Markt Elsenfeld. 3. Änderung des Bebauungsplans. Gewerbegebiet Nord. Begründung
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- Rudolf Falk
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1 Markt Elsenfeld 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Nord Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB Planverfasser: Stand: 05. Oktober 2017 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße Aschaffenburg Telefon Fax p.matthiesen@planer-fm.de
2 1. Aufgabenstellung Durch die Rückstufung der Kleinwallstädter Straße von einer Staats- zu einer Gemeindestraße entfällt die Anbauverbotszone. Dadurch können die Ausnutzungsmöglichkeiten der vier Grundstücke, die zur Kleinwallstädter Straße orientiert sind, optimiert werden. Zum einen ermöglicht der Fortfall der Anbauverbotszone ein Vorschieben der Baugrenze in Richtung Kleinwallstädter Straße. Zum anderen ist zu prüfen, ob es ausreichend ist die Grundstücke über einen Gehweg zu erschließen oder ob die Ausbildung eines Geh- und Radweges sinnvoller erscheint. Um den Bau eines kostenintensiven Kanalsystems zu vermeiden, ist sicherzustellen, dass das auf den Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser versickern kann. 2. Ausgangssituation Die Kleinwallstädter Straße ist gegenwärtig nördlich der Einmündung Im Hönig ein anbaufreier Straßenabschnitt. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m. Fahrbahnbegleitende Gehwege bestehen nicht. Das auf der Fahrbahn anfallende Niederschlagswasser wird seitlich in die Grünflächen geleitet und versickert dort. Grünstreifen/Versickerungsmulde Kleinwallstädter Straße Höhe Bauer-Markt Die Breite zwischen Fahrbahnrand und privaten Grundstücken auf der Ostseite beträgt ca. 3,50 m. Spätestens ab Grundstück Toom-Markt ist die Fortführung eines Gehweges/Geh- und Radweges nicht mehr möglich, da ab dort die zur Verfügung stehenden Flächen durch eine Versickerungsmulde blockiert sind. 3. Übergeordnete Beurteilung Zwischen Elsenfeld und Kleinwallstadt bestehen attraktive Geh- und Radwegverbindungen. Sowohl der Mainradwanderweg westlich der Bahn als auch der Rücker Weg verbinden beide Orte auf nahezu gerader Linie. Die Errichtung eines fahrbahnparallelen Radweges an der Hofstetter Straße verbessert das Wegenetz zusätzlich. In Verlängerung der Straße Im Höning kann Kleinwallstadt darüber hinaus auch über den Kreisverkehrsplatz durch das Gewerbegebiet Süd (Kleinwallstadt) und Wegeverbindung entlang des Neuen Grabens erreicht werden. Die Fortführung eines Radweges nach Kleinwallstadt mit Anbindung an die Ortsumgehung ist nicht möglich, da auf Kleinwallstädter Gemarkung kein Radweg möglich ist und das Staatliche Bauamt einer Radwegequerung in Höhe Einmündung Kleinwallstädter Straße/Ortsumgehung nicht zustimmen wird. Darüber hinaus sieht auch die
3 Südbrückenplanung am Anbindungsknoten an die Staatsstraße keinen Radweg mit Anbindung an die westliche Mainseite vor. Ein solcher Anschluss ist am Mainradwanderweg vorgesehen. Aus überörtlicher Sicht könnte somit ein ergänzender Radweg zwischen Durchlass Neuer Graben und Kleinwallstädter Straße sinnvoll sein. Für Touristen wird eine solche Verbindung aber für wenig attraktiv gehalten, da die Verbindung durch ein Gewerbegebiet führt. Die Verbindung würde lediglich einer schnelleren Vernetzung für Einheimische dienen. Radwegenetz Elsenfeld (Ausschnitt Nord) 4. Beurteilung der Varianten 4.1 Variante 1 nur Gehweg Der Geh- und Radweg wie er auf Höhe Bauer-Markt besteht wird ab Einmündung Im Höning als Gehweg (Breite 1,5 m) fortgeführt. Er endet 10,0 m hinter der vorderen Grundstücksgrenze der Parzelle Fl. Nr. 3500/11. Auf dieser Höhe sollte eine Querung der Kleinwallstädter Straße ermöglicht werden, damit Fußgänger die gegenüberliegenden Gewerbebetriebe (Zwischen den Wegen) erreichen können. Hierzu ist eine Befestigung des Grünstreifens zwischen den Parzellen 2954 und 2953 auf der westlichen Straßenseite erforderlich. Flächenveränderungen Der Flächenverlust gegenüber dem Ist-Zustand beträgt auf den Flurstücken 3500/5, 3500/6 und 3500/7 insgesamt ca. 150 m². Dem steht ein Flächengewinn auf dem Flurstück Fl. Nr /11 von ca. 47 m² gegenüber. 3
4 Entwässerung Die Versickerung des auf Fahrbahn und Geh- und Radweg anfallenden Niederschlagswassers erfolgt auf dem Grünstreifen (Breite 2,5 m) zwischen den beiden Flächen. Baugrenze Die Baugrenze kann bis 6,0/7,5 m hinter die neu geplante Straßenbegrenzungslinie vorgeschoben werden ohne dass dadurch das bisherige städtebauliche Konzept verändert wird (die Pflanzung einer durchgängigen Baumreihe ist weiterhin möglich). 4.2 Variante 2 Geh- und Radweg Der Geh- und Radweg wie er auf Höhe Bauer-Markt besteht wird in der gleichen Art ab Einmündung Im Höning (Breite 2,5 m) fortgeführt. Er endet 10,0 m hinter der vorderen Grundstücksgrenze der Parzelle Fl. Nr. 3500/11. Auf dieser Höhe sollte eine Querung der Kleinwallstädter Straße ermöglicht werden, damit Fußgänger und Radfahrer die gegenüberliegenden Gewerbebetriebe (Zwischen den Wegen) erreichen können. Hierzu ist eine Befestigung des Grünstreifens zwischen den Parzellen 2954 und 2953 auf der westlichen Straßenseite erforderlich. Flächenveränderungen Der Flächenverlust gegenüber dem Ist-Zustand beträgt auf den Flurstücken 3500/5, 3500/6 und 3500/7 insgesamt ca. 461 m². Dem steht ein Flächengewinn auf dem Flurstück Fl. Nr. 3500/11 von ca. 47 m² gegenüber. Entwässerung Die Versickerung des auf Fahrbahn und Geh- und Radweg anfallenden Niederschlagswassers erfolgt auf dem Grünstreifen (Breite 3,0 m) zwischen den beiden Flächen. Baugrenze Die Baugrenze kann bis 5,0/8,0 m hinter die neu geplante Straßenbegrenzungslinie vorgeschoben werden ohne dass dadurch das bisherige städtebauliche Konzept verändert wird (die Pflanzung einer durchgängigen Baumreihe ist weiterhin möglich). 4.3 Resümee Der Elsenfelder Gemeinderat hat sich für die Umsetzung der Variante 2 (Geh- und Radweg) entschieden, da diese Alternative die langfristig nachhaltigere ist, um ein möglichst durchgängiges eigenständiges Radwegenetz entwickeln zu können. Mit dem weiteren eigenständigen Radwegabschnitt soll motivierend auf die Verkehrsteilnehmer eingewirkt werden vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen. Um verkehrsberuhigend auf den Individualverkehr auf der Kleinwallstädter Straße einwirken zu können und damit den Fußgängern und Radfahrern ein gefahrloses Queren der Fahrbahn zu ermöglichen, ist ein Verschwenken der Fahrbahn nach Westen (in Richtung Elsenfeld) sowie ein Fahrbahnteiler vorgesehen. Des Weiteren soll das Ortseingangsschild nach Norden (zwischen Einmündung Zwischen den Wegen und Ortsumgehung) versetzt werden. 4
5 Geplante Straßenbaumaßnahme durch Stete-Planung 5. Änderungen Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans sind im Wesentlichen zeichnerische Festsetzungen verbunden. Folgende Änderungen wurden vorgenommen: Die Baugrenze wurde in Richtung Kleinwallstädter Straße verschoben und ermöglicht dadurch den Bauherrn einen größeren Gestaltungsspielraum. Die Verschiebung der Baugrenze hat keinen Einfluss auf die Herstellung einer durchgehenden Baumreihe. Zwischen Fahrbahn Kleinwallstädter Straße und Gewerbegebiet wird ein 3,0 m breiter Grünstreifen, der als Versickerungsmulde auszubilden ist sowie ein 5
