Stadtverordnetenversammlung Rathenow Rathenow, den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen (AWF)

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1 Stadtverordnetenversammlung Rathenow Rathenow, den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen Will P r o t o k o l l der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen mit dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Sport und Soziales (ABS) Datum: Zeit: Teilnehmer: Uhr Uhr Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen (AWF), Herr Dr. Böhme, Frau Gajdecki, Herr Pahling, (in Vertretung für Herrn Mantau), Herr Neubüser, Herr Rubach, Herr Zich (in Vertretung für Herrn Rzyski) Herr Schwenzer, Frau Schwerdtfeger Sachkundige Einwohner Herr Dr. Bauer, Herr Grigoleit, Herr Novatscheck, Herr Richter, Herr Zick, entschuldigt Herr Rzyski, Herr Müller Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Sport und Soziales (ABS) Herr Baldt, Herr Dr. Böhme,, Herr Rubach (in Vertretung für Herrn Müller), Herr Reimann, Herr Tressel Herr Seeger, Bürgermeister Mitarbeiter der Verwaltung Protokollantin: Frau Willnow Tagesordnung: Beratung des Verwaltungsentwurfes der Haushaltssatzung 2005 sowie des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes mit den Fachausschüssen 1

2 eröffnet um Uhr die Sitzung und begrüßt alle Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen, des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend Sport und Soziales, alle sachkundigen Einwohner und die Mitarbeiter der Verwaltung. Herr Seeger bittet darum einige Informationen anlässlich der heutigen Berichterstattung zum TGZ geben zu dürfen. bittet Herrn Seeger um das Wort. Herr Seeger begrüßt alle Anwesenden. Der heutige Presseartikel in der MAZ ist nicht nur ein persönlicher Angriff gegen den Bürgermeister der Stadt Rathenow sondern auch gegen den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen. In diesem Artikel zum TGZ wird eine Erklärung des Landrates zitiert, dass er der Meinung ist der Bürgermeister wäre nicht tätig gewesen. Wir haben ca. Anfang Mai Kenntnis bekommen, dass der Landkreis den Beschluss zum TGZ aufheben will. Danach wurde der Ausschuss sofort informiert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Wir haben am auf Initiative der Stadt Rathenow und des Geschäftsführers des TGZ einen Termin im Wirtschaftsministerium bei Herrn Dr. Timmermann, unter Teilnahme der MBS und des Landkreises, wahrgenommen. Am wurde zu diesem Thema eine Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen durchgeführt. Inzwischen gab es von einigen Fraktionen noch Anfragen zu diesem Thema. Diese werden in den nächsten Tagen beantwortet. Am Donnerstag, den um Uhr bittet Herr Seeger alle Fraktionsvorsitzenden und die Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen in sein Büro (Raum 207) um über dieses Thema zu diskutieren. Die Ausgangsbedingungen für das TGZ der Stadt Rathenow waren denkbar schlecht. Es gab nur eine 70%ige Förderung, andere Gemeinden haben 90% Förderung erhalten. Dadurch ist der jährliche Fehlbetrag des TGZ und somit der Zuschussbedarf sehr hoch. Das mussten leider die Stadt Rathenow und auch der Landkreis Havelland erkennen. Zum Vergleich ein paar Zahlen: - Die Stadt hat von ,- Zuschuss an das TGZ gezahlt. Das ist unser aktiver Beitrag zur Wirtschaftsförderung. Ein TGZ ist ohne Zuschuss nicht zu betreiben und schon gar nicht