Tag des Hafeninformationssystems vom HIS-MV/SH zum HIS-NORD

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1 8. Tag des Hafeninformationssystems HIS-MV/SH Tag des Hafeninformationssystems in Rostock vom HIS-MV/SH zum HIS-NORD Februar 2015 DATEN + DIENSTE GmbH Rostock 1

2 8. Tag des Hafeninformationssystems HIS-MV/SH Agenda Ziele Anforderungen an das Hafeninformationssystem Systemerweiterung im HIS-NORD Umsetzung Zusammenfassung / Ausblick Februar 2015 DATEN + DIENSTE GmbH Rostock 2

3 8. Tag des Hafeninformationssystems HIS-MV/SH Agenda Ziele Anforderungen an das Hafeninformationssystem Systemerweiterung im HIS-NORD Umsetzung Zusammenfassung / Ausblick Februar 2015 DATEN + DIENSTE GmbH Rostock 3

4 8. Tag des Hafeninformationssystems HIS-MV/SH Ziele umfassende Erfüllung der Richtlinie 2010/65/EU NSW-Zugangsportal für alle Anwender ab Normgerechter, bidirektionaler Datenaustausch mit dem NSW-Kernsystem Weiterentwicklung des HIS-MV/SH zum HIS-NORD Februar 2015 DATEN + DIENSTE GmbH Rostock 4

5 8. Tag des Hafeninformationssystems HIS-MV/SH Agenda Ziele Anforderungen an das Hafeninformationssystem Systemerweiterung im HIS-NORD Umsetzung Zusammenfassung / Ausblick Februar 2015 DATEN + DIENSTE GmbH Rostock 5

6 8. Tag des Hafeninformationssystems HIS-MV/SH Anforderungen an das HIS-NORD Steigender Datenumfang / bidirektionaler Austausch Erhöhung der Komplexität der Verarbeitung Erfüllung von höheren Anforderungen an Sicherheit und Zuverlässigkeit Abschluss eines Service Level Agreements mit dem Bund Februar 2015 DATEN + DIENSTE GmbH Rostock 6

7 8. Tag des Hafeninformationssystems HIS-MV/SH Agenda Ziele Anforderungen an das Hafeninformationssystem Systemerweiterung im HIS-NORD Umsetzung Zusammenfassung / Ausblick Februar 2015 DATEN + DIENSTE GmbH Rostock 7

8 8. Tag des Hafeninformationssystems HIS-MV/SH Systemerweiterung Überarbeitung und Erweiterung der WEB- Applikation Neugestaltung der Schnittstellen und des Datenaustausches mit dem NSW (bisher ZMGS) Neuentwicklung der Schnittstellen zu den Reedern und anderen HIS-NORD-Nutzern Februar 2015 DATEN + DIENSTE GmbH Rostock 8

9 8. Tag des Hafeninformationssystems HIS-MV/SH Agenda Ziele Anforderungen an das Hafeninformationssystem Systemerweiterung im HIS-NORD Umsetzung Zusammenfassung / Ausblick Februar 2015 DATEN + DIENSTE GmbH Rostock 9

10 8. Tag des Hafeninformationssystems HIS-MV/SH Aufgaben Was erwartet Sie als Anwender? Welchen Herausforderungen haben wir uns zu stellen? Februar 2015 DATEN + DIENSTE GmbH Rostock 10

11 8. Tag des Hafeninformationssystems HIS-MV/SH neue Meldetypen Februar 2015 DATEN + DIENSTE GmbH Rostock 11

12 8. Tag des Hafeninformationssystems HIS-MV/SH Zusammenfassung Umfang der zu meldenden Daten steigt erheblich Herausforderung an Sie als Nutzer und uns als Entwickler und Betreiber Bereitstellung von Oberflächen und Vorgehensweisen mit Wiedererkennungswert Februar 2015 DATEN + DIENSTE GmbH Rostock 12

13 8. Tag des Hafeninformationssystems HIS-MV/SH Fragen Februar 2015 DATEN + DIENSTE GmbH Rostock 13

14 Umsetzung in Deutschland

15 RL 2002/59/EG - RL 2010/65/EU Auswirkungen und Vorteile NSW Deutschland Anlaufreferenznummer Hafenbesuch (Visit-ID) NOK-Transit (Transit-ID) Meldevorgang Fragen / Diskussion

16 Zielsetzung: Eine zeitnahe Bereitstellung von Schiffs- und Schiffsreisebezogenen Informationen zu Seeschiffen in europäischen Gewässern bei besonderen Ereignissen und im Havariefall zwischen den Mitgliedsstaaten. Informationsaustausch zu: gefährlichen / umweltschädlichen Stoffen an Bord von Seeschiffen auf der Reise aus bzw. nach europäischen Seehäfen bzw. im Transit (NOK)

17 Der Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten gemäß Richtlinie 2002/59/EG erfolgt ausschließlich über SafeSeaNet.

18 Inhalte der Richtlinie 2002/59/EG wurden in Deutschland durch die Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) in nationales Recht umgesetzt. Das Zentrale Meldesystem der Bundesrepublik Deutschland für Gefahrgut und Schiffsverkehre (ZMGS) stellt die nationale Kommunikationsplattform zum europäischen SafeSeaNet- System dar.

19 Artikel 1: Zweck dieser Richtlinie ist die Vereinfachung und Harmonisierung der Verwaltungsverfahren im Seeverkehr durch die allgemeine Nutzung elektronischer Systeme für die Datenübermittlung und durch die Rationalisierung der Meldeformalitäten. Artikel 5: Die Mitgliedstaaten akzeptieren so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. Juni 2015, dass die Meldeformalitäten in elektronischer Form vorliegen und über ein einziges Fenster ( Single window ) übermittelt werden. Artikel 7: Die Mitgliedstaaten können nur noch bis zum 1. Juni 2015 anerkennen, dass die nach einem Rechtsakt der Union vorgeschriebenen Informationen in Papierform vorgelegt werden.

20 Zukünftig brauchen Sie korrekte und aktuelle Meldedaten nur noch einmal übermitteln. Die Meldungen können Sie ab dem 01. Juni 2015 ausschließlich auf elektronischem Wege abgeben. Ab dem 01. Juni 2015 ist keine Schiffsmeldung mehr per Fax oder möglich.

21 Ab 01. Juni 2015 müssen laut EU Richtlinie Schiffsanläufe in europäischen Häfen elektronisch über ein einziges Fenster verpflichtend gemeldet werden. 01 Juni 2015 Die nationale Umsetzung der Richtlinie 2010/65/EU betrifft Meldungen zu: Hafenbesuch Einlauf in einen Hafen in Deutschland Auslauf von Schiffen aus einem Hafen in Deutschland Transitreise eines Schiffes durch den Nord-Ostsee-Kanal

22 Die nationale Meldeverpflichtung gilt für die Meldeverantwortlichen und deren meldende Stellen: Schiffseigner Reedereien Makler Kapitäne und Ihre Beauftragten Agenten

23 Meldeformalitäten aus EU Verordnungen und EU Richtlinien Zoll (EEC No 2913/92 Gemeinschaftlicher Zoll Code) Artikel 36a Grenzkontrolle (EEC No 562/2006 Schengener Grenzkontroll- Code) Artikel 7 Meldeverantworlicher ENS Bunkermeldung (Richtlinie 2002/59) Artikel 5 Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher Schiffsabfälle und Ladungsrückstände (RL 2000/59/EC) Artikel 6 Hafenanmeldung (Richtlinie 2002/59) Artikel 4 Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher Schiffssicherheit ISPS Code PSC Hafenstaatkontrolle (Verordnung EC No 725/2004) Gefahrgutanmeldung (Richtlinie 2009/16 i.v.m. RL 2002/59) Meldeverantworlicher Artikel 6 (Richtlinie 2002/59) Artikel 13 Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher

24 Meldeformalitäten abgeleitet aus internationalen Rechtsinstrumenten IMO/FAL- 1 Maritme Gesundheitserklärung (IHR, 2005) Meldeverantworlicher Gefahrgut- Meldeverantworlicher Allgemeine IMO-Erklärung IMO/FAL- 7 Manifest Meldeverantworlicher IMO/FAL-2 IMO-Fracht- Erklärung* ZOLL IMO/FAL- 6 IMO - Fahrgastliste Meldeverantworlicher * maßgeschneidert für fiskalische Zw ecke ZOLL Meldeverantworlicher IMO/FAL-3 Erklärung über die Schiffsvorräte ZOLL IMO/FAL-4 Erklärung über die persönliche Habe und W aren im IMO/FAL- 5 IMO - Besatzungsliste Meldeverantworlicher Besitz der Besatzung Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher

25 Das elektronische Melden über ein einziges nationales Fenster bringt Vorteile für alle Beteiligten: Der Austausch von Meldeinformationen in Papierform entfällt. Die Datenqualität wird durch das elektronische Melden verbessert. Redundant geforderte Informationen brauchen nur noch einmal eingegeben werden. Schnellere Übermittlung an die jeweils berechtigten Behörden.

26 Zusätzlich erleichtern harmonisierte Meldeverpflichtungen für den Besuch deutscher Häfen und die Transitreise durch den Nord-Ostsee- Kanal den Datenaustausch mit den zuständigen Behörden. Hafen

27 Das National Single Window Deutschland (NSW) ist die technische Umsetzung der Anforderungen der nationalen Rechtsvorschriften in Umsetzung der Richtlinie 2010/65/EG. NSW Modul HIS NSW NSW Modul Behörde Melder HIS NSW Modul Melde-Client NSW Kernsystem HIS NSW Modul HIS Behörde Behörde

28 Der neue Anmeldevorgang beinhaltet eine Anlaufreferenznummer, die der Meldeverantwortliche vor den eigentlichen Schiffsmeldungen beantragt. Es liegt beim Meldeverantwortlichen, diese Anlaufreferenznummer an alle weiterzugeben, die Meldungen zu diesem Hafenbesuch oder dieser Transitreise abgeben. Die Beantragung, sowie die folgenden Meldungen können über die im Verkehrsblatt bekanntgemachten Meldestellen erfolgen.

29 Diese eindeutige Referenznummer ist für die Abgabe von Meldungen für einen Hafenbesuch (Visit-ID) oder eine Transitreise durch den Nord- Ostsee-Kanal (Transit-ID) erforderlich. SEC DERSK-2015-HROLWP Alle nachfolgenden Meldungen sind durch diese Anlaufreferenznummer verknüpft. DERSK-2015-HROLWP SHI P ATD DERSK-2015-HROLWP SEC ATA DERSK-2015-HROLWP DERSK-2015-HROLWP DERSK-2015-HROLWP

30 Die Visit-ID setzt sich aus dem Hafencode des Anlaufhafens, der Jahreszahl der vor. Ankunft im Anlaufhafen und einem generierten 6-stelligen Buchstabencode zusammen. DERSK-2015-QEOZBG Die Transit-ID setzt sich aus dem festen Code ZZNOK, der Jahreszahl der vor. Ankunft an der Eingangsschleuse des NOK und einem generierten 6-stelligen Buchstabencode zusammen. ZZNOK-2015-ASNUTR

31 Ein Hafenbesuch ist definiert als Hafenanlauf, Hafenaufenthalt und Hafenauslauf eines Schiffes im deutschen Hoheitsgebiet. DERSK

32 Für jeden einzelnen Hafenbesuch eines deutschen Hafens wird eine eigene Visit-ID beantragt. Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung einer Visit-ID kann die Abgabe von Meldungen in elektronischer Form erfolgen. Wie gewohnt, werden Meldungen abgegeben: bei Verlassen des letzten Hafens vor Einlaufen in den Anlaufhafen während des Hafenaufenthaltes bei Auslaufen aus dem Anlaufhafen

33 Schiffsanmeldung (Visit-ID) Meldung für erweiterte Überprüfung Verkehrsmeldung Ankunft (nur ATA) Verkehrsmeldung Abfahrt (nur ATD) Vor der ersten Meldung nach Ankunft 72 h im voraus nach Abfahrt Einkommend Hafenaufenthalt Ausgehend Beim Verlassen des letzten Hafens Gefahrgutmeldung Ankunft Verkehrsmeldung Ankunft (nur Personen an Bord) 24 h im voraus Verkehrsmeldung Ankunft (ohne Personen an Bord, ohne ATA) Hafenmeldung Abfallmeldung Meldung Seegesundheit Grenzpolizeiliche Meldung Sicherheitsmeldung vor dem Auslaufen Verkehrsmeldung Abfahrt (ohne ATD) Gefahrgutmeldung Abfahrt

34 Transitreise durch den NOK bedeutet, dass bei einem Kanaltransit kein deutscher Hafen letzter Auslaufhafen oder nächster Anlaufhafen ist. PLSZZ NLEEM ZZNOK

35 Für jede Transitreise durch den Nord-Ostsee-Kanal wird eine eigene Transit-ID beantragt. Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung einer Transit-ID kann die Abgabe von Meldungen in elektronischer Form erfolgen. Wie gewohnt, werden Meldungen abgegeben: bei Verlassen des letzten Hafens 24 h vor Erreichen des Nord-Ostsee-Kanals vor Verlassen des Nord-Ostsee-Kanals

36 Schiffsanmeldung (Transit-ID) Vor der ersten Meldung Erreichen dt. Hoheitsgebiet NOK Passage Beim Verlassen des letzten Hafens Gefahrgutmeldung Ankunft Verkehrsmeldung Ankunft (nur Personen an Bord) 24 h vor Erreichen NOK Verkehrsmeldung Ankunft (ohne Personen an Bord) Meldung Seegesundheit Grenzpolizeiliche Meldung Sicherheitsmeldung Vor Verlassen des NOK Verkehrsmeldung Abfahrt (nur Personen an Bord)

37 Meldeklassen und Attribute Anmeldung Meldungen Rückmeldungen Violations

38 Fachlich zusammengehörende Informationen (Attribute) werden für die technische Umsetzung der Meldeverpflichtungen in Meldeklassen gekapselt. Ein Attribut befindet sich immer nur in genau einer Meldeklasse. Eine Beschreibung der Attribute der Meldeklassen ist in der NSW Infobroschüre zu finden.

