System Sozialer Sicherung
|
|
- Liese Wetzel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prof. Dr. Ronald Lutz FH E / FB S SS 2008 Kapitel 4 Arbeit, Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit
2 Arbeit Arbeit ist (in modernen Gesellschaften) von zentraler Bedeutung 1. Für die persönliche Entwicklung (Würde, Stolz, etc.) 2. Für die soziale und gesellschaftliche Stellung (Integration, etc.) 3. Für die Lebenschancen und Teilhabe (Wünsche, Bedarfe, Möglichkeiten, etc.) Die moderne Gesellschaft ist eine Arbeitsgesellschaft
3 Formen der Arbeit - Erwerbsarbeit (selbständig und nicht selbständig) - Haus- und Familienarbeit - Erwerbslosigkeit (Arbeitslosigkeit) - Bürgerarbeit (Ehrenamt) - Schattenarbeit -
4 Normalarbeitsverhältnis - Vollzeittätigkeit - Geregelte und stetige Arbeitszeitmuster - Dauerhaftigkeit - Unbefristet - Tarifvertraglich normierte Vergütung - Volle Sozialversicherungspflicht - Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit vom Arbeitgeber - Kollektive Interessenvertretung
5 Arbeitsmarkt: Tendenzen Bedeutungsverlust des Normalarbeitsverhältnisses: Diskontinuierliche Erwerbsverläufe Rückgang an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Ausweitung Dienstleistungssektor Rückgang Produktion, Baugewerbe und Landwirtschaft:
6 Arbeitsmarkt: Tendenzen Neue Varianten: Kurzzeit, Teilzeit, Zeitarbeit, befristete Verträge, flexible Beschäftigungsverhältnisse Prekäre Arbeitsverhältnisse; Niedriglohn (working poor) Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Mini-Jobs (400.-), Ein-Euro-Jobs (Schein) Selbständigkeit
7 Arbeitsmarkt: Tendenzen (Schein) Selbständigkeit Erbringt ein Selbständiger auf vertraglicher Basis Dienstleistungen oder Werksleistungen für ein anderes Unternehmen und ist dabei in besonderer Weise von diesem Unternehmen persönlich abhängig, kann es sich um eine Scheinselbständigkeit handeln. q Sofern mit einem Auftraggeber ein Umsatz von 5/6 des Gesamtumsatzes erzielt wird q Gelten im Sozialversicherungsrecht als Arbeitnehmer
8 Arbeitsmarkt: Tendenzen Beispiel Landwirtschaft: Seit 1998 Rückgang um 15,6 (2,5, auf 2,0%, aktuell darunter) 2008 arbeiteten rund Personen von 15 bis 64 Jahren hauptberuflich in der Land- und Forstwirtschaft, davon 12,1% als Mithelfende Familienangehörige Entwicklung weg von gemischt landwirtschaftlichen Betrieben hin zu spezialisierten Betrieben, mit beispielsweise ausschließlich Tierhaltung oder Pflanzenbau Wesentlich landwirtschaftliche Kleinst- beziehungsweise bäuerliche Familienbetriebe.
9 Arbeitsmarkt = regulierter Markt Mindeststandards für Verträge Soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit Aktive Arbeitsmarktpolitik (Fortbildung etc.) Arbeitsmarktordnungspolitik - Tarifverträge - Gesetzliche Vorschriften (Hygiene, Arbeitsschutz, Arbeitszeitregelungen, etc.) - Mitbestimmung und Mitwirkung durch betriebliche Interessenvertretungen
10 Arbeitsmarkt = regulierter Markt Tarifverträge Flächentarifvertrag: für einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich oder eine bestimmte Fläche (z. B. Thüringen); gilt immer für eine oder mehrere Branchen Branchentarifvertrag: Für eine Branche (z.b. Metall) Firmentarifvertrag, Haustarifvertrag oder Werktarifvertrag: schließt Gewerkschaft mit einem einzelnen Unternehmen
11 Arbeitsmarkt = regulierter Markt Tarifverträge Zur Zeit ca gültige, in das Tarifregister eingetragene Tarifverträge q q q Normieren Inhalt, Abschluss und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Regeln die Bezahlung Machen Aussagen zum Arbeitsschutz, Fortbildung, etc,.
12 Arbeitsmarkt = regulierter Markt Tarifverträge 2009: In einem Betrieb mit Branchentarifvertrag arbeiteten in WD rund 56 %, in OD rund 38 % Firmentarifverträge: 9 % in WD und 13 % in OD Keinen Tarifvertrag: rund 36 % in WD und 49 % in OD q Für rund die Hälfte der letzteren wird jedoch angenommen, dass sie indirekt von Tarifverträgen erfasst seien, da sich die Unternehmen nach ihren eigenen Angaben an denselben orientieren
13 Arbeitslosigkeit Wer ist arbeitslos? Registriert werden (Statistik) - Bei der BA oder bei einer ArGe als arbeitssuchend gemeldet - Verfügbarkeit für jede zumutbare Arbeit - Nicht oder nur geringfügig (weniger als 15 Wochenstunden) beschäftigt - Nicht älter als 65 - Nicht teilnehmend an beruflichen Bildungsmaßnahmen - Keine SchülerInnen oder Studierende - Keine Altersrente - Nicht arbeitsunfähig krank
14 Arbeitslosigkeit Wer ist arbeitslos? Nicht registriert werden (Statistik) - Wer sich nicht arbeitslos meldet und selber eine Arbeit sucht (SchulabgängerInnen, BerufsanfängerInnen, Frauen im Anschluss an die Familienphase) - Wer eine Ausbildungsstelle sucht - Wer nur eine kurzfristige oder geringfügige Beschäftigung sucht - Bezieher von vorgezogenem Altersruhegeld oder ALG- Bezieher, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen
15 Arbeitslosigkeit - Registrierte Arbeitslose = Arbeitslosenquote (umfasst nur registrierte Arbeitslose; nicht: Kurzarbeit, Trainings, Existenzgründungen, Arbeitsgelegenheiten nach SGB II) - Arbeitslosenquote errechnet sich aus der absoluten Arbeitslosenzahl, die in Bezug zu den abhängigen Erwerbspersonen (Erwerbspersonen und Arbeitslose) gesetzt wird.
16 Arbeitslosigkeit - Verdeckte/Latente Arbeitslosigkeit und Stille Reserve (Interessanter Effekt: ein Anstieg der Erwerbstätigenzahlen muss nicht immer mit einem Rückgang der Arbeitslosenzahl einher gehen, da die neuen Erwerbstätigen aus der Stillen Reserve kommen können!) - Langzeitarbeitslosigkeit (12 Monate und länger) - Arbeitsplatzdefizit (Quote der dem Arbeitsmarkt potentiell Verfügbaren Stille Reserve, Pendler, Weiterbildung - in etwa doppelt so hoch wie Arbeitslosenquote) - Arbeitslosigkeit als Dauerproblem: Geht uns die Arbeit aus?
17 Arbeitslosigkeit - Hohe und dauerhafte Arbeitslosigkeit (Risiken) konzentriert sich auf einzelne Gruppen - Ältere, Behinderte, Chronisch Kranke, gesundheitlich Beeinträchtigte, gering Qualifizierte, Schulabgänger ohne Schulabschluss und Ausbildung, Migranten (Asylbewerber), Allein erziehende Frauen
18 Arbeitslosigkeit Risiken unterscheiden sich nach: - Zugangsrisiken; keinen Arbeitsplatz mehr zu haben (Kündigung, eigene Kündigung, Auslaufen von Verträgen, Berufseinstieg) - Verbleibsrisiken; d.h. keinen neuen Arbeitsplatz zu finden (Frage der Dauer) - Abgangschancen; Chancen Arbeitslosigkeit zu beenden (Selektionsprozesse: Alter, Geschlecht, Wohnort, Dauer und Qualifikation)
19 Arbeitslosigkeit - Quoten - Arbeitslosigkeit: - Februar 2010 = 8,7 % - Mai 2010 = 7,7 % - Februar 2011 = 7,9 % - Mai 2011 = 7,0 % ( ) - Maßnahmen: ca 1,5 Millionen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen%
20 Arbeitslosigkeit Vier-Phasen-Modell bei andauernder Arbeitslosigkeit 1. Schock (bei Eintritt) 2. Optimismus (aktive Stellensuche) 3. Pessimismus (bei vielen Absagen) 4. Fatalismus (bei auftretender Resignation)
21 Arbeitslosigkeit, Folgen Finanzielle Folgen: ALG I nur prozentualer Anteil des letzten Nettoeinkommens Soziale und gesundheitliche Folgen (hohe Bedeutung der Berufstätigkeit, Beruf als Bindeglied zwischen Individuum und Gesellschaft) - Auswirkungen unterschiedlich (Alter, Schicht, Geschlecht, Bildung) - Beeinträchtigungen des Selbstwertgefühls bis hin zu Depressionen, Schlafstörungen, Ängsten, gestörter Zeitrhythmus, Arbeitslosigkeit ist Stress, Arbeitslosigkeit ist pathogen - Problem Bewältigungsstrategien
22 Aufstocker und working poor - Ein Fünftel (21%) der Bedarfsgemeinschaften nach ALG II erhalten Grundsicherung zu einer Erwerbstätigkeit (Vollzeit- oder Teilzeit) - Vollzeitbeschäftigte verlassen Leistungsbezug zügig - Viele sind geringfügig beschäftigt, verbleiben besonders häufig im Leistungsbezug (Verfestigung von Armut!) - Besonders betroffen: Leiharbeitsbranche, Gast und Verkehrsgewerbe sowie Reinigungsdienste - Vielen erreichen trotz eines 10-Stundentages und mehreren Jobs nicht das gesellschaftliche Existenzminimum
23 Kurzarbeit Leistungen in Höhe von 67 Prozent (erhöhter Leistungssatz mit Kind) bzw. 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz ohne Kind) der Nettoentgeltdifferenz gezahlt von der BA. Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungsbeiträge werden weitergezahlt Reduziertes Einkommen über einen längeren Zeitraum Raten, Verpflichtungen, etc. Gefahr der Verschuldung
24 Arbeitslosenversicherung Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten; nicht: Beamte, geringfügig Beschäftigte, fast alle Selbständigen Finanziert durch Beiträge, hälftig durch AG und AN Besonderheit: Eintritt und auch Dauer der Arbeitslosigkeit lässt sich individuell beeinflussen (Kündigung, fehlende Motivation) Resultat: besondere Verfahren der Verhaltenskontrolle mit Überprüfung von Leistungsmotivation und Arbeitsbereitschaft
25 Arbeitslosenversicherung Zweistufiges System ALG I im Rahmen der Arbeitslosenversicherung nach SGB III ALG II, Grundsicherung für Arbeitssuchende auf Basis des SGB II
26 Arbeitslosenversicherung (ALG I) Anspruch bei Arbeitslosigkeit (Kriterien) Bereitschaft jede zumutbare Arbeit anzunehmen Anwartschaft: in zwei Jahre müssen mind. 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisbar sein (Beitragszeiten: Auch Kindererziehung bis zum 3. Lj., wenn Beschäftigung durch die Kindererziehung unterbrochen wurde).
27 Arbeitslosenversicherung (ALG I) Leistungsdauer: 1:2, für einen Monat sind 2 Monate Beschäftigung erforderlich Maximal: 12 Monate (mit Ausnahme bei Älteren, 15, (ab 50) 18 (ab 55) oder 24 (ab 58) Monate) Leistungshöhe (Äquivalenzprinzip): abhängig vom Entgelt (Bemessungsentgelt), Lohnsteuerklasse, evtl. unterhaltspflichtige Kinder
28 Arbeitslosenversicherung (ALG I) Bemessungsentgelt: Durchschnitt der letzten 12 Monate; nicht berücksichtigt: Mehrarbeitszuschläge, Sonderzahlungen), gemindert um gesetzliche Abzüge (pauschal 21% plus Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag) Zahlbetrag: 60 %, bzw. 67 % bei unterhaltspflichtigen Kindern
29 Arbeitslosenversicherung (ALG I) Sperrzeiten Anlässe: Arbeitsaufgaben, Arbeitsablehnung, unzureichende Eigenbemühungen, Ablehnung einer Eingliederungsmaßnahme, Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme, Meldeversäumnis Regelsperrzeit: 12 Wochen, kann aber auf sechs oder drei Wochen gekürzt werden
30 Arbeitslosengeld II (ALG II) Zusammenfassung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (seit 2005) Voraussetzung: Erwerbsfähig q Erwerbsfähigkeit ist wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist unter üblichen Arbeitsmarktbedingungen einen 3-Stunden Arbeitstag zu bewältigen
31 Arbeitslosengeld II (ALG II) Mindestens 15 und noch nicht 65 Hilfebedürftig wer den eigenen Unterhaltsbedarf, die eigene Eingliederung in Arbeit und den Unterhaltsbedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften sicher kann. Gewöhnlicher Aufenthalt in BRD
32 Arbeitslosengeld II (ALG II) Leistungsdauer ist unbegrenzt Leistungshöhe wie Sozialhilfe Bedürftigkeitsprüfung q Anrechnung von Einkommen und Vermögen aller erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Haushaltsmitglieder (Freibeträge)
33 ALG II umfasst Regelleistung Leistungen für Mehrbedarfe Leistungen für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe Darlehensweise Übernahme von Mietschulden Einmalige Leistungen für Erstausstattungen von Wohnung, Kleidung, mehrtägige Schulklassenfahrten Darlehen für unabweisbare einmalige Unterhaltsbedarfe
34 ALG II Katalog der Eingliederungsleistungen Betreuung minderjähriger Kinder oder behinderter Kinder Betreuung und Pflege pflegebedürftiger Angehöriger Schuldnerberatung Psychosoziale Betreuung Suchtberatung Einstiegsgeld für Arbeitslose Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz Arbeitsgelegenheiten für Erwerbsfähige (Ein-Euro-Jobs)
35 ALG II Die Beiträge zur Rentenversicherung und der Krankenversicherung/ Pflegeversicherung werden von der Bundesagentur gezahlt.
36 ALG II: Sanktionen bei Verletzung der Pflichten Absenkungen in 30 % Schritten bis zum Wegfall Es können auch weitere Leistungen wegfallen oder eingeschränkt werden Bei mehreren Regelverstößen: komplette Streichung Bei Jugendlichen unter 25: sofortige Streichung möglich
37 ALG II: Zumutbare Arbeit Jede Arbeit ist zumutbar, die geeignet ist, Bedürftigkeit zu vermeiden und in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Berufsschutz gibt es nicht Grenze liegt bei sittenwidrigen Arbeiten Ausgenommen sind vor allem: Arbeiten, die die Erziehung eines Kindes gefährden, insbesondere unter drei Jahren
38 ALG II: Zumutbare Arbeit In den ersten drei Monaten ein um 20 % vermindertes Bruttogehalt In den folgenden drei Monaten: Kürzung um 30 % Fahrtzeiten: bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden insgesamt zweieinhalb Stunden Befristung Notwendigkeit einer doppelten Haushaltsführung
39 Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik Vermittlung, Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche Qualifizierung: Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung Beschäftigung begleitende Leistungen (Eingliederungszuschüsse, Einstellungszuschüsse, Existenzgründungszuschüsse) Beschäftigung erhaltende Leistungen (Kurzarbeitergeld, Winterbauförderung)
Arbeitslosengeld II II
in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis
MehrGrundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,
MehrMonatsbericht August 2011
Monatsbericht August 2011 22% aller Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Böblingen sind alleinerziehende Elternteile. In ganz Baden-Württemberg sind es fast 30%. Dabei liegt der Anteil der Alleinerziehenden
MehrZUMUTBARE BESCHÄFTIGUNGEN, 140 SGB III
3 Sozialversicherungsrecht, Entgeltfindung sowie Arbeitsförderung Der Leistungsfall ist in 136 ff SGB III geregelt. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat gemäß 137 SGB III, wer 1. arbeitslos im Sinne des 138
MehrDie JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs
Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrChristof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen
Verwaltungswissenschaften Christof Stock / Vera Goetzkes SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Gegenstand dieser Lerneinheit in Stichworten 1. Wie finde ich das richtige Gesetz? 2. Wie finde ich
MehrTräger Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg 10 Regionaldirektionen 180 Agenturen für Arbeit = Körperschaft des öffentlichen Rechts
Arbeitsförderung Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmer 3,25 % des Arbeitsverdienstes Drittes Buch des Sozialgesetzbuches SGB III Träger Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg 10 Regionaldirektionen 180 Agenturen
MehrWesentliche Änderungen 19
Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund
MehrMerkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?...
Merkblatt SGB II Inhalt Merkblatt... 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?... 2 2. Ihre Verpflichtungen...
MehrGRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE. Vermittlungsunterstützende. Leistungen
GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE Vermittlungsunterstützende Leistungen Vorwort Dieses Merkblatt dient dazu, Sie mit vermittlungsunterstützenden Leistungen Ihrer Grundsicherungsstelle vertraut zu machen.
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrBundesprogramm. Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt 12.06.2015
Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt 12.06.2015 Programmumfang Für das Programm stellt der Bund insgesamt 450 Mio. Euro zur Verfügung Mindestens 10 % der Mittel sollen für einen stufenweisen
MehrBitte bei Antwort angeben
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrSchnellübersicht. 1 Wer ist erwerbslos?...11. 2 Ansprüche
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Vorwort... 7 Abkürzungen... 8 1 Wer ist erwerbslos?....11 2 Ansprüche aus der
MehrGeringfügige Beschäftigung Mini-Jobs
Mini-Jobs Mini-Jobs Geringfügig Beschäftigte sind gleich zu behandeln wie alle andere Arbeitnehmer Auch für sie gelten Tarifverträge wie für alle Ausnahmen gibt es nur dann, wenn geringfügig Beschäftigte
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4352 5. Wahlperiode 06.06.2011
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4352 5. Wahlperiode 06.06.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Atypische Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT
MehrWas bleibt unterm Strich?
Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule
MehrInhaltsverzeichnis. 4. Jugendhilfe SGB VIII 4.1 Klientel/ gesetzliche Grundlagen 4.2 Maßnahmen 4.3 Ziele 5. Kurzes Resümee 6.
Referatsthema Inhaltsverzeichnis 1. Das Übergangssystem 2. Bundesagentur für Arbeit 2.1 Allgemeines 2.2 Instrumente 2.3 SGB III 3. Arbeitsgemeinschaften SGB II 3.1 Klientel 3.2 Warum landen Personen im
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
MehrGliederung. Arbeitslosengeld II. Arbeitslosen- & Sozialhilfe. Hintergrund der Sozialreform
Arbeitslosengeld II Ziele, Inhalte und Auswirkungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende Kyra C. Kneis 24.Juni 2004 Gliederung 1. Das bisherige System: Arbeitslosen- und Sozialhilfe 2. Hintergrund der
MehrSIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG. Sie suchen Fachkräfte? Chancen geben
SIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG Chancen geben Sie suchen Fachkräfte? Mit geringem Aufwand können Sie durch Umschulung, Ausbildung und Weiterbildung eigene Fachkräfte
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrExistenzgründung aus Langzeitarbeitslosigkeit
Tagung Evangelische Akademie Loccum, 23.11.2004 Existenzgründung aus Langzeitarbeitslosigkeit Gründungsförderung nach dem SGB III und SGB II Herbert Düll Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Referat
Mehr16 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II
SGB II Arbeitshilfe Darlehen 16 Abs. 4 Stand: 01.08.2006 Zentrale S22 II-1206 16 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 4 SGB II Darlehen Als Anlage ist
MehrChancen für Arbeitnehmer 50plus
Chancen für Arbeitnehmer 50plus Konferenz 50plus Zgorzelec - 22. März 2011 Dzien dobry, serdecznie Panstwa witam Die Jugend ist die Zeit, Weisheit zu lernen, das Alter die Zeit, sie auszuüben. Jean-Jacques
MehrHinweis in eigener Sache
02.07.2008 1 Hinweis in eigener Sache Wenn Sie sich als Arbeitsuchende/r oder als Arbeitgeber für eine der nachfolgenden Förderleistungen interessieren, wenden sich bitte ans Job-Center Billstedt (Tel.-Nr.
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
MehrThema Soziale Sicherung
Statistik-Monitoring Delmenhorst Thema Soziale Sicherung Fachdienst Stand: Oktober 215 1. SGB II Empfänger SGB II- Empfänger und Bedarfsgemeinschaften in Delmenhorst (jeweils am 31.12.) 12. 11. 1. 9. 8.
MehrGründungszuschuss (GZ) von der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III und 94 SGB III
Gründungszuschuss (GZ) von der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III und 94 SGB III Handwerkskammer Flensburg Sönke Wellhausen Betriebswirtschaftliche Beratungsstelle Ziel des Gründungszuschusses ist: die
MehrSGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Aufbau einer Arbeitsgemeinschaft
SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Aufbau einer Arbeitsgemeinschaft Agentur für Arbeit Kiel Landeshauptstadt Kiel Struktur des SGB II Stärkung der Eigenverantwortung Grundsatz des Forderns aktive
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrLEONARDO DA VINCI Mobilität. Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde
LEONARDO DA VINCI Mobilität Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde Im Rahmen des EU-Berufbildungsprogramms LEONARDO DA VINCI Mobilität führt die Nationale Agentur Bildung für Europa (NA)
MehrGA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen
GA Seite 1 (04/2012) 154 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
MehrBei den Befragten, die aktuell selbstständig sind, sind dies sogar 48,4 %.
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.v. Studie zum Fachtag Trotz Arbeit pleite Prekäre Beschäftigung und Überschuldung am 18.6.2015 Trotz Arbeit pleite?! 18. Juni 2015 Dramatische
MehrSGB II. Fördermöglichkeiten
SGB II Fördermöglichkeiten 14 GRUNDSATZ DES FÖRDERNS Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtigte* umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Erwerbsfähig
MehrErwerbsminderungsrente
Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der
MehrÜbung 03.07.09 Arbeitsmarktpolitik Atypische Beschäftigungsverhältnisse. Sarah Sotzek 6063490 Jan Drechsel 5825613
Übung 03.07.09 Arbeitsmarktpolitik Atypische Beschäftigungsverhältnisse Sarah Sotzek 6063490 Jan Drechsel 5825613 Arbeitsmarktpolitische Diskussion Gründe der Inanspruchnahme Gründe der Arbeitnehmer Gründe
MehrWandel der Arbeitsgesellschaft: Unsichere Erwerbsbeteiligung und arbeitsmarktpolitische Instrumente
Dr. Alexandra Wagner Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt, Berlin Wandel der Arbeitsgesellschaft: Unsichere Erwerbsbeteiligung und arbeitsmarktpolitische Instrumente Dr. Alexandra Wagner Wandel
MehrButter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center
Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im
MehrFörderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen des SGB II und deren Unterstützung
Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen des und deren Unterstützung Einstiegsgeld 16b Im Rahmen der Berufsausübungs- und Berufswahlfreiheit lt. GG Art. 12 GG für natürliche und juristische
MehrGründermontag Existenzgründung (M)ein Weg aus der Arbeitslosigkeit?
Gründermontag Existenzgründung (M)ein Weg aus der Arbeitslosigkeit? Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Der Gründungszuschuss - eine Integrationsförderung Eine Ermessensleistung der aktiven
MehrAnspruch auf Kindergeld besitzen:
Anspruch auf Kindergeld besitzen: (1) Staatsangehörige aus der EU, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz (2) Ausländer/innen mit Niederlassungserlaubnis ( 62 II Ziffer
MehrDie gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1
Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Fragebogen zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitsverhältnisses 1. Neben dieser zu prüfenden Beschäftigung wird
MehrMitgeteilt von Rechtsanwältin Katrin Vass, Fachanwältin für Sozialrecht, aus der Kanzlei Dr. Ruth Schultze-Zeu & Kollegen
Arbeitslosenversicherung 1. Mitgliedschaft Bei der Arbeitslosenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Keine Arbeitnehmer in diesem
MehrUmgang mit dem Arbeitsamt. Version 0.6
Umgang mit dem Arbeitsamt Version 0.6 Inhaltsverzeichnis Leistungen Weiterbeschäftigung Arbeitslosengeld II Existenzgründung Vergleich der Leistungen Weiterbildung Weiterbildungsarten Horizontale Weiterbildung
MehrDie Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen
Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice
MehrSozialquartier Innenstadt
Sozialquartier Innenstadt Aktiv für Arbeit im Stadtteil Thomas Meister 1 Gliederung 1. Räumliche Gliederung Oberhausen und Bedeutung kleinräumiger Analysen 2. Sozialstruktur Innenstadt 3. Zielgruppenanalyse
MehrRechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Geringfügig Entlohnte Beschäftigung = Minijob Jahresbetrachtung: Laufende Bezüge (Monatslohn) 400,00 + sichere Zusatzzahlungen
MehrFörderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fortsetzung der erfolgreichen Politik der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter
MehrArbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland
Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie
MehrDie Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?
Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de
MehrVersicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung
RE RENTE Versicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung Frauen seltener als Männer sozialversicherungspflichtig rentenversichert Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt
MehrDie gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit
Berlin, 15. Oktober 2012 Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit Die vollständigen Kosten der Arbeitslosigkeit sind weit höher als die Summe der Ausgaben für Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld
MehrZiele des Gründungszuschusses
Informationsveranstaltung für Existenzgründer Oberbergischer Kreis Wirtschaftsförderung 09.12.2010 Herr Stangier, Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Waldbröl Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch
MehrGrundeinkommen oder Grundsicherung und Arbeitszeit-Verkürzung / Mindestlohn?
oder Grundsicherung und Arbeitszeit-Verkürzung / Mindestlohn? Ronald Blaschke Sprecher Netzwerk Grundeinkommen www.grundeinkommen.de www.archiv-grundeinkommen.de Thesen: 1. Arbeitszeit-Verkürzung oder
MehrLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben S. Lehnert, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) K. Fleischer, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) Zentrum für Ambulante Rehabilitation 2014 Grundsatz: Rehabilitation
MehrFörderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Information STAR Regionales Netzwerktreffen, AA Bielefeld 07.03.2012 Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Prüfung der Reha-Eigenschaft Behinderte Menschen als Berechtigte i.s.d. 19 Abs. 1 SGB III sind
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
MehrDer Arbeitsmarkt im Dezember und Jahresrückblick 2013
Pressemitteilung Nr. 001 / 2014 07. Januar 2014 Der Arbeitsmarkt im Dezember und Jahresrückblick 2013 - Arbeitslosenquote steigt zum Jahresende auf 8,2 Prozent - Arbeitslosigkeit in 2013 4,5 Prozent niedriger
MehrARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?
ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Zeitarbeit? Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Machen Sie sich zunächst frei von Vorurteilen! So mancher nimmt das Wort Zeitarbeit allzu wörtlich Kleine Jobs für kurze Zeit Schlechter
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme
MehrArbeitshilfe: Regelbedarf und Mehrbedarf im SGB II ab 1.1.2013)
Arbeitshilfe: und im SGB II ab 1.1.2013) sstufe 1 für alleinstehende oder alleinerziehende 382,- Leistungsberechtigte sstufe 2 für Ehegatten und Lebenspartner sowie sonstige 345,- volljährige Partner innerhalb
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Soziale Absicherung bei der Existenzgründung Christian Olfens 07. Mai 2009 Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Der Unterschied: Pflichtversicherung freiwillige Versicherung
MehrIhr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis
Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Die energie-bkk ist für Berufstätige mehr als nur eine Krankenkasse. Sie ist Partner in der Arbeitswelt. Aber auch nach dem
MehrDIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich!
FB Mitglieder und Erschließungsprojekte Frankfurt am Main SIND IG METALL IG Metall Vorstand Wenn möglich, bitte beim Betriebsrat oder bei der IG Metall vor Ort abgeben. DIE IG METALL KENNENLERNEN Die IG
MehrRente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten
MehrWissenswertes zum Thema Nebeneinkommen
Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Nebeneinkommen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Wann wird Einkommen angerechnet? Einkommen, das Sie aus einer Nebenbeschäftigung,
Mehrkranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II
kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II Bezieher von Arbeitslosengeld II 3 Liebe Leserin, lieber Leser, mit dieser Broschüre möchten wir Sie über Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
MehrSozialpolitik I (Soziale Sicherung) Sommersemester 2007. 8. Vorlesung
Sozialpolitik I (Soziale Sicherung) Sommersemester 2007 8. Vorlesung Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Strengmann@wiwi.uni-frankfurt.de www.wiwi.uni-frankfurt.de/~strengma 5. Soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit
MehrWissenswertes zum Thema Umzug und Reisen
Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon
MehrAlles über Gründungszuschuss
Der Nachfolger von Ich-AG und Überbrückungsgeld Alles über Gründungszuschuss 1. Ab wann kann ich den neuen Gründungszuschuss beantragen? 2. Wann laufen Ich-AG und Überbrückungsgeld aus? Den neuen Gründungszuschuss
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrFörderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber
Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung 22. Februar 2011 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen
MehrHartz IV Fördern und Fordern
Hartz IV Fördern und Fordern Vortrag von RAin Silke Thulke-Rinne Rechtsanwaltskanzlei Stößlein & Thulke-Rinne Peters Bildungs GmbH Gliederung 1. Anspruchsberechtigung 2. Rechte und Pflichten 3. Leistungen
MehrDer Verein als Arbeitgeber. Informationen für Vereine
Der Verein als Arbeitgeber Informationen für Vereine Der Verein als Arbeitgeber Prüfung nach steuerlichen Gesichtspunkten beim Verein und dem Arbeitnehmer => Finanzamt Prüfung der Sozialversicherungspflicht
Mehr54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung
MehrSoziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen
Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-
MehrWerkstattbericht Nr. 7/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht
Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Werkstattbericht Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9
Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9 1.1 Was muss bei einer Stellenanzeige beachtet werden? 9 1.2 Führen des Bewerbungsgesprächs 10 1.2.1 Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch erlaubt?
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2038 5. Wahlperiode 23.12.2008
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2038 5. Wahlperiode 23.12.2008 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrKurzgutachten: Modelle der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II
Kurzgutachten: Modelle der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II 1: 100 Euro Grundfreibetrag 40 Prozent Freibetrag bis 1.000 Euro brutto danach Anrechnung
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4439 6. Wahlperiode 25.09.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4439 6. Wahlperiode 25.09.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Selbständige und erwerbstätige Hilfebedürftige mit Einkommen aus
MehrDIE REGELN DER ZEITARBEIT 148x105_10_Regeln_Brosch.indd 2 07.11.13 10:57
DIE REGELN DER ZEITARBEIT ZEITARBEIT IST SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG Auf dem Gesamtarbeitsmarkt sind circa 80 Prozent der Stellen sozialversicherungspflichtig. In der Zeitarbeitsbranche sind es jedoch
Mehr01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1
01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.
MehrBundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005
Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen
MehrGeschäftsergebnisse 2014. im Jobcenter StädteRegion Aachen. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de
Geschäftsergebnisse 2014 im Jobcenter StädteRegion Aachen 1 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter StädteRegion Aachen Dezember 2014 = vorläufiger Wert Stand: Feb. 2015 2 Jahresdurchschnittliche
MehrFür die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Medienöffentlichkeit bereits das Verb riestern etabliert.
Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge.
MehrDIE SOZIALVERSICHERUNG
EINLEITUNG So können Sie sicher starten DIE SOZIALVERSICHERUNG BBK VBU-Schulung zum Thema Sozialversicherung EINLEITUNG Jetzt einsteigen und los! Ein neuer Lebensabschnitt hat für Sie begonnen: die berufliche
MehrGemüsebautag 2015. Mindestlohn
Gemüsebautag 2015 Mindestlohn Rechtsanwalt Christian Wirxel Land und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband für Hessen.e.V. agv@agrinet.de 1 Für wen gilt der Mindestlohn? Für alle in Deutschland beschäftigte
MehrSchutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme
Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme 20 Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Während einer selbstständigen Tätigkeit sind viele Gewerbetreibende und Freiberufler
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrLeistungen nach SGB II und XII
Verwaltungswissenschaften Christof Stock / Vera Goetzkes Leistungen nach SGB II und XII Gegenstand dieser Lerneinheit in Stichworten 1. Begriffliche Unterscheidung: ALG I, ALG II, Sozialgeld, 2. Träger
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
MehrRentenzugang nach Rentenarten (RV*)
Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 * gesetzliche Rentenversicherung
Mehr