusammenfassung zur politischen Verbandsarbeit nennt zentrale Schlüsselfelder, auf denen der Verband auch im vergangenen Jahr wichtige Impulse gegeben hat. Wir haben etwas bewegt in unserer Lobbyaufgabe und Dienstleistung für unsere Mitglieder. Dahinter stehen Entschlossenheit, Geschlossenheit der Unternehmer im Verband und nicht zuletzt die klare Orientierung an übergeordneten Zielen, die nicht nur dem Bau dienen: Um das Verständnis für die Notwendigkeit des Bauens und dessen hohe Bedeutung für Zukunft und Wohlstand sowohl in der Politik als auch in der Gesellschaft noch weiter zu fördern, haben wir 2005 den Leitbegriff Nachhaltigkeit in die Diskussion eingeführt. Nachhaltigkeit, das Zauberwort der vergangenen Jahre, wurde meist nur für ökologische Anliegen verwendet und damit verengt. Nachhaltigkeit umfasst jedoch weit mehr: Richtig verstanden, ist es der Anspruch, unser Land so zu entwickeln, dass unsere Kinder mindestens genauso gut leben können wie wir heute. Natürlich gehört dazu ein intaktes Ökosystem, aber genauso brauchen wir dazu intakte und leistungsfähige Bauwerke. Es geht um gute Schulen, es geht um Straßen, auf denen man gerne zur Arbeit oder in den Urlaub fährt, es geht um Wohnraum, in dem es Spaß macht zu leben, und es geht auch um die Finanzierung der Sozialsysteme. Überall gilt: Wer seine Substanz verzehrt, ohne dafür zu sorgen, dass etwas nachwachsen kann, wird nicht bestehen. Unsere Kinder können in Deutschland nicht gut leben, wenn die Bauten marode sind und die ganze Leistungskraft der Finanzierung des Sozialen geopfert werden muss. Nachhaltigkeit ist ein ausgezeichneter Begriff. Er sollte als Leitlinie für all unser Handeln gelten. Nachhaltigkeit ist ohne leistungsfähige Bauindustrie nicht möglich. Wir haben die Verpflichtung, unsere ererbte Bausubstanz zu bewahren, sie leistungsfähig zu erhalten und für den künftigen Bedarf auszubauen. Dafür müssten heute Ressourcen eingesetzt werden. Bauen ist eine politische und wirtschaftliche Daueraufgabe. Bauen muss wieder im Fokus unseres gesellschaftlichen Bewusstseins stehen. Dabei ist nachhaltiges Bauen nur mit einer staatlichen Investitionsquote von mindestens 15 % gewährleistet. Der Bauindustrieverband setzt sich intensiv für eine nachhaltige Baupolitik, das heißt für qualitativ gutes Bauen mit hohem Nutzwert für Wirtschaft und Gesellschaft ein. Denn aus den heutigen Investitionen, aus dem Bauen von heute, erwächst der Wohlstand von morgen. Doch der Staat investiert immer weniger. Typisch dafür der Verfall der Investitionsquote im Bundeshaushalt: Nur mehr 8,8 % der gesamten Bundesausgaben sind für Investitionen vorgesehen. Auf Bauinvestitionen entfallen sogar nur noch 2,1 % des Bundesetats. Von Nachhaltigkeit kann man da auf keinen Fall mehr sprechen. Deutschland kann damit sicherlich sein derzeitiges Wohlstandsniveau nicht dauerhaft erhalten. Die Lösung kann aber nicht nur in der deutlichen und nachhaltigen Erhöhung der staatlichen Investitionsquoten liegen. Diese muss sicherlich angestrebt werden, mit Nachdruck und nachhaltig. Doch das reicht noch nicht. Auch staatliche Investitionen müssen wie unternehmerische Investitionen behandelt werden. Investiert muss werden, wenn Erträge zu erwarten sind und nicht wenn im Budget dafür Mittel vorhanden sind. Ergänzend zur höheren staatlichen Investitionsquote sind daher innovative Wege zu beschreiten. Privatisierung nicht-hoheitlicher Staatsaufgaben, wo es möglich und sinnvoll ist, und PPP Public Private Partnership dort, wo weiterhin staatlicher Einfluss nötig und begründbar ist. 2

6 Der Hauptnutzen beider Wege ist, dass so der Staatsanteil verringert werden kann. Der Staat muss entstaatlicht werden. Weniger Staat, das ermöglicht niedrigere Steuern, mehr Freiraum für Unternehmen und Bürger und letztlich mehr Wachstum und Wohlstand. Der Bayerische Bauindustrieverband setzt sich mit Nachdruck für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Bauherren ein. Weniger Bürokratie, verlässliche Politik und unternehmerfreundliches staatliches Handeln sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass Bauherren bereit sind, die mit allen Investitionen verbundenen Risiken freiwillig auf sich zu nehmen. Und nur wenn das auch geschieht, gibt es mehr Arbeitsplätze, ein höheres Wachstum und mehr Wohlstand in diesem Land. Mit der Fortsetzung unserer Verkehrskonferenzen in Ostbayern und Franken haben wir unser Anliegen, die wertvolle Verkehrsinfrastruktur nicht nur in ihrem Wert und Bestand zu erhalten, sondern sie zudem für den künftig höheren Bedarf weiterzuentwickeln und auszubauen, unterstrichen und zusammen mit Partnerverbänden aus der Bauwirtschaft mit Nachdruck in die Politik getragen. Damit dieser Schwung anhält und zunimmt, werden die Verkehrskonferenzen fortgesetzt. Dass der Staat sein Vermögen so vernachlässigen kann, liegt nicht nur am fehlenden Bewusstsein für den Wert unserer Infrastruktur, es hat sehr viel damit zu tun, dass der Staat den Wert und den Wertverfall des ihm anvertrauten Volksvermögens nicht ausweisen muss. Auch deshalb brauchen wir ein modernes staatliches Rechnungswesen mit Vermögenserfassung und Bewertung. Die Kameralistik erfasst nämlich weder den Wert unseres volkwirtschaftlichen Vermögens noch dessen Substanzverfall. Der Bayerische Bauindustrieverband fordert daher mit Nachdruck die Abschaffung der Kameralistik und die Einführung eines modernen kaufmännischen Rechnungswesens mit doppelter Buchführung und Vermögenserfassung. Innovative Finanzierungsformen brauchen wir auch für Sanierung, Erhalt und Ausbau unserer Autobahnen. Wir befürworten generell die Nutzerfinanzierung. Auch derzeit bezahlt der Nutzer mehr als er nutzt. Denn das Grundübel der derzeitigen Finanzierungsform liegt darin, dass der Großteil dessen, was der Autofahrer bezahlt, in den allgemeinen Staatshaushalt fließt und eben nicht zweckgebunden eingesetzt wird. Der Verband fordert daher eine eindeutige Zweckbindung der Mittel. Der Hochhausstreit zeigte, wie schnell Bürgerbegehren zum Hindernis für den Bau werden kann. Die Bauindustrie befürwortet zwar das Bürgerbegehren als solches, wir verlangen aber, die Amtseintragung verpflichtend festzuschreiben, und höhere Zustimmungsquoren. Und wenn alles für die Umwelt getan wurde, dann muss man auch zügig bauen dürfen. Viel hat der Verband unternommen, damit der Wettbewerb am Bau wieder zu einem Wettbewerb um Bauqualität wird und nicht zu einem Wettrennen um den billigsten Baupreis ohne Berücksichtigung der Bauqualität verkommt. Seit 2005 hat auch Deutschland ein Präqualifikationsverfahren für bestimmte öffentliche Bauprojekte eingeführt. Als Gründungsgesellschafter der DQB hat der Bayerische Bauindustrieverband von Anfang an und entscheidend mitgewirkt. Nachdem fast alle europäischen Länder solche Verfahren haben, herrscht nun wieder Wettbewerbsgleichheit auf der europäischen Ebene. Der Baumarkt ist eben nicht nur ein besonderer Markt und besonders faszinierend; er braucht auch besondere Regeln. Besondere Regeln brauchen wir auch, um die enormen Herausforderungen nach der EU-Osterweiterung einigermaßen geordnet zu bewältigen. Wir sind stolz, dass es uns gelungen ist, unsere Mindestlöhne I und II bis immerhin 2008 festzuschreiben. Nur mit diesen können wir verhindern, dass die Baulöhne unter das Sozialhilfeniveau fallen und wir als Bauunternehmen uns durch fortwährendes Lohndumping gegenseitig kaputtmachen. Unser anhaltender Kampf gegen Schwarzarbeit und andere illegale Aktivitäten dient genau dem gleichen Ziel: Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein. Großes Engagement legt der Verband in das Erschließen neuer Zukunftsmärkte im Osten. Dabei konnten in diesem Jahr zahlreiche Kontakte hergestellt und so insbesondere die Zusammenarbeit mit Kroatien intensiviert werden. Neue Bauvorhaben konnten dort bereits in Gang gesetzt werden. Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer Präsident RA Gerhard Hess Hauptgeschäftsführer 3