39 Verkehrsmeldung Ankunft VOYA POB ARR SHIP FUEL ARR DRAFT ARR TOW ARR ATA Hafenmeldung CAPT NAME INFO PORT CAR- GO SER- VICE Verkehrsmeldung Abfahrt VOYA POB DEP SHIP FUEL DEP DRAFT DEP TOW DEP ATD Hafenstaatkontrollmeldung PRE 72H Gefahrgutmeldung Ankunft DPG ARR Gefahrgutmeldung Abfahrt DPG DEP Sicherheitsmeldung SEC Gesundheitsmeldung MDH Grenzpolizeiliche Meldung BPOL PASS CREW Abfallmeldung WASTE

40 Verteilung der Meldeklasse Personen an Bord NSW NSW Modul SSN NSW Modul HIS NSW Modul UM HIS Melder NSW Modul Melde-Client NSW Kernsystem Havariekommando HIS NSW Modul HIS Hafenamt HIS NSW Modul HIS Gesundheitsamt

41 Anmelden (Beantragen einer Anlaufreferenznummer) Eine Anmeldung ist notwendig bevor Meldungen abgegeben werden können. Nach der Anmeldung erhält man die für die nachfolgenden Meldungen benötigte Anlaufreferenznummer. Bei einer Anmeldung werden IMO-Nummer des Schiffes, LOCODE des Anlaufhafens und das voraussichtliche Ankunftsdatum im Anlaufhafen angegeben. Update Eine Anmeldung kann nicht aktualisiert werden. Storno Weiteres Melden auf diese Anlaufreferenznummer ist nicht mehr möglich. Die Anlaufreferenznummer wird für neue Meldungen und updates auf bestehende Meldungen blockiert.

42 Eine Anmeldungen besteht aus: Eindeutiger Identifikator ClientRequestID Kopfdaten Meldezeitstempel Meldezeitstempel Melderdetails Detaillierte Fachdaten der Anmeldung Melder Details SchiffsID HafenID ETA (Datum) Fachl. Meldeinhalt

43 Melden Zum Melden wird eine Anlaufreferenznummer angegeben. Sobald eine Meldeklasse belegt ist, kann diese nicht mehr von Personen anderer Organisationen bemeldet werden. Initiales Melden ist nur auf noch nicht bemeldete Meldeklassen möglich. Update Bei einem update werden die Daten einer nicht fremd belegten Meldeklasse erneut vollständig abgegeben. Inhalte werden dabei nicht mit denen von vorherigen Meldungen kumuliert. Reset Bei reset wird eine nicht fremd belegte Meldeklasse komplett zurückgesetzt. Die Meldeklasse wird wieder für initiale Meldungen freigegeben.

44 Eine Meldung (Meldeklasse) besteht aus: Eindeutiger Identifikator Kopfdaten Visit-ID/Transit-ID Meldezeitstempel Melderdetails Detaillierte Fachdaten der jeweiligen Meldeklasse ClientRequestID Visit-I D/Transit-I D Meldezeitstempel Melder Details POB DEP Fachl. Meldeinhalt

45 Rückmeldung nach Abgabe einer Meldung: Annahme Meldung wurde akzeptiert Fehlermeldung Meldung wurde abgelehnt. Annahme mit Violations Meldung wurde angenommen, zur Erfüllung der Meldepflicht ist die Meldung jedoch entsprechend der Violations korrigiert oder ergänzt erneut abzugegeben.

46 Beispiel einer Violation in der Meldeklasse MDH MDH Datenfeld Ist während der Reise eine Person an Bord aus einer anderen Ursache als infolge eines Unfalls gestorben? (j/n) Wenn ja, Angabe der Gesamtanzahl der Todesfälle. Wert ja Bei Wert = ja zur ersten Frage ist die nächste Frage verpflichtend zu beantworten. Die verpflichtende Angabe des Wertes zu..anzahl der Todesfälle wurde nicht in der Meldung der Meldeklasse MDH übermittelt. Violation : Die Angabe zur Gesamtanzahl der Todesfälle fehlt.

47 Violation Eine Meldung enthält Informationen, die als Erstinformation eine Relevanz haben, deshalb werden die Daten der Meldung in dieser unvollständigen Form an die jeweiligen Behörden weiterverteilt. Über die Melderdetails kann die Behörde sich bei Rückfragen direkt an den Melder wenden. Eine Meldeverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn alle dazugehörigen Meldeklassen akzeptiert wurden und keine Violations mehr rückgemeldet wurden.

48 Aktuelle Informationen finden Sie auf: Die NSW-Infobroschüre mit wichtigen Informationen zu den einzelnen Meldungen können Sie dort herunterladen. Die Print-Version erhalten Sie bei den entsprechenden Behörden oder Ihrem Hafeninformationssystem-Betreiber.

49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen?

50 Erstellung des Foliensatzes: Patrick Baum Projektverantwortlicher: Werner Brunet

51 Business to Motorways of the Sea Vereinfachter Datenaustausch auf europäischer Ebene Britta Schreiber Hafen Hamburg Marketing e.v. (HHM) 10. Februar

52 Was erwartet Sie? 1. Projektvorstellung B2MoS 2. Einsatz elektronischer Dokumente 3. Elektronischer Datenaustausch Seehafenterminals/Binnenreedereien 4. Testweise Einbindung Binnenschifffahrt in die FLZ 5. Online-Informationsplattform 6. Informationsmaterial zu RL 2010/65/EU 2

53 1. B2MoS-Projekt Projekt: Business to Motorways of the Sea B2MoS Kofinanziert durch: Europäische Union, Transeuropäisches Verkehrsnetz, Motorways of the Sea-Call 2012 Projektlaufzeit: 1. Juli Dezember 2015 Partner: 22 Partner und zahlreiche Stakeholder aus Spanien, Italien, Slowenien, Griechenland, Großbritannien, Deutschland 3

54 1. B2MoS-Projekt Ziel: 1) Vorbereitung der Systeme von Hafenbehörden und der maritimen Wirtschaft auf die Anforderungen von RL 2010/65/EU 2) Bereitstellung von interoperablen elektronischen Dokumenten und Nachrichten (z.b. e-sea waybill, e-invoice, e-t2l) zur Steigerung der Effizienz von Tür-zu-Tür MoS-Lieferketten und Erleichterung des intraeuropäischen Handels verstärkte Nutzung von SSS Netzwerk aus integrierten MoS-Transportketten durch optimale Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger 4

55 1. B2MoS-Projekt ACTIVITY 1. Interoperability in Door-to-Door MoS Supply Chains ACTIVITY 2. Trade and Transport Facilitation Initiatives in MoS ACTIVITY 3. Support for Regulation Compliance Systems in MoS ACTIVITY 4. Communication and Training ACTIVITY 5. Management and Coordination 5

56 2. Einsatz elektronischer Dokumente Gründe für elektronische Dokumente: - Verringerung des Arbeitsaufwands - Harmonisierung von Dokumenten Single European Transport Area - Porto sparen bzw. grundsätzlich ca % Kostenersparnis ggü. normalem Postversand & Bearbeitung - CO2-Ersparnis (Transport-/Druckersparnis; Ressource efficient transport system ) - e-invoice: standardisierter und schnellerer Bezahlvorgang, weniger menschliche Fehler - e-manifest (z.b. EDIFACT)/e-T2L zur schnelleren Bearbeitung des Zollstatus 6

57 2. Einsatz elektronischer Dokumente Problematik: - ca. 450 unterschiedliche Standards in verschiedenen Unternehmen national sowie europaweit (PDF, XML, EDI, etc.) - unterschiedliche Datensätze, -systeme je Transportmodi (Bahn, Feeder, LKW) für Umfuhren o. Zugzusammensetzung - Datenvalidierung und -zugang (unterschiedliche Sichtungstiefen) - verschiedene Plattformen (unterschiedliche Investionskosten, Möglichkeiten Datenaustausch) - nach Analyse nutzen nur 5% oder weniger in der maritimen-, Logistikwirtschaft e- invoice in Deutschland - Kunden erwarten kaum bis keine Kostenersparnis - Anpassung der betriebsinternen Prozesse schreckt ab im Projekt sollen europaweite Lösungsansätze verfolgt werden, um die Verwendung elektronischer Dokumente attraktiver zu gestalten 7

58 3. Elektronischer Datenaustausch Seehafenterminals/Binnenreedereien Status quo (zu Beginn der Analyse): Austausch von Informationen in Papierform, PDF, bestenfalls XLS-Dateien Folge: erhöhter Arbeits- und Zeitaufwand bei manueller Übertragung der Daten in interne Systeme höhere Fehlerrate Mögliche Lösung: Entwicklung einer elektronischen Schnittstelle/Converter zwischen den verschiedenen Systemen durch DAKOSY Lade- und Löschlisten können elektronisch im Voraus übertragen werden, Abwicklung an den Seehafenterminals wird vereinfacht/beschleunigt 8

59 4. Testweise Einbindung Binnenschifffahrt in die FLZ Feeder Logistik Zentrale (FLZ): koordiniert Großteil der Feederanläufe im Hamburger Hafen fungiert als zentrale Kommunikationsplattform zwischen Terminals, Reedereien, Behörden etc. Status quo (zu Beginn der Analyse): Binnenreedereien organisieren Rundlauf zwischen Terminals Folge: erhöhter Organisations- und Kommunikationsaufwand für Reedereien und Terminals Mögliche Lösung: Über FLZ Rundlauf durch den Hafen optimieren Einbindung in System der FLZ ermöglicht Überblick über die Terminals sowie mögliche Verspätungen oder frühere Abfahrten/freigewordene Liegeplätze 9

60 5. Online-Informationsplattform Ziel zum Ende der Projektlaufzeit: - Online-Informationsplattform auf Projekthomepage - Download Projektergebnisse zu den einzelnen Aktivitäten - Informationsmöglichkeiten für Interessierte 10

61 6. Informationsmaterial zu RL 2010/65/EU Informationshandbücher (deutsch/englisch) Informationsvideos (deutsch/englisch) 11

62 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Britta Schreiber (HHM)

63 Business to Motorways of the Sea Vereinfachter Datenaustausch auf europäischer Ebene Britta Schreiber Hafen Hamburg Marketing e.v. (HHM) 17. April

64 Was erwartet Sie? 1. Projektvorstellung B2MoS 2. Einsatz elektronischer Dokumente 3. Elektronischer Datenaustausch Seehafenterminals/Binnenreedereien 4. Testweise Einbindung Binnenschifffahrt in die FLZ 5. Online-Informationsplattform 6. Informationsmaterial zu RL 2010/65/EU 2

65 1. B2MoS-Projekt Projekt: Business to Motorways of the Sea B2MoS Kofinanziert durch: Europäische Union, Transeuropäisches Verkehrsnetz, Motorways of the Sea-Call 2012 Projektlaufzeit: 1. Juli Dezember 2015 Partner: 22 Partner und zahlreiche Stakeholder aus Spanien, Italien, Slowenien, Griechenland, Großbritannien, Deutschland 3

66 1. B2MoS-Projekt Ziel: 1) Vorbereitung der Systeme von Hafenbehörden und der maritimen Wirtschaft auf die Anforderungen von RL 2010/65/EU 2) Bereitstellung von interoperablen elektronischen Dokumenten und Nachrichten (z.b. e-sea waybill, e-invoice, e-t2l) zur Steigerung der Effizienz von Tür-zu-Tür MoS-Lieferketten und Erleichterung des intraeuropäischen Handels verstärkte Nutzung von SSS Netzwerk aus integrierten MoS-Transportketten durch optimale Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger 4

