N i e d e r s c h r i f t N r. 6
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- Calvin Geiger
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1 1. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 6 vom 14. Juni 2010 Gemeinde Forchheim Seite 1 N i e d e r s c h r i f t N r. 6 über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 14. Juni 2010 (Beginn Uhr, Ende Uhr) in Forchheim, Bürgersaal Vorsitzender: Bürgermeister Johann Gerber Zahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder 8 (Normalzahl 8 Mitglieder) Namen der anwesenden ordentlichen Mitglieder Binder Ottmar Gerber Andreas Weis Daniel Pickhardt Christian Eckert Ute Gerber Bernhard Weis Eberhard Dr. Würtz Jürgen Es fehlten entschuldigt: Es fehlten nicht entschuldigt: Schriftführer: Verwaltungsfachangestellter Marco Krüger Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Hauptamtsleiter Michael Kindler Frau Schneider, Kommunalkonzept Herr Kunst, Kommunalkonzept Herr Fischer, Büro Fischer Nach der Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass zu der Verhandlung durch Ladung vom 07. Juni 2010 ordnungsgemäß eingeladen worden ist und die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 11. Juni 2010 ortsüblich bekannt gemacht wurde.
2 2. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 6 vom 14. Juni 2010 T a g e s o r d n u n g 1. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme, Ortskern Forchheim, Vorstellung der vorbereitenden Untersuchungen u.a. durch die Fa. Kommunalkonzept, Freiburg 2. Erteilung des Auftrages zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen an den Sanierungsträger Fa. Kommunalkonzept, Freiburg 3. Beschlussfassung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen und die Einholung von Stellungnahmen im Sinne der 141 und 139 BauGB 4. Instandsetzung von Feldwegen, Vergabe des Auftrages 5. Bekanntgaben Tagesordnungspunkt 1 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme, Ortskern Forchheim, Vorstellung der vorbereitenden Untersuchungen u.a. durch die Fa. Kommunalkonzept Freiburg Bürgermeister Johann Gerber erklärt, dass zunächst Frau Schneider und Herr Kunst von der Fa. Kommunalkonzept das weitere Vorgehen vorstellen werden und danach die Zuhörer die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Herr Gerber ist der Meinung, dass es wichtig ist, dass die Gemeinde Forchheim überhaupt ins Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde. Herr Kunst gibt zunächst einige Informationen über die Fa. Kommunalkonzept. Demnach ist die Firma bereits seit 1979 im Bereich der Sanierung tätig und betreut über Jahre hinweg Städte und Gemeinden, darunter auch die Stadt Endingen. Herr Kunst erläutert anschließend die verschiedenen Schritte, die nacheinander abgearbeitet werden. 1. Grobanalyse und Antragsstellung 2. Vorbereitende Untersuchung 3. Förmliche Festlegung (wird durch den Gemeinderat festgelegt) 4. Durchführung (Dauer ca Jahre) 5. Abrechnung der kompletten Sanierungsmaßnahme 6. Aufhebung der Sanierungssatzung Herr Kunst informiert, dass es bereits das 2. Mal war, dass sich die Gemeinde Forchheim um die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm bemüht hat. Der beantragte Förderrahmen von 2 Mio. wurde jedoch aufgrund der starken Überzeichnung des Programms nicht bewilligt. Für Forchheim wurde ein Förderrahmen von ,00 festgelegt, wovon die Gemeinde selbst 40 % aufbringen muss. Im Bedarfsfalls, so zeigt die Erfahrung ist sicherlich eine Erhöhung des