7 Politische Verbandsarbeit Wirtschaftswachstum und Bauen gehören zusammen Soziale Marktwirtschaft bringt Wachstum und Wohlstand Die Ziele und Instrumente der politischen Arbeit des Bayerischen Bauindustrieverbandes leiten sich aus der ordnungspolitischen Sicht des Verbandes ab. Wachstum und Wohlstand sichert und ermöglicht am besten die soziale Marktwirtschaft, in der der Staat die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln richtig setzt, sich aber im Sinne des Subsidiaritätsprinzips auf seine Kernfunktionen beschränkt. Aufgabe und Pflicht des am Gemeinwohl orientierten Staates ist es, die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln so zu setzen, dass sie nicht nur Wachstum ermöglichen, sondern überdies wirkungsvolle Anreize für Wachstum schaffendes Handeln setzen. Wachstum entsteht in den Unternehmen und nicht beim Staat. Daher muss der Staat seine Ansprüche zurückschrauben und Unternehmen und Bürgern durch niedrige Steuern und Abgaben nicht nur Freiraum für selbstverantwortliches Handeln, sondern eben auch Anreize für mehr Leistung und damit mehr Wachstum und Wohlstand bieten. Nur so entstehen Wachstumsbedingungen, die auch dem Baumarkt wieder aussichtsreiche Perspektiven geben. Das Ziel: Ein Gewinn bringender Baumarkt Der Bayerische Bauindustrieverband hat diesen Reformanspruch in seiner eigenen Jahresarbeit herunter gebrochen auf konkrete Schlüsselfelder politischen Handelns. Das Ziel war und ist ein Baumarkt, der allen Beteiligten Gewinn bringt. Schlüsselfeld 1 Nachhaltigkeit erfordert mehr Bauen Nachhaltigkeit, ein Zauberwort der vergangenen Jahre, wurde meist auf ökologische Aspekte verengt. Nachhaltigkeit umfasst weit mehr: Richtig verstanden, ist es der Anspruch, unser Land so zu entwickeln, dass unsere Kinder mindestens genauso gut leben können, wie das uns heute möglich ist. Natürlich gehört dazu ein intaktes Ökosystem, aber genauso auch intakte und leistungsfähige Bauwerke. Es geht um gute Schulen, es geht um Straßen, auf denen man gerne zur Arbeit oder in den Urlaub fährt, es geht um Wohnraum, in dem es Spaß macht zu leben, und es geht um die Finanzierung der Sozialsysteme. Überall gilt: Wer seine Substanz verzehrt, ohne dafür zu sorgen, dass etwas nachwachsen kann, wird nicht bestehen. Unsere Kinder können in Deutschland nicht gut leben, wenn die Bauten marode sind und wenn alle Leistungskraft der Finanzierung des Sozialen geopfert werden muss. 4

8 Politische Verbandsarbeit Nachhaltigkeit ist ein ausgezeichneter Begriff. Er sollte als Leitlinie für all unser Handeln gelten. Nachhaltigkeit ist ohne leistungsfähige Bauindustrie nicht möglich. Wir haben die Verpflichtung, unsere ererbte Bausubstanz zu bewahren, leistungsfähig zu erhalten und für den künftigen Bedarf der Menschen auszubauen. Dafür müssten heute Ressourcen eingesetzt werden. Doch dies geschieht nicht in ausreichendem Maße. Die Problematik liegt vor allem in der Unwissenheit des Staates über den Wert seines Realvermögens und dessen jährliche Wertentwicklung. Das heißt: Das wahre Ausmaß dieser Sünde gegen das Gebot der Nachhaltigkeit kennen wir gar nicht oder nur zum Teil. Schlüsselfeld 2 Wettbewerb um Bauqualität Bauaufträge werden in der Praxis fast immer an den Billigstbieter vergeben. Keine Rolle bei der Vergabeentscheidung spielen dabei Qualitätsaspekte wie die Arbeitsqualität des Bieters, seine Zuverlässigkeit und Termintreue oder andere Qualitätskriterien. Dieses Verhalten vieler Bauauftraggeber verdirbt aber den Baupreis für alle Bauunternehmen. Öffentliche Bauherren verweisen dabei gerne auf die VOB. Dies ist allerdings kein stichhaltiges Argument. Das Vergaberecht will gerade den Wettbewerb um Qualität. Doch in der Praxis wird immer wieder der Billigstanbieter beauftragt, der Leistungsfähigste bekommt nicht die Chance zu beweisen, dass auf Dauer hohe Bauqualität die beste Lösung ist. Dass es auch hierzulande Auswege gibt, zeigt das nun auch in Deutschland eingeführte Präqualifikationsverfahren. Der Bayerische Bauindustrieverband hat als Gründungsgesellschafter der DQB (Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung im Bauwesen) hier an entscheidender Stelle frühzeitig seinen Beitrag geleistet. Ähnliches leisten grundlegende Regelungen wie der Mindestlohn am Bau und die Bauabzugssteuer. Dumpingpreisen wird vorgebeugt, ein fairer Qualitätswettbewerb wird gefördert. Schlüsselfeld 3 Eine Tarifpolitik für fairen Wettbewerb am Bau Noch immer wegweisend für die gesamte deutsche Wirtschaft ist die im Herbst 2003 in der Bauwirtschaft vereinbarte Öffnungsklausel für das 13. Monatsgehalt. Ziele waren Flexibilität und situationsgerecht umsetzbare Eigenverantwortung auf betrieblicher Ebene. Die Kombination von Flächentarifvertrag und Öffnungsklausel vereinbart fairen Wettbewerb mit ergebnisbezogener Entlohnung. Dies setzt eine Reihe grundlegender tarifpolitischer Errungenschaften fort, mit denen die Bauwirtschaft übernommene Besitzstände durch marktgerechte Tariflösungen ersetzt hat. Dazu gehören: Höherer Leistungsbezug in der Entlohnung, Vereinfachung der Tarifstruktur, Vereinbarung von Mindestlöhnen für die Bauwirtschaft. Speziell der Mindestlohn verhindert Lohndumping und fördert so den Wettbewerb um Qualität und Leistung auch in Zeiten immer weiterer Öffnung der Grenzen in der EU. Zudem ist es gelungen, tariflich bedingte Wettbewerbsverzerrungen zwischen Bayern und anderen Bundesländern abzubauen. Schlüsselfeld 4 Bessere Finanzierungsbedingungen und ein besseres Rating für Bauunternehmen Die Baubranche ist, gemessen an Kennzahlen wie Eigenkapital und Gewinn, meist Schlusslicht der Branchen. Neben der allgemeinen Nachfrageschwäche am Baumarkt ist dafür auch die Unkenntnis der Besonderheiten des Baumarktes und der Bilanz von Bauunternehmen verantwortlich. So ist es bei Banken, Ratingagenturen und Versicherern üblich, die Abschlagszahlungen, welche die Bauherren erst nach einer Teilfertigstellung der Bauwerke leisten, gesondert in der Bilanz auf der Passivseite als Verbindlichkeit auszuweisen statt sie vom Posten Halbfertige Leistungen auf der Aktivseite abzuziehen. Fatale Folge für die Bauunternehmen ist, dass sich durch diese künstliche Bilanzverlängerung entscheidende Kenngrößen wie z.b. die Eigenkapitalquote verringern. Dadurch verschlechtert sich die Kreditqualität der Bauunternehmen, es verteuern sich Kredite und Avale bis hin zu deren Verweigerung. Um konkrete Verbesserungen zu bewirken, hat der Bayerische Bauindustrieverband bereits 2004 seine Sichtweise durch ein Gutachten von Prof. Küting, dem renommierten Bilanzexperten von der Universität Saarbrücken, untermauern lassen. Dieses eindrucksvolle Gutachten ist mittlerweile allen Mitgliedsunternehmen der deutschen Bauindustrieverbände überreicht worden, die Deutsche Bundesbank, die Banken, Versicherer und Ratingorganisationen wurden damit bedacht. Damit hat der Bayerische Bauindustrieverband, stellvertretend für die gesamte deutsche Bauindustrie, einen wichtigen Zwischenschritt auf dem Wege zu besseren Finanzierungsbedingungen für die Bauwirtschaft vollzogen ein Schritt, den nur ein Verband gehen kann. Banken, Ratingorganisationen, Versicherungsunternehmen und andere Finanzierer müssen jetzt den nächsten Schritt vollziehen und ihr Bilanzanalyseverfahren modernisieren. Schlüsselfeld 5 Ein einfaches und gerechtes Steuersystem Seit 1999 fordert der Bayerische Bauindustrieverband zusammen mit der vbw ein einfaches, faires und damit gerechtes Steuersystem ein. Dessen Hauptmerkmale: Ein einheitlicher Steuersatz für alle Einkommen aber keine Einheitssteuer. Verwirklichung der Gerechtigkeitsforderung (Sozialkomponente) über Freibetragsstaffel (anstelle des Progressionstarifs). Inzwischen wird akzeptiert, dass unser bestehendes System reformunfähig ist und ein Neuanfang gewagt werden muss. Unternehmen und Bürger sind eher bereit, ihren Steueranteil zu entrichten, wenn sie die Steuern verstehen und der Überzeugung sind, der Staat gehe sparsam damit um und sie erhielten eine entsprechende Gegenleistung in Form von Infrastruktur, Sicherheit, Bildungsangebot und anderen notwendigen staatlichen Leistungen. Der BBIV wird den notwendigen Schritt von der Reformdiskussion zur Reform weiter aktiv begleiten. 5

