Kurzbericht zur 209. Sitzung
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- Viktor Heinrich
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1 F l u g l ä r m k o m m i s s i o n F r a n k f u r t Mittwoch, 9. Juni 2010 Kurzbericht zur 209. Sitzung Teilnehmer Mitglieder und Vertreter: Dr. Ulrich Reuter Wolfgang Eckhardt Michael Cyriax Cordelia Leyendecker Jürgen Pilz Horst Gölzenleuchter Michael Antenbrink Dr. Stefan Schmitt Bertfried Klanitz Birgit Leinweber-Richter Karin Schnick Ernst-Willi Hofmann Manfred Ockel Franz-Rudolf Urhahn Ingo Waltz Walter Winter Paul-Gerhard Weiß Thomas Jühe Reinhard Ebert Peter Rohrbach Rita Thies Dr. Andreas Freundt Claudia Amier Dirk Treber Dr. Berthold Fuld Volker Schierle Dr. Peter Marx Harald Lorenz Landkreis Aschaffenburg Main-Kinzig-Kreis Main-Taunus-Kreis Landkreis Mainz-Bingen Landkreis Offenbach Büttelborn Flörsheim Frankfurt am Main Griesheim Hanau Hattersheim Hochheim Kelsterbach Mörfelden-Walldorf Nauheim Neu-Isenburg Offenbach Raunheim Rüsselsheim Weiterstadt Wiesbaden Arbeitsgemeinschaft Hessischer IHKs Arbeitnehmervertreter Fraport AG Bundesvereinigung gegen Fluglärm überörtl. Vertr. Bundesvereinigung gegen Fluglärm örtl. Vertr. Deutsche Lufthansa AG Fraport AG Hessisches Umweltministerium Weitere Sitzungsteilnehmer: Manfred Dieroff (DFS), Prof. Dr. Thomas Eikmann (Landesärztekammer Hessen), Günther Hermann (HMWVL), Corinna Kohl (Hessische Staatskanzlei), Michael Kraft (DFS), Michael Krämer (Regierungspräsidium Darmstadt), Günter Lanz (UNH), Bernhard Maßberg (HMWVL), Georg M. Müller (Fluglärmschutzbeauftragter), Dr. Lothar Ohse (HLUG), Kirsten Preetz (HMWVL), Wolfgang Ruths (HMWVL), Ricarda Schmelzer (Mainz), Dr. Hendrik Schüler (HMWVL), Dr. Holger Sewering (Hessische Staatskanzlei, Elisabeth Straßer (LK Groß- Gerau), Andreas Völckel (DFS), Joachim Wempe (Planungsverband), Anja Wollert (Fluglärmkommission) Sitzungsverlauf - Kurzbericht Begrüßt wurden das Neumitglied Frau Claudia Amier (Nachfolgerin von Herrn Peter Wichtel für die Arbeitnehmervertretung der Fraport AG), sowie die Gäste Frau Straßer (für LK Groß- Gerau) und Fr. Schmelzer (für Mainz).
2 TOP 1 Genehmigung des Protokolls der 208. Sitzung Das Protokoll der 208. Sitzung mit Stand vom wurde genehmigt. TOP 2 Kurzbericht bisherige AG-Sitzungen Anhand einer Präsentation wurden die wichtigsten Ergebnisse und Vereinbarungen aus den AG-Sitzungen, die seit der letzten FLK-Sitzung stattgefunden hatten, vorgestellt. TOP 3 Kurzbericht FFR / Umwelt- und Nachbarschaftshaus 1. Fluglärm-Monitoring Es wurde berichtet, dass seit Anfang dieser Woche ein mit der DFS, der Fraport und dem FFR-Vorstand abgestimmtes Monitoring-Konzept vorliegt. Einbezogen werden sollen neben den Messstellen der Fraport AG einige kommunale und UNH-eigene Messstationen. Von einigen Mitgliedern wurde kritisiert, dass es bislang keine Abstimmung des Konzeptes mit der Fluglärmkommission gegeben habe. Die Mitglieder unterstrichen ihre Erwartung, dass hier ebenfalls noch eine Beratung erfolgen sollte. Weiter kritisch angemerkt wurde, dass sich der Vorschlag der kommunalen Mitglieder auf Einbeziehung des DFLD in das Monitoring nicht durchsetzen konnte. Zur Zusammenarbeit zwischen FFR und FLK wurde eine Evaluierung eingefordert. 2. Gesundheitsstudie Es wurde über eine Expertenanhörung im April 2010 berichtet, zu der eine Kurzdokumentation auf der Internetseite des UNH veröffentlicht wird: Seit Anfang der Woche gibt es ein abgestimmtes Konzept zu einer Gesundheitsstudie. Ziel ist es, bis Herbst ein Studiendesign auszuschreiben. Geplant sind ein Workshop mit kommunalen Vertretern sowie ein weiterer mit Vertretern der Luftverkehrsseite, in welchem die Anforderungen an ein Studiendesign eingebracht werden können. Ein paritätisch zu besetzender Begleitkreis mit Vertretern der Kommunen, der Luftverkehrsseite, des Bundes und der Hessischen Ministerien wird dann die inhaltliche Gestaltung der Studie begleiten. 