Protokoll der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Brandis vom

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1 Seite 1 von 14 Protokoll der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Brandis vom Beginn: Uhr Ende: Uhr Ort: Ratssaal der Stadt Brandis, Markt 1-3 Anwesend und stimmberechtigt: Herr Jesse, Herr Siegmund, Herr Eibeck, Herr Hielscher, Herr Reich, Herr Ross, Frau Jüttner, Frau Busch-Sandmann, Herr Winkler (bis Ende TOP 10), Frau Kahl, Herr Engel, Herr Tiegel, Herr Mieszkalski, Herr Holzmann, Herr Bergforth, Herr Dr. Herrn, Herr Drescher, Herr Schmidt Es fehlten entschuldigt: Herr Busch - Urlaub, Frau Krüger krank, Frau Uhlig dienstl. verhindert, Herr Gäbel Urlaub, Frau Tiegel dienstl. verhindert Außerdem anwesend: Herr Kröber, Frau Eckert, Frau Quandt, Frau Schmähl, Frau Jerchel, Herr Knoblich Ingenieurbüro (bis Ende TOP 4), Herr Hanke Ingenieurbüro (bis Ende TOP 5), Frau Prenzel Presse (bis Ende TOP 12), Herr Hanke (bis Ende TOP 5), Frau Schulze, Herr Wiesner, Frau Bade (bis Ende TOP 11), Frau und Herr Höhl, Herr Spitz (bis Ende TOP 11) und ca. 19 weitere Bürger, ab TOP 5 bis Ende TOP 11 ca.14 Bürger und ab dem TOP 12 sind noch 6 Bürger anwesend. TOP 1 Begrüßung Der Bürgermeister, Herr Jesse, begrüßte die Stadträte und Gäste zur Sitzung des Stadtrats. Die Beschlussfähigkeit stellte er mit 18 Stadträten fest. Zur Tagesordnung schlug er vor, die Tagesordnungspunkte 14 -Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan Parkstraße II Polenz- und 11 -Beschluss zur Vergabe der Straßenbeleuchtung Waldpolenz- vorzuziehen und nach der Bürgerfragestunde einzuordnen, da zur Vorstellung die Ingenieurbüros Knoblich und Hanke anwesend sind. Ebenso würde er gern nach der Begrüßung noch die Verpflichtung des Stadtrates, Herrn Thomas Hielscher, vornehmen, da er zur konstituierenden Sitzung am im Urlaub war. Die Stadträte waren mit der Änderung der Tagesordnung einverstanden. Weitere Einwände, Hinweise bzw. Änderungswünsche lagen nicht vor. Nach dem Tagesordnungspunkt 10 -Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Brandis- folgte eine kurze Pause. Danach kam der Hinweis, den Tagesordnungspunkt 12 Beschluss zur Änderung der Gestaltung der Leipziger Straße zwischen Markt und Mathildenstraße- wegen den noch anwesenden Bürgern, die sich für diesen TOP interessieren, vor dem Tagesordnungspunkt 11 Zwischenbericht nach 75(5) SächsGemO zur Haushaltsdurchführung des Planjahres 2014 zu behandeln. Die Stadträte waren mit der Änderung einverstanden. Es wurde in die nachfolgend geänderte Tagesordnung eingetreten: Tagesordnung: öffentlicher Teil: 1. Begrüßung 2. Protokollfestlegung und -bestätigung 3. Bürgerfragestunde 4. Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan Parkstraße II Polenz 5. Beschluss zur Vergabe der Straßenbeleuchtung Waldpolenz 6. Beschluss zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung für das Projekt Innovationskommune Sachsen zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Brandis

2 Seite 2 von Beschluss zum Verkauf eines Teils des Flurstücks 234/9 der Gemarkung Brandis Bauplatz 11 im Wohnbaugebiet Pappelallee 8. Beschluss des Angebotes zum Grundstückstausch bezüglich Flurstück 777 der Gemarkung Cämmerei 9. Beschluss zum Verkauf des Flurstücks 45/6 der Gemarkung Polenz 10. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Brandis 11. Beschluss zur Änderung der Gestaltung der Leipziger Straße zwischen Markt und Mathildenstraße 12. Zwischenbericht nach 75 (5) SächsGemO zur Haushaltsdurchführung des Planjahres Beschluss zur Vergabe des grundhaften Straßenausbaus der Heinrich-Heine-Straße / Kurze Straße in Brandis, Auftragsvergabe Los Straßenbau 14. Beschluss zur Vergabe für die Leistungen zum Abriss Waldpolenz, Auftragsvergabe Los 1 Gebäudeabbruch 15. Änderungsbeschluss 02/2014 zum genehmigten Bebauungsplan Waldsteinberg betreffs der Flurstücke 284 und Bestätigungs- und Auslegungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Waldsteinberg betreffs der Flurstücke 284 und Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan für das Flurstück 567 der Gemarkung Cämmerei, Naunhofer Straße 18. Änderungsbeschluss zum genehmigten Bebauungsplan Gewerbegebiet West Brandis bezüglich der Flurstücke 96/30 und 96/ Beschluss über die Widmung einer öffentlichen Straße im Bebauungsplangebiet Beuchaer Straße der Stadt Naunhof 20. Information Verpflichtung des Stadtrates, Herrn Thomas Hielscher Herr Jesse verpflichtete den Stadtrat, Herrn Thomas Hielscher, gemäß 35 der SächsGemO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Die Verpflichtung erfolgte per Handschlag. Anschließend erfolgte die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung. TOP 2 Protokollfestlegung Zur Protokollunterschrift erklärten sich Frau Busch-Sandmann und Herr Drescher bereit. Von Seiten der Stadträte gab es keine Einwände. Zum vorliegenden Protokoll vom bat Herr Siegmund um die Ergänzung seines Namens in der Aufführung der Anwesenheit. Mit dieser Ergänzung wurde das Protokoll bestätigt. TOP 3 Bürgerfragestunde KISA Leipzig Frau Langer trug vor, dass sie die Artikel in der LVZ verfolgt hat und diesen entnehmen konnte, dass es Schwierigkeiten bei der KISA in Leipzig gäbe. Sie fragte, ob die Stadt Brandis noch Mitglied bei der KISA ist und wieweit sich die finanzielle Situation auf die Stadt Brandis auswirkt?

3 Seite 3 von 14 Frau Eckert antwortete, dass die Stadt Mitglied im Zweckverband der KISA sei und das Leistungsspektrum von 3 Abteilungen nutzt. Die Schwierigkeiten sind der Stadt bekannt und es ist nicht auszuschließen, dass die Stadt Brandis von den Konsolidierungsbemühungen des Zweckverbandes auch finanziell betroffen wird. Dies muss jedoch erst genauer eruiert werden. Markt 5 und Markt 9 Frau Schulze fragte nach der Nutzung der Gebäude bzw. ob die Stadt die Gebäude abgegeben hat? Frau Eckert teilte mit, dass das Gebäude, Markt 5, der Brandiser Wohnstättengesellschaft gehört und durch sie vermietet wird. Zum Ratskeller, Markt 9, informierte Frau Quandt, dass dieses Gebäude in der Versteigerung war, jedoch ist das Restgeschäft mit dem Käufer nicht zustande gekommen. Weiter Fragen lagen nicht vor. TOP 4 Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan Parkstraße II Polenz Frau Quandt stellte die Beschlussvorlage vor. Herr Knoblich brachte kurze Erläuterungen zu Planung. Herr Reich erkundigte sich, ob die Kosten für den Bebauungsplan sowie der Straße zu 100 % von den Teilnehmern getragen werden? Ja, antwortete Herr Jesse, auch wurde die Vorlage im Technischen Ausschuss vorberaten mit der Empfehlung, die Vorlage dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Weitere Fragen lagen nicht vor. Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 18 Ja Stimmen folgenden Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes Parkstraße II gemäß 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohngebiet Parkstraße 2. Abschnitt umfasst die Flurstücke 615/1, 615/7, 615/8, 615/12, 615/13, 682/1, 683/1, 683/2, 683/3, 683/4, 683/5, 683/6, 683/7, 686/1, 686/2, 687/1, 687/2 und 687/3 der Gemarkung Polenz, Stadt Brandis. Folgende Planungsziele sollen erreicht werden: - Beseitigung des städtebaulichen Missstandes des unberechtigten Wohnens und damit Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnbauland - Ausnutzung der vorhandenen infrastruktureffizienten Auslastung vorhandener medientechnischer Erschließung - Sicherung der verkehrstechnischen Erschließung - Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Gemäß 4 Abs. 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden können, unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

4 Seite 4 von 14 Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Offenlage. Der Termin wird im Brandiser Stadtjournal bekannt gegeben. TOP 5 Beschluss zur Vergabe der Straßenbeleuchtung Waldpolenz Frau Quandt erläuterte die vorliegende Beschlussvorlage. Herr Schmidt fragte, ob mit der Firma Stührenberg ein Vertrag abgeschlossen worden ist? Nein, teilte Frau Quandt mit. Herr Reich erkundigte sich, wenn es zur Vergabe kommen sollte, könnten es dann für die Stadt zu Mehrkosten bzw. Entschädigungszahlungen kommen? Nein antwortete Herr Hanke, es könnte höchstens, durch Einspruch, zu zeitlichen Verzögerungen kommen, aber zu keinen Mehrkosten. In seinen weiteren Ausführungen ging Herr Hanke auf das Leistungsverzeichnis ein. Der anschließenden Diskussion war zu entnehmen, dass das Ingenieurbüro Hanke hätte eher handeln müssen, was er auch einsah. Frau Jüttner machte noch darauf aufmerksam, dass der Beschlusstext auch den aufzuhebenden Beschluss beinhalten sollte. Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 14 Ja Stimmen und 4 Stimmenthaltungen folgenden Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt den Beschluss-Nr /06/2014 aufzuheben und die Vergabe des Loses 3 Straßenbeleuchtung zur verkehrlichen Anbindung Gewerbegebiet Waldpolenz an die Firma LICHT & KRAFT GmbH & Co. KG, Brahestraße 17 in Leipzig zu einem Bruttopreis von ,86. TOP 6 Beschluss zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung für das Projekt Innovationskommune Sachsen zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Brandis Herr Jesse informierte, dass im Frühjahr das Justizministeriums zu einem Wettbewerb aufgerufen hat, mit dem Ziel, eine sächsische Kommune mit mindestens Einwohnern zu gewinnen, die über einen Zeitraum von drei Jahren mehrere Instrumente der Staatsmodernisierung einführt und diese auch nachhaltig nutzt. Sie sollten Interesse an einer nachhaltigen Optimierung der Verwaltungsabläufe in ihrer Kommune haben, einen Internetauftritt für eine bessere bürgerfreundliche Präsentation gestalten, erleichterte Zugangsformen zur Verwaltung über zeitgemäße Medien schaffen und eigene Ideen zur Gestaltung zum Thema Staatsmodernisierung einbringen. Es haben sich 21 Kommunen beworben und die Stadt Brandis hat sich beim Wettbewerb des Freistaates Sachsen als Sieger durchgesetzt. Er stellte den Anwesenden das Handout der Präsentation vom in Dresden vor. Es ist zwingend, so informierte er, dass der Stadtrat diese Kooperationsvereinbarung, die den Stadträten mit kleinen redaktionellen Änderungen nochmals als Tischvorlage vorlag, beschließt. Wortmeldungen lagen nicht vor. Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 18 Ja Stimmen folgenden Beschluss:

5 Seite 5 von 14 Der Stadtrat der Stadt Brandis bewilligt den Abschluss der Kooperationsvereinbarung für das Projekt Innovationskommune Sachsen zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Brandis. TOP 7 Beschluss zum Verkauf eines Teils des Flurstücks 234/9 der Gemarkung Brandis Bauplatz 11 im Wohnbaugebiet Pappelallee Frau Quandt stellte die Beschlussvorlage vor. Anfragen dazu lagen nicht vor. Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 18 Ja Stimmen folgenden Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstückes 234/9 der Gemarkung Brandis Bauplatz 11 des Wohnbaugebietes Pappelallee, künftig Flurstück 234/12 der Gemarkung Brandis mit einer Größe von 453 m² an Heidrun Wagner und Peter Verhoefen Waldstraße 4b in Brandis zum Höchstgebot von 7,20 /m². Sämtliche Nebenkosten sind vom Verkäufer zu tragen. TOP 8 - Beschluss des Angebotes zum Grundstückstausch bezüglich Flurstück 777 der Gemarkung Cämmerei Frau Quandt erläuterte die vorliegende Beschlussvorlage. Eine Vorberatung fand im Verwaltungsausschuss am statt. Wortmeldungen lagen nicht vor. Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt mit 15 Ja Stimmen und 3 Stimmenthaltungen folgenden Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt den Tauschantrag an Frau Eicke und Herrn Schmidt, dass städtische Flurstück 777 der Gemarkung Cämmerei gegen das im Privateigentum befindliche Flurstück 718 der Gemarkung Cämmerei, abzulehnen. TOP 9 Beschluss zum Verkauf des Flurstücks 45/6 der Gemarkung Polenz Die Beschlussvorlage stellte Frau Quandt vor. Es gab keine Wortmeldungen. Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt mit 18 Ja Stimmen folgenden Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt den Verkauf des Flurstückes 45/6 der Gemarkung Polenz an Frank und Martina Giesa zu einem Gebot von ,00.

6 Seite 6 von 14 TOP 10 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Brandis Herr Jesse informierte, dass am im Verwaltungsausschuss sehr ausführlich über die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung diskutiert worden ist und es geringfügige redaktionelle Änderungen gab. Weiter teilte er mit, dass durch das Gesetzt zur Fortentwicklung des Kommunalrechtes vom zum umfangreiche Änderungen des Kommunalverfassungsrechtes in Kraft getreten sind. Daher ist die Anpassung unserer Hauptsatzung und auch der Geschäftsordnung dringend erforderlich. Aus diesem Grund wird es auch für die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung keinen Änderungsmodus geben. Sie werde vollständig neu gefasst. Die Hauptsatzung wurde zuletzt 2009 geändert. Die Grundlagen bestehen aber seit über 20 Jahren. Der Transparenz wegen hat die Verwaltung die Mustersatzung des SSG mit beigefügt, die ggf. im Zweifelsfall Sicherheit geben kann. Ziel der Verwaltung war es, die Organe (Ausschüsse) zu stärken, sie zu Modernisieren, Partizipationsmöglichkeiten zu stärken und funktionierende Abläufe zu gestalten. Er verwies auf die Änderungen, die im Wesentlichen in der Beschlussvorlage aufgeführt sind. Bezüglich der Wertgrenzenregelungen teilte er mit, dass aus dem Verwaltungsausschuss heraus bewusst noch die Diskussion für den Stadtrat offen gelassen wurde. Die Anwesenden einigten sich die Hauptsatzung nochmals Paragraf für Paragraf durchzusprechen. Es gab folgende Hinweise bzw. Änderungen: 7 (2) Punkt 1. Antrag von Herrn Mieszkalski Zu allen drei Ausschüssen soll jeweils die erst Formulierung unter Punkt 1 sein: Der Ausschuss entscheidet über Stellungnahmen gegenüber Dritten, wenn die jeweilige Angelegenheit für die Stadt Brandis von Bedeutung ist und nicht die Zuständigkeit des Stadtrates erfordert. Es wurde Einvernehmen erzielt. Wertgrenzen Antrag von Herrn Engel Er führte aus, dass ihnen, in der Fraktion, die Wertgrenzen (25,0 T bis 75,0 T ) in den Ausschüssen allgemein zu hoch ausfallen. Sie sind für die Beibehaltung der bisherigen Wertgrenzen (15,0 T bis 50,0 T ). Herr Kröber erklärte die Werterhöhung mit der Anpassung an das Vergaberecht. Herr Reich unterstützte, auch im Namen der CDU, den Antrag von Herrn Engel, die Beibehaltung der bisherigen Wertgrenzen in allen Ausschüssen. 09 Ja Stimmen 06 Nein Stimmen 03 Enthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen. 8 (1) Punkt 9 Herr Mieszkalski stellte den Antrag, dass dieser Punkt als neuer Punkt 8 in den Kultur- und Sozialausschuss aufgenommen werden sollte. 04 Ja - Stimmen 05 Nein Stimmen 09 Stimmenthaltungen.

7 Seite 7 von 14 Mit diesem Abstimmungsergebnis verbleibt der Punkt 9 im Technischen Ausschuss. 10 / 7 Herr Mieszkalski fragte, wenn es Petitionen oder größere Eingaben von Bürgergruppen bzw. - initiativen gibt wie könnte man diese mit in der Hauptsatzung verankern? Könnte man dem Ältestenrat diese Funktion zuordnen, so dass es auch verträglich mit der Gemeindeordnung ist? Nach kurzer Diskussion einigten sich die Anwesenden den Petitionsausschuss mit in den 7 (1) Nr. 6 Verwaltungsausschuss aufzunehmen ,0 T ändern auf 15,0 T 14 Frau Jüttner stellte den Antrag, die bisherige Formulierung beizubehalten. Eine Kontrolle sollte von Einem ausgehen der gewählt ist und nicht der Verwaltung angehört. Nach kurzer Diskussion stellte Herr Ross einen Änderungsantrag und bat in den 3. Satz wie folgt zu ergänzen im Übrigen Verwaltungsgeschäftsverkehr bestellt. 08 Ja Stimmen 06 Nein Stimmen 04 Stimmenthaltungen. Der Änderungsantrag wurde angenommen. 18 (3) Die Aufzählung, so äußerte Herr Schmidt, erscheint ihm zu unvollständig er zitierte dazu 11 aus der Kommentierung. Er stellte den Änderungsantrag, die Generalklausel ( 11 Abs. 2 SächsGemO) vollständig zu zitieren und die aufgeführten Punkte 1 bis 6 zu streichen. 08 Ja Stimmen 06 Nein Stimmen 04 Stimmenthaltungen. Der Änderungsantrag wurde angenommen. 18 (5) Herr Mieszkalski stellte den Änderungsantrag, den Text ab dem 2. Satz komplett zu streichen. Er wies darauf hin, dass es eine Hauptsatzung sei und dies somit rechtlich geregelt ist. 12 Ja Stimmen 06 Stimmenthaltungen. Der Änderungsantrag wurde angenommen. 19 (1) Herr Reich äußerte, dass einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung anberaumen. ungünstig gelöst sei. Er schlug vor, dies auszutauschen durch bei Notwendigkeit, da es auch mehrere Einwohnerversammlungen geben könnte. Aus der Diskussion heraus stellte Herr Reich den Änderungsantrag mindestens einmal im Jahr aufzunehmen. 13 Ja Stimmen 01 Nein Stimme

8 Seite 8 von Stimmenthaltungen. Der Änderungsantrag wurde angenommen. 23 Herr Schmidt bat um redaktionelle Änderung des Absatzes 1: Für die in 1 Abs. 3 genannten Ortsteile 1. Beucha, 2. Brandis, 3. Polenz wird die Ortschaftverfassung eingeführt. 07 Ja Stimmen 06 Nein Stimmen 05 Stimmenthaltungen. Der Antrag wurde angenommen. Herr Schmidt stellte einen weiteren Änderungsantrag: Ab dem Absatz 2 sollte Ortsteil durch Ortschaft ersetzt werden. 07 Ja Stimmen 06 Nein - Stimmen 05 Stimmenthaltungen. Der Antrag wurde angenommen. Herr Jesse fragte nach der weiteren Vorgehensweise, die Hauptsatzung so mit den gefassten Änderungen zu beschließen oder die Änderungen einzuarbeiten und die Beschlussfassung im nächsten Stadtrat vorzunehmen. Die Stadträte schlugen die Beschlussfassung mit den gefassten Änderungen, die protokollarisch festzuhalten sind vor. Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 18 Ja Stimmen folgenden Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die in der Anlage1 beigefügte Hauptsatzung der Stadt Brandis mit den protokollarischen Änderungen. Es folgte eine kurze Pause. TOP 11 Beschluss zur Änderung der Gestaltung der Leipziger Straße zwischen Markt und Mathildenstraße Herr Jesse informierte, dass die Bauarbeiten des AZV Parthe kurz vor dem Abschluss sind. Fraglich ist aber immer noch die mögliche Ausführung der Fußgängerquerungen in einer ebenen Oberflächenbeschaffenheit und ebenso die Ausführung der Grundstückseinfahrten. Dazu gab es in der Stadtratssitzung am heftige Diskussionen und den Auftrag an die Verwaltung, Varianten für solche Querungen zu prüfen und vorzulegen. Die Verwaltung hat nun mehrere Varianten dem Technischen Ausschuss unterbreitet. Der favorisierende Kompromiss aus dem Technischen Ausschuss, der auch haushaltstechnisch abbildbar ist, war der Ausbau bis Mitte November mit einer provisorischen Deckenschließung, damit die Händler auch ihr Weihnachtsgeschäft machen können. Nach den Wintermonaten sollen dann die Querungshilfen eingebaut und die Restarbeiten erledigt werden. Der Technische Ausschuss hat nun in der Abstimmung sich dagegen ausgesprochen. Daher hat der Bürgermeister entschieden, diese Problematik in den Stadtrat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

9 Seite 9 von 14 Herr Eibeck fragte, warum zu diesem Tagesordnungspunkt das Ingenieurbüro Schlegel nicht anwesend ist? Frau Quandt teilte mit, dass Herr Schlegel aus terminlichen Gründen nicht kommen konnte. Frau Quandt stellte die Varianten kurz vor. Aus der anschließenden Diskussion war zu entnehmen, dass, wenn die Firma im Terminplan ist, dass die Straße so schnell wie möglich freigegeben werden soll. Der jetzige Zustand ist über die Wintermonate nicht hinnehmbar. Die Querungshilfen für die Senioren sollten aber Berücksichtigung finden. Es wurde auch darauf aufmerksam gemacht, dass das bisher verlegte Kopfsteinpflaster in der Stadt keine Querungshilfen hat und man es deshalb auch in der Leipziger Straße so belassen kann und damit dem Fertigstellungstermin im November nichts mehr im Weg steht. Es kam der Vorschlag, dass im Verkehrskonzept ernsthaft nach vernünftigen Lösungen gesucht werden soll, und die Straßen in Zukunft nicht mehr zu pflastern. Es wurde weitestgehend die Variante 4 unterstützt. Die Kosten der Straße haben keinen Einfluss auf den Ausgleichsbeitrag, antwortete Frau Quandt auf die Frage von Herrn Eibeck. Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 4 Ja Stimmen, 10 Nein Stimmen und 3 Stimmenthaltungen folgenden Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt nachfolgend beschriebene Änderung zur Gestaltung der Leipziger Straße zwischen Markt und Mathildenstraße: 1. Querungshilfen für Rollatoren u. ä. Die Querungshilfen werden in Natursteinplatten (europäisches Material) ausgeführt, analog den optischen Gestaltungselementen im Marktbereich. Die Materialkosten belaufen sich hierbei auf 107,70 /m² brutto, bei einer Fläche von ca. 35 m² belaufen sich die Materialmehrkosten auf 3.769, Grundstückseinfahrten Die Grundstückseinfahrten werden in Kleinpflaster (chinesisches Material) gesägt und gestockt in gebundener Bauweise ausgeführt. Die Materialmehrkosten belaufen sich hierbei auf 41,06 /m² brutto, bei einer Fläche von ca. 135 m² belaufen sich die Materialmehrkosten auf 5.543, Die Lieferzeiten für die aufgeführten Materialien belaufen sich auf 8 bzw. 12 Wochen, d. h., es wird frühestens Ende November mit dem Einbau begonnen werden können. Aus diesem Grund wird der Bereich der Querungshilfen im Straßenkörper provisorisch mit Asphalt aufgefüllt. Die Grundstückszufahren werden geschottert und so nutzbar gemacht. Für die zusätzliche Schotterung sowie den Einbau und die anschließende Entsorgung des Asphaltes ist mit Mehrkosten in Höhe von 3.500,00 zu rechnen. 4. Infolge der längeren Bauzeit, welche nicht durch die ausführende Firma zu verantworten ist, entstehen Mehrkosten, die vom Auftraggeber zu tragen sind. Ebenso sind die Verlegearbeiten zu vergüten. Die Kosten werden sich witterungsabhängig- auf maximal ,00 belaufen.

10 Seite 10 von 14 Insgesamt ist also für die Anordnung von 3 Querungshilfen und die Ausführung der Grundstückszufahrten in gesägten und gestocktem Kleinpflaster ein Betrag von ,60 anzusetzen. Die Nutzbarkeit der Straße wird zum gegeben sein. Die endgültige Fertigstellung wird dann im Frühjahr 2015 erfolgen, dabei ist eine nochmalige Vollsperrung von ca. 1 Woche als realistisch anzusehen. Aufgrund des Stimmergebnisses wurde der Beschluss abgelehnt. TOP 12 Zwischenbericht nach 75 (5) SächsGemO zur Haushaltsdurchführung des Planjahres 2014 Frau Eckert informierte einleitend, dass alle Stadträte den vorliegenden Zwischenbericht per erhalten haben. Sie stellte den Anwesenden die Gesamtrechnung zum basierend auf der Ergebnis- und der Finanzrechnung vor. Herr Eibeck fragte nach dem Grundstücksgeschäft bezüglich des Antrages von Herrn Vetter mit der Erschließungsgesellschaft Beucha. Frau Eckert antwortete, dass dieses Geschäft nicht notariell umgesetzt werden konnte. Derzeit wird jedoch nach einer anderen Lösung, z. B. einer Vermarktungsmöglichkeit, gesucht. TOP 13 Beschluss zur Vergabe des grundhaften Straßenausbaus der Heinrich-Heine- Straße / Kurze Straße in Brandis, auftragsvergabe Los - Straßenbau Frau Quandt erklärte die Beschlussvorlage, eine Vorberatung dazu fand im Technischen Ausschuss statt. Wortmeldungen lagen nicht vor. Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 17 Ja Stimmen folgenden Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Auftragsvergabe des Loses Straßenbau zum grundhaften Ausbau der Heinestraße / Kurze Straße an die Firma Kai-Uwe Gutseel, Vierzehn- Bäume-Weg 79 in Leipzig zu einem Bruttopreis von ,49. TOP 14 Beschluss zur Vergabe für die Leistungen zum Abriss Waldpolenz, Auftragsvergabe Los 1 Gebäudeabbruch Die Beschlussvorlage stellte Frau Quandt vor. Die Vorberatung dazu fand im Technischen Ausschuss statt. Herr Dr. Herrn fragte, ob der wirtschaftlichste Bieter auch gleichzeitig der preisgünstigste Bieter ist? Ja antwortete Herr Eibeck, so wurde es im Technischen Ausschuss besprochen. Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor. Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 17 Ja Stimmen folgenden Beschluss:

11 Seite 11 von 14 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Vergabe des Loses 1 Gebäudeabbruch zur Revitalisierung von Brachflächen ehemaliger Militärflugplatz Waldpolenz an die Firma Ruppert GmbH & Co KG, Albert-Kuntz-Straße 26 in Beucha zu einem Bruttopreis von ,76. TOP 15 Änderungsbeschluss 02/2014 zum genehmigten Bebauungsplan Waldsteinberg betreffs der Flurstücke 284 und 285 Frau Quandt erläuterte die Beschlussvorlagen zu den TOP 15 und 16 zusammenhängend, da sie in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Herr Dr. Herrn fragte nach der Entwässerung, geht diese in den Todgraben? Ja, aber überwiegend soll das Wasser auf den Grundstücken versickern, antwortete Frau Quandt. Herr Dr. Herrn hat damit ein grundsätzliches Problem, denn evtl. erst ab 2016 kann mit der Umsetzung des Hochwasserrisikomanagementes gerechnet werden. Es sollte zunächst erst alles legalisiert und legitimiert werden, bevor man eine Bebauung zulässt. Der anschließenden Diskussion war zu entnehmen, wenn dies der Stadtrat einmal genehmigt, dann wird er nicht mehr gehört. Es sollte versucht werden zu legalisieren was noch geht, da aus der gesamten Situation die Stadt nicht herauskommt. Es sollte ein ordentlicher Planungszustand und das auch für die gesamte Stadt, Stück für Stück, hergestellt werden. Herr Ross schlug vor, den TOP 15 zu beschließen und den TOP 16 zurückzustellen, damit die Regenwasserbehandlung in den Bebauungsplan aufzunehmen ist. Der AZV, so informierte Frau Quandt, wird das Gebiet an die öffentliche Kanalisation Schmutzwasser anschließen. Herr Holzmann schlug vor, hierzu erst einmal den Ortschaftsrat anzuhören. Er stellte den Antrag auf Zurückweisung der TOP 15 und 16 an den Ortschaftsrat Brandis. Herr Jesse lies darüber abstimmen. 02 Ja Stimmen 10 Nein Stimmen 05 Stimmenthaltungen. Der Antrag wurde abgelehnt. Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor. Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 7 Ja Stimmen 6 Nein Stimmen und 4 Stimmenthaltungen folgenden Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt, für das im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Gebiet der Gemarkung Cämmerei ein vereinfachtes Änderungsverfahren zum genehmigten Bebauungsplan Waldsteinberg nach 13 BauGB einzuleiten. Gemäß 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 und 10 Abs. 4 abgesehen; 4c ist nicht anzuwenden.

12 Seite 12 von 14 Der Änderungsbeschluss ist gemäß 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. TOP 16 Bestätigungs- und Auslegungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Waldsteinberg betreffs der Flurstücke 284 und 285 Es gab keine Anfragen und auch keinen Antrag zur Geschäftsordnung. Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 7 Ja Stimmen, 6 Nein Stimmen und 4 Stimmenthaltungen folgenden Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Brandis bestätigt die vorliegende Änderung 02/2014 des genehmigten Bebauungsplanes Waldsteinberg. Das Bauamt wird beauftragt, die Auslegung des Planes zur Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 2 BauGB sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 durchzuführen. Hinweise und Anregungen sind nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorzubringen. Der Auslegungstermin wird im Brandiser Stadtjournal bekannt gegeben. TOP 17 Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan für das Flurstück 567 der Gemarkung Cämmerei, Naunhofer Straße Frau Quandt erläuterte die vorliegende Vorlage und teilte abschließend mit, dass der Technische Ausschuss dagegen gesprochen hat, da sich für die Ausschussmitglieder die Frage stellte, wie die Grundstücksbesitzer auf ihr Grundstück kommen. Herr Holzmann warf ein, dass auch hier die versiegelten Flächen beachtet werden sollten. Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 16 Nein Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt, für das Flurstück 567 der Gemarkung Cämmerei einen Bebauungsplan nach 13a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklungaufzustellen. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für 3 Einfamilienhäuser. Vorhabenträger ist Herr Michael Schuster, Naunhofer Straße 37, Brandis OT Waldsteinberg. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Alle entstehenden Kosten der Planung sowie der Erschließung obliegen dem Vorhabenträger. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten

13 Seite 13 von 14 umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 und 10 Abs. 4 abgesehen; 4c ist nicht anzuwenden. Aufgrund des Stimmergebnisses wurde der Beschluss abgelehnt. TOP 18 Änderungsbeschluss zum genehmigten Bebauungsplan Gewerbegebiet West Brandis bezüglich der Flurstücke 96/30 und 96/31 Die Vorlage stellte Frau Quandt vor. Herr Mieszkalski fügte hinzu, dass dieser Verfahrensweg einer aus der Not hervorgegangener Versuch ist. Für diese Gebiete gibt es ganz strenge Auflagen bezüglich der Genehmigungsfähigkeit, d. h., dass u. a. ein Einzelhandelskonzept erstellt werden muss. Herr Dr. Herrn gab auch zu bedenken, ob es gewollt ist, dass die Kaufkraft aus der Stadt heraus auf die grüne Wiese gezogen werden soll. Auf die Stadt, so bemerkte Herr Holzmann, kommt vorerst nichts zu und die Kosten bleiben beim Eigentümer. Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 12 Ja Stimmen und 5 Stimmenthaltungen folgenden Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt, für den genehmigten Bebauungsplan Gewerbegebiet West Brandis ein Änderungsverfahren nach 2 BauGB für die Flurstücke 96/30 und 96/31 einzuleiten. Ziel der Änderung ist die Ausweisung der beiden Flurstücke als Sondergebiet Handel, um eine Nachnutzung des ehemaligen Schlecker-Marktes zu ermöglichen. Der Änderungsbeschluss ist gemäß 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. TOP 19 Beschluss über die Widmung einer öffentlichen Straße im Bebauungsplangebiet Beuchaer Straße der Stadt Naunhof Die vorliegende Beschlussvorlage erklärte Frau Quandt. Anfragen dazu lagen nicht vor. Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste mit 17 Ja Stimmen folgenden Beschluss: Auf Antrag der Stadt Naunhof beschließt der Stadtrat der Stadt Brandis die Widmung des an das B-Plan-Gebiet Beuchaer Straße der Stadt Naunhof angrenzenden Weges als Ortsstraße zur Erschließung des Flurstückes 260/1, Gemarkung Albrechtshain. Die Widmung begründet keinerlei Ansprüche der Nutznießer gegen die Stadt Brandis.

14 Seite 14 von 14 TOP 20 - Information Anfrage CDU-Fraktion bezüglich der Wahlwerbung Herr Jesse informierte, dass die Anfrage beantwortet wurde und per an alle Stadträte gegangen ist. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Herr Jesse stellte Frau Schmähl, die seit dem für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Stadtverwaltung verantwortlich ist, vor. Frau Schmähl stellte sich anschließend selbst den Stadträten kurz vor. Parkmauer in der Bahnhofstraße Herr Reich informierte, dass in der Bahnhofstraße, wo vor ca. 2 Monaten die Parkmauer wegen Baumaßnahmen durchgebrochen wurde, nunmehr erneut Mauerteile abgebrochenen sind, die jetzt auf dem Fußweg liegen. Der Fußweg sei u. a. die Hauptzuführung der Schüler zum Gymnasium. Es sei hier Gefahr in Verzug und es sollte sofort gehandelt werden. NPD - Plakate Frau Kahl fragte, wann in der Beuchaer Straße die NPD Plakate entfernt werden? Herr Jesse antwortete, dass die Verwaltung einen Bescheid versendet hat und erst nach Fristzustellung ist eine Ersatzvornahme durch den Bauhof möglich. Feuerteufel in Brandis Herr Holzmann sprach die brennenden Mülltonnen und auch den Vorbau am Gymnasium an und schlug vor, evtl. eine Belohnung auszusetzen. Herr Jesse teilte mit, dass die Stadt diesbezüglich mit der Kripo im Gespräch ist und er wird diese Anregung aufnehmen mit ihnen abstimmen. Herr Jesse beendete um Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates. F.d.R.d.P. Dietlinde Jerchel Protokollführerin Antje Sandmann-Busch Stadträtin Wolfgang Drescher Stadtrat Arno Jesse Bürgermeister

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Protokoll der Sitzung des Stadtrates der Stadt Brandis vom öffentlicher Teil Seite 1 von 5 Protokoll der Sitzung des Stadtrates der Stadt Brandis vom 31.05.2011 öffentlicher Teil Beginn: 18.30 Uhr Ende: 20.01 Uhr Ort: Ratssaal der Stadtverwaltung Brandis, Markt 1 3 Anwesend und

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