9 Politische Verbandsarbeit Schlüsselfeld 6 Eine neue Verkehrsinfrastruktur für Europa Politisch ist Europa bereits zusammengewachsen. Bayern liegt nun im Zentrum der EU. Doch die Mobilitätsachsen, die für die Verwirklichung der dafür benötigten Mobilität unbedingt erforderlich sind, existieren noch nicht. Nach der deutschen Vereinigung hat Deutschland schnell ein Verkehrsprogramm Deutsche Einheit umgesetzt, jetzt brauchen wir ein Verkehrsprogramm Europäische Einheit. Schlüsselfeld 7 Public Private Partnership Unser Staat beansprucht einen zu hohen Anteil an der volkswirtschaftlichen Leistung für sich fast zwei Drittel des Nationaleinkommens. Das geht zu Lasten der Effizienz unserer Volkswirtschaft. Vieles aber von dem, was der Staat macht, können Private besser und billiger. Viele der nicht-hoheitlichen Staatsaufgaben sollten besser vollständig an Private übergeben werden. Bei den anderen, die sich nicht privatisieren lassen oder bei denen es gute Gründe für eine staatliche Mitverantwortung gibt, ist Public Private Partnership der Idealweg. Von den grundsätzlichen Vorteilen von PPP als neuer Form der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat sind immer mehr Bauverantwortliche im öffentlichen Sektor überzeugt. Bau, Planung und Betrieb aus einer Hand erbringen eben zusammen mit der Langfristbetrachtung über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerkes enorme Effizienzvorteile, die den Zinsvorteil der herkömmlichen Budgetfinanzierung klar wettmachen. Und vor allem bringt PPP zusätzliche Baunachfrage. Davon profitieren alle Bauunternehmen, auch wenn sie nicht direkt an einem konkreten PPP-Objekt beteiligt sind. Um die trotzdem immer noch bestehenden Vorbehalte gegen PPP zu beseitigen und um praktische Ratschläge zur konkreten Umsetzung von PPP zu geben, erstellt der Bayerische Bauindustrieverband in Zusammenarbeit mit der Obersten Baubehörde und weiteren Baupartnern einen dreiteiligen PPP-Leitfaden. Der erste Teil ist 2005 erschienen, der zweite Teil wird 2006 folgen. Gerade den Kommunen, in denen zwei Drittel der öffentlichen Hochbauaktivitäten erfolgen, gilt es, bei PPP-Projekten Hilfestellungen zu geben, ohne in die Kompetenzen und die Eigenverantwortung der Projektträger einzugreifen. Der PPP-Leitfaden ist ein entscheidender Schritt zu einer sachlichen und praxisgerechten Auseinandersetzung mit PPP. Schlüsselfeld 8 Das öffentliche Vermögen kennen lernen und bewerten Staat und Kommunen treffen weitreichende finanzielle Entscheidungen immer noch auf Basis der altehrwürdigen, aber mittlerweile überholten Kameralistik. Hauptnachteil: Die Kameralistik sieht nur Geldströme. Das Realvermögen Gebäude, Verkehrsinfrastruktur u.a. wird nicht erfasst. Weder dessen Wert noch sein Verfall oder Zuwachs fließen in politische Entscheidungen ein. Die Folgen sind fatal: Es bleibt unsichtbar, ob das Eigenkapital positiv oder ob die öffentliche Hand bereits überschuldet ist. Das Rechnungswesen liefert keinen Hinweis auf erforderliche Erhaltungs- und Sanierungsinvestitionen. Die öffentliche Hand täuscht sich selbst über die echten Kosten ihrer Einrichtungen. Ein Vergleich mit privatem Engagement PPP wird fast unmöglich. Erst der Wechsel zu einer transparenten Bilanzierung nach unternehmerischen Maßstäben macht sichtbar, ob Staat und Kommunen wirtschaftlich handeln und wo dies nicht gelingt. Der Impuls, zusammen mit Privaten effizientere Lösungen zu suchen, wäre gewaltig. Ein PPP-Projekt soll den bayerischen Kommunen beim Übergang zum kaufmännischen Rechnungswesen helfen: Gemeinsam mit der vbw lässt der Bayerische Bauindustrieverband dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Landkreistag einen Bewertungsleitfaden für Kommunen erstellen. Dieses Vademecum für die kommunale Bilanz soll den Kommunen Rechts- und Anwendungssicherheit mit detaillierten Beispielen und nachvollziehbarer Handhabung für die Praxis bieten. Schlüsselfeld 9 Eine demokratisch kontrollierte Finanzhoheit der Kommunen Neue Strukturen brauchen die Kommunen bei den Einnahmen. Ziel ist eine solide Finanzbasis, die Rückkehr zur grundgesetzlich garantierten Finanzhoheit anstelle der Ein-Drittel-Finanzhoheit, die die Kommunen heute haben. Dafür benötigen sie aber keine eigene Gewerbesteuer. Denn die ist überholt, ungerecht, bürokratisch und aufwändig. Weg von diesen Nachteilen der Gewerbesteuer hin zu einer modernen Kommunalfinanzierung heißt: Beteiligung der Kommunen an Körperschafts- und Einkommensteuer mit eigenem Hebesatz sowie deutlich erhöhter kommunaler Anteil an der Umsatzsteuer. Diese Lösung ist eine Lösung mit dem Bürger und mit der Wirtschaft. So entstehen die richtigen Rahmenbedingungen für Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen. Und das ist der Königsweg zum Prosperieren der Kommunen. 6

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11 Recht und Steuern Bessere Rahmenbedingungen für den Baumarkt Verbesserungsvorschläge für bonitären Baumarkt Zentrales Anliegen des BBIV sind die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bauwettbewerb und die Erreichung eines bonitären Baumarkts. Die Abteilung Recht und Steuern befasst sich in diesem Zusammenhang intensiv mit allen damit zusammenhängenden wirtschaftsrechtlichen, vergaberechtlichen sowie vertragsrechtlichen Fragestellungen. Das Themenspektrum reicht hier von der Neuordnung des Vergaberechts und Präqualifizierungsverfahren für Bauunternehmen bis hin zu PPP bei der Realisierung öffentlicher Bauaufgaben. Die damit verbundenen Anliegen und Verbesserungsvorschläge werden gegenüber Politik und Verwaltung kompetent thematisiert und konsequent eingefordert. Privatwirtschaftliche Realisierung öffentlicher Bauvorhaben Bereits seit Jahren setzt sich der BBIV für eine verstärkte privatwirtschaftliche Realisierung öffentlicher Bauvorhaben ein. Der hohe Stellenwert, den der Verband dieser Thematik beimisst, kommt durch zahlreiche Initiativen und Aktivitäten des BBIV im vergangenen Jahr zum Ausdruck. Bayerischer PPP-Leitfaden Teil 1 Grundlagen liegt vor Die von der Gesprächsrunde PPP (Federführung: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern) eingerichteten PPP-Arbeitskreise (Geschäftsführung: Bayerischer Bauindustrieverband) haben als erstes Teilergebnis ihrer Tätigkeit den Teil 1 (Grundlagen) des Leitfadens PPP zur Realisierung öffentlicher Baumaßnahmen in Bayern erarbeitet. Dieser Leitfaden wurde am in einer gemeinsamen Pressekonferenz von Staatsminister Dr. Günther Beckstein, Städtetagspräsident Hans Schaidinger, Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl und dem Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Bauindustrieverbandes RA Gerhard Hess der Öffentlichkeit vorgestellt. 8

