Einzelkommunalbetrieb

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einzelkommunalbetrieb"

Transkript

1 M 1 Einzelkommunalbetrieb Betriebskommission /strategische Führungsebene Betriebsleiter Werkhof Betriebsleiter Forst Betriebsleiter xy* Mitarbeiter Maschinen Geräte Strategische Führungsebene: Betriebskommission Vertretung der in gegen aussen: Betriebskommission Jahresprogramm erarbeiten: Betriebsleiter zu Handen Betriebskommission Investitionen beantragen: Betriebsleiter zu Handen Betriebskommission Budgets, Personalpool mit anderen Betriebsteilen wird genutzt! Kontrolle der Forstrechnung, prüfen und steuern über die wichtigsten betrieblichen Kennzahlen: Betriebskommission Diese integrierten Kommunalbetriebe verhindern oft die Bildung von sinnvollen forstlichen Strukturen, weil der defizitäre Forstbereich durch andere Bereiche quersubventioniert werden kann. Für die Forststrukturen wäre es eventuell hilfreicher, den Betrieben die Mittel zu entziehen. In Randregionen und Schrumpfungsgebieten sind sie jedoch zum Teil die einzige mögliche Lösung um Arbeitsplätze in den Regionen zu behalten. Hier kommt es nun darauf an, welches politische Ziel höher gewichtet wird: Dezentrale Besiedlung versus wirtschaftliche Effizienz der Betriebe. Es kann nicht beides mit gleicher Priorität verfolgt werden. Aus waldwirtschaftlicher Sicht ist die nicht gegeben, weil das Potenzial für einen sinnvollen Schritt in Richtung des Oberziels der Verbesserung der Bewirtschaftungsstrukturen und -prozesse in der Regel fehlt. Gilt hingegen das betroffene Gebiet als ausgesprochene Randregion, in welcher auch andere Sektorpolitiken die Strukturerhaltung zur Erreichung des Ziels der dezentralen Besiedlung in Kauf nehmen, so soll eine Förderung möglich sein.

2 M 2 Forstbetriebsgemeinschaft Eigentümer Eigentümer Eigentümer Eigentümer Betriebskommission aus Delegierten Betriebsleiter / operative Führungsebene Mitarbeiter Maschinen Geräte Strategische Führungsebene: Betriebskommission aus Delegierten zusammen mit den en. Rollenteilung im Kooperationsvertrag Vertretung des Betriebs gegen aussen: Betriebskommission Jahresprogramm erarbeiten: Betriebsleiter zu Handen Betriebskommission Investitionen beantragen: Betriebsleiter zu Handen Betriebskommission Budgets. Kontrolle der Forstrechnung, prüfen und steuern über die wichtigsten betrieblichen Kennzahlen: Betriebskommission Im Idealfall wird eine einzige Forstrechnung geführt und die Eigentümer sind gemäss einem Schlüssel an Gewinn und Verlust beteiligt. Allerdings ist auch ein System mit einzelnen Abrechnungen nach Eigentümer denkbar, die Arbeitsprozesse müssen dann aber entsprechend ausgestaltet sein. Getrennte Abrechnung nach effektiv bezogener Dienstleistung soll den einzelnen Grundeigentümern daher möglich bleiben. Das Modell ist förderwürdig. Die Mindestanzahl für die Kooperationsmitglieder wird nicht vorgegeben, allerdings darf die Asymmetrie auch nicht zu gross sein (Grossbetrieb, der die Fläche eines Privatwaldbesitzers unter Vertrag nimmt, gehört NICHT ins Modell 2). Es handelt sich um eine dauerhafte Zusammenarbeit von mindestens 2 ungefähr vergleichbaren Forstbetrieben.

3 M 3 Genossenschaft oder Korporation Genossenschaftsversammlung / Korporationsversammlung Vorstand oder Korporationsrat Betriebsleiter / operative Führungsebene Mitarbeiter Maschinen Geräte Die Gründung einer Genossenschaft bedarf 7 Gründungsmitglieder (OR Art. 831). Der Zweck einer Genossenschaft ist Hilfe zur Selbsthilfe (OR Art 828). Die Genossenschaftsversammlung ist das Organ, in welchem die Eigentümer der Waldfläche vereint sind. Das Eigentum bleibt im Fall einer Genossenschaft in Parzellen aufgetrennt bestehen, die Planung, Bewirtschaftung und der Holzverkauf erfolgen gemeinschaftlich. Bezüglich der formalen Ausgestaltung der Genossenschaft gelten die Bestimmungen gemäss OR. Strategische Führungsebene: Vorstand (delegiert von Versammlung) Die genaue Kompetenzabgrenzung zwischen Versammlung, Vorstand und Betriebsleitung ist in den Statuten zu regeln, hierbei sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Jahresprogramm erarbeiten: Betriebsleiter zu Handen Vorstand Investitionen beantragen: Betriebsleiter zu Handen Vorstand Budgets. Finanzkontrolle, Buchführung so, dass wichtige Kennzahlen zur Verfügung stehen. Im Privatwaldgebiet kann das Modell ein sinnvoller Weg sein, um Kleinststrukturen zu überwinden. Auch die Zweckerweiterung bestehender Genossenschaften ist ein gangbarer Weg. Die Genossenschaft ist zudem eine Gesellschaftsform, die rechtlich klar und den Betroffenen gut bekannt ist. Es ist zudem nicht zwingend, dass die Genossenschaft über einen eigenen Betrieb verfügen muss, genauso gut kann sie die Ausführung der Bewirtschaftung an einen Dritten übertragen.

4 M 4 Betrieb ohne operativen Betriebsteil Betriebskommission /strategische Führungsebene Betriebsleiter / operative Führungsebene Vermarkter Strategische Führungsebene: Betriebskommission () Jahresprogramm erarbeiten: Betriebsleiter zu Handen Betriebskommission Investitionen beantragen: Betriebsleiter zu Handen Betriebskommission Budgets und unter Berücksichtigung der vertraglich gebundenen. Der Forstbetrieb wird in der Rechnung der Eigentümerin so ausgewiesen, dass eine Kontrolle der Forstrechnung möglich ist und wichtige betriebliche Kennzahlen zur Verfügung stehen. Das Outsourcing von Maschinen und Personal wird grundsätzlich als förderwürdig erachtet, weil das Ziel einer Effizienzsteigerung bei der Bewirtschaftung dadurch erreicht werden kann. Bereits umgesetzte Beispiele gibt es im Berner Oberland (Wilderswil) oder im Berner Seeland.