6 2,50 m breiter Geh- und Radweg angeordnet. Der Geh- und Radweg setzt die bestehende Verkehrsfläche südlich der Straße Im Höning fort und endet kurz hinter der gemeinsamen Grundstücksgrenze zwischen den Fl. Nrn. 3500/7 und 3500/11 fort. Ab dort ist eine Fahrbahnquerung zur Straße Zwischen den Wegen vorgesehen. Durch Rückstufung der Staatstraße St 2309 zu einer Gemeindestraße wurde die Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone entbehrlich und entfällt. Durch die Planung eines Geh- und Radweges reduziert sich die Fläche des Grundstücks Fl. Nr. 3500/5 auf unter m². Aus diesem Grund wird die Mindestgrundstücksgröße für die im Änderungsbereich befindlichen Flurstücke auf m² reduziert. Mit Ausnahme zur Festsetzung der Mindestgrundstücksgröße gelten ansonsten weiterhin alle Planzeichen, Festsetzungen und Hinweise aus dem ursprünglichen rechtsverbindlichen Bebauungsplan Gewerbegebiet Nord sowie der 1. und 2. Änderung. 6. Erschließung 6.1 Verkehrliche Erschließung Die verkehrliche Erschließung ist über die Kleinwallstädter Straße sichergestellt. 6.2 Versorgung mit Trink- und Löschwasser Durch die Planänderung wird das Nettobauland geringfügig verringert. Insofern ergeben sich keine nachteiligen Veränderungen in Bezug auf die erforderliche Trink- und Löschwassermenge. 6.3 Ableitung des Schmutzwassers Durch die Planänderung wird das Nettobauland geringfügig verringert. Insofern ergeben sich keine nachteiligen Veränderungen in Bezug auf die abzuleitende Schmutzwassermenge. 6.4 Ableitung des Niederschlagswassers Durch die Planänderung wird das Nettobauland geringfügig verringert. Insofern ergeben sich keine nachteiligen Veränderungen in Bezug auf die abzuleitende Niederschlagswassermenge auf den Grundstücken. Das auf der Kleinwallstädter Straße und dem Geh- und Radweg anfallende Niederschlagswasser wird auf den zwischen beiden Flächen gelegenen 3,0 m breiten Grünstreifen geleitet und dort über die belebte Oberbodenzone dem Grundwasser direkt wieder zugeführt. 7. Verfahren Die Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB durchgeführt. Das Nettobauland wird geringfügig reduziert, um einen Geh- und Radweg in die Planung zu integrieren. Die Nutzbarmachung von Flächen im Innenbereich entsprechen den Intentionen des 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). 7.1 Umweltprüfung/Umweltbericht Durch die Änderung des BauGB gemäß Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 können gemäß 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, sofern sie die Kriterien nach Abs. 1 erfüllen. 6
7 Für das geplante Änderungsverfahren trifft dies zu, da die geplante Baufläche um ca. 331 m² (0,8 x 414 m²) reduziert wird und somit weit unterhalb der Obergrenze von m² nach Abs. 1 Nr. 1 liegt. Danach kann gemäß 13 Abs. 3 BauGB auf eine Umweltprüfung verzichtet werden. 7.2 Eingriffs-/Ausgleichsflächenbilanzierung Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB durchgeführt werden. Bei Anwendung dieses Verfahrens gelten Eingriffe im Sinne des 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB als vor der planerischen Entscheidung als erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich ist insofern entbehrlich. Darüber hinaus wirkt eine verträgliche innerörtliche Nachnutzung einer Zersiedelung des Landschaftsraumes entgegen. Da sich die überbaute Fläche nicht bzw. nicht wesentlich verändert und auch die zulässige Grundflächenzahl unverändert übernommen wird, wird auch kein zusätzlicher Eingriff ausgelöst. 8. Artenschutzrechtliche Prüfung Im Plangebiet werden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen, die nicht auch vorher durch den Bebauungsplan Gewerbegebiet Nord zulässig waren. Es werden keine Gebäude abgebrochen, es werden keine Bäume gerodet. Aus diesem Grund sind auch die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 i.v.m Abs. 5 BNatschG nicht erfüllt. Aschaffenburg, den 05. Oktober 2017 Entwurfsverfasser PlanerFM Fache Matthiesen GbR 7
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