Die Verfüllung obertägiger Abgrabungen Bergrecht, Naturschutzrecht, Abfallrecht, Bodenschutzrecht, Wasserrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Verfüllung obertägiger Abgrabungen Bergrecht, Naturschutzrecht, Abfallrecht, Bodenschutzrecht, Wasserrecht"

Transkript

1 Die Verfüllung obertägiger Abgrabungen Bergrecht, Naturschutzrecht, Abfallrecht, Bodenschutzrecht, Wasserrecht

2 Gliederung Fall-Konstellationen: offener Einbau, Verfüllbauwerk Bergrecht Abfallrecht Naturschutzrecht Bodenschutzrecht Wasserrecht Rechtsschutz Dritter

3 Fallkonstellation 1: offener Einbau Oberboden Oberboden Bodenschatz Verfüllmaterial Bodenschatz = Rekultivierungsschicht = Ausgleichsschicht = Tonschicht

4 Fallkonstellation 2: Sarkophag Oberboden Oberboden Bodenschatz Verfüllmaterial Bodenschatz = Rekultivierungsschicht = Ausgleichsschicht = Tonschicht = Abdichtung (Beton, Folie etc.)

5 Fallkonstellation 3: Bausteine Oberboden Oberboden Bodenschatz Verfüll- Bausteine Bodenschatz = Rekultivierungsschicht = Ausgleichsschicht = Tonschicht Verfüllmaterial wird zu baufähigen Quadern aufbereitet

6 Bergrechtliche Anforderungen (I) 51 I 1, 53 I 1 BBergG: Abschlussbetriebsplanpflicht 55 II 1 Nr. 2 BBergG: Pflicht zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche im gebotenen Ausmaß Wiedernutzbarmachung gemäß 4 IV BBergG: ordnungsgemäße Gestaltung der Oberfläche unter Beachtung des öffentlichen Interesses BVerwG: im öffentlichen Interesse Wiederherstellung eines Zustands, der früheren Zustand gleichkommt oder andere Nutzung ermöglicht nicht erfasst: Folgenutzung selbst

7 Bergrechtliche Anforderungen (II) Verfüllung ist nicht actus contrarius zur Gewinnung bergrechtliches Anforderungsniveau wird v.a. von Anforderungen der Folgenutzung beeinflusst hier: Betrachtung der Wiedernutzbarmachung durch Verfüllung VersatzV nicht anwendbar: nicht unmittelbar, weil nur untertägige Betriebe erfasst auch nicht analog: keine Regelungslücke, weil bewusstes Ausklammern obertägiger Betriebe (Tongruben-Urteil II) auch aus 55 I, 48 II BBergG ergeben sich keine unmittelbar vollziehbaren Anforderungen (v.a. bzgl. Schadstofffrachten)

8 Abfallrechtliche Anforderungen (I) Abfallrecht anwendbar gemäß 2 II Nr. 4 KrW-/AbfG, weil Verfüllung mit bergbaufremden Abfällen Beachtung des Abfallrechts im Abschlussbetriebsplan gemäß 48 II BBergG abfallrechtliche Pflichten: Verwertung oder Beseitigung? stoffliche Verwertung gemäß 4 III 1 Var. 3 KrW-/AbfG: Nutzung stofflicher Eigenschaften des Abfalls dadurch Rohstoffsubstitution Hauptzweck der Maßnahme: Nutzung des Abfalls und nicht Beseitigung eines Schadstoffpotentials

9 Abfallrechtliche Anforderungen (II) 4 III 2 KrW-/AbfG: Grad der Verunreinigung darf nicht entgegenstehen aber: gemeinschaftsrechtswidrig Verfüllung gemäß Abschlussbetriebsplan: Verwertung Rohstoffsubstitution: bestimmt Abschlussbetriebsplan Verfüllung besteht Verfüllpflicht Unternehmer müsste Verfüllpflicht mit anderen Stoffen erfüllen, wenn keine Abfälle

10 Abfallrechtliche Anforderungen (III) genutzte stoffliche Eigenschaft: Volumen anerkannt durch BVerwG (Tongruben-Urteil II) Voraussetzung: Abfälle weisen auch die übrigen erforderlichen Eigenschaften wie Druckfestigkeit, Scherfestigkeit etc. auf offener Einbau: Verwertung technisches Verfüllbauwerk: Verwertung auch hier erbringt Verfüllmaterial Verfüllfunktion Grenze: Verfüllbauwerk ist auch ohne Verfüllmaterial standsicher Beseitigung

11 Abfallrechtliche Anforderungen (IV) Verwertungspflichten: 5 III KrW-/AbfG schadlos: keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls ordnungsgemäß: