FG Inklusive Medienbildung Dr. Ingo Bosse Fakultät Rehabilitationswissenschaften, TU Dortmund

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1 FG Inklusive Medienbildung Dr. Ingo Bosse Fakultät Rehabilitationswissenschaften, TU Dortmund Bedingungen der Medienbildung für Menschen mit Behinderung in der Schule

2 Struktur 1. KMK Beschlüsse zu Inklusion und Medienbildung 2. Inklusive Medienbildung 3. Bedingungen der Medienbildung mit Menschen mit Behinderung in der Schule

3 1. KMK Beschlüsse Yes

4 2. Inklusive Medienbildung Schaffen gemeinsamer Erfahrungs-, Handlungs- und Kommunikationsräume für Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen

5 Enquete Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages Jede Schule sollte ein fächer- und jahrgangsübergreifendes Medienbildungskonzept als Teil des Schulprogramms entwickeln und umsetzen. Das bedeutet die Verankerung von Medienbildung in den Prüfungen und Lehrplänen für alle Fächer. ( ) Ebenso müssen die Belange von Menschen mit Behinderung sowie die besondere Situation sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher dabei Berücksichtigung finden.

6 3. Bedingungen der Medienbildung mit Menschen mit Behinderung Aufbau Langsam von unten: Vielen Dank, an alle, die mitgewirkt haben!

7 3. Bedingungen der Medienbildung mit Menschen mit Behinderung Wie kann Medienbildung Inklusionsprozesse unterstützen? Welche Kompetenzen in der Umsetzung von Unterricht mit Medien brauchen Lehrer/innen? Welche Bedeutung hat die Zusammenarbeit von Lehrer/innen und Medienpädagogen/innen? Welche Schwierigkeiten in der Zugänglichkeit und Barrierefreiheit bestehen in einer inklusiven Medienbildung? Welche Medien tragen nachhaltig zur Entwicklung von kompetenzorientiertem Fach-Unterricht bei? Welche Modifikationen von Medien zur Nutzung sind realisierbar? Welche Maßnahmen können die Nutzungswahrscheinlichkeit erhöhen? 7

8 3.1 Lehr- und Bildungspläne Es gilt bei der Novellierung von Lehrund Bildungsplänen auch die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung mitzudenken.

9 3.2 Lehrerbildung und multiprofessionelle Kooperation Medienpädagogik sollte verbindlicher Teil der Studien- und Prüfungsordnungen aller Lehramtsstudiengänge werden Weitergehend sind Praxisphasen in den Bereichen Medienbildung, Inklusion und inklusive Medienbildung in Schule und Unterricht auf Ebene von Hochschule und Lehre zu ermöglichen. (Schluchter 2012)

10 3.2 Lehrerbildung und multiprofessionelle Kooperation Medienpädagogik sollte verbindlicher Teil der Studien- und Prüfungsordnungen aller Lehramtsstudiengänge werden Weitergehend sind Praxisphasen in den Bereichen Medienbildung, Inklusion und inklusive Medienbildung in Schule und Unterricht auf Ebene von Hochschule und Lehre zu ermöglichen. (Schluchter 2012)

11 3.3 Barrierefreiheit der Medien und sächliche Ausstattung Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) zielt auf Handlungsautonomie durch den Abbau von Hindernissen in baulichen und sonstigen Anlagen, technischen Gebrauchsgegenständen, Systemen der Informationsverarbeitung, akustischen und visuellen Informationsquellen, Kommunikationseinrichtung en (vgl. BMAS 2006) ab.

12 3.4 Gemeinsam und individuell Anforderungen an eine inklusive Mediendidaktik Technologien aus der alleinigen, funktionalen Verknüpfung mit Hilfsmitteln zu lösen und für sinnvolle pädagogische Anwendungskontexte zu öffnen (Schnaak, Böhmig 2012, 21). Beziehungen bilden den Rahmen und Kontext jeglicher Inhaltsvermittlungen. In der menschlichen Kommunikation wirken sich Beziehungen bestimmend auf gelungene oder misslingende Aktionen, auf gelingendes oder gestört erscheinendes Verhaltens aus. (Reich 2006, S. 82).

13 3.5 Auseinandersetzung mit der Darstellung von Behinderung in den Massenmedien Medienkonsum prägt gesellschaftliches Orientierungsund Deutungswissen. Medien dienen somit der Identitätsbildung und Selbstvergewisserung. Verantwortliche für Bildungsprozesse müssen sich mit dem von und in Medien geprägten Bild von Behinderung beschäftigt haben, um Schüler/innen angemessen begleiten zu können..

14 3.5 Evaluation und Forschung Zusammenhänge von sozialer Ungleichheit und (inklusiver) Medienbildung qualitative Untersuchungen zum Mediennutzungsverhalten, zur Mediensozialisation und zur Medienkompetenz qualitative Untersuchungen zur Verwendung digitaler Medien innerhalb differenzierter Fördersettings Weiterentwicklung zielgruppenspezifische Praxiskonzepte Wir benötigen für Professionalisierungsprozesse in der Medienbildung mit Menschen mit Behinderung die Sicherstellung qualitativ hochwertige Bedingungen, um von der der Einzelmaßnahme zur systematischen Verankerung zu finden.

15 Bedingungen der Medienbildung für Menschen mit Behinderung in der Schule Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Zeit für Fragen & Diskussion!

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