BKK in Bayern Jahresbericht 2002/2003

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1 [ BKK in Bayern Jahresbericht 2002/2003

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3 [3 [Inhalt 4...Vorwort BKK in Bayern 6...Die Selbstverwaltung 8...Der BKK Landesverband Bayern 9...Die Mitglieder des Landesverbandes Entwicklungen 10...Gesundheitsreform Risikostrukturausgleich 14...Disease-Management-Programme 16...Praxisnetze 18...Selbsthilfeförderung 19...Gesundheitspolitische Diskussionsforen Vertragsgeschehen 22...Verhandlungen 2002/ Pflegeversicherung 25...Wirtschaftlichkeitsprüfung BKK in Bayern 27...Zahlen, Daten, Fakten 35...Impressum

4 [ Vorwort Es hat den Anschein, als würde die Betriebliche Krankenversicherung in Deutschland im selben Maße, wie sie Versicherte gewinnt, an Wohlwollen beim Gesetzgeber verlieren. Das erstaunt, wenn man davon ausgeht, dass Nachfrage ein Ausdruck von Anerkennung ist und Versicherte damit deutlich machen, dass sie dieses Angebot schätzen und vergleichbaren Offerten vorziehen. Anders der Gesetzgeber: Die Reformvorschläge zum Organisationsrecht, die im Zuge der Gesetzgebung zur Gesundheitsreform 2003 entwickelt werden, zeigen deutlich die BKK als Objekt von Maßnahmen, die zur Behinderung des Marktverhaltens und des Geschäftsbetriebes führen. Die Betriebliche Krankenversicherung ist die älteste Kassenart in Deutschland. Sie hat es im vielfältigen Veränderungsprozess für die Krankenversicherung im letzten Jahrzehnt verstanden, ihre ursprünglichen Strukturen wie die Anbindung an Trägerunternehmen und die Verankerung in der Arbeitswelt generell als Motivation für unternehmensorientiertes Handeln zu nutzen. Aus Versicherungsvereinen sind Institutionen geworden, die so weit unternehmerisch tätig sind, wie dies Körperschaften des öffentlichen Rechts zugestanden wird und die sich im Wettbewerb als vielfältiges System von Einzelelementen positionieren. Dabei ist diese Vielfalt, die den Verbrauchern Wahlmöglichkeiten und damit Freiheitsgrade eröffnet, nicht ohne Probleme für die Betriebskrankenkassen.

5 [5 Nicht nur der Gesetzgeber steht möglicherweise einer weiteren erfolgreichen Entwicklung der Betriebskrankenkassen entgegen, sondern auch der Verlust an Identität und verstärkter Egoismus, der gemeinsames Handeln erschwert. Die gewonnene Marktmacht durch Verdoppelung der Mitgliederzahlen seit 1996 kann leicht verloren gehen, wenn die Einschätzung wächst, die über 200 Betriebskrankenkassen könnten sich allein oder in wechselnden Verbünden im Vertragsgeflecht der GKV behaupten. Es ist nach wie vor eine Illusion zu glauben, dass diese 200 Betriebskrankenkassen mit 40 kassenärztlichen- und kassenzahnärztlichen Vereinigungen Verträge schließen, die dem jeweiligen Einzelinteresse einer BKK entsprechen, geschweige denn mit niedergelassenen Ärzten. Gerade die neuen Vertragsgestaltungsmöglichkeiten wie DMP oder Hausarzttarife erfordern weiterhin ein einigermaßen geschlossenes Handeln. Das Schicksal der Innungskrankenkassen, die als relevanter Vertragspartner nicht mehr wahrgenommen werden, sollte zur Nachdenklichkeit veranlassen. zieht. Hier gibt es einerseits gesetzliche Vorgaben, darüber hinaus erfordert aber auch die Stärke der immer noch monopolartig organisierten Vertragspartner geschlossenes Handeln. Strategiefähigkeit und erfolgsorientiertes Handeln setzen in der BKK-Landschaft voraus, die eigene Stärke aber auch die Schwäche zu kennen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Einige kommen sich stark, zu stark vor; andere unterschätzen die Handlungsmöglichkeiten des BKK-Systems. Es kommt in Zukunft verstärkt darauf an, zu erkennen, auf welcher Ebene erfolgreich operiert werden kann. Darüber hinaus ist es nicht nur nach der gesetzlichen Lage erforderlich und sinnvoll, dass nicht nur eine Kassenart, sondern die gesamte GKV an einem Strange Gerhard Schulte Vorsitzender des Vorstandes

6 BKK in Bayern [Die Selbstverwaltung Ernst Lang, Vorsitzender* Götz Schüßler, stellv. Vorsitzender* BKK Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter BKK Mittelfranken Erhard Gnibl Herbert Weik Stellvertreter** Hermann-Josef Theligmann Klaus Ehrlich Alfred Dietl Oechsler Provita TE KA DE-FGF N-ERGIE Provita Roland Unterguggenberger Norbert Rambow Stellvertreter** Karl-Heinz Neußner Alexander Brams BAVARIA TE KA DE-FGF N-ERGIE Nürnberger Niederbayern, Oberpfalz Manfred Schoch Albert Vetter Georg Renner Stellvertreter** Franz Spieß Paul Jogsch Harald Dümler Judith Krone Inge Pecher Horst Maschke BMW BAVARIA Faber Castell & Partner Faber Castell & Partner Krones Schott-Rohrglas Schott-Rohrglas Faber Castell & Partner Faber Castell & Partner Günther Furchtbar Claus Steigerwald Kurt Krämer Stellvertreter** Helmut Kundler BMW Faber Castell & Partner Schott-Rohrglas Krones Wolfgang Förster Audi Dr. Erich Götz Allianz Robert Kobel Allianz Dr. Gerhard Hentsch Audi Oberbayern Josef Mosinger Josef Kreipl Helmut Wunder Stellvertreter** Helmut Schumacher Joachim Springwald SBK Die Persönliche HypoVereinsbank MAN und MTU AKZENT Walter Huber Götz Schüßler Silke Wolf Stellvertreter** Erwin Schneider Werner Manzinger SBK MAN und MTU HypoVereinsbank Akzent Die Persönliche Franz Benzinger SBK * Im jährlichen Wechsel, jeweils am 1. Februar des Jahres ** In der Reihenfolge ihrer Aufstellung

7 [7 [Die Selbstverwaltung BKK Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter BKK Roland Schmittnägel textilgruppe hof Hermann Schädel Goebel Oberfranken Peter Sperling Stellvertreter** Horst Fehd Heiko Jakob Siegfried Koch Brose Goebel Waldrich Schoedel Jürgen Preil Stellvertreter** Johann Stöckl Dieter Schlegel Brose Waldrich Röslau Manfred Knöpfle Stadt Augsburg Manfred Schnoy MAN Augsburg Schwaben Peter Zettl Stellvertreter** Werner Schlosser Wolf-Rüdiger Schierz Hermann Regal MAN Augsburg AKS UPM-Kymmene MAN Augsburg Walter Graf Stellvertreter** Stefan Vollmann Stadt Augsburg AKS Unterfranken Ernst Lang Stellvertreter** Werner Noll Franz Amrhein Hans Schmidt SKD Akzo Nobel Bayern KBA SKD Josef Oppmann Stellvertreter** Winfried Hain Dietrich Spiegel KBA SKD SKD ** In der Reihenfolge ihrer Aufstellung

