Stadtverordnetenversammlung Rathenow Rathenow, den

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1 Stadtverordnetenversammlung Rathenow Rathenow, den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen Will P r o t o k o l l der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen Datum: Zeit: Teilnehmer: Uhr Uhr Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen, Frau Gajdecki, Herr Mantau, Herr Neubüser, Herr Bleis( in Vertretung für Herrn Rubach) Herr Rzyski, Herr Schwenzer, Frau Schwerdtfeger Sachkundige Einwohner Herr Dr. Bauer, Herr Ermisch, Herr Grigoleit, Herr Novatscheck, Herr Richter, Herr Zick Herr Seeger, Bürgermeister Herr Schwieger, Geschäftsführer TGZ Mitarbeiter der Verwaltung weitere Gäste Protokollantin: Frau Willnow Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Protokollkontrolle 2. DS 097/04 - Öffentlich-rechtlicher Vertag zwischen dem Landkreis Havelland und der Stadt Rathenow zur Durchführung von Aufgaben nach 12(1) Kita-Gesetz 3. DS 150/04 - Erhöhung der Essengeldbeiträge in den kommunalen Kindereinrichtungen der Stadt Rathenow 4. DS 135/04 - Mietvertrag mit dem BSC Rathenow zum Sportgelände Schwedendamm 5. DS 164/04 - Haushaltssatzung der Stadt Rathenow für das Haushaltsjahr 2005 und Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes DS 113/04 - Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegsüberfahrten der Stadt Rathenow - Grundstückszufahrtensatzung 7. Informationen zur Friedhofssatzung 8. Beratung zur Problematik TGZ 9. Sonstiges Nichtöffentlicher Teil 1. Protokollkontrolle 2. DS 152/04 - Ausübung der Kaufoption Berliner Straße 15, Rathenow 3. Sonstiges 1

2 eröffnet um Uhr die Sitzung und begrüßt alle Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen, die sachkundigen Einwohner, den Bürgermeister Herrn Seeger, den Geschäftsführer des TGZ Herrn Schwieger, die Mitarbeiter der Verwaltung sowie alle anderen Gäste. stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses f. Wirtschaft und Finanzen fest. Es sind 7 ordentliche Mitglieder und 1 Vertreter anwesend. Damit ist der Ausschuss beschlussfähig. schlägt vor die Tagesordnung zu ändern und den TOP 8 in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu verschieben. Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag zu. Herr Seeger informiert die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen darüber, dass die lt. TOP 2 der Tagesordnung zu behandelnde öffentlich-rechtliche Vereinbarung (DS 097/04) nicht mehr gültig ist und vom Landkreis ein neuer Vertragsentwurf zugestellt wird. Die Vorlage wird aus diesem Grund zurückgezogen. Frau Ermisch Zu dem neuen Vertragsentwurf liegen einige Veränderung dem Sozialamt bereits vor. Der geänderte Vertrag entspricht den gesetzlichen Vorschriften und somit unseren Forderungen. TOP 1: Protokollkontrolle der Sitzungen vom und Es liegen keine Einwände zu den Protokollen der Sitzungen vom und vor. Die Protokolle sind damit bestätigt -. TOP 2: TOP 3: DS 097/04 Die Vorlage wurde zurückgezogen. DS 150/04 Erhöhung der Essengeldbeiträge in den kommunalen Einrichtungen der Stadt Rathenow Herr Seeger weist die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen darauf hin, dass der Beschluss der DS 150/04 dem Haushaltssicherungskonzept entspricht und auf dem Beschluss der Abgeordneten vom beruht, in der eine Erhöhung der Essengeldbeiträge in zwei Etappen festgelegt wurde. Frau Grähn Im Haushaltssicherungskonzept ist die Erhöhung der Essengeldbeiträge festgeschrieben. Mit Beschluss vom wurde die Erhöhung in zwei Etappen festgelegt. Am wurde dann die erste Erhöhung mit Wirkung ab beschlossen. Die zweite Erhöhung soll nun mit Wirkung ab dem beschlossen werden. Die Mehrkosten für die Eltern belaufen sich auf ca. 7,- bis 8,- im Monat/Kind. Herr Dr. Bauer Es gab damals Diskussionen über die Zahl der Essenteilnehmer. Ist die Teilnehmerzahl nach der ersten Erhöhung der Essengeldbeiträge gleich geblieben? Frau Grähn Alle Kinder, die angemeldet sind, nehmen auch an der Schulspeisung teil 2