67 1. B2MoS-Projekt ACTIVITY 1. Interoperability in Door-to-Door MoS Supply Chains ACTIVITY 2. Trade and Transport Facilitation Initiatives in MoS ACTIVITY 3. Support for Regulation Compliance Systems in MoS ACTIVITY 4. Communication and Training ACTIVITY 5. Management and Coordination 5

68 2. Einsatz elektronischer Dokumente Gründe für elektronische Dokumente: - Verringerung des Arbeitsaufwands - Harmonisierung von Dokumenten Single European Transport Area - Porto sparen bzw. grundsätzlich ca % Kostenersparnis ggü. normalem Postversand & Bearbeitung - CO2-Ersparnis (Transport-/Druckersparnis; Ressource efficient transport system ) - e-invoice: standardisierter und schnellerer Bezahlvorgang, weniger menschliche Fehler - e-manifest (z.b. EDIFACT)/e-T2L zur schnelleren Bearbeitung des Zollstatus 6

69 2. Einsatz elektronischer Dokumente Problematik: - ca. 450 unterschiedliche Standards in verschiedenen Unternehmen national sowie europaweit (PDF, XML, EDI, etc.) - unterschiedliche Datensätze, -systeme je Transportmodi (Bahn, Feeder, LKW) für Umfuhren o. Zugzusammensetzung - nach Analyse nutzen nur 5% oder weniger in der maritimen-, Logistikwirtschaft e- invoice in Deutschland - Kunden erwarten kaum bis keine Kostenersparnis - Anpassung der betriebsinternen Prozesse schreckt ab im Projekt sollen europaweite Lösungsansätze verfolgt werden, um die Verwendung elektronischer Dokumente attraktiver zu gestalten 7

70 3. Elektronischer Datenaustausch Seehafenterminals/Binnenreedereien Status quo (zu Beginn der Analyse): Austausch von Informationen in Papierform, PDF, bestenfalls XLS-Dateien Folge: erhöhter Arbeits- und Zeitaufwand bei manueller Übertragung der Daten in interne Systeme höhere Fehlerrate Mögliche Lösung: Entwicklung einer elektronischen Schnittstelle/Converter zwischen den verschiedenen Systemen durch DAKOSY Lade- und Löschlisten können elektronisch im Voraus übertragen werden, Abwicklung an den Seehafenterminals wird vereinfacht/beschleunigt 8

71 4. Testweise Einbindung Binnenschifffahrt in die FLZ Feeder Logistik Zentrale (FLZ): koordiniert Großteil der Feederanläufe im Hamburger Hafen fungiert als zentrale Kommunikationsplattform zwischen Terminals, Reedereien, Behörden etc. Status quo (zu Beginn der Analyse): Binnenreedereien organisieren Rundlauf zwischen Terminals Folge: erhöhter Organisations- und Kommunikationsaufwand für Reedereien und Terminals Mögliche Lösung: Über FLZ Rundlauf durch den Hafen optimieren Einbindung in System der FLZ ermöglicht Überblick über die Terminals sowie mögliche Verspätungen oder frühere Abfahrten/freigewordene Liegeplätze 9

72 5. Online-Informationsplattform Ziel zum Ende der Projektlaufzeit: - Online-Informationsplattform auf Projekthomepage - Download Projektergebnisse zu den einzelnen Aktivitäten - Informationsmöglichkeiten für Interessierte 10

73 6. Informationsmaterial zu RL 2010/65/EU Informationshandbücher (deutsch/englisch) Informationsvideos (deutsch/englisch) 11

74 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Britta Schreiber (HHM)

75 Umsetzung in Deutschland

76 RL 2002/59/EG - RL 2010/65/EU Auswirkungen und Vorteile NSW Deutschland Anlaufreferenznummer Hafenbesuch (Visit-ID) NOK-Transit (Transit-ID) Meldevorgang Fragen / Diskussion

77 Zielsetzung: Eine zeitnahe Bereitstellung von Schiffs- und Schiffsreisebezogenen Informationen zu Seeschiffen in europäischen Gewässern bei besonderen Ereignissen und im Havariefall zwischen den Mitgliedsstaaten. Informationsaustausch zu: gefährlichen / umweltschädlichen Stoffen an Bord von Seeschiffen auf der Reise aus bzw. nach europäischen Seehäfen bzw. im Transit (NOK)

78 Der Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten gemäß Richtlinie 2002/59/EG erfolgt ausschließlich über SafeSeaNet.

79 Inhalte der Richtlinie 2002/59/EG wurden in Deutschland durch die Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) in nationales Recht umgesetzt. Das Zentrale Meldesystem der Bundesrepublik Deutschland für Gefahrgut und Schiffsverkehre (ZMGS) stellt die nationale Kommunikationsplattform zum europäischen SafeSeaNet- System dar.

80 Artikel 1: Zweck dieser Richtlinie ist die Vereinfachung und Harmonisierung der Verwaltungsverfahren im Seeverkehr durch die allgemeine Nutzung elektronischer Systeme für die Datenübermittlung und durch die Rationalisierung der Meldeformalitäten. Artikel 5: Die Mitgliedstaaten akzeptieren so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. Juni 2015, dass die Meldeformalitäten in elektronischer Form vorliegen und über ein einziges Fenster ( Single window ) übermittelt werden. Artikel 7: Die Mitgliedstaaten können nur noch bis zum 1. Juni 2015 anerkennen, dass die nach einem Rechtsakt der Union vorgeschriebenen Informationen in Papierform vorgelegt werden.

81 Zukünftig brauchen korrekte und aktuelle Meldedaten nur noch einmal übermittelt zu werden. Die Meldungen können ab dem 01. Juni 2015 ausschließlich auf elektronischem Wege abgeben werden. Ab dem 01. Juni 2015 ist keine Schiffsmeldung mehr per Fax oder möglich.

82 Ab 01. Juni 2015 müssen laut EU Richtlinie Schiffsanläufe in europäischen Häfen elektronisch über ein einziges Fenster verpflichtend gemeldet werden. 01 Juni 2015 Die nationale Umsetzung der Richtlinie 2010/65/EU betrifft Meldungen zu: Hafenbesuch Einlauf in einen Hafen in Deutschland Auslauf von Schiffen aus einem Hafen in Deutschland Transitreise eines Schiffes durch den Nord-Ostsee-Kanal

83 Die nationale Meldeverpflichtung gilt für die Meldeverantwortlichen und deren meldende Stellen: Schiffseigner Reedereien Makler Kapitäne und Ihre Beauftragten Agenten

84 Meldeformalitäten aus EU Verordnungen und EU Richtlinien Zoll (EEC No 2913/92 Gemeinschaftlicher Zoll Code) Artikel 36a Grenzkontrolle (EEC No 562/2006 Schengener Grenzkontroll- Code) Artikel 7 Meldeverantworlicher ENS (Richtlinie 2002/59) Artikel 5 Bunkermeldung Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher Schiffsabfälle und Ladungsrückstände (RL 2000/59/EC) Artikel 6 Hafenanmeldung (Richtlinie 2002/59) Artikel 4 Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher Schiffssicherheit ISPS Code PSC Hafenstaatkontrolle Meldeverantworlicher (Verordnung EC No 725/2004) Artikel 6 Gefahrgutanmeldung (Richtlinie 2002/59) Artikel 13 (Richtlinie 2009/16 i.v.m. RL 2002/59) Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher

85 Meldeformalitäten abgeleitet aus internationalen Rechtsinstrumenten Maritme Gesundheitserklärung IMO/FAL- 1 (IHR, 2005) Meldeverantworlicher Allgemeine IMO-Erklärung IMO/FAL- 7 Gefahrgut- Meldeverantworlicher Manifest Meldeverantworlicher IMO/FAL-2 IMO-Fracht- Erklärung* ZOLL IMO/FAL- 6 IMO - Fahrgastliste Meldeverantworlicher * maßgeschneidert für fiskalische Zwecke ZOLL Meldeverantworlicher IMO/FAL-3 Erklärung über die Schiffsvorräte ZOLL IMO/FAL-4 Erklärung über die persönliche Habe und Waren im IMO/FAL- 5 IMO - Besatzungsliste Meldeverantworlicher Besitz der Besatzung Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher

86 Das elektronische Melden über ein einziges nationales Fenster bringt Vorteile für alle Beteiligten: Der Austausch von Meldeinformationen in Papierform entfällt. Die Datenqualität wird durch das elektronische Melden verbessert. Redundant geforderte Informationen brauchen nur noch einmal eingegeben werden. Schnellere Übermittlung an die jeweils berechtigten Behörden.

87 Zusätzlich erleichtern harmonisierte Meldeverpflichtungen für den Besuch deutscher Häfen und die Transitreise durch den Nord-Ostsee- Kanal den Datenaustausch mit den zuständigen Behörden. Hafen

88 Das National Single Window Deutschland (NSW) ist die technische Umsetzung der Anforderungen der nationalen Rechtsvorschriften in Umsetzung der Richtlinie 2010/65/EG. NSW Modul HIS NSW NSW Modul Behörde Melder HIS NSW Modul Melde-Client NSW Kernsystem HIS NSW Modul HIS Behörde Behörde

89 Der neue Anmeldevorgang beinhaltet eine Anlaufreferenznummer, die der Meldeverantwortliche vor den eigentlichen Schiffsmeldungen beantragt. Es liegt beim Meldeverantwortlichen, diese Anlaufreferenznummer an alle weiterzugeben, die Meldungen zu diesem Hafenbesuch oder dieser Transitreise abgeben. Die Beantragung, sowie die folgenden Meldungen können über die im Verkehrsblatt bekanntgemachten Meldestellen erfolgen.

90 Diese eindeutige Referenznummer ist für die Abgabe von Meldungen für einen Hafenbesuch (Visit-ID) oder eine Transitreise durch den Nord- Ostsee-Kanal (Transit-ID) erforderlich. SEC DERSK-2015-HROLWP Alle nachfolgenden Meldungen sind durch diese Anlaufreferenznummer verknüpft. DERSK-2015-HROLWP SHIP ATD DERSK-2015-HROLWP SEC ATA DERSK-2015-HROLWP DERSK-2015-HROLWP DERSK-2015-HROLWP

91 Die Visit-ID setzt sich aus dem Hafencode des Anlaufhafens, der Jahreszahl der vor. Ankunft im Anlaufhafen und einem generierten 6-stelligen Buchstabencode zusammen. DERSK-2015-QEOZBG Die Transit-ID setzt sich aus dem festen Code ZZNOK, der Jahreszahl der vor. Ankunft an der Eingangsschleuse des NOK und einem generierten 6-stelligen Buchstabencode zusammen. ZZNOK-2015-ASNUTR

92 Ein Hafenbesuch ist definiert als Hafenanlauf, Hafenaufenthalt und Hafenauslauf eines Schiffes im deutschen Hoheitsgebiet. DERSK

93 Für jeden einzelnen Hafenbesuch eines deutschen Hafens wird eine eigene Visit-ID beantragt. Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung einer Visit-ID kann die Abgabe von Meldungen in elektronischer Form erfolgen. Wie gewohnt, werden Meldungen abgegeben: bei Verlassen des letzten Hafens vor Einlaufen in den Anlaufhafen während des Hafenaufenthaltes bei Auslaufen aus dem Anlaufhafen

94 Schiffsanmeldung (Visit-ID) Meldung für erweiterte Überprüfung Verkehrsmeldung Ankunft (nur ATA) Verkehrsmeldung Abfahrt (nur ATD) Vor der ersten Meldung nach Ankunft 72 h im voraus nach Abfahrt Einkommend Hafenaufenthalt Ausgehend Beim Verlassen des letzten Hafens Gefahrgutmeldung Ankunft Verkehrsmeldung Ankunft (nur Personen an Bord) 24 h im voraus Verkehrsmeldung Ankunft (ohne Personen an Bord, ohne ATA) Hafenmeldung Abfallmeldung Meldung Seegesundheit Grenzpolizeiliche Meldung Sicherheitsmeldung vor dem Auslaufen Verkehrsmeldung Abfahrt (ohne ATD) Gefahrgutmeldung Abfahrt

95 Transitreise durch den NOK bedeutet, dass bei einem Kanaltransit kein deutscher Hafen letzter Auslaufhafen oder nächster Anlaufhafen ist. PLSZZ NLEEM ZZNOK

96 Für jede Transitreise durch den Nord-Ostsee-Kanal wird eine eigene Transit-ID beantragt. Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung einer Transit-ID kann die Abgabe von Meldungen in elektronischer Form erfolgen. Wie gewohnt, werden Meldungen abgegeben: bei Verlassen des letzten Hafens 24 h vor Erreichen des Nord-Ostsee-Kanals vor Verlassen des Nord-Ostsee-Kanals

97 Schiffsanmeldung (Transit-ID) Vor der ersten Meldung Erreichen dt. Hoheitsgebiet NOK Passage Beim Verlassen des letzten Hafens Gefahrgutmeldung Ankunft Verkehrsmeldung Ankunft (nur Personen an Bord) 24 h vor Erreichen NOK Verkehrsmeldung Ankunft (ohne Personen an Bord) Meldung Seegesundheit Grenzpolizeiliche Meldung Sicherheitsmeldung Vor Verlassen des NOK Verkehrsmeldung Abfahrt (nur Personen an Bord)

98 Meldeklassen und Attribute Anmeldung Meldungen Rückmeldungen Violations

99 Fachlich zusammengehörende Informationen (Attribute) werden für die technische Umsetzung der Meldeverpflichtungen in Meldeklassen gekapselt. Ein Attribut befindet sich immer nur in genau einer Meldeklasse. Eine Beschreibung der Attribute der Meldeklassen ist in der NSW Infobroschüre zu finden.

