Nicht zum Verzehr geeignet (1) Eine Beschwerdeprobe Sonnenblumenkerne war aufgrund erheblicher sensorischer Mängel nicht zum Verzehr geeignet.
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- Frieda Margarete Amsel
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1 Ergebnisse 2009 Hülsenfrüchte, Ölsamen - Beanstandungsrate: 7,4 % Nicht zum Verzehr geeignet (1) Eine Beschwerdeprobe Sonnenblumenkerne war aufgrund erheblicher sensorischer Mängel nicht zum Verzehr geeignet. Irreführung, Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften ( 4 ) Wegen unleserlichem MHD lag bei Sonnenblumenkernen ein Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschriften vor. Eine Probe Soja Schnetzel wurde mit der Angabe ohne Gentechnik, weil bio beworben und wurde aufgrund der Verknüpfung der Aussagen ohne Gentechnik und bio als irreführend beurteilt. Bei einer Probe Tofu wurde mit der Angabe gegen Gentechnik geworben. Dies entspricht nicht dem Wortlaut ohne Gentechnik nach EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz. GVO unzulässige Anwendung (4) In zwei Plan- und zwei Verdachtsproben wurde nach EU- Schnellwarnung der nicht in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Flachs der Linie FP 967 nachgewiesen. Hinweise (1) In einer Probe BIO- Leinsaat wurden Spuren der Insektizide Endosulfan und DEET(Diethyltoluamid) nachgewiesen. Hinweise ergingen bei Nährwertangaben, die nicht rechtskonform mit der VO (EG) 1924/2006 waren. Kartoffeln, Kartoffelerzeugnisse - Beanstandungsrate: 4,1 % Eine Probe Kartoffeln wurde aufgrund sensorischer Mängel als wertgemindert beurteilt. Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung (2) Bei zwei Proben Kartoffelpüree war der Zusatz an Sulfit nicht kenntlich gemacht. Hinweise (5) Bei Chips und Pommes frites kam es zur Überschreitung des Signalwertes für Acrylamid. Frischgemüse - Beanstandungsrate: 4,1 % Nicht zum Verzehr geeignet (2) Eine Probe Rucola und eine Beschwerdeprobe Grünkohl wurden aufgrund von sensorischen Mängeln als verdorben und als zum Verzehr nicht geeignet beurteilt.
2 Eine Verdachtsprobe Grünkohl (zur Beschwerdeprobe Grünkohl) wurde aufgrund von abweichender Sensorik als wertgemindert beurteilt. Schadstoffe, Überschreitung von Höchstgehalten (3) Bei zwei Proben Spinat wurde der Höchstgehalt für Nitrat überschritten. Eine Probe Spinat überschritt den Höchstgehalt für das Element Cadmium Verstöße gegen sonstige Hilfsnormen (5) Die Beanstandungen beziehen sich auf Rucolaproben mit hohen Gehalten an Nitrat. Hinweise (12) Bei mehreren Rucolaproben wurden Hinweise zu erhöhten Nitrat-Gehalten gegeben. Eine Probe Wildkräutersalat wies Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf. Gemüseerzeugnisse - Beanstandungsrate: 13,2 % Nicht zum Verzehr geeignet (2) Aufgrund von sensorischen Mängeln und erhöhten Keimgehalten wurde eine Salatmischung als zum Verzehr nicht geeignet beurteilt. Eine Beschwerdeprobe Tomatensaft wies einen Fremdkörper auf, der als Konglomerat von Schimmelpilzen identifiziert wurde, und war somit nicht mehr zum Verzehr geeignet. Eine Konserve Erbsen mit Möhren wurde aufgrund eines Fremdkörpers als Beschwerde eingesandt. Bei dem Fremdkörper handelte es sich um Pflanzenbestandteile. Die Probe wurde aufgrund der Abweichung von der Verkehrsauffassung als wertgemindert beurteilt. Irreführung (1) Eine Probe Röstzwiebeln wies eine irreführende Angabe des Fettgehaltes auf. Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften (5) Die Beanstandungen beziehen sich zum größten Teil auf gefüllte Oliven aus der Konserve, bei denen die Quid-Kennzeichnung der Füllung fehlte. Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen (2) Zwei Salate (vorzerkleinertes Gemüse) wiesen hohe Keimgehalte auf und wurden wegen Nichteinhaltung der Prinzipien der guten Hygienepraxis beanstandet. Hinweise (6) Zwei Proben mit Schafskäse gefüllte Antipasti wiesen erhöhte Keimgehalte auf.
3 Pilze, frisch - Beanstandungsrate: 11,6 % Nicht zum Verzehr geeignet (2) Es wurden Austernpilze aufgrund von Schimmelbefall und Pfifferlinge aufgrund von Schimmelbefall und abweichender Sensorik als zum Verzehr nicht geeignet beurteilt. Pflanzenschutzmittel, Überschreitung von Höchstgehalten (3) Bei drei Proben Pfifferlingen wurden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln über der Höchstmenge nachgewiesen. Pilzerzeugnisse - Beanstandungsrate: 10,0 % Gesundheitsschädlich (1) Eine Probe Mu-Err-Trockenpilze wurde aufgrund des Nachweises von Salmonellen als gesundheitsschädlich beurteilt. Nicht zum Verzehr geeignet (2) Eine Beschwerdeprobe Mischpilze aus der Konserve und die dazugehörige Vergleichsprobe waren sensorisch im Geruch und Geschmack abweichend und waren somit zum Verzehr nicht geeignet. Champignons aus der Dose wiesen einen metallischen Geschmack auf und wurden somit als wertgemindert beurteilt. Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen (1) Eine Probe Trockenpilze wies eine erhöhte Keimzahl an Bacillus cereus auf und erfüllte somit nicht die allgemeinen Hygienekriterien. Frischobst - Beanstandungsrate: 2,5 % Eine Probe Bio-Trauben war faulig und schimmelig und wurde als wertgemindert beurteilt. Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften (1) Abgepackte Äpfel in einer Fertigpackung fielen durch eine unleserliche Kennzeichnung auf.
4 Pflanzenschutzmittel, unzulässige Anwendung (1) Bei einer Probe Äpfel wurde eine unzulässige Anwendung mit Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Hinweise (2) Bei zwei Proben wurden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln unter der Höchstmenge nachgewiesen. Eine Verdachtsprobe Zitronen war sogar sensorisch abweichend. Obsterzeugnisse - Beanstandungsrate: 12,0 % Datteln aus Tunesien wurden aufgrund von abweichender Sensorik und Schädlingsbefall als wertgemindert beurteilt. Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften (3) Bei einer Probe vorzerkleinertes Obst in einer Fertigpackung fehlte die vorgeschriebenen Kennzeichnung vollständig. Zwei weitere Proben fielen durch fehlende bzw. unvollständige Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums auf. Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen (2) Eine Probe Melonenscheiben und eine Probe Obstsalat wiesen erhöhte Keimgehalte auf und wurden wegen Nichteinhaltung der Prinzipien der guten Hygienepraxis beanstandet. Hinweise (5) Drei Proben vorzerkleinertes Obst wiesen erhöhte Keimgehalte auf. Eine Beschwerdeprobe tiefgefrorene Pfirsiche waren durch enzymatische und oxidative Prozesse stark verfärbt. Ergebnisse 2008 Hülsenfrüchte, Ölsamen: 83 Proben - Beanstandungsrate: 2,4 % Kartoffeln, Kartoffelerzeugnisse: 80 Proben - Beanstandungsrate: 5,0 % Frischgemüse: 144 Proben - Beanstandungsrate: 3,5 % Gemüseerzeugnisse: 76 Proben - Beanstandungsrate: 10,5 % Pilze, frisch: 36 Proben - Beanstandungsrate: 5,6 % Pilzerzeugnisse: 38 Proben - Beanstandungsrate: 13,2 % Frischobst: 176 Proben - Beanstandungsrate: 5,7 % Obsterzeugnisse: 68 Proben - Beanstandungsrate: 8,8 %
5 Nicht zum Verzehr geeignet (10 Proben) Insbesondere bei Kartoffelerzeugnissen, Gemüseerzeugnissen, Frischobst und Obsterzeugnissen waren sensorische und mikrobiologische Mängel gleichermaßen Grund für die Reglementierung. Wertgemindert (5 Proben) Auch hier waren es überwiegend sensorische Mängel, die zur Wertminderung führten. Eine Probe Kürbiskerne, schalenlos, wich aufgrund sensorischer Mängel von der Verkehrsauffassung ab. Kennzeichnungsmängel (8 Proben) Hier ist zwischen irreführenden Angaben und Mängeln bei der Angabe der einzelnen Kennzeichnungselemente zu unterscheiden. Irreführung lag dann vor, z. B. wenn Gemüse unter einer Handelsklasse in den Verkehr gebracht wurde, jedoch nicht die Kriterien dieser Klasse erfüllte. Auch die Angabe zweier verschiedener Mindesthaltbarkeitsdatum für eine Rohkostplatte oder die Auslobung Schale zum Verzehr geeignet bei Zitronen, obwohl Schalenbehandlungsmittel nachweisbar waren, gehören dazu. Unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen (1 Probe) Bei einer Probe rohe, geschälte Kartoffeln war die Höchstmenge für Sulfit überschritten. Pflanzenschutzmittel, Überschreitung von Höchstgehalten bzw. unzulässige Anwendung (9 Proben) In einer Probe Raps lag der Rückstandsgehalt an Pirimiphos-methyl über der gesetzlich festgelegten Höchstmenge. Bei weiteren sechs Proben exotischer Früchte wurden die Höchstgehalte bei einzelnen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen überschritten. Eine unerlaubte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln musste in zwei Salatproben festgestellt werden. Schadstoffe, Überschreitung von Höchstgehalten (2 Proben) In einer Probe getrocktene Feigen wurde ein erhöhter Gehalt an Aflatoxinen (B1) nachgewiesen. Eine Konserve Gefüllte Oliven enthielt überhöhte Gehalte an Zinn und Blei, so dass das Erzeugnis als nicht vekehrsfähig zu beurteilen war. Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen (8 Proben) In einer Probe frittierter Pommes frites war der Signalwert für Acrylamid überschritten. Der überwiegende Teil der Beanstandungen wegen nicht Übereinstimmung mit Hilfsnormen bezog sich jedoch auf die mikrobiologische Beschaffenheit von getrockneten Pilzen und vorzerkleinerten Gemüsemischungen. Hinweise (9 Proben) Hinweise wurden immer dann gegeben, wenn die mikrobiologische Beschaffenheit auffällig, aber eine lebensmittelrechtliche Beanstandung noch nicht gerechtfertigt war.
6 Würzmittel: 60 Proben - Beanstandungsrate: 11,7 % Gewürze: 42 Proben - Beanstandungsrate: 7,1 % Nicht zum Verzehr geeignet (2 Proben) Wegen des ausgeprägten Kuhstallgeruchs und -geschmacks mussten zwei Proben gemahlener weißer Pfeffer beanstandet werden. Wertgemindert (1 Probe) Eine Probe Wildkräuterpesto wurde wegen des säuerlich unreinen Geruchs als wertgemindert beurteilt. Kennzeichnungsmängel (11 Proben) Kennzeichnungsmängel bildeten den Hauptteil der Beanstandungsgründe in diesen Warengruppen. In zwei Fällen waren irreführende Verkehrsbezeichnungen zu maßregeln. Insbesondere bei Würzmitteln von Kleinstherstellern mussten fehlende oder nicht vorschriftsmäßig angebrachte Kennzeichnungselemente nach LMKV beanstandet werden Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen (1 Probe) Eine Probe Branntweinessig mit Borretschblüten wies nicht den nach EssigV geforderten Säuregehalt auf. Ergebnisse 2007 Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse - Beanstandungsrate: 7,1 % (insgesamt 70 untersuchte Proben) Garkartoffeln aus einer Gemeinschaftseinrichtung waren sensorisch und mikrobiologisch als zum Verzehr nicht geeignet zu beurteilen, zwei Proben wurden als in ihrem Genusswert gemindert beurteilt. In einer Probe geschälte Kartoffeln war die zulässige Höchstmenge an SO2 überschritten. Zwei Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf. Es gab sechs Hinweise: 2x Signalwertüberschreitung Acrylamid bei Bratkartoffeln bzw. Pommes Frites aus Imbiss, 3x sensorische Abweichungen, 1x auffälliger Cadmiumgehalt in Kartoffeln. Frischgemüse - Beanstandungsrate: 4,7 % (insgesamt 129 untersuchte Proben) Eine Probe Radieschen wies eine Höchstmengenüberschreitung an Pflanzenschutzmitteln (Dimethomorph) auf. Eine Probe Kohlrabi war sensorisch auffällig, stark fremdartig in Geruch und Geschmack. Es erfolgte der Nachweis des Wirkstoffes Tolclofos-methyl und seines Metaboliten Dichlorkresol, der schon in geringen Mengen einen penetranten Geruch und Geschmack verursacht. Eine Probe Feldsalat wurde als sensorisch verdorben
7 beurteilt. Rucola war mit einem Nitratgehalt von 6451 mg/kg auffällig. Kennzeichnungsmängel lagen bei einer Probe Essorchideen vor. Es wurden zwei Hinweise gegeben: 1x auffälliger Nitratgehalt in Speisemöhren und einmal Kennzeichnungsmängel. Gemüseerzeugnisse - Beanstandungsrate: 11,1 % (insgesamt 81 untersuchte Proben) Vier Proben (vorzerkleinertes Gemüse, Rote Bete Saft, Mais aus Pizzeria) waren sensorisch und mikrobiologisch verdorben. Eine Höchstmengenüberschreitung des Nitratgehaltes konnte bei einer Probe Spinat, passiert, nachgewiesen werden. Oliven in Metalldosen wiesen einen erhöhten Zinngehalt (Höchstmengenüberschreitung) auf, darüber hinaus war der Bleigehalt auffällig. Weitere Beanstandungen betrafen die fehlende Kennzeichnung von Konservierungsstoffen bei Erzeugnissen (z. B. lose abgegebenen Oliven) sowie Kennzeichnungsmängel (fehlende NKV). Acht Hinweise sind herausgegeben worden: 6x Mikrobiologie (Tomatensaft, vorzerkleinertes Gemüse), 2 x sensorische Mängel. Pilze - Beanstandungsrate: 11,1 % (insgesamt 27 untersuchte Proben) Drei Proben (Kulturchampignons, Pfifferlinge frisch) wurden als verdorben (Schimmelbefall, matschig) bzw. wertgemindert beurteilt. 28 Pilzerzeugnisse Beanstandungsrate: 10,8 % (insgesamt 37 untersuchte Proben) In drei Proben Pilzen, getrocknet (Mu Err-Pilze) wurden Salmonellen (2) sowie ein erhöhter Keimgehalt an Bact. cereus (3) einschließlich Enterotoxinbildungsvermögen nachgewiesen. Eine Probe wies Kennzeichnungsmängel auf. Vier Hinweise ergingen in Sachen Mikrobiologie. Obst, frisch - Beanstandungsrate: 9,8 % (insgesamt 173 untersuchte Proben) Sieben Proben (Kiwi, Äpfel, Orangen, Kakifrüchte) waren als zum Verzehr nicht geeignet zu beurteilen (2x Schimmelbefall bzw. Kernhausfäule, 5x Nachweis von Tribromphenol und?anisol, damit verbunden sensorische Abweichungen). Höchstmengenüberschreitungen von Pflanzenschutzmitteln wurden in sechs Proben (Sharon, Mango, Clementinen, 3x Weintrauben) festgestellt. Bei 3 Proben Zitrusfrüchten, lose, fehlte die Kenntlichmachung der verwendeten Konservierungsstoffe und Schalenbehandlungsmittel wie o-phenylphenol, Thiabendazol und
8 Imazalil. Eine Probe Zitronen wurde als unbehandelt und naturrein ausgewiesen, es wurden jedoch die Stoffe o-phenylphenol und Imazalil festgestellt. Zehn Hinweise wurden vergeben: 6x Proben aufgrund von Rückständen (keine Höchstmengenüberschreitungen), 3x sensorische Mängel (Rußpartikel auf Oberfläche von Obst, Regenflecken verursacht durch Pilz auf Äpfeln) und Kennzeichnungsmängel. Obsterzeugnisse - Beanstandungsrate: 6,0 % (insgesamt 67 untersuchte Proben) Eine Probe Pflaumen war überreif, mit beginnender Fäulnis und wurde als abweichend von der Verkehrsauffassung beurteilt. Kulturheidelbeeren wurden irreführenderweise als Wildheidelbeeren in den Verkehr gebracht. Sechs Hinweise wurden gegeben: 2x Mikrobiologie (vorzerkleinertes Obst), 4x Kennzeichnungsmängel.
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