Vermögenserfassung und Bewertung

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1 Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen Ergebnisse der Projektgruppe 1.1 Vermögenserfassung und Bewertung

2 Gliederung Allg. Doppik-Projektorganisation Rechtliche Grundlagen und Ziele Bewertungsgrundsätze und Wertansätze Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens Muster für eine Inventurrichtlinie Stand: TP 1.1 2

3 Allg. Doppik- Projektorganisation TP 1: Vermögenserfassung und -bewertung, Eröffnungsbilanz TP 2: Softwareauswahl, -beschaffung und -implementierung TP 3: Kosten- und Leistungsrechnung, Produktrahmen, betriebswirtschaftliches Instrumentarium TP 4: Organisation mit anpassungsbezogenen Aspekten der Ablauforganisation und der Geschäftsprozesse TP 5: Aus- und Fortbildung TP 6: Haushaltsplanung im neuen System Stand: TP 1.1 3

4 Gliederung Allg. Doppik- Projektorganisation Rechtliche Grundlagen und Ziele Stand: TP 1.1 4

5 Allgemeine Festlegungen der Anlage F Keine Trennung zwischen verwaltungs- und realisierbaren Vermögen Bewertung in der EB zu AHK bzw. Wertansätze n. anerk. Verf. Vermögenszugänge im lfd. Betrieb nur zu AHK Verzicht auf Erfassung von Wirtschaftsgütern unter 410 möglich AfA mit fester ND u. linear, aber Abweichungen zulässig Ziel der Bewertung und Erfassung des Vermögens ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Stand: TP 1.1 5

6 Gliederung Allg. Doppik-Projektorganisation Rechtliche Grundlagen und Ziele Bewertungsgrundsätze und Wertansätze Stand: TP 1.1 6

7 Bewertungsgrundsätze Vollständigkeitsgebot/ Grundsatz der Einzelbewertung Verrechnungsverbot Grundsatz der Vorsicht Realisationsprinzip Stichtagsprinzip Grundsatz der Bewertungsstetigkeit Stand: TP 1.1 7

8 Wertansätze der laufenden Bilanzierung Anschaffungskosten Herstellungskosten Festbewertung Gruppenbewertung Stand: TP 1.1 8

9 Festbewertung Nur zulässig wenn: Die Vermögensgegenst gensgegenstände nde regelmäß äßig ersetzt werden Der Gesamtwert für f r die Gemeinde von nachrangiger Bedeutung ist Der Bestand in seiner Größ öße, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt Die Höhe H des Festwertes ist spätestens alle 3 Jahre zu überprüfen und ggf. zu korrigieren Stand: TP 1.1 9

10 Sonderregelungen für die EB/ Bewertungsvereinfachungsverfahren nur zugelassen, wenn die tatsächlichen AHK nicht oder nur mit unverhältnism ltnismäßigem Aufwand ermittelt werden können. k nnen... können k den Preisverhältnissen zum Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt entsprechende Erfahrungswerte angesetzt werden, vermindert um Abschreibungen. Stand: TP

11 Gliederung Allg. Doppik-Projektorganisation Rechtliche Grundlagen und Ziele Bewertungsgrundsätze Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens Stand: TP

12 Immaterielle Vermögensgegenstände geleistete Investitionszuschüsse die mit einem Recht / Gegenleistung verbunden sind Lizenzen oder Datenverarbeitungs- Software, entgeltlich erworben Keine Bilanzierung von nicht entgeltlich erworbenen Vermgeg., wie selbsterstellte Software Getrennte Bilanzierung von Hard- und Software Rechner mit vorinstallierter Software vereinfachend unter BGA Stand: TP

13 Grund und Boden : vollständige Erfassung der Grundstücke wird nur unter Verwendung aktueller ALB- und ALK - Daten möglich Sind AHK nicht bekannt o. können k nur mit unverhältnism ltnismäßigem Aufwand ermittelt werden, lassen sich auch Erfahrungswerte zum Anschaffungszeitpunkt ansetzen. Die Bewertung von Grund und Boden kann aber auch bereits im kameralen System erfolgen. => Orientierung an den Bodenrichtwerten zulässig Demnach können k Wertansätze tze unter Beachtung der spezifischen Bewertungsfaktoren in die EB übernommen werden (spätestens mit der letzten Jahresrechnung oder über einen Nachtragshaushalt!). Stand: TP

14 Beispiel Rückindizierung Bodenrichtwert lt. Gutachterausschuss vom = 145 /m² Index für das Jahr 2004 = 102,0 Index für das Jahr 2000 = 100,0 Index für das Jahr 1975 = 29,0 Wert für das Infrastrukturvermögen 10 % = 14,50 /m² Zunächst Rückindizierung auf Basis 2000 = 14,21 /m² Dann Rückindizierung auf das Jahr 1975 = 4,12 /m² Stand: TP

15 Gebäude grundsätzlich Bewertung zu AHK Bei unverhältnismäßig hohem Aufwand sind Bewertungen über Erfahrungswerte (Grundlage: An.- bzw. Verkauf oder Herstellung vergleichbarer Gebäude), Gutachterbewertung, Sachwertverfahren auf der Basis der NHK (2000), Ertragswertverfahren, Gebäudeversicherungswerte und Steuerwerte zulässig. Stand: TP

