Stadtverordnetenversammlung Rathenow Rathenow, den

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1 Stadtverordnetenversammlung Rathenow Rathenow, den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen will P r o t o k o l l der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen Datum: Zeit: Teilnehmer: Uhr Uhr Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen, Herr Dr. Böhme, Frau Gajdecki, Herr Mantau, Herr Neubüser, Herr Rubach, Herr Rzyski, Herr Schwenzer sachkundige Einwohner Her Dr. Bauer, Herr Grigoleit, Herr Novatschek, Herr Richter, Herr Zick Frau Schwerdtfeger und Herr Kaunitz entschuldigt Mitarbeiter der Verwaltung weitere Teilnehmer Herr Schwieger TGZ Vertreter der Presse Protokollantin: Frau Willnow Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Protokollkontrolle 2. DS 041/04 Konzept zur Entwicklung des Betriebshofes der Stadt Rathenow 3. DS 070/04 Gebührenordnung für die Multimediazentren der Stadt Rathenow 4. DS 071/04 Satzung über die Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Rathenow und ihre Ortsteile - Hebesatzung - 5. DS 074/04 Änderung der Richtlinie für den Verkauf kommunaler Grundstücke 6. DS 066/04 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Rathenow (Straßenbaubeitragssatzung SBS - ) 7. Sonstiges Nichtöffentlicher Teil 1. Protokollkontrolle 2. Sachstandsbericht TGZ 3. DS 075/04 Verkauf des Grundstücks Fr.-Ebert-Ring 56 A 4. DS 076/04 Grundstücksverkauf Brandenburger Straße 23-27, Hinterland 5. Sonstiges 1

2 Öffentlicher Teil: begrüßt alle Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen, alle sachkundigen Einwohner, alle Mitarbeiter der Verwaltung und alle Gäste zu dieser Sitzung. Von 9 Ausschussmitgliedern sind 8 Mitglieder anwesend. Damit ist der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen beschlussfähig. stellt einen Antrag auf Änderung der Tagesordnung und bittet auf Wunsch von Herrn Heise den TOP 6 nach TOP 1 zu behandeln. Zustimmung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen. TOP 1: Protokollkontrolle der Sitzungen vom und Es liegen keine Einwände zu den Protokollen der Sitzungen vom und vor. Die Protokolle sind damit bestätigt -. TOP 6: DS 066/04 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Rathenow (Straßenbaubeitragssatzung SBS-) bittet um Erläuterungen und um Nennung der Veränderungen. Sie bittet darum, in künftigen Vorlagen die Veränderungen wieder optisch hervorzuheben. Herr Alfani Die Notwendigkeit der Veränderung ergibt sich aufgrund Veränderungen im KAG und Änderung der Rechtssprechung. Die Satzung wurde nach einer Mustersatzung des Landes Brandenburg erarbeitet. Herr Alfani bitte die einzelnen Veränderungen zu erläutern. - 1 ist gleich geblieben - 2 inhaltlich keine Veränderungen, Straßenbestandteile werden einzeln genannt 2 Abs. 1 Ziff. 1 steht: einschließlich Erwerbsnebenkosten, war dies vorher auch enthalten? Dies wurde zusätzlich in die Satzung aufgenommen, wurde aber bisher auch so praktiziert und war in den Berechnungen enthalten. Es wurde aus den Mustersatzungen übernommen. - 3 Abs. 2 und 3 Zurechnungsregelung ist zur Präzisierung aufgenommen worden, erhöht die Kosten aber nicht. - 4 Aufteilung der beitragsfähigen Leistungen - es ist nicht mehr der Anteil der Anlieger sondern der Anteil der Stadt genannt, es bedeutet keine Veränderung der Höhe der Umlage - diese Veränderung wird vom Gesetzgeber so gefordert, es kann aber auch zusätzlich, wenn gewünscht, der Anteil der Anlieger genannt werden - die übrigen Regelungen in 4 sind gleichgeblieben, nur an anderer Stelle 2