3 Herr Rzyski Sollte nicht festgelegt werden, dass es bis zum Jahr 2010 keine weiteren Erhöhungen geben soll? Herr Seeger Diese Erklärung kann er leider nicht abgeben. Gibt es Vergleichszahlen zur Höhe der Essengeldbeiträge in anderen Kommunen. Frau Grähn Zur Beschlussfassung im Jahr 2003 wurden Vergleiche zu anderen Kommunen aufgestellt. Zu diesem Zeitpunkt lagen wir mit unseren Essengeldbeiträgen im Durchschnitt. Abstimmung zu DS 150/04: Ja 5 Stimmen Nein 2 Stimmen Enthaltungen 1 Stimme Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Erhöhung der Essengeldbeiträge in den kommunalen Kindereinrichtungen der Stadt Rathenow ab dem entsprechend Anlage 2 zu beschließen. TOP 4: DS 135/04 Mietvertrag mit dem BSC Rathenow zum Sportgelände Schwedendamm Herr Seeger Aufgrund eines Änderungsantrages wurde der maximale Zuschuss, der lt. Mietvertrag an den BSC Rathenow gezahlt werden kann, auf 90 % erhöht. Der Zuschuss an den BSC ist für die Stadt eine freiwillige Ausgabe. Aufgrund ihrer finanziellen Situation kann sich die Stadt nicht verpflichten, diesen Zuschuss jährlich zu zahlen. Wie im Vertrag geschrieben, wird der Zuschuss auf maximal 90 % der angefallenen Kosten begrenzt, der jährliche Zuschuss wird nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes festgelegt. Anfrage an die Vertreter des Rechtsamtes: Ist Herr Rzyski als Vorsitzender des BSC Rathenow lt. 28 (2) der Gemeindeordnung befangen? Frau Berger Lt. Meinung von Frau Berger liegt aufgrund der Tätigkeit von Herrn Rzyski als Vorsitzender des BSC eine Befangenheit vor. erklärt Herrn Rzyski aufgrund des 28 (2) der Gemeindeordnung für befangen und schließt ihn von der Abstimmung zur DS 135/04 aus. Frau Rentmeister Die Stadt Rathenow beabsichtigt zum mit dem BSC Rathenow 1994 e.v. einen Dauermietvertrag über das Sportgelände Schwedendamm für den Zeitraum von 25 Jahren abzuschließen. Der Abschluss eines solchen Vertrages ist für den BSC Rathenow Voraussetzung für die Antragstellung von Fördermitteln aus dem Goldenen Plan Ost zur Sanierung der Sportstätte. 3

4 In den vorliegenden Mietvertrag wurden folgende Veränderungen eingearbeitet: - 5 (2) Satz 2 Der Zuschuss wird auf maximal 90 % der angefallenen Kosten begrenzt. Da die nachfolgend aufgeführten Verpflichtungen des VfL Rathenow e.v. auf Wunsch der Abgeordneten besser in einen Untermietvertrag aufgenommen werden sollen, den der BSC Rathenow 1994 e.v. mit dem Leichtathletikverein i.s.d. 5 (4) abschließen wird, wurden folgende Absätze herausgenommen: - 8 (2) Der VfL Rathenow e.v. verpflichtet sich, sämtliche notwendigen Vorbereitungen der Leichtathletikanlagen für die Durchführung seines Trainings- und Wettkampfbetriebes selbst zu übernehmen. - 8 (3) Der VfL Rathenow e.v. verpflichtet sich weiterhin, sich an den Kosten für Unterhaltung und Bewirtschaftung des Mietobjektes zu beteiligen. Die anteilige Kostenumlage soll anhand der Mitgliederzahlen und der Nutzungszeiten beider Vereine vorgenommen werden und durch die Vereine selbst vertraglich geregelt werden. Frau Gajdecki Warum wurde der Zuschuss von 80 % auf 90 % erhöht? Warum soll ein Mietvertrag über 25 Jahre abgeschlossen werden? Warum wird der Mietvertrag nicht mit beiden Sportvereinen abgeschlossen? Herr Seeger Der Mietvertrag über 25 Jahre ist aufgrund der Antragstellung von Fördermitteln aus dem Goldenen Plan Ost erforderlich. Der Mietvertrag ist völlig in Ordnung. Er wird nur mit dem BSC abgeschlossen und dieser kann Untermietverträge abschließen. Herr Schwenzer Der Kostenanteil des BSC würde bei einer Förderung von 80 % ,- und bei einer Förderung von 90 % ,- betragen. Ist die Förderung mit Beschluss dann für 25 Jahre festgelegt? Was würde passieren, wenn der BSC in Insolvenz gehen müsste? Könnte der VfL die Sportanlagen dann weiterhin nutzen? Herr Seeger Die Stadt bleibt auch bei einer Insolvenz des BSC Rathenow Eigentümer der Sportanlage. Ob die Stadt in diesem Fall einen Mietvertrag mit dem VfL abschließen würde, muss dann entschieden werden. Der Zuschuss ist auf maximal 90 % begrenzt. Herr Mantau Lt. 10 Abs. 3 Schlussbestimmungen sind Änderungen jederzeit möglich. Wäre mit dem Beschluss der DS 135/04, entsprechend 5 (2) Satz 3 des Mietvertrages der Zuschuss 2005 auf 90 % festgelegt? 4

