Telekom D Ohne Brief, aber mit Siegel. Information für Datenschutzbeauftragte
|
|
- Nadine Straub
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Telekom D Ohne Brief, aber mit Siegel. Information für Datenschutzbeauftragte
2 Inhalt 1 Hintergrund 2 Produktangebot 3 Zertifizierung / Akkreditierung / Datenschutzrechtliche Aspekte 1
3 D Standard für rechtsverbindliche digitale Kommunikation. D Das Beste aus allen Welten Klassischer Brief Fax Standard Akzeptiertes Medium für rechtlich bindende Kommunikation, jedoch teurer und längere Laufzeiten als De- Mail, aufwendige Archivierung Häufig genutzt, jedoch unzureichende Vertraulichkeit, mangelnde Mobilität durch zusätzlich erforderliche Installationen Keine Integritätsgarantie, eingeschränkter Nachweis der Zustellung, Verschlüsselung nur mit zusätzlicher Software, hohe Risiken Vertraulichkeit und Verbindlichkeit eines Briefes Niedrige Kosten, vergleichbar mit Fax Einfachheit und Nachhaltigkeit einer 2
4 Das D Gesetz: notwendiges und starkes Fundament. Digitale Kommunikation ohne Medienbrüche Online Verfügbarkeit relevanter Unterlagen Authentifizierte Kommunikationspartner Gesetzlich geregelte Zustellung D Dienste sind Dienste auf einer elektronischen Kommunikationsplattform, die einen sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellen sollen. Auszug D Gesetz Verschlüsselte Übertragung Sichere, vertrauliche und nachweise Kommunikation Keine technischen Einstiegshürden Einfache Handhabung 3
5 Der sichere, nachweisbare Transportweg für digitale Briefe. Die Grundpfeiler der D Eindeutige Identifizierung aller Teilnehmer Staatlich geprüfte und zertifizierte Sicherheit Gesetzlich geregelte Zustellung Erleichterte Beweisführung im Streitfall 4
6 Zukünftige Einsatzfelder der D . Mitarbeiter Gehaltsabrechnungen Sozialversicherungsdaten Bewerbungen Arbeitszeugnisse Reisekostenabrechnungen Geschäftspartner Ausschreibungen, Angebote, Verträge Geschäftsunterlagen Anträge und Policen Bestellungen und Rechnungen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen Kommunikation mit Kunden Verträge / Vertragsänderungen Konto- / Adressänderungen Angebote Rechnungen / Mahnungen Kundenservice /-kommunikation Behörden/Verwaltungen Anträge Bescheide und Verfügungen Steuerbescheide Regelmäßige Meldungen Behördliche Kommunikation 5
7 Inhalt 1 Hintergrund 2 Produktangebot 3 Zertifizierung / Akkreditierung / Datenschutzrechtliche Aspekte 6
8 Einfaches Angebot für Privatkunden. In wenigen Schritten zum Produkt. Beispiel Privatkunden, Bestandskunden Telekom Deutschland 1 2 Anmelden Über das Kundencenter Einrichten D -Adresse auswählen 3 4 Registrieren Ausfüllen, drucken Identifizieren Face to Face im T-Shop 3 Registrieren + Identifizieren mit dem npa 7
9 D Web-Frontend. Anlehnung an das bekannte Postfach. D Web Verfügbarkeit aller klassischen Postfachfunktionalitäten Schnelle Bereitstellung und einfache Integration Zentrales Unternehmenspostfach, Anlage von Mitarbeiterpostfächern Individuelle Geschäftskunden-Domain 8
10 Für Geschäftskunden: Integration in das Arbeitsumfeld. Interne Verteilung der D s vom Gateway zum Arbeitsplatz. D Integration am Beispiel Microsoft Outlook Look & Feel wie Keine zusätzliche Software Kein Umlernen Die Auswahl der D Versandart (Standard, Einschreiben, Persönlich) erfolgt über ein Plugin 9
11 Inhalt 1 Hintergrund 2 Produktangebot 3 Zertifizierung / Akkreditierung / Datenschutzrechtliche Aspekte 10
