Bettina Noltenius. Kriterien der Abgrenzung vonanstiftung und mittelbarer Täterschaft. Ein Beitrag auf der Grundlage einer personalen Handlungslehre
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1 Bettina Noltenius Kriterien der Abgrenzung vonanstiftung und mittelbarer Täterschaft Ein Beitrag auf der Grundlage einer personalen Handlungslehre PETER LANG EuropäischerVerlagderWissenschaften
2 Inhaltsverzeichnis Einleitung 17 Erstes Kapitel: Uberblick fiber die historische Entwicklung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft in der Gesetzgebung 25 A. Einleitung 25 B. Der Begriff der Urheberschaft im 19. Jahrhundert in den Partikulargesetzen vor dem Reichsstrafgesetzbuch von C. Die Anstiftung und mittelbare Titerschaft nach dem Reichsstrafgesetzbuch von I. Die mittelbare Täterschaft 29 II. Die Anstiftung in der Fassung von in der Fassung von III. Die Fassung der 25 I und 26 StGB vom Die Regelung der mittelbaren Täterschaft in Alt. StGB Die Regelung der Anstiftung in 26 StGB 33 Zweites Kapitel: Der gegenwärtige Diskussionsstand 37 A. Mittelbare Täterschaft und Anstiftung in den Kausallehren 38 I. Der Begriff der,,intellektuellen Urheberschaft" auf der Grundlage der Äquivalenztheorie Grundziige der geistigen Ausgangssituation: Der Positivismus sowie Grundaussagen und Herkunft der Äquivalenztheorie 39 a) Der Positivismus 39 b) Die Grundaussagen der Äquivalenztheorie und ihre Herkunft Der Begriff der,,(intellektuellen) Urheberschaft" in den Kausallehren des 19. Jahrhunderts: Ablehnung einer Differenzierung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft 43 a) Die objektive Unrechtslehre v. Liszts und der Begriff der intellektuellen Urheberschaft. 43 b) Der Begriff der Urheberschaft nach der subjektiven Lehre v. Buris 47
3 II. Mittelbare Täterschaft und Anstiftung auf der Grundlage individualisierender Kausallehren Unterscheidung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung nach der Wirksamkeit der Bedingung (v. Birkmeyer) Die Unterscheidung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft nach der Lehre von der Unterbrechung des Kausalzusammenhangs und der Lehre von der Adäquanz 54 a) Die Lehre von der Unterbrechung des Kausalzusammenhangs 54 b) Der Gedanke der Adäquanz und die Unterscheidung von mittelbarer Täterschaft und Teilnahme nach v. Bar Die Unterscheidung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft nach psychisch und physisch vermittelter Kausalität 57 a) Die Lehre vom Regrefiverbot (Frank) 57 b) Die Lehre A. Horns von der Naturkausalität in Abgrenzung zur psychischen Kausalität 58 B. Die teleologische Lehre und die Bestimmung mittelbarer Täterschaft und Anstiftung in den formål-objektiven Lehren 60 C. Die mittelbare Täterschaft in den Tatherrschaftslehren 63 I. Die auf einer finalen Handlungslehre gegriindete Tatherrschaftslehre Welzels Grundlagen der finalen Handlungslehre Die Bestimmung von Täterschaft und Teilnahme 68 II. Die mittelbare Täterschaft auf der Grundlage einer Synthese der sinnerfassenden und normativen Methode Der Begriff ntatherrschaft" als Ergebnis einer finalen und wertenden Betrachtungsweise bei Gallas Die Lehre Roxins: Tatherrschaft als Synthese einer ontologischen und teleologischen Betrachtungsweise 74 a) Methodischer Ausgangspunkt Roxins und kritische Stellungnahme gegenuber seiner methodischen Vorgehensweise 75 b) Die Bestimmung der mittelbaren Täterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung auf der Grundlage der Bestimmung der Tatherrschaft als,,offener Begriff' 82 aa) Herrschaftsdelikte 84 (1),,Nötigungsherrschaft" und mit ihr vergleichbare Herrschaft (2).Jrrtumsherrschaft" und mit ihr vergleichbare Fälle 85 (3) Organisatorische Machtapparate 87 10
