Status Quo der Krankenhausinvestitionsfinanzierung. Rheinland-Pfalz. Dipl. Volkswirt Ralf-M. Lehnen

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1 Status Quo der Krankenhausinvestitionsfinanzierung in Rheinland-Pfalz Dipl. Volkswirt Ralf-M. Lehnen

2 Agenda Duale Krankenhausfinanzierung Entwicklung der Investitionsfinanzierung RLP Investitionsfinanzierung im bundesweiten Vergleich Investitionsquoten und Investitionsbedarf Forderungen an die Politik Page 2

3 Duale Krankenhausfinanzierung Krankenhausfinanzierungsgesetz vom Die bis 1972 erfolgte monistische Finanzierungssystematik (Finanzierung alleine durch die Krankenkassen) führte im Nachkriegsdeutschland zu bedenklichen Investitionsrückständen* in den Krankenhäusern, die Ende der 60er Jahre im Rahmen einer Enquête- Kommission des Bundestages untersucht und aufgedeckt wurden. Durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz 1972 wurde die monistische Finanzierung durch die duale Finanzierung der Krankenhäuser abgelöst. D.h. die erforderlichen Finanzmittel werden aufgeteilt in Mittel für den laufenden Betrieb (Betriebskosten = Personal- und Sachkosten) und Investitionskosten * Investition ist eine langfristige Anlage von Kapital in Sachwerten. Page 3

4 Duale Krankenhausfinanzierung Krankenhausfinanzierungsgesetz vom Vorhaltung der Krankenhäuser wurde als öffentliche Aufgabe gesehen, die aus Steuermitteln zu finanzieren ist. Investitionskosten der Krankenhäuser, die im Krankenhausplan aufgeführt sind, werden durch öffentliche Fördermittel des Landes finanziert. Einzelförderung für bestimmte Investitionsmaßnahmen Pauschalförderung in Abhängigkeit von Fallzahlen und weiteren Kriterien Laufende Betriebskosten werden von Krankenkassen und selbstzahlenden Patienten mit Pflegesätzen finanziert. Welche Kosten sind als Investitionskosten über die Fördermittel der Bundesländer zu finanzieren? Abgrenzungsverordnung (AbgrV) Page 4

5 Duale Krankenhausfinanzierung Krankenhausfinanzierungsgesetz vom Die Länder sind für die Sicherstellung der Versorgung mit Krankenhausleistungen verantwortlich. Sie stellen Krankenhaus(bedarfs)pläne auf und entscheiden über die Pläne. Die Aufnahme in den Krankenhausplan ist Voraussetzung für die Förderung der Krankenhäuser. Die Förderungen von Baumaßnahmen erfolgt erst, wenn die Maßnahme in das Investitionsprogramm des Landes aufgenommen worden ist. Page 5

6 Duale Krankenhausfinanzierung Page 6

7 Duale Krankenhausfinanzierung Krankenhausinvestitionsfinanzierung Pauschalförderung (51,2 Mio. ) - Jährliche Festbeträge unter Berücksichtigung der Versorgungsstufe für - Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter mit einer ND > 3 Jahren - kleine bauliche Maßnahmen - Bemessungsgrundlagen: - Fallzahl (Fallwert 2015: 37,53 ) - Medizinisch technische Großgeräte (MRT: 82 T, LHK: 82 T, Linearb. 100 ) - Ausbildungsplätze (150 /Platz) Einzelförderung (63 Mio. ) - Auf Antrag des Trägers werden Einzelmaßnahmen gefördert, insb. - Neubau, Sanierung, Erweiterungsbau, Umbau, einschl. Erstausstattung - Anlaufkosten, Umstellungskosten - Erwerb, Erschließung, Miete und Pacht von Grundstücken. Page 7