5 Herr Heise Der 5 (1) des Mietvertrages ist übergeordnet. Bei der Erarbeitung des Haushaltsplanes 2005 wurde der Zuschuss nur in Höhe der vorgesehenen 80 % eingestellt. Wenn der Haushalt 2005 ein Defizit ausweist, können natürlich keine 90 % gezahlt werden. Sollte sich die Haushaltslage gegen aller Erwartung verbessern, ist eine 90 %ige Förderung möglich und über einen Nachtraghaushalt zu regeln. Was bedeutet dann dieser Satz? Frau Berger Welcher Absatz gilt, ist Auslegungssache. - Absatz (1) besagt Förderung nach Maßgabe des Haushaltes - Absatz (3) Satz 3 besagt das Gegenteil, nämlich entsprechend der Anlage 2 Man sollte die Anlage 2 auch unter Vorbehalt des Haushaltsplanes stellen oder sagen er gilt für Gibt es Einwände den dritten Satz, des Absatzes 2, 5 des Mietvertrages zu streichen? Herr Neubüser In der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen wurde über die fünffache Erhöhung der Abfallgebühren Kehrmaschine gesprochen. Da er Informationen hat, dass sich diese Gebühr höchsten verdoppelt, könnten die eingesparten Mittel zu Deckung der nicht geplanten 10 % genutzt werden. Frau Hille Wir haben mit dem Landkreis eine Sondervereinbarung über Müllgebühren. Die geplanten Kosten müssen dann erst vom Betriebshof überprüft werden. Des weiteren ist zu sagen, dass in der Anlage 2 nicht die gesamten Betriebskosten für den Schwedendamm enthalten sind. Die Stadt trägt noch einige andere Betriebskosten. Herr Novatscheck schlägt vor, den Satz zu streichen und den letzten Satz des 5 Absatz 2 wie folgt zu ändern: alt: Ab dem 2. Jahr sind die jährlichen Ausgaben zur Unterhaltung, Beitreibung und... neu: Die jährlichen Ausgaben zur Unterhaltung, Betreibung und Bewirtschaftung der Sportstätte sind vom Mieter gegenüber der Stadt bis zum des Folgejahres anhand von Originalbelegen nachzuweisen. bittet die Verwaltung die Veränderungen auf Richtigkeit zu überprüfen. Abstimmung zu den Veränderungen im Mietvertrag: Ja: 5 Stimmen Nein: - Enthaltungen 2 Stimmen Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen stimmt der Veränderung des Mietvertrages mit dem BSC Rathenow 1994 e.v. zu. Herr Mantau Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Sport und Soziales ist der Fachausschuss für diese Entscheidungen. Man sollte sich seiner Meinung anschließen. 5

