Protokoll 225. Sitzung
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- Daniela Glöckner
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1 F l u g l ä r m k o m m i s s i o n F r a n k f u r t Mittwoch, 7. Mai 2014 Protokoll 225. Sitzung Uhrzeit: Ort: 9:00-13:00 Uhr Rathaus Raunheim, Bürgersaal Anwesend: Mitglieder und Stellvertreter: Katrin Brand Landkreis Aschaffenburg Doris Hofmann Landkreis Darmstadt-Dieburg Elisabeth Straßer Landkreis Groß-Gerau Susanne Simmler Main-Kinzig-Kreis Wolfgang Kollmeier Main-Taunus-Kreis Claus Schick Landkreis Mainz-Bingen Claudia Jäger Landkreis Offenbach Hans-Joachim Becker Rheingau-Taunus-Kreis Claudia Heß Bischofsheim Andreas Rotzinger Büttelborn Michael Antenbrink Flörsheim Rosemarie Heilig Frankfurt am Main Andreas Kowol Hanau Antje Köster Hattersheim Peter Jakoby Heusenstamm u. a. Ernst-Willi Hofmann Hochheim Jochen Schaab Kelsterbach Katrin Eder Mainz Franz-Rudolf Urhahn Mörfelden-Walldorf Daniel Tybussek Mühlheim Jan Fischer Nauheim Walter Winter Neu-Isenburg Peter Schneider Offenbach Thomas Jühe Raunheim Patrick Burghardt Rüsselsheim Andrea Wschiansky Trebur Ralf Möller Weiterstadt Arno Goßmann Wiesbaden Dirk Treber Bundesvereinigung gegen Fluglärm überörtl. Vertr. Dr. Berthold Fuld Bundesvereinigung gegen Fluglärm örtl. Vertr. Markus Pauly Deutsche Lufthansa AG Mathias Brendle Fraport AG Cornelia Weiner Hessisches Umweltministerium Weitere Sitzungsteilnehmer: Regine Barth (Öko-Institut e. V.), Renate Böttner (HMWEVL), Prof. Dr. Thomas Eikmann (Landesärztekammer Hessen), Verena Kastlan (BAF), Dr. Lothar Kaufmann (Rh.-Pf. ISIM), Ernst Kleinwächter (Regionalverband FrankfurtRheinMain), Michael Krämer (RP Darmstadt), Reiner Lux (Bayerische Staatsregierung), Kurt Müller (Sachverständiger), Silke Pfeiffer (DFS), Alexander Pohl (LK Mainz-Bingen), Sibylle Rau (DFS), Wolfgang Ruths (BAF), Angela Schneider-Braun (LK Mainz-Bingen), Dr. Hendrik Schüler (HMWEVL), Andreas Völckel (DFS), Torsten Volkert (HMWEVL), Matthias Wächter (DFS), Anja Wollert (FLK)
2 Entschuldigt: Lion Roßbach Darmstadt Bertfried Klanitz Griesheim Stefan Sauer Groß-Gerau Dr. Alexander Theiss Arbeitsgemeinschaft Hessischer IHKs Michael Hoppe BARIG e. V. Begrüßt wurden als Neumitglied für den Main-Kinzig-Kreis die Erste Beigeordnete Frau Susanne Simmler sowie die Gäste der Sitzung Frau Angela Schneider-Braun, neue Fluglärmschutzbeauftragte für den Landkreis Mainz-Bingen, und Herr Torsten Volkert, neuer Referent im Referat Fluglärmbekämpfung des HMWEVL. Ergänzend zur versendeten Tagesordnung wurde unter TOP 7 Verschiedenes ein Besetzungswunsch für eine AG der FLK aufgenommen. Weitere Änderungswünsche zur Tagesordnung gab es nicht. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. Die Mitglieder dankten der DFS für die Durchführung der beiden Sondersitzungen zur Arbeitsweise der Lotsen im März und April Beide Sitzungen hätten den Mitgliedern die konkrete Arbeitsweise und die täglichen Herausforderungen der Lotsen sehr gut vermittelt. TOP 1 Genehmigung des Protokolls der 224. FLK-Sitzung vom Das Protokoll der 224. FLK-Sitzung vom mit Stand wurde genehmigt. Zu TOP 5 wurde auf Nachfrage ausgeführt, dass die Gutachten an das Öko-Institut e. V. vergeben wurden. Die Gutachten werden voraussichtlich auf der nächsten FLK-Sitzung vorgestellt. TOP 2 Verlagerung von Ultrakurzstreckenflügen auf die Schiene Auf der 224. FLK-Sitzung, an welcher der Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir teilgenommen hatte, hatte ein Vertreter der Lufthansa darauf hingewiesen, dass eine Übertragung von Flügen auf andere Verkehrsträger auf der Ultrakurzstrecke auch aus ökonomischer Sicht im Unternehmensinteresse der Lufthansa liege. Die insoweit bestehenden Bemühungen und Herausforderungen erläuterte der Vertreter der Lufthansa auf dieser (225.) Sitzung. Die Lufthansa betreibe intermodale Angebote bereits auf einigen Strecken sog. AIRail- Angebote zwischen Stuttgart und Frankfurt, Köln und Frankfurt, Düsseldorf und Frankfurt und begleite eine weitergehende Einführung im Laufe der nächsten drei Jahre auf weiteren Strecken (Hannover(Kassel)-Frankfurt, Nürnberg-Frankfurt, Dortmund-Frankfurt). Perspektivisch werde jeweils das Ziel verfolgt, bisher angebotene Flugverbindungen auf diesen Strecken abzuschmelzen bzw. nicht auszubauen. Entscheidend sei, dass solche Angebote weiterhin größtmöglichen Komfort für die auf die Langstrecke umsteigenden Kunden, vornehmlich aus dem Geschäftsfliegerbereich, bieten müssten, um konkurrenzfähig zu bleiben. Ungelöst erscheinen aus Sicht der Lufthansa noch Probleme bei der Gepäckaufgabe: Aus Sicherheitsgründen sei es bisher nicht möglich, dass das Gepäck bereits am Abfahrtsbahnhof für die Gesamtreise aufgegeben werde. 2
3 Haftungsfragen bei Verspätungen der Bahn, sowie sonstige Probleme bei wechselnden Verantwortlichkeiten längere Gesamtreisezeiten mit der Folge einer nachgelagerten Anzeige des Angebots auf Suchseiten im Internet. Eine Einbindung des Flughafens Hahn in dieses Konzept sei nicht vorgesehen, da es um eine Verlagerung von Kurzstreckenflügen mit dem Zielort Frankfurt am Main (und nicht Hahn) auf die Bahn gehe. Bezogen auf den dargestellten Reisezeitvergleich wurde auf die noch hinzukommenden Fahrtzeiten zwischen Tagungsort, der meistens in der Stadt liege, und Flughafen hingewiesen. Der Vertreter der Lufthansa argumentierte, dass die Fluggäste häufig auf einen Langstreckenflug umsteigen würden, bzw. Anfangs- oder Zielort die Firmenniederlassungen großer Unternehmen wären, von denen aus der Flughafen häufig schneller zu erreichen sei, als der Hauptbahnhof. Darüber hinaus fänden auch Geschäftstreffen häufig in den Konferenzzentren am Flughafen statt. Die Frage, ob der Anfahrtsweg zum Flughafen oder zum Bahnhof kürzer sei, könne deshalb nicht pauschal beantwortet werden, das komme immer auf den Standort an. Kritisiert wurde von einem Mitglied, dass die Anreise mit der Bahn systematisch gegenüber der Anreise mit dem Flugzeug benachteiligt werde. So seien die mit dem Flugticket automatisch mitzuentrichtenden Flughafenentgelte für Fluganreisende etwa nur halb so hoch wie die Flughafenentgelte für Bahnanreisende. Flugreisen, die innerdeutsches Umsteigen notwendig machen, seien zudem auch für das innerdeutsche Segment mehrwertsteuerfrei, anders als vergleichbare Zubringer-Zugreisen. Problematisch sei weiter, dass bei Bahnverspätungen die Fluggesellschaften nicht zur Weiterbeförderung bis an den Zielort verpflichtet seien. Der Vertreter der Lufthansa wies darauf hin, dass die beschriebene Problematik der Mehrwertsteuerpflicht nur zum Teil zutreffe, hierzu befinde sich das Unternehmen aktuell in einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt Köln, teilweise sei auch keine erhöhte Mehrwertsteuer auf den Zugstreckenanteil geleistet worden. Die BVF wurde gebeten, ihre Änderungsvorschläge auch im Hinblick auf ein Luftverkehrskonzept zu formulieren und in den Prozess