5 M 5 Eigentümer ohne Betrieb Betriebskommission /strategische Führungsebene Waldbetreuung im Mandat Vermarkter Strategische Führungsebene: Betriebskommission () Sie vergibt in Absprache mit der Eigentümerin die Waldungen an einen Mandatsträger, der die operative Leitung des Betriebs inkl. Jahresplanung, Disposition der und Holzverkauf selber übernimmt oder seinerseits wieder in Kooperation mit n und Vermarktern steht. Gegenüber der Betriebskommission ist der Mandatsträger ergebnisverantwortlich. Das genehmigte Budget gibt ihm den Rahmen vor, sofern die Aufteilung des betrieblichen Gewinns und betrieblichen Risikos nicht im Mandatsvertrag anderweitig geregelt sind. Der Mandatsträger weist eine jährliche Abrechnung vor, die eine Kontrolle der Forstrechnung möglich macht und der Kommission die wichtigen betrieblichen Kennzahlen zur Verfügung stehen. Das Modell geht einen Schritt weiter als Modell 4 indem auch die Betriebsleitung ausgelagert wird. Konsequenterweise wird auch das vorliegende Modell als förderwürdig erachtet und der Restrukturierungsprozess unterstützt. Bereits umgesetzte Strukturen gibt es z.b. in Utzenstorf oder Aarberg.

6 M 6 Bewirtschaftungsmandat durch Organisation der Forstunternehmer Forstunternehmer Waldbesitzerorganisation forstl. Fachperson Holzabnehmer Eine Waldbesitzerorganisation (Vermarktungsorganisation wie EWH, Bufra, Frienisberg Holz AG, Bern-Gantrisch Holz GmbH oder Beo Holz) übernimmt die Waldbesitzeraufgaben nach vertraglicher Vereinbarung mit dem (z.b. Waldbewirtschaftung, Waldpflege, Holzernte, Holzvermarktung, Forstschutz). Die Dienstleister müssen sich nicht an einen fixen Perimeter halten, sondern können im ganzen Kanton aktiv sein. Waldbesitzerorganisationen, welche die Bewirtschaftung eigentumsübergreifend organisieren und dabei sämtliche Aufgaben übernehmen, helfen mit, die heutigen Kleinststrukturen bei der Bewirtschaftung zu überwinden. Die Organisationen wurden mit einem Startbeitrag unterstützt, um die Vermarktung des Holzes gemeinsam zu organisieren. Nun zu fordern, dass sie einen Schritt rückwärts integrieren und auch die Bewirtschaftung gemeinschaftlich organisieren, ist konsequent und war im bisherigen Förderkonzept bereits so angedacht. Weil der Aufwand für die vertraglichen Regelungen hoch ist und nicht über die Kommissionsgebühr aus der Holzvermarktung bezahlt werden kann, ist ein erneuter, zeitlich befristeter und an ein Projekt gebundener Beitrag gerechtfertigt. Grundsätzlich wird dieses Modell am ehesten gefördert, wenn der Staat die Möglichkeit schafft, dass eine Waldbesitzerorganisation die Anzeichnung und Beratung bei Waldbesitzern vornehmen darf, ohne dass der Revierförster noch zusätzlich auf den Platz geholt werden muss. Wenn die Waldbesitzerorganisation Revieraufgaben übernimmt, ist zu überlegen, wie ggf. die Finanzierung dieser Leistung zu regeln ist. Denkbar ist eine jährliche Pauschale pro betreuter oder eine Entschädigung nach Anzeichnungsmenge (Kategorie).

Sie. haben. Wald? Glück! Sie. haben. Nutzen Sie das Potenzial Ihres Waldes als Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft

Sie. haben. Wald? Glück! Sie. haben. Nutzen Sie das Potenzial Ihres Waldes als Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft Sie haben Wald? Sie Glück! haben Nutzen Sie das Potenzial Ihres Waldes als Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft Liebe Waldeigentümerin, lieber Waldeigentümer, Sie haben Wald gekauft oder geerbt?

Mehr

Auf dem Weg zum Erfolg

Auf dem Weg zum Erfolg 12. Waldökonomisches Seminar, 7. und 8. November 2016, Schloss Münchenwiler Block II : Organisatorische Antworten auf politisch ökonomische Anforderungen Die Walliser Forstorganisation Auf dem Weg zum

Mehr

Gründung des Zweckverbandes Forst Region Leuk. Information zu Handen der Urversammlung

Gründung des Zweckverbandes Forst Region Leuk. Information zu Handen der Urversammlung Gründung des Zweckverbandes Forst Region Leuk Information zu Handen der Urversammlung Ausgangslage 2 Forstbetrieb «Sonnenberge-Dala» Zweckverband gegründet 2004 Fusion der FB «Leuker Sonnenberge» + «Dala»

Mehr

Künftige Rechtsform für Forstbetriebsgemeinschaften

Künftige Rechtsform für Forstbetriebsgemeinschaften Künftige Rechtsform für Forstbetriebsgemeinschaften Informationsveranstaltung 11.09.13 Geschäftsstelle Verband Solothurn BWSo Lorenz Bader 2013 Geschäftsstelle BWSO 2 Unterstützung durch den BWSo Für Fragen

Mehr

Kontrakt über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Forstwesens

Kontrakt über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Forstwesens Kontrakt über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Forstwesens zwischen den Bezirksämtern und dem koordinierenden Bezirksamt Harburg (Zentraler Forstdienst) Präambel/Zielsetzung Im Rahmen der Entflechtung