16 Infrastrukturvermögen Ingenieurtechnische Bauwerke Sind auf der Grundlage der vorhandenen Aufzeichnungen in Bauwerksakten (z.b. Brückenb ckenbücher cher usw.) zu bewerten, auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus der Herstellung vergleichbarer Bauwerke unter Beachtung eines Anpassungsbedarfs an die Besonderheiten der zu bewertenden ingenieurtechnischen Bauwerke anzusetzen, falls keine anderweitigen Erfahrungswerte vorliegen, können k die Pauschalsätze angesetzt werden; Strassen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungseinrichtungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten sind aus der Herstellung bzw. dem An- oder Verkauf vergleichbarer Straßen unter Beachtung eines Anpassungsbedarfs an die Besonderheiten der zu bewertenden Straße e anzusetzen. Ermittelten Werte sind unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Restnutzungsdauer, die auf der Grundlage des Straßenzustands zu schätzen ist, auf den ggf. fiktiven Herstellungszeitpunkt zurück zu indizieren (historische AHK). Stand: TP

17 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Grundsätzliche Bewertung zu AHK Kulturdenkmäler ler: : D.h. es handelt sich um Sachanlagen, die im Besitz der Kommune u. nicht an einen bestimmten praktischen Nutzen o. Zweck gebunden sind. Erfahrungswerte aus dem An- bzw. Verkauf oder von Katalogpreisen vergleichbarer Vermögensst gensständende Versicherungswert Wertgutachten Mindestansatz Erinnerungswert 1, wobei Kunst am Bau nicht gesondert bewertet wird Kulturdenkmäler ler: : D.h. Baudenkmäler, die als bauliche Anlagen nicht zu den Gebäuden gehören und Bodendenkmäler sind ebenso zu bewerten. Stand: TP

18 Betriebs- und Geschäftsausstattung Grundsätzliche Bewertung zu AHK Vermögensgegenst gensgegenstände, nde, die der Ausstattung dienen und nicht Teil der technischen Anlagen sind, Vermögensgegenst gensgegenständende Sind dem Verwaltungsbereich zuzuordnen Beispiele: Lastenaufzüge, Autoaufzüge in Parkhäusern, Verkaufsautomaten, Schauvitrinen, Tresoranlagen, BüroB ro- und Geschäftseinrichtungen, Werkstatteinrichtungen, Büromöbel, Kopiergeräte, Telekommunikations- einrichtungen,, Spielsachen in Kindertagesstätten, tten, Werkzeuge der kommunalen Grünpflege Stand: TP

19 Geringwertige Wirtschaftsgüter Bewegliche Wirtschaftsgüter ter Selbstständig nutzbar Selbstständig bewertbar Unterliegen der Abschreibung Anschaffungskosten übersteigen nicht 410 netto Aber: Sachgesamtheit beachten Beispiel: Tische und Stühle eines Klassenzimmers Stand: TP

20 Anlage im Bau, Anzahlungen auf Sachanlagen Grundsätzliche Bewertung zu AHK Noch nicht in Betrieb genommene Teile des Anlagevermögens gens (z.b. Investitionsmaßnahmen, nahmen, die sich bis zur Fertigstellung über einen Zeitraum von 2 oder mehr Jahren erstrecken) und Anzahlungen auf bestellte Anlagen sind als Anlagen im Bau bzw. geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen zu erfassen. Im Bau befindliche Anlagen unterliegen nicht der Abschreibung. Zinsen dürfen d für f r das während w der Bauzeit gebundene Kapital berechnet und den AHK hinzugerechnet werden. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der im Bau befindlichen Anlagen sind die AHK auf den entsprechenden Konten sind zu aktivieren und auf den Konten Anlagen im Bau bzw. geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen auszubuchen. Stand: TP

21 Finanzanlagen, Umlaufvermögen, aktive Rechnungsabgrenzung Zu den Finanzanlagen, dem Umlaufvermögen und der aktiven Rechnungsabgrenzung gehören nach 45 GemHVO-Doppik die folgenden Vermögensgruppen: Bewertung von Finanzanlagen: Anteile an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Ausleihungen, Wertpapiere Bewertung von Umlaufvermögen: Vorräte, Öff. ff.- rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen, privatrechtliche Forderungen, sonstige Vermögensgegenst gensgegenstände, nde, liquide Mittel, Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) Stand: TP

22 Gliederung Allg. Doppik-Projektorganisation Rechtliche Grundlagen und Ziele Bewertungsgrundsätze Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens Muster für eine Inventurrichtlinie Stand: TP

23 Musterinventurrichtlinie für jede Kommune anwendbar Basis: 32 Abs. 1 des Entwurfes der GemHVO-Doppik Hat Kommune für den Schluss und den Beginn eines jeden Haushaltsjahres für die Bilanzerstellung ihr Vermögen getrennt nach Anlagevermögen Umlaufvermögen genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände anzugeben. wird in verwendet Stand: TP

24 Zusammenfassung Nutzen Sie die Handlungsempfehlungen des NKR- SH und helfen Sie sich gegenseitig bei der Umstellung auf die Doppik! Stand: TP

25 Ansprechpartner Volker Bensch - Projektleiter dieser Projektgruppe Gemeinde Scharbeutz Bahnhofstraße Scharbeutz volker.bensch@gemeinde-scharbeutz.de Tel.: 04503/ oder Frank Dieckmann Hauptkoordinator Innovationsring NKR-SH Reventlouallee Kiel frank.dieckmann@sh-landkreistag.de Tel.: 0431/ Fax: 0431/ Internet: Stand: TP

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