12 Zertifizierung der DTAG. Zwei Anbieter akkreditiert (T-Systems, Telekom Deutschland). Anforderungen im D Gesetz D Diensteanbieter (DMDA) müssen eine umfassende Prüfung der technischen und administrativen Sicherheit der D Dienste von der zuständigen Behörde vornehmen lassen ( 17 (1) D Gesetz). Voraussetzung für die Zulassung als D Diensteanbieter ist die Akkreditierung als solcher durch die zuständige Aufsichtsbehörde BSI. Als Voraussetzung müssen Nachweise zu IT-Sicherheit, Datenschutz, Funktionalität und Interoperabilität erbracht werden. Der Nachweis der Sicherheit der D Dienste muss durch eine umfassende, im Rahmen der Vergabe der Testate (Zertifikate) stattfindende Prüfung des Sicherheitskonzepts und der eingesetzten IT-Infrastrukturen erfolgen ( 18 (3) D Gesetz). Die Akkreditierung der DMDA Telekom Deutschland und T-Systems ist am 06. März 2012 erfolgt 11
13 Wesentliche Voraussetzungen der Akkreditierung als D Diensteanbieter. Vom potenziellen DMDA zu erbringende Nachweise Sicherheitszertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI ) nach 9 BSIG (=Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Nachweis der IT-Sicherheit im Rahmen eines Zertifizierungsaudits Nachweis von Funktionalität & Interoperabilität Nachweis der Zuverlässigkeit und Fachkunde des eingesetzten D Personals Datenschutz-Nachweis des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) nach 18 Abs.2 Nr. 4 D Gesetz Datenschutznachweis beinhaltet den Nachweis der Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen an das Datenschutzkonzept für die eingesetzten Verfahren und die eingesetzten informationstechnischen Einrichtungen. 12
14 D -Kriterienkatalog: Die Prüfgrundlage. Rechtliche Zulässigkeit Rechtliche Zulässigkeit unter Angabe der rechtlichen Erlaubnistatbestände (z.b. gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, Einwilligung, Zweckbindung, ADV) Betroffenenrechte Rechte der Betroffenen auf Benachrichtigung Auskunft Berichtigung Sperrung Löschung 4 Kriteriengruppen 320 Einzelanforderungen Dienstespezifische Umsetzung Dienstespezifische Umsetzung der technisch-organisatorischen Anforderungen (einschließlich Verschlüsselung, Authentifizierung und Signaturen sowie Anforderungen an Datensparsamkeit) Datenschutzmanagementsystem Einrichtung eines Datenschutzmanagementsystems, insbesondere die Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten in technische und organisatorische Änderungen informationstechnischer Systeme, etc. 13
De-Mail Ohne Brief, aber mit Siegel. Nürnberg, 16. Oktober 2012 Fachvertrieb De-Mail Andrea McVeigh
Entwurf De-Mail Ohne Brief, aber mit Siegel. Nürnberg, 16. Oktober 2012 Fachvertrieb De-Mail Andrea McVeigh Das De-Mail Gesetz ein starkes Fundament. Digitale Kommunikation ohne Medienbrüche Online Verfügbarkeit
MehrDatenschutz und De-Mail
Datenschutz und De-Mail Sven Hermerschmidt beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstr. 30 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 99 77 99 115 Fax: +49 (0) 228 99 10 77 99
MehrAkkreditierung gemäß De-Mail-Gesetz
Akkreditierung gemäß De-Mail-Gesetz B S I - D e M a i l - 0 0 0 7-2 0 1 5 De-Mail-Dienstanbieter T-Systems International GmbH Akkreditierte Dienste: Postfach- und Versanddienst Verzeichnisdienst Registrierte
MehrDe-Mail, neue Perspektiven für die elektronische Kommunikation
De-Mail, neue Perspektiven für die elektronische Kommunikation Referentin it-sa Gesetzliche Rahmenbedingungen DE-Mail-Gesetz zur Einführung einer sicheren und nachweisbaren elektronischen Kommunikation
MehrDe-Mail der digitale Brief Gesetzlich, verbindlich, schnell und einfach. Cottbus, 05.02.2013
De-Mail der digitale Brief Gesetzlich, verbindlich, schnell und einfach. Cottbus, 05.02.2013 Inhalt 1 De-Mail im Kontext 2 Einsatzbereiche 3 De-Mail Technik 4 Preise und Ausblick 2 Status Quo Wie versenden
MehrPrüfungsbericht für den Datenschutz-Nachweis nach 18 Abs. 3 Nr. 4 De-Mail-Gesetz
Kurzgutachten zum Prüfungsbericht für den Datenschutz-Nachweis nach 18 Abs. 3 Nr. 4 De-Mail-Gesetz für die T-Systems International GmbH Hahnstraße 43d 60528 Frankfurt am Main Sachverständige Prüfstelle
MehrDe-Mail - Verbindliche, digitale Kommunikation. Der Standard und das Produkt.