Mehr

Kartellrecht Forstwirtschaft

Kartellrecht Forstwirtschaft Kartellrecht Forstwirtschaft Kartellrecht Forstwirtschaft Perspektiven für eine kartellrechtskonforme Aufstellung des Körperschaftswaldes in NRW 17.01.2018 Ute Kreienmeier Stv. Geschäftsführerin Gemeindewaldbesitzerverband

Mehr

Freiburger Winterkolloquium Über die Rolle der Forstzusammenschlüsse in Bayern

Freiburger Winterkolloquium Über die Rolle der Forstzusammenschlüsse in Bayern Freiburger Winterkolloquium 2015 Emanzipation der kleinen Waldeigentümer Über die Rolle der Forstzusammenschlüsse in Bayern www.fvoberpfalz.de 1 Über die Rolle der Forstzusammenschlüsse in Bayern 1. Historische

Mehr

FINANZREGLEMENT. Verein Walliser Alters- und Pflegeheime. Stand 23. Juni 2016

FINANZREGLEMENT. Verein Walliser Alters- und Pflegeheime. Stand 23. Juni 2016 FINANZREGLEMENT Verein Walliser Alters- und Pflegeheime Stand 23. Juni 2016 Art. 1 Zweck des Finanzreglements Das vorliegende Reglement definiert die Finanzverhältnisse zwischen der AVALEMS und ihren Mitgliedern

Mehr

STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN

STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN KAPITEL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ARTIKEL 1 Unter dem Namen "Stiftung für die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen" wurde im

Mehr

Vorräte und Holznutzung in der Schweiz

Vorräte und Holznutzung in der Schweiz m3/ha Vorräte und Holznutzung in der Schweiz 16 14 12 10 8 6 4 2 0 Jährliche Nutzung und Zuwachs Holzvorrat Quelle: LFI, 2010 Vorräte und Holznutzung in der Schweiz Bestandeshöhe und Sturmschäden Quelle:

Mehr

Kartellverfahren und seine Folgen Kurze Darstellung Kartellverfahren von 2002 bis heute Sachstand heute Aussicht Lösungsmöglichkeiten Holzverkauf

Kartellverfahren und seine Folgen Kurze Darstellung Kartellverfahren von 2002 bis heute Sachstand heute Aussicht Lösungsmöglichkeiten Holzverkauf Kartellverfahren und seine Folgen Kurze Darstellung Kartellverfahren von 2002 bis heute Sachstand heute Aussicht Lösungsmöglichkeiten Holzverkauf www.wald-und-holz.nrw.de 1 Kartellverfahren 2002 Beschwerde

Mehr

Spitex Oberthurgau. Statuten

Spitex Oberthurgau. Statuten Spitex Oberthurgau Statuten Name und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen: Spitex Oberthurgau besteht ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell neutraler Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Mehr

Dienstleistungsverträge über die Forstbetriebliche und Forsttechnische Betreuung

Dienstleistungsverträge über die Forstbetriebliche und Forsttechnische Betreuung Hessen-Forst Landesbetriebsleitung Dienstleistungsverträge über die Forstbetriebliche und Forsttechnische Betreuung Datum: 19.10.2015 Hier: gemeinsam mit dem Hess. Waldbesitzerverband abgestimmte Erläuterungen

Mehr

z w i s c h e n u n d

z w i s c h e n u n d Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die teilweise Delegation von Aufgaben der Entsorgung von Bioabfällen des Kreises z w i s c h e n dem Kreis Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen,

Mehr

E-Government Aargau Rahmenvereinbarung zwischen dem Kanton Aargau und den Gemeindepersonal-Fachverbänden des Kantons Aargau. Version 2.

E-Government Aargau Rahmenvereinbarung zwischen dem Kanton Aargau und den Gemeindepersonal-Fachverbänden des Kantons Aargau. Version 2. E-Government Aargau Rahmenvereinbarung zwischen dem Kanton Aargau und den Gemeindepersonal-Fachverbänden des Kantons Aargau Version.0 I. Einleitung Die Gemeindepersonal-Fachverbände und der Kanton erachten

Mehr

eigentumsübergreifender Maschineneinsatz und externe Beratung für Betriebszusammenschlüsse.

eigentumsübergreifender Maschineneinsatz und externe Beratung für Betriebszusammenschlüsse. Amt für Wald des Kantons Bern Kreisschreiben KS 3.8/5 Verteiler: Intranet Internet alle Förster z.k. BAFU, Abt. Wald Titel Eigentumsübergreifender Maschineneinsatz und externe Autor / Dokument ersetzt

Mehr

Das Kartellamtsverfahren aus Sicht der kommunalen und privaten Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz

Das Kartellamtsverfahren aus Sicht der kommunalen und privaten Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz Das Kartellamtsverfahren aus Sicht der kommunalen und privaten Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz Winterkolloquium Forst und Holz 2015 der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg vom 29.- 30. Januar 2015 in Freiburg

Mehr

Forest Stewardship Council FSC Deutschland

Forest Stewardship Council FSC Deutschland Merkblatt zur Gruppenzertifizierung Stand 2016-08 1 Allgemeines... 1 2 Anforderungen an die Gruppe bzw. die Gruppenmitglieder... 3 3 Stellung der Gruppenmitglieder und Anforderungen... 5 Grafik: Aufgaben-

Mehr

Gemeinsam für den Wald

Gemeinsam für den Wald INSTITUT FÜR FORST- UND UMWELTPOLITIK Gemeinsam für den Wald Rundbrief Oktober 2006 1. Arbeitstreffen der Initiative Gemeinsam für den Wald fand am 23.9.2006 statt. Waldbesitzer aus Wehr und Öflingen trafen

Mehr

GEMEINDEREGLEMENT FÜR DEN KOMMUNALEN FÜHRUNGSSTAB DER GEMEINDE NIEDERGESTELN (GFS) ÜBER DIE BEWÄLTIGUNG VON BESONDEREN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN

GEMEINDEREGLEMENT FÜR DEN KOMMUNALEN FÜHRUNGSSTAB DER GEMEINDE NIEDERGESTELN (GFS) ÜBER DIE BEWÄLTIGUNG VON BESONDEREN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN GEMEINDEREGLEMENT FÜR DEN KOMMUNALEN FÜHRUNGSSTAB DER GEMEINDE NIEDERGESTELN (GFS) ÜBER DIE BEWÄLTIGUNG VON BESONDEREN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN Gemeindereglement für den kommunalen Führungsstab Der