3 3. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 6 vom 14. Juni 2010 Förderrahmens durch das Land möglich. Herr Kunst erklärt den Ratsmitgliedern und den Zuhörern, dass eine Sanierung dazu dienen sollte, die Infrastruktur zu verbessern. Die Vorbereitende Untersuchung hat folgendes zum Inhalt: - Begründung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme - Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen für weitere Entscheidungen - Klärung welche städtebaulichen, strukturellen und sozialen Aufgaben zu lösen sind - Erlangung von Kenntnissen, welche Ziele aus Sicht der Bewohner mit der Sanierung erreicht werden sollten - Kostenermittlung - Bürgern die Sanierung von Anfang an transparent zu machen - Erkenntnisse zur klaren Abgrenzung des Gebietes Frau Schneider stellt den beantragten Förderrahmen vor: I. Vorbereitende Untersuchungen II. Weitere Vorbereitungen III. Grunderwerb V. Ordnungsmaßnahmen V. Baumaßnahmen VI. Sanierungsträger beantragter Förderrahmen Derzeit bewilligter Förderrahmen Frau Schneider erklärt die Finanzierung der Maßnahmen an 2 Beispielen. 1. Beispiel: Förderung Abbruch eines Gebäudes: Abbruchkosten Restwertentschädigung für Abgebrochene Bausubstanz (Restwertentschädigung) GESAMTFÖRDERUNG Gemeinderat Ottmar Binder fragt an, was man unter dem Begriff Restwert versteht. Herr Kunst erklärt, dass es sich hierbei um den Wert des Gebäudes zum Abbruchzeitpunkt handelt. 2. Beispiel: Modernisierung eines privaten Wohnhauses
4 4. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 6 vom 14. Juni 2010 Gesamtkosten Zuschuss entspr. GR-Beschluss (z.b. 20 % von , max. 35 %) Verbleibende Gesamtkosten für den Eigentümer Im Anschluss informiert Frau Schneider die Anwesenden welche Vorhaben überhaupt gefördert werden. Dies sind: - Dämmung von Dach und Decken unter ausgebauten Dachräumen - Verbesserung der sanitären Einrichtungen - Außendämmung - Ersetzen von Einfachverglasung durch Mehrfachverglasung - Sicherung vor Diebstahl und Gewalt - Verbesserung der Strom,- Gas,- Wasserversorgung und der Entwässerung - Innendämmung - Verbesserung der Belichtung, Belüftung und des Schallschutzes - Verbesserung des Zuschnittes der Wohnung - Verbesserung / Erneuerung der nach heutigem Standart Heizungsanlage / Solar Herr Kunst erklärt, dass das abgegrenzte Gebiet zunächst nur das Untersuchungsgebiet darstellt und zur Antragsstellung in das Landessanierungsprogramm verwendet wurde. Es ist durchaus möglich diese Grenze zu erweitern, sollten Personen außerhalb des Gebietes Interesse zeigen. Die vorbereitenden Untersuchungen werden jedoch erst die genauen Erkenntnisse bringen welches Gebiet letztendlich als Sanierungsgebiet vom Gemeinderat beschlossen wird. In der Regel ist dies kleiner als das Gebiet für die vorbereitenden Untersuchungen. Die geplanten Modernisierungen im Gebiet dürfen nicht den Kostenrahmen von ,00 überschreiten. Folgender Ablauf ist geplant: Maßnahme Geplante Ausführung Beschluss vorbereitende Untersuchungen Grundlagenermittlung und Vorbereitung der Ab Begehung, Vorbereitung der Trägeranhörung Einzelbegehung der im Sanierungsgebiet Juli 2010 liegenden bebauten Grundstücke Auswertung, Vorbereitung, Förmliche August 2010 Festlegung Förmliche Festlegung und Vorstellung in September / Oktober 2010 öffentlicher Sitzung
5 5. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 6 vom 14. Juni 2010 Beginn der Durchführung von Einzelmaßnahmen November 2010 Gemeinderat Eberhard Weis möchte wissen, ob das abgrenzende Gebiet bereits tatsächlich so bestehen bleibt. Herr Kunst erklärt nochmals, dass dies die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen zeigen wird. Gemeinderat Ottmar Binder möchte wissen, wer das förmliches Sanierungsgebiet festlegt. Dies ist Aufgabe des Gemeinderates, so Herr Kunst. Hierzu braucht er jedoch eine Entscheidungshilfe. Dem Gemeinderat wird nach den Sommerferien das Ergebnis der vorberietenden Untesuchungen vorgestellt. Auf Grundlage dieses Ergebnisses kann er dann das förmliche Sanierungsgebiet festlegen. Der Sanierungsträger wird hierfür dem Gemeinderat einen Vorschlag unterbreiten. Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz fragt an, ob es möglich ist, mehrere Förderungen zu bekommen. Herr Kunst erklärt, dass eigentlich Doppelförderungen nicht möglich sind. Dies muss in jedem Einzelfall je nach Programm und Art der Förderung geprüft werden, damit keine förderschädliche Tatbestände geschaffen werden. Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz möchte wissen, ob der Gemeinderat über jeden einzelnen Antrag entscheiden muss. Dies ist nicht nötig, da in der Regel durch den Gemeinderat ein Grundsatzbeschluss gefasst wird, welche Zuschusshöhe der einzelne Grundstückseigentümer erhält, so Herr Kunst. So hat der Gemeinderat von Endingen z.b. beschlossen, private Maßnahmen mit 25 % bzw. max ,00 zu bezuschussen. Für Denkmäler gibt es einen Bonus von weiteren 10 %, max. jedoch ,00. Bürgermeister Johann Gerber informiert, dass die Förderhöhe auch von der Anzahl der Anträge abhängt, da durch den Kostenrahmen zunächst ein Limit vorgegeben ist. Herr Kunst merkt an, dass der Gemeinderat die volle Finanzhoheit über die Fördermittel hat. Gemeinderat Ottmar Binder möchte wissen, ob die Betroffenen eine Einspruchsmöglichkeit haben, wenn der Gemeinderat ihr Anliegen ablehnen würde. Die Betroffenen haben, so Herr Kunst, keine Möglichkeit Einspruch einzulegen, da die Gemeinde Forchheim Förderempfänger ist und ein Modernisierungsvertrag abgeschlossen wird. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Gemeinderätin Ute Eckert möchte wissen, ob während den Vorbereitenden Untersuchungen alle
6 6. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 6 vom 14. Juni 2010 Betroffenen angehört werden. Selbstverständlich, so Herr Kunst, da gerade die Eigentümer und Bewohner, sowie die Gewerbetreibenden wichtige Informationen für eine Sanierung geben können. Gemeinderat Andreas Gerber erklärt, dass einige Mitglieder des Gemeinderats Grundstücke im Sanierungsgebiet besitzen. Er fragt an, wie sich das mit der Befangenheit verhält. Bürgermeister Gerber wird die Frage der Befangenheit vor der nächsten Entscheidung klären. Gemeinderat Daniel Weis möchte wissen, wie viel Förderung die Gemeinde Forchheim erhält, wenn ein Gebäude abgebrochen wird. Herr Kunst erklärt, dass die Fördersumme, die von der Gemeinde festgelegt wird, zu 60 % vom Land bezuschusst wird. Der Gemeinderat muss noch festlegen in welcher Höhe die Entkernungsmaßnahmen gefördert werden. So werden z.b. in Endingen die Abbruchkosten mit 100 % gefördert. Beispiel: Abbruchkosten ,00, bei 100-% Förderung Anteil Land ,00, Anteil Gemeinde 8.000,00. Ein Zuhörer möchte wissen, ob es möglich ist, für einen Abbruch und einen anschließenden Neubau die Förderung zu erhalten. Dies ist nicht möglich, so Herr Kunst, da nur die Abbruch- und Sanierungskosten gefördert werden, nicht Neubaumaßnahmen. Eine Förderung von Neubaumaßnahmen ist nur für kommunale Projekte (Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen) möglich. Ein anderer Zuhörer möchte wissen, ob die Vorhaben der Gemeinde bevorzugt werden und ob eher kleine oder große Maßnahmen gefördert werden. Herr Kunst erklärt, dass sowohl kleine als auch große Maßnahmen gefördert werden. Ebenso werden private und auch Maßnahmen der Gemeinde gefördert. Er informiert, dass dies von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Der Zuhörer fragt an, ob es für die angemeldeten Maßnahmen eine Art Ranking gibt. Außerdem möchte er wissen, ob eine Privatperson vom Vertrag zurücktreten kann. Ein Ranking gibt es in der Regel nicht, die Reihenfolge wird vom Gemeinderat festgelegt. Privatleute können selbstverständlich vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aus welchen Gründen auch immer zur Erkenntnis kommen, dass die Maßnahme nicht durchgeführt wird, z.b. Finanzierung ist nicht gesichert, so Herr Kunst. Ein weiterer Zuhörer erkundigt sich, ob die Förderung in den nächsten Jahren aufgrund der Haushaltslage gekürzt werden muss.