100 Verkehrsmeldung Ankunft VOYA POB ARR SHIP FUEL ARR DRAFT ARR TOW ARR ATA Hafenmeldung CAPT NAME INFO PORT CAR- GO SER- VICE Verkehrsmeldung Abfahrt VOYA POB DEP SHIP FUEL DEP DRAFT DEP TOW DEP ATD Hafenstaatkontrollmeldung PRE 72H Gefahrgutmeldung Ankunft DPG ARR Gefahrgutmeldung Abfahrt DPG DEP Sicherheitsmeldung SEC Gesundheitsmeldung MDH Grenzpolizeiliche Meldung BPOL PASS CREW Abfallmeldung WASTE

101 Verteilung der Meldeklasse Personen an Bord NSW NSW Modul SSN NSW Modul HIS HIS NSW Modul UM Melder NSW Modul Melde-Client NSW Kernsystem Havariekommando HIS NSW Modul HIS Hafenamt HIS NSW Modul HIS Gesundheitsamt

102 Anmelden (Beantragen einer Anlaufreferenznummer) Eine Anmeldung ist notwendig bevor Meldungen abgegeben werden können. Nach der Anmeldung erhält man die für die nachfolgenden Meldungen benötigte Anlaufreferenznummer. Bei einer Anmeldung werden IMO-Nummer des Schiffes, LOCODE des Anlaufhafens und das voraussichtliche Ankunftsdatum im Anlaufhafen angegeben. Update Eine Anmeldung kann nicht aktualisiert werden. Storno Weiteres Melden auf diese Anlaufreferenznummer ist nicht mehr möglich. Die Anlaufreferenznummer wird für neue Meldungen und updates auf bestehende Meldungen blockiert.

103 Eine Anmeldungen besteht aus: Eindeutiger Identifikator ClientRequestID Kopfdaten Meldezeitstempel Meldezeitstempel Melderdetails Detaillierte Fachdaten der Anmeldung Melder Details SchiffsID HafenID ETA (Datum) Fachl. Meldeinhalt

104 Melden Zum Melden wird eine Anlaufreferenznummer angegeben. Sobald eine Meldeklasse belegt ist, kann diese nicht mehr von Personen anderer Organisationen bemeldet werden. Initiales Melden ist nur auf noch nicht bemeldete Meldeklassen möglich. Update Bei einem update werden die Daten einer nicht fremd belegten Meldeklasse erneut vollständig abgegeben. Inhalte werden dabei nicht mit denen von vorherigen Meldungen kumuliert. Reset Bei reset wird eine nicht fremd belegte Meldeklasse komplett zurückgesetzt. Die Meldeklasse wird damit wieder für initiale Meldungen freigegeben.

105 Eine Meldung (Meldeklasse) besteht aus: Eindeutiger Identifikator Kopfdaten Visit-ID/Transit-ID Meldezeitstempel Melderdetails Detaillierte Fachdaten der jeweiligen Meldeklasse ClientRequestID Visit-ID/Transit-ID Meldezeitstempel Melder Details POB DEP Fachl. Meldeinhalt

106 Rückmeldung nach Abgabe einer Meldung: Annahme Meldung wurde akzeptiert Fehlermeldung Meldung wurde abgelehnt. Annahme mit Violations Meldung wurde angenommen, zur Erfüllung der Meldepflicht ist die Meldung jedoch entsprechend der Violations korrigiert oder ergänzt erneut abzugegeben.

107 Beispiel einer Violation in der Meldeklasse MDH MDH Datenfeld Ist während der Reise eine Person an Bord aus einer anderen Ursache als infolge eines Unfalls gestorben? (j/n) Wenn ja, Angabe der Gesamtanzahl der Todesfälle. Wert ja Bei Wert = ja zur ersten Frage ist die nächste Frage verpflichtend zu beantworten. Die verpflichtende Angabe des Wertes zu..anzahl der Todesfälle wurde nicht in der Meldung der Meldeklasse MDH übermittelt. Violation : Die Angabe zur Gesamtanzahl der Todesfälle fehlt.

108 Violation Eine Meldung enthält Informationen, die als Erstinformation eine Relevanz haben, deshalb werden die Daten der Meldung in dieser unvollständigen Form an die jeweiligen Behörden weiterverteilt. Über die Melderdetails kann die Behörde sich bei Rückfragen direkt an den Melder wenden. Eine Meldeverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn alle dazugehörigen Meldeklassen akzeptiert wurden und keine Violations mehr rückgemeldet wurden.

109 Aktuelle Informationen finden Sie auf: Die NSW-Infobroschüre mit wichtigen Informationen zu den einzelnen Meldungen können Sie dort herunterladen. Die Print-Version erhalten Sie bei den entsprechenden Behörden oder Ihrem Hafeninformationssystem-Betreiber.

110 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen?

111 Erstellung des Foliensatzes: Patrick Baum Projektverantwortlicher: Werner Brunet

112 Aufgabe der Hafeninformationssysteme im Rahmen des NSW 17. April 2015 Holger Hübner, dbh Logistics IT AG Beratung. Software. Lösungen.

113 HIS - Definition Hafeninformationssystem im Sinne NSW Empfangen der Meldedaten von Meldeverpflichteten (MV) und Weiterleitung ans NSW Abholen der Meldungen vom NSW-Kernsystem und Weiterleitung/Aufbereitung für Behörden Anschluss min. einer Behörde in einem deutschen Seehafen Abschluss eines Service-Level-Agreement - SLA mit dem Bund für die Leistungsgarantie dbh Logistics IT AG 2

114 HIS - Definition Hafeninformationssystem HIS dbh Verlässlicher Partner mit über 40 jähriger Erfahrung im Hafen Bereitstellung der Hafentelematik BHT seit 1977 Betrieb Hafenamtsystem BREPOS seit 2001 Gefahrgutsystem DaCom seit 2006 Schiffsanmeldung/-deklaration via SIS seit 2006 Kommunikation mit ZMGS seit 2006 Importplattform BIP seit 2011 National-Single-Window über ANSW ab 06/2015 Prozess Know-How in deutschen Seehäfen wie z.b. in Bremen, Bremerhaven und Wilhelmshaven dbh Logistics IT AG 3

115 Hafen-Informations-System HIS dbh Hinterland ESSB Information CSS Statistik Behörde STALA International ALPO Lager und Packstation ACFS Hafenamt BREPOS Hafenbahn HASY Bahn Import / Export CODIS 2.0 Export (Schiff) Import (Schiff) BIP Zollanbindung AC Truck-Avis BIT Schiffinformation SIS BHT Gefahrgutsystem DACOM Computergrafik Behörde ZMGS Lotsen TugOS dbh Logistics IT AG 4

116 Hafen-Informations-System HIS dbh Hinterland ESSB Information CSS Statistik Behörde STALA International ALPO Lager und Packstation ACFS Hafenamt BREPOS Hafenbahn HASY Bahn Import / Export CODIS 2.0 Export (Schiff) Import (Schiff) BIP Zollanbindung AC Truck-Avis BIT Schiffinformation SIS BHT Gefahrgutsystem DACOM Behörde Computergrafik ANSW Lotsen TugOS dbh Logistics IT AG 5

117 HIS - Definition Hafeninformationssystem Rolle dbh in NSW Kommunikationsknoten für MV und Behörden» Entgegennahme der Meldedaten, Speicherung und Aufbereitung ins NSW-Format» Abholen der NSW-Daten für Behörden und für Behörden zur Verfügung stellen die Richtlinien und Vorgaben des Bunden und des NSW- Kernsystems werden jederzeit sichergestellt dbh leistet den 1st-Level-Support und ist erster Ansprechpartner für Kunden und Behörden in Fragen zum National-Single-Window dbh Logistics IT AG 6

118 HIS Definition - Voraussetzung Anschluss min. einer Behörde in einem deutschen Seehafen dbh ist beauftragt die Daten für die Hafenämter Bremen/Bremerhaven aus dem NSW-Kernsystem abzuholen und aufzubereiten System: BREPOS dbh wird durch die Seegesundheitsämter Bremen/Bremerhaven beauftragt werden System: ANSW-Behörde dbh Logistics IT AG 7

119 HIS Definition - Voraussetzung Service-Level-Agreement - SLA mit dem Bund für die Leistungsgarantie schließen und erfüllen Sicherstellen von Qualität und Sicherheit in der Datenkommunikation mit dem NSW Sicherstellen von hoher Verfügbarkeit (365 x 24h) Sicherstellen von hoher Ausfallsicherheit und effizienten Recovery-Strategien Durchführen von Sicherheits- und Qualitätsaudits mit regelmäßigen Berichtszyklus an den Bund dbh Logistics IT AG 8

120 Anforderung an Meldeverpflichtete Anmelder Wer tut es? Agentur/Makler und Reeder von Land Von Bord, z.b. durch Kapitäne Durch Dritte, z.b. Dienstleister Datenerfasser Meldemöglichkeiten Wer tut s wie? Elektronische EDI-Meldungen ans HIS z.b. IFTDGN Manuelle Erfassung über HIS-Anwendung z.b. ANSW Offline-Erfassung per Excel-Sheet und XML- anhang Manuelle Erfassung über NSW-Web-Modul dbh Logistics IT AG 9

121 Anforderung an Meldeverpflichtete Arbeitsteilung in den Meldeformalitäten - Wer tut was? Beantragung der VISIT-ID sicherstellen» Wer ist verantwortlich? Verteilung VISIT-ID organisieren» Wer muss über die VISIT-ID informiert werden? Melderechte für Meldungen zu einer VISIT-ID erteilen» Wer darf was zur VISIT-ID melden? Erledigung der Meldeformalitäten überwachen» Wurde alles abgegeben?» Gibt es Fehler oder Violations? dbh Logistics IT AG 10

122 dbh - Dienstleistungen eines HIS Dienstleistung für Meldeverpflichtete (MV) Übersetzung: Meldeverpflichtete kennen die Anmeldeformalitäten und sprechen nicht in technischen Meldeklassen des NSW MV stehen unterschiedliche Medien zur Erfassung zur Verfügung:» Moderne XML-Schnittstellen für Daten aus eigenen Systemen» Manuelle Erfassung über das Web-Portal ANSW» Vollumfassendes Excel-Sheet für die Offline-Erfassung an Bord» Aufgaben delegieren durch intelligentes Berechtigungskonzept dbh Logistics IT AG 11

123 dbh - Dienstleistungen eines HIS Dienstleistung für Meldeverpflichtete (MV) Beantragen und Verteilung der VISIT-ID» Automatisierte Beantragungen aus SIS-Fahrplänen möglich» VISIT-IDs werden automatisch und proaktiv per an weitere Beteiligte/Interessenten verteilt Datenübertragung an NSW» Datenänderungen in Meldeklassen werden automatisch erkannt und gesendet» In der Übersicht zu einer VISIT-ID kann der MV die übertragenen Meldeklassen kontrollieren und nachvollziehen dbh Logistics IT AG 12

124 dbh - Dienstleistungen eines HIS Dienstleistung für Meldeverpflichtete (MV) Anmeldungen in Deutschen Seehäfen» Es können die Meldeformalitäten für alle deutschen Seehäfen und dem NOK vorgenommen werden Vermeidung von Doppel-Meldungen Gefahrgut» Die Anmeldedaten von Gefahrgut können in bremischen Häfen und Containerterminal Wilhelmshaven auch für die Hafenanmeldung wiederverwendet werden Weiterverwendung der Anmeldedaten» Nach Absprache können die Anmeldedaten für weitere Geschäftsprozesse B2B oder B2A wiederverwendet werden dbh Logistics IT AG 13

125 Besondere Merkmale von ANSW Entgegennahme der Meldedaten von MV und Weiterleitung ans NSW dbh bietet ein modernes Produkt für die Meldeverpflichteten zur Erfüllung der Meldeformalitäten an ANSW Advantage National Single Window Zeitgemäße EDI-Schnittstellen (Edifact / XML) für die elektronischen Übertragung der Meldeinformationen Uniformes Excelsheet für die seeseitige Erfassung (Offline) durch Schiffsbesatzung (Kapitäne) Erfassung, Überwachung und Nachvollziehbarkeit über das Web-Portal Starke Integration in das Port-Community-System (PCS) der dbh dbh Logistics IT AG 14