bei einer 70%igen Förderung. - Die Förderung des Landkreises Havelland von betrug ,56. Davon wurden 2002 und 2003 keine Mittel bereitgestellt, jedoch wurde 2004 der Zuschuss für 2002 und 2003 erstattet warten wir erneut auf den Zuschuss des Landkreises. Wir haben uns in der letzten Gesellschafterversammlung dazu durchgerungen, das Projekt Optische Technologien, welches hervorragend läuft, weiterzuführen. (nähere Auskünfte hierzu in der Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden) Das Projekt wird vorerst bis zum weitergeführt. Die EU prüft zur Zeit europaweit den Fonds Technologie- und Gründerzentren, und da weiß man nicht was in Auswertung dieser Prüfung entschieden wird. Ganz gleich welche Entscheidung durch den Landkreis zum TGZ gefällt wird, der Bürgermeister Herr Seeger wird auch weiterhin als Vertreter der Stadt Rathenow der Verantwortung als Mehrheitsgesellschafter gerecht werden und wird das Thema zum Jahresende mit einer Entscheidung beenden. dankt Herrn Seeger für seine Ausführungen. Auch war durch den Artikel zum TGZ in dem es hieß, der Landrat will mehr Dynamik in die Problematik TGZ bringen, irritiert. 2

3 Auf Initiative des städtischen Ausschusses fand bereits Anfang Oktober eine gemeinsame Sitzung mit dem Wirtschaftsausschuss des Kreises statt. Da für die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen der Stadt Rathenow eine inhaltliche Beteiligung des Landkreises am TGZ bisher nicht erkennbar war, sollte auf der gemeinsamen Sitzung versucht werden, hierzu die entsprechenden Möglichkeiten auszuloten. In der Zusammenfassung des Beratungsergebnisses hatte am Schluss der gemeinsamen Sitzung vorgeschlagen, dass es nochmals ein gemeinsames Gespräch auf der Ebene Kreisverwaltung und Stadtverwaltung mit dem Geschäftsführer TGZ geben sollte, in dem die Potentiale und Möglichkeiten des TGZ ausgelotet und eine gemeinsame Ergänzung und Erweiterung des Konzeptes geprüft werden sollte. Ein solches Arbeitsgespräch hat am stattgefunden. Allerdings datierte die Beschlussvorlage des Kreises zur Aufhebung der Selbstbindung bereits von Anfang November und wurde am im Wirtschaftsausschuss des Kreises abschließend beraten. Ein mögliches Ergebnis des Arbeitsgespräches wurde nicht abgewartet. Wenn der Kreistag sich am gegen die Förderung des TGZ entscheidet, heißt dass das der Landkreis sich auch seiner politischen Verantwortung gegenüber dem TGZ entzieht. Das es wirtschaftliche Probleme und Schwierigkeiten mit dem TGZ gibt, liegt in der Natur der Sache und auch an den regionalen Bedingungen. Man sollte jedoch versuchen diese Probleme gemeinsam zu lösen. verabschiedet den Bürgermeister und bedankt sich nochmals für die Informationen. bittet um eine Zusammenfassung zum Haushalt Zum Thema Sozialhilfe: Die Gesetzlichkeiten haben sich verändert ab 2005 Hartz IV und Arbeitslosengeld II. Es ist noch eine kleine Summe für 2005 eingeplant. Es werden ca. 90 % der Sozialhilfeempfänger in das Arbeitslosengeld II fallen und ca. 10 % weiterhin Sozialhilfe erhalten. Die Berechnung der Sozialhilfe sollte ursprünglich weiter durch unsere Verwaltung erfolgen. Die Delegierungssatzung vom Landkreis wird jedoch zurückgenommen und die Planansätze müssten somit alle 0,- sein. Da die Gesetzlichkeiten zum Zeitpunkt Planung jedoch noch nicht bekannt waren, konnten diese nicht berücksichtigt werden. Es ist auch noch nicht bekannt wie es mit