6 Herr Schwenzer Wir sind der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen und haben aus finanzieller Sicht zu entscheiden, welche Ausgaben sich die Stadt leisten kann. Abstimmung zu DS 135/04: Ja 5 Stimmen Nein 1 Stimme Enthaltungen 1 Stimme Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, mit Wirkung zum den Mietvertrag mit dem BSC Rathenow 1994 e.v. zum Sportgelände Schwedendamm für die Dauer von 25 Jahre mit o. g. Änderungen zu beschließen. TOP 5: DS 164/04 Haushaltssatzung der Stadt Rathenow für das Haushaltsjahr 2005 und Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Waren zum Haushaltsplan oder zum Haushaltssicherungskonzept noch Fragen offen? Die Problematik Seesternchen sollte noch geklärt werden. Frau Grähn Die Übergabe der Kita Seesternchen an die AWO ist für die Stadt Rathenow kostenneutral. Die von Herrn Gensicke errechnete Differenz ergab sich durch einen Planungsfehler. Da ursprünglich geplant war, dass das gesamte Personal übergeben wird, sind die Personalkosten doppelt geplant worden. Sie sind im Zuschuss enthalten und auch nochmals als Personalkosten geplant. Frau Hille Um den Planungsfehler haushaltstechnisch zu berichtigen, werden wir vom Zuschuss an die AWO einen Betrag von ,- sperren und im 1. Nachtrag 2005 den Planansatz korrigieren. Abstimmung zu DS 164/04: Ja 6 Stimmen Nein - Enthaltungen 2 Stimmen Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Haushaltssatzung der Stadt Rathenow für das Haushaltsjahr 2005 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Rathenow für die Haushaltsjahr zu beschließen. 6

7 TOP 6 : DS 113/04 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegsüberfahrten der Stadt Rathenow - Grundstückszufahrtensatzung Herr Alfani In den bisherigen Diskussionen zur Grundstückszufahrtensatzung traten bisher hauptsächlich drei Fragen in den Vordergrund. 1. Warum soll diese Satzung beschlossen werden? Der 10 a im Kommunalabgabengesetz regelt, dass der Kommune der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung und Unterhaltung von Grundstückszufahren zu ersetzen ist. Die Grundstückszufahrtensatzung ist Grundlage zu Erhebung dieser Kostenerstattung. 2. Was ändert sich für die Bürger? Der Anlieger soll nach Größe seiner Zufahrt bezahlen. Früher wurden die Kosten pauschal umgelegt und für gewünschte Sonderausführungen wurden Verträge mit dem jeweiligen Anlieger über die Kostenübernahme abgeschlossen. 3. Entstehen zusätzliche Kosten für die Bürger? Nein, es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Im Ausschuss für Bauwesen, Ordnung und Umwelt wurde der Beschlussvorlage nicht zugestimmt. Wenn die Satzung nicht beschlossen wird, muss weiterhin mit jedem Anlieger lt. Straßengesetz eine Vereinbarung über die Kostenübernahme getroffen werden. Aufgrund von Personalreduzierung im Bauamt, ist ab 2005 kein Personal für die Bearbeitung dieser Vereinbarungen vorhanden. Ist die Satzung also nur die Grundlage für eine ordnungsgemäße Umlage unserer Kosten? Was musste der Eigentümer bisher bezahlen? Herr Alfani Die letzte Maßnahme wurde in Semlin durchgeführt. Hier wurden Vereinbarungen mit jedem Anlieger getroffen. Herr Schwenzer Bisher wurden keine Auffahrten extra berechnet, diese waren in den Gesamtkosten für den Bürgersteig enthalten. Frau Ranke Separat abgerechnet werden sollen nur die Mehrkosten, wenn z. B. eine Zufahrt länger ist (breiter Grünstreifen) und nicht direkt an der Straße anliegt, eine größere Auffahrt oder eine höhere Tragfähigkeit gewünscht wird. Herr Bleis Wurden diese Kosten denn bisher von der Stadt getragen? Frau Ranke Bisher wurden die umlagefähigen Kosten eingerechnet. 7