12 Recht und Steuern Gemeinsamer Leitfaden macht den Weg frei für mehr PPP in Bayern Das Besondere an dem Leitfaden ist, dass dieser unter konzeptioneller Federführung des BBIV von allen an den beiden Arbeitskreisen beteiligten Institutionen inhaltlich mitgetragen wird und damit eine auf breitem Konsens beruhende Position zur Realisierung von PPP-Projekten in Bayern erarbeitet worden ist. Nachfolgend einige markante Aussagen aus dieser Pressekonferenz Die öffentlichen Auftraggeber wollen Investitionen anschieben, die Bauwirtschaft will bauen. Es liegt also nahe, partnerschaftlich nach neuen Wegen zu suchen, um mit den verfügbaren finanziellen Ressourcen größtmögliche Investitionserfolge zu erzielen. Dr. Günther Beckstein, Bayerischer Staatsminister des Innern Der Bayerische Städtetag sieht in PPP-Modellen eine wichtige Chance, keinesfalls aber eine Patentlösung zur Konsolidierung der Kommunalhaushalte. PPP-Projekte können im Einzelfall sinnvoll sein, um Investitionen rasch, effizient und mit geringen finanziellen Mitteln zu mobilisieren. Den an PPP interessierten Kommunen muss es erleichtert werden, solche Projekte anzugehen. Hans Schaidinger, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags Der PPP-Leitfaden ist ein Türöffner auch für PPP-Projekte in kleinen Gemeinden, dem der Freistaat im Haushalts- und Förderrecht die noch notwendigen Schritte folgen lassen muss. Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags Die bayerische Bauindustrie tritt für die zeitnahe Inangriffnahme möglichst zahlreicher PPP-Projekte im staatlichen, aber vor allem im kommunalen Bereich ein. Wir brauchen Projekte, wo in jeder Hinsicht PPP-Erfahrungen gesammelt werden können. RA Gerhard Hess, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Bauindustrieverbandes Regionale Baurunden zu PPP Dem Thema PPP widmete der BBIV zwei regionale Baurunden. Am trafen sich die Verbandsmitglieder aus Mittelfranken und Oberfranken mit Bürgermeistern ihrer Region in der Stadt Pegnitz. Nachfolgend einige der markantesten Aussagen der Referenten Die sinnvolle teilweise oder vollständige Übertragung vormals kommunaler Aufgaben an private Dienstleister bringt der Stadt seit Jahren wirtschaftliche Vorteile, schafft Spielräume für die Kommunalpolitik und zahlt sich auch für die Bürger aus. Manfred Thümmler, Erster Bürgermeister der Stadt Pegnitz Die Folgekostenbetrachtung ist ein Hauptvorteil von PPP. Man kann nicht länger mit der Einstellung herangehen: Hauptsache wir haben die Einrichtung, danach sehen wir dann schon, wie wir damit zurecht kommen. Dipl.-Ing. Horst Klee, Vorsitzender des BBIV-Bezirksverbandes Oberfranken Zu den Einsparungen durch PPP muss man unbedingt auch die durch Aufgabenübertragung an private Dienstleister erzielbaren Verwaltungseinsparungen hinzurechnen. Keinesfalls darf PPP auf private Vorfinanzierung verkürzt werden, da dies zulasten künftiger Bauhaushalte geht. Dr. Veit Walthelm, Vorsitzender des BBIV-Bezirksverbandes Mittelfranken Die wichtigsten Aufgaben bei PPP- Projekten, aber auch die großen Chancen liegen in der Optimierung der langfristigen Lebenszykluskosten der Gebäude und der detaillierten Abschätzung der im Projekt liegenden Risiken. Dipl.-Ing. Matthias Reichle, Leiter des bayer. PPP-Arbeitskreises Rechtliche Rahmenbedingungen Zur Baurunde Ostbayern kamen die Verbandsmitglieder mit Kommunalvertretern ihrer Region am in Barbing zusammen. Auch hierzu wesentliche Referentenaussagen Mit PPP baut man schneller und wirtschaftlicher. Ohne privates Kapital können viele Projekte überhaupt nicht verwirklicht werden. Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, MdL Gerade in den gebührenfinanzierten Bereichen ist die Einbeziehung privater Partner eine sehr sinnvolle Alternative. Herbert Hahn, 1. Bürgermeister der Stadt Waldsassen Der Staat muss klare Regeln schaffen, wofür wir PPP einsetzen können, und er muss dann auch die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend anpassen. Albert Höchstetter, 1. Bürgermeister von Barbing Nicht alles ist bereits heute rechtlich optimal geregelt. Aber es gibt keine Entschuldigung mehr, heute nicht die wirtschaftlich beste Lösung für unsere Infrastruktur zu nutzen. Dipl.-Ing. Walter Arnold, Vorsitzender des BBIV-Bezirksverbandes Ostbayern PPP Institutionen in Bayern Steuerungsebene Gesprächsrunde PPP Federführung Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Strategie Steuerung Arbeitsebene Mitglieder Geschäftsführung Bayerischer Bauindustrieverband Erfahrungsaustausch Rahmenbedingungen Arbeitshilfen Mitglieder Oberste Baubehörde Innenministerium Allgemeine Innere Verwaltung Finanzministerium Wirtschaftsministerium Bayer. Oberster Rechnungshof Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Verbände Task Force Ebene PPP-Arbeitsgruppe Koordination Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Wissenstransfer Projektbegleitung 9