4 c) Kritische Auseinandersetzung mit der beschreibenden Vorgehensweise Roxins bei der mittelbaren Täterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung 88 bb) Pflichtdelikte Der teleologische Ansatz Bloys: Mittelbare Täterschaft und Anstiftung als Zurechnungstypen und inre strukturelie Unterscheidung aufgrund ihrer normativen Verantwortung 93 a) Kritische Auseinandersetzung mit der methodischen Ausgangsbasis Bloys 94 b) Unterschied von Täterschaft und Teilnahme nach Art des personalen Zusammenhangs 97 c) Das personale Verhältnis von Anstifter und Mittelsperson gegenflber der Subjekt-Objekt-Beziehung bei der mittelbaren Täterschaft anhand normativer Verantwortung 99 III. Funktionaler Ansatz Jakobs Systemtheoretische Grundlage und Folgerungen fur das Strafrecht 103 a) Die systemtheoretische Grundlage Luhmanns 103 b) Die Adaption der systemtheoretischen Grundlage durch Jakobs: Theorie der positiven Generalprävention 105 c) Kritik gegenuber der systemtheoretischen Grundlage und seinen Folgerungen fur das Strafrecht Kritische Auseinandersetzung mit einer objektiv-funktionalen Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung 109 IV. Normtheoretischer Ansatz Renzikowskis: Autonomie als Leitprinzip der Zurechnung und die Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft Ausgangsbasis Renzikowskis: Verfassung und grundlegende Ordnungsprinzipien als Bausteine eines Beteiligungssystems und der Begriff der Autonomie Das zum Regreflverbot und zum restriktiven Täterbegriff föhrende Autonomieprinzip und die sich daraus ergebende Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung bei Herrschaftsdelikten 119 D. Die Rechtsprechung 121 I. Die Dolustheorie in der Rechtsprechung des Reichsgerichts 121 II. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von der Dolustheorie des Reichsgerichts hin zu einer normativen Betrachtungsweise Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bis Der sog. Katzenkönigfall und die Behandlung der Fälle hinsichtlich der TodesschQsse an der innerdeutschen Grenze
5 a) Der sog. Katzenkönigfall - BGHSt 35, b) Tötungshandlungen an der innerdeutschen Grenze 132 Drittes Kapitel: Rechtsphilosophische Grundlegung und Folgerungen fur das interpersonale Verhältnis 137 A. Einleitung 137 B. Rechtsphilosophische Grundlegung: Die Konstitution des Rechtsverhältnisses 139 I. Das Verhältnis von Freiheit und Naturnotwendigkeit und Folgerungen fur das intersubjektive Verhältnis Ausgangsbestimmung: Erkenntnistheorie Kants. Naturkausalität und Freiheit Freiheit ist denkmöglich Folgerungen fur das intersubjektive Verhältnis 148 II. Der Begriff der Freiheit und die Begrundung rechtlicher Verhältnisse Ausgangsbestimmung: Die Autonomie des einzelnen - praktische Philosophie Kants - Freiheit ist denknotwendig 150 Exkurs: Kritik der Diskursethik an Kant Der Begriff der rechtlichen Freiheit bei Kant Fichtes Lehre vom Rechtsverhältnis: Deduktion des Rechtsbegriffs aus der Interpersonalität - Das Anerkennungsverhältnis und seine Bedeutung fur die Konstitution des Rechtsverhältnisses Zusammenfassung Die Konstitution des Staates 172 C. Die Bestimmung des Unrechts als Verletzung des Rechtsverhältnisses 178 I. Begriindungszusammenhang 178 II. Bestimmung des Unrechts als Verletzung eines konkreten Anerkennungsverhältnisses 179 D. Die Möglichkeit (unterschiedlicher) interpersonaler Wirkzusammenhänge im Uorecht 185 I. Instrumental-finales Handeln als Anknöpfungspunkt fur eine mögliche (Mit-) Zurechnung fremder Handlungen 187 II. Der vernönftige Wille und die Möglichkeit des bewubten Zusammenwirkens im Unrecht 191 E. Die Norwendigkeit der Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme: Ablehnung eines Einheitstätersystems
6 F. Zwischenergebnis 201 Viertes Kapitel: Ubertragung der rechtsphilosophischen Erkenntnisse auf strafrechtliche Begriffsbestimmungen 203 A. Die Bedeutung positiver Strafgesetze 203 B. Notwendigkeit und Inhalt eines personalen Handlungsbegriffs för strafrechtliche Begriffsbestimmungen 206 C. Personaler Handlungsbegriff und Schuld 212 D. Der Unrechtstatbestand 215 I. Der Verletzungstatbestand: Tatsubjekt und die Einheit von willentlicher Handlung und Erfolg Kausallehren und die Lehre von der objektiven Zurechnung 218 a) Bedingungszusammenhang (einfache Kausalität) 218 b) Einschränkende Prinzipien durch die,,lehren von der objektiven Zurechnung" 220 aa) Das Zurechnungsprinzip der Steuerbarkeit des Geschehens nach Otto 222 bb) Das Prinzip der Risikoerhöhung (Roxin) 223 cc) Die sog. Lehre von der Beriicksichtigung hypothetischer Ersatzursachen Zwischenergebnis Objektive und subjektive Zurechnung (Vorsatz) 227 II. Das Verhältnis des Verletzungstatbestandes zur Rechtswidrigkeit 232 III. Das Verhältnis von Unrechtstatbestand und Schuld 236 E. Der Begriff der Tatherrschaft und die Notwendigkeit der limitierten Akzessorietät bei der Teilnahme 238 I. Der Begriff der Tatherrschaft 238 II. Die Notwendigkeit der,,limitierten Akzessorietät" bei der Teilnahme Die Notwendigkeit des Vorliegens einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat. 242 a) Die reinen Verursachungstheorien 242 b) Kritik gegenöber den reinen Verursachungstheorien: Die rechtliche Notwendigkeit des Vorliegens einer tatbestandsmäbigenrechtswidrigenhaupttat Die Notwendigkeit der,,limitierten Akzessorietät" 247 a) Die Schuldteilnahmetheorie Hellmuth Meyers