der Übernahme unserer Kollegen weitergeht, obwohl es nur noch 1 1/2 Monate bis zum Jahresende sind. Die freiwilligen Zuschüsse an die freien Träger und Wohlfahrtsverbände sollten nach Möglichkeit nicht mehr gekürzt werden, da kaum noch Mittel zur Verfügung stehen. Bei den Kindereinrichtungen ändert sich fast nichts, nur in der Kita Steckelsdorf. Hier wurde beanstandet, dass keine Planzahlen eingestellt wurden, obwohl der Beschluss zur Übergabe in die freie Trägerschaft noch nicht gefasst wurde. Im Zuschuss sind die Kosten jedoch enthalten. In der Stadtverordnetenversammlung sollte erst über die Kita und dann über den Haushalt 2005 beschlossen werden. beendet vorerst ihre Ausführungen und bittet um die Fragen der Ausschussmitglieder. 3

4 Frau Schwerdtfeger Woraus ergibt sich die erhebliche Erhöhung für die bauliche Unterhaltung im Obdachlosenheim? Für die Planung der baulichen Unterhaltung ist die zentrale Verwaltung zuständig. Seit einigen Jahren ist die Trockenlegung des Hauses vorgesehen, vielleicht handelt es sich um diese Maßnahme. Frau Schwerdtfeger Sollte das Obdachlosenheim nicht in die Villa Kunterbunt umziehen? Die ist noch nicht aktuell, im Haushaltssicherungskonzept ist ein Umzug für 2008 vorgesehen. Die bauliche Unterhaltung wird im Sammelnachweis geplant, dieser wurde 2004 bereits reduziert. Hierdurch sind natürlich notwendige Maßnahmen nicht realisiert worden. Wenn bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, dann natürlich nur an Gebäuden die auch weiterhin genutzt werden. Die Personalkosten im Haus des Jugend wurden erheblich reduziert, ist das Angebot trotzdem gesichert? Frau Bohn Ein Mitarbeiter geht in Altersteilzeit und es erfolgt eine Umsetzung. Es sind noch drei Kollegen in verkürzter Arbeitszeit im Haus der Jugend tätig. Die Angebote sind weiterhin verfügbar und Tanzunterricht wird auf Honorarbasis finanziert. Der Tanzunterricht ist der Musikschule zugeordnet und wird auch hierunter geplant. Herr Baldt Woraus ergibt sich die erhebliche Erhöhung bei der Hhst innere Verrechnung für Arbeiten Betriebshof? Die Kostensätze wurden vom Rechnungsprüfungsamt überprüft und neu kalkuliert. Frau Gajdecki bezweifelt die Richtigkeit der inneren Verrechnung. Durch die innere Verrechnung sind jetzt Vergleiche auch mit Angeboten aus der freien Wirtschaft möglich. Es wird jetzt jede Stunde, jeder Arbeitsauftrag einer Kostenstelle zugeordnet, so dass sich die realen Kosten ermitteln und vergleichen lassen. Herr Schwenzer Warum wurde die Ausgliederung der Mitarbeiter des Sozialamtes, die zur ARGE übergehen, erst zum geplant. 4

5 Bisher steht noch nicht fest wie viele Mitarbeiter und zu welchem Termin diese übernommen werden. Herr Schwenzer Wieso reduziert sich die Erstattung vom Landessozialamt für die Kita O. Benario so erheblich? In Falkensee wurde eine Integrationseinrichtung neu gebaut, daher gehen einige Kinder die bisher unsere Kindereinrichtung besucht haben, jetzt nach Falkensee. Herr Schwenzer In der Haushaltsstelle sind für ,- geplant. Sind dies Mittel, die eigentlich für die Sozialhilfeempfänger geplant waren. Die geplanten Mittel werden nicht benötigt, es sollten Mittel für Arbeit statt Sozialhilfe sein, diese Projekte werden aber 2005 nicht mehr weitergeführt. Die Reisekosten im Bereich der Musikschule sollen von 1.400,- auf 2.600,- steigen. Wodurch ergibt sich diese Erhöhung? Frau Bohn Die Reisekosten