126 Besondere Merkmale dbh als HIS dbh eine gute Wahl für Meldeverpflichtete (MV) Meldeverpflichtung ist bei dbh zentraler Bestandteil im PCS 40 Jahre Know-How und Prozesssicherheit im Hafenumfeld mit allen Beteiligten Reeder/Makler, Behörden, Terminals, Bahnoperateuren, Speditionen und Zoll Hochleistungsrechenzentrum an zwei Standorten bietet hohe Sicherheit, Verfügbarkeit und Qualität Sicherer Betrieb 365 x 24h 7 x 24h technische Hotline Anwendungssupport und 1st-Level-Support für NSW Konvertierungslösungen für Inhouse-Formate Entwicklung erfolgt in dbh-eigenen Framework A3 dbh Logistics IT AG 15

127 Die elektronische Schiffsabfertigung Maßnahmen des Bundes zur rechtlichen Umsetzung der Richtlinie 2010/65/EU

128 Bisherige Situation: - Meldeverpflichtungen bestehen in verschiedenen Vorschriften - Meldungen können auf verschiedene Weise abgegeben werden (schriftlich, elektronisch ) - Meldungen sind zu richten an verschiedene Behörden (teilweise gesammelt über Hafeninformationssysteme oder ZMGS) - Diese Behörden sind inhaltlich zur Erhebung und zur Verarbeitung der Daten ermächtigt April

129 Rechtliche Umsetzung der Richtlinie 2010/65/EU Geplante Maßnahmen des Bundes: 1. Bekanntgabe Verfahren Anlaufreferenznummer 2. Entwurf eines Gesetzes zur elektronischen Schiffsabfertigung 3. Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern 4. Anpassung der Vorschriften, in denen die Meldepflichten bereits jetzt geregelt sind: Anlaufbedingungsverordnung Seeeigensicherungsverordnung Grenzabfertigung www. bmvi. de 12. April

130 Ausblick: Überarbeitung des FAL-Übereinkommens der IMO bis 2016: ofal-übereinkommen wird in überarbeiteter Fassung verbindlich ein National Single Window für die elektronische Schiffsabfertigung vorschreiben odabei werden Zollmeldungen eingeschlossen sein oinkraftsetzungstermin noch offen oanpassung des EU-Rechts (und damit auch der Meldeformalitätenrichtlinie) wird daher in ca. 3 bis 4 Jahren notwendig April

131 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Referat: WS23 Robert-Schuman-Platz Bonn Ansprechpartner Undine Meyer zur Heyde Hans-Heinrich Callsen-Bracker Ref-WS23@bmvi.bund.de Tel. +49 (0) oder +49 (0) Fax +49 (0) April

132 Hansestadt Bremisches Hafenamt Uwe Kraft Stellv. Hafenkapitän Richtlinie 2010/65/EU über Meldeformalitäten Umsetzung in Bremen 1

133 Hansestadt Bremisches Hafenamt Elektronische Schifffahrtsmeldungen durch ein einziges nationales Fenster (NSW) Die Mitgliedstaaten akzeptieren so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. Juni 2015, dass die Meldeformalitäten in elektronischer Form vorliegen und über ein einziges Fenster ( Single window ) übermittelt werden. Dieses einzige Fenster, das das SafeSeaNet, die elektronische Zollabfertigung und andere elektronische Systeme verbindet, ist der Ort, über den gemäß dieser Richtlinie alle Informationen einmal gemeldet und den verschiedenen zuständigen Behörden und den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten können nur noch bis zum 1. Juni 2015 anerkennen, dass die nach einem Rechtsakt der Union vorgeschriebenen Informationen in Papierform vorgelegt werden. 2

134 Hansestadt Bremisches Hafenamt Generelle Strategie der Umsetzung in Deutschland Verwendung der bestehenden Systeme und Verfahren Anpassung und Ausweitung der bestehenden Systeme, um die Anforderungen an ein national single window zu erfüllen 3

135 Hansestadt Bremisches Hafenamt Existing systems Manual data processing File transfer from system Port Community System (PCS) A port industry in port A authorities in port A Ship operator Ship agent data processing Customs system ATLAS NCS ZMGS SafeSeaNet SSN Manual data processing File transfer from system Port Community System (PCS) B port industry in port B authorities in port B 4

136 Hansestadt Bremisches Hafenamt Informationen, die bereits jetzt elektronisch übertragen werden Schiffsverkehrsmeldung (Hafenbehörde und Maritimes Lagezentrum / Safe Sea Net Meldung gefährlicher Güter (Hafenbehörde und Maritimes Lagezentrum / Safe Sea Net) Meldung der Abfälle an Bord (Hafenbehörde zukünftig auch Safe Sea Net) Summarische Eingangsmeldung (Zoll) 5

137 Hansestadt Bremisches Hafenamt Informationen, die noch nicht elektronisch übertragen werden Personenlisten für Besatzung und Fahrgäste (Bundespolizei) Security-Information (Point of Contact) 72-Std.-Meldung für Schiffe unter besonderer Hafenstaaten-Überprüfung (Dienststelle Schiffsicherheit) Seegesundheitserklärung (Hafenärztlicher Dienst) 6

138 Hansestadt Bremisches Hafenamt Erleichterung durch das NSW Verfahren Identische Informationsinhalte müssen nur einmal gemeldet werden Einzelne Meldungen können durch verschiedene Beteiligte erfolgen, z.b. - Verkehrsmeldung per Eingabe durch die Agentur in ein Erfassungsmodul - Gefahrgutmeldung per Filetransfer (EDIFACT) aus Reedereisystem - Abfallmeldung als XML Nachricht direkt vom Schiff Vorgefertigte EXCEL Datenblätter können an Bord ausgefüllt, in XML Format umgewandelt und zur elektronischen Meldung verwendet werden Abstimmung des Formats mit dem beauftragten HIS oder mit einem anderen für Schifffahrtsmeldungen spezialisierten Dienstleister erforderlich Werden die Datenblätter an Bord aktualisiert gehalten, können sie für alle Anmeldungen in den unterschiedlichen Häfen wiederverwendet werden. 7

139 Hansestadt Bremisches Hafenamt Voraussetzung des NSW Verfahrens Alle Anmeldungen müssen unter einer eindeutigen Anlaufreferenznummer (VISIT-ID) erfolgen Beantragung der VISIT-ID mindestens 72 Stunden vor der Schiffsankunft Abstimmung der Meldeverantwortlichen untereinander, wer für einen bestimmten Hafenanlauf die VISIT-ID beantragt Weitergabe der VISIT-ID an alle anderen für das jeweilige Schiff meldenden Personen 8

140 Hansestadt Bremisches Hafenamt Besonderheiten für Gefahrgutmeldungen (DEBRV und DEBRE) In den Bremischen Häfen werden die Informationen für gefährliche Güter in verpackter Form nicht nur den zuständigen Behörden sondern auch den jeweiligen Umschlagsbetrieben zur Verfügung gestellt. Die Umschlagsbetriebe benötigen die Informationen, um einen Überblick über die im Bereich der Umschlagsanlage bereitgestellten Gefahrgüter zu haben. Die Informationen (Art und Menge des Gefahrgut sowie Bereitstellungsplatz) sind in einem gemeinsam von Umschlagsbetrieben und Behörden betriebenen System (DACOM) verfügbar. Die Informationsversorgung von DACOM erfordert die Übermittlung der Daten über eine Schnittstelle der dbh IT AG 9

141 Hansestadt Bremisches Hafenamt Rechtliche Umsetzung in Bremen Änderung der Bremischen Hafenordnung zum Beantragung der Anlaufreferenznummer erforderlich - Anpassung der Meldeinhalte in der Schiffsverkehrsmeldung: harmonisierte Angaben in allen deutschen Häfen Änderung des Bremischen Gesetzes über Hafenauffangeinrichtungen - Angabe der Anlaufreferenznummer - Wegfall aller Angaben, die mit der Verkehrsmeldung übermittelt werden Änderung des Bremischen Hafensicherheitsgesetzes - Rechtsgrundlage dafür, dass die an den Point of Contact zu sendenden Informationen auch der Hafenbehörde (in der Funktion DA Hafenanlage) zur Verfügung gestellt werden. - d.h. eine Meldung (Security-Meldung) versorgt zwei Behörden 10

142 Hansestadt Bremisches Hafenamt Seegesundheitsmeldung Rechtsgrundlage: IGV Durchführungsgesetz 15 und 18 Die Erteilung der freien Verkehrserlaubnis erfolgt nach Entgegennahme der Seegesundheitserklärung durch den hafenärztlichen Dienst nach Ankunft des Schiffes. Ein Schiff soll bereits vor seiner Ankunft im Hafen eine widerrufliche vorläufige freie Verkehrserlaubnis erhalten, wenn der Hafenärztliche Dienst auf Grund der vor der Ankunft erhaltenen Informationen der Auffassung ist, dass durch die Ankunft des Schiffes keine Krankheit eingeschleppt oder verbreitet wird ( 18 Abs. 2). Eine wichtige aber nicht ausschließliche Grundlage für die Beurteilung durch den hafenärztlichen Dienst ist die elektronisch zu übermittelnde Seegesundheitsmeldung. Die Meldung kann direkt vom Schiff als XML Nachricht übermittelt werden, wenn diese aus einem vorgefertigten und abgestimmten EXCEL Datenblatt erzeugt wird. 11

143 Hansestadt Bremisches Hafenamt Seegesundheitsmeldung - Seegesundheitserklärung Die Meldung enthält nur die Angaben zum allgemeinen Gesundheitszustand an Bord, nicht die personenbezogenen Daten im Anhang (Namen der erkrankten Personen, Art der Behandlung etc.). Die Meldung dient als Grundlage für die Entscheidung zur Erteilung der widerruflichen vorläufigen freien Verkehrserlaubnis. Davon unabhängig muss die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Seegesundheitserklärung an Bord vorgehalten werden. 12

144 Informationsfluss HB Modul PSC BG Verkehr Reporting party A NSW Web Client NSW Modul D & D Modul BPol NSW Core System Modul HK Bundespolizei MLZ Reporting party B NSW Modul DAKOSY Modul SSN SafeSeaNet Reporting party C NSW Modul dbh Modul POC WSV Reporting party D NSW Modul dbh Hafenarzt NSW Kernsystem System ATLAS Zoll HIS dbh System DACOM System BREPOS Hafenbehörde Umschlagsbetrieb

145 Hansestadt Bremisches Hafenamt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt: 14

146 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Informationsveranstaltung Richtlinie 2010/65 über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen Änderungen und Auswirkung durch das Inkrafttreten der Richtlinie in Niedersachsen

147 Änderungen und Auswirkung durch das Inkrafttreten der Richtlinie in Niedersachsen Agenda Rechtliche Rahmenbedingungen Standorte Informationsfluss Domänen und Meldeklassen Fragen Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

148 Änderungen und Auswirkung durch das Inkrafttreten der Richtlinie in Niedersachsen Rechtliche Rahmenbedingungen Niedersachsen Es kommen keine weiteren Meldeverpflichtungen, zu den Bestehenden, hinzu. Eine Änderung/Anpassung der NHafenO wird erst dann erfolgen, wenn klar ist wie die u.a. zukünftigen bundesrechtlichen Regelungen aussehen bzw. welche Inhalte diese haben. Bis dahin wird die Nutzung des Nds.-NSW über das NSW und die vorgeschalteten Hafeninformationssysteme festgelegt. Dieses geschieht im Rahmen von Allgemeinverfügungen gem.: 8 NHafenO Melde- und Informationspflichten 19 NHafenO Meldung gefährlicher und umweltschädlicher Güter Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

149 Änderungen und Auswirkung durch das Inkrafttreten der Richtlinie in Niedersachsen Standorte Unter dem Dach des Nds.-NSW werden die Informationen, für die jeweils berechtigten Behörden, für sämtliche niedersächsische Häfen bereitgestellt. Brake (Elsfleth, Lemwerder/Ochtum, Motzen, Budjadingen-Fedderwardersiel, Nordenham) Cuxhaven (Stade-Bützfleth) Emden Norden (Inselverkehr) Leer Wilhelmshaven Papenburg (plus JWP) Oldenburg Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

150 Änderungen und Auswirkung durch das Inkrafttreten der Richtlinie in Niedersachsen Informationsfluss Hafen Hafenbehörden Abfall/Ladungsr. (MARPOL) Abfallbehörden Gefahrgut Gefahrgutbehörden Seegesundheit (MHD) Gesundheitsbehörden elektr. Daten Postausgangskörbe Anzeigemaske Kern-NSW Domänen Nds.-NSW Behörden Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Quelle: Eigene Darstellung; openclipart.org