7 b) Kritische Auseinandersetzung mit der Schuldteilnahmetheorie: Die Notwendigkeit der limitierten Akzessorietät 248 F. Zusammenfassung 249 Ftinftes Kapitel: Kriterien fiir die Unterscheidung des Unrechtstatbestandes von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung 253 A. Einleitung 253 B. Mittelbare Täterschaft und Anstiftung als unterschiedliche Formen der Verletzung des Rechtsverhältnisses: Die Kriterien der Unterscheidung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung 256 I. BegrQndungszusammenhang der Unterscheidungskriterien Mittelbare Täterschaft als Verletzung des Rechtsverhältnisses durch einen anderen 258 a) Begrundungszusammenhang: Der Begriff der Tatherrschaft als Strukturbegriff. 258 b) Kritische Auseinandersetzung mit der Tatherrschaftslehre, insbesondere mit dem Begriff der Willensherrschaft beim sog. Nötigungsnotstand 259 c) Mittelbare Täterschaft als Verletzung des Rechtsverhältnisses durch einen anderen 263 aa) Die Bildung der Unrechtsmaxime und inre Umsetzung in die soziale Wirklichkeit 265 bb) Fur die Unrechtstat relevante Fehlvorstellungen im Rahmen des Maximenbildungsprozesses 267 cc) Mittelbare Täterschaft als Herrschaft iiber die unrechte Gestaltung des Anerkennungsverhältnisses durch einen anderen Anstiftung als Mitzurechnung einer fremden Verletzung des Rechtsverhältnisses 272 a) Begrundungszusammenhang 273 b) Kritik gegenuber den bisherigen Lehren zum Strafunrecht der Anstiftung und ihrer Auslegung des Jäestimmens" in 26 StGB 274 aa) Die akzessorietätsorientierte Verursachungstheorie und ihre Modifizierung 274 bb) Der präventive Ansatz Schumanns: Der Strafgrund der Anstiftung als besondere Gefahr fur die Geltungskraft des Rechts
8 cc) Heghmanns: Das Strafunrecht der Anstiftung als Gefährdung des Rechtsguts und Verursachung von ExzelJ- und Wiederholungsgefahren 280 c) Anstiftung als Mit-Zurechnung einer fremden Verletzung des Anerkennungsverhältnisses 282 aa) Erinnerung an die fur das Unrecht entscheidenden Elemente des Maximenbildungsprozesses und Abgrenzung der Anstiftung zur mittelbaren Täterschaft 282 bb),,bestimmen" als besondere Einfluönahme auf den UnrechtsmaximenbildungsprozeB eines anderen 283 cc) Enge Auslegung des Merkmals,3estimmen" 285 II. Zusammenfassung zur Bestimmung der Abgrenzungskriterien 287 C. Konkretisierung der Unterscheidungskriterien anhand von Fallgruppen 288 I. Der Donna-Fall 289 II. Fallgestaltungen, in denen die Mittelsperson schuldlos handelt Fallgestaltungen, in denen sich die Mittelsperson in einem vermeidbaren öder unvermeidbaren Verbotsirrtum ( 17 StGB) befmdet 294 a) Die Auffassung der Tatherrschaftslehre 296 b) Kritik und eigene Lösung Fallgestaltungen, in denen die Mittelsperson mangels Einsichts- und Steuerungsfähigkeit schuldlos handelt ( 19, 20 StGB) 301 a) Begriindung der mittelbaren Täterschaft nach der Tatherrschaftslehre 303 b) Kritik und eigene Lösung 304 III. Fälle des sog. Nötigungsnotstandes Einordnung des Nötigungsnotstandes und kritische Auseinandersetzung mit der Tatherrschaftslehre 307 a) Einordnung des Nötigungsnotstandes 307 aa) Nötigungsnotstand als Rechtfertigungsgrund nach 34 StGB? 307 bb) ^Entschuldigender Notstand" ( 35 StGB), resp. der Nötigungsnotstand als Strafiinrechtsaufhebungsgrund 311 b) Die Behandlung der Fälle des Nötigungsnotstandes als solche der mittelbaren Täterschaft nach der Tatherrschaftslehre Kritik und eigene Lösung 314 IV. Organisatorische Machtapparate am Beispiel der Tötungshandlungen an der innerdeutschen Grenze
9 1. Begrundung der mittelbaren Täterschaft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Tatherrschaftslehre Kritik und eigene Lösung 319 Zusammenfassung der Ergebnisse 323 Literaturverzeichnis
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