der Musikschule haben nie ausgereicht, da durch Bundeswettbewerbe usw. höhere Reisekosten anfallen. Sie wurden in diesem Jahr nur in realer Höhe eingestellt. Da die entsprechenden Mittel in Vorjahren nicht vorhanden waren, verzichteten die Kollegen teilweise auf die Erstattung ihrer Kosten. Wonach berechnet sich der Zuschuss an die Kitas in freier Trägerschaft? Liegen der Stadt auch Haushaltspläne für diese Einrichtungen vor? Der Zuschuss errechnet sind nach dem Fehlbetrag der Einrichtungen. Es werden sämtliche Einnahmen den gesamten Ausgaben gegenübergestellt. Der sich ergebende Fehlbetrag wird von der Stadt bis auf einen geringen Anteil für die Personalkosten der Hausmeister als Zuschuss gezahlt. Die Haushaltspläne für die Einrichtungen liegen der Stadt vor. Herr Zich Warum sind fürs Stadtfest keine Mittel eingeplant, wird 2005 keine Stadtfest durchgeführt. Das Stadtfest wird über zweckgebundene Spenden finanziert. Diese werden außerplanmäßig für die Ausgaben bereitgestellt. Sind bei der Erarbeitung des Nachtrags bereits Spenden eingegangen, werden diese in den Nachtragshaushalt eingestellt. Warum sind beim Tiergehege ,- weniger Personalkosten eingeplant. Frau Bohn Von den zwei Kollegen die dort gearbeitet haben ist ein Kollege in Rente gegangen, die andere Kollegin wurde in den Bereich Grünanlagen umgesetzt. 5

6 In der Kita Seesternchen sind für 2005 noch Personalkosten in Höhe von ,- eingeplant. Sollte nicht das gesamt Personal durch die AWO übernommen werden? Frau Bohn Eine Kollegin bleibt in der Stadt als Gemeindearbeiter sowie Küchenhilfe und Reinigungskraft in der Kita beschäftigt. Frau Gajdecki Kann nicht verstehen, warum einer Übergabe der Kita Seesternchen nicht zugestimmt wurde. Die Leiterin der Kita Frau Brunn sowie die Kindergärtnerinnen möchten, dass die Kita von der AWO übernommen wird. Durch einen Zusatzvertrag ist auch die Befürchtung der Kündigung der Mitarbeiter nach der Übernahme ausgeschlossen. Wie hoch ist der Fehlbetrag und damit der Zuschuss der Stadt Rathenow für die Kita Seesternchen? Wie viel würde die Übergabe der Kita an die AWO der Stadt mehr kosten? Auf der Seite 215 ist der Zuschuss zur Kita Seesternchen eingeplant. Dieser beträgt für ,-. Der Zuschuss für 2004 betrug lt. 1. Nachtrag ,-, für ,- und zusätzlich die Personalkosten für eine Beschäftigte. Lt. Kitagesetz darf eine Kita in freier Trägerschaft nicht teurer sein als wenn diese durch eine Kommune verwaltet wird. Eine wirkliche Einsparung durch die Übergabe von Kitas in freie Trägerschaft, würde sich ergeben, wenn alle Kindereinrichtungen in freie Trägerschaft gegeben würden. Damit würde sich die Arbeit für die Verwaltung der Kindereinrichtungen drastisch reduzieren. Hat versucht alle Einnahmen und Ausgaben der Kita Seesternchen aus dem Haushaltsplan 2005 zusammenzustellen um die Mehrkosten zum Vorjahr zu ermitteln. Er kam dabei auf eine Kostenerhöhung von ,- und bittet dies zu prüfen. bittet die Berechnung von Herrn Gensicke zu überprüfen. An den BSC ist die Zahlung eines Zuschusses eingeplant. Erhält der FSV den gleichen Zuschuss? Ein Zuschuss an den FSV ist im Haushaltsplan 2005 eingestellt. Was beinhaltet der Zuschuss an soziale Einrichtungen unter der Gliederung Förderung der Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe? Darin enthalten sind Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen, Tafel usw. bittet um eine Aufstellung der einzelnen Kredite um festzustellen, wie lange die einzelnen Darlehen noch laufen. Dieser Punkt wird auf den nichtöffentlichen Teil in einer nächsten Sitzung vertagt. 6