Mehr

Gemeindevertrag. zwischen den. Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen. für die Koordination und Subventionierung

Gemeindevertrag. zwischen den. Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen. für die Koordination und Subventionierung Gemeindevertrag zwischen den Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen für die Koordination und Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung gültig ab 1. Januar 2005 Gemeindevertrag

Mehr

Statuten Regionalverband Berner Oberland

Statuten Regionalverband Berner Oberland Statuten Regionalverband Berner Oberland Art. 1 Rechtsform und Sitz 1 Der Regionalverband Oberland ist im Sinne von Artikel 24 der Statuten der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Bern ein Verein gemäss

Mehr

Gemeinde St. Peter. Waldordnung. von der Gemeindeversammlung erlassen am 03. Dezember W:\st.peter\gesetze\Waldordnung.doc

Gemeinde St. Peter. Waldordnung. von der Gemeindeversammlung erlassen am 03. Dezember W:\st.peter\gesetze\Waldordnung.doc Gemeinde St. Peter Waldordnung von der Gemeindeversammlung erlassen am 03. Dezember 1998 W:\st.peter\gesetze\Waldordnung.doc 2 Verordnung Waldordnung der Gemeinde St. Peter gestützt auf Art. 54 des Kantonalen

Mehr

AGDW- Erfolgsfaktoren für Zusammenschlüsse. aus gesamtdeutscher Sicht. Die Waldeigentümer e.v.

AGDW- Erfolgsfaktoren für Zusammenschlüsse. aus gesamtdeutscher Sicht. Die Waldeigentümer e.v. AGDW- Die Waldeigentümer e.v. Erfolgsfaktoren für Zusammenschlüsse aus gesamtdeutscher Sicht Was sind Erfolgsfaktoren? Faktoren und Schlüsselgrößen, die für die Erreichung der Gesamtziele einer Unternehmung

Mehr

Organisatorische Antworten auf politischökonomische

Organisatorische Antworten auf politischökonomische Organisatorische Antworten auf politischökonomische Anforderungen Bernhard Pauli/Roger Schmidt Referat am Waldökonomischen Seminar in Münchenwiler 07.11.2016 Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften

Mehr

FBG-Geschäftsführung durch private Anbieter?

FBG-Geschäftsführung durch private Anbieter? FBG-Geschäftsführung durch private Anbieter? Thomas Meyer, Forstsachverständiger 17.4.2015 1 Kurzvorstellung Studium Göttingen, Referendariat Thüringen 12 Jahre als Freiberufl. Forstsachverständiger Gutachtertätigkeit

Mehr

Prof. Dr. Dr. h.c. Gero Becker. Bitburg, 12. Februar 2007 YOUR LOGO

Prof. Dr. Dr. h.c. Gero Becker. Bitburg, 12. Februar 2007 YOUR LOGO Holzmobilisierungsprojekt des Holzabsatzfonds in der Eifel Zwei Jahre Holzmobilisierung in der Westeifel Erfahrungen und Prof. Dr. Dr. h.c. Gero Becker Bitburg, 12. Februar 2007 YOUR LOGO Seite 2 1 Ausgangslage

Mehr

Dr. Bernd Wippel Mainz, 3. November 2011

Dr. Bernd Wippel Mainz, 3. November 2011 Wertschöpfung durch Waldflurbereinigung und ländliche Infrastrukturen Selbständigkeit forstlicher Zusammenschlüsse - Waldnutzungsansätze in der Zukunft Dr. Bernd Wippel, 3. November 2011 Themen 1.Chancen

Mehr

Vergütungsbericht 2015

Vergütungsbericht 2015 Vergütungsbericht 2015 Offenlegungsexemplar Finanzdienstleistungsinstitut MIL Maschinen & Industrieanlagen-Leasing AG Pulheim (b. Köln) (kurz: MIL AG) Dokumentation gem. Institutsvergütungsvergütungsverordnung

Mehr

Organisationsbeschrieb der Werke Rüthi

Organisationsbeschrieb der Werke Rüthi Politische Gemeinde Rüthi Gemeindeverwaltung, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi SG Telefon 071 767 77 77 Telefax 071 767 77 88 Gemeindamt Direktwahl 071 767 77 75 Organisationsbeschrieb der Werke Rüthi der

Mehr

Umnutzungspotenzial Oberthurgau

Umnutzungspotenzial Oberthurgau Umnutzungspotenzial Oberthurgau Reglement zur gemeinsamen Vermarktung von Umnutzungspotenzial im Oberthurgau genehmigt an der DV vom 0. März 006 in Kesswil Regionalplanungsgruppe Oberthurgau, Arbonerstrasse,

Mehr

Erfolgreiche Forstbetriebe gestern heute morgen

Erfolgreiche Forstbetriebe gestern heute morgen DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Erfolgreiche Forstbetriebe gestern heute morgen 26. Januar 2018 Inhalt Einleitung Gestern: Strukturwandel bis 2018 Heute: Forstreviere im Jahr 2018 Morgen: Erfolgreiche

Mehr

Schulkommissionen abschaffen? Mitgliederversammlung cobes

Schulkommissionen abschaffen? Mitgliederversammlung cobes Schulkommissionen abschaffen? Mitgliederversammlung cobes 7. Mai 2008 434347 Ausgangslage: Verhältnis Schulkommission - Gemeinderat Im alten VSG unklare Rolle der Schulkommission: Art. 50 Abs. 4 VSG: Die

Mehr

Umwandlung der Korporation Wellnau in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft

Umwandlung der Korporation Wellnau in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 8. März 2016 B 30 Umwandlung der Korporation Wellnau in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung Zusammenfassung

Mehr

Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung

Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 117 Absatz 1 und 118 Absatz 2

Mehr

Praktische Arbeit von Forstbetriebsgemeinschaften in Brandenburg

Praktische Arbeit von Forstbetriebsgemeinschaften in Brandenburg Praktische Arbeit von Forstbetriebsgemeinschaften in Brandenburg 1. Was sind Forstbetriebsgemeinschaften (FBG)? 2. Vorstellung der FBG (Waldgemeinschaft ) Bliesdorf 3. Erfahrungen bei der Bewirtschaftung

