Grundlagen. steuerrechtliche Aspekte von Gehaltsnebenleistungen. Grundlagen. Grundlagen

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1 Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Aspekte von Gehaltsnebenleistungen Orlando Rabaglio Bühler & Lienert, Forchstrasse 5, 8032 Zürich Grundlagen Steuern Lohnausweis AHV/IV/EO/ALV massgebender Lohn Details Praxis UVG / BVG Abweichungen www. Steuerkonferenz.ch Art. 5 AHVG Art. 6 ff. AHVV Wegleitung über den massgebenden Lohn Grundlagen Faustregel Lohn ist alles, was im weitesten Sinne mit der Tätigkeit zu tun hat und nicht ausdrücklich Unkostenersatz darstellt Weitgehende Parallelität lität zwischen Lohnausweis und AHV Grundlagen Katalog (Beispiele) Zeit-, Stück- und Prämienlohn Förder-, Anerkennungs-, Erfolgs-Prämien jeder Art Funktionsprämien Inkonvenienzentschädigungen Schmutzzulagen, Überzeitzulagen Schulgeld 3 4 1

2 Grundlagen Katalog ( 2 ) Kosten wegen Wohnsitzwechsel (AHV: Keine Expats-Regelung) Orts- und Teuerungszulagen Gratifikationen, Boni, Gewinnbeteiligungen Vorschlagprämien Trink- und Bedienungsgelder Lohnbeiträge, usw. usw. usw Problem: Selbstdeklaration AHV Arbeitgeberpflicht Qualifikation der Entgelte Qualifikation des Status Risiko von Nachforderungen innert 5 Jahren Steuern Keine Qualifikation Bescheinigung g! 5 6 System des AHV-Gesetzes Generalklausel mit Ausnahmekatalog Art. 6 AHVV Lohnbestandteile im einzelnen Art. 7 AHVV Ausnahmen vom massgebenden Lohn Art. 8 bis AHVV Sozialleistungen bei ungenügender Vorsorge Art. 8 ter AHVV Sozialplanleistungen Naturallohn Art. 11 / 13 AHVV Klassische Ausnahmen Familienzulagen im üblichen Ausmass Gesetzliche e / (gesamt)arbeitsvertragliche ts e t ag e Grundlage Zuschuss durch Arbeitgeber nach Massgabe des Gleichbehandlungsgrundsatzes Zuwendung anlässlich besonderer Ereignisse Jubiläumsgaben b (alle 25 Jahre) Zuwendungen (Prüfungen, Heirat) bis CHF

3 Klassische Ausnahmen Beispiel 1 Übernahme von Ausbildungskosten Treuhandgesellschaft X trägt für die Steuerexperten-Kandidaten die gesamten Schul- und Prüfungskosten nebst Zurverfügungstellung von Ausbildungszeit Lösungsansatz Interessenlage? (Art. 6 Abs. 2 lit. b AHVV) Investition in Mitarbeiter Ev. Amortisationspflicht Klassische Ausnahmen Beispiel 2 Übernahme von Ausbildungskosten Schule der Erwachsenenbildung verschafft bei Unternehmungen Praktikantenplätze Einsatzbetrieb hat Ausbildungsverpflichtung und bezahlt deshalb keinen Lohn Übernimmt indessen Schulgeld von monatlich CHF Lösungsansätze Interessenlage? Schulgeld ist Lohnersatz Kein direktes Interesse des Einsatzbetriebes an Ausbildung 9 10 Spezielle Ausnahmen Reglementarische Beiträge an steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen Voraussetzungen: Steuerbefreiung nach DBG Reglementarische Grundlage Einhaltung der Gleichbehandlung / Angemessenheit Tipp: Gestaltungsmöglichkeit durch Verzicht auf Personalbeitrag Spezielle Ausnahmen Beiträge an Kranken- und Unfallversicherungen Arbeitgeber bezahlt Beiträge direkt an Versicherung Alle Arbeitnehmer werden gleichbehandelt Aber: Uebernahme von individuellen Krankenkassenbeiträgen ( Subvention ) ist massgebender Lohn Art. 8 lit. b AHVV

4 Spezielle Ausnahmen Entschädigung für Lohnausfall (Krankheit, Unfall) Lohn, wenn vom Arbeitgeber bezahlt Frei, wenn direkt von einer Versicherung an Arbeitnehmer bezahlt Lohn, wenn Arbeitgeber rückversichert ist Problem: Arbeitnehmer kann mehr erhalten als wenn er arbeiten würde! Arbeitgeber b darf Leistung soweit kürzen, bis Nettolohn erreicht. Planungsmöglichkeiten Mitarbeiterbeteiligungsrechte Spesen- und Unkostenersatz Geschäftsfahrzeug Fahrt- und Verpflegungsspesen Aus- und Weiterbildungskosten Zuweisungen an Vorsorge (kollektiv) Mitarbeiterbeteiligungsrechte Grundsätzlich beitragspflichtig Bemessung nach Massgabe der direkten Bundessteuer (Wert bei Ausgabe abzüglich Diskont für perrfrist) Häufig Umrechnung netto brutto Problem: Verabgbung bei Realisierung Ausnahmen: Gratisaktien (aus Reserven liberiert) an Aktionäre Spesen- und Unkostenersatz Unkosten sind Auslagen, die dem Arbeitnehmer bei der Ausführung seiner Arbeiten entstehen Unkosten erwachsen zusätzlich zu den üblichen Lebenshaltungskosten

5 Spesen- und Unkostenersatz Keine Unkosten Fahrtentschädigung zum gewöhnlichen Arbeitsort Regelmässige Entschädigung für Verpflegung am Arbeitsort Aber Abzug zulässig: Abonnement, das für Geschäftsreisen verwendet wird Verpflegungsentschädigung nicht in bar (Lunch- Checks, Kantine) Ermittlung der Unkosten Grundsätzlich effektive Ermittlung Nachweis ist zu erbringen (Belege) Bei Unmöglichkeit des Nachweises: AK muss schätzen Enge Anlehnung an das Steuerrecht Naturalleistungen Regelmässige Naturalleistungen Sind in der Regel Brutto-Beträge Gelegentliche Naturalleistungen (Zinsvergünstigungen, Einkaufsvorteile, Warenbezüge aus Tätigkeitsgebiet des Arbeitgebers, aus Produktion des Betriebes) Naturalleistungen Beispiel 5 Naturalleistungen (Eigentum) Arbeitgeber übergibt Arbeitnehmer einen PC aus dem Firmenbestand zu Eigentum Lösungsansatz Naturalleistung grundsätzlich pflichtig

6 Abweichungen BVG / UVG BVG-Minimum: AHV-Lohn massgebend Ausnahme: Unregelmässig fliessende Einkommen BVG-Ueberobligatorium Reglementarische Umschreibung Z.B. vertraglich vereinbarter Grundlohn inkl. Bonus in Cash Z.B. vertraglich vereinbarter Grundlohn und Entgelt aus Mitarbeiterbeteiligungsrechten nach Regeln der AHV UVG AHV-Lohn (inkl. Nebenleistungen) Vorsorgerechtliche Aspekte Lohn bestimmt Basis der Versicherungsleistungen AHV / IV / UV / ALV Beitragsfreie Nebenleistungen schmälern Sicherheit AHV-Lohn ist Berechnungsgrundlage für Bemessung des Invaliditätsgrades in der IV Nebenleistungen unberücksichtigt t Grenze der Invalidisierung rascher erreicht

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