8 Duale Krankenhausfinanzierung Krankenhausinvestitionsprogramm Große Maßnahmen - Bewilligungsrahmen 2015: 55,3 Mio. - Z.B. Erweiterung und Modernisierung von Bettenhäusern, OP-Abteilungen, Intensivabteilungen, Miete für Kliniken, Notfalldienstzentralen an Krankenhäusern, - Ansatz für Nachbewilligungen aufgrund der Steigerungen im Baupreisindex: - im Jahr ,9 Mio. EUR, Mio. EUR, Mio. EUR und ,6 Mio. - D.h. jährlich gehen rund 5 % der Fördersumme aufgrund von Preissteigerungen verloren - Seit 2003 Preissteigerungen (Preisindex für gewerbliche Wohngebäude) in Höhe von 32,3 % Kleine Maßnahmen - Bewilligungsrahmen 2015: 7,7 Mio. - z.b. Erweiterung Bettenhäuser, Notstromversorgung, Brandschutz, Zentralsterilisation, Küchensanierung, Miete für Tageskliniken Page 8

9 Duale Krankenhausfinanzierung Verteilung der Fördermittel auf Pauschal- und Einzel-Förderung Page 9

10 Entwicklung der Investitionsfinanzierung RLP Jahr Bewilligungsrahmen große Maßnahmen Bewilligungsrahmen kleine Maßnahmen Veränderungsraten der Krankenhausbudgets ,9 Mio. EUR 7,669 Mio. EUR ,9 Mio. EUR 7,669 Mio. EUR 0 % ,9 Mio. EUR 7,669 Mio. EUR 0,02 % Absolut: Minus 8,6 Mio gegenüber ,5 Mio. EUR*) 7,7 Mio. EUR 0,38 % ,0 Mio. EUR 7,7 Mio. EUR 0,63 % ,0 Mio. EUR 7,7 Mio. EUR 0,28 % ,0 Mio. EUR 7,7 Mio. EUR 0,64 % ,3 Mio. EUR 7,7 Mio. EUR 1,41 % ,3 Mio. EUR 7,7 Mio. EUR 1,54 % ,3 Mio. EUR 7,7 Mio. EUR 1,15 % ,3 Mio. EUR 7,7 Mio. EUR 1,48 % ,3 Mio. EUR 7,7 Mio. EUR 2,00 % ,3 Mio. EUR 7,7 Mio. EUR 2,81 % ,3 Mio. EUR 7,7 Mio. EUR 2,53 % Summe 14,6 % Page 10 Zzgl. Pauschale Fördermittel von 51,2 Mio. = 114,2 Mio.

11 Entwicklung der Investitionsfinanzierung RLP Reale Entwertung der Fördermittel durch Preissteigerungen Der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Preisindex für die Bauwirtschaft (Fachserie 17 Reihe 4, zuletzt vom November 2014) weist seit 2003 eine Preissteigerung für gewerbliche Betriebsgebäude in Höhe von 32,3 % aus. Real (d.h. in Preisen von 2003) bedeutet dies, dass lediglich 42,2 Mio. in 2015 (gegenüber 71,6 Mio. in 2003) als Fördermittel zur Verfügung stehen. = realer Verlust von rund 30 Mio. = minus 41% Auch die Pauschalen Fördermittel mit 51,2 Mio. sind seit Inkrafttreten der LV über die Pauschalen Fördermittel in 1996 (vor 20 Jahren) nur marginal gestiegen (96 Mio. DM = ca. 49 Mio. ) Page 11