Mehr

Verordnung über die Leistungen der Förderung im Privatwald und die zu entrichtenden Kostensätze. Vom 1. Juni 2007

Verordnung über die Leistungen der Förderung im Privatwald und die zu entrichtenden Kostensätze. Vom 1. Juni 2007 Verordnung über die Leistungen der Förderung im Privatwald und die zu entrichtenden Kostensätze Vom 1. Juni 2007 Aufgrund des 35 Abs. 5 und des 40 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes in der Fassung vom

Mehr

Grundsatzentscheid über die Fortsetzung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK): Fragebogen zur Konsultation bei den Kantonsregierungen

Grundsatzentscheid über die Fortsetzung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK): Fragebogen zur Konsultation bei den Kantonsregierungen Grundsatzentscheid über die Fortsetzung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK): Fragebogen zur Konsultation bei den Kantonsregierungen Rückmeldung Kanton: Zug Zur Erläuterung des Fragebogens Teil

Mehr

Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt insbesondere die folgenden Aufgaben:

Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt insbesondere die folgenden Aufgaben: 837.3 Vereinbarung der Kantone Basel-Landschaft und Solothurn über die Abtretung von Aufgaben aus dem AVIG-Vollzug vom Kanton Solothurn an den Kanton Basel-Landschaft Vom 9. Dezember 003 (Stand. Januar

Mehr

iiz-konzept Kanton Zürich (gültig ab 01. April 2014)

iiz-konzept Kanton Zürich (gültig ab 01. April 2014) iiz-konzept Kanton Zürich (gültig ab 01. April 2014) Interinstitutionelle Zusammenarbeit Eine Partnerschaft für die Arbeitsintegration 1. Gültigkeit Dieses iiz-konzept des Kantons Zürich ersetzt ab 01.

Mehr

Waldordnung der Gemeinde Praden

Waldordnung der Gemeinde Praden Waldordnung der Gemeinde Praden Seite 1 Waldordnung der Gemeinde Praden gestützt auf Art. 54 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) sowie auf Art. 38 der Vollziehungsverordnung zum KWaG (KWaV) Von der Gemeindeversammlung

Mehr

Herzlich willkommen. Informationen zur Forstunternehmer-Zertifizierung Wilfried Stech

Herzlich willkommen. Informationen zur Forstunternehmer-Zertifizierung Wilfried Stech Herzlich willkommen Informationen zur Forstunternehmer-Zertifizierung 05.02.2015 Wilfried Stech 1 Ziel Erhalt der Wälder für zukünftige Generationen durch nachhaltige Bewirtschaftung (ökonomisch, ökologisch,

Mehr

Gemeindevertrag. zwischen. den Ortsbürgergemeinden Gränichen und Unterkulm. für die Bildung eines gemeinsamen Forstreviers

Gemeindevertrag. zwischen. den Ortsbürgergemeinden Gränichen und Unterkulm. für die Bildung eines gemeinsamen Forstreviers Gemeinde Gränichen Gemeinde Unterkulm Gemeindevertrag zwischen den Ortsbürgergemeinden Gränichen und Unterkulm für die Bildung eines gemeinsamen Forstreviers und eines gemeinsamen Forstbetriebes 011 1

Mehr

gemäss Instruktion "Optimierung der Bewirtschaftungsstrukturen und -prozesse, Projekte zur verbindlichen eigentumsübergreifenden Zusammenarbeit"

gemäss Instruktion Optimierung der Bewirtschaftungsstrukturen und -prozesse, Projekte zur verbindlichen eigentumsübergreifenden Zusammenarbeit Landwirtschaft und Wald (lawa) Abteilung Wald Centralstrasse 33 Postfach 6210 Sursee Telefon 041 925 10 0 0 Telefax 041 925 10 0 9 lawa@lu.ch www.lawa.lu.c h EMPFEHLUNGEN für die Erstellung von Zusammenarbeitsvereinbarungen

Mehr

Sie. haben. Wald? Glück! Sie. haben. Nutzen Sie das Potenzial Ihres Waldes als Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft

Sie. haben. Wald? Glück! Sie. haben. Nutzen Sie das Potenzial Ihres Waldes als Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft Sie haben Wald? Sie Glück! haben Nutzen Sie das Potenzial Ihres Waldes als Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft Liebe Waldeigentümerin, lieber Waldeigentümer, Sie haben Wald gekauft oder geerbt?

Mehr

Erfahrungen bei der Holzmobilisierung aus dem Privatwald in der Schweiz

Erfahrungen bei der Holzmobilisierung aus dem Privatwald in der Schweiz Erfahrungen bei der Holzmobilisierung aus dem Privatwald in der Schweiz Holzlogistik: Wege zum Markt informiert, organisiert, finanziert 13.4.2011, Schloss Hundisburg bei Magdeburg Walter Marti, dipl.

Mehr

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2013

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2013 Bemerkungen 2015 mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2013 Kiel, 17. März 2015 95 18. Kommunale Forsten: Beiträge zur Haushaltskonsolidierung sind möglich Die kommunalen Wälder erfüllen vielfältige

Mehr

Raumvermietungskonzept und Gebührenreglement

Raumvermietungskonzept und Gebührenreglement Raumvermietungskonzept und Gebührenreglement Die in diesem Reglement verwendeten Bezeichnungen gelten für beide Geschlechter. Der Gemeinderat beschliesst: I Allgemeines 1 Das vorliegende Reglement regelt

Mehr

Bericht des Regierungsrates über das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern

Bericht des Regierungsrates über das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern Bericht des Regierungsrates über das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern Informationsveranstaltung der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Bern Christoph Miesch, Generalsekretär der

Mehr

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 10 Ausserordentliche

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/1980 5. Wahlperiode 28.11.2008 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Raimund Borrmann, Fraktion der NPD Waldwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung

Mehr

Der Forstbetrieb Brugg Ein Überblick

Der Forstbetrieb Brugg Ein Überblick Der Forstbetrieb Brugg Ein Überblick Der Forstbetrieb Brugg kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Das erste Waldreglement entstand bereits 1864. Bis 1996 wurde der Betrieb als technische Forstverwaltung

Mehr

Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug vereinbaren:

Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug vereinbaren: 7.50. Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur (Vom. Juni 00) Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug vereinbaren: I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Statut des Landpfrundhauses Riehen/Bettingen

Statut des Landpfrundhauses Riehen/Bettingen Statut des Landpfrundhauses Riehen/Bettingen Vom 18./19. Dezember 007 / 7. Januar 008 Die Bürgerräte Riehen und Bettingen sowie der Gemeinderat Riehen beschliessen für das «Landpfrundhaus Riehen/ Bettingen»

Mehr

Statut der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK)

Statut der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK) Statut der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK) Stand: 1.1.2010 Das Statut der IBK wurde von der Konferenz der Regierungschefs beschlossen am 14. Dezember 1994 und revidiert am 19. November 1998, am

Mehr

Einwohnergemeinde Ins Forstbetrieb

Einwohnergemeinde Ins Forstbetrieb Wald besitzer Waldfläche ha Hiebsatz m³ Wald besitzer Waldfläche ha Hiebsatz m³ BG Brüttelen 2 15 BG Bühl 56 630 BG Epsach 65 730 BG Erlach 83 740 BG Gals 85 820 BG Siselen 92 740 BG Treiten 3 30 EG Brüttelen

Mehr

[Privatwaldförderung Thüringen]

[Privatwaldförderung Thüringen] [Privatwaldförderung Thüringen] Vom Pilotprojekt zum Erfolgsmodell Holzlogistik Tagung 13.04.2011 Schloss Hundisburg Referent Ralph Kiesewalter Ausgangssituation Modell Ziele in Thüringen Public Private

Mehr

Fusionsprojekt :: Lyss-Busswil

Fusionsprojekt :: Lyss-Busswil :: Margrit Junker Burkhard, Vize-Gemeindepräsidentin von Lyss Rolf Christen, Gemeindepräsident von Busswil b/b Gemeindefusion Lyss -Busswil Notwendig oder einer Modeströmung folgend? Zitat Gestern haben

Mehr

Vereinbarung über die Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich vom (Stand )

Vereinbarung über die Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich vom (Stand ) 9.6- Vereinbarung über die Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich vom 0.05.005 (Stand 0.09.006) Die Kantone Zürich und Bern vereinbaren: Art. Ziel der Vereinbarung Ziel der vorliegenden Vereinbarung

Mehr

Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Abteilung Wald

Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Abteilung Wald Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Abteilung Wald Freiwilliger Waldabtausch Glattfelden Stephan Betschart, Gemeinderat Alexander Good, Revierförster Stefan Rechberger, Kreisforstmeister 1 Ablauf

Mehr

AKAD. WRE GmbH, Genossenschaft, Stiftung und Verein. Prüfung: Student: 5.5. Note: Details. Schlusskommentar. Seite: 1

AKAD. WRE GmbH, Genossenschaft, Stiftung und Verein. Prüfung: Student: 5.5. Note: Details. Schlusskommentar. Seite: 1 Seite: 1 AKAD Prüfung: WRE 109 - GmbH, Genossenschaft, Stiftung und Verein Student: Note: 5.5 Details Durchführungs-ID: Student: Persönliche ID: Datum der Durchführung: Erreichte Punkte: Maximale Punktezahl:

Mehr

NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.

NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN. NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN. HALTUNG & ERHALTUNG Dem Land verbunden. Der Zukunft verpflichtet. Als freiwillige Interessenvertretung der Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich bewirtschaftetem Boden

Mehr

Vereinbarung. gemäß 9 Abs. 1a Nr. 1 KHEntgG. zur Finanzierung von Mehrkosten aufgrund der Richtlinien. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Vereinbarung. gemäß 9 Abs. 1a Nr. 1 KHEntgG. zur Finanzierung von Mehrkosten aufgrund der Richtlinien. des Gemeinsamen Bundesausschusses Vereinbarung gemäß 9 Abs. 1a Nr. 1 KHEntgG zur Finanzierung von Mehrkosten aufgrund der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung (G-BA-Mehrkostenzuschlagsvereinbarung) zwischen

Mehr

Satzungen der Stiftung «Museum in der Burg Zug»

Satzungen der Stiftung «Museum in der Burg Zug» G2440 Beilage 5 Kanton Zug 423.311 Satzungen der Stiftung «Museum in der Burg Zug» Vom 11. März 1976 (Stand 26. Februar 2005) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 5 Abs. 4 des Kantonsratsbeschlusses

Mehr

Wie wir die Steine aus dem Weg geräumt haben.

Wie wir die Steine aus dem Weg geräumt haben. Wie wir die Steine aus dem Weg geräumt haben. - Analyse einer FBG Entwicklung - 10.02.2014 FH Erfurt Dipl. Ing. Fowi Wolfgang Ladwig AöR Thüringenforst Revierleiter Ziegenrück Geschäftsführer FBG Crispendorf

Mehr

Vorlesung Recht I. Lösungen zu den Übungen Personenrecht. Herbstsemester 2018

Vorlesung Recht I. Lösungen zu den Übungen Personenrecht. Herbstsemester 2018 Vorlesung Recht I Lösungen zu den Übungen Personenrecht Herbstsemester 2018 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Dr. iur. Andreas Güngerich, LL.M. Kellerhals Carrard

Mehr

Gemeinde Eigentümergemeinschaft

Gemeinde Eigentümergemeinschaft Gemeinde Eigentümergemeinschaft Vereinbarung - Genossenschaftsstatuten 1. Sitz und Zweck der Genossenschaft Artikel 1: Genossenschaft - Mitglieder Unter dem Namen Eigentümergenossenschaft wird eine Gemeinschaft

Mehr

STATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen

STATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen STATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen 1. Name und Sitz Unter dem Namen KITS besteht ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB in Sarnen.