7 In den Erläuterungen zum Haushaltsplan wird bei den Kosten Abfall Kehrmaschine von drastischen Erhöhungen gesprochen. Woraus resultieren diese? Da die Deponie Bölkershof geschlossen wird, erfolgt die Entsorgung des Abfalls der Kehrmaschine ab dem auf der Deponie Schwanebeck. Lt. Auskunft des Landkreises ist mit einer Gebührenerhöhung um ca. das Fünffache zu rechnen. Was beinhaltet die Haushaltsstelle Beiträge für Mitgliedschaften? Darin enthalten sind sämtliche Beitrage an Institutionen und Vereine. Diese wurden den Abgeordneten vor einiger Zeit vorgelegt und beschlossen. Es wurden und werden keine neuen Mitgliedschaften abgeschlossen. Bestehen noch weitere Fragen zum Haushalt oder HSK? Es sind keine weiteren Fragen offen. möchte noch ein paar Informationen zum Kitagesetz geben. Entsprechend dem Kitagesetz sind wir seit 2000 Leistungsverpflichteter für die Kindertagesstätten. Bis zum Jahresende 2003 erhielten wir somit die Zuweisungen direkt vom Land und einen Zuschuss vom Landkreis. Durch ein Gerichtsurteil ist die Kreisverwaltung ab den wieder Leistungsverpflichteter geworden. Obwohl kein Vertrag mit dem Landkreis abgeschlossen wurde, führte die Stadt weiterhin die notwendigen Arbeiten durch und ist jetzt auf die Zahlung der Zuweisungen über den Landkreis angewiesen. Lt. Kitagesetz stehen uns Zuweisungen in Höhe von 84 % der Lohnkosten des pädagogisch notwendigen Personals zu. Das Land zahlt einen Zuschuss in Höhe von 50 % an den Landkreis und der Landkreis müsste diesen auf die genannten 84 % aufstocken. Der Landkreis erarbeitete seit einem dreiviertel Jahr an einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, mit einer schwer nachzuvollziehenden Berechnungsgrundlage. Wenn man von den Zuweisungen ausgeht, die wir bisher erhalten haben, ergibt sich ein Zuschuss von ca. 62 %. In dieser Woche kam ein Schreiben vom Landkreis, in dem wir aufgefordert werden diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu unterzeichnen. Inzwischen haben sich schon verschiedene Gemeinden gegen diesen Vertrag gewehrt und bestehen auf der uns zustehenden Zuweisung von 84 %. Wir können auf diesen uns zustehenden Zuschuss auch nicht verzichten, auch die freien Träger verlangen von uns diesen Zuschuss. Nauen hatte am Stadtverordnetenversammlung und hat den Vertrag in dieser Sitzung abgelehnt. Eine Berechnung durch uns ergab, dass die Differenz zu den uns zustehenden Zuweisungen ca ,- beträgt. Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen erarbeitet eine Vorlage zu dem vorliegenden Vertrag mit den entsprechenden Informationen und am in der Stadtverordnetenversammlung muss über diesen Vertrag beschlossen werden. Die Stadt ist nicht verpflichtet diese Arbeiten zu übernehmen und soll dann auch noch weniger Geld erhalten, als uns lt. Kitagesetz zusteht. 7