13 Recht und Steuern BBIV-Arbeitskreis Privatfinanzierung Unter der Leitung seines Vorsitzenden, Dipl.-Ing. Josef Geiger, trat der Arbeitskreis Privatfinanzierung des BBIV am 2.3. und am zusammen. Beratungsschwerpunkte waren: Bestandsaufnahme von in Realisierung befindlichen bzw. geplanten PPP-Projekten in Bayern Sechsstreifiger Ausbau der A 8 Augsburg-München im A-Betreibermodell Fürst Wrede-Kaserne München PPP-Staatsstraßenprojekte Ortsumgehung Miltenberg und Münchener Flughafentangente Ost PPP-Vorhaben Justizvollzugsanstalt Stadelheim in München Diverse kommunale PPP-Projekte PPP für Kommunalstraßen PPP für Schieneninfrastrukturprojekte Tätigkeit und erste Ergebnisse der beiden bayerischen PPP-Arbeitskreise. Von diesen Arbeitskreis-Sitzungen gingen wichtige Impulse für weitere Verbandsaktivitäten zu diesem Themenkomplex aus. Präqualifikationsverfahren für die deutsche Bauwirtschaft gestartet Im Berichtszeitraum sind alle organisatorischen Voraussetzungen geschaffen worden, damit das Präqualifikationsverfahren für die deutsche Bauwirtschaft anlaufen kann. Die Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens enthält die Spielregeln für das Präqualifikationsverfahren in der deutschen Bauwirtschaft. Am wurde der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Gründungsmitglied auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie) gegründet, der insbesondere die Internetliste der präqualifizierten Bauunternehmen führt. Ferner hat dieser Verein sechs Präqualifizierungsstellen ausgewählt, bei denen sich die Bauunternehmen präqualifizieren lassen können. Zu diesen PQ-Stellen zählt auch die Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung mbh DQB (BBIV ist Gründungsgesellschafter), die die Präqualifikation insbesondere im bauindustriellen Bereich übernehmen wird. Der BBIV begrüßt die Präqualifikation von Bauunternehmen und hat sich auf verschiedenen Ebenen aktiv in die Erarbeitung des nunmehr vorliegenden Präqualifizierungssystems für die deutsche Bauwirtschaft eingebracht. Großer Erfolg bauindustrieller Interessenvertretung: Neuordnung des Vergaberechts im bestehenden System Seit dem Jahr 2003 hat das für das Vergaberecht federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen der anstehenden Umsetzung des EU-Legislativpakets versucht, im Vergaberecht einen Systemwechsel weg vom dreistufigen Kaskadensystem (GWB Vergabeverordnung VOB/A, VOL/A, VOF) hin zu einer Verordnungslösung zu nutzen. Hierzu hat das BMWi im Frühjahr 2005 einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt. Dieser sah oberhalb der EU-Schwellenwerte die Ersetzung der VOB/A, VOL/A und VOF durch eine Vergabeverordnung vor. Unterhalb der EU-Schwellenwerte sollten VOL/A und VOF durch eine analoge Anwendung der Vergabeverordnung ebenfalls ersetzt werden. Erfolg bauwirtschaftlicher Lobbyarbeit war immerhin, dass unterhalb des EU-Schwellenwertes die VOB/A erhalten bleiben sollte. Weiter hat sich die Bauindustrie mit Nachdruck insgesamt für eine Beibehaltung der VOB/A und des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) und damit für eine aktive Mitgestaltungsmöglichkeit der Auftragnehmerseite eingesetzt. Aufgrund des vehementen Widerstandes der Bauindustrie und weiterer maßgeblicher Wirtschaftszweige hat sich das BMWi im Dezember 2005 für eine Gesamtüberarbeitung des Vergaberechts auf der Grundlage des bestehenden Systems, also unter Beibehaltung des dreistufigen Kaskadenprinzips, entschieden. Damit gibt es jetzt die Chance für eine Reform des Vergaberechts im bestehenden System, verbunden mit einer deutlichen Vereinfachung der Vorschriften, einem spürbaren Bürokratieabbau und der Schaffung eines langfristig stabilen Rechtsrahmens. Flexibilisierung der VOB/A bei der Vergabe kommunaler Bauaufträge in Bayern Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich wurde zum einen nochmals auf die Anhebung der Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben (z.b. Anhebung der Wertgrenze für Beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen im Tiefbau auf Euro) hingewiesen. Des Weiteren enthält diese Bekanntmachung Regelungen zur Anwendung einer so genannten Wertungspauschale. Danach können zur Vereinfachung der Wertung bei Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts wirtschaftliche Vorteile von Angeboten bei der Angebotswertung unter bestimmten Voraussetzungen pauschal berücksichtigt werden. Der BBIV begrüßt die Einführung dieser Wertungspauschale als einen weiteren Schritt weg von der ruinösen Billigstpreisvergabe hin zu der Beauftragung des letztendlich wirtschaftlichsten Angebots. Auch die Anhebung der Wertgrenzen insbesondere für die erleichterte Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen eröffnet die Möglichkeit, bereits bei der Auswahl der Bieter deren Eignung einen höheren Stellenwert einräumen zu können. Damit ist es der bayerischen Bauindustrie gelungen, einerseits die bayerischen Kommunen auch weiterhin unter EU- Schwellenwert an die VOB zu binden, andererseits aber vernünftige, der Bieterseite zugute kommende Flexibilisierungen der VOB zu erreichen. Gläserne Vergabe: Doppelte Einreichung von Angeboten Zum ist das von der Obersten Baubehörde durchgeführte Pilotprojekt zur doppelten Einreichung von Angeboten ausgelaufen. Bedauerlicherweise wurde dieses Projekt in der Staatsbauverwaltung nicht weiterverfolgt. Die vorgebrachten Bedenken greifen aus Sicht des BBIV jedoch nicht: Doppelte Angebotseinreichung verursache einen zu hohen bürokratischen Aufwand: Entsprechende Äußerungen wurden nur von Unternehmen und Behörden bekannt, bei denen bezüglich der doppelten Einreichung fehlerhaft agiert wurde. 10

14 Recht und Steuern Das Vier-Augen-Prinzip reiche aus: Es wird aber in der Praxis kaum durchgehalten, in kleineren Verwaltungen gibt es dabei auch personelle Engpässe. Das wirtschaftlichste Angebot dürfe nicht rein formal scheitern: Die Ablehnung formaler Kriterien zur Zulässigkeit von Angeboten für den Wettbewerb um öffentliche Bauaufträge stellt das gesamte Regelungswerk der öffentlichen Hand zur Vergabe von Bauleistungen und das damit verbundene Formblattwesen in Frage. Die bevorstehende Einführung der elektronischen Vergabe gebe genug Sicherheit vor Manipulation: Solange parallel die Angebotsabgabe auf Papier zulässig ist, gibt die elektronische Einreichung keinerlei zusätzliche Sicherheit. Vor dem Hintergrund dieser Argumente setzt sich der BBIV auch weiterhin für die doppelte Einreichung von Angeboten ein. Vor allem ist unverständlich, dass hier Bayern hinter Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz zurückbleibt. So hat Nordrhein-Westfalen mit Runderlass vom die Rechtsgrundlage geschaffen, von den Bietern Sicherungskopien der Angebote verlangen zu können. 28. Informationsgespräch der VOB-Stellen Am fand in der Obersten Baubehörde das 28. Informationsgespräch der VOB-Stellen statt, an dem stets auch der BBIV teilnimmt. Unter dem TOP Einzelfragen der Vergabe von Bauleistungen wurden, z.t. auf Veranlassung des BBIV, erörtert: In house-vergaben Wertung von Nachlässen bei Annahme von Nebenangeboten Mindestanforderungen bei der Angebotsabgabe mit Nebenangeboten Bindung von Kommunalunternehmen an die VOB Wirtschaftlichkeitsvergleich von PPP- Modellen zu herkömmlichen Verfahren Vergaben an Generalunternehmer Spekulationsangebote / Mischkalkulationen Vergaben an Generalübernehmer. Bürgerbegehren in Bayern: Nachjustierung dringend erforderlich Seit geraumer Zeit setzt sich der Bayerische Bauindustrieverband für eine gewisse Nachjustierung der rechtlichen Regelungen für kommunale Bürgerbegehren/ Bürgerentscheide in Bayern ein. Die hohe Zahl von Bürgerbegehren/Bürgerentscheiden gerade in Bayern stellt mittlerweile ein echtes Investitionshindernis dar. Von den von 1990 bis Mitte 2002 in Deutschland insgesamt erfassten Bürgerbegehren/-entscheiden entfallen allein auf Bayern (= fast 47 %)! Nach Auffassung des BBIV bedarf es für kommunale Bürgerbegehren/Bürgerentscheide in Bayern höherer Zustimmungsquoren, einer so genannten Amtseintragung sowie höherer Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung von Bürgerbegehren/Bürgerentscheiden. Dieses Anliegen findet gerade bei den Kommunen entsprechende Unterstützung. So hat der Regensburger Oberbürgermeister und Vorsitzende des Bayerischen Städtetags Hans Schaidinger höhere Mindeststimmenzahlen und die so genannte Amtseintragung statt Unterschriftensammlungen an allen möglichen Orten (z.b. in Festzelten) gefordert. Bürgerbegehren/-entscheide von 1990 bis Mitte 2002: Baden-Württemberg 146 Bayern Berlin nicht möglich Brandenburg 144 Bremen 2 Hamburg 26 Hessen 164 Mecklenburg-Vorpommern 42 Niedersachsen 57 Nordrhein-Westfalen 206 Rheinland-Pfalz 78 Saarland 3 Sachsen 165 Sachsen-Anhalt 57 Schleswig-Holstein 202 Thüringen 29 Deutschland gesamt Ein krasses Missverhältnis: Verlangte und gezogene Bürgschaften Beispiel Bundeshochbauten, Vergabe bis DM bis Verlangt Gezogen Ausfälle bis Verlangt Gezogen Ausfälle Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Bauwirtschaft und Bürgschaften Bereits seit geraumer Zeit arbeitet der Verband daran, hier weitere Verbesserungen zugunsten der Mitgliedsfirmen zu erreichen. Eine dieser Initiativen ist das Pilotprojekt Gewährleistungsbürgschaften der Obersten Baubehörde, das vom bis in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Unterfranken und Schwaben bei Baumaßnahmen im Zuge von Staatsstraßen durchgeführt worden ist. Danach waren Baubehelfe, Abbrucharbeiten, Wasserhaltung und Verkehrssicherung in der Regel nicht mehr in die Berechnungsgrundlage für Gewährleistungssicherheiten einzurechnen. Die Auswertung dieses Pilotversuchs durch die Oberste Baubehörde hat ergeben, dass bei den insgesamt 27 Pilotmaßnahmen eine Reduzierung der Schlussrechnungssumme um die oben genannten Positionen keine bzw. nur sehr geringe Auswirkungen auf die Bürgschaftshöhe hatte. Deshalb hat die Oberste Baubehörde vorgeschlagen, dieses Pilotprojekt nicht fortzusetzen und weiter auszudehnen. Dem ist der BBIV mit Nachdruck entgegen getreten. In einer Besprechung im Oktober 2005 hat der Verband dennoch zugestimmt, wegen des Bürokratieaufwandes das Pilotprojekt vorerst nicht fortzusetzen. Im Gegenzug hat die OBB zugesagt, eine spürbare Anhebung der Bagatellgrenzen für Sicherheitsleistungen (derzeit bei Euro) zu prüfen. 11

