ÖPP- Lichtsignalanlagenprojekte
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- Eduard Hofmann
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1 öpp-schriftenreihe ÖPP- Lichtsignalanlagenprojekte Erläuterungsbericht zum ÖPP-Modell für Lichtsignalanlagen sowie zu den erstellten Musterverdingungsunterlagen für Lichtsignalanlagenprojekte 7
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3 öpp-schriftenreihe ÖPP- Lichtsignalanlagenprojekte Erläuterungsbericht zum ÖPP-Modell für Lichtsignalanlagen sowie zu den erstellten Musterverdingungsunterlagen für Lichtsignalanlagenprojekte 7
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5 ÖPP-Lichtsignalanlagenprojekte 5 Übersicht Zusammenfassung Einleitung Ausgangssituation und Zielstellung Methodik und Vorgehensweise Begriffsbestimmungen Rahmenbedingungen für Lichtsignalanlagen Wirtschaftliche, organisatorische, technische und rechtliche Rahmenbedingungen Bisherige Beschaffungsvarianten Stakeholderanalyse Mögliche Fördermittel Nationale Fördermittel für ÖPP-Lichtsignalanlagenprojekte Europäische Fördermittel für ÖPP-Lichtsignalanlagenprojekte Umsetzung von Lichtsignalanlagenprojekten als ÖPP Wesensmerkmale von ÖPP-Modellen Leistungsumfang für Lichtsignalanlagenprojekte Ausgestaltung des ÖPP-Modells Eckpunkte des ÖPP-Modells Organisatorische Eckpunkte Wirtschaftliche und rechtliche Eckpunkte Technische Eckpunkte Vergabeverfahren Musterverdingungsunterlagen für ÖPP-Lichtsignalanlagenprojekte Bestandsdokumentation Wertungskriterien Musterverdingungsunterlagen und Handlungsanleitung Anhang Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Impressum
6 6 ÖPP-Schriftenreihe Band 7 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Leistungsphasen zur Grundlagenarbeit ÖPP für Lichtsignalanlagenprojekte. 12 Abbildung 2: Beispielhafte Ausstattung der Lichtsignalanlagen Abbildung 3: Beispiel für Signallageplan und Signalprogramm Abbildung 4: Marktanteile einzelner Signalbaufirmen Bezugsgröße: LSA in 22 Städten (mit ca Tsd. Einwohnern) Abbildung 5: Modellvarianten für die Beschaffung und Betriebsführung von Lichtsignalanlagen Abbildung 6: In-House Modelle für LSA-Projekte Abbildung 7: Modelle mit Managementverträgen für LSA-Projekte Abbildung 8: Modelle mit Betriebsführungsverträgen für LSA-Projekte Abbildung 9: Modelle mit Gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften für LSA-Projekte Abbildung 10: Schematischer LSA-Prozessablauf Abbildung 11: LSA-Systemebenen und technische Komponenten Abbildung 12: Möglicher Leistungsumfang für Lichtsignalanlagenprojekte Abbildung 13: Leistungs- und Entgeltbestandteile für ÖPP-Lichtsignalanlagenprojekte Abbildung 14: Projektstruktur für LSA-Projekte Abbildung 15: Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb Abbildung 16: Unterlagenverzeichnis zu den Musterverdingungsunterlagen Abbildung 17: Verfahrensablauf und Anwendung der Musterverdingungsunterlagen Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schwachstellen bisheriger Beschaffungsvarianten und Vorteile von ÖPP-Modellen für LSA-Projekte Tabelle 2: Energieeinsparpotenziale der LED-Technologie anhand ausgewählter Projektbeispiele Tabelle 3: Leistungen und Interessen von LSA-Stakeholdern Tabelle 4: Konfliktpotenziale von LSA-Stakeholdern Tabelle 5: Lösungsoptionen zur Auflösung der identifizierten Konfliktpotenziale Tabelle 6: Förderprogramme der KfW Bankengruppe für LSA-Projekte Tabelle 7: Malusregelungen für ÖPP-Lichtsignalanlagenprojekte Tabelle 8: Bewertungsmatrix Angebote (Musterdokument A4)
7 ÖPP-Lichtsignalanlagenprojekte 7 Zusammenfassung Im Auftrag des Bundes (Bundesministerium der Finanzen) hat die ÖPP Deutschland AG im Rahmen der Grundlagenarbeit ÖPP für Lichtsignalanlagen (LSA) ein Modell zur Neuvergabe der Lichtsignalanlagen als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) entwickelt und dazu Musterverdingungsunterlagen erstellt. Mit den bereitgestellten Dokumenten kann die gesamte Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens für Lichtsignalanlagenprojekte gestaltet werden. Die Entwicklung von Musterverdingungsunterlagen für Lichtsignalanlagenprojekte soll ähnlich wie für Straßenbeleuchtungsprojekte 1 einen Impuls für die Marktentwicklung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften in einem vergleichsweise neuen ÖPP-Marktsegment geben und damit einen wesentlichen Beitrag zur Grunderneuerung der LSA-Infrastruktur in Deutschland leisten. Die Grundlagenarbeit wurde in drei Phasen durchgeführt. Die Phase I beinhaltete zunächst eine Analyse der Rahmenbedingungen des LSA- Marktes, die Auflistung möglicher Fördermittel für LSA-Projekte sowie eine Analyse der bisherigen Beschaffungsvarianten für kommunale LSA-Projekte. Im Rahmen einer Stakeholderanalyse erfolgte eine Untersuchung der Interessenlagen auf öffentlicher Seite sowie auf der Seite potenzieller Bieter. Die Phase II umfasste die Entwicklung des ÖPP-Modells. Dabei wurden die wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Eckpunkte des Modells erarbeitet und insbesondere hinsichtlich des Leistungsumfangs, der Schnittstellen, der Risikoverteilung, der Vergütungsstruktur und der Sanktionsmechanismen ausgestaltet und spezifiziert. Außerdem wurden die möglichen Vergabeverfahren auf ihre Anwendbarkeit für die Vergabe von ÖPP-Lichtsignalanlagenprojekten geprüft. Im Ergebnis scheint ein Verhandlungsverfahren 1 Siehe hierzu ÖPP-Schriftenreihe Band 2 ÖPP-Beleuchtungsprojekte. Hierbei wurden Musterverdingungsunterlagen für die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren für Straßenbeleuchtungsprojekte erstellt.
8 8 ÖPP-Schriftenreihe Band 7 mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für Lichtsignalanlagenprojekte am besten geeignet. Im Zuge der Modellentwicklung wurden eine Reihe von Gesprächen mit Kommunen, Stadtwerken, Landesbetrieben, Energieversorgungsunternehmen, Systemlieferanten, Anlagenherstellern, LSA-Dienstleistern und Ingenieurbüros geführt, so dass die Konzeption und Ausgestaltung eines marktgängigen Modells zur Neuorganisation der Lichtsignalanlagen sichergestellt werden konnte. Die Phase III beinhaltete die Erstellung der Musterverdingungs- und Musterverfahrensdokumente auf der Grundlage des entwickelten ÖPP-Modells. Die erstellten Verdingungsunterlagen sind technologieoffen gestaltet, damit private Partner zukünftig auch Technologiesprünge zum gemeinsamen Vorteil für Auftraggeber und Dienstleister umsetzen können. Im Rahmen des entwickelten ÖPP-Modells werden die Erneuerung des Anlagenbestands, deren Finanzierung, die Betriebs- und Instandhaltungsleistungen sowie die Energiebeschaffung (optional) mit einem 15-jährigen Vertrag an einen privaten Partner vergeben. Damit können Kommunen den bestehenden Investitionsstau im Bereich Lichtsignalanlagen schnell abbauen, die Lebenszykluskosten reduzieren, Risiken auf private Partner übertragen und das Qualitätsniveau in der Betriebsführung der Lichtsignalanlagensteuerung verbessern. Zudem verpflichten sich private Partner zu definierten Energie- und CO 2 -Einsparzielen. Damit leisten die Projekte einen Beitrag zum Energie- und Klimaschutzkonzept der Kommunen. Zum Vorteil der Kommune optimiert der private Partner das Projekt über den gesamten Lebenszyklus und übernimmt umfangreiche Risiken. Für die Leistungen wird der private Partner mit einem pauschalierten Betriebsführungsentgelt vergütet. Um ihn zu hohen Leistungsstandards zu motivieren, ist die Vergütung anreizorientiert mit Abzugsmechanismen gestaltet. Mit den Ergebnissen der Grundlagenarbeit können Kommunen eine Neuorganisation der Lichtsignalanlagen und eine Grunderneuerung des Anlagenbestands über ein ÖPP-Modell durchführen. Darüber hinaus können Berater am ÖPP-Markt die entwickelten Musterverdingungsunterlagen als Grundlage für ihre Beratungsleistungen verwenden. Die Grundlagenarbeit bietet für Lichtsignalanlagenprojekte sämtliche erforderlichen Musterverdingungsunterlagen und einen Vorschlag für die Vergabe mittels Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sowie die dafür erforderlichen Verfahrensdokumente an. Zur Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens sind jedoch immer die projektspezifischen Zielsetzungen, Besonderheiten, vorhandenen und gewünschten Anlagenstandards zu erfassen und in den Verdingungsunterlagen umzusetzen.
9 Einleitung Ausgangssituation und Zielstellung 9 1 Einleitung 1.1 Ausgangssituation und Zielstellung Bundesweit besteht ein erheblicher Investitionsstau zur Erneuerung von Lichtsignalanlagen sowie der zugehörigen Infrastruktur (z. B. Verkehrsrechner, Kommunikationsrechner und weitere Systemkomponenten). Deren Erneuerung ermöglicht es, erhebliche, langfristige Einsparpotenziale im Bereich der Energiekosten sowie der Betriebs- und Instandhaltungskosten zu erschließen. Signifikante CO 2 -Einsparungen können darüber hinaus durch eine intelligente Verkehrslenkung erreicht werden. Ein optimierter Verkehrsfluss reduziert die Schadstoff- und Schallemissionen, wodurch die Erneuerung der Anlagen einen Beitrag zu vorhandenen Energie- und Klimaschutzkonzepten der Kommunen bietet. Bisherige Beschaffungsvarianten für Lichtsignalanlagen in Deutschland sind typischerweise die Eigenerledigung, In-House-Vergaben an Stadtwerke oder auch Management- bzw. Betriebsführungsverträge. Bei diesen Beschaffungsvarianten erfolgt jedoch üblicherweise keine lebenszyklusübergreifende 2 Optimierung der Leistungen, so dass Dienstleister kaum Anreize zur langfristigen Optimierung der Kostenstruktur als Vorteil für die Öffentliche Hand haben. Leistungen werden häufig separat in Einzelverträgen ausgeschrieben und vergeben, das Schnittstellenmanagement und wesentliche Risiken verbleiben bei den Kommunen. Durch vorhandende Verkehrsrechner und andere Teilsysteme bestehen darüber hinaus häufig Herstellerabhängigkeiten, die einen Wettbewerb unter Anbietern verhindern und nicht selten zu hohen Folgekosten und langfristigen Herstellerbindungen führen. 2 Der Lebenszyklusansatz beschreibt eine ganzheitliche Optimierung von Projekten durch Übertragung sämtlicher Leistungen für Lichtsignalanlagen (Planung, Errichtung / Erneuerung, Vorfinanzierung soweit umfangreiche Anlagenerneuerungen am Anfang der Laufzeit erforderlich sind bzw. laufende Finanzierung, Betrieb, Instandhaltung, Energiebeschaffung (optional), sowie ggf. auch den Rückbau von Anlagen) anhang
10 10 Einleitung Ausgangssituation und Zielstellung Die Vergabe von Leistungen für Lichtsignalanlagen im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) mit einem Lebenszyklusansatz, optimaler Risikoverteilung sowie einer auf Output-Spezifikationen beruhenden Beschreibung und Vergütung der Leistungen ist als Beschaffungsvariante in Deutschland nicht etabliert. Mit einer (Neu-)Ausschreibung von Lichtsignalanlagen im Rahmen einer ÖPP könnten jedoch deutliche Effizienzvorteile erzielt werden. Dabei würde ein privater Partner über eine lange Vertragslaufzeit von z. B. 10 bis 20 Jahren die Erneuerung der Anlagen, deren Finanzierung, Betrieb und Instandhaltung sowie optional die Energiebeschaffung übernehmen. Einsparpotenziale ergeben sich aus den möglichen Energieeinsparungen (Modernisierung der Teilsysteme und Komponenten; die Umstellung auf LED Technik bietet ca. 70 % Energieeinsparungen) sowie aus der Nutzung vom Know-how der privaten Partner und deren ggf. günstigeren Einkaufspreisen für Strom, Anlagenkomponenten und Steuerungstechnik. Ferner können im Zuge des ÖPP-Projektes Risiken auf den privaten Partner übertragen werden, die dieser effizienter und damit kostengünstiger beherrschen kann. Die Kommunen könnten weiterhin von einer schnelleren Realisierung der erforderlichen Investitionen in Steuergeräte, Verkehrsrechner und weitere Anlagen profitieren. Die Grundlagenarbeit wurde durch die ÖPP Deutschland AG im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) erstellt. Ziel der Grundlagenarbeit ÖPP-Modelle im Bereich von Lichtsignalanlagen (LSA) ist es, ein marktgängiges ÖPP-Modell für Lichtsignalanlagen samt Musterverdingungsunterlagen zu entwickeln und zu veröffentlichen. Das Bundesfinanzministerium verfolgt mit dem Grundlagenauftrag die Absicht, den Bereich der Lichtsignalanlagen (LSA) als Marktsegment für die Anwendung von ÖPP-Modellen zu erschließen. Im Ergebnis soll die Grundlagenarbeit ÖPP-Lichtsignalanlagen für Kommunen Musterverdingungsunterlagen bereitstellen, mit denen ein Vergabeverfahren zur Neuorganisation der LSA durchgeführt werden kann. Die Standardisierung von marktgängigen Verdingungsunterlagen bietet dabei einen wesentlichen Beitrag zu einer Reduzierung der Transaktionskosten und insbesondere der Beraterkosten zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens. [[ Zusammenfassend sollen Kommunen mit dem entwickelten Partnerschaftsmodell von den folgenden Vorteilen profitieren: Schnelle und haushaltsverträgliche Erneuerung von LSA, Verkehrsrechnern, Steuergeräten und weiteren Anlagenkomponenten, Abbau von Investitionsstaus, Erzielung von Effizienzvorteilen, umfangreiche Leistungs- und Risikoübernahme durch private Partner, kurzfristige Erzielung der Energie- und CO 2 -Einsparungen, Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verbesserung des Qualitätsniveaus in der Betriebsführung der Lichtsignalanlagensteuerung, partnerschaftliche Zusammenarbeit, Reduzierung von Transaktionskosten durch Nutzung von Standards, Erhöhung der Lebensqualität durch optimierten Verkehrsfluss.
11 Einleitung Methodik und Vorgehensweise 11 Die standardisierten Musterverdingungsunterlagen bieten einen Orientierungsrahmen zur Umsetzung von Lichtsignalanlagenprojekten. Insbesondere müssen aus technischer Sicht die vorhandenen Anlagenstandards aufgenommen und für das Verfahren dokumentiert werden. Die Anlagenstandards stellen sich auf Grund historisch und strukturell gewachsener Unterschiede in den jeweiligen Kommunen sehr heterogen dar. Die Eckpunkte des ÖPP-Modells können auch projektspezifisch ausgewählt oder angepasst werden, um den jeweiligen Zielsetzungen und Gegebenheiten der Kommune Rechnung zu tragen. 1.2 Methodik und Vorgehensweise Die Grundlagenarbeit ÖPP-Lichtsignalanlagenprojekte wurde im Zeitraum zwischen April und Oktober 2011 erstellt. Die Erarbeitung der Ergebnisse zur Grundlagenarbeit erfolgte in drei Phasen. Die Bearbeitung der Projektphasen erfolgte in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) sowie mit der PTV Planung Transport Verkehr AG (PTV). Die Phase I beinhaltete zunächst die systematische Analyse der wirtschaftlichen, organisatorischen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die Auflistung möglicher Fördermittel sowie eine Analyse bisheriger Beschaffungsvarianten für kommunale LSA-Projekte. Im Rahmen einer Stakeholderanalyse erfolgte eine Untersuchung der Interessenlagen auf öffentlicher Seite sowie auf der Seite potenzieller Bieter. Dabei wurden die Erfahrungen aus bereits vorhandenen, ÖPP-ähnlichen Projekten zur Erneuerung von Lichtsignalanlagen in Deutschland und Österreich ausgewertet, soweit Zugang zu verwertbaren Projektinformationen erlangt werden konnte. Im nächsten Schritt wurden Konfliktpotenziale zwischen den Stakeholdern identifiziert und mögliche Lösungsansätze entwickelt, die soweit möglich in den Musterverdingungsunterlagen umgesetzt wurden. Zur Analyse der Rahmenbedingungen, Stakeholder und Beschaffungsvarianten wurden eine Reihe von Gesprächen mit Kommunen und Marktteilnehmern auf Seiten der Privatwirtschaft geführt. Die Phase II umfasste die Entwicklung des ÖPP-Modells in Abstimmung mit Kommunen und potenziellen Bietern. Dabei wurden die wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Eckpunkte des Modells erarbeitet und das Modell insbesondere hinsichtlich Leistungsumfang, Schnittstellen, Risikoübernahme und Vergütungsmechanismen sowie den technischen Anforderungen an die LSA-Infrastruktur ausgestaltet und spezifiziert. Vor dem Hintergrund der Übertragung von Planungs-, Errichtungs-/Erneuerungs-, Finanzierungs-, Betriebs- und Instandhaltungsleistungen auf einen privaten Partner wurde im Zuge der Ausgestaltung des ÖPP-Modells eine anreizorientierte Vergütungsstruktur mit Abzugsmechanismen (Malusregelungen) entwickelt. Diese gewährleisten, dass Leistungen sowohl vertragskonform ausgeführt werden als auch die langfristige Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Im Zuge der Abstimmung mit Kommunen und potenziellen Bietern und vor dem Hintergrund, das entwickelte ÖPP-Modell auf seine Marktgängigkeit hin zu überprüfen, wurden zunächst Gespräche in Berlin mit Vertretern der Berliner Senatsverwaltung und dem derzeitigen Betreiber der Lichtsignalanlagen geführt. Darüber hinaus wurden weitere Kommu anhang
12 12 Einleitung Begriffsbestimmungen nen und Marktteilnehmer auf privater Seite mit einem Fragebogen zu den wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Modelleckpunkten befragt. Die Erkenntnisse aus den geführten Gesprächen sowie aus den Rückläufen zur Marktbefragung sind in die Entwicklung des ÖPP-Modells sowie der Musterverdingungsunterlagen eingeflossen. In Phase III sind, neben der Erstellung dieses Erläuterungsberichtes zu den Ergebnissen der Grundlagenarbeit, die zur Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens erforderlichen Musterverdingungs- und Musterverfahrensdokumente erstellt worden. Die nachfolgende Abbildung fasst die Leistungsphasen der Grundlagenarbeit im Überblick zusammen. Phase I Phase II Phase III Analyse der Rahmenbedingungen Entwicklung des ÖPP-Modells Erstellung der Musterverdingungsunterlagen und Verfahrensdokumente ፚ Analyse der wirtschaftlichen, organisatorischen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ፚ Mögliche Fördermittel ፚ Analyse bisheriger Beschaffungsvarianten ፚ Stakeholderanalyse auf öffent licher Seite und der potenziellen Bieter ፚ Wirtschaftliche, rechtliche und technische Eckpunkte des Modells ፚ Leistungsumfang, Schnittstellen und Risikotransfer ፚ Vergütungsmechanismen ፚ Vertrags- und Organisationsmodell ፚ Prüfung möglicher Vergabeverfahren ፚ Abstimmung mit öffentlichen Interessenvertretern und potenziellen Bietern ፚ Musterverdingungsunterlagen ፚ Musterverfahrensdokumente ፚ Handlungsanleitung zur Anwendung ፚ Präsentation des Modells, der Musterdokumente und der Handlungsschritte für die Anwendung Einbindung BBH und PTV AG als juristischer und technischer Berater Abbildung 1: Leistungsphasen zur Grundlagenarbeit ÖPP für Lichtsignalanlagenprojekte Quelle: Eigene Darstellung 1.3 Begriffsbestimmungen Für ein gemeinsames Verständnis der Begrifflichkeiten, insbesondere aus technischer Sicht, sollen nachfolgend die wichtigsten Fachbegriffe im Zusammenhang mit den Lichtsignalanlagen kurz erläutert werden. Lichtsignalanlage (LSA) Als Lichtsignalanlage (LSA) oder Lichtzeichenanlage (LZA) wird die Gesamtheit der an einem Knotenpunkt installierten lichttechnischen Einrichtungen bezeichnet. Als Lichtsignalanlagen im engeren Sinne sind Lichtzeichen im Sinne der StVO, die der Verkehrssteuerung an einem Verkehrsknotenpunkt auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet
13 Einleitung Begriffsbestimmungen 13 dienen, zu verstehen. 3 Zu den Lichtsignalanlagen gehören alle separierbaren Komponenten, wie insbesondere Lichtsignalgeber, Tragsysteme, Signalanforderungstaster, Induktionsschleifen, Blindensignalgeber, Kabel, Schaltschrank, Funkverbindung zum Verkehrsrechner (auch Fußgängerschutzanlagen) und vorfahrtsregelnde Beschilderung (siehe Abbildung 2). Verkehrsrechner LSA-Steuergerät Signalgeber Induktionsschleifen Blindeneinrichtungen Videoerfassung ÖPNV-Priorisierung Rotlichtüberwachung BÜSTRA / BÜ-Sicherung Feuerwehranforderung Wechselverkehrszeichen Anforderungstaster C2I 4 -Communication Geschwindigkeitsanzeiger Abbildung 2: Beispielhafte Ausstattung der Lichtsignalanlagen Quelle: PTV AG Mit LSA werden wiederkehrende Schaltbilder, sog. Phasen, erzeugt, wobei in einer Phase die Anzeige eines Signals unverändert bleibt. Bei einer Festzeitsteuerung ist der Ablauf zwischen dem Ablauf der einzelnen Phasen konstant. Bei einer Beeinflussung durch Detektoren kann auch eine verkehrsabhängige Steuerung der LSA erfolgen (Fußgängeranforderung, ÖPNV- Bevorrechtigung, Induktionsschleifen), d. h. die einzelnen Freigabezeiten der Signale variieren. Die Auswahl eines Signalprogramms kann zeit- oder verkehrsabhängig erfolgen. Bei der zeitabhängigen Auswahl wird der Tag in feste Zeitbereiche unterteilt, während dessen jeweils ein bestimmtes Signalprogramm geschaltet wird (Wochenautomatik) Signalgeber Als Signalgeber wird die Gesamtheit aller technischen Komponenten einer Lichtsignalanlage bezeichnet, die dazu bestimmt sind, dem Verkehrsteilnehmer an dem jeweiligen Verkehrsknotenpunkt das sichere Überqueren zu ermöglichen. Hierzu zählen die allgemeinen Farbsignale rot, gelb, grün, gesonderte Signalgeber für den ÖPNV, Lichtzeichen für Links- und Rechtsabbieger, gesonderte Lichtzeichen für Fahrradfahrer und Fußgänger. Signalgeber sind darüber anhang 3 Abzugrenzen sind im Einzelfall LSA in dritter Zuständigkeit, insb. solche der Deutsche Bahn AG. 4 C2I = Car-to-Infrastructure
14 14 Einleitung Begriffsbestimmungen hinaus alle technischen Einrichtungen, die dem Verkehrsteilnehmer optische, akustische und sonstige Signale geben. Signalgruppe Unter einer Signalgruppe versteht man einen oder mehrere (unterschiedlich feldige) Signalgeber, die zu jeder Zeit das gleiche Signalbild zeigen. Der einzelne Signalgeber besteht aus 1-N Signalkammern. Gehweg F1b F2b K2a K2b Radweg K1b F2a K3 F1a K1a F3a F3b K5b K5a K4 Radweg Gehweg K F Signalisierung für KFZ-Verkehr Signalisierung für Fußgänger Signal Signalgruppe m Phase Signalgruppe beginn t F [s] ende dauer K K K K K F F F Abbildung 3: Beispiel für Signallageplan und Signalprogramm Quelle: PTV AG Lichtsignalanlagen-Infrastruktur Zur Lichtsignalanlagen-Infrastruktur zählen die Lichtsignalanlagen und die Verkehrsrechner sowie sämtliche Verbindungen zwischen diesen.
15 Rahmenbedingungen für Lichtsignalanlagen Wirtschaftliche, organisatorische, technische und rechtliche 15 2 Rahmenbedingungen für Lichtsignalanlagen 2.1 Wirtschaftliche, organisatorische, technische und rechtliche Rahmenbedingungen Lichtsignalanlagen dienen in erster Linie der Verkehrssicherheit. Sie sollen allen Verkehrsteilnehmern das sichere Überqueren eines Verkehrsknotenpunktes ermöglichen. In Ballungszentren haben sie darüber hinaus die Funktion, den Verkehr möglichst flüssig zu führen. Mit Schaltprogrammen, die an den Verkehrsaufkommen zu den unterschiedlichen Tageszeiten ausgerichtet sind, wird versucht, die Leistungsfähigkeit der Verkehrsknotenpunkte zu steigern und die Passierdauer insgesamt zu verkürzen. Aus der betrieblichen Sicht ist zudem von Bedeutung, dass Lichtsignalanlagen energie- und kostenintensiv sind. Die Kommune hat daher in der Regel auch ein Interesse daran, den Energieverbrauch und die Instandhaltungskosten soweit wie möglich zu reduzieren. Mit der technischen Entwicklung der Lichtsignalanlagen haben sich die gesellschaftlichen Anforderungen, die an ihren Betrieb gestellt werden, gewandelt. So sind Taster, mit denen Fußgänger grün anfordern können, mittlerweile vielerorts Standard. Ähnlich verhält es sich mit Blindentastern und akustischen Signalgebern. Mit der Schaltung der Lichtsignalanlagen soll Einfluss darauf genommen werden, auf welchen Strecken der Verkehr möglichst schnell fließt und auf welchen Strecken der Verkehr reduziert wird. Soweit im Straßenraum ausreichend Platz ist, soll durch die Einrichtung gesonderter Fahrspuren und der Errichtung besonderer Signalgeber der öffentliche Nahverkehr beschleunigt werden. Mitunter wird aber auch diskutiert, Lichtsignalanlagen gegebenenfalls gänzlich durch Kreisverkehre zu ersetzen. Welchen der widerstreitenden Interessen bei der Planung und anhang
16 16 Rahmenbedingungen für Lichtsignalanlagen Wirtschaftliche, organisatorische, technische und rechtliche Schaltung der Lichtsignalanlagen der Vorzug gegeben wird, ist immer das Ergebnis einer Abwägung. Mit Hilfe neuerer Leuchttechnik lässt sich der Energieverbrauch im Vergleich zu herkömmlichen Leuchtmitteln deutlich reduzieren. Je nach Bestand der Kommune können durch die Umrüstung auf moderne LED-Technik Einsparungen von rund 70 % erzielt werden. Neben der Energieeinsparung besteht der Vorteil der LED-Technik zudem darin, dass die Instandhaltungskosten deutlich sinken, weil LEDs über eine längere Lebensdauer verfügen als herkömmliche Leuchtmittel; kostenintensive Instandhaltungsfahrten sind daher seltener erforderlich. Dies senkt die Kosten des Betriebs und trägt zur CO 2 -Reduzierung bei. Die anfänglichen Vorbehalte, die es gegen die LED-Signalgeber der ersten Generation gab (es wurde beklagt, dass diese die Verkehrsteilnehmer blenden), dürften überholt sein, weil auch die LED-Technik weiterentwickelt wurde. Die Lichteigenschaften sind besser geworden, so dass neuere LED-Signalgeber von den herkömmlichen Signalgebern mit bloßem Auge kaum zu unterscheiden sind. Auch der Energieverbrauch konnte noch weiter gesenkt werden. Andere technische Entwicklungen haben dazu geführt, dass Lichtsignalanlagen heute zuverlässiger funktionieren und besser zu steuern sind, als dies früher der Fall war. Neben den leistungsfähigeren Verkehrsrechnern resultiert dies vor allem daraus, dass heute beispielsweise Funktechnik eingesetzt werden kann, wo früher einzelne Lichtsignalanlagen als Inseln existierten, weil eine Kabelanbindung an den Verkehrsrechner schlicht nicht wirtschaftlich gewesen wäre. Auch erweisen sich beispielsweise Infrarotdetektoren als zuverlässiger als herkömmliche Induktionsschleifen, die in die Fahrbahn eingelassen werden und störungsanfälliger sind. Die technische Steuerbarkeit der Anlagen erlaubt es vielerorts bereits, die Systeme in Echtzeit von einer zentralen Verkehrsleitstelle aus zu steuern, um unmittelbar Einfluss auf den Verkehr zu nehmen. Eine moderne Lichtsignalanlage besteht also aus einer Vielzahl verschiedener technischer Komponenten: Unterschiedliche Lichtsignalgeber, akustische Signalgeber, Anforderungstaster, Induktionsschleifen und Infrarotdetektoren sowie ein Schaltkasten, der die Signale der einzelnen LSA regelt. Zusammen mit einem oder (bei größeren Städten) mehreren Verkehrsrechnern oder den Verbindungen zwischen den einzelnen Lichtsignalanlagen und Verkehrsrechnern (per Kabel oder per Funk) bilden sie die Lichtsignalinfrastruktur der Kommune. Der Kreis der Hersteller dieser verschiedenen technischen Komponenten ist allerdings sehr überschaubar. Es finden sich nur wenige Anbieter, die auf dem deutschen Markt diese Komponenten herstellen und liefern. Der Großteil der Systemkomponenten wird von zwei Anbietern zur Verfügung gestellt:
17 Rahmenbedingungen für Lichtsignalanlagen Wirtschaftliche, organisatorische, technische und rechtliche 17 Sonstige Stuehrenberg Stoye SWARCO TRAFFIC SYSTEMS (ehemals Signalbau Huber und Dambach) % 62 Siemens Abbildung 4: Marktanteile einzelner Signalbaufirmen Bezugsgröße: LSA in 22 Städten (mit ca Tsd. Einwohnern) Quelle: FH Erfurt, Berichte aus dem Bauwesen Befragung zum Betrieb von Lichtsignalanlagen und deren Steuerung in innerstädtischen Straßennetzen, 2009, Seite 12 Bedingt durch die Vielzahl der unterschiedlichen Komponenten auf der einen Seite und der geringen Zahl der Anbieter auf der anderen Seite, können sich Probleme bei den Schnittstellen ergeben. Früher existierten nur wenige Standards, nach welchen Regeln die einzelnen Komponenten einer Lichtsignalanlage miteinander kommunizierten. Die Folge war, dass die einzelnen Komponenten nicht kompatibel waren. In vielen Kommunen war die LSA-Infrastruktur deshalb systemrein, d. h. alle Komponenten stammten von demselben Hersteller. Dies hat sich mittlerweile geändert. Die Hersteller haben sich auf bestimmte Schnittstellenstandards geeinigt, so dass es nun beispielsweise möglich ist, dass der Schaltschrank von einem anderen Hersteller stammt als die einzelnen Lichtsignalgeber. Nichtsdestotrotz ist nach wie vor ein gewisses Misstrauen hinsichtlich der Kompatibilität der einzelnen Komponenten festzustellen. Manche Kommunen sind bemüht, die bestehenden Anlagen möglichst systemrein zu bewahren. Der Hersteller, der schon den Bestand geliefert hat, wird also auch mit der Lieferung neuer Systemkomponenten beauftragt; ein Wettbewerb findet insoweit nicht statt. In der Regel betreiben die Kommunen die Lichtsignalanlagen in eigener Regie. Mit der Wartung und Instandhaltung beauftragen sie entweder die eigenen Stadtwerke oder den Hersteller der technischen Komponenten. In kleineren Kommunen wird häufig auch das örtliche Handwerk (Elektrofirmen) damit beauftragt, die Leuchtmittel regelmäßig auszutauschen und im Falle einer Störung die Instandsetzung durchzuführen. Betriebsführer, die lediglich mit der technischen Betriebsführung beauftragt werden, haben allerdings in der Regel kein originäres Interesse, die Lichtsignalanlagen möglichst effizient zu betreiben (vgl. hierzu auch den nachfolgenden Abschnitt). Da Erneuerungen und Modernisierungen der Lichtsignalanlagen kostenintensiv sind, ist vielerorts ein Investitionsstau zu beobachten. Anlagen und Anlagenteile werden über ihre betriebsübliche Nutzungsdauer hinaus betrie- anhang
18 18 Rahmenbedingungen für Lichtsignalanlagen Wirtschaftliche, organisatorische, technische und rechtliche ben. Die Folge sind vergleichsweise hohe Wartungskosten und ungenutzte Energieeinsparpotenziale. Der bereits heute geltende rechtliche Rahmen erzeugt indes einen Handlungsdruck bei den Kommunen. Herkömmliche Leuchtmittel werden durch die europäische Ökodesign- Richtlinie in absehbarer Zeit vom Markt verschwinden. Eine Umrüstung auf andere Leuchtmittel ist somit unausweichlich. Zudem müssen bei zukünftigen Ausschreibungen über die Lieferung stromverbrauchender Geräte soweit der Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts eröffnet ist auch Energiekennzahlen in die Bewertung der Angebote einfließen. So ist am eine erneute Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in Kraft getreten. Durch die Änderung wird die Energieeffizienz als wichtiges Kriterium rechtlich verankert. Nach 4 Abs. 6 b) VgV 5 muss die Energieeffizienz bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes als Zuschlagskriterium angemessen berücksichtigt werden (siehe hierzu Bewertungsmatrix Angebote Kapitel 4.2). Die Energieeffizienz der Lichtsignalanlagen wird also künftig eine deutlich stärkere Rolle einnehmen. In rechtlicher Hinsicht ist zudem zu berücksichtigen, dass die Lichtzeichen einer Lichtsignalanlage hoheitliche Akte darstellen. Rechtlich betrachtet sind sie den Zeichen eines Verkehrspolizisten auf der Kreuzung (Verwaltungsakte) gleichgesetzt. Daraus folgt, dass die Steuerung der Lichtsignalanlagen selbst die zeitweilige Abschaltung der Anlagen nicht ohne die Anordnung der zuständigen Behörde erfolgen darf. Grundsätzlich ordnen die Verkehrsbehörden an, wie die einzelnen Lichtsignalanlagen technisch ausgestattet und geschaltet werden. Soweit mit Verkehrsrechnern ein direkter Zugriff auf die Schaltabläufe der einzelnen Lichtsignalanlagen genommen werden kann, erfolgt die Steuerung der Systeme in der Regel durch die Polizei. Denn die Lichtsignale sind, wie gesagt, in rechtlicher Hinsicht nichts anderes als die Zeichen eines Verkehrspolizisten. Die Zuständigkeiten der Verkehrsbehörde (als besondere Ordnungsbehörde) und der Polizei gehen also Hand-in-Hand. 6 Darüber hinaus sind weitere Behörden und Einrichtungen involviert. Bauliche Änderungen, wie beispielsweise die Einführung einer Linksabbiegerspur oder einer ÖPNV-Spur oder das Versetzen eines Trägersystems, fallen in der Regel in den Zuständigkeitsbereich der Tiefbauämter. Unfallkommissionen untersuchen die einzelnen Verkehrsknotenpunkte hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit und sind in die Entscheidungsprozesse regelmäßig eingebunden. Für jede nicht unerhebliche Veränderung ist also eine Vielzahl von Abstimmungsprozessen erforderlich. ÖPP-Projekten im Bereich der Lichtsignalanlagen steht dies jedoch nicht entgegen, da der Betrieb der Lichtsignalanlagen weit über die Programmierung der Steuerungsprogramme hinaus geht. Nur diese sind als hoheitliche Maßnahmen von einer Übertragung auf private Partner per se ausgeschlossen. Die Instandhaltung der Anlagen und das Instandhaltungsmanagement, die Beschaffung der einzelnen Komponenten, die Planung neuer und zu modernisierender Lichtsignalanlagen, die Energiebeschaffung 5 Wortlaut 4 Abs. 6 b) VgV: Im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nach 97 Absatz 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist die anhand der Informationen nach Absatz 6 oder der Ergebnisse einer Überprüfung nach Absatz 6 a zu ermittelnde Energieeffizienz als Zuschlagskriterium angemessen zu berücksichtigen. 6 Dies führt dazu, dass die Verkehrspolizei bei einem Totalausfall einer Lichtsignalanlage nur für einen bestimmten Zeitraum die Regelung des Verkehrs übernimmt. Wenn bis dahin die Störung nicht beseitigt ist, ist es Sache der Verkehrsbehörde, den Verkehr ohne Lichtsignalanlage zu regeln.
19 Rahmenbedingungen für Lichtsignalanlagen Bisherige Beschaffungsvarianten 19 und schließlich die Finanzierung von Erneuerungen und Energieeffizienzmaßnahmen sind Aufgaben, die grundsätzlich auch ein privater Partner übernehmen kann. Auch der Betrieb der Lichtsignalanlagen eignet sich grundsätzlich für die Umsetzung im Wege von Öffentlich-Privaten Partnerschaften, um den bestehenden Investitionsstau aufzulösen, Einsparpotenziale zu heben und zu einer Steigerung der Energieeffizienz beizutragen. Durch den Abschluss langfristiger und umfassender LSA-Verträge zur Betriebsführung lassen sich die Investitionskosten einer Umrüstung auf LED-Technologie refinanzieren. 2.2 Bisherige Beschaffungsvarianten Die Analyse der üblicherweise zur Anwendung kommenden Beschaffungsvarianten im Bereich von Lichtsignalanlagen ergab sehr ähnliche Ergebnisse wie im Bereich der Straßenbeleuchtung. 7 Ein wesentlicher Unterschied sind die häufig erheblichen Herstellerabhängigkeiten durch Systemschnittstellen derzeitiger LSA-Systemkomponenten, was einen starken Wettbewerb um LSA-Leistungen derzeit verhindert. Bisherige Beschaffungsvarianten für Lichtsignalanlagen sind typischerweise die klassische Eigenerledigung, In-House-Vergaben an kommunale Gesellschaften wie Stadtwerke oder Eigenbetriebe sowie Management- und Betriebsführungsverträge. Weiterhin denkbar, jedoch in der Praxis bisher noch nicht angewandt, sind Modelle mit Gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften, wie diese beispielsweise von Kommunen für die Erneuerung und Betriebsführung der Straßenbeleuchtung genutzt werden. Die nachfolgende Abbildung gibt zunächst einen schematischen Überblick zu den möglichen Modellvarianten für Kommunen zur Beschaffung und Betriebsführung der Lichtsignalanlagen. Die Einordnung der Beschaffungsvarianten in die Grafik erfolgt dabei anhand der beiden Dimensionen mögliches Effizienzpotenzial und mögliche Risikoübernahme durch private Partner. anhang Siehe hierzu ÖPP-Schriftenreihe Band 2 ÖPP-Beleuchtungsprojekte, Kapitel 1.3
20 20 Rahmenbedingungen für Lichtsignalanlagen Bisherige Beschaffungsvarianten Mögliches Effizienzpotential der Beschaffungsvarianten Eigenerledigung Dienstleistungsverträge In-House- Vergaben Mögliche Risikoübernahme durch private Partner ÖPP-Modelle Betriebsführungsverträge Managementverträge Gemischtwirtschaftliche Gesellschaften Abbildung 5: Modellvarianten für die Beschaffung und Betriebsführung von Lichtsignalanlagen Quelle: Eigene Darstellung [[ Im Folgenden werden die untersuchten Modellvarianten mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen näher vorgestellt: In-House-Vergaben an kommunale Gesellschaften, Managementverträge, Betriebsführungsverträge, Gemischtwirtschaftliche Gesellschaften. In-House Vergaben an kommunale Gesellschaften Mittels eines In-House-Modells werden die LSA-Leistungen auf kommunale Gesellschaften wie Stadtwerke oder Eigenbetriebe übertragen. Bei den übertragenen Leistungen handelt es sich typischerweise um Betriebs- und Instandhaltungsleistungen, die von der kommunalen Gesellschaft selbst oder deren Dienstleister erbracht werden. Die Verträge basieren in aller Regel auf Leistungsverzeichnissen mit einer Input-orientierten Beschreibung der Leistung, wie sie bei konventionellen Auftragsvergaben der Öffentlichen Hand üblich sind. Bei der Umsetzung von In-House-Modellen sind jedoch auch langfristig ausgelegte und partnerschaftlich ausgestaltete Verträge mit Output-Spezifikationen und einer Vergütung basierend auf anreizorientierten Zahlungsmechanismen denkbar. Die folgende Abbildung verdeutlicht schematisch die Vertrags- und Organisationsstruktur von In-House-Modellen.
21 Rahmenbedingungen für Lichtsignalanlagen Bisherige Beschaffungsvarianten 21 Kommune LSA Vertrag Abbildung 6: In-House Modelle für LSA-Projekte Quelle: Eigene Darstellung Kommunale Gesellschaft Dienstleister Dienstleistungsverträge Entgelt für Leistungen In-House-Vergaben an kommunale Gesellschaften wie Stadtwerke und Eigenbetriebe bieten zwar den Vorteil, dass die Aufgaben und Leistungen für Lichtsignalanlagen bei einer rein kommunalen Gesellschaft und damit bei der Kommune verbleiben, jedoch überwiegen bei dieser häufig genutzten Modellvariante, im Hinblick auf das mögliche Effizienzpotenzial und die fehlende Möglichkeit, Risiken auf private Partner zu übertragen, klar die Nachteile. Die wesentlichen Schwachstellen von In-House-Modellen liegen im fehlenden Wettbewerb, üblicherweise findet der Lebenszyklusansatz kaum Berücksichtigung, die Risikoübernahme durch die kommunale Gesellschaft erfolgt aus Sicht der Kommune nicht optimal, typischerweise werden die Leistungen nicht Output-basiert beschrieben und die Verträge basieren zumeist nicht auf anreizorientierten Vergütungsmechanismen. Die genannten Nachteile führen oftmals dazu, dass die kommunalen Gesellschaften wenig originäres Interesse an der Optimierung der Anlagen oder zur Einsparung von Energie und CO 2 -Emissionen verfolgen. Dennoch besteht bei In-House-Modellen die Möglichkeit, diese ÖPP-ähnlich zu strukturieren, d. h. die Leistungen Output-basiert zu beschreiben und die Vergütung anreizorientiert zu vereinbaren. In der Praxis ist jedoch zu beobachten, dass ÖPP-ähnlich gestaltete In-House-Transaktionen und die daraus entstehenden Verträge häufig nicht in der notwendigen Weise gelebt werden, was sich nicht zuletzt auf die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen mit der Kommune zurückführen lässt. Mit Beschluss vom hat das OLG Düsseldorf strengere Anforderungen an In- House-Aufträge aufgestellt, sofern die kommunale Gesellschaft selbst am Markt auftritt und nicht nur unwesentliche Drittgeschäfte macht. anhang OLG Düsseldorf, Beschluss vom , Az. VII-Verg 20/11
22 22 Rahmenbedingungen für Lichtsignalanlagen Bisherige Beschaffungsvarianten Managementverträge Über Managementverträge werden Leistungen wie Planung, Bau, Lieferung, Betrieb und Instandhaltung von Lichtsignalanlagen durch einen privaten Partner erbracht. Dabei erfolgt die Erbringung der Managementleistungen auf vertraglicher Grundlage gegen ein vorab festgelegtes Entgelt. Die Verträge können dabei Möglichkeiten der Sondervergütung bei Effizienzsteigerungen durch den Privaten bieten. Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht schematisch die Vertrags- und Organisationsstruktur von Modellen mit Managementverträgen. Kommune Managementvertrag Personalübergang oder Personalgestellung sind möglich Managemententgelt Managementgesellschaft Dienstleister Abbildung 7: Modelle mit Managementverträgen für LSA-Projekte Quelle: Eigene Darstellung Managementverträge ermöglichen die verstärkte Nutzung des Know-hows privater Partner sowie die Optimierung von Managementleistungen und -prozessen. Allerdings erfolgt auch bei diesem Vertragsmodell keine ausreichende Berücksichtigung des Lebenszyklusansatzes, da Erneuerungen von Anlagen üblicherweise separat ausgeschrieben werden und Vertragslaufzeiten vergleichsweise kurz sind. Aufgrund von Einzelvergaben werden die Anlagen häufig nicht unter Lebenszyklusgesichtspunkten optimiert und die mögliche Risikoübernahme durch den Privaten erfolgt in noch zu geringem Umfang. Damit einhergehend kann das erwartete Effizienzpotenzial nicht ausgeschöpft werden. Schnittstellenrisiken und das Schnittstellenmanagement verbleiben häufig noch maßgeblich bei der Kommune. Darüber hinaus hat der private Partner der Kommune ohne die entsprechenden vertraglichen Anreizmechanismen in aller Regel kein ureigenes Interesse an einer effizienten Betriebsführung der Lichtsignalanlagen. Betriebsführungsverträge Im Rahmen von Betriebsführungsverträgen wird der private Partner mit der Erbringung von Managementleistungen und operativen Betriebsaufgaben, wie z. B. Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben der Lichtsignalanlagen von der Kommune beauftragt. Analog zur
23 Rahmenbedingungen für Lichtsignalanlagen Bisherige Beschaffungsvarianten 23 vertraglichen Gestaltung der Managementverträge erhält der Private ein vorab festgelegtes Entgelt für seine Leistungen. Die Ausschreibung von Neuanlagen erfolgt typischerweise durch die Kommune, der Betriebsführer ist in den meisten Fällen lediglich für den Betrieb der installierten Neuanlagen zuständig. Zusätzlich generierte Effizienzsteigerungen können im Rahmen des Betriebsführungsmodells zwischen der Kommune und dem Betriebsführer geteilt werden. Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht schematisch die Vertrags- und Organisationsstruktur von Modellen mit Betriebsführungsverträgen. Betriebsführungsvertrag Kommune Personalübergang oder Personalgestellung sind möglich Betriebsführer Weitere Dienstleister Abbildung 8: Modelle mit Betriebsführungsverträgen für LSA-Projekte Quelle: Eigene Darstellung Betriebsführungsentgelt Die Vorteile von Betriebsführungsverträgen für Lichtsignalanlagen sind vor allem in der Nutzung von Know-how des privaten Partners, in der Optimierung der Managementleistungen und -prozesse sowie der weitgehend effizienten Betriebsführung durch den Privaten zu sehen. Nachteile ergeben sich auch für diese Vertragsvariante aus der zu geringen Berücksichtigung einer lebenszyklusübergreifenden Optimierung der Leistungen sowie aus der unzureichenden Risikoübertragung. In diesem Zusammenhang verbleiben Schnittstellenrisiken und das Schnittstellenmanagement häufig bei der Kommune. Das mögliche Effizienzpotenzial wird auch mit diesem Vertragsmodell nicht ausgeschöpft. Nachteilig zu bewerten ist darüber hinaus, dass Neuinvestitionen nicht beim Privaten liegen, sondern von der Kommune über Einzelvergaben gesondert beauftragt werden. Gemischtwirtschaftliche Gesellschaften Modelle mit Gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften finden in der bisherigen Beschaffungspraxis für Lichtsignalanlagen keine Anwendung. Dennoch sollen diese als ein mögliches Modell für Kommunen zur Neuorganisation der LSA hier vorgestellt werden. Im Rahmen von Gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften erfolgt eine gemeinsame Erbringung von Leistungen in Joint Ventures mit Privaten. Dabei wird die Gesellschaft rein anhang
24 24 Rahmenbedingungen für Lichtsignalanlagen Bisherige Beschaffungsvarianten kommunal gegründet. Anschließend werden über ein Anteilsverkaufsverfahren (sog. sharedeal) die Anteile auf einen privaten Partner übertragen. Üblicherweise ist die Kommune mit einem Anteil größer 50 % an der Gesellschaft beteiligt, so dass die Letztentscheidungsbefugnis bei der Kommune verbleibt. Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht schematisch die Vertrags- und Organisationsstruktur von Gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften. Kommune Privater Partner Personalübergang oder Personalgestellung sind möglich x % y % Joint Venture Weitere Dienstleister Abbildung 9: Modelle mit Gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften für LSA-Projekte Quelle: Eigene Darstellung Gemischtwirtschaftliche Gesellschaften bieten ähnlich wie die zuvor beschriebenen Modellvarianten die Möglichkeit einer verstärkten Nutzung von Know-how privater Partner. Über derartige Modelle ist die lebenszyklusübergreifende Optimierung von Leistungen und der Managementprozesse über die gemeinsame Gesellschaft möglich. Zur Sicherung des kommunalen Einflusses auf die Gesellschaft und zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung steht der Kommune in diesem Vertragsmodell die Mehrheit in der Gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft zu. In der nicht klar getrennten Auftraggeber- und Auftragnehmerstellung ist zugleich ein wesentlicher Nachteil dieser Modellvariante zu sehen. In diesem Zusammenhang besteht für den privaten Partner ein begrenzter Handlungsspielraum zur Einbringung von Innovationen und Effizienzen. Infolgedessen wird das mögliche Effizienzpotenzial meistens nicht vollumfänglich ausgeschöpft. Weniger positiv zu sehen ist auch der häufig fehlende Wettbewerb, sobald der Private Anteile an der Gesellschaft hält. In der nachfolgenden Tabelle werden die identifizierten typischen Schwachstellen der untersuchten Modellvarianten den Optimierungsmöglichkeiten von ÖPP-Modellen zusammenfassend gegenübergestellt.
25 Rahmenbedingungen für Lichtsignalanlagen Bisherige Beschaffungsvarianten 25 kriterium Schnittstellen Lebenszyklusansatz Risikoübernahme Vertragliche Anreizstrukturen Vertragslaufzeiten Ausschreibung Kosten Know-how schwachstellen bisheriger beschaffungsvarianten Schnittstellenmanagement verbleibt bei einer Einzelvergabe von Planungs-, Liefer-, Bau-, Betriebs- und Instandhaltungsleistungen beim öffentlichen AG Keine Optimierung der LSA unter Lebenszyklusgesichtspunkten Keine bzw. nur geringe Risikoübernahme durch den privaten Vertragspartner Keine eindeutige Definition der Betriebs- und Instandhaltungsqualitäten, kaum Steuerungsmöglichkeiten bei Nicht- oder Schlechtleistung; Oft keine Anreize für Energie- und CO 2 -Einsparmaßnahmen Schließung von kurz- bis mittelfristigen Verträgen (häufig 5 Jahre) bietet keine Anreize für eine Grunderneuerung des Anlagenbestands, Abschreibung von Ersatzinvestitionen ist über kurze Vertragslaufzeiten nicht möglich Systemlieferanten und Anlagenhersteller haben in der Rolle als Betriebsführer ein primäres Interesse an einer Maximierung der Lieferleistungen und nicht an einer Optimierung der LSA-Qualitäten und an der Erzielung der Einsparpotenziale Verträge werden häufig mit zu hohen Strompreisen geschlossen; keine Optimierung der Lebenszykluskosten der Anlagen Kleinere Kommunen haben oft wenig Erfahrung mit neuen Technologien und einer effizienten Steuerung von LSA vorteile von öpp-modellen Vergabe von allen Leistungen über einen ÖPP-Vertrag ohne Schnittstellenrisiken beim öffentlichen AG Anreize für den privaten Partner für die Optimierung von Projekten über den gesamten Lebenszyklus Transfer von Planungs-, Finanzierungs-, Bau-, Liefer-, Betriebs- und Instandhaltungsrisiken auf private Partner Definition der Standards in Service-Level- Agreements, Vereinbarung über Verfügbarkeiten und Pönalisierung bei Nicht- oder Schlechtleistung; Erzielung von Einsparpotenzialen durch Anreize in den Vergütungsmechanismen (Definition von Einsparzielen und Definition von Malus bei Unterschreitung) und durch die Lebenszyklusbetrachtung Schließung von Langfristverträgen (denkbar sind Jahre), damit Ersatzinvestitionen über die Laufzeit abgeschrieben und aus dem laufenden Cashflow finanziert werden können Privater Partner entwickelt gemäß der Output- Spezifikationen ein optimiertes LSA-Konzept unter Lebenszyklusgesichtspunkten und zur Erzielung der definierten Einsparziele Private Partner bieten professionelle Strombeschaffung; zudem unterliegen Private keinem Verhandlungsverbot und sie kaufen die Energie für ein genaues Lastenprofil ein; Optimierung der Kosten für Anlagen über den Lebenszyklus Spezialisierte LSA-Partner bieten Know-how aus anderen Projekten und werden neue Technologien und intelligente Steuerungstechniken einführen, sobald dies betriebswirtschaftlich sinnvoll erscheint, die Anreize dafür werden im ÖPP-Vertrag definiert Tabelle 1: Schwachstellen bisheriger Beschaffungsvarianten und Vorteile von ÖPP-Modellen für LSA-Projekte Quelle: Eigene Darstellung Energieeinsparpotenziale anhand ausgewählter Projektbeispiele Im Rahmen der durchgeführten Analyse der Beschaffungsvarianten wurden die Erfahrungen und erzielten Ergebnisse aus bereits vorhandenen, ÖPP-ähnlichen Projekten zur Erneuerung von Lichtsignalanlagen in Deutschland und Österreich ausgewertet, soweit Zugang zu verwertbaren Projektinformationen erlangt werden konnte. Nachfolgend sollen exemplarisch die erzielten Einsparungen im Stromverbrauch nach einer Erneuerung bzw. Umrüstung des Anlagenbestands auf effiziente Technologien für ausgewählte Städte in Tabellenform aufgezeigt werden. anhang
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