3 - 5 nur andere Systematik - Abs. 2,3,4 Art der Nutzung definiert - Abs. 5,7,8 getrennt nach Art der Grundstücke und Maß der Nutzung inhaltlich hat sich nur der Faktor für Waldgrundstücke geändert von 0,5 auf 0,033 Außer für Waldgrundstücke ergibt sich daraus keine Veränderung für die Beitragszahler. Aus der Veränderung in 5 Absatz 9 könnten sich evtl. wirtschaftliche Nachteile für einige Anlieger ergeben. Weggefallen ist Vergünstigung für Eigentümer deren Grundstück zwischen zwei Straßen liegt und der Abstand zwischen den Straßen nicht mehr als 50 m beträgt. Hier galt bisher die 2/3 Regelung wie bei Eckgrundstücken. Da die Tiefenregelung in der Rechtssprechung sehr umstritten ist, wurde diese Regelung rausgenommen. - 6 (ehemals Absatz 3) Veränderung ist, dass jetzt die Stadtverordnetenversammlung und nicht mehr der Hauptausschuss entscheidet, ansonsten wurden nur einige Formulierungen geändert. - 7 hat sich inhaltlich nicht verändert, war bisher in 6 enthalten. - 8 war bisher 7 und wurde aus dem KAG übernommen - 9 war bisher 3 Änderungen wurden vom KAG übernommen. Wer entscheidet jetzt über Kostenspaltung ( 8)? Warum wurde diese Veränderung in der Satzung getroffen, ist dies rechtmäßig vorgeschrieben? Bisher entschied der Hauptausschuss, dies wurde jetzt geändert. Die Verwaltung würde darüber entscheiden. Dadurch soll die Arbeit der Verwaltung erleichtert werden. Herr Schwenzer meint, dass dann ja von der Verwaltung bis zu 12 Bescheide erstellt werden könnten. Des Weiteren möchte Herr Schwenzer wissen was mit den Vorauszahlungen der Anlieger ist, welche vorher durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung beschlossen wurden. Kostenspaltung und Vorauszahlung sind zwei verschiedene Dinge. Der Beschluss der Vorauszahlungen erfolgt weiterhin durch die Stadtverordnetenversammlung. Frau Gajdecki Die Satzung ist für Bürger nicht verständlich. Außerdem sollte die Entscheidung über Kostenspaltung weiterhin durch den Hauptausschuss beschlossen werden. Herr Heise Zunehmend werden Maßnahmen aufgrund des Fördermittelflusses unterbrochen. Wenn dann ein Teil der Maßnahme bereits fertig gestellt ist, kann dieser schon umgelegt werden, um die Gemeinde finanziell zu entlasten. Wenn keine zeitlichen Differenzen entstehen, gibt es keinen Grund eine Maßnahme zu spalten. 3

4 Herr Dr. Bauer 7 Abs. 2 ist sehr unkonkret. Ist die Beitragspflicht sechs Jahre nach Erlass eines Vorausleistungsbescheides noch nicht entstanden, kann die Vorausleistung zurückverlangt werden. Die Rückzahlung durch die Stadt müsste dann erfolgen und nicht nur durch den Anlieger zurückverlangt werden können. Es ist im KAG gesetzlich geregelt, dass die Vorauszahlung auf Verlangen des Bürgers ausgezahlt werden muss. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt, dass der Hauptausschuss auch weiterhin über die Kostenspaltung lt. 8 entscheidet. Abstimmung zum Änderungsvorschlag zur DS 066/04: Ja 6 Stimmen Nein 2 Stimmen - 10 (früher 9) Satz 2 über Stundung ist entfallen Aufgrund von Hinweisen des MdI sowie dem KAG in Verbindung mit der Abgabenordnung ist geregelt, dass die Stundung nicht in die Satzung gehört. Die Satzung könnte ansonsten rechtswidrig sein. Herr Mantau In den Eingliederungsverträgen mit den Gemeinden wurde festgeschrieben, dass die Satzungen 5 Jahre ihre Gültigkeit behalten. Wenn nun unbedingt neue Satzungen erforderlich sind, hat die Verwaltung eine Informationspflicht, so dass die Ortsteile ihr Anhörungsrecht nutzen können. Herr Alfani Das ist richtig, die Information wird natürlich nachgeholt. Alle Bescheide für z. Zt. laufende Maßnahmen, werden vor dem Inkrafttreten der neuen Satzung am abgerechnet bittet nochmals darum, Veränderung optisch zu kennzeichnen. Abstimmung zu DS 066/04: Ja 8 Stimmen Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Straßenbaubeitragssatzung (SBS) für die Stadt Rathenow auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetztes des Landes Brandenburg (BraKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom und der Änderung vom mit folgender Änderung zu beschließen: In 8 ist wie bisher einzufügen: Die Anwendung der Kostenspaltung wird im Einzelfall vom Hauptausschuss beschlossen. 4