15 Recht und Steuern Aktuelle juristische Informationen Neben der wirtschafts- und baupolitischen Grundsatzarbeit und Interessenvertretung legt der Verband großen Wert auf die stets aktuelle juristische Information seiner Mitglieder. So wurden die Mitgliedsfirmen im Rahmen des juristischen Rundschreibendienstes über neue Rechtsvorschriften sowie über laufende Novellierungsvorhaben auf europäischer, Bundes- und Landesebene informiert. Verständlicherweise bildete das Bauvergabe- und Bauvertragsrecht hier einen Informationsschwerpunkt, der an über 160 R 2-Rundschreiben allein zu diesem Rechtsgebiet deutlich wird. Hinzu kamen zahlreiche Rundschreiben zu Fragen des allgemeinen Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- und baubezogenen Steuerrechts. Fortbildung im Bau- und Wirtschaftsrecht Der Verein für Bauforschung und Berufsbildung des Bayerischen Bauindustrieverbandes war auch im vergangenen Jahr intensiv bemüht, im Haus der Bayerischen Bauindustrie in München sowie in den BauindustrieZentren Stockdorf und Nürnberg-Wetzendorf attraktive Fortbildungsveranstaltungen in den Bereichen des Bau- und Wirtschaftsrechts anzubieten. Der thematische Bogen spannte sich z.b. von den Risiken und Chancen des Pauschalvertrages über die Geschäftsführung der ARGE bis zu innovativen Konfliktlösungsmodellen am Bau. Zum Teil erfreulich hohe Teilnehmerzahlen machten deutlich, dass gerade auch dieser Bereich der verbandlichen Fortbildungsarbeit bei den Mitgliedsfirmen einen hohen Stellenwert genießt. Wichtiges Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung vorgelegt Mit dem Veranlagungszeitraum 2004 wurde eine Beschränkung des Verlustabzugs vorgetragener Verluste für die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer gesetzlich verankert (Mindestbesteuerung). Oberhalb eines Sockelbetrages von einer Mio. Euro können vorhandene Verlustvorträge nur noch zu 60 % mit Gewinnen verrechnet werden, so dass 40 % des Gewinns in jedem Fall zu versteuern sind ( 10d EStG und 10a GewStG). Die bauindustriellen Verbände haben zusammen mit anderen betroffenen Wirtschaftsverbänden ein Gutachten zur Frage der rechtsstaatlichen Vereinbarkeit bzw. Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung bei Prof. Dr. Lang, Institut für Steuerrecht der Universität Köln, in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde am im Rahmen eines gemeinsamen Pressegesprächs der Auftrag gebenden Verbände der Öffentlichkeit vorgestellt. Prof. Dr. Lang kommt in seinem Gutachten zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die ab 2004 geltende Mindestbesteuerung verfassungswidrig ist. Die bauindustriellen Verbände haben das Gutachten im politischen Raum verteilt, um den Gesetzgeber doch noch zum Einlenken zu bewegen und die Mindestbesteuerung wieder aufzuheben. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich der Deutsche Finanzgerichtstag und damit die Finanzrichter und BFH-Richter gegen die Mindestbesteuerung ausgesprochen haben, da sie de facto zu einer Scheingewinnbesteuerung führt. Unabhängig hiervon ist jedoch zu befürchten, dass die Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung auf gerichtlichem Weg geklärt werden muss. Bauindustrie erreicht wegweisendes BFH-Urteil zur Bilanzierung unfertiger Verlustbauten Mit Urteil vom (Az.: VIII R 1/03) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass durch das Verbot der Drohverlustrückstellungen eine mögliche Teilwertabschreibung nicht begrenzt wird. Das Verbot der Rückstellungen für drohende Verluste ( 5 Abs. 4a EStG) begrenzt eine mögliche Teilwertabschreibung nicht. Die Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden ist nicht nur hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung entsprechenden, auf die Bauten entfallenden Anteils der vereinbarten Vergütung, sondern hinsichtlich des gesamten Verlustes aus dem noch nicht abgewickelten Bauauftrag zulässig. In der Begründung des Urteils geht der BFH u.a. auf einen Aufsatz von Prof. Dr. Herzig ein. Grundlage dieses Aufsatzes ist das von der deutschen Bauindustrie in Auftrag gegebene Gutachten zur Bilanzierung unfertiger Verlustbauten. Die im Gutachten von Prof. Dr. Herzig vertretene Auffassung sowie die dortigen Argumente finden sich in weiten Teilen des Urteils wieder. Dies bestätigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass eine Branche gemeinsam gegen die von der Politik vertretenen Fehleinschätzungen ankämpft, ihre Position sauber begründet und ggf. wissenschaftlich untermauert. Arbeitsausschuss Rechts- und Steuerfragen Der Arbeitsausschuss für Rechts- und Steuerfragen tagte am unter der Leitung des scheidenden Vorsitzenden RA Torsten Freibüchler und am unter der Leitung des neu gewählten Vorsitzenden RA Harald Schmiedel. Die Ausschussmitglieder bewältigten dabei umfangreiche Tagesordnungen mit zahlreichen, in der Baubranche auftretenden Rechtsproblemen: Neuregelung des Vergaberechts Überarbeitung der VOB/A bzw. Flexibilisierung der VOB/A unterhalb der EU-Schwellenwerte Überarbeitung der VOB/B Bund/Länder-Arbeitsgruppe Überprüfung des Bauvertragsrechts Präqualifikation von Bauunternehmen Rechtliche Fragestellungen zu PPP in Bayern Vergabe- und vertragsrechtliche Probleme im Verhältnis zur DB AG AGB-rechtliches Klageverfahren des BBIV gegen die Stadt Nürnberg Aktuelle Rechtsprechung zu Mindestanforderungen für die Wertung von Nebenangeboten und zum Ausschluss von Angeboten mit Mischkalkulation. Von allen Arbeitssitzungen gingen wichtige Diskussionsbeiträge und Impulse für die aktuelle Verbandsarbeit aus. 12

16

17 Tarif- und Sozialpolitik Nachhaltige Tarifpolitik sichert Wettbewerbsfähigkeit Tarifrunde 2005: Beitrag zu mehr Stabilität Bereits mit dem Verzicht der IG BAU auf eine Kündigung der Entgelttarife 2004 und noch einmal 2005 war für alle Beteiligten deutlich: Der aktuelle Tarifabschluss 2005 musste in Anbetracht einer weiterhin anhaltend schwachen Konjunktur über eine deutliche Kostenentlastung bei den Entgelten einen Beitrag zur Stabilität der Bauwirtschaft leisten. Dabei sollte die politische Initiative der Tarifvertragsparteien zur Einführung eines Saison-Kurzarbeitergeldes anstelle des bisherigen Schlechtwettergeldes eine ganzjährige Beschäftigung sichern helfen. Forderungskatalog der Arbeitgeberseite Die Arbeitgeberseite war mit einer Vielzahl von Forderungen für die aktuelle Tarifrunde angetreten, hatte diese bereits frühzeitig formuliert und sich 2005 auf vier wesentliche Forderungsbereiche konzentriert: Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden mit und ohne Lohnausgleich, Kompensation des Sozialaufwandes ab der 101. Ausfallstunde bei Schlechtwetter durch Veränderung des Lohnausgleichs, der Ausgleichsbeträge und der Winterbauumlage, Sonderregelungen für in Konkurrenz mit dem Ausbaugewerbe und dem Garten- und Landschaftsbau stehende Gewerbezweige sowie aktives Eintreten gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung über regionale Bündnisse zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Das Tarifpaket Nach einem fast 1 1 / 2 -jährigen Verhandlungsmarathon, der teilweise zur Neuformulierung von Forderungen sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberseite geführt hatte, einigten sich die Zentralen Tarifvertragsparteien am auf ein Verhandlungsergebnis, das nicht nur wegen der Absenkung der Entgelte über eine Erhöhung der Arbeitszeit beispielgebend für die deutsche Wirtschaft war, sondern mit dem weiter auch Entgeltregelungen zur Beschäftigungssicherung und zur Sicherung des Wettbewerbs ausgewiesen wurden. 14

18 Tarif- und Sozialpolitik Anhebung der tariflichen Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich Mit Wirkung ab erfolgte eine Anhebung der bislang auf 39 Stunden/ Woche festgelegten Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich. Dies bedeutet in Umsetzung eine Absenkung der Löhne oberhalb der Mindestlöhne I und II um 2,5 % pro gearbeitete Stunde. In gleicher Weise hat sich entsprechend die Wochenarbeitszeit für den Bereich der kaufmännischen Angestellten und Poliere erhöht. Entgeltregelungen Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit bestätigten die Tarifvertragsparteien den Verzicht auf eine Entgelterhöhung für das vergangene und das laufende Kalenderjahr Lediglich für den Bereich der alten Bundesländer wurden pauschalierte Einmalzahlungen in Höhe von 7 x 30 Euro für die Zeit von September 2005 bis einschließlich März 2006 vereinbart. Eine Anhebung der Löhne und Gehälter oberhalb des Mindestlohnes wurde für die Zeit ab in Höhe von 1% mit einer Laufzeit von 12 Monaten ausschließlich für den Bereich der alten Bundesländer vereinbart. Rückführung der tariflichen Lohnzusatzkosten Mit der Abschaffung der Ausgleichsbeträge im Urlaubskassenverfahren bei gleichzeitiger Laufzeitverlängerung des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe bis und der ab der Wintersaison 2006/2007 vereinbarten Streichung des Lohnausgleichs konnte erstmals wieder ein wichtiger Schritt zur Reduzierung der tariflichen Lohnzusatzkosten getan werden. Sonderlöhne für Putz-, Stukkateurund Trockenbaubetriebe Zur Sicherung der Chancengleichheit im Bereich Putz-, Stukkateur- und Trockenbauarbeiten sind durch die Einführung von Sonderlöhnen im Bereich der Putz-, Stukkateur- und Trockenbauarbeiten die bislang bestehenden Wettbewerbsverzerrungen als Folge des unterschiedlichen Lohngefüges im Bereich des Bauhauptgewerbes und des Maler- und Lackiererhandwerks abgebaut worden. Leistungslohn mit Bonus-Malus-Regelung Nach der Einführung einer an der Leistung orientierten Vergütung für den Bereich der gewerblichen Berufe in der Bauwirtschaft konnte nunmehr mit der Einführung einer Bonus-Malus-Regelung im Bereich des Leistungslohn-Tarifvertrages die von Arbeitgeberseite eingeforderte Abkehr vom garantierten Tariflohn durchgesetzt werden: So ermöglicht nunmehr die Bonus-Malus-Regelung auch ein Absenken der Vergütung im Leistungslohn unter den tariflichen Stundensatz bei Minderleistung. Einführung eines Saison-Kug Die Vereinbarung der Tarifvertragsparteien, politische Gespräche zur Einführung eines Saison-Kug ab der Winterperiode 2006/2007 zielführend aufzunehmen und damit eine Nachfolgeregelung für die bisherige Schlechtwettergeld-Regelung einzuführen, ist von Seiten der Bauwirtschaft als ein ganz wesentlicher Schritt zur Sicherung einer ganzjährigen Beschäftigung und letztendlich einer Erhöhung der Produktivität gewertet worden. Über einen Finanzierungsfonds zur Erstattung des Sozialaufwands für das neue Saison-Kug sollen erstmals Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Sicherung der Beschäftigung eingebunden werden. Löhne/Gehälter Bayern: Kein Sonderweg Seit der Tarifrunde 2002/2003 hat es zwischen den Tarifvertragsparteien in Bayern keine Vereinbarung mehr über einen Lohntarifvertrag Bayern / Lohntabelle Bayern gegeben. Von der IG BAU war die Übernahme des damaligen Ergebnisses der Tarifvertragsparteien auf Bundesebene für Bayern im Verhältnis 1:1 abgelehnt worden. Durch die Bauarbeitgeber in Bayern war hierzu kompromisslos klargestellt worden, dass jede Lohntabelle in Bayern nur die Regelungen des Bundes ohne die zwischenzeitlich seit 2003 ausgelaufenen Sonderlöhne Bayern übernehmen und ausweisen dürfe. Entsprechend hat die Arbeitgeberseite auch im Zuge der Neufestlegung der Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer auf Bundesebene ab (Absenkung der Löhne um 2,5 % bei Anhebung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 40 Stunden) eine entsprechende Lohntabelle mit Fortschreibung der vormaligen bayerischen Sonderlöhne abgelehnt. So wurden die per in Bayern um 2,9 % angehobenen Löhne unverändert für 2004 und 2005 übernommen. Dies gilt auch für die auf Bundesebene vereinbarten Einmalzahlungen in Höhe von 7 x 30 Euro für die Monate September 2005 mit März Im Übrigen führt die Anhebung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 40 Stunden mit Wirkung ab auch in Bayern zu einer Absenkung der Löhne für die gewerblichen Arbeitnehmer um 2,5 %. Löhne Bayern Entwicklung Löhne Bayern ab ,0% ab keine Entgeltrunde ab keine Entgeltrunde Pauschalzahlung 7 x 30 Euro von bis ab ,5% Anhebung der Arbeitszeit von 39 auf 40 Wochenstunden ab ,0% Gehälter Bayern Entsprechend der Regelung auf Bundesebene haben sich die Tarifvertragsparteien in Bayern am lediglich auf eine pauschalierte Einmalzahlung in Höhe von 7 x 30 Euro für die Monate September 2005 mit März 2006 verständigt. Ferner erhöht sich die Arbeitszeit der kaufmännischen Angestellten und Poliere mit Wirkung ab von 39 auf 40 Stunden/Woche. Die Gehälter der kaufmännischen Angestellten und Poliere werden gemäß Tarifvertrag vom wie auf Bundesebene mit Wirkung ab um 1,0 % angehoben. Sozialpolitischer Ausschuss: Forderung nach weiterer Flexibilisierung des Arbeitsrechts In seiner Sitzung am hat sich der Sozialpolitische Ausschuss unter seinem Vorsitzenden Dipl.-Ing. Horst Klee intensiv mit dem tarifpolitischen Gesamtpaket Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung auseinander gesetzt und Einzelforderungen zur Flexibilisierung des Arbeitsrechts formuliert. 15

19 Tarif- und Sozialpolitik Zur Flexibilisierung des Arbeitsrechts stellt der SPA nachstehende Forderungen: Kündigungsrecht Verkürzung der verlängerten Kündigungsfristen Teilzeit- und Befristungsgesetz Zulässigkeit der Befristung für bis zu 5 Jahre und Wegfall des Erstbeschäftigungsgebotes Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fünfjährige Wartezeit; Anhebung des Schwellenwertes für Kündigungsschutz von 10 AN auf 20 AN/Betrieb Reduzierung des Annahmeverzugsrisikos des Arbeitgebers während des Kündigungsschutzprozesses Tarifvertragsgesetz Einführung und Modernisierung des Günstigkeitsprinzips im Tarifvertragsgesetz zur Sicherung von Arbeitsplätzen Entgeltfortzahlungsgesetz Beschränkung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf maximal 6 Wochen/ Kalenderjahr Beschränkung der Entgeltfortzahlung auf Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen bzw. als Folge einer betrieblichen Veranlassung Anhebung der Grenze für die Befreiung von Entgeltfortzahlung von jetzt 20 AN auf 50 AN/Betrieb. Darüber hinaus zielen die Forderungen des SPA auf eine Verbesserung des flexiblen Arbeitseinsatzes und eine Erleichterung der Arbeitnehmerüberlassung. Neuorientierung der Tarifpolitik für das Baugewerbe Ohne Zweifel hat die moderate Lohnentwicklung als Ergebnis der Tarifverhandlungen seit 2003 einen maßgeblichen Beitrag zu mehr wirtschaftlicher Stabilität in der Bauwirtschaft geleistet. Die Beschäftigungssicherung in der Bauwirtschaft erfordert jedoch nach Ansicht des SPA eine flexible Neuorientierung: Beschränkung der Flächentarife als Wettbewerbsregulativ auf Mindestbedingungen mit betrieblicher Gestaltungsmöglichkeit Vorrang der Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft vor jeder Form von Entgeltverhandlungen Stärken der Wettbewerbsfähigkeit tariftreuer Betriebe Lohn für Arbeit mit Vorrang vor Lohn für Nichtarbeit Einstieg in eine leistungsorientierte Entlohnung Verbesserung der betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten durch unkonditionierte tarifliche Öffnungsklauseln bei Arbeitszeit und Vergütung. Mindestlöhne als Kalkulationsgrundlage und Wettbewerbsregulativ Umsatzrückgang und ein immer härterer Wettbewerb als Folge eines Lohndumpings aus dem Bereich der EU-Beitrittsländer haben den arbeitsmarktpolitischen Themen Mindestlohn, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auch 2005 einen außerordentlichen Stellenwert zugeordnet. Allein die aktuellen Übergangsregelungen nach dem so genannten Modell, mit dem die Einschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit bis voraussichtlich 2011 fortgeschrieben werden, unterstreichen nach Ansicht des SPA die Notwendigkeit der Sicherung von Mindestlöhnen für den Baubereich. Unverzichtbar sind hier die Sicherstellung und die Kontrolle der Mindestlöhne durch die Bundesagentur für Arbeit und die bayerischen Hauptzollämter. Wesentlicher Baustein des ausgehandelten Tarifpaketes war die Absenkung der Mindestlöhne in Berücksichtigung der besonderen Wettbewerbsituation der Ostländer. Mit der langfristigen Festlegung der Mindestlöhne ML I und ML II bis ist damit eine langfristig verlässliche Kalkulationsgrundlage vorgegeben, mit der zusätzlich die einheitliche Lohnstruktur West/Ost gesichert wird. Nur über die Einhaltung der Mindestlöhne können Lohndumping und ruinöser Lohnkostenwettbewerb verhindert werden. Darüber hinaus dient die Festlegung der Mindestlöhne der Sicherung von Arbeitsplätzen sowie dem Erhalt des Ausführungsstandards durch gesicherte Löhne. Im Zuge der gemeinsamen Durchsetzung und Kontrolle der Mindestlöhne Bau durch das Bayerische Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vom erarbeitet eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Hauptzollämter und der Bayerischen Bauverbände aktuell verbindliche Vorgaben für die Kontrolle der Einhaltung der Mindestlöhne. Saison-Kug Sicherung einer ganzjährigen Beschäftigung Mit dem Ziel, die komplizierte SWG- Regelung abzulösen und die Rückführung der Winterarbeitslosigkeit um 25 % zu erreichen, haben die Tarifvertragsparteien am die Aufnahme politischer Gespräche zur Einführung eines Saison- Kug ab der Wintersaison 2006/2007 beschlossen. Noch durch die alte Bundesregierung wurde am ein gemeinsames Konzept unter Einbindung der Bundesagentur für Arbeit festgelegt. Die Umsetzung des gemeinsam erarbeiteten Konzeptes, welches insbesondere die Zustimmung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber findet, ist vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung. In erster Lesung hat der Deutsche Bundestag am dem Agenturentwurf zugestimmt. Eckpunkte Neuregelung Saison-Kug Verkürzung der aktuellen SWG-Förderung auf den Zeitraum bis Folgejahr Anspruch auf Saison-Kug ab 1. Ausfallstunde, soweit kein Einbringen von Arbeitszeitguthaben möglich und der Arbeitsausfall durch wirtschaftliche/witterungsbedingte Gründe verursacht ist und kein betriebsüblicher/saisonüblicher Arbeitsausfall vorliegt Pauschalierte Sozialaufwandserstattung der auf das Saison-Kug anfallenden Sozialversicherungsbeiträge Stärkung der Motivation für den Aufbau von Arbeitszeitguthaben über Gewährung von Zusatz-Wintergeld (2,50 Euro/Stunde) bei Einbringung von Gutstunden für Arbeitsausfall; zusätzlich Mehraufwands-Wintergeld für jede geleistete Winter-Arbeitsstunde (1 Euro) Finanzierung des Saison-Kug aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit ( Drei-Säulen-Modell ) Finanzierung der Erstattung des Sozialaufwands über Winterbau-Umlage in Höhe von 2 % der Bruttolohnsumme; dabei Arbeitgeberanteil: 1,2 % / Arbeitnehmeranteil: 0,8 % Nach Einschätzung des SPA wird die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung zu einer Erhöhung der Produktivität, aber auch zu einer Verbesserung des Bau- Images führen. 16

20 Tarif- und Sozialpolitik Drei-Säulen-Modell Saison-Kug Arbeitnehmer Arbeitgeber Staat Ab 1. Ausfallstunde: Ab 1. Ausfallstunde: Ab 1. Ausfallstunde: Ausgleich durch Arbeits- Sozialaufwandserstattung Saison-Kug aus Beitragszeitguthaben bei Saison-Kug aus mitteln der Bundesagentur oder Saison-Kug Umlage für Arbeit Gemeinsame Finanzierung der Umlage (2 %) Wegfall des Winterausfall- Anteile Anteile geldes 40 % 60 % = 0,8 % der Brutto- = 1,2 % der Bruttolohnsumme lohnsumme Drei-Säulen-Modell Saison-Kug Die Finanzierung des Saison-Kug bindet über ein Drei-Säulen-Modell Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Staat (Bundesagentur für Arbeit) ein. Arbeitskreis Personalleiter: Verbandliche Schnittstelle zwischen Politik und Unternehmen Der Arbeitskreis Personalleiter unter der Führung von RA Andreas Hepting steht für die Schnittstelle zwischen Politik und Unternehmen. Er fordert von der Politik eine beschäftigungswirksame Gestaltung des Arbeitsrechts. Neue Verantwortlichkeit der Arbeitnehmer Die Umstrukturierung im Bereich der Bauindustrie und die Anpassung an die Auftrags-/Beschäftigungslage erfordern innovatives Denken im Bereich der Gestaltung der Arbeitszeit. Der AK sieht hier in der sektoralen Einführung einer Vertrauensarbeitszeit die zielführende Möglichkeit, bei Erhöhung der Produktivität die Eigenverantwortlichkeit der Arbeitnehmer zu stärken und zum Prüfstein einer ergebnisorientierten Teamarbeit werden zu lassen. Sichere Kalkulationsgrundlage: Mindestlöhne I und II Ost Elemente moderner Mitarbeiterführung Die Einführung eines Mitarbeiter-Qualifikationssystems stellt nach Ansicht des AK einen maßgeblichen Beitrag zur Wertschöpfung und zur Steuerung/Umsetzung unternehmerischer Ziele dar. Die Mitarbeiterbewertung als Mittel einer Mitarbeiterqualifikation verlangt zwar eine Durchstrukturierung und Definition der Arbeitsbereiche der einzelnen Arbeitnehmer, fördert aber auch eine notwendigerweise permanente Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Vorgesetztem. Reform der gesetzlichen Unfallversicherung Interner und externer Lastenausgleich Die Wettbewerbsfähigkeit der Bauwirtschaft wird maßgeblich durch die Höhe der gesetzlichen Lohnzusatzkosten hier der Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt. So sieht der AK in der Zusammenführung der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft den vom Gesetzgeber eingeforderten eigenen Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen durch einen internen Lastenausgleich. Allein diese Voraussetzung hat dann 2005 zu einer Nachbesserung im Bereich des West ML 1 ML 2 ML 1 ML 2 Ab 1. September ,95 Euro 10,01 Euro 10,36 Euro 12,47 Euro bis 31. August 2005 ab 1. September ,80 Euro 9,80 Euro 10,20 Euro 12,30 Euro ab 1. September ,90 Euro 9,80 Euro 10,30 Euro 12,40 Euro ab 1. September ,00 Euro 9,80 Euro 10,40 Euro 12,50 Euro bis 31. August 2008 externen Lastenausgleichs geführt. In Höhe von rund 250 Mio. Euro/Jahr beteiligen sich zukünftig die niedriger belasteten gewerblichen Berufsgenossenschaften an den Kosten der höher belasteten BG-Bau. Neuer Gefahrtarif der BG-Bau Im Rahmen der Einführung eines neuen einheitlichen Gefahrtarifes für alle Baugewerke ab lehnt der AK jede Erhöhung des Umlagesolls ab und fordert für das im Baustellenbetrieb auch nur zeitweise eingesetzte technische/kaufmännische Personal die Schaffung einer neuen Sondergefahrklasse für technisches/kaufmännisches Personal im Baustellenbetrieb. Reduzierung des Leistungsspektrums Nach Ansicht des AK kann eine echte Rückführung der unternehmerischen Versicherungsbelastung nur durch wesentliche Änderungen im gesetzlichen Leistungsspektrum der Unfallversicherung erreicht werden: Vorrang des Bezuges von gesetzlicher Altersrente vor dem Bezug von Erwerbsminderungsrente Herausnahme des Wegeunfallrisikos und der Schwarzarbeit aus dem Leistungskatalog Einbeziehung der im Wege der Dienstleistung über die Grenze auf deutschen Baustellen tätigen Arbeitnehmer über Beitragszahlung in das System der gesetzlichen Unfallversicherung Umstellung der bislang abstrakten Schadensberechnung auf die Berücksichtigung der individuellen Erwerbsminderung Abfindung von Kleinrenten durch eine Einmalzahlung in Höhe einer fünffachen Jahresrente. 17

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