8 Wenn die Stadt diesen Vertrag unterzeichnen würde, hätten wir 2005 einen Fehlbetrag von ,-. Für das Jahr 2004 hat der Landkreis diesen Betrag bereits einbehalten, weil uns die Informationen fehlten. Besteht die Möglichkeit dagegen zu klagen? Wir haben die Möglichkeit diesen Vertrag nicht zu unterschreiben, sind somit freier Träger und können den Zuschuss in Höhe von 84 % einfordern. Wenn wir diese dann nicht erhalten, können wir klagen. Der vorliegende Vertrag muss auch noch vom Kreistag beschlossen werden. Herr Rubach Die Stadt hat also im Jahr T aus den Haushalt getragen, ohne es zu wissen. Wir haben als Stadt noch nie die 84 % Zuweisung erhalten. Es wurde jedoch immer informiert, das Land zahle auch nicht die gesetzlichen 50 % deshalb würde die Zuweisung nicht in gesetzlicher Höhe erfolgen. In einem Seminar wurden wir jetzt darüber informiert, dass der Kreis die Zuweisung auf 84 % aufstocken muss. Herr Pahling Es sollte eine Prüfung durch das Rechtsamt erfolgen. bittet um Klärung bis zur nächsten Sitzung. Wir werden den vorliegenden Vertrag nicht unterschreiben und die Forderungen, auch die der Vorjahre, durch das Rechtsamt prüfen lassen. Herr Schwenzer Erhält die Verbraucherzentrale einen Zuschuss von der Stadt? Die Verbraucherzentrale erhielt von den Stadt den Bürocontainer kostenlos zur Verfügung gestellt. Jetzt ist die Verbraucherzentrale ins Märkische Haus gezogen. Aufgrund weiter zurückgehender Landeszuweisungen ist auch die finanzielle Lage für die Verbraucherzentrale sehr schwierig, so dass sie auf einen Zuschuss der Stadt hofft. Bisher wurden aber keine finanziellen Mittel von uns hierfür bereitgestellt. verabschiedet die Mitglieder des Sozialausschusses und bedankt sich für ihr Kommen. Alle Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen erhalten aufgrund der Nachfrage in der vergangenen Sitzung, die geforderte Statistik über die Kinderzahlen. Wann erhalten die Abgeordneten die Wirtschaftspläne der GmbH`s? 8

9 Die Wirtschaftspläne liegen bisher noch nicht vor, sind jedoch auch nur Anlage zum Haushaltsplan zur Kenntnis für die Abgeordneten. Die Wirtschaftspläne werden nochmals von den Gesellschaften angefordert. Steigt der Prozentsatz der Beiträge zur Zusatzversorgungskasse ständig weiter? Frau Bohn Im Jahr 2005 beträgt der Beitragssatz 3,6 %, im Jahr 2006 bereits 4,6 %. Herr Pahling Es ist also noch nicht genau festgelegt, wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung vom Landkreis für die Arbeitsaufgaben der ARGE übernommen werden? Bisher ist geplant, dass 12 Personen ab vom Landkreis übernommen werden. Wo der Einsatz der Mitarbeiter dann erfolgt, ob in der ARGE oder in der Sozialhilfe ist nicht bekannt. bedankt sich bei den Mitarbeitern der zentralen Verwaltung. Sie verlassen die Sitzung. Herr Zich Warum ist im Haushaltsplan der Stadt die Rückzahlung Darlehen LAGA GmbH eingestellt? Der Durchführungshaushalt der LAGA GmbH wurde überrechnet, so dass die Planzahlen auch den realen Erwartungen entsprechend eingestellt wurden. In der ursprünglichen Berechnung durch Herrn Bölk waren für das Haushaltsjahr 2005 sehr hohe Einnahmen an Eintrittsgeldern geplant, um dadurch die Ausgaben seines Durchführungshaushaltes abzudecken. Da im Haushaltsjahr 2005 aber kaum Eintrittsgelder zu erwarten sind, decken die Einnahmen nicht die Ausgaben. Wir haben im Haushaltsplan 2005 der Stadt einen Zuschuss an Personal- und Sachkosten in Höhe von ,- eingestellt. Dieser Zuschuss ist aber nicht ausreichend. Die LAGA GmbH hatte vorgeschlagen, dass die Stadt 2005 einen höheren Zuschuss zahlen solle und 2006 dafür eine Erstattung erhält. Da die finanzielle Situation der Stadt dies aber nicht ermöglicht, möchte die Stadt unter Vorbehalt der Zustimmung des Landkreises und der Abgeordneten, der LAGA GmbH ein Darlehen gewähren. Das