Mehr

Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-statut) vom (Stand )

Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-statut) vom (Stand ) 49.6- Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-statut) vom 07..0 (Stand 0.0.04) Die Delegiertenversammlung der Interkantonalen Lehrmittelzentrale beschliesst, gestützt auf das Statut der

Mehr

Fragebogen Waldflurbereinigung Ernsdorfer Bruch

Fragebogen Waldflurbereinigung Ernsdorfer Bruch Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren 33.4 6 15 02 Ernsdorfer Bruch Fragebogen Waldflurbereinigung Ernsdorfer Bruch Sehr geehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, mit diesem Fragebogen möchten wir

Mehr

Ist Ihr Wald in Form?

Ist Ihr Wald in Form? Ist Ihr Wald in Form? Wie steht es um Ihren Wald wächst Jungwald nach? Seit Jahrzehnten steigt der Holzvorrat in den Schweizer Wäldern. Steigende Erntekosten und sinkende Holzpreise haben zu einer Unternutzung

Mehr

Entgeltordnung Praktische Umsetzung Was ist neu für die Zusammenschlüsse?

Entgeltordnung Praktische Umsetzung Was ist neu für die Zusammenschlüsse? Entgeltordnung Praktische Umsetzung Was ist neu für die Zusammenschlüsse? Infoveranstaltung des Waldbauernverbandes NRW e. V. Franz Püttmann Werl, 2. Juni 2015 www.wald-und-holz.nrw.de Handlungsgrundlage

Mehr

Best Practice Beispiele aus Sachsen-Anhalt

Best Practice Beispiele aus Sachsen-Anhalt 1. Erfurter forstpolitisches Kolloquium 10.02.2014 Überschrift Unterüberschrift Best Practice Beispiele aus Sachsen-Anhalt Udo Herrmann, Referent Forstliche Förderung / Forstliche Zusammenschlüsse Schwerpunkte

Mehr

Energiewende als gesellschaftlicher Prozess

Energiewende als gesellschaftlicher Prozess Energiewende als gesellschaftlicher Prozess Bürgerbeteiligung an der Energiewende 1 Bürgerbeteiligung an der Energiewende Demokratisierung der Energiewirtschaft? Vorstellung Win Energie GmbH 2 Bürgerbeteiligung

Mehr

Richtlinien für die Entrichtung von Entschädigungen, Sitzungsgeldern und Spesen für Behörden, Kommissionen und Funktionäre

Richtlinien für die Entrichtung von Entschädigungen, Sitzungsgeldern und Spesen für Behörden, Kommissionen und Funktionäre GEMEINDE NUGLAR-ST. PANTALEON 441 NUGLAR Anhang zum Stellenplan und Gehaltsregulativ Richtlinien für die Entrichtung von Entschädigungen, n und Spesen für Behörden, Kommissionen und Funktionäre Genehmigt

Mehr

3. Waldökonomischer Wissenstransfer "Mit Strategie auf die Erfolgsspur" HAFL Zollikofen. Strategie Forstbetrieb Val Müstair.

3. Waldökonomischer Wissenstransfer Mit Strategie auf die Erfolgsspur HAFL Zollikofen. Strategie Forstbetrieb Val Müstair. Cumün da Val Müstair Uffizi forestal Strategie Forstbetrieb Val Müstair Livio Conrad Betriebsleiter Forstbetrieb Val Müstair Waldökonomischer Wissenstransfer HAFL 25.04.2016 Cumün da Val Müstair Uffizi

Mehr

STATUTEN. Name, Sitz und Zweck

STATUTEN. Name, Sitz und Zweck Schweizerischer Wildhüter-Verband (SWHV) STATUTEN Die vorliegenden Statuten verzichten auf die Nennung der männlichen und der weiblichen Form. Die männliche Form gilt generell auch für die weibliche. Name,

Mehr

Trägerschaft heute morgen

Trägerschaft heute morgen Signa AG Netzwerk für Unternehmens-Entwicklung Heidenerstrasse 52 CH - 9450 Altstätten +41 (0)71 244 44 35 +41 (0)71 244 44 36 Fax erichwillener@signa.ch www.signa.ch Referat von Erich Willener, Signa

Mehr

Cluster Forst-Holz Eine lösbare Aufgabe?

Cluster Forst-Holz Eine lösbare Aufgabe? Cluster Forst-Holz Eine lösbare Aufgabe? Notwendigkeiten und Ansätze aus Sicht eines Landesbetriebes Hundisburg, 08.04.2014 Ingolf Profft ThüringenForst Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst - AöR

Mehr

Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal

Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal vom 25. November 2012 Die Einwohnergemeinden Bennwil, Hölstein, Langenbruck, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf (Standortgemeinde) und Waldenburg

Mehr

S T A T U T E N. Forstmaschinengemeinschaft (FMG) Cadi

S T A T U T E N. Forstmaschinengemeinschaft (FMG) Cadi FMG Cadi S T A T U T E N Cuminonza da maschinas forestalas Cadi Forstmaschinengemeinschaft (FMG) Cadi als selbstständig öffentlich-rechtliche Anstalt der Forstbetriebe der Gemeinden Disentis/Mustér, Sumvitg,

Mehr

Technische Gemeindebetriebe Bischofszell, Hofplatz Bischofszell (nachfolgend TGB genannt) und

Technische Gemeindebetriebe Bischofszell, Hofplatz Bischofszell (nachfolgend TGB genannt) und VEREINBARUNG zwischen Technische Gemeindebetriebe Bischofszell, Hofplatz 1 9220 Bischofszell (nachfolgend TGB genannt) und Politische Gemeinde Bischofszell, Rathaus Marktgasse 11 9220 Bischofszell (nachfolgend

Mehr

Jahresbericht Zertifizierung 2011

Jahresbericht Zertifizierung 2011 Aargauischer Waldwirtschaftsverband Jahresbericht Zertifizierung 2011 1. Einleitung Der AWV führt das FSC Gruppenzertifikat SGS-FM/COC-000479 und das PEFC Zertifikat CH08/0718 für die Waldbewirtschaftung.

Mehr

Die Kirchgemeinden des Pastoralraums bleiben autonom. Die Eigentumsverhältnisse werden vom vorliegenden Vertrag nicht berührt.