5 TOP 3: DS 041/04 Konzept zur Entwicklung des Betriebshofes der Stadt Rathenow bittet Frau Dornbrach um einige Erläuterungen. Frau Dornbrach erklärt, dass ja bereits in der Sitzung vom des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen über das Konzept zur Entwicklung des Betriebshofes gesprochen wurde. Eingearbeitet wurden noch die Betriebsmittel des Betriebshofes, der Bestand der Fahrzeuge hat sich verändert und ständig den Erfordernissen entsprechend angepasst. bittet Frau Dornbrach, den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen zu den im Konzept genannten Terminen weiterhin über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen zu informieren. Frau Gajdecki schlägt vor, zur Information der Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen eine Sitzung auf dem Gelände des Betriebshofes zu planen. Abstimmung zur DS Nr. 041/04: Ja 8 Stimmen Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt dem Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow, das Konzept zur Entwicklung des Betriebshofes der Stadt Rathenow zu beschließen. TOP 3: DS 070/04 Gebührenordnung für die Multimediazentren der Stadt Rathenow Herr Dr. Bauer Gilt die Gebührenordnung nur für die Multimediazentren in den Ortsteilen Grütz und Semlin? Was ist mit dem Haus der Jugend in Rathenow? Herr Majonek Für das Haus der Jugend gibt es bereits eine Gebührenordnung, diese gilt nur für die Ortsteile. Herr Mantau weist darauf hin, dass in der Sitzung des Ortsbeirates in Grütz vorgeschlagen wurde die im 5 (1) genannte Gebühr für die Internetnutzung auf 0,50 zu reduzieren. Der Ortsbeirat des Orteiles Semlin ist auch dieser Meinung. Die Darstellung der Kostenberechnung ist nicht ganz nachvollziehbar. Wie ist die Nutzerfrequenz der Multimediazentren? Herr Majonek Kinder, Jugendliche, Azubi`s und Erwachsene 1. Kinder von 6-12 Jahren Nutzung sehr stark für Hausaufgaben 2. Jugendliche von Jahren Nutzung zur Kommunikation und Berufsvorbereitung 3. Bürger über Jahre 5

6 Nutzung täglich durch ca. 10 bis 20 Jugendliche, im Herbst bis Frühjahr mehr, im OT Grütz im Sommer etwas weniger, im OT Semlin etwas mehr durch Urlauber. Herr Dr. Bauer schlägt vor: - Kinder und Jugendliche 0,50 /Std. - Erwachsene 1,00 /Std. Herr Rubach Die Gebühr im Freizeitzentrum Rathenow beträgt lt. Satzung auch 1,00 /Std. Herr Heise zur Frage von Herrn Mantau zur Kostendarstellung. Die Einnahmen der Gebühren in den Multimediazentren werden nicht kostendeckend sein. Abschreibungen für die Technik sind in den Gebühren überhaupt nicht enthalten. Aufgrund des unbekannten Faktors der Inanspruchnahme, lässt sich z. Zt. keine genaue Kostendeckung berechnen. Die Gebühren im Haus der Jugend betragen auch 1,00 /Std. Auch im privat betriebenen Internetcafe mit 40 Computern, wird eine Gebühr von 1,00 /Std. gefordert. Die Verwaltung wäre jedoch auch mit einer Differenzierung einverstanden. Herr Majonek im Haus der Jugend sind auch Clubkarten zu einem Preis von 10,00 /Jahr erhältlich, womit dann eine ständige Nutzung möglich ist. Herr Mantau auch in den Multimediazentren sollten Clubkarten angeboten werden. Herr Schwenzer fragt an, ob das Internet im Bürgerbüro noch kostenlos genutzt werden kann. Herr Heise Wenn ein Bürger eine Auskunft aus dem Internet benötigt, wird diese in der Regel durch den Bürgerservicemitarbeiter herausgesucht. Änderungsvorschlag: Kosten für Schüler bis 18 Jahre auf 0,50 /Std zu reduzieren Abstimmung zur DS 070/04: Ja 8 Stimmen Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Gebührenordnung für die Multimediazentren der Stadt Rathenow mit folgender Änderung zu beschließen: in 5 (1) Internet: Schüler bis 18 Jahre 0,50 /Stunde alle anderen Nutzer 1,00 /Stunde TOP 4: DS 071/04 Satzung über die Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Rathenow und ihre Ortsteile Hebesatzsatzung bittet Frau Prume um einige Erläuterungen. Frau Prume Die Hebesätze für - Grundsteuer A wurden um 50 v. H. - Grundsteuer B wurden um 10 v. H. in den Ortsteilen und um 8 v. H. in Rathenow entsprechend dem Aufkommen der Gebühren Wasser und Bodenverband erhöht. 6