151 Änderungen und Auswirkung durch das Inkrafttreten der Richtlinie in Niedersachsen Domänen und Meldeklassen Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Quelle: Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken, Werner Brunet

152 Änderungen und Auswirkung durch das Inkrafttreten der Richtlinie in Niedersachsen Domänen und Meldeklassen Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Quelle: Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken, Werner Brunet

153 Änderungen und Auswirkung durch das Inkrafttreten der Richtlinie in Niedersachsen Vielen Dank für Ihr Interesse! Kann ich weiter helfen? Rufen Sie an: Hendrik Witt JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG Tel / Mobil Hr. Dr. Keller und Herr Pape vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stehen ebenfalls im Saal für Fragen bereit. Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

154 Business to Motorways of the Sea Vereinfachter Datenaustausch auf europäischer Ebene Britta Schreiber Hafen Hamburg Marketing e.v. (HHM) 21. Mai

155 Was erwartet Sie? 1. Projektvorstellung B2MoS 2. Einsatz elektronischer Dokumente 3. Elektronischer Datenaustausch Seehafenterminals/Binnenreedereien 4. Testweise Einbindung Binnenschifffahrt in die FLZ 5. Online-Informationsplattform 6. Informationsmaterial zu RL 2010/65/EU 2

156 1. B2MoS-Projekt Projekt: Business to Motorways of the Sea B2MoS Kofinanziert durch: Europäische Union, Transeuropäisches Verkehrsnetz, Motorways of the Sea-Call 2012 Projektlaufzeit: 1. Juli Dezember 2015 Partner: 22 Partner und zahlreiche Stakeholder aus Spanien, Italien, Slowenien, Griechenland, Großbritannien, Deutschland 3

157 1. B2MoS-Projekt Ziel: 1) Vorbereitung der Systeme von Hafenbehörden und der maritimen Wirtschaft auf die Anforderungen von RL 2010/65/EU 2) Bereitstellung von interoperablen elektronischen Dokumenten und Nachrichten (z.b. e-sea waybill, e-invoice, e-t2l) zur Steigerung der Effizienz von Tür-zu-Tür MoS-Lieferketten und Erleichterung des intraeuropäischen Handels verstärkte Nutzung von SSS Netzwerk aus integrierten MoS-Transportketten durch optimale Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger 4

158 1. B2MoS-Projekt ACTIVITY 1. Interoperability in Door-to-Door MoS Supply Chains ACTIVITY 2. Trade and Transport Facilitation Initiatives in MoS ACTIVITY 3. Support for Regulation Compliance Systems in MoS ACTIVITY 4. Communication and Training ACTIVITY 5. Management and Coordination 5

159 2. Einsatz elektronischer Dokumente Gründe für elektronische Dokumente: - Verringerung des Arbeitsaufwands - Harmonisierung von Dokumenten Single European Transport Area - Porto sparen bzw. grundsätzlich ca % Kostenersparnis ggü. normalem Postversand & Bearbeitung - CO2-Ersparnis (Transport-/Druckersparnis; Ressource efficient transport system ) - e-invoice: standardisierter und schnellerer Bezahlvorgang, weniger menschliche Fehler - e-manifest (z.b. EDIFACT)/e-T2L zur schnelleren Bearbeitung des Zollstatus 6

160 2. Einsatz elektronischer Dokumente Problematik: - ca. 450 unterschiedliche Standards in verschiedenen Unternehmen national sowie europaweit (PDF, XML, EDI, etc.) - unterschiedliche Datensätze, -systeme je Transportmodi (Bahn, Feeder, LKW) für Umfuhren o. Zugzusammensetzung - nach Analyse nutzen nur 5% oder weniger in der maritimen-, Logistikwirtschaft e- invoice in Deutschland - Kunden erwarten kaum bis keine Kostenersparnis - Anpassung der betriebsinternen Prozesse schreckt ab im Projekt sollen europaweite Lösungsansätze verfolgt werden, um die Verwendung elektronischer Dokumente attraktiver zu gestalten 7

161 3. Elektronischer Datenaustausch Seehafenterminals/Binnenreedereien Status quo (zu Beginn der Analyse): Austausch von Informationen in Papierform, PDF, bestenfalls XLS-Dateien Folge: erhöhter Arbeits- und Zeitaufwand bei manueller Übertragung der Daten in interne Systeme höhere Fehlerrate Mögliche Lösung: Entwicklung einer elektronischen Schnittstelle/Converter zwischen den verschiedenen Systemen durch DAKOSY Lade- und Löschlisten können elektronisch im Voraus übertragen werden, Abwicklung an den Seehafenterminals wird vereinfacht/beschleunigt 8

162 4. Testweise Einbindung Binnenschifffahrt in die FLZ Feeder Logistik Zentrale (FLZ): koordiniert Großteil der Feederanläufe im Hamburger Hafen fungiert als zentrale Kommunikationsplattform zwischen Terminals, Reedereien, Behörden etc. Status quo (zu Beginn der Analyse): Binnenreedereien organisieren Rundlauf zwischen Terminals Folge: erhöhter Organisations- und Kommunikationsaufwand für Reedereien und Terminals Mögliche Lösung: Über FLZ Rundlauf durch den Hafen optimieren Einbindung in System der FLZ ermöglicht Überblick über die Terminals sowie mögliche Verspätungen oder frühere Abfahrten/freigewordene Liegeplätze 9

163 5. Online-Informationsplattform Ziel zum Ende der Projektlaufzeit: - Online-Informationsplattform auf Projekthomepage - Download Projektergebnisse zu den einzelnen Aktivitäten - Informationsmöglichkeiten für Interessierte 10

164 6. Informationsmaterial zu RL 2010/65/EU Informationshandbücher (deutsch/englisch) Informationsvideos (deutsch/englisch) 11

165 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Britta Schreiber (HHM)

166 Umsetzung in Deutschland

167 RL 2002/59/EG - RL 2010/65/EU Auswirkungen und Vorteile NSW Deutschland Anlaufreferenznummer Hafenbesuch (Visit-ID) NOK-Transit (Transit-ID) Meldevorgang

168 Zielsetzung: Eine zeitnahe Bereitstellung von Schiffs- und Schiffsreisebezogenen Informationen zu Seeschiffen in europäischen Gewässern zwischen den Mitgliedsstaaten bei besonderen Ereignissen und im Havariefall. MT Prestige

169 Der Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten gemäß Richtlinie 2002/59/EG erfolgt ausschließlich über SafeSeaNet. Gefährliche / Umweltschädliche Stoffe an Bord Ankunfts- / Abfahrtsmeldung Hafenanmeldung

170 Inhalte der Richtlinie 2002/59/EG wurden in Deutschland durch die Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) in nationales Recht umgesetzt. Das Zentrale Meldesystem der Bundesrepublik Deutschland für Gefahrgut und Schiffsverkehre (ZMGS) stellt die nationale Kommunikationsplattform zum europäischen SafeSeaNet- System dar.

171 Artikel 1: Zweck dieser Richtlinie ist die Vereinfachung und Harmonisierung der Verwaltungsverfahren im Seeverkehr durch die allgemeine Nutzung elektronischer Systeme für die Datenübermittlung und durch die Rationalisierung der Meldeformalitäten. Artikel 5: Die Mitgliedstaaten akzeptieren so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. Juni 2015, dass die Meldeformalitäten in elektronischer Form vorliegen und über ein einziges Fenster ( Single window ) übermittelt werden. Artikel 7: Die Mitgliedstaaten können nur noch bis zum 1. Juni 2015 anerkennen, dass die nach einem Rechtsakt der Union vorgeschriebenen Informationen in Papierform vorgelegt werden.

172 Zukünftig brauchen korrekte und aktuelle Meldedaten nur noch einmal übermittelt zu werden. Die Meldungen können ab dem 01. Juni 2015 ausschließlich auf elektronischem Wege abgeben werden. Ab dem 01. Juni 2015 ist keine Schiffsmeldung mehr per Fax oder möglich.

173 Ab 01. Juni 2015 müssen laut EU Richtlinie Schiffsanläufe in europäischen Häfen elektronisch über ein einziges Fenster verpflichtend gemeldet werden. 01 Juni 2015 Die nationale Umsetzung der Richtlinie 2010/65/EU betrifft Meldungen zu: Hafenbesuch Einlauf in einen Hafen in Deutschland Auslauf von Schiffen aus einem Hafen in Deutschland Transitreise eines Schiffes durch den Nord-Ostsee-Kanal

174 Die nationale Meldeverpflichtung gilt für die Meldeverantwortlichen und deren meldende Stellen: Schiffseigner Reedereien Makler Kapitäne und Ihre Beauftragten Agenten

175 Meldeformalitäten aus EU Verordnungen und EU Richtlinien Zoll (EEC No 2913/92 Gemeinschaftlicher Zoll Code) Artikel 36a Grenzkontrolle (EEC No 562/2006 Schengener Grenzkontroll- Code) Artikel 7 Meldeverantworlicher ENS (Richtlinie 2002/59) Artikel 5 Bunkermeldung Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher Schiffsabfälle und Ladungsrückstände (RL 2000/59/EC) Artikel 6 Hafenanmeldung (Richtlinie 2002/59) Artikel 4 Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher Schiffssicherheit ISPS Code PSC Hafenstaatkontrolle Meldeverantworlicher (Verordnung EC No 725/2004) Artikel 6 Gefahrgutanmeldung (Richtlinie 2002/59) Artikel 13 (Richtlinie 2009/16 i.v.m. RL 2002/59) Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher

176 Meldeformalitäten abgeleitet aus internationalen Rechtsinstrumenten Maritme Gesundheitserklärung IMO/FAL- 1 (IHR, 2005) Meldeverantworlicher Allgemeine IMO-Erklärung IMO/FAL- 7 Gefahrgut- Meldeverantworlicher Manifest Meldeverantworlicher IMO/FAL-2 IMO-Fracht- Erklärung* ZOLL IMO/FAL- 6 IMO - Fahrgastliste Meldeverantworlicher * maßgeschneidert für fiskalische Zwecke ZOLL Meldeverantworlicher IMO/FAL-3 Erklärung über die Schiffsvorräte ZOLL IMO/FAL-4 Erklärung über die persönliche Habe und Waren im IMO/FAL- 5 IMO - Besatzungsliste Meldeverantworlicher Besitz der Besatzung Meldeverantworlicher Meldeverantworlicher

177 Das elektronische Melden über ein einziges nationales Fenster bringt Vorteile für alle Beteiligten: Der Austausch von Meldeinformationen in Papierform entfällt. Die Datenqualität wird durch das elektronische Melden verbessert. Redundant geforderte Informationen brauchen nur noch einmal eingegeben werden. Schnellere Übermittlung an die jeweils berechtigten Behörden.

178 Zusätzlich erleichtern harmonisierte Meldeverpflichtungen für den Besuch deutscher Häfen und die Transitreise durch den Nord-Ostsee- Kanal den Datenaustausch mit den zuständigen Behörden. Hafen

179 Das National Single Window Deutschland (NSW) ist die technische Umsetzung der Anforderungen der nationalen Rechtsvorschriften in Umsetzung der Richtlinie 2010/65/EG. NSW Modul HIS NSW NSW Modul Behörde Melder HIS NSW Modul Melde-Client NSW Kernsystem HIS NSW Modul HIS Behörde Behörde

180 Zweck: Anmeldungen und Abgabe von Meldungen zu Hafenbesuchen / Kanaltransit Umfang: Erfüllt die Anforderungen nach Richtlinie 2010/65/EU Beantragung einer Anlaufreferenznummer Abgabe von allen Meldungen Kostenfreie Nutzung durch registrierte Nutzer

181 Der neue Anmeldevorgang beinhaltet eine Anlaufreferenznummer, die der Meldeverantwortliche vor den eigentlichen Schiffsmeldungen beantragt. Es liegt beim Meldeverantwortlichen, diese Anlaufreferenznummer an alle weiterzugeben, die Meldungen zu diesem Hafenbesuch oder diesem Kanaltransit abgeben. Die Beantragung, sowie die folgenden Meldungen können über die im Verkehrsblatt bekanntgemachten Meldestellen erfolgen.