Darlehen wurde in Einnahmen und Ausgaben in gleicher Höhe im Vermögenshaushalt eingestellt. Auch entsprechende Zinsen wurden hierfür eingeplant. Die LAGA GmbH wird versuchen, das Darlehen im Haushaltsjahr 2005 zurückzuzahlen, sollte dies nicht möglich sein, erfolgt die Rückzahlung Haushaltstechnisch gibt es bei der Rückzahlung auch keine Probleme, da die Einnahme als Haushaltseinnahmerest in das Haushaltsjahr 2006 übernommen werden kann. Die Finanzierung soll dann über einen Kassenkredit erfolgen. Sollten die Abgeordneten oder die Rechtsaufsichtsbehörde Probleme in der Gewährung des Darlehens sehen, müsste der Geschäftsführer der LAGA GmbH hierfür ein Darlehen auf dem öffentlichen Kreditmarkt aufnehmen, was jedoch nur zu ungünstigeren Bedingungen möglich wäre. Das würde dann jedoch am Ende nur höhere Kosten für die Stadt bedeuten. 9

10 Woraus soll die Rückzahlung des Darlehens erfolgen? Die Rückzahlung soll aus Eintrittsgeldern erfolgen. Für das Haushaltsjahr 2006 ist für die LAGA GmbH ein Überschuss geplant. Die Eintrittsgelder sind sehr real geplant. Hat es bei einer Landesgartenschau denn schon einmal in der Jahresendabrechnung einen Überschuss gegeben. Könnte man evtl. Vergleichszahlen von anderen Gemeinden anfordern? Der Vergleich mit anderen Landesgartenschauen wäre sehr ungenau, da überall andere Bedingungen gegeben sind. Es gab schon erfolgreiche Landesgartenschauen. gibt Erläuterungen zum Kauf Heidefeld. Der Kaufvertrag zum Kauf Heidefeld wurde am abgeschlossen. Der Kaufpreis betrug ,- DM. Davon wurden ,- DM = 10% sofort fällig. Der Restbetrag in Höhe von ,- DM sollte in 19 gleichen Raten in Höhe von ,- DM zurückgezahlt werden zuzüglich 4 % Zinsen. Nun gab es einige Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bundesfinanzverwaltung und der Stadtverwaltung wie die Zinsen zu berechnen sind, ob auf den Gesamtbetrag oder die Restschuld. Es erfolgten dann Zahlungen an die Bundesfinanzverwaltung jedoch ohne Zinsen. Am trat dann die Brandenburgische Bodengesellschaft anstatt der Bundesfinanzverwaltung in diesen Vertrag ein und mit dieser wurde dann eine Vereinbarung zu den Zahlungsmodalitäten getroffen. Es wurde festgelegt, dass nur die Hälfte der ursprünglich festgelegten Zinsen gezahlt werden soll. Die Restschuld betrug zu diesen Zeitpunkt ,40 DM und davon sollte jährlich ein Betrag von ,22 DM gezahlt werden. Da ein fester Tilgungsbetrag feststand ergab sich dadurch auch ein fester Betrag für die Zinszahlung. Info zu den Mietereinbauten Rathaus Für auf Wunsch der Stadtverwaltung durchgeführte Mietereinbauten ( EDV-Anlagen und Steuerung der Heizungsanlage) erhielt die Stadt am eine Rechnung in Höhe von ,99 DM von der Fielmann AG. Der damalige Bürgermeister Herr Lünser bat am in einem Schreiben an die Fielmann AG um Stundung, da dieser Betrag von der Stadt nicht in einer Summe beglichen werden konnte. Es wurde dann ein Kreditvertrag mit 5,5 % Zinsen und einem Prozent Tilgung abgeschlossen. Im Haushaltsjahr 2002 wurden Sondertilgungen (aus den Zinseinnahmen für die verkauften Häuser der Stadt) einmal in Höhe von ,44 DM und einmal in Höhe von ,34 DM geleistet. Der Gesamtbetrag des Darlehen betrug damals ,83, per beträgt der Schuldenstand noch ,67. Das Darlehen könnte zu jeder Zeit abgelöst werden. Die Mietereinbauten sind Eigentum der Stadt. Herr Rubach Die Mietereinbauten sind bis zu einem evtl. Auszug der Stadtverwaltung bereits abgeschrieben. 10