12 Ranking der Pauschalförderung Pauschalfördermittel je Fall in Page 12 Fallwert RLP 2015: 37,53!!!

13 Entwicklung der Investitionsquoten im Krankenhaus Krankenhaus- und Volkswirtschaftliche Investitionsquote Page 13 Investitionsquote: KHG-Fördermittel Bereinigte Krankenhauskosten Die Investitionsquote ist im Zeitraum 1991 und 2012 von 9,7 % auf 3,5 % gesunken. Die volkswirtschaftliche Investitionsquote, die sich aus dem Quotienten von Bruttoanlageinvestitionen und Bruttoinlandsprodukt errechnet, lag im Jahr 2012 demgegenüber bei 17,6 % und übertraf damit die auf die Kosten aller Krankenhäuser bezogene Investitionsquote um das Fünffache Anmerkung: Die herangezogenen bereinigten Krankenhauskosten enthalten auch die Kosten von Krankenhäusern, insbesondere Hochschulkliniken, die regelmäßig keine KHG- Fördermittel erhalten. Aus diesem Grund wird in dieser Abbildung auch die Entwicklung der Krankenhaus-Investitionsquote bezogen auf die bereinigten Kosten der Allgemeinen Krankenhäuser (davon Plankrankenhäuser) und Sonstigen Krankenhäuser nach der Definition des Statistischen Bundesamtes dargestellt. Diese stellten 2012 annähernd 100 % aller nach KHG geförderten Betten bzw. 89 % der Krankenhausbetten insgesamt.

14 KHG-Mittel im Verhältnis zum BIP Entwicklung der nominalen KHG-Mittel in Mio. und im Verhältnis zum BIP in Prozent Page 14 Infolge der langfristigen Negativentwicklung auf Bundesebene ist der Anteil der KHG-Fördermittel am Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 0,24 % im Jahr 1991 auf 0,10 % in den Jahren 2012 und 2013 gesunken, trotz einer weitgehenden Konstanz der Krankenhausausgaben gemessen am BIP. Die Berechnung für 2013 erfolgte auf Grundlage der am 15. Januar 2014 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten gesamtwirtschaftlichen Größen.

15 Ranking der Investitionsquoten der Bundesländer KH-Investitionsquote nach BL 2011/2012 Page 15 Zieht man zur Berechnung der Krankenhaus-Investitionsquote die bereinigten Kosten der Krankenhäuser insgesamt als Bezugsgröße für die KHG-Fördermittel heran, so ergibt sich für den Zeitraum zwischen 1991 und 2012 eine Abnahme der Investitionsquote von 9,7 % auf 3,5 %. Die volkswirtschaftliche Investitionsquote, die sich aus dem Quotienten von Bruttoanlageinvestitionen und Bruttoinlandsprodukt errechnet, lag im Jahr 2012 demgegenüber bei 17,6 % und übertraf damit die auf die Kosten aller Krankenhäuser bezogene Investitionsquote um das Fünffache

16 Ranking Fördermittel der Bundesländer Fördermittel je KHG-Bett in Einen Überblick über die nominalen Gesamtfördermittel je KHG-Bett in den einzelnen Bundesländern für die Jahre 2011 und 2012 bietet diese Abbildung. Die Beträge bewegen sich im Jahr 2012 zwischen Euro je KHG-Bett in Thüringen und Euro in Hamburg. Rheinland- Pfalz liegt mit einem Wert von rund 12 % unter dem Bundesdurchschnitt (5.969 ). Page 16

17 Entwicklung der bundesweiten realen und nominalen Fördermittel Entwicklung der nominalen und realen KHG-Mittel in Mio. und in Prozent Zieht man den Verbraucherpreisindex als Indikator zur Beurteilung der Geldwertentwicklung heran, beträgt der reale Rückgang der KHG- Gesamtfördermittel bis 2012 fast 52 % bzw. über 50 % bis zum Jahr 2013 Page 17

18 Folgen für den Krankenhausbereich Zunehmende Finanzierung von Investitionen über Fremdkapital Zukunftsfähigkeit der Krankenhäuser hängt vom Zinsniveau ab Abhängigkeit der Krankenhäuser vom Rating der Banken Mehr Fremdkapital erfordert noch mehr Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser, um Zinsaufwand und Abschreibungen abdecken zu können Rating-Report 2014: Massive Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser in RLP/SL - 14 % der KH mit erhöhter Insolvenzgefahr (2012) - Fast 40 % der Standorte mit Verlust (2012) - Umsatzrendite 2012: 0,7% Sonderproblem RLP: Konvergenz des LBFW an oberen Korridor = - 80 Mio., trotzdem steigende Personal- und Sachkosten Page 18