Die Kirchgemeinden des Pastoralraums bleiben autonom. Die Eigentumsverhältnisse werden vom vorliegenden Vertrag nicht berührt. Vertrag im Pastoralraum BE1 zwischen der röm.-kath. Kirchgemeinde Biel und Umgebung und der röm.-kath. Kirchgemeinde Pieterlen/Lengnau/Meinisberg I Art. 1 Bestimmung des Pastoralraums Name und Zweck Zur

Mehr

Standortentwicklung Konrad-Adenauer-Platz Montabaur. Wirtschaftliche Machbarkeitsprüfung

Standortentwicklung Konrad-Adenauer-Platz Montabaur. Wirtschaftliche Machbarkeitsprüfung Standortentwicklung Konrad-Adenauer-Platz Montabaur Wirtschaftliche Machbarkeitsprüfung 21.02.2014, Martin Altmann, Pascal Guhl 21.02.2014 Grundlagen und Ziele Grundmodell / Beteiligte Gesamtmaßnahme Standortentwicklung

Mehr

Das Gutachten des Hohen Rats der Freiwilligen zum Gesetz über die Rechte der Freiwilligen. Teil 1 - Die wesentlichen Aspekte zum Gesetz

Das Gutachten des Hohen Rats der Freiwilligen zum Gesetz über die Rechte der Freiwilligen. Teil 1 - Die wesentlichen Aspekte zum Gesetz Das Gutachten des Hohen Rats der Freiwilligen zum Gesetz über die Rechte der Freiwilligen Am 3. Juli 2005 wurde das Gesetz über die Rechte der Freiwilligen veröffentlicht. 10 Jahre danach evaluiert der

Mehr

Tagesschule Matten Organisatorisches Konzept

Tagesschule Matten Organisatorisches Konzept Tagesschule Matten Organisatorisches Konzept Inhaltsverzeichnis Organisation der Tagesschule Matten 1. Trägerschaft 2. Führung 3. Finanzierung Interne Organisation der Tagesschule Matten 1. Aufnahme von

Mehr

Hauskauf. Wie kauft man eine Liegenschaft? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar.

Hauskauf. Wie kauft man eine Liegenschaft? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar. Hauskauf Wie kauft man eine Liegenschaft? Fragen Sie Ihre Notarin oder Fragen Ihren Sie Notar. Ihre Notarin oder Ihren Notar. Wer ein Haus, eine Eigentumswohnung oder Land kauft, benötigt mehr als eine

Mehr

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte Statuten Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände (in der Folge KGTV ) besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im

Mehr

Nachhaltige Waldwirtschaft Organisation Reviere Amt für Wald des Kantons Bern

Nachhaltige Waldwirtschaft Organisation Reviere Amt für Wald des Kantons Bern VERBAND BERNISCHER BURGERGEMEINDEN UND BURGERLICHER KORPORATIONEN Nachhaltige Waldwirtschaft Organisation Reviere Roger Schmidt Amtsvorsteher Regionalkonferenz, Thun, 23.11.2015 Weitere Termine: Tavannes,

Mehr

Führung, Steuerung und Aufsicht von öffentlichen Unternehmen in Kantonen, Städten und Gemeinden

Führung, Steuerung und Aufsicht von öffentlichen Unternehmen in Kantonen, Städten und Gemeinden Führung, Steuerung und Aufsicht von öffentlichen Unternehmen in Kantonen, Städten und Gemeinden 8. Seminar für die Umsetzung von Public Corporate Governance in der Praxis IMP-HSG-Seminar, Donnerstag, 20.

Mehr

Der Sitz des Vereins befindet sich am Wohnort seines jeweiligen Präsidenten.

Der Sitz des Vereins befindet sich am Wohnort seines jeweiligen Präsidenten. 1. Grundlagen 1.1. Name Unter dem Namen «Schweizerischer Schleusenschiffer Klub SSK» («Club Suisse des Ecluseurs CSE») besteht ein Verein gemäss Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. 1.2. Zweck

Mehr

Statuten des Vereins Konkret

Statuten des Vereins Konkret Statuten des Vereins Konkret 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Name und Sitz Der Verein Konkret ist ein Verein nach Art. 60 ff ZGB, mit Sitz in an der Schwerzistrasse 60, 8606 Nänikon (Uster ZH). 1.2 Ziel

Mehr

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2015

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Portigon AG sbericht für das Geschäftsjahr 2015 Veröffentlichung auf Basis der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung der Portigon AG unter Bezugnahme auf die Instituts-sverordnung (InstitutsVergV)

Mehr

Forstwirtschaft der Schweiz. Taschenstatistik 2006

Forstwirtschaft der Schweiz. Taschenstatistik 2006 Forstwirtschaft der Schweiz Taschenstatistik 26 Neuchâtel, 26 1 Anteil Waldflächen und Holznutzung am Total der Schweiz 25 Jura Mittelland Voralpen Alpen Alpensüdseite BFS, ThemaKart, Neuchâtel 26 Forstzonen

Mehr

Von der Strategie zur Umsetzung. Forum Public Sector Parc, CEBIT Astrid Strahm, stv. Leiterin Geschäftsstelle E-Government Schweiz

Von der Strategie zur Umsetzung. Forum Public Sector Parc, CEBIT Astrid Strahm, stv. Leiterin Geschäftsstelle E-Government Schweiz Von der Strategie zur Umsetzung Forum Public Sector Parc, CEBIT Astrid Strahm, stv. Leiterin Geschäftsstelle E-Government Schweiz Grüessech und Willkommen! Astrid Strahm Dipl. Informatikerin, dipl. Betriebswirtschafterin

Mehr

Ausschreibung Holzschlag HS Hasenwald 2017

Ausschreibung Holzschlag HS Hasenwald 2017 Ausschreibung Holzschlag HS 26935 Hasenwald 2017 Die Entlebucher WaldHolz GmbH führt im Auftrag der Waldbesitzer der eingangs erwähnte Holzschlag aus. Sie ist zuständig für die Organisation sämtlicher

Mehr