11 Herr Pahling Die Verschuldung je Einwohner beträgt lt. Aufstellung im Vorbericht des Haushaltsplanes 559,08. Wie liegen wir im Landesdurchschnitt? Mit dieser Verschuldung liegen wir im Durchschnitt und zählen noch nicht zu den hochverschuldeten Kommunen. Genaue Vergleichszahlen sind jedoch nicht bekannt. bittet hierzu Vergleichszahlen gegenüber anderen Kommunen zu besorgen. erläutert die Themen der Klausurtagung am Es werden Unterlagen zur Klausurtagung an die Abgeordneten persönlich verteilt mit dem ausdrücklichen Hinweis diese vertraulich zu behandeln. Die Verwaltung hat darin versucht alle Fragen der Fraktionen in einem Sachzusammenhang zu bringen, entweder in einem Konzept oder einer Investitionsliste. Darin sind enthalten: - Konzept für Rathaus - Investitionsliste der LAGA - Durchführungshaushalt der LAGA - aktuelle ZIS-Liste - Konzept und Betriebskosten der Mühle. weist nochmals auf die Vertraulichkeit hin. In den Unterlagen sind sehr detailliert die Bedingungen des Grundstückskaufvertrages mit der Fielmann AG dargestellt und es ist auch die vorgesehene Verfahrensweise dargelegt. Sollte in der Klausurtagung am eine Einigung getroffen werden, bittet diese auch in den Fraktionen zu vertreten. unterstützt die Bitte von Herrn Heise. Der Fraktionsvorsitzende der PDS hat den Bürgermeister darum gebeten, in der Klausurtagung das Thema TGZ zu besprechen. Der Brief des Fraktionsvorsitzenden der PDS an den BM liegt vor. Da am aber bereits zwei umfangreiche Themen zu besprechen sind, schlägt vor, das Thema TGZ auf die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen am zu verschieben. Die anwesenden Mitglieder sind damit einerstanden. : Es ist enttäuschend, dass die gemeinsame Sitzung der beiden Wirtschaftsausschüsse nicht den gewünschten Erfolg hatte. Zielstellung sollte es sein, bei dem Landkreis zu erreichen, den Beschluss zur Aufhebung des Zuschusses an das TGZ nicht zu fassen. Statt dessen ist die Beschlussfassung des Kreistages nunmehr für den geplant. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen wird sich dann am mit dem Ergebnis des Kreistages in dieser Frage befassen. Frau Gajdecki ärgert an dem Artikel in der Zeitung die Darstellung, dass kein schlüssiges Konzept für das TGZ vorliegen soll und die Äußerung des Landkreises, dass er kein Geld mehr für Luftschlösser ausgeben will. Diese Äußerungen müssen widerlegt und richtiggestellt werden. 11

12 Bei Abschluss der Verträge für das TGZ war klar, dass das TGZ selbst bei 100%iger Belegung immer einen Zuschussbedarf haben wird. Herr Zich Wurde die gemeinsame Sitzung der beiden Wirtschaftsausschüsse auf Initiative der Stadt durchgeführt und gibt es dazu ein Protokoll? Die Sitzung wurde auf unsere Initiative durchgeführt und ein Protokoll liegt vor. Herr Schwieger hat in der Sitzung in einem Konzept dargestellt, was das TGZ zur Zeit leisten kann. Herr Kämmerling vom Landkreis hat deutlich gemacht, dass er diese Konzeption nicht mitträgt. Da es keine weiteren Fragen der Abgeordneten gibt, bedankt sich für die konstruktive Diskussion und beendet die Sitzung um Uhr. Gegen den Wortlauf dieses Protokolls kann innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung Einspruch erhoben werden. Voßhoff Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen Willnow Protokollantin 12

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