182 Diese eindeutige Referenznummer ist für die Abgabe von Meldungen für einen Hafenbesuch (Visit-ID) oder eine Kanaltransit durch den Nord- Ostsee-Kanal (Transit-ID) erforderlich. SEC DERSK-2015-HROLWP Alle nachfolgenden Meldungen sind durch diese Anlaufreferenznummer verknüpft. DERSK-2015-HROLWP SHIP ATD DERSK-2015-HROLWP SEC ATA DERSK-2015-HROLWP DERSK-2015-HROLWP DERSK-2015-HROLWP

183 Die Visit-ID setzt sich aus dem Hafencode des Anlaufhafens, der Jahreszahl der geplanten Ankunft im Anlaufhafen sowie einem generierten 6-stelligen Buchstabencode zusammen. DERSK-2015-QEOZBG Die Transit-ID setzt sich aus dem festen Code ZZNOK, der Jahreszahl der geplanten Ankunft an der Eingangsschleuse des NOK sowie einem generierten 6-stelligen Buchstabencode zusammen. ZZNOK-2015-ASNUTR

184 Ein Hafenbesuch ist definiert als Hafenanlauf, Hafenaufenthalt und Hafenauslauf eines Schiffes im deutschen Hoheitsgebiet. DERSK

185 Für jeden einzelnen Hafenbesuch eines deutschen Hafens wird eine eigene Visit-ID beantragt. Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung einer Visit-ID kann die Abgabe von Meldungen in elektronischer Form erfolgen. Wie gewohnt, werden Meldungen abgegeben: bei Verlassen des letzten Hafens vor Einlaufen in den Anlaufhafen während des Hafenaufenthaltes bei Auslaufen aus dem Anlaufhafen

186 Schiffsanmeldung (Visit-ID) Meldung für erweiterte Überprüfung Verkehrsmeldung Ankunft (nur ATA) Verkehrsmeldung Abfahrt (nur ATD) Vor der ersten Meldung nach Ankunft 72 h im voraus nach Abfahrt Einkommend Hafenaufenthalt Ausgehend Beim Verlassen des letzten Hafens Gefahrgutmeldung Ankunft Verkehrsmeldung Ankunft (nur Personen an Bord) 24 h im voraus Verkehrsmeldung Ankunft (ohne Personen an Bord, ohne ATA) Hafenmeldung Abfallmeldung Meldung Seegesundheit Grenzpolizeiliche Meldung Sicherheitsmeldung vor dem Auslaufen Verkehrsmeldung Abfahrt (ohne ATD) Gefahrgutmeldung Abfahrt

187 Transitreise durch den NOK bedeutet, dass bei einem Kanaltransit kein deutscher Hafen letzter Auslaufhafen oder nächster Anlaufhafen ist. PLSZZ NLEEM ZZNOK

188 Für jede Kanaltransit durch den Nord-Ostsee-Kanal wird eine eigene Transit-ID beantragt. Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung einer Transit-ID kann die Abgabe von Meldungen in elektronischer Form erfolgen. Wie gewohnt, werden Meldungen abgegeben: bei Verlassen des letzten Hafens 24 h vor Erreichen des Nord-Ostsee-Kanals vor Verlassen des Nord-Ostsee-Kanals

189 Schiffsanmeldung (Transit-ID) Vor der ersten Meldung Erreichen dt. Hoheitsgebiet NOK Passage Beim Verlassen des letzten Hafens Gefahrgutmeldung Ankunft Verkehrsmeldung Ankunft (nur Personen an Bord) 24 h vor Erreichen NOK Verkehrsmeldung Ankunft (ohne Personen an Bord) Meldung Seegesundheit Grenzpolizeiliche Meldung Sicherheitsmeldung Vor Verlassen des NOK Verkehrsmeldung Abfahrt (nur Personen an Bord)

190 Meldeklassen und Attribute Anmeldung Meldungen Rückmeldungen Violations

191 Fachlich zusammengehörende Informationen (Attribute) werden für die technische Umsetzung der Meldeverpflichtungen in Meldeklassen gekapselt. Ein Attribut befindet sich immer nur in genau einer Meldeklasse. Eine Beschreibung der Attribute der Meldeklassen ist in der NSW Infobroschüre zu finden.

192 Verkehrsmeldung Ankunft VOYA POB ARR SHIP FUEL ARR DRAFT ARR TOW ARR ATA Hafenmeldung CAPT NAME INFO PORT CAR- GO SER- VICE Verkehrsmeldung Abfahrt VOYA POB DEP SHIP FUEL DEP DRAFT DEP TOW DEP ATD Hafenstaatkontrollmeldung PRE 72H Gefahrgutmeldung Ankunft DPG ARR Gefahrgutmeldung Abfahrt DPG DEP Sicherheitsmeldung SEC Gesundheitsmeldung MDH Grenzpolizeiliche Meldung BPOL PASS CREW Abfallmeldung WASTE

193 VOYA Reisedaten (Hafenbesuch) Voraussichtliche Ankunftszeit Voraussichtliche Auslaufzeit Zweck des Anlaufens im Anlaufhafen Letzter Auslaufhafen Ungefähre Auslaufzeit aus letztem Hafen Nächster Anlaufhafen Voraussichtliche Ankunftszeit im nächsten Anlaufhafen SHIP Schiffsdaten Schiffsname Funkrufzeichen MMSI Nummer Flagge Länge/Breite über alles Vermessung (BRZ) Heimathafen Inmarsat Rufnummer Schiffstyp ISM Firmeninformationen

194 Verteilung der Meldeklasse Personen an Bord NSW NSW Modul SSN NSW Modul HIS HIS NSW Modul UM Melder NSW Modul Melde-Client NSW Kernsystem Havariekommando HIS NSW Modul HIS Hafenamt HIS NSW Modul HIS Gesundheitsamt

195 Anmelden (Beantragen einer Anlaufreferenznummer) Eine Anmeldung ist notwendig bevor Meldungen abgegeben werden können. Nach der Anmeldung erhält man die für die nachfolgenden Meldungen benötigte Anlaufreferenznummer. Bei einer Anmeldung werden IMO-Nummer des Schiffes, LOCODE des Anlaufhafens und das geplante Ankunftsdatum im Anlaufhafen angegeben. Update Eine Anmeldung kann nicht aktualisiert werden. Storno Weiteres Melden auf diese Anlaufreferenznummer ist nicht mehr möglich. Die Anlaufreferenznummer wird für neue Meldungen und updates auf bestehende Meldungen blockiert.

196 Eine Anmeldungen besteht aus: Eindeutiger Identifikator ClientRequestID Kopfdaten Meldezeitstempel Meldezeitstempel Melderdetails Detaillierte Fachdaten der Anmeldung Melder Details SchiffsID HafenID ETA (Datum) Fachl. Meldeinhalt

197 Melden Zum Melden wird eine Anlaufreferenznummer angegeben. Sobald eine Meldeklasse belegt ist, kann diese nicht mehr von Personen anderer Organisationen bemeldet werden. Initiales Melden ist nur auf noch nicht bemeldete Meldeklassen möglich. Update Bei einem update werden die Daten einer nicht fremd belegten Meldeklasse erneut vollständig abgegeben. Inhalte werden dabei nicht mit denen von vorherigen Meldungen kumuliert. Reset Bei reset wird eine nicht fremd belegte Meldeklasse komplett zurückgesetzt. Die Meldeklasse wird damit wieder für initiale Meldungen freigegeben.

198 Eine Meldung (Meldeklasse) besteht aus: Eindeutiger Identifikator Kopfdaten Visit-ID/Transit-ID Meldezeitstempel Melderdetails Detaillierte Fachdaten der jeweiligen Meldeklasse ClientRequestID Visit-ID/Transit-ID Meldezeitstempel Melder Details POB DEP Fachl. Meldeinhalt

199 Rückmeldung nach Abgabe einer Meldung: Annahme Meldung wurde akzeptiert. Fehlermeldung Meldung wurde abgelehnt. Annahme mit Violations Meldung wurde angenommen, zur Erfüllung der Meldepflicht ist die Meldung jedoch entsprechend der Violations korrigiert oder ergänzt erneut abzugegeben.

200 Beispiel einer Violation in der Meldeklasse MDH MDH Datenfeld Ist während der Reise eine Person an Bord aus einer anderen Ursache als infolge eines Unfalls gestorben? (j/n) Wenn ja, Angabe der Gesamtanzahl der Todesfälle. Wert ja Bei Wert = ja zur ersten Frage ist die nächste Frage verpflichtend zu beantworten. Die verpflichtende Angabe des Wertes zu..anzahl der Todesfälle wurde nicht in der Meldung der Meldeklasse MDH übermittelt. Violation : Die Angabe zur Gesamtanzahl der Todesfälle fehlt.

201 Violation Eine Meldung enthält Informationen, die als Erstinformation eine Relevanz haben, deshalb werden die Daten der Meldung in dieser unvollständigen Form an die jeweiligen Behörden weiterverteilt. Über die Melderdetails kann die Behörde sich bei Rückfragen direkt an den Melder wenden. Eine Meldeverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn alle dazugehörigen Meldeklassen akzeptiert wurden und keine Violations mehr rückgemeldet wurden.

202 Aktuelle Informationen finden Sie auf: Die NSW-Infobroschüre mit wichtigen Informationen zu den einzelnen Meldungen können Sie dort herunterladen. Die Print-Version erhalten Sie bei den entsprechenden Behörden oder Ihrem Hafeninformationssystem-Betreiber.

203 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Erstellung des Foliensatzes: Patrick Baum Projektverantwortlicher: Werner Brunet

204 National Single Window mit TraDaV Hamburg, Karin Steffen-Witt Ihr IT Partner in der Logistik

205 TraDaV Das Hafeninformationssystem der TraDaV Über 20-jährige Erfahrung im Gesamtbereich Logistik Prozess Know-How in deutschen Seehäfen Internationale Projekte im Ostseeraum Gefahrgut Management System seit 2000 Kommunikation mit ZMGS seit 2006 Port State Control Meldungen seit 2011 National-Single-Window ab 06/ Ihr IT Partner in der Logistik

206 Hafeninformationssystem (HIS) Hafeninformationssystem im Sinne NSW Empfangen der Meldedaten von Meldeverpflichteten (MV) und Weiterleitung ans NSW Abholen der Meldungen vom NSW-Kernsystem und Weiterleitung/Aufbereitung für Behörden Anschluss min. einer Behörde in einem deutschen Seehafen Abschluss eines Service-Level-Agreement - SLA mit dem Bund für die Leistungsgarantie Ihr IT Partner in der Logistik

207 Service-Level-Agreement Service-Level-Agreement - SLA mit dem Bund für die Leistungsgarantie Sicherstellen von Qualität und Sicherheit in der Datenkommunikation mit dem NSW Sicherstellen von hoher Verfügbarkeit (365 x 24h) Sicherstellen von hoher Ausfallsicherheit und effizienten Recovery- Strategien Durchführen von Sicherheits- und Qualitätsaudits mit regelmäßigen Berichtszyklus an den Bund Ihr IT Partner in der Logistik

208 Entgegennahme von Informationen Zeitpunkte für die Abgabe von Meldungen Visit-ID REG 72 H ATA ATD vor der ersten Fachanmeldung nach Ankunft 72 h im voraus nach Abfahrt Einkommend Hafenaufenthalt Ausgehend PoBA Beim Verlassen des letzten Hafens HZA NOA+ NOD 24 h im voraus NAME TOWA MHD STAT BRZ vor dem Auslaufen NOA+ NOD TOWD PoBD TIEFA INFO LADG BKRA WAS TIEFD BKRD HZD SEC ISPS Code PAS CREW BPOL SERV Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken, Werner Brunet Ihr IT Partner in der Logistik

209 Angebot für Meldeverpflichtete TraDaV bietet unterschiedliche Möglichkeiten für die Abgabe von Meldungen: Moderne XML-Schnittstellen für Daten aus eigenen Systemen Manuelle Erfassung über die TraDaV Web-Applikation Offline-Erfassung über Excel-Sheet Nutzung individueller Schnittstellen inklusive Konvertierungen möglich Aufgaben delegieren durch intelligentes Berechtigungskonzept Ihr IT Partner in der Logistik

210 Möglichkeiten für Meldeverpflichtete Senden von XML-Dateien, ftp/sftp Erfassung/Bearbeitung über die TraDaV-NSW Webanwendung Nutzung des TraDaV- Webservice Erfassung in EXCEL-Forms TraDaV Hafeninformationssystem Kommunikationsknoten TraDaV und Kommunikationsknoten NSW Ihr IT Partner in der Logistik

211 Möglichkeiten für Meldeverpflichtete Senden von XML-Dateien, ftp/sftp Erfassung/Bearbeitung über die TraDaV-NSW Webanwendung Nutzung des TraDaV- Webservice Erfassung in EXCEL-Forms Response XML Response TraDaV Hafeninformationssystem Kommunikationsknoten TraDaV und Kommunikationsknoten Kombinationsmöglichkeiten Rückmeldung Response NSW Ihr IT Partner in der Logistik

212 Webanwendung für Meldeverpflichtete Erfassung im Web mit proaktiver Unterstützung Eingaben werden durch Vorschläge vorbelegt Kommunikation der registrierten Reise an weitere Beteiligte Vergabe von Meldeberechtigungen auf Meldeklassenebene Proaktive Benachrichtigung abonnierbar Weitreichende Auswertungen verfügbar Datenänderungen in Meldeklassen werden automatisch erkannt und an NSW gesendet In der Übersicht zu einer VISIT-ID kann der MV die übertragenen Meldeklassen kontrollieren und nachvollziehen Ihr IT Partner in der Logistik