8 Es entstehen also keine Mehrkosten für die Anlieger und es soll nur eine individuelle Berechnung erfolgen? Herr Mantau Was heißt in 1 Abs. 1 Sowie Kosten für die Unterhaltung? Frau Ranke Wenn an den Zufahrten Reparaturen auszuführen sind, muss der Eigentümer die Kosten übernehmen. Befinden sich die Zufahren im öffentlichen Verkehrsraum, hat die Stadt die Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen und die Anlieger müssen die Kosten tragen. Frau Hille Es entstehen für die Anlieger keine Mehrkosten, durch den 10 a des KAG verringert sich nur der Verwaltungsaufwand. Herr Grigoleit In der Satzung müsste festgelegt werden, dass die individuellen Wünsche der Anlieger berücksichtigt werden. Frau Ranke Das ist im Planungsverfahren vorgeschrieben. Es wurden bisher und es werden auch zukünftig die Wünsche der Anlieger berücksichtigt. Herr Bleis Wenn die Umlage der Kosten auf der Grundlage von zwei verschiedenen Satzungen erfolgt, müssen dann auch zwei Bescheide erstellt werden? Frau Berger Die Umlage der Kosten kann in einem Bescheid erfolgen, nach den einzelnen Kosten getrennt. Es kann dann zu jedem einzelnen Punkt separat Widerspruch eingelegt werden. Herr Schwenzer Warum wurde die Umlage der Kosten nicht in der Straßenausbaubeitragssatzung geregelt. Frau Berger Es handelt sich hierbei um zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen, daher müssen auch zwei Satzungen vorhanden sein. Frau Hille Entsprechend dem Gesetz zur Entlastung der Kommunen können Forderungen aus verschiedenen Satzungen in einem Bescheid zusammengefasst werden. Abstimmung zu DS 113/04: Ja 1 Stimme Nein 4 Stimmen Enthaltungen 3 Stimmen Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegsüberfahrten in der Stadt Rathenow - Grundstückszufahrtensatzung (GZS) nicht zu beschließen. 8

9 TOP 7: Informationen zur Friedhofssatzung bittet Herrn Range um einige Informationen. Herr Range Anfang des Jahres 2004 wurde sich mit dem Landkreis zusammengesetzt und versucht Lösungen zu finden, die Friedhofssatzung zu vereinfachen und bürgerfreundlicher zu gestalten. Diese Satzung wurde dann von der Stadtverordnetenversammlung Rathenow beschlossen. Die Friedhofssatzung besteht aus zwei Teilen. Erstens dem gesetzlichen Teil, in dem wir keine Änderungen vornehmen dürfen. Im zweiten Teil sind Regelungen getroffen, aus denen der Bürger in dem vorgegebenen Rahmen wählen kann. In 36 Abs. 4 ist z. B. die Rednerzeit vorgeschrieben. Auf Antrag des Bürgers kann diese Rednerzeit jedoch verlängert werden. Es ist jedoch notwendig, die Rednerzeit erst einmal festzulegen, um die nachfolgenden Trauerfeiern planen zu können. Wird eine längere Rednerzeit von den Hinterbliebenen beantragt, verschieben sich die nachfolgenden Beerdigungen um die beantragte Zeit. Es wurden einige Anregungen von Bürgern aufgenommen. In diesem Jahr sollte eine Zusammenkunft mit den Trauerhäusern, Rednern und Gärtnern stattfinden, leider wurde der Termin auf Anfang des Jahres 2005 verschoben. Das Ergebnis dieser Beratung wird durch unser Rechtsamt geprüft und dann den Ausschüssen zur Beratung vorgelegt. Die Rednerzeit für eine Trauerfeier dürfte nicht vorgeschrieben werden. Es gibt auch noch weitere Punkte die in einer Friedhofssatzung nicht zwingend vorgeschrieben sein müssen. Herr Range Bisher gab es keine Einwendungen von Bürgern oder anderen Institutionen. wird eine Liste für die Verwaltung erstellen, in dem sie die Punkte erläutert die nach ihrer Meinung geändert werden könnten. Sie bittet diese Punkte dann durch die Verwaltung zu prüfen. Herr Heise informiert über die Eröffnung des Weihnachtsmarktes. Leider ist es sehr schwer Stände mit weihnachtlichen Sortimenten für unseren Weihnachtsmarkt zu gewinnen. Frau Schwerdtfeger Würde vorschlagen, den Weihnachtsmarkt zukünftig auf dem Kirchberg zu planen, da das Ambiente dort sehr schön ist. findet diesen Vorschlag überlegenswert. Die Anregung wird aufgenommen und von der Verwaltung geprüft. beendet den öffentlichen Teil der Sitzung des AWF. 9

10 Gegen den Wortlaut des Protokolls kann innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung Einspruch erhoben werden. Nichtöffentlicher Teil wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gesondert gespeichert. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme im SB Sitzungsdienst. Voßhoff Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen 10

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