7 Herr Heise Die Einbeziehung der Umlage Wasser und Bodenverband in die Grundsteuern bedeutet eine enorme Senkung des Verwaltungsaufwandes für die Stadt, Einsparung von mindestens einem Mitarbeiter und gleichzeitig eine Kostensenkung für die Bürger, da keine Verwaltungsumlage für die Umlage der Gebühr des Wasser- und Bodenverbandes erhoben werden muss. Frau Prume Entsprechend dem Gesetz zur Entlastung der Gemeinden, muss ab 2005 eine Verwaltungskostenumlage für die Umlage der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes erhoben werden. Frau Prume erläutert an einigen Beispielen, wie sich die Umlage der Gebühr des Wasserund Bodenverbandes auf die Grundsteuern gegenüber einer separaten Berechnung der Gebühren mit einer Verwaltungskostenumlage auswirkt. Bei den meisten Grundstückseigentümern ergibt sich hieraus eine Einsparung. Herr Haake erwartet eine sehr hohe Zahl an Widersprüchen von den Bürgern der Ortsteile, da in den Eingliederungsverträgen der Hebesatz für die Grundsteuern für 5 Jahre festgeschrieben wurde. Herr Alfani erläutert die Historie der Umlage der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes. Herr Mantau bittet Frau Prume um jeweils zwei Fallbeispiele für jeden Ortsteil um den Bürgern die Sachlage vermitteln zu können. Herr Schwenzer Die Höhe des Betrages für die Umlage des Wasser- und Bodenverbandes wird dann durch den Messbetrag bestimmt, nicht mehr durch die Grundstücksgröße. Des Weiteren schlägt Herr Schwenzer vor, aus der Beschlussvorlage das Beispiel Premnitz herauszunehmen. Frau Prume In den errechneten Messbetrag fließt auch die Grundstücksgröße mit ein. Es wurden vom Innenministerium verschiedene Möglichkeiten zur Refinanzierung der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes gegeben, theoretisch wäre es auch über die Hunde- oder Zweitwohnungssteuer möglich. Herr Dr. Bauer, Herr Mantau und Herr Haake verlassen die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen. Herr Grigoleit Wann wurden die Einheitswertbescheide erlassen? Frau Prume Die Einheitswertbescheide werden bei Veränderung ständig überarbeitet und neu berechnet. Da ca bis Bescheide erstellt werden müssen, ist es nicht möglich auf jeden Bescheid die Gebühr zu nennen, welche bei einer separaten Umlage der Gebühr des Wasser- und Bodenverbandes angefallen wäre. Herr Heise auf den Bescheiden soll vermerkt werden: - Damit entfällt die Gebühr Wasser- und Bodenverband - 7

8 Abstimmung zur DS 071/04: Ja 4 Stimmen Enthaltungen 2 Stimmen Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die als Anlage beigefügte Satzung über die Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Rathenow und ihrer Ortsteile - Hebesatzsatzung -, mit folgender Änderung zu beschließen: - aus der Begründung ist das Beispiel Premnitz zu entfernen TOP 5 : DS074/04 Änderung der Richtlinie für den Verkauf kommunaler Grundstücke Herr Heise Der Verwaltungsaufwand bei der Vergabe der kommunalen Grundstücke ist sehr hoch. Die Vergabe durch eine Ausschreibung der Grundstücke mindert den Verwaltungsaufwand und ist gegenüber den Antragstellern gerechter. Herr Schirrmacher Teilweise sind unter den Anträgen auf ein kommunales Grundstück, Anträge aus Da die angebotenen Grundstücke von machen Antragstellern immer wegen irgendwelchen Gründen ausgeschlagen wurden, ist der Verwaltungsaufwand der Vergabe sehr hoch und neue Antragsteller haben es sehr schwer. Durch eine Ausschreibung der Grundstücke und den Verkauf an den Meistbietenden ist die Vergabe gerechter. findet es gut, dass für die Eigenheimbebauung vorrangig Erbbaurechte angeboten werden. Abstimmung zu DS 074/04: Ja 6 Stimmen Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt dem Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung Rathenow die Änderung der Richtlinie für den Verkauf kommunaler Grundstücke der Stadt Rathenow für Wohn- und Gewerbezwecke, DS 042/94 vom ; Pkt. 2.1,1 Grundstücke für die Wohnbebauung/Eigenheimbauer entsprechend der beigefügten Ablage zu beschließen. Gegen den Wortlauf des Protokolls kann innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung Einspruch erhoben werden. Nichtöffentlicher Teil wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gesondert gespeichert. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme im SB Sitzungsdienst. Voßhoff Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen Willnow Protokollantin 8

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