einzubringen. Die Anregung eines Mitglieds, zu einer kommenden Sitzung einen Vertreter der Deutschen Bahn einzuladen, wird im Vorstand der FLK beraten. TOP 3 Modified Arrival Routes (MAR) Auf der Sitzung eröffnete die DFS die Perspektive für ein innovatives Anflugsystem, genannt Modified Arrival Routes (MAR). Der von Lotsen entwickelte Vorschlag besteht aus drei Schritten, die im Falle einer Einführung zunächst wie üblich probeweise betrieben würden: der Anhebung der Gegenanflüge um faktisch Fuß, ohne Verlängerung der Eindrehbereiche dem Ermöglichen von kontinuierlichem Steigflug (CCO) auf den Abflugstrecken über Frankfurt sowie einer lärmoptimierten räumlichen Verschiebung der Gegenanflüge im Bereich Aschaffenburg und Frankfurt am Main. Vorgestellt wurde auf dieser Sitzung das Gesamtsystem im Überblick. Im Hinblick auf den 1. Schritt, der Anhebung der Gegenanflüge bis zum Eindrehen auf den Endanflug, blieb unklar, in welchen konkreten Räumen die Lärmentlastungen zu erwarten sein werden. Dieser Be- 3
4 reich erstrecke sich ungefähr vom Verlassen der in der Präsentation eingezeichneten gelben Fenster bis zu den bisherigen Eindrehbereichen. In den Eindrehbereichen selbst seien keine Entlastungen mehr zu erwarten. Die für die Beratung erforderlichen genaueren Unterlagen wurden für die nächsten Sitzungen angekündigt. Da die erste Stufe von den beiden übrigen abgetrennt und auch losgelöst von diesen eingeführt werden kann, ist auch eine zeitlich gestaffelte Beratung möglich. Hierdurch wird keine Vorfestlegung im Hinblick auf die Beratung der Stufen 2 und 3 vorgenommen. Die Mitglieder der Fluglärmkommission begrüßten das Engagement der DFS im Hinblick auf die Anhebung der Flughöhen, zumal sich die Vorschläge auch auf bestehende Forderungen der Kommission beziehen. Grundsätzlich gingen die Mitglieder deshalb davon aus, dass die Maßnahme mit Lärmminderungseffekten verbunden sein wird. Vor dem Hintergrund der in den Stufen 2 und 3 vorgeschlagenen lateralen Verschiebungen müsse trotz der größeren Flughöhen sorgfältig geprüft werden, ob nicht doch auch negative Lärmeffekte durch die Maßnahme an anderer Stelle entstehen können. Die Mitglieder sprachen sich deshalb für eine entsprechende lärmfachliche Beurteilung des FFR aus. Auf die Frage, ob dieses komplexe neue Anflugsystem Point Merge ersetzen solle, wurde erwidert, dass beide Systeme unabhängig voneinander geprüft und behandelt würden. Einige Mitglieder forderten, dass die Arbeit des FFR transparenter und stärker dialogorientiert ausgestaltet werden müsse. Bisher gebe es kaum Einflussnahmemöglichkeiten der Mitglieder des Konvents. Angekündigt wurde die Versendung eines Positionspapieres der kommunalen Vertreter des FFR zu diesem Thema. TOP 4 Aktuelle Rechtsgutachten zur Verbesserung des Fluglärmschutzes Vorgestellt wurden zwei aktuelle Rechtsgutachten vom Umweltbundesamt (UBA) und vom Sachverständigenrat für Umweltfragen zur Verbesserung des Fluglärmschutzes (SRU bzw. Umweltrat): UBA-Gutachten: Zur Prüfung von formell- und materiell-rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten bei der Festlegung von Flugrouten Sondergutachten des SRU: Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten Nach Auffassung des Umweltrates ist der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm trotz des erkannten Schutzbedürfnisses im geltenden Luftverkehrsrecht nur unzureichend gewährleistet. Das bestehende Luftverkehrsrecht zeichne sich aus historischen Gründen durch