7 7. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 6 vom 14. Juni 2010 Dies ist noch nicht absehbar, so Herr Kunst. Der Gemeinderat hat ein Budget vorgegeben und muss nun entscheiden, wie dies aufgeteilt wird. Tagesordnungspunkt 2 Erteilung des Auftrages zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen an den Sanierungsträger Fa. Kommunalkonzept, Freiburg Im Haushaltsplan 2010 sind für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme Ortskern ,00 eingestellt. Mit Bescheid vom wurde der Gemeinde Forchheim für die Sanierungsmaßnahme Ortskern für den Zeitraum bis ,00 Landesmittel bewilligt (66 %). In diesem Zeitraum muss die Gemeinde, sofern die Mittel entsprechend verbraucht werden, Eigenmittel in Höhe von ,00 einbringen. Damit sollen u.a. Maßnahmen zur Schaffung eines attraktiven Ortskerns, der Umbau des Rathauses mit Renovierung des Pfarrsaals für Jugend und Vereine mit behindertengerechtem Zugang, die Umgestaltung der Einmündung Kronenstr. / Kirchplatz, Umgestaltung in der Herrenstraße, Änderung der Platzsituation vor der Bäckerei Held und andere private Maßnahmen (Entkernung, Modernisierung von Gebäuden) finanziert werden. Für die anstehenden Projekte ist die Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme gem. 136 ff BauGB empfehlenswert, da sie der Gemeinde besondere sanierungsrechtliche Instrumente an die Hand gibt, mit der sie die Entwicklung positiv beeinflussen kann. Zusätzlich können durch den Einsatz von Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg die notwendigen Impulse für eine positive Gemeindeentwicklung entstehen. Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde. Sie umfasst: 1. die vorbereitenden Untersuchungen 2. die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets 3. die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung u.a. Nach 141 BauGB hat die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Die Gemeinde leitet die Vorbereitung der Sanierung durch den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen ein. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach 138 BauGB hinzuweisen. Eigentümer, Mieter, etc. eines Grundstücks oder Gebäudes sind verpflichtet, entsprechende Auskünfte über das Grundstück und die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse zu machen. Darüber hinaus sind im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen die Behörden formell anzuhören und deren Anregungen und Bedenken müssen bei der geplanten Entwicklung Berücksichtigung finden.
8 8. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 6 vom 14. Juni 2010 Die Fa. Kommunalkonzept legt der Gemeinde ein Angebot über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen vor. Kalkuliert wurden die Befragung von ca. 387 Haushalten. Die Fa. Kommunalkonzept hat die Kosten hierfür auf ,00 kalkuliert. Hiervon erhält die Gemeinde Forchheim einen Zuschuss von 66 % = ,00, Eigenmittel somit 7.890,00. Die Verwaltung schlägt vor diese Arbeiten von der Fa. Kommunalkonzept durchführen zu lassen. Über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen und der Anhörung der Behörden wird der Gemeinderat später umfassend informiert und in Abhängigkeit der Ergebnisse wird das Sanierungsgebiet durch gesonderten Gemeinderatsbeschluss förmlich festgelegt. Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen wird voraussichtlich bis Ende September/Oktober 2010 vorliegen. Mit der Sanierung sollen u.a. nachfolgende Ziele erreicht werden. Steigerung der Aufenthaltsqualität und Lebensqualität zu Gunsten aller Bürger Verbesserung des Ortsbildes und des städtebaulichen Umfeldes Erschließung bzw. Umgestaltung Kreuzungsbereich Kronenstraße / Kirchplatz Anreiz für private und gewerbliche Investitionen Erschließung Herrenstraße Sicherung des Wohn- und Geschäftsstandortes Forchheim Schaffung von Gemeinbedarfseinrichtungen z. B. Jugendraum Beseitigung der Leerstände, Entkernung und Neuordnung von Grundstücken Gemeinderat Christian Pickhardt möchte wissen, was in den enthalten ist. Herr Kunst erklärt, dass dies ein Pauschalhonorar ist und darin alles enthalten ist, was mit den vorbereitenden Untersuchungen zusammenhängt. Mit der Festlegung des Sanierungsgebietes entscheidet die Gemeinde selbst zu welchen Maßnahmen der Sanierungsträger hinzugezogen wird. Dann erfolgt eine genaue Abrechnung nach Zeitaufwand. Hauptamtsleiter Michael Kindler informiert, dass dies in Endingen seit 30 Jahren so gemacht wird und sich dieses Verfahren durchaus bewährt hat. Beschluss: Der Auftrag zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wird an die Fa. Kommunalkonzept Freiburg zum Preis von ,00 vergeben. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen
9 9. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 6 vom 14. Juni 2010 Tagesordnungspunkt 3 Beschlussfassung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen und die Einholung von Stellungnahmen im Sinne der 141 und 139 BauGB Das Untersuchungsgebiet wird wie im Lageplan vom Juni 2010 umgrenzt. Dieser wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt. Im Norden: Flst. Nr. 128 Aspergstraße Straße teilw.; Flst. Nr.169 Bärenstr Straße; Flst. Nr. 171, Im Osten: Flst.Nr. 174; Flst.Nr. 175 Weg; Flst.Nr. 200/2; Flst.Nr. 201, Flst.Nr. 203, Flst.NR. 205, Flst.Nr. 206, Flst.Nr. 210, Flst.Nr. 457/2 Gehweg Hessenstraße teilweise ;Flst.Nr. 453 (Hessenstraße) Straße L-105 Flst.NR. 457/1 Gehweg (Hessenstraße) ;Flst.Nr. 439,Flst.Nr. 438/1; Flst.Nr. 437, Flst.Nr. 436, Flst.Nr. 431, Flst.Nr. 430 (Weg) Flst.Nr. 432 (Weg), Flst.Nr. 350/2 Gehweg Herrenstraße; Flst.Nr. 350 Herrenstraße STRASSE; Flst.Nr. 5178, teilw. Riegeler Straße STRASSE; Flst.NR. 367 Wyhler Straße teilw. Straße; Flst.Nr. 367/3 Teilw. Gehweg Wyhlerstraße, Im Süden: Flst.Nr. 5178, teilw. Riegeler Straße Straße; Flst.Nr. 350 (Herrenstraße) Flst.NR. 367 Wyhler Straße teilw. Straße; Flst.Nr. 367/3 Teilw. Gehweg Wyhlerstraße, Im Westen: Flst.NR. 367 Wyhler Straße teilw. Straße; Flst.Nr. 367/3 Teilw. Gehweg Wyhlerstraße, Flst.NR. 252 Adlerstraße und Kronenstraße ; Flst.Nr. 107 Weg; Flst.Nr. 105, Flst. Nr. 104; Flst.Nr. 103;Flst.Nr. 102;Flst.Nr. 101, Flst.Nr. 99; Flst.Nr. 128 Aspergstraße Straße; Flst.Nr. 94; Flst.NR. 93; Flst. Nr. 70 teilw. Ranzenstr Straße; Flst.Nr. 128 Aspergstraße Straße. Der Beschluss ist nach 141 Abs. 3 BauGB ortsüblich (Kaiserstühler Wochenbericht) bekannt zu machen. Auf die Auskunftspflicht nach 138 BauGB wird hingewiesen. Der Lageplan ist im Rathaus der Gemeinde Forchheim öffentlich ausgelegt und kann dort während der Dienstzeiten eingesehen werden. Hinweise: Der Beschluss über die Vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der Förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks,
10 10. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 6 vom 14. Juni 2010 Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen erhoben werden. ( 138 Abs. 1 BauGB). Verweigert ein Auskunftspflichtiger die Auskunft, kann ein Zwangsgeld bis 500 Euro wiederholt angedroht und festgesetzt werden ( 138 Abs. 4 i. V. m. 208 Satz 2 bis 4 BauGB). Gemeinderat Bernhard Gerber möchte wissen, ob ein Eigentümer, der nicht im Gebiet liegt, nachträglich noch einen Antrag stellen kann um in das Gebiet aufgenommen zu werden. Herr Kunst erklärt, dass dies durchaus möglich ist, jedoch am Ende ein zusammenhängendes Gebiet stehen muss. Beschluss: Der Beginn Vorbereitende Untersuchungen und die Einholung von Stellungnahmen im Sinne der 141 und 139 BauGB für das oben benannte Gebiet wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen Tagesordungspunkt 4 Instandsetzung von Feldwegen, Vergabe des Auftrages Im Haushaltsplan 2010 sind für die Sanierung der Feldwege insgesamt ,00 eingestellt. Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am beschlossen den Wirtschaftsweg Flst.Nr mit einer Breite von 3,50 m auszubauen. Bürgermeister Johann Gerber informiert, dass die Kosten nur billiger sind, wenn der Wirtschaftsweg auf nur 3 Meter ausgebaut wird. Gemeinderätin Ute Eckert möchte wissen, ob sich die Verwaltung beim Erstellen des Haushaltsplanes verkalkuliert hat, da die Kosten nun um mehr als das doppelte höher sind als eigentlich geplant. Der Vorsitzende erklärt, dass im Haushaltsplan nur ein Betrag eingestellt wurde, aber bei der Aufstellung man noch nicht wusste welcher Weg zum Ausbau kommt. Gemeinderat Bernhard Gerber gibt zu bedenken, dass diese Maßnahme die Kasse mit zusätzlich belastet. Bürgermeister Johann Gerber erklärt, dass dies aus den Rücklagen ausgeglichen werden kann,
11 11. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 6 vom 14. Juni 2010 zumal die Rücklagen gerade auch für solch eine Maßnahme angespart wurde. Beschluss: Der Auftrag wird an die Fa. Knobel Bau, Hartheim zum Preis von ,17 vergeben. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen Tagesordnungspunkt 4 Bekanntgaben Bürgermeister Johann Gerber informiert, dass die K 5146 vom voll gesperrt ist, da die Straße neu hergestellt wird. ZUR BEURKUNDUNG: Der Vorsitzende: Die Gemeinderäte: Der Schriftführer:
N i e d e r s c h r i f t Nr. 10
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