19 Investitionsbedarf der Bundesländer BGM Ulla Schmidt, Page 19 In einer vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Expertise vom ermittelt Herr Prof. Dr. Bert Rürup eine angemessene Investitionsquote im Krankenhausbereich von 8,6 Prozent der bereinigten Krankenhauskosten. Der Expertise wurden die in der Vergangenheit geflossenen KHG-Fördermittel sowie Investitionsquoten aus vergleichbaren anderen Dienstleistungsbereichen zugrunde gelegt. Daraus ergab sich für 2008 ein bundesweiter Fördermittelbedarf in Höhe von 5 Mrd. EUR bei einer tatsächlichen Fördermittelhöhe von 2,7 Mrd. EUR.

20 Investitionsbedarf der Bundesländer Investitionsbewertungsrelationen In einer gutachterlichen Stellungnahme der KPMG AG zum Investitionsbedarf der sächsischen Krankenhäuser vom wird ein Modell zu Bestimmung des jährlichen Investitionsbedarfs wie folgt entwickelt: Bettenneuwert x Abschreibungsquote x Anzahl Planbetten = Jährl. Investitionsbedarf Auf Rheinland-Pfalz übertragen würde sich aktuell folgender Investitionsbedarf ergeben: 214 T x 4,7% x Planbetten in RLP = EUR Page 20

21 Investitionsbedarf der Bundesländer Investitionsbewertungsrelationen Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) beauftragte der Gesetzgeber im Jahr 2009 den GKV-Spitzenverband (GKV), den Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit der Reformierung der Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser. Zielsetzung war gemäß 10 KHG die Entwicklung leistungsorientierter Investitionspauschalen. Die vom InEK veröffentlichte Bezugsgröße 2014 weist die mittleren Investitionskosten je Fall aus und beträgt 286,06. Aus der für 2015 vorliegenden Veröffentlichung des InEK ergibt sich nunmehr ein Bezugswert in Höhe von 313,07. Investitionsbedarf: CM x 313,07 = Jährlich nicht finanziert Investitionskosten in Höhe von 165 Mio.. Page 21

22 Fazit Dem derzeitigen Förderbedarf in Rheinland-Pfalz in Höhe von 285 Millionen Euro stehen tatsächlich nur Landesmittel in Höhe von rund 114 Mio. Euro Infolge der nicht ausreichenden Fördermittel hat sich eine zunehmende Unterfinanzierung notwendiger Investitionen im Krankenhausbereich entwickelt. Die sich ständig vergrößernde Schere zwischen dem Investitionsbedarf der Krankenhäuser und der tatsächlichen Förderung gefährdet nicht nur auf Dauer, sondern auch gegenwärtig ein wirtschaftliches Handeln der einzelnen Krankenhäuser und die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser insgesamt. Krankenhäuser unterliegen einer schleichenden Monistik durch die Forderung nach verstärkter Eigenbeteiligung als Voraussetzung der Förderung. Page 22

23 Forderungen an die Politik Eine zukunftsorientierte Landespolitik muss mit Blick auf eine patientenorientierte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung nunmehr Prioritäten in der Krankenhausförderung setzen. Aktuell zeichnet sich aufgrund der unverändert guten konjunkturellen und beschäftigungspolitischen Lage eine Ausweitung dieser Mittel ab. Damit steht grundsätzlich ein zusätzliches Volumen für die Krankenhaus-Investitionsförderung zur Verfügung. Fixierung einer gesetzlich festgelegten Investitionsquote in Höhe des Förderbedarfes Mittelbereitstellung erfolgt gemeinsam vom Bund und den Ländern. Die Verteilung der Fördermittel sollte aufgrund der Zuständigkeit für die flächendeckende Krankenhausversorgung weiterhin in der Hoheit der Länder liegen. Page 23

24 Haben Sie Fragen? Page 24

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