De-Mail - Verbindliche, digitale Kommunikation. Der Standard und das Produkt. Der Standard De-Mail. De-Mail im Internetauftritt der Bundesregierung. Zitat: De-Mail soll die Sicherheit beim elektronischen
MehrDe-Mail - so einfach wie E-Mail, so sicher wie Papierpost. Dr. Uwe Schiel. (BearingPoint GmbH, Berater für den IT-Stab, BMI)
De-Mail - so einfach wie E-Mail, so sicher wie Papierpost Dr. Uwe Schiel (BearingPoint GmbH, Berater für den IT-Stab, BMI) Weitere Informationen unter Sicherheit und Datenschutz im Internet sind kompliziert
MehrPrüfungsbericht für den Datenschutz-Nachweis nach 18 Abs. 3 Nr. 4 De-Mail-Gesetz
Kurzgutachten zum Prüfungsbericht für den Datenschutz-Nachweis nach 18 Abs. 3 Nr. 4 De-Mail-Gesetz für die Telekom Deutschland GmbH D-53262 Bonn Sachverständige Prüfstelle (Recht und Technik): intersoft
MehrDe-Mail Sichere und verbindliche elektronische Kommunikation
G De-Mail De-Mail Sichere und verbindliche elektronische Kommunikation Axel Janhoff, Mentana-Claimsoft GmbH Über Mentana-Claimsoft Softwarehaus spezialisiert auf: Qualifizierte elektronische Signaturen
MehrDe-Mail. So einfach wie E-Mail, so sicher wie Papierpost. www.de-mail.de www.fn.de-mail.de
De-Mail So einfach wie E-Mail, so sicher wie Papierpost. 1 Die heutige E-Mail ist deutlich unsicherer als die Papierpost E-Mails können mit wenig Aufwand mitgelesen werden. Kommunikationspartner können
MehrDE-MAIL DATENSCHUTZ-NACHWEIS
KURZGUTACHTEN ZUM DE-MAIL DATENSCHUTZ-NACHWEIS Version: 2.0 Prüfgegenstand: Verantwortliche Stelle: Datenschutzkonzept und dessen Umsetzung für den De-Mail- Dienst der 1 & 1 De-Mail GmbH 1 & 1 De-Mail
MehrTelekom De-Mail. Ohne Brief, aber mit Siegel.
Telekom De-Mail. Ohne Brief, aber mit Siegel. 110725_De-Mail Management Circle V1.2.PPT 28.09.2011 25.07.2011 1 Ausgangslage und Motivation. Das De-Mail Gesetz erweitert den juristischen Rahmen. Rechtliche
MehrDE-MAIL DIGITALISIERUNG VON GESCHÄFTSPOST Dresden, 18. September 2014
DE-MAIL DIGITALISIERUNG VON GESCHÄFTSPOST Dresden, 18. September 2014 1 INHALTE. 1 De-Mail Einführung und Einsatzfelder im Unternehmen 2 De-Mail Funktionsweise und Kosten 3 De-Mail City Dresden 2 DIE DIGITALISIERUNG
MehrDe-Mail der Telekom. Die erste Mail mit gesetzlich gesicherter Zustellung. Staatlich geprüfte Sicherheit Beweiskraft im Streitfall
De-Mail der Telekom. Die erste Mail mit gesetzlich gesicherter Zustellung. Schneller und günstiger als Briefpost Staatlich geprüfte Sicherheit Beweiskraft im Streitfall De-Mail für Privatkunden Offizielles
MehrDE-Mail. Die digitale Post»ohne Brief, aber mit Siegel« Kontakt. Sicherheit bei der Umsetzung mit Ihrer ekom21
Sicherheit bei der Umsetzung mit Ihrer ekom21 Kontakt Armin Merle Strategische Geschäftsfeldentwicklung Rahmenvertrag zwischen T-Systems International GmbH und der ekom21 Bereitstellung von De-Mail-Diensten
MehrDe-Mail. So einfach wie E-Mail und so sicher wie die Papierpost. Dr. Jens Dietrich Projektleiter De-Mail IT-Stab im Bundesministerium des Innern
De-Mail So einfach wie E-Mail und so sicher wie die Papierpost Dr. Jens Dietrich Projektleiter De-Mail IT-Stab im Bundesministerium des Innern Berlin, 21. September 2010 1 Agenda 1 Motivation und Leitlinien
MehrDe-Mail. So einfach wie E-Mail, so sicher wie Papierpost. Dr. Uwe Schiel. (BearingPoint GmbH, Berater für den IT-Stab, BMI)
De-Mail So einfach wie E-Mail, so sicher wie Papierpost Dr. Uwe Schiel (BearingPoint GmbH, Berater für den IT-Stab, BMI) Weitere Informationen unter 14. Ministerialkongress (Berlin, 10.09.2009) 1 Problemlage
MehrPrüfungsbericht für den Datenschutz-Nachweis nach 18 Abs. 3 Nr. 4 De-Mail-Gesetz im Rahmen der Re-Zertifizierung
Kurzgutachten zum Prüfungsbericht für den Datenschutz-Nachweis nach 18 Abs. 3 Nr. 4 De-Mail-Gesetz im Rahmen der Re-Zertifizierung für die Mentana-Claimsoft GmbH Trebuser-Str. 47 Haus 1 15517 Fürstenwalde
MehrE-Mail-Verschlüsselung viel einfacher als Sie denken!
E-Mail-Verschlüsselung viel einfacher als Sie denken! Stefan Cink Produktmanager stefan.cink@netatwork.de Seite 1 Welche Anforderungen haben Sie an eine E-Mail? Seite 2 Anforderungen an die E-Mail Datenschutz
MehrBSI Technische Richtlinie
Seite 1 von 8 BSI Technische Richtlinie BSI Bezeichnung: Technische Richtlinie De-Mail Bezeichnung: Anwendungsbereich: Kürzel: De-Mail Dokumentenablage IT-Sicherheit BSI TR 01201 Anwendungsbereich: Version:
MehrEinsatz in der öffentlichen Verwaltung
Einsatz in der öffentlichen Verwaltung Axel Janhoff Mentana-Claimsoft GmbH AGENDA 1. Vorstellung Mentana-Claimsoft c / Francotyp-Postalia 3. 2. Tem Überblick sequi De-Mail vullupt atiost und Zusatzlösungen
MehrPersonal- und Kundendaten Datenschutz in Werbeagenturen
Personal- und Kundendaten Datenschutz in Werbeagenturen Datenschutz in Werbeagenturen Bei Werbeagenturen stehen neben der Verarbeitung eigener Personaldaten vor allem die Verarbeitung von Kundendaten von
MehrBSI Technische Richtlinie
BSI Technische Richtlinie Bezeichnung: IT-Basisinfrastruktur Funktionalitätsspezifikation Anwendungsbereich: De-Mail Kürzel: BSI TR 01201 Teil 1.1 Version: 1.2 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
MehrDe-Mail. So einfach wie E-Mail. Dr. Jens Dietrich Projektleiter De-Mail IT-Stab im Bundesministerium des Innern
De-Mail So einfach wie E-Mail und so sicher wie die Papierpost Dr. Jens Dietrich Projektleiter De-Mail IT-Stab im Bundesministerium des Innern Ministerialkongress Berlin, 9. September 2010 1 Motivation
MehrDatendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?
Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220
MehrDe-Mail. Ohne Brief, aber mit Siegel. Bonn, 04. September 2012
De-Mail. Ohne Brief, aber mit Siegel. Bonn, 04. September 2012 Agenda. 1 Hintergrund Status Quo der & Ausgangssituation heutigen Kommunikationsformen 2 Einsatzfelder ûnd Vorteile in Ihrem Unternehmen 3
MehrDe-Mail und Datenschutz
De-Mail und Datenschutz Gesetzliche Anforderungen, Zertifizierung und Verbesserungspotential Dr. Thomas Probst, Marit Hansen Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel {thomas.probst,
MehrE-Government-Forum der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein E-Government und Datenschutz
E-Government-Forum der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein E-Government und Datenschutz Lukas Gundermann LD2@datenschutzzentrum.de Übersicht Frontoffice: Information und Interaktion mit dem Bürger
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
Mehr3 Juristische Grundlagen
beauftragter - Grundlagen Ziele: Einführung in das recht Kennen lernen der grundlegenden Aufgaben des beauftragten (DSB) Praxishinweise für die Umsetzung Inhalte: Ziele des es Zusammenarbeit mit Datensicherheit/IT-Sicherheit
MehrSignaturgesetz und Ersetzendes Scannen
Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen Kooperation in der medizinischen Versorgung MVZ & Vernetzung 6. BMVZ-Jahreskongress Georgios Raptis Bundesärztekammer Berlin, Rechtssicherheit beim Austausch von
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrSicher elektronisch und physisch kommunizieren mit der E-Post Business Box
Sicher elektronisch und physisch kommunizieren mit der E-Post Business Box E-POST Vorteile für Geschäftskunden Zeit sparen Prozesse abkürzen Sicher kommunizieren Die Vorteile für Geschäftskunden Kosten
Mehr1 De-Mail-Dienste. 2 Zuständige Behörde
De-Mail-Dienste-Gesetz Im Bundesgesetzblatt (I 666 ff.) vom 02.05.2011 wurde das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 28.04.2011 verkündet. Tag des Inkrafttretens:
MehrIncaMail Secure Messaging Service. PrivaSphere Secure Messaging Service
IncaMail Secure Messaging Service PrivaSphere Secure Messaging Service E-Mails sind wie Postkarten Offen einsehbar Veränderbar Absender manipulierbar Keine Empfangsbestätigung Keine Beweiskraft Page 2
MehrSecureMail@docsellent. sicherer Dokumentenaustausch - vertraulich, überprüfbar und gesetzeskonform
SecureMail@docsellent sicherer Dokumentenaustausch - vertraulich, überprüfbar und gesetzeskonform Was ist SecureMail@docsellent? Die klassische E-Mail hat die Sicherheit einer offenen Postkarte und eignet
MehrDE-Mail und Standards So wichtig wie DIN A4
DE-Mail und Standards So wichtig wie DIN A4 Sichere Elektronische Kommunikation NIFIS, Darmstadt, 21.09.2010 Kurt.kammerer@regify.com 2010 regify AG 1 Agenda 1. Kurzvorstellung regify AG 2. Erfolg der
MehrVerbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung
Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
MehrDe-Mail Versandoptionen
Mentana- Claimsoft GmbH Seite 1 De-Mail Versandoptionen Version 1.0 Mentana-Claimsoft GmbH Trebuser Str. 47 Haus 1 15517 Fürstenwalde/Spree E-Mail: support@mentana.de De-Mail: support@mentana.de-mail.de
MehrDe-Mail sichere und rechtsverbindliche E-Mail
De-Mail sichere und rechtsverbindliche E-Mail Dr. Heike Stach (BMI, IT2) Weitere Informationen unter www.de-mail.de www.bmi.bund.de 1 Problemlage und Ziele Bürgerportaldienste Einsatzszenarien und potenziale
MehrBASE Bürgerportal. Kfz-Zulassung im Internet Bürgeramt im Internet. 2015 Boll und Partner Software GmbH
BASE Bürgerportal Kfz-Zulassung im Internet Bürgeramt im Internet 2015 Boll und Partner Software GmbH E-Government Innovationen 2001 Heidelberg: Online Auskunft für die Bauherren über den Verfahrensstand
MehrDFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen
DFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen Ulrich Kähler, DFN-Verein kaehler@dfn.de Seite 1 Gliederung Sicherheitsaspekte Rechtliche Fragen Seite 2 Sicherheit Die Sicherheit in der DFN-AAI ist eine
MehrMit Brief und Siegel: Ihre Unterschrift im Internet.
Mit Brief und Siegel: Ihre Unterschrift im Internet. Signaturkarten von S-Trust. Signatur, Version.0 Signatur, Version.0 S - t r u s t Z e r t i f i z i e r u n g s d i e n s t l e i s t u n g e n d e
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrKirchlicher Datenschutz
Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst
MehrTelearbeit. Ein Datenschutz-Wegweiser
Telearbeit Ein Datenschutz-Wegweiser Inhalt Was ist Telearbeit? 4 Ist Telearbeit mit dem Datenschutz vereinbar? 5 Vorsicht bei besonders sensiblen Daten! 6 Welche Daten sind besonders schutzwürdig? 6 Unterschiede
MehrDatenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing. Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing
Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing AuthentiDate International AG Referent: Alfonso Concellón Copyright 2000-2010, AuthentiDate International AG Datenschutzkonforme digitale Patientenakten
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrInfrastruktur: Vertrauen herstellen, Zertifikate finden
TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.v. Infrastruktur: Vertrauen herstellen, Zertifikate finden Allgemeines zur TeleTrusT EBCA Seit 2001 Zusammenschluss einzelner, gleichberechtigter n zu -Verbund einfacher,
MehrDatenschutz und Informationssicherheit 03.09.2015
Datenschutz und Informationssicherheit 03.09.2015 Vertrauen in öffentliche Institutionen in Deutschland ist hoch Studie der GfK: Global Trust Report (2015) Staatliche Institutionen führen das Vertrauensranking
MehrKursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten In dieser fünftägigen Ausbildungsreihe werden vertiefte Kenntnisse zum Datenschutzrecht vermittelt. Es werden alle Kenntnisse
MehrEinführung von De-Mail im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die
MehrBeraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
MehrDe Mail. Sicherer elektronischer Nachrichtenverkehr einfach und nachweisbar. www.bsi.bund.de
De Mail Sicherer elektronischer Nachrichtenverkehr einfach und nachweisbar www.bsi.bund.de De-Mail Inhalt Inhalt 1. Einleitung 3 2. Vorteile und Funktionsweise von De-Mail 4 2.1 Weboberfläche oder E-Mail-Client
MehrElektronische Vergabe. einfach, sicher, wirtschaftlich
Elektronische Vergabe einfach, sicher, wirtschaftlich Elektronische Vergabe mit der GMSH Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) nimmt als zentrale Dienstleisterin des Landes Schleswig-Holstein
MehrAktuelle Herausforderungen im Datenschutz
Aktuelle Herausforderungen im Datenschutz Johannes Landvogt c/o Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit BSI & SIZ Grundschutz Tag Bonn, 09. Februar 2012 1 1 Inhalt Cloud Computing
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/2440 07.09.2015 Mitteilung zur Kenntnisnahme Datenschutz: Förderung benutzerfreundlicher und sicherer E-Mail-Anwendungen im Land Berlin Drucksachen 17/1861 und 17/2090 und
MehrRichtlinie zur Festlegung von Verantwortlichkeiten im Datenschutz
Richtlinie zur Festlegung von Verantwortlichkeiten im Datenschutz Freigabedatum: Freigebender: Version: Referenz: Klassifikation: [Freigabedatum] Leitung 1.0 DSMS 01-02-R-01 Inhaltsverzeichnis 1 Ziel...
MehrDatenschutzbeauftragte
MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist
MehrStephan Groth (Bereichsleiter IT-Security) 03.05.2007. CIO Solutions. Zentrale E-Mail-Verschlüsselung und Signatur
Stephan Groth (Bereichsleiter IT-Security) 03.05.2007 CIO Solutions Zentrale E-Mail-Verschlüsselung und Signatur 2 Wir stellen uns vor Gegründet 2002 Sitz in Berlin und Frankfurt a. M. Beratung, Entwicklung
Mehrnach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).
Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB
MehrBeraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Beraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach den Vorgaben aller Landesdatenschutzgesetze müssen öffentliche Stellen des Landes grundsätzlich
MehrDatenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht
Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info
MehrBSI Technische Richtlinie
BSI Technische Richtlinie Bezeichnung: Accountmanagement IT-Sicherheit Anwendungsbereich: De-Mail Kürzel: BSI TR 01201 Teil 2.3 Version: 1.2 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach
MehrKriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1.
Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz (SigG) datenschutz cert GmbH Version Inhaltsverzeichnis Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen
MehrE-Government Initiative BMI: Projekte De-Mail und npa des LRA WM-SOG
E-Government Initiative BMI: Projekte De-Mail und npa des LRA WM-SOG Agenda 1. Projekt De-Mail 2. Projekt npa Bitte beachten: Auf die Nennung der männlichen und weiblichen Form wird in diesem Dokument
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen 1&1 De-Mail GmbH Brauerstraße 48 76135 Karlsruhe für den Vertrauensdienst 1&1 EU-Mail die Erfüllung aller
MehrDer betriebliche Datenschutzbeauftragte
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte W A R U M? W E R I S T G E E I G N E T? W O F Ü R? Christoph Süsens & Matthias Holdorf Projekt Agenda Vorstellung Präsentation der betriebliche Datenschutzbeauftragte
MehrSicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva
Sicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva Was ist Secure E-Mail? Mit Secure E-Mail der Suva erhalten unsere Kunden und Geschäftspartner die Möglichkeit, vertrauliche Informationen sicher per E-Mail
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrKurzanleitung zum Einrichten des fmail Outlook 2007 - Addin
Kurzanleitung zum Einrichten des fmail Outlook 2007 - Addin Um sicher und bequem Nachrichten mit Outlook zu verwalten, muss der E-Mail Client passend zu unseren E-Mail Einstellungen konfiguriert sein.
MehrZugriff auf OWA Auf OWA kann über folgende URLs zugegriffen werden:
Anleitung zur Installation der Exchange Mail Lösung auf Android 2.3.5 Voraussetzung für die Einrichtung ist ein vorliegender Passwortbrief. Wenn in der folgenden Anleitung vom Extranet gesprochen wird
MehrDie Telematikinfrastruktur als sichere Basis im Gesundheitswesen
Die Telematikinfrastruktur als sichere Basis im Gesundheitswesen conhit Kongress 2014 Berlin, 06.Mai 2014 Session 3 Saal 3 Gesundheitsdaten und die NSA Haben Patienten in Deutschland ein Spionageproblem?
MehrAGENDA. 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2 Umsetzung 3 Produkte 4 Governikus Signer 5 Ausblick 6 Diskussion
AGENDA 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2 Umsetzung 3 Produkte 4 Governikus Signer 5 Ausblick 6 Diskussion 1 Rechtliche Rahmenbedingungen E-Government-Gesetz des Bundes Geltungsbereich: Bundesbehörden, Landes-
MehrSichere E-Mail Pragmatische Lösungsansätze für die Wirtschaft
Sichere E-Mail Pragmatische Lösungsansätze für die Wirtschaft 31. BremSec Forum 25.09.2013 Robert M. Albrecht Dr. Matthias Renken Übersicht Wer sollte E-Mails schützen? Angriffsmuster auf E-Mails Lösungsansätze
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
MehrREFA-Datenschutzbeauftragter
Das Know-how. REFA-Datenschutzbeauftragter Ihre Qualifizierung beim REFA-Bundesverband. Experten bringen demografische Herausforderungen auf den Punkt. 27. und 28. Mai 2010, Friedrichshafen Graf-Zeppelin-Haus
MehrDer Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010
Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen
MehrREFA-Datenschutzbeauftragter
Das Know-how. REFA-Datenschutzbeauftragter Ihre Qualifizierung beim REFA-Bundesverband. Experten bringen demografische Herausforderungen auf den Punkt. 27. und 28. Mai 2010, Friedrichshafen Graf-Zeppelin-Haus
MehrBSI Technische Richtlinie
Seite 1 von 9 BSI Technische Richtlinie BSI Bezeichnung: Technische Richtlinie De-Mail Bezeichnung: Anwendungsbereich: De-Mail Postfach- und Versanddienst IT-Sicherheit Anwendungsbereich: Kürzel: BSI De-Mail
MehrSicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 03188.SE.06.2007. Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer
Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03188.SE.06.2007 Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen
MehrBSI-IGZ-0052-2009. zum. Phoenix Videokonferenzsystem. der. Phoenix Software GmbH
zum Phoenix Videokonferenzsystem der Phoenix Software GmbH BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Postfach 20 03 63, D-53133 Bonn Telefon +49 (0)228 9582-0, Fax +49 (0)228 9582-5477,
MehrGut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung
Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung 4. DFN-Konferenz Datenschutz RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Einordnung Hard- und Softwarewartung
MehrDATENSCHUTZBERATUNG. vertrauensvoll, qualifiziert, rechtssicher
DATENSCHUTZBERATUNG vertrauensvoll, qualifiziert, rechtssicher SIND SIE WIRKLICH SICHER? Wer sorgt in Ihrem Unternehmen dafür, dass die rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit
MehrMailCenter die Software für SAP Geschäftsprozesse per E Mail
MailCenter die Software für SAP Geschäftsprozesse per E Mail Beschreibung Geschäftspost digital, günstig und praktisch. Unternehmen möchten Ihre SAP Business-Dokumente, wie Bestellungen, Aufträge oder
MehrELSTER für Steuerberaterinnen und Steuerberater. ELSTER. Die elektronische Steuererklärung. www.elster.de
ELSTER für Steuerberaterinnen und Steuerberater ELSTER. Die elektronische Steuererklärung. www.elster.de ELSTER die elektronische Steuererklärung Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Steuerberaterinnen
MehrAnforderungen an kommunale IT-Dienstleister
Sonnig mit kleinen Wolken Anforderungen an kommunale IT-Dienstleister Alexander Schroth Seite 1 Kommunale IT-Dienstleister 2011 Deutschlandweit rund 55 Einrichtungen unter kommunaler Hoheit Stehen in der
MehrDienst zur Verwaltung der Zugangsverwalter (VZU) Schritt-für-Schritt-Anleitung
Dienst zur Verwaltung der Zugangsverwalter (VZU) Schritt-für-Schritt-Anleitung Deutsch Januar 2015 CSAM = ein Rahmen für die Zusammenarbeit und eine Reihe von Vereinbarungen, die auf die Organisation aller
MehrMaintenance & Re-Zertifizierung
Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0
MehrDatenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund
Muster (Ausschnitt) Datenschutzkonzept Informationsverbund.. Dokumentinformationen BSI-Konformität und gesetzliche Grundlagen Bausteine Gesetzliche Grundlagen verantwortlich für den Inhalt Name Telefon
MehrVerordnungsdaten und Patientendatenbanken Datenschutz in Pharmaunternehmen
Verordnungsdaten und Patientendatenbanken Datenschutz in Pharmaunternehmen Datenschutz in Pharmaunternehmen Bei Pharmaunternehmen stehen neben der Verarbeitung eigener Personaldaten vor allem die Dokumentation
MehrRechtssichere E-Mail-Archivierung
Rechtssichere E-Mail-Archivierung Einfach und sicher als Managed Service Vorteile für Ihr Unternehmen Rechtliche Sicherheit Geltende rechtliche Anforderungen zwingen jedes Unternehmen, E-Mails über viele
MehrInformationen zur Schriftenreihe zum Selbststudium. für. Datenschutzbeauftragte
Sachverständigen-Ausbildung Datenschutz-Ausbildung Energieberater-Ausbildung Praxis-Schulungen Sachverständigen-Software Europaweite Sachverständigenvermittlung Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008
MehrS Sparkasse Hattingen
Tipps zum Umgang mit Ihrem Elektronischen Postfach Sie finden Ihr Elektronisches Postfach (epostfach) im geschützten Online-Banking-Bereich. Im Prinzip funktioniert es wie ein Briefkasten. Wir legen Ihnen
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrVerband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung
Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und
Mehr