eine Privilegierung des Luftverkehrs gegenüber dem Lärm- und Umweltschutz aus. Vorgeschlagen wurden weitreichende Handlungsempfehlungen, die von einer Verstärkung des Nachtlärmschutzes, der Festschreibung von Lärmimmissionsgrenzwerten, einem Lärmminimierungsgebot und einer verbesserten Einbindung der Betroffenen in die Festsetzung von Flugroutenentscheidungen reichen. Das vom Öko-Institut und Prof. Giemulla erarbeitete Gutachten des Umweltbundesamtes zur Optimierung der Flugroutenplanung mahnt ergänzend vor allem eine bessere Information und Transparenz an und stellt ein dreistufiges System zur besseren Einbindung der Betroffenen in die Flugroutenentscheidungen vor. Ein Vertreter des BAF wies darauf hin, dass die Vorschläge beider Gutachten im Hinblick auf Änderungen bei der Festsetzung von Flugrouten mit erheblichem Personalneubedarf seitens des BAF verbunden seien. Ein Zuwachs an Abwägungsaufgabe müsse deshalb parallel mit einem Personalzuwachs einhergehen. 4
5 Die kommunalen Mitglieder der Fluglärmkommission begrüßten ausdrücklich die vorliegenden Gutachten und unterstrichen, dass sich in den Gutachten wesentliche Positionen, welche die Fluglärmkommission Frankfurt sowie die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen in den vergangenen Jahren immer wieder eingenommen hatten, wiederfänden. Wichtig sei, dass die notwendige Einbindung der Bevölkerung nicht zum Hemmschuh für die Entwicklung von Lärmschutzmaßnahmen werde. Vor allem der ausdifferenzierte Vorschlag der Gutachter des Umweltbundesamtes liefere insoweit einen sehr praktikablen Vorschlag und wurde deshalb von den Mitgliedern der FLK ausdrücklich unterstützt. Für die nächste Sitzung wird der Vorstand der Fluglärmkommission eine Beschlussempfehlung erarbeiten. Die vorgenannte Positionierung wurde bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen. TOP 5 Antrag der BVF zu Vermessungsflügen Beraten wurde ein Antrag der Bundesvereinigung gegen Fluglärm zur Vermeidung nächtlicher Vermessungsflüge. Nach dem Planfeststellungsbeschluss sind Vermessungsflüge zwischen 22:00 und 6:00 Uhr nur dann zulässig, wenn die Durchführung während dieser Zeit zwingend erforderlich ist. Nach Auskunft der DFS finden jährlich etwa 20 Vermessungsflüge statt, die jeweils 3-5 Stunden andauern. Aufgrund der mit den Vermessungsflügen verbundenen betrieblichen Auswirkungen (Bahnsperrungen notwendig) seien diese Vermessungsflüge lediglich in den verkehrsärmsten Zeiten möglich, und würden deshalb wenn möglich Samstag nachmittags oder nachts durchgeführt. Die Mitglieder forderten die DFS auf, wann immer möglich, Vermessungsflüge am Tag durchzuführen. Offen blieb jedoch, ob der im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Vorbehalt nach einer zwingender Erforderlichkeit der Vermessungsflüge in der Nacht im Einzelfall von der Aufsichtsbehörde, dem HMWEVL, geprüft wurde und wird. Die Mitglieder der Fluglärmkommission forderten das HMWEVL deshalb auf, entsprechend schriftlichen Bericht zu erstatten. Bis zur Aufklärung dieses Punktes wurde der Antrag der BVF zurückgestellt. TOP 6 Berichte und Beratungen a) HMWEVL Der schriftliche Bericht lag zur Sitzung vor. Die Mitglieder der Fluglärmkommission forderten das Ministerium dazu auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Lärmminderungsmaßnahmen frühzeitig in die Gremien einzubringen, die dafür zuständig sind. b) FRAPORT AG Der schriftliche Bericht lag zur Sitzung vor. Zu den Baumaßnahmen auf Seite 9 