3. Maßnahmenpaket Aktiver Schallschutz Das Maßnahmenpaket Aktiver Schallschutz wird für die Konvent-Sitzung am angekündigt. Die Fluglärmkommission wird das Paket auf der Sondersitzung am beraten (siehe unten Grundsatzbeschluss unter TOP 6). TOP 4 Sachstandbericht zur Änderung des Luftverkehrsgesetztes sowie zur Vorbereitung der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Herr Jühe warnte ausdrücklich, vor einem möglichen Referentenentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes, mit dem noch vor der Sommerpause gerechnet werden müsse. Nach Auskunft einiger Bundestagsabgeordneter ziele die geplante Änderung der gesetzlichen Nachtflugregelung auf die Flughäfen Frankfurt und München. Informiert wurde über die Arbeit der aktuellen Kampagne gegen die Änderung des Luftverkehrsgesetzes, weitere Aktivitäten wurden angekündigt. Dabei wurde betont, dass mit einer 2
3 Änderung des Luftverkehrsgesetzes die Grundlage dafür geschaffen werde, ob zukünftig in der Rhein-Main-Region mit erhöhten Nachtflugbelastungen gelebt werden müsse. Deshalb sei höchstes Engagement notwendig. Die Mitglieder der Fluglärmkommission forderten vom Land Hessen einen engagierten und leidenschaftlichen Einsatz zur Verhinderung einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes zu Lasten der gesetzlichen Nachtflugregelung. TOP 5 Zeitpunkt der Festsetzung des Lärmschutzbereichs Zum Zeitpunkt der Festsetzung des Lärmschutzbereichs wurden die Ergebnisse einer Befragung der Mitglieder sowie die tatsächlichen und rechtlichen Argumente vorgestellt. Nach ausführlicher Diskussion empfahl die Fluglärmkommission, den Lärmschutzbereich so früh wie möglich festzusetzen. Zu den noch ungeklärten aufgeworfenen Problempunkten wurde die Einberufung einer Sondersitzung vereinbart. TOP 6 Grundsatzbeschluss der FLK zum Ersten Maßnahmenpaket Aktiver Schallschutz des FFR Die Kommission hat die Struktur und den politische Kontext des Paketes ausführlich erörtert. Nach Diskussion und Beratung des Beschlussvorschlags und Einfügung kleineren Änderungen wurde die folgende Positionierung der Fluglärmkommission zum Ersten Maßnahmenpaket Aktiver Schallschutz kommunal einstimmig angenommen: Ein Nachtflugverbot ist die wirksamste Maßnahme des Aktiven Schallschutzes zur Erreichung eines hinreichenden Gesundheitsschutzes der Bevölkerung in den Nachtstunden. Das Nachtflugverbot gemäß Mediation und Planfeststellungsantrag der Fraport AG soll nach Vorgaben der hessischen Landesregierung im Hinblick auf die erhebliche Zunahme der Flugbewegungen durch den Ausbau des Flughafens als Lärmpause gesunden Nachtschlaf gewährleisten. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, die Umsetzung dieses Versprechens aktiv zu betreiben, die Bemühungen um eine Revision des VGH-Urteils vom August 2009 einzustellen und sich gegen die von der Bundesregierung vorbereitete Änderung des Luftverkehrsgesetzes zu positionieren. Maßnahmen des aktiven Schallschutzes sind bereits seit Jahren von der Fluglärmkommission umfänglich benannt worden, wurden jedoch bislang von den Verantwortlichen weitgehend ignoriert. Wären diese Vorschläge früher aufgegriffen worden, hätte sich bereits seit geraumer Zeit eine schon lange erforderliche wirksame Lärmminderung erreichen lassen. Das vorliegende Maßnahmenpaket des Forums Flughafen und Region bietet nunmehr eine Perspektive dafür, fortwährend steigenden Belastungen auch wirksame Entlastungen entgegen zu stellen. Es ist damit längst überfällig. Die Fluglärmkommission begrüßt, dass sich die Bestandteile des Maßnahmen pakets aus dem Arbeitsprogramm der Fluglärmkommission ableiten lassen. Gleichzeitig reichen die in diesem Paket vorgeschlagenen Maßnahmen noch nicht aus, um einen ausreichenden Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Nach wie vor besteht damit seitens der Luftverkehrswirtschaft die Bringschuld, sämtliche darüber hinaus bestehende Möglichkeiten der Fluglärmminderung konsequent zu erforschen und umzusetzen. 3