213 Excel-Form für Meldeverpflichtete Offline-Erfassung sämtlicher Meldeklassen möglich Umfangreiche Unterstützung bei der Erfassung durch hinterlegte Kataloge/Parameter XML-Versand über Wechsel zwischen Web-Anwendung und Excel-Form-Erfassung sind jederzeit möglich Ihr IT Partner in der Logistik

214 Vessel Agency Inhouse-System Beispiel-Workflow Einkommend Hafenaufenthalt Ausgehend Beim Verlassen des letzten Hafens 24 h im voraus nach Ankunft vor dem Auslaufen nach Abfahrt Visit-Id REG NOA+ NOD NAME STAT BRZ ATA NOA+ NOD ATD HZA PAS INFO LADG HZD Schnittstellen PoBA TIEFA BKRA MHD TIEFD BKRD PoBD Webanwendung CREW Excel-Form Exemptions for SEC and Waste Ihr IT Partner in der Logistik

215 Bereitstellung von Informationen NSW Kernsystem Visit-ID MH D App Gesundheitsamt Visit-ID PoBA HZA MH D Nachrichtenkorb Visit-ID PoBAHZA HIS PCS App Hafenamt Nachrichtenkorb Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken, Werner Brunet Ihr IT Partner in der Logistik

216 Webanwendung für Behörden Automatische Abholung der Daten aus den Postkörben Keine Installationsaufwände Übersichtliche Darstellung der Daten in einer Baumstruktur Proaktive Benachrichtigung abonnierbar Weitreichende Auswertungen verfügbar Ihr IT Partner in der Logistik

217 Warum TraDaV? TraDaV ist Single Window für alle deutschen Häfen und den NOK bietet hohe Sicherheit, Verfügbarkeit und Qualität in einem Hochleistungsrechenzentrum an zwei Standorten bietet verschiedene Kommunikationstechnologien integriert sogar Individual-Lösungen ermöglicht die problemlose Kombination der verschiedenen Kommunikationstechnologien unterstützt Sie bei der Definition Ihres Workflows Ihr IT Partner in der Logistik

218 Zusammenfassung Meldeverpflichtete können ALLE Meldungen für jeden deutschen Seehafen bei TraDaV abgeben Behörden können über die Webapplikation auf einfache Weise ihren Postkorb abholen und ALLE für sie relevanten Daten einsehen sagt Danke für die Aufmerksamkeit! Ihr IT Partner in der Logistik

219 SOFTWARELÖSUNGEN FÜR TRANSPORT UND LOGISTIK edeclaration - "EU Richtlinie 2010/ Gefördert durch die Europäische Kommission Seite 1 DAKOSY Datenkommunikationssystem AG, Mattentwiete 2, Hamburg Telefon: , Fax: -370, info@dakosy.de, Internet:

220 Agenda 1. Die Richtlinie 2010/65 des europäischen Parlaments 2. Umsetzungskonzeption / Vorgehensweise 3. Produkt edeclaration Seite 2

221 1. Die Richtlinie 2010/65 des europäischen Parlaments Zum tritt die Richtlinie 2010/65/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/ oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten in Kraft. Ziel: Harmonisierung und Vereinfachung der Anmeldeverfahren Vereinheitlichung der Meldeformalitäten Seite 3

222 1. Die Richtlinie 2010/65 des europäischen Parlaments Schiffsanmeldung (Visit-ID) Meldung für erweiterte Überprüfung Verkehrsmeldung Ankunft (ATA) Verkehrsmeldung Abfahrt (ATD) vor der ersten Meldung 72 Std. im Voraus nach Ankunft nach Abfahrt Einkommend Hafenaufenthalt Ausgehend beim Verlassen des letzten Hafens 24 Std. im Voraus vor dem Auslaufen Gefahrgutmeldung Ankunft Verkehrsmeldung Ankunft (Personen an Bord) Verkehrsmeldung Ankunft (ohne Personen an Bord, ohne ATA) Hafenmeldung Meldung Seegesundheit Abfallmeldung Grenzpolizeiliche Meldung Seesicherheitsmeldung Verkehrsmeldung Abfahrt (ohne ATD) Gefahrgutmeldung Abfahrt Seite 4

223 1. Die Richtlinie 2010/65 des europäischen Parlaments Schiffsanmeldung (Transit-ID) vor der ersten Meldung Erreichen dt. Hoheitsgebiet NOK Passage beim Verlassen des letzten Hafens Gefahrgutmeldung Ankunft Verkehrsmeldung Ankunft (Personen an Bord) 24 Std. vor Erreichen des NOK Verkehrsmeldung Ankunft (ohne Personen an Bord) Meldung Seegesundheit Grenzpolizeiliche Meldung vor Verlassen des NOK Verkehrsmeldung Abfahrt (nur Personen an Bord) Seesicherheitsmeldung Seite 5

224 1. Die Richtlinie 2010/65 des europäischen Parlaments Es ergibt sich folgendes: - Meldungen erfolgen zwingend elektronisch - Eine eindeutige Anlaufreferenz (Visit-ID/Transit-ID) muss für jeden Hafenanlauf / Transit beantragt werden - Jede Information soll nur einmal gesendet werden - Informationen sind in Meldeklassen gekapselt - Nur der initiale Sender der Meldungen kann Updates und Stornierungen senden (bei Nutzung eines HIS als Provider irrelevant) Seite 6

225 1. Die Richtlinie 2010/65 des europäischen Parlaments Meldeklassen: Seite 7

226 Agenda 1. Die Richtlinie 2010/65 des europäischen Parlaments 2. Umsetzungskonzeption / Vorgehensweise 3. Produkt edeclaration Seite 8

227 2. Umsetzungskonzeption / Vorgehensweise Leitprinzip: So wenig Änderungen für die Beteiligten wie möglich Wiederverwendung von bestehenden Prozessen Ziel ist der einfache, schlanke Prozess Schiff/ Makler / Reeder EDI/ Web App Carrier Services edeclaration NSW Seite 9

228 2. Vorgehensweise: Bildung von Arbeitsgruppen Agenten/ Makler Bund Behörden Softwareunternehmen Reeder Seite 10

229 2. Ein Ergebnis der Zusammenarbeit mit Arbeitsgruppen: Schiffsanmeldung (Visit-ID) Meldung für erweiterte Überprüfung Verkehrsmeldung Ankunft (ATA) Verkehrsmeldung Abfahrt (ATD) vor der ersten Meldung 72 Std. im Voraus nach Ankunft nach Abfahrt Einkommend Hafenaufenthalt Ausgehend beim Verlassen des letzten Hafens 24 Std. im Voraus vor dem Auslaufen Gefahrgutmeldung Ankunft Verkehrsmeldung Ankunft (Personen an Bord) Verkehrsmeldung Ankunft (ohne Personen an Bord, ohne ATA) Hafenmeldung Meldung Seegesundheit Abfallmeldung Grenzpolizeiliche Meldung Seesicherheitsmeldung Verkehrsmeldung Abfahrt (ohne ATD) Gefahrgutmeldung Abfahrt Seite 11

230 2. Ein Ergebnis der Zusammenarbeit mit Arbeitsgruppen: Schiffsanmeldung (Visit-ID) Meldung für erweiterte Überprüfung Verkehrsmeldung Ankunft (ATA) Verkehrsmeldung Abfahrt (ATD) vor der ersten Meldung 72 Std. im Voraus nach Ankunft nach Abfahrt Einkommend Hafenaufenthalt Ausgehend beim Verlassen des letzten Hafens 24 Std. im Voraus vor dem Auslaufen Gefahrgutmeldung Ankunft Verkehrsmeldung Ankunft (Personen an Bord) Verkehrsmeldung Ankunft (ohne Personen an Bord, ohne ATA) Hafenmeldung Meldung Seegesundheit Abfallmeldung Grenzpolizeiliche Meldung Seesicherheitsmeldung Verkehrsmeldung Abfahrt (ohne ATD) Gefahrgutmeldung Abfahrt Seite 12 Viele Meldungen kommen direkt vom Schiff.

231 Agenda 1. Die Richtlinie 2010/65 des europäischen Parlaments 2. Umsetzungskonzeption / Vorgehensweise 3. Produkt edeclaration Seite 13

232 3. Produkt edeclaration die Visit ID Funktionen für Makler / Reeder: Beantragung der Visit-ID, die Alternativen: Manuell über DAKOSY WebApp REG IMO POC ETA (Datum) Per EDI-Nachricht Via Sailing Schedule (VIP) Via GEGIS / IFTDGN Seite 14

233 3. Produkt edeclaration die Module edeclaration WebApp - Manuelle Bearbeitung - Upload - Dashboard - Konfig. von Triggern Bordlösung - Pre Arrival Report GEGIS - XML EDI - EDIFACT..alle 4 Möglichkeiten sind miteinander kombinierbar! Seite 15

234 3. Produkt edeclaration - Bordlösung edeclaration WebApp - Manuelle Bearbeitung - Upload - Dashboard - Konfig. von Triggern Bordlösung Bordlösung - Pre Arrival Report - Pre Arrival Report GEGIS - XML EDI - EDIFACT..alle 4 Möglichkeiten sind miteinander kombinierbar! Seite 16

235 3. Produkt edeclaration - Bordlösung Intelligentes Excel - Dokument mit Ausfüllhilfen Fasst die eingegebenen Daten als verschlüsselte XML zusammen Keine große Bandbreite zum Senden der Daten erforderlich Seite 17

236 3. Produkt edeclaration - Bordlösung Seite 18

237 3. Produkt edeclaration - Bordlösung Seite 19

238 3. Produkt edeclaration - Bordlösung Seite 20

239 3. Produkt edeclaration - WebApp edeclaration WebApp - Manuelle Bearbeitung - Upload - Dashboard - Konfig. Konfig. von von Triggern Triggern Bordlösung - Pre Arrival Report GEGIS - XML EDI - EDIFACT..alle 4 Möglichkeiten sind miteinander kombinierbar! Seite 21

240 3. Produkt edeclaration - WebApp Seite 22

241 3. Produkt edeclaration - WebApp Seite 23

242 3. Produkt edeclaration - WebApp Seite 24

243 3. Produkt edeclaration - WebApp Seite 25

244 3. Produkt edeclaration - WebApp edeclaration WebApp Warnungen: Warnungen seitens des NSW werden zur Anzeige gebracht Proaktive Benachrichtigung, sobald ein Handeln erforderlich ist Manuelle Konfiguration von Benachrichtigungen Seite 26

245 3. Produkt edeclaration - WebApp Seite 27

246 3. Produkt edeclaration - WebApp edeclaration WebApp Upload-Funktion für Passagier-/ Besatzungslisten: Abgestimmtes csv Format Einfacher Upload in das Modul edeclaration Besonders geeignet für z.b. Passagierschiffe Seite 28

247 3. Produkt edeclaration - GEGIS edeclaration WebApp - Manuelle Bearbeitung - Upload - Dashboard - Konfig. von Triggern Bordlösung - Pre Arrival Report GEGIS - XML EDI - EDIFACT..alle 4 Möglichkeiten sind miteinander kombinierbar! Seite 29

248 3. Produkt edeclaration - GEGIS Neu: Aufnahme der Visit-ID / Transit-ID in GEGIS Dialogschnittstelle EDI - Schnittstelle (IFTDGN) jeweils als optionales Datenelement REG IMO POC ETA (Datum) Beispiel Visit-ID: DEHAM-2014-ABCDEC Seite 30

249 3. Produkt edeclaration - GEGIS: Visit-ID / Transit-ID Die neue Regel: Eine Visit-ID/Transit-ID muss angegeben werden, d.h. eine fehlende Visit-ID führt zur Ablehnung / Rückweisung durch das NSW. Daraus folgt: a) die Visit-ID/Transit-ID wird vom Anmelder angegeben oder Anmeldung beim NSW kann erfolgen, b) die Visit-ID/Transit-ID wurde nicht angegeben, dann wird die Visit-ID/Transit-ID durch GEGIS/DAKOSY erzeugt bzw. eine bereits bei DAKOSY bestehende eingeholt und die Anmeldung beim NSW erfolgt. Seite 32

250 3. Produkt edeclaration - GEGIS: One Roof 1 Schornstein + n Slot - Charterer: Einzelne Anmeldungen nicht mehr zulässig! Organisatorische Lösung - Konzept One Roof Unterstützung durch GEGIS (Weiterleitung/Konsolidierung der Daten) Seite 33

251 3. Produkt edeclaration Integration der Behörden Umweltbehörde NSW Gesundheitsbehörde Innenbehörde / WSP Seite 34

252 3. Produkt edeclaration Weitere Länder? Sobald eine Spezifikation vorliegt. Seite 35

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