Punkt 6.1. wurde ergänzend ausgeführt, dass die Oberfläche der Südbahn im Bereich der Aufsetzzonen erneuert werde. Auch der Gummiabrieb müsse gelegentlich entfernt werden. Die hiermit verbundenen Sperrungen führten zu einer temporären Veränderung der Lärmsituation. Die Fraport AG wurde gebeten, die Rathäuser der betroffenen Kommunen bei Änderungen von Bauzeitabläufen, die zu Bahnsperrungen führen, immer noch einmal zeitnah über den aktuellen Sachstand zu informieren. Ein Mitglied wies darauf hin, dass regelmäßige Bahnsperrungen gerade nicht im Planfeststellungsverfahren und bei der Festsetzung des Lärmschutzbereichs berücksichtigt worden seien. 5
6 Ein Vertreter der Fraport AG kündigte an, bei der Darstellung der zukünftigen Standorte der mobilen Messstationen wie vorgeschlagen auch die geplanten Zeiträume mit aufzunehmen. c) DFS Im Hinblick auf den aktuellen Sachstand des Klageverfahrens zur Südumfliegung vor dem Bundesverwaltungsgericht sind weitere Schriftsätze ausgetauscht worden. Die Erwiderungsfrist von Mitte Mai dauert noch an. d) Fluglärmschutzbeauftragter (liegt vor, von Mitarbeiterinnen erstellt) Der schriftliche Bericht wurde von den Mitarbeiterinnen des ehemaligen Fluglärmschutzbeauftragten erstellt und lag den Mitgliedern der Fluglärmkommission vor. (Anmerkung Fr. Wollert: auf der Internetseite ist eine aktualisierte Fassung des Berichts abrufbar). TOP 7 Verschiedenes Angekündigt wurde die Vorstellung einer neuen Struktur der Arbeitsgruppen der Fluglärmkommission auf der nächsten FLK-Sitzung. Anders als bisher sollen die zu bearbeitenden Themen zwei Kategorien zugeordnet werden: langfristige und aktuelle Aufgabenstellungen. Die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen soll auch zukünftig jedem Mitglied der Fluglärmkommission offen stehen (eine Person pro Entsendestelle). Dabei besteht in den die Entscheidung der FLK vorbereitenden Arbeitsgruppen weiterhin die Möglichkeit, durch die jeweilige Entsendestelle auch nicht berufene Mitglieder zu senden. Für den Rheingau-Taunus-Kreis wurde insoweit bereits Klaus-Peter Güttler angemeldet. Für den Landkreis Mainz-Bingen wurde Karl-Ernst Pallas als Vertreter in den Arbeitsgruppen angekündigt. Der Vorstand der Fluglärmkommission wurde gebeten, sich mit der weiteren Vorgehensweise der auf der 222. Sitzung dargestellten Ergebnisse zur Auswertung der Betriebsrichtungsverteilung zu befassen. Alle Sitzungsunterlagen sind auf der Internetseite der FLK unter abrufbar. Frankfurt, Anlagen - Tagesordnung - TOP 1 Protokoll der 224. Sitzung am , Stand TOP 2 Präs. DLH, Verlagerung von Ultrakurzstreckenflügen auf die Schiene - TOP 3 - Präs. DFS, MAR - TOP 4 - Präs. Öko-Institut, UBA-Gutachten Fluglärm - TOP 4 - UBA-Gutachten "Zur Prüfung von formell- und materiell-rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten bei der Festlegung von Flugrouten" - TOP 4 - Präs. zum SRU-Sondergutachten - TOP 4 - SRU-Gutachten "Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten" (in Lang- und Kurzfassung) - TOP 5 - Präs. BVF, Antrag zu Vermessungsflügen - TOP 5 - Antrag der BVF zu Vermessungsflügen, TOP 5 - Präs. DFS, Antrag zur Vermessungsflügen - TOP 6 - Bericht des Fluglärmschutzbeauftragten zur 225. Sitzung - TOP 6 - korrigierter Bericht des Fluglärmschutzbeauftragten zur
7 - TOP 6 - Bericht der Fraport AG zur 225. Sitzung - TOP 6 - Bericht des HMWEVL zur 225. Sitzung - PM zur 225. Sitzung der FLK 7
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