4 Das Maßnahmenpaket des Forums Flughafen und Region stellt eine Initiative der Landesregierung dar, die sich aus der AufgabensteIlung der Mediation ableitet. Die Fluglärmkommission nimmt das Paket in diesem Kontext zur Kenntnis. Die Fluglärmkommission wird sich über die Inhalte und Wirkungen des Paketes hinreichend informieren lassen und dieses beraten, Hinweise einzelner Kommunen können durch den Vorstand der Fluglärmkommission an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH sowie an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung weitergeleitet werden. Aus den oben genannten Gründen wird die Fluglärmkommission weder einen Beschluss zum Gesamtpaket noch zu den einzelnen Maßnahmen fassen. Für die hoch belastete Rhein-Main-Region ist eine geeignete Studie zu den Auswirkungen von Fluglärm auf die Gesundheit unverzichtbar. Diese ist unverzüglich vorzubereiten und durchzuführen. Die Entwicklung des Fluglärms ist über ein aussagefähiges Monitoring zu dokumentieren. TOP 7 Beschlussvorlagen zu den Themen a) Einheitliche Ansprech- und Beratungsstelle für Ansprüche nach dem FluglärmG Die Mitglieder der Fluglärmkommission fassten folgenden Beschluss: Aktuell befindet sich eine Rechtsverordnung in Vorbereitung, welche die Zuständigkeiten regelt für die Umsetzung des 9 Fluglärmschutzgesetz i. V. m. der 2. Verordnung (Schallschutzverordnung) und 3. Verordnung (Außenwohnbereichs- Entschädigungs-Verordnung) nach dem Fluglärmgesetz. Die Fluglärmkommission begrüßt die Absicht des Landes, die Zuständigkeit für die Umsetzung der o. g. Vorschriften einheitlich zuzuweisen. Um eine bürgernahe Beratung über alle o. g. Ansprüche (baulicher Schallschutz, Entschädigung) zu ermöglichen, fordert die Fluglärmkommission die Einrichtung einer ergänzenden Ansprech- und Beratungsstelle im Umwelt- und Nachbarschaftshaus als einen Service für die fluglärmbetroffene Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet sowie. Zentrale Aufgabe soll die Beratung der Bürger und Kommunen darüber sein, welche Voraussetzung und Bedingungen für die Inanspruchnahme der o. g. Ansprüche bestehen. b) Standardisierte Kurzbegründung der Betriebsrichtung durch DFS im Internet Die Beschlussfassung zu diesem TOP wurde verschoben, da die DFS aktuell aus eigenem Anlass eine Änderung des Verfahrens vorhabe. Es wird deshalb zunächst geprüft werden, ob dieses neue Verfahren hinreichend genug erscheint. TOP 8 Berichte und Beratungen a) DFS GmbH 4
5 Herr Gebauer wird auf der Sondersitzung am als Leiter des Expertengremiums Aktiver Schallschutz und als Vertreter der DFS die Maßnahmen des 1. Maßnahmenpakets Aktiver Schallschutz vorstellen, und damit stellvertretend auch diejenigen Maßnahmen, die nicht durch die DFS veranlasst sind, z. B. zur Bestandsflotte der DLH. Diese Punkte werden dann nicht Gegenstand der DFS-bezogenen Beratung sein. Auf diesem Weg wird das Paket in allen Bestandteilen der Fluglärmkommission vorgestellt und vollständig diskutiert. Der Bericht zum Maßnahmenpaket wird unmittelbar nach der Veröffentlichung am und damit gleichzeitig vor der Sondersitzung am allen Mitgliedern der Fluglärmkommission zur Verfügung gestellt. Das Flugroutensystem im Ausbaufall wird auf der Herbstsitzung der Fluglärmkommission behandelt werden. b) HMWVL, Fraport AG und Fluglärmschutzbeauftragter Der schriftlichen Berichte des HMWVL, der Fraport AG und des Fluglärmschutzbeauftragten wurden aufgerufen. TOP 9 Verschiedenes Das FFR wird am eine Internationale Konferenz Aktiver Schallschutz durchführen. Es bestand Einvernehmen, zu der von der Bundesregierung geplanten Luftverkehrsabgabe eine Positionierung der FLK zu erarbeiten. Frankfurt, den 30. Juni
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