8 BKK in Bayern [Der BKK Landesverband Bayern Der BKK Landesverband Bayern Der BKK Landesverband Bayern ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Dachorganisation aller 32 Betriebskrankenkassen in Bayern. In seiner Hauptfunktion führt er die Vertragsverhandlungen für die Leistungsangebote seiner Mitgliedskassen durch und vertritt die Interessen der Betrieblichen Krankenversicherung innerhalb und außerhalb des Systems. Seine Mitgliedskassen unterstützt der Landesverband in allen Fragen rund um die Gesetzliche Krankenversicherung. Für die politischen Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit ist der Verband zudem als wichtiger Ansprechpartner und Meinungsbildner aktiv. zierte Dienstleistungen, sind 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Verband und in der eigenständig organisierten Prüfabteilung tätig. Der Fachbeirat Trotz zunehmender Aufgaben infolge gesetzlicher Verpflichtungen arbeitet der BKK Landesverband Bayern Landesverband und seinen Mitgliedskassen eine wich- Der Fachbeirat nimmt als Bindeglied zwischen dem nach wie vor mit einer schlanken Verwaltung: Für die tige Stellung ein. Er erörtert aktuelle gesundheitspolitisch und strategisch relevante Fragestellungen, Beratung und Information, aber auch für nutzerfinan- Sachverhalte und Aufgaben der Die bezirklichen Arbeitsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaft Geschäftsführer BKK Oberbayern Dr. Gerhard Rachor HypoVereinsbank Niederbayern/Oberpfalz Folker Freimuth Faber Castell & Partner Schwaben Hans Miczka UPM-Kymmene Franken Rudolf Zettl Provita Der Landesverband hat für vier Bezirke Arbeitsgemeinschaften von BKK gebildet. Sie fördern den Austausch der Mitglieds- und Pflegekassen untereinander sowie die Zusammenarbeit mit anderen sozialen Einrichtungen in der Region. Zudem wirken sie bei der Wahl des Verwaltungsrates des BKK Landesverbandes Bayern mit. gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Bayern sowie aktuelle Fragen zu den Vertragsbeziehungen mit den Leistungserbringern. Über den Fachbeirat wird außerdem die Arbeit der Landesgeschäftsstelle mit der der bezirklichen Arbeitsgemeinschaften verzahnt. Eine weitere Aufgabe des Fachbeirats liegt darin, bei der thematischen und inhaltlichen Vorbereitung der Vorständetagungen und -konferenzen mitzuwirken.

9 [9 [Die Mitglieder des Landesverbandes Geöffnete Betriebskrankenkassen Traditionelle Betriebskrankenkassen BKK KBA Friedrich-Koenig-Str Würzburg Tel.: 09 31/ Fax: 09 31/ BKK Akzo Nobel Bayern Glanzstoffstraße, Obernburg Tel.: / Fax: / BKK N-ERGIE Hainstr. 34, Nürnberg Tel.: 09 11/ , Fax: 09 11/ BKK FTE Andreas-Humann-Str Ebern Tel.: 09531/ Fax: / BKK Provita Eschenstr. 25, 3.Stock, Nürnberg Tel.: 09 11/ , Fax: 09 11/ BKK TE KA DE - FGF Nordostpark 14, Nürnberg Tel.: 0911/ Fax: 0911/ BKK Eberle Eberlestr. 28, Augsburg Tel.: 08 21/ , Fax: 08 21/ BKK MAN Augsburg Sebastianstr. 18, Augsburg Tel.: 0821/ , Fax: 0821/ BKK Oechsler Matthias-Oechsler-Str Ansbach Tel.: 09 81/ Fax: 09 81/ BKK UPM-Kymmene Stephingergraben12, Augsburg Tel.: 08 21/ , Fax: 08 21/ BKK AKS Zugspitzstr. 181, Augsburg Tel.: 08 21/ , Fax: 0821/ SKD BKK Gunnar-Wester-Str Schweinfurt Tel.: / Fax: / BAVARIA BKK O Brien Str Schwabach Tel.: /69 00 Fax: / BKK Stadt Augsburg Willi-Brandt-Platz 1, Augsburg Tel.: 0821/ , Fax: 0821/ BKK Goebel Coburger Str Rödental Tel.: / Fax: / BKK A.T.U Jocherstr Dachau Tel.: / Fax: / Brose BKK Ketschendorfer Str. 44, Coburg Tel.: / , Fax: / BKK Waldrich Coburg Hahnweg 116, Coburg Tel.: / , Fax: / Die Persönliche Betriebskrankenkasse (PBK) Konrad-Adenauer-Str Dachau Tel.: / Fax: 08131/ BKK textilgruppe hof Fabrikzeile Hof Tel.: / Fax: / BKK Krones Zwickauer Str Neutraubling Tel.: / Fax: / BKK Schott-Rohrglas Erich-Schott-Straße Mitterteich Tel.: / Fax: / BKK Röslau Postfach Röslau Tel.: 0 89/ Fax: 089/ Audi BKK Ettinger Str. 70, Ingolstadt Tel.: 08 41/8 87-0, Fax: 08 41/ BKK Allianz Leopoldstr. 28, München Tel.: 0 89/ , Fax: 0 89/ BKK Faber Castell & Partner Bahnhofstr Regen Tel.: / Fax: / BKK AKZENT Am Westpark 1, Ingolstadt Tel.: 08 41/ , Fax: 08 41/ BKK BMW Mengkofener Str Dingolfing Tel.: /375-0 Fax: / BKK MAN und MTU Karlsfelder Str. 209 e-f, München Tel.: 0 89/ , Fax: 0 89/ BKK Schwesternschaft Rotkreuzplatz 8, München Tel.: 0 89/ , Fax: 0 89/ SBK Putzbrunner Str. 93, München Tel.: 089/ , Fax: 089/ HypoVereinsbank BKK Arnulfstr. 27, München Tel.: 0 89/ , Fax: 0 89/ Stand: 1. Oktober 2003

10 Entwicklungen [Gesundheitsreform 2003 Der Anspruch des GKV-Modernisierungsgesetzes Wirtschaftlichkeit der Versorgung, mehr Qualität und Patientensouveränität, Effizienz der Verwaltung und stabile die Wirtschaft nicht übermäßig belastende Beitragssätze waren Ziele aller GKV-Reform-Gesetze der letzten Jahrzehnte und bleiben Daueraufgaben. Ein optimaler Stand ist nicht zu erreichen und deswegen sind der jeweiligen Lage angepasste Reformen auch in Zukunft unausweichlich. Insofern ist nichts modern am GKV-Modernisierungsgesetz, der Name also schon verunglückt. Das muss nicht heißen, dass die Inhalte des Gesetzes die Ziele nicht erreichen können. Strukturverbesserung Das erste Urteil, es handele sich beim GKV-Modernisierungsgesetz um ein Kostendämpfungsgesetz, war voreilig, obwohl die Ausgabenbegrenzung die öffentliche Diskussion zunächst beherrscht hat. Im Mittelpunkt stehen aber zweifelsfrei strukturelle Weichenstellungen, die alle Beteiligten in der nächsten Zeit in Anspruch nehmen werden. Hierzu gehören insbesondere - die mögliche Inanspruchnahme von Leistungserbringern in EU-Staaten - die Nutzenbewertung von Arzneimitteln - der Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten bei Vorsorge, Präventionsmaßnahmen oder Teilnahme an besonderen Versorgungsformen - die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte zur Übermittlung von Befunden, Diagnosen, Therapieempfehlungen und Behandlungsberichten - die verpflichtende hausarztzentrierte Versorgung und die Förderung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung - die Neuordnung der Vergütung für ambulante ärztliche Behandlung ab die Einbeziehung medizinischer Versorgungszentren in das GKV-System - die Möglichkeit ambulanter Behandlung in Krankenhäusern bei Unterversorgung und in hochspezialisierten Bereichen - und die Gründung eines Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen im Zusammenhang mit der Schaffung eines gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen und Leistungserbringer. Diese Ansätze ergänzen die wenigen wettbewerblichen Elemente im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen allerdings genutzt werden. Selbstverständlich ist dies keineswegs, wie etwa der Flop der Integrationsversorgung nach dessen Einführung zeigt. Am Beispiel der hausarztzentrierten Versorgung wird deutlich, welche Möglichkeiten für einen echten Wettbewerb bestehen. Zunächst ist es für alle Krankenkassen verpflichtend, ein solches Angebot zu unterbreiten. Die Inhalte, die qualitätsorientiert sein müssen, werden von den Krankenkassen definiert. Sie haben die Möglichkeit, auf dieser Grundlage ein Angebot an Ärzte auszuschreiben. Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, alle sich bewerbenden Ärzte in das Versorgungsmodell einzubeziehen, sondern nur diejenigen, die hierfür ausreichend qualifiziert sind. In Verbindung mit einem attraktiven Bonusangebot an ihre Versicherten kann die Krankenkasse eine hohe Beteiligung erreichen. Die Folge wäre eine weitgehende Ausgliederung der hausärztlichen Vergütung aus der bisherigen Gesamtvergütung und damit ein echtes Wettbewerbsmodell, das überkommene Strukturen weitgehend außer Kraft setzen kann.

11 [ 11 [Gesundheitsreform 2003 Die Umsetzung dieser und anderer Ansätze wird Zeit und Ausdauer benötigen. Insbesondere an der Ausdauer hat es in den letzten Jahren bei neuen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung gefehlt. Die Krankenkassen müssen jetzt nachweisen, dass sie auch ohne Zwang über den Risikostrukturausgleich in der Lage sind, sinnvolle Angebote des Gesetzgebers umzusetzen. Gestaltungsmut des Gesetzgebers Auch diesmal bleibt der Gesetzgeber bei wichtigen Impulsen auf halber Strecke stehen. Die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte beispielsweise wird in das Belieben der Versicherten gestellt. Dies hat zunächst zur Folge, dass neben der neuen Gesundheitskarte alle anderen Erfassungsinstrumente weitergeführt werden müssen. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass sich gerade diejenigen Versicherten und Leistungserbringer, deren Inanspruchnahme- bzw. Verschreibungsverhalten mehr Transparenz im Sinne der Wirtschaftlichkeit der Versorgung erforderlich macht, dieser Transparenz entziehen können. Wenn der Gesetzgeber sich aus Datenschutzgründen schon nicht traut, in einem solidarischen Sicherungssystem klare gesetzliche Pflichten einzuziehen, dann hätte die Ablehnung einer elektronischen Gesundheitskarte zumindest mit einem Malus belegt werden müssen. Die Teilöffnung der Krankenhäuser für bestimmte ambulante Versorgungsformen ist aus Wettbewerbsgründen zu begrüßen. Andererseits gehört zu einem fairen Wettbewerb, dass niedergelassene Ärzte in Praxiskliniken auch stationäre oder teilstationäre Versorgung anbieten können, soweit sie dazu die fachliche Qualifikation haben und Patienten dieses Angebot annehmen. Nur dann kann von echten wettbewerblichen Strukturen die Rede sein. Nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel sollen in Zukunft von der Krankenkasse nicht mehr bezahlt werden. Über den Sinn einer solchen Regelung kann man streiten. Wenn der Gesetzgeber sich allerdings hierfür entschieden hat, so konterkarieren die vorgesehenen Ausnahmeregelungen den Ansatz in einem Maße, dass die Verwirrung den positiven Aspekt aufheben wird. In Verbindung mit dem zu begrüßenden Wegfall der Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wird über die Ausnahmeregelungen ein Preischaos wahrscheinlich. Senkung des Beitragssatzes der GKV Der Gesetzentwurf stellt eine Senkung des allgemeinen Beitragssatzes der GKV von 14,3 auf 12,15 Prozent im Jahre 2006 in Aussicht. Um ein solches Ziel zu erreichen, sind konsequente Maßnahmen erforderlich. Diese haben ursprünglich wohl auch Akzeptanz in den Konsensgesprächen der Parteien gefunden. Erfahrungsgemäß werden allerdings die vorgesehenen Maßnahmen im Laufe des weiteren Diskussionsprozesses abgemildert, nicht dagegen die ursprünglich zu Grunde gelegte Rechnung. Dies ist auch in den letzten Wochen geschehen. Zunächst sind neben den plausiblen Entlastungen wie Leistungsausgrenzungen, Erhöhung der Zuzahlungen und Einnahmen über Tabaksteuer angeblich quantifizierbare Struktureffekte in die Rechnung aufgenommen worden. Solche Struktureffekte sind allerdings in der Vergangenheit kaum realisiert worden, da sie einmal der Einflussnahme der Beteiligten unterliegen, und zum anderen auch durch gegenläufige Entwicklungen in ihrer Wirkung nicht darstellbar sind. Weiterhin ist die sich im Jahre 2003 abzeichnende Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der GKV nicht

12 Entwicklungen [Gesundheitsreform 2003 berücksichtigt worden, die ohne Reform eine Erhöhung des durchschnittlichen Beitragssatzes von 14,3 auf 14,5 Prozent zur Folge haben würde. Daneben sind die durch den Gesetzentwurf bedingten Ausgabenmehrungen, wie die Umsetzung der Arbeitszeitregelung für Ärzte in Krankenhäusern, die Neugestaltung der Arzneimittelpreisverordnung, die Übernahme der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen etc. in der Modellrechnung nicht berücksichtigt worden. Und schließlich sind nachträgliche einschränkende Regelungen wie etwa die Beschränkung der Zuzahlung beim Arztbesuch und die Höhe der Zuzahlung in der Modellrechnung unberücksichtigt geblieben. Im Jahr 2004 ist deshalb von einem realistischen Einsparvolumen von ca. 7 Milliarden EUR und nicht von ca. 10 Milliarden EUR auszugehen. Das reduziert eine mögliche Beitragssenkung von 1,0 auf 0,7 Prozentpunkte. Unter Berücksichtigung des Schuldenabbaus und der Rücklagenauffüllung verbleiben zur Beitragssenkung mithin 0,4 Prozentpunkte, dies allerdings auf der Grundlage eines durchschnittlichen Beitragssatzes von realistisch 14,5 Prozent. Der weitere Verlauf ab 2005 ist noch schwieriger zu taxieren. Zu hoch gesteckte Ziele führen zu Enttäuschungen. Die Enttäuschten suchen einen oder mehrere Verantwortliche, in der Regel nicht bei sich selbst. Lücke Die aktuellen Finanzierungsprobleme der GKV beruhen nicht zuletzt auf den Veränderungen der finanziellen Grundlage durch Verminderung des Wachstums und Rückgang der Lohnsumme, aber auch durch Eingriffe des Gesetzgebers zu Gunsten der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eine Stabilisierung der Beitragsbemessungsgrundlagen der GKV müsste deshalb wesentlicher Bestandteil eines erfolgreichen Reformgesetzes sein. Dem trägt der Gesetzentwurf annähernd keine Rechnung, wenn man einmal davon absieht, dass in Zukunft der volle Beitragssatz auf Betriebsrenten erhoben werden soll. Diese einzige Maßnahme ist auch noch fragwürdig, da hierdurch im Verhältnis zu Lebensversicherungen auf Rentenbasis eine Ungleichheit geschaffen wird, die im Zusammenhang mit der so genannten Riester-Rente das Aus für die betriebliche Altersvorsorge sein könnte. Der Gesetzentwurf bleibt eine Antwort schuldig auf die Einbeziehung weiterer Einkommensarten zur Beitragsbemessung, zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, zur beitragsfreien Mitversicherung für nicht erwerbstätige und nicht erziehende Ehegatten und für die Beitragsbemessung bei Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern. Die Ausklammerung dieses wesentlichen Elementes einer Gesundheitsreform hat zur Folge, dass aktuell mehr über die Einführung einer Bürgerversicherung bzw. eines Kopfprämienmodells diskutiert wird, als über die strukturellen Elemente des Reformgesetzes. Wie man auch immer zu diesen Überlegungen steht, das öffentliche Interesse hieran zeigt, dass wohl kaum jemand mit dem GKV-Modernisierungsgesetz die wesentlichen Zukunftsfragen gelöst sieht. Nach der Reform ist vor der Reform. Gerhard Schulte zwischen 1. und 2. Lesung des GMG

13 [ 13 [Risikostrukturausgleich Risikostrukturausgleich Verwaltungsaufwand steigt, Kalkulierbarkeit sinkt Im Rahmen des Risikostrukturausgleichs (RSA) wurde im Jahr 2002 die neue Rekordsumme von fast 14 Milliarden EUR umverteilt. Die Betriebskrankenkassen brachten mit 7,6 Milliarden EUR über die Hälfte dieser Summe auf. Jedes BKK-Mitglied hat sich durchschnittlich mit 25 Prozent seiner Krankenversicherungsbeiträge an der Unterstützung finanzschwächerer Krankenkassen beteiligt (814 EUR je BKK-Mitglied bundesweit). Jedes Mitglied einer bayerischen BKK opferte sogar 980 EUR für den RSA. Der zur Abwicklung des Finanzausgleichs erforderliche Verwaltungsaufwand ist schon jetzt enorm. Mit dem geplanten morbiditätsorientierten RSA wird sich dieser Verwaltungsaufwand vervielfältigen. Gigantische Datenmengen müssen erfasst, verarbeitet und später geprüft werden. Dagegen sinkt die Kalkulierbarkeit des RSA dramatisch. Die sukzessive Einbindung der Disease- Management-Programme (DMP) und die stufenweise Einführung des gesamtdeutschen RSA seien hier nur beispielhaft erwähnt. Aber auch Neuerungen, die auf den ersten Blick nicht direkt mit dem RSA zusammenhängen, wie die Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) in der Krankenhausvergütung, wirken sich auf die standardisierten Leistungsausgaben und damit auf die RSA-Forderung bzw. -Verpflichtung aus. Aufgrund seiner Komplexität ist der RSA in Bezug auf Durchführbarkeit und Planbarkeit schon vor Einführung des morbiditätsorientierten Ausgleichs an seinen Grenzen angekommen. Be- und Entlastungen durch den RSA (netto) BKn AEV VdAK IKK AOK BKK EUR pro Mitglied 2002 (geschätzt)

14 Entwicklungen [Disease-Management-Programme Umsetzung DMP in Bayern Zu Beginn des Jahres 2003 war Bayern noch ein weißer Fleck auf der Landkarte der Disease-Management-Programme (DMP), obwohl die rechtliche Voraussetzung für die Finanzwirksamkeit im Risikostrukturausgleich seit einem halben Jahr in Kraft war. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) führte bundesweit bis zum Jahreswechsel den Widerstand gegen die strukturierten Behandlungsprogramme an, so dass es in Bayern zu dem Zeitpunkt, als in Nordrhein der erste DMP-Vertrag ratifiziert wurde, noch nicht einmal erste Vertragsverhandlungen gab. Als das Bundesministerium für Gesundheit kurz vor Jahreswechsel den Datensatz kürzte, den die Krankenkassen im DMP Diabetes erhalten, konnten auch die Vertragsverhandlungen in Bayern starten. Als erste Indikation wurde Diabetes mellitus Typ 2 verhandelt. Diese Indikation ist mit einer Prävalenz von ca. 5 Prozent deutlich häufiger als Brustkrebs (Prävalenz ca. 0,1Prozent); die standardisierten Leistungsausgaben liegen schätzungsweise bei einem Typ-2-Diabetiker bei ca EUR gegenüber ca EUR bei einer Brustkrebs-Patientin. Am 13. Juni 2003 unterzeichnete der BKK Landesverband Bayern einen Vertrag mit der KVB zu DMP Diabetes Typ 2. Der Startschuss für DMP war damit jedoch noch nicht gefallen, denn hierfür mussten noch Ergänzungsverträge zur Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V, zur gemeinsamen Einrichtung und zur gemeinsamen Datenstelle bzw. zur Übergangslösung der Datenstelle abgeschlossen werden. Diese Verträge wurden von allen Kassenarten gemeinsam mit der KVB verhandelt. Ein zentraler Bestandteil von DMP ist der Datenfluss für Zwecke der Programmsteuerung, Qualitätssicherung und Evaluation. Dafür ist ein umfangreicher Dokumentationsbogen durch die DMP-Ärzte auszufüllen. In den ersten DMP-Regionen, z.b. Sachsen, startete die Dokumentation auf Papier und führte zu einer Fehlerquote in Höhe von über 80 Prozent, zu einer Überlastung der Datenstelle und zu zunehmendem Unmut sowohl der Leistungserbringer als auch der Patienten mit DMP. In den bayerischen Vertragsverhandlungen wurde deshalb von allen Verhandlungspartnern die elektronische Dokumentation mit automatisierter Plausibilitätsprüfung favorisiert. Die KVB wirkt darauf hin, dass die technischen Voraussetzungen bei den Vertragsärzten für eine flächendeckende Umsetzung geschaffen werden. Voraussetzung für die Finanzwirksamkeit der DMP im Risikostrukturausgleich ist die Akkreditierung durch das Bundesversicherungsamt. Der BKK Landesverband Bayern bietet für seine Mitglieds- und Einstrahlerkassen ein Bündelungsverfahren an, das durch die Absprache mit dem Bundesversicherungsamt für alle Beteiligten mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand verbunden sein soll. Im Frühsommer 2003 wurden auch die Verhandlungen für DMP Brustkrebs aufgenommen. Im Gegensatz zu Diabetes ist bei Brustkrebs die Einbindung des stationären Sektors sowohl zur Erreichung einer hohen Programmqualität als auch für die Akkreditierung durch

15 [ 15 [Disease-Management-Programme das Bundesversicherungsamt zwingende Voraussetzung. An den kassenartenübergreifenden Verhandlungen war deshalb auf Seiten der Leistungserbringer neben der KVB auch die Bayerische Krankenhausgesellschaft beteiligt. Als Zeitpunkt für einen Vertragsabschluss ist das vierte Quartal 2003 avisiert. Die Einbindung des stationären Sektors stellt allerdings besonders hohe Anforderungen an die operative Umsetzung, insbesondere mit Blick auf das Datenmanagement. Seit 1. Mai 2003 liegt für koronare Herzkrankheit (KHK) als dritte DMP-Indikation eine Rechtsverordnung vor. Die Vertragsgestaltung bei KHK kann sich an den Diabetes-Vertrag anlehnen, so dass für diese DMP-Indikation mit einer zügigen vertraglichen Umsetzung gerechnet werden kann. Man geht davon aus, dass im Jahr 2003 auch noch eine Rechtsverordnung für die Indikationen Diabetes Typ 1 und chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen (COPD und Asthma bronchiale) verabschiedet wird. Weitere Indikationen hat der Koordinierungsausschuss zunächst für DMP nicht genannt. Unklar ist die Zukunft der DMP ab dem Jahr 2007, wenn der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich eingeführt wird ( 268 Abs. 1 SGB V). Um trotz der zunehmenden Komplexität und Tragweite der DMP weiterhin eine effektive und reibungslose operative Umsetzung der DMP sicherzustellen, wurde zum 1. Juli 2003 im BKK Landesverband Bayern eine Projektgruppe Disease-Management-Programme gebildet. Aufgaben der Projektgruppe betreffen insbesondere die Akkreditierung, das Datenmanagement, die Qualitätssicherung und Evaluation der DMP, Marketing und Vertrieb sowie die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen. Der BKK Landesverband Bayern befasst sich seit über zwei Jahren intensiv mit der Politik, Konzeption und der operativen Umsetzung der DMP. Die Webfehler der DMP insbesondere der immense Verwaltungsaufwand und die Verknüpfung mit dem Risikostrukturausgleich blieben gleichwohl bestehen. Deshalb positioniert sich der BKK Landesverband Bayern in der politischen Diskussion dahingehend weiterhin kritisch gegenüber den DMP.

16 Entwicklungen [Praxisnetze in Bayern BKK Praxisnetze Bayern Neue Netzverträge und bundesweite BKK-Beteiligung Das Jahr 2002 markiert einen wichtigen Meilenstein in der Projektentwicklung der BKK Praxisnetze Bayern. Durch die Umsetzung des Wohnortprinzips für die BKK konnte der lange währende Streit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen im Bundesgebiet über eine uneingeschränkte Beteiligung der außerbayerischen BKK an den Praxisnetzen ad acta gelegt werden. Seit Juli 2002 können alle BKK-Versicherten, deren Kasse die Teilnahme an einem der Praxisnetze gewährt, in vollem Umfang von den Netzleistungen profitieren. Bis heute haben sich insgesamt ca Netzteilnehmer eingeschrieben. Im Jahr 2003 wurden mit zwei weiteren Praxisnetzen Strukturverträge geschlossen erstmals im nördlichen Teil Bayerns. Das Praxisnetz Würzburg und Umgebung (PNWÜ) ging am 1. Juli 2003 mit über 100 Ärzten an den Start. Die Besonderheit des PNWÜ ist die von den Netzärzten eingerichtete Station für betreutes Schlafen zur Vermeidung stationärer Krankenhausaufenthalte. Hier können Patienten bis zu 48 Stunden unter ärztlicher und pflegerischer Aufsicht von ihrem behandelnden Arzt versorgt werden. Das zweite Netz, der Patient-Partner-Ärzte-Verbund (PPÄV), startete bereits am 1. April 2003 in München und Umgebung. Die beiden neuen Praxisnetze stehen stellvertretend für die Praxisnetzverträge neuer Prägung. Von Beginn an werden jährliche Zielvereinbarungen über die strukturierte Realisierung der Netzmodule und die Verbesserung der Versorgung mit den Netzärzten geschlossen. Somit wird von vornherein ein direkter Bezug zwischen den Zielen des Praxisnetzes und den Netzleistungen jedes Arztes hergestellt. Solche Zielvereinbarungen sollen ab 2003 schrittweise mit allen BKK Praxisnetzen in Bayern abgeschlossen werden. Für die grundlegende Systematik der Zielvereinbarung und des Datenmanagements wird mit der KVB eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Mit den einzelnen Praxisnetzen werden dann individuelle Versorgungsziele vereinbart, die sich nicht zuletzt anhand konkreter Ergebnisse in Form von Zahlen messen lassen können. Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit im Praxisnetz In den länger bestehenden Netzen wurden einige ambitionierte Projekte zur Verbesserung der Versorgungsqualität aufgegriffen. Führend in der Erarbeitung von Behandlungsleitlinien für chronische Erkrankungen wie Diabetes, Hypertonie, Asthma oder aber auch Depressionen ist nach wie vor das Praxisnetz Nürnberg Nord. Hier soll demnächst das Thema Alzheimer auf der Tagesordnung stehen. Der HNO-Qualitätszirkel des GO-IN in Ingolstadt hat zwischenzeitlich eine Behandlungsleitlinie für Patienten mit Ohrgeräuschen und Hörsturz erarbeitet. Auf deren Grundlage soll nun ein Konzept für die ambulante Therapie von Patienten mit Tinnitus, deren Behandlung vielfach noch stationär erfolgt, eingeführt werden. Das Praxisnetz in Zirndorf/ Landkreis Fürth, ZiF, plant nach dem 2002 erfolgten Anschluss des Ärztenetzes Fürth mit Unterstützung der BKK ein Projekt zum Hilfsmittelmanagement. Der Ärzteverbund Oberpfalz Mitte hat als erstes Praxisnetz auch eine größere Gruppe von Ärzten elektronisch vernetzt. Hier wird bereits die elektronische Vernetzung mit dem Krankenhaus geplant. Auf der Grundlage der EDV wird hier im Rahmen eines einjährigen Modellprojekts die Durchführung eines DMP für Patienten mit chronischen Rückenschmerzen erprobt.

17 [ 17 [Praxisnetze in Bayern Nachdem die BKK Arge IGV-PN zum 30. Juni 2002 aufgelöst wurde, werden deren Service-Funktionen vom BKK Landesverband in einer Projektgruppe Praxisnetze fortgeführt. Evaluation von Praxisnetzen Der BKK Landesverband und die Betriebskrankenkassen in Bayern haben erhebliche Mittel in die Einrichtung und den Betrieb von Praxisnetzen investiert. Um zu überprüfen, ob sich diese Investitionen rechnen, ist eine Untersuchung der vernetzten Versorgungsstruktur im Vergleich zur Regelversorgung außerhalb von Praxisnetzen erforderlich. Deshalb hat der BKK Landesverband Bayern im Juli 2002 mit einem wissenschaftlichen erster Ergebnisse ist für Anfang 2004 angekündigt. Die wissenschaftliche Analyse von Praxisnetzen dient der besseren Transparenz und der Kontrollmöglichkeit. Angesichts der großen Unterschiede zwischen bayerischen Praxisnetzen sollte das Evaluationsprojekt auf andere Netze ausgedehnt werden. Vom Ergebnis der Analysen kann das BKK-System die weitere finanzielle Unterstützung von Praxisnetzen abhängig machen. Institut (Lehrstuhl Prof. Braun, Universität der Bundeswehr in München) eine Vereinbarung zur Analyse des größten Praxisnetzes in Deutschland, des Ingolstädter Praxisnetze in Zahlen Praxisnetz Praxisnetz Nürnberg Nord Gesundheitsorganisation Region Ingolstadt Vertragsbeginn Ärzte Versicherte GO-IN, abge Medizin für Menschen im Praxisverbund Weilheim/ Schongau schlossen. Ein solches Projekt ist methodisch sehr anspruchsvoll, insbesondere hinsichtlich der Bildung einer Vergleichsgruppe. Als Zielgrößen Ärztenetz Herzogenaurach Ärztenetz Zirndorf/ Fürth Stadt u. Landkreis Ärzteverbund Oberpfalz Mitte Ärzteverbund Oberpfalz Nord der Analyse Regensburger Ärztenetz wurden drei Leistungsbereiche mit einer relativ guten Datenqualität ausgewählt: (1) Arbeits- Patient-Partner-Ärzte-Verbund München Praxisnetz Würzburg und Umgebung Stand: Juli 2003 unfähigkeitszeiten und Krankengeld-Zahlungen, (2) Krankenhaus-Leistungen und (3) Arzneimittel-Verschreibungen. Für den ersten Analysezeitraum, die Jahre 2000 bis 2002, konnten knapp Netzversicherte einer Vergleichsgruppe bayerischer Versicherter außerhalb von Praxisnetzen mit einer fast vier mal so hohen Gruppengröße gegenübergestellt werden. Die Veröffentlichung

18 Entwicklungen [Selbsthilfeförderung Selbsthilfeförderung auf Landesebene Mit Ausnahme der Ersatzkassen haben sich die jeweiligen Landesverbände auf eine kassenartenübergreifende Förderpraxis verständigt. Seit dem Jahr 2000 werden auf diesem Weg auch die bayerischen Selbsthilfekontaktstellen gefördert. Es ist lediglich ein Antrag bei einer der beteiligten Kassenarten zu stellen, über die Mittelvergabe wird gemeinsam entschieden. Im Jahr 2002 wurde durch die finanzielle Unterstützung erstmals die Einrichtung einer bayerischen Selbsthilfekoordinationsstelle ermöglicht, die es bis dahin in Bayern als einzigem Bundesland nicht gab. In den letzten Jahren haben sich die Förderbeträge wie folgt entwickelt: Jahr GKV Bayern BKK-Anteil ,68 EUR ,29 EUR ,37 EUR ,00 EUR ,50 EUR ,71 EUR 2003* ,00 EUR ,59 EUR *vorläufige Zahlen Folgende landesweite Selbsthilfeorganisationen wurden seit 2000 vom BKK Landesverband Bayern finanziell unterstützt und gefördert: AGUS e.v., Angehörige um Suizid, Bayreuth Aidshilfe Bayern Landesverband e.v. Bayerische AIDS Stiftung e.v., München Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankeskind e.v., Herborn Deutsche Alzheimer Gesellschaft Landesverband Bayern e.v. Bayer. Landesverband für die Rehabilitation der Aphasiker e.v. Deutscher Diabetiker Bund Landesverband Bayern e.v. Landesverband Epilepsie Bayern e.v. Bundesverband Kleinwüchsiger Menschen und ihre Familien e.v., Landesverband Bayern Landesarbeitsgemeinschaft für amb. Kardiologische Prävention und Rehabilitation in Bayern Vereinigung der Kehlkopflosen Landesverband Bayern e.v. Landesverband Bayern für Körper- und Mehrfachbehinderte e.v. Bayerische Krebsgesellschaft e.v. Frauenselbsthilfe nach Krebs, Landesverband Bayern Leukämiehilfe München e.v. Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew Landesverband Bayern e.v. Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Landesverband Bayern e.v. Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke Landesverband Bayern e.v. ArbeitsGruppe Organspende, Höslwang Deutsche Parkinson Vereinigung e.v. Landesverband Bayern Bundesverband Poliomyelitis e.v. Regionalgruppe Allgäu / Bayern Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.v. Von Recklinghausen Gesellschaft e.v. München Elternhilfe für Kinder mit Rett-Syndrom Landesverband Bayern Deutsche Rheuma-Liga, Landesverband Bayern e.v. Schädel-Hirnpatienten in Not e.v., Amberg Bayer. Verband Schlaganfallbetroffener e.v. Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten e.v. Arge Spina bifida und Hydroc (ASbH) Landesverband Bayern Deutsche ILCO Landesverband Bayern e.v. Hilfen für Stomaträger Stotterer-Selbsthilfe Bayern e.v. Landesarbeitsgemeinschaft der Freundeskreise in Bayern e.v., Selbsthilfeorgan. für Suchtkranke Deutscher Guttempler-Orden, Nürnberg (Sucht) Kreuzbund e.v. (Sucht) Informationskreis Umweltgifte und Selbsthilfe MCS e.v., Kühbach-Radersdorf Unfallopfer Bayern e.v. Darüber hinaus wurden auch Selbsthilfekontaktstellen gefördert: Landesarbeitsgemeinsch. der bayer. Selbsthilfekontaktstellen bzw. SEKO Selbsthilfekontaktstelle im Gesundheitsamt Augsburg Selbsthilfebüro Bamberg Kontakt- und Informationsstelle der Stadt Coburg KIBIS BRK Dillingen Selbsthilfekontaktstelle im Landratsamt Hassberge, Haßfurt... wir / Arbeitsgemeinschaft Hofer Selbsthilfegruppen Selbsthilfebüro Main-Spessart BRK, Karlstadt Selbsthilfekontaktstelle im Gesundheitsamt Miltenberg Selbsthilfekontaktstelle im Haus der Begegnung AWO Mühldorf Selbsthilfezentrum München Selbsthilfekontaktstelle im Gesundheitsamt Neumarkt / Opf. KISS Nürnberg KISS Regensburg Kontaktstelle der Selbsthilfegruppen Berchtesgardener Land, Bad Reichenhall Selbsthilfekontaktstelle der AWO Traunstein Selbsthilfebüro Korn e.v., Universität Ulm Selbsthilfebüro der Stadt Würzburg Selbsthilfekontaktstelle des Parität. Wohlfahrtsverbands Unterfranken, Würzburg

19 [ 19 [Gesundheitspolitische Diskussionsforen Auch im Berichtsjahr 2002/ 2003 richtete der BKK Landesverband Bayern wieder mehrere Fachtagungen aus. Neben der Erörterung aktueller gesundheitspolitischer Themen wurde auch viel Wert auf einen regen Austausch mit Organisationen, Verbänden, der Selbstverwaltung und Entscheidungsträgern aus der Politik gelegt. In einer kurzen Zusammenfassung hier die wesentlichen Veranstaltungen: BKK-Tag, Kann man die Gesetzliche Krankenversicherung (GVK) durch Privatisierung retten? Dass grundlegende Reformen dringend notwendig sind, darin sind sich Experten einig. Das Wie und Was war Thema des bayerischen BKK-Tags am 5. November 2002 in München. Die Frage der Finanzierbarkeit wurde kontrovers diskutiert. Übereinstimmende Meinungen gab es bei den Themen Leistungsqualität und -transparenz, sowie mehr Eigenverantwortung der Versicherten. Gerhard Schulte, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern, forderte, den Leistungskatalog der GKV auf das medizinisch Sinnvolle zu durchforsten. Wolfgang Kersting, Philosophieprofessor an der Universität Kiel, hielt weder von einem rein solidarischen noch von einem rein marktwirtschaftlich finanzierten Gesundheitssystem etwas. Moralisch und ökonomisch sei es sinnvoll, eine einkommensneutrale medizinische Grundversorgung mit einem differenzierten privaten Krankenversicherungsmarkt zu kombinieren, so Kersting. Die Rahmenbedingungen eines effizient arbeitenden Krankenversicherungssystems durchleuchtete Peter Bofinger, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Würzburg. Worauf es heute neben allen Reformbedürfnissen im Detail jedoch ankommt, ist ein Bauplan für das große Gebäude unserer sozialen Sicherheit, der dessen Stabilität in Anbetracht der aktuellen Probleme wie auch der Herausforderungen der Zukunft gewährleistet. Auf das Qualitätsproblem und die Einnahmeprobleme wies Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Schwartz, Mitglied und ehemaliger Vorsitzender des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, hin. Dr. Ulrich Rumm, Vorstandsvorsitzender der Vereinten Krankenversicherung AG, sprach sich als Einziger für einen völligen Systemwechsel aus. Seine Vision beinhaltet gleiche Wettbewerbsbedingungen für die gesetzliche und private Krankenversicherung, Kontrahierungszwang sowie risikogerechte Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren. Japanese Association of Retirement Housing, Eine japanische Delegation mit 20 Mitgliedern war am 27. November 2002 zu Gast beim BKK Landesverband Bayern. Den Gästen wurde das System der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und speziell auch die Betriebliche Krankenversicherung dargestellt. Gerhard Schulte, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern, erläuterte die Grundzüge und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung. Außerdem ging es um die Leistungsarten der Pflegeversicherung. Die Japanese Association of Retirement Housing stellte das System der Pflegeversicherung in Japan vor.

20 [ Entwicklungen Gesundheitspolitische Diskussionsforen Psychotherapie, Die Nachfrage nach Psychotherapien ist bei den bayerischen BKK-Versicherten in den letzten drei Jahren um 15 Prozent gestiegen Grund genug, sich über die Rolle der Psychotherapie in der Gesundheitsversorgung auszutauschen. Unter dem Titel Psychotherapie allgemeine Lebensberatung oder Krankenbehandlung? luden der BKK Landesverband Bayern, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Landeskonferenz der Richtlinien-Psychotherapieverbände Bayerns am 3. Dezember 2002 zu einer Fachtagung ein. Dabei zogen die Referenten unterschiedliche Resümees: Der ärztliche Direktor der Psychosomatischen Klinik Windach, Dr. Michael Zaudig, schätzte den Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen sehr hoch ein. Nach den Ergebnissen des Bundesgesundheitssurveys besteht bei rund einem Drittel der Bevölkerung das Risiko einer psychischen Erkrankung. Die Wirksamkeit der Psychotherapie ist unbestreitbar. Wartezeiten von durchschnittlich vier Monaten deuten sogar auf eine Unterversorgung hin. Allerdings gibt es große Unterschiede in der Versorgungsdichte. Dr. Arne Hofmann, Leiter des EMDR-Instituts Deutschland, fand vor allem die sofortige Behandlung sehr wichtig. Denn je später die Behandlung einsetze, desto größer sei die Gefahr, dass die Erkrankung chronisch werde und weitere, auch körperliche Erkrankungen, auftreten. Ministerialdirigent Dr. Maximilian Gaßner bemängelte, dass die Zulassungen bedarfsunabhängig erteilt würden. Ein weiteres Defizit: Bei der Bedarfsplanung werde nicht nach den verschiedenen psychotherapeutisch tätigen Gruppen unterschieden. Dass sich die Versicherten in Zukunft auch an den Kosten für psychotherapeutische Leistungen beteiligen müssen, hielt Gerhard Schulte, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern, für unausweichlich. Deutsches Zentrum für Qualität in der Medizin, Den Nutzen eines Deutschen Zentrums für Qualität in der Medizin hinterfragten Experten am 25. Februar 2003 bei einer Fachtagung des BKK Landesverbandes Bayern in Kooperation mit Glaxo-SmithKline und Novartis Pharma. Ein besonderer Schwerpunkt wurde dabei auf die Wirkung eines solchen Instituts für die Arzneimittelversorgung gelegt. Die Quintessenz dieser Fachtagung: Ein Qualitätszentrum ist dann sinnvoll, wenn es das Leistungsangebot wissenschaftlich bewerten kann. Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, forderte, dass offen und nicht unter dem Deckmantel eines Qualitätszentrums debattiert werden solle, wenn Leistungen rationiert werden müssten. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Steuerung des Arzneimittelmarktes hätten in der Vergangenheit viel bewirkt, betonte Ulrich Dietz, Referatsleiter beim BMGS, jedoch seien die Finanzierungsprobleme nach wie vor nicht hinreichend gelöst. Marion Wohlgemuth, Geschäftsführerin im Bereich Geschäftsstrategien und Politik bei Novartis Pharma, ging davon aus, dass es in erster Linie um Kosteneinsparungen gehen werde, erst danach um Qualität. Gerhard Schulte, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern, schlug vor, ein wissenschaftliches Institut in bereits

21 [ 21 [Gesundheitspolitische Diskussionsforen bestehende Strukturen zu integrieren und diese zu optimieren. Träger und Finanziers des Instituts müssten das BMGS, die Ärzteschaft, die Krankenhausgesellschaft sowie die Gesetzlichen Krankenkassen sein. Integrierte Versorgung, Das Fazit der sechs Referenten und rund 100 Experten fiel eindeutig aus: Die integrierte Versorgung wird viel diskutiert, von vielen gewollt, aber bisher selten gekonnt umgesetzt. In Kooperation mit AWD.pharma und Astra- Zeneca hatte der BKK Landesverband Bayern zum Thema Integrierte Versorgung Überwindung von Sektorengrenzen in der Gesundheitsversorgung. Chancen und Hindernisse nach München eingeladen. Niemand zweifelte daran, dass in Sachen Gesundheitssystem Reformbedarf bestehe. Allerdings seien für eine echte Integration die strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen unzureichend, betonte Gerhard Schulte, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern. Dr. Udo Degener-Hencke vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ging auf die Vorgaben des Gesetzgebers ein. Das Fehlen übergreifend organisierter integrierter Versorgungsprozesse sei eine wesentliche Schwachstelle in unserem Gesundheitssystem. Dass vor allem die ökonomischen Anreize nicht stimmen würden, betonte Dr. Christina Tophoven von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Und Karl-Heinz Schönbach, Leiter des Geschäftsbereichs Vertragspolitik beim BKK Bundesverband, wies darauf hin, dass durch unser zentralistisch organisiertes Gesundheitswesen häufig sowohl die Kooperation der Ärzte untereinander als auch die chronisch Kranken zu kurz kommen. Die integrierte Versorgung stelle dagegen die verlässlich organisierte, qualitätsgesicherte Medizin in den Mittelpunkt. Ein positives Beispiel für eine funktionierende integrierte Versorgung lieferte Dr. Thomas Hohenstatt, Facharzt für Allgemeinmedizin, anhand des Ärzteverbundes Oberpfalz Mitte e.v. Vorständetagung, Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung war das zentrale Thema bei der Vorständetagung vom 9. bis 11. Juli 2003 in Wildbad Kreuth. Im Rahmen der Sozialpolitischen Gespräche diskutierten Vorstände und Verwaltungsräte mit der Bayerischen Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Christa Stewens, und mit Joachim Wahnschaffe, Vorsitzender des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik unter dem Titel Sind die Zukunftsfragen gelöst? Weitere Themen in Wildbad Kreuth waren die Zukunft der vertragsärztlichen Versorgung, die aktuelle Entwicklung von Disease-Management-Programmen (DMP) in Bayern, sowie die Förderung der Prävention am Beispiel von Hautkrebs- und Mammographie-Screening.

22 Vertragsgeschehen [Verhandlungen 2002/2003 Gesamtvergütung Ärzte Die Verhandlungen über eine Gesamtvergütung der vertragsärztlichen Versorgung standen 2002 unter dem Einfluss der Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte (WOP-Gesetz). Die Vergütungen für die vertragsärztlichen Leistungen erfolgen nun nicht mehr nach den Regelungen am Sitz der jeweiligen Betriebskrankenkasse, sondern richten sich seit 1. Januar 2002 nach den für den Wohnort des Versicherten geltenden Vereinbarungen mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Ausgenommen hiervon sind Betriebskrankenkassen, die sich über nicht mehr als ein Bundesland erstrecken. Dies hat zur Folge, dass mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) nicht mehr nur die bayerischen Betriebskrankenkassen abzurechnen sind, sondern alle Betriebskrankenkassen, die in Bayern wohnende Versicherte betreuen. So hat sich die Anzahl der Betriebskrankenkassen, die mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns abrechnen, von 35 im Jahr 2001 auf 295 im Jahr 2002 erhöht. Die Zahl der maßgeblichen Mitglieder beträgt nun rund 1,5 Millionen (2001 rund 1 Million). Insgesamt umfasste das Volumen der mit der KVB zu verhandelnden Gesamtvergütung durch das WOP- Gesetz im Jahre 2002 rund 775 Mio. EUR lag diese noch bei rund 497 Mio. EUR. Für das Jahr 2002 wurde mit der KVB die Gesamtvergütung grundsätzlich nach Kopfpauschalen vereinbart. Die Rahmenbedingungen (u. a. die Umsetzung des WOP-Gesetzes) haben eine andere Vergütungsform nicht zugelassen. Eine Anhebung für das Jahr 2002 erfolgte im Rahmen der durch das BMG bekannt gegebenen Veränderungsrate in Höhe von 1,84 v. H. Daneben sind auch die Früherkennungs- und Mutterschaftsvorsorgeleistungen um 1,84 v. H. angehoben worden. Außerdem wurden im Jahr 2002 seit 1999 im Rahmen eines Strukturvertrages auch ambulante Operationen, ausgewählte belegärztliche Leistungen und ausgewählte fachärztlich-internistische Leistungen sowie hausärztliche Leistungen finanziell gefördert. Ab 1. Oktober 2002 erfolgte eine erstmalige Anhebung des Punktwertes von 4,86 Cent auf 5,00 Cent. Die Verhandlungen für das Jahr 2003 stehen unter dem Vorzeichen einer vom Gesetzgeber verordneten Null-Runde. Bei Redaktionsschluss waren die laufenden Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Arzneimittel Zum 1. April 2002 wurde die Vereinbarung zur Steuerung der Arzneimittelverordnungen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Arzneimittelvertrag) geschlossen. Der Vertrag soll die Vorgaben des Arzneimittelbudgetablösungsgesetzes umsetzen. Im Kern sieht der Vertrag vor, dass bei einer gegenüber dem übrigen Bundesgebiet geringeren Ausgabensteigerung ein Teil dieser Minderausgaben als Strukturmaßnahme an die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte wieder zurückfließt. Im 3. und 4. Quartal 2002 beteiligten sich ca. 65 Prozent der bayerischen

23 [ 23 [Verhandlungen 2002/2003 Vertragsärzte an diesem Arzneimittelprogramm mit einem Arzneimittelumsatz von 80,3Prozent. 334 Ärzte sind nach der ersten Zielerreichungskontrolle wieder aus dem Arzneimittelprogramm ausgeschieden, da sie die Zielvereinbarung nicht erreicht hatten. Nach den bisher vorliegenden Zahlen zur Ausgabenentwicklung im Arzneimittelbereich im Jahr 2002 ist bundesweit ein Ausgabenanstieg von 5,5 Prozent, in Bayern ein Anstieg von 4,5 Prozent zu verzeichnen. Dem Vertrag nach fließen den Vertragsärzten 35 Prozent der Minderausgaben als Strukturmaßnahme zu. Zahnärzte Die Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Wohnortprinzips, die aufgrund einer Übergangsvereinbarung im zahnärztlichen Bereich erst zum 1. Januar 2003 erfolgte, ist im Wesentlichen reibungslos verlaufen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die davon betroffenen Mitglieder und Kassen wird auf die Ausführungen im ärztlichen Bereich verwiesen. In dem vor dem Landesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung in Bayern geschlossenen Vergleich zwischen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns und den Krankenkassenverbänden wurde 2002 auch die Vergütung für das Jahr 2003 mit einbezogen. Durch die vom Gesetzgeber verordnete Null-Runde für das Jahr 2003 werden die Vergütungen bis zum 31. Dezember 2003 in unveränderter Höhe wie im Jahr 2002 weiter gezahlt. Zahntechniker Durch das Beitragssatzsicherungsgesetz wurde eine fünfprozentige Absenkung der zahntechnischen Laborpreise verfügt. Ebenso greift auch die im zahnärztlichen Bereich vorgesehene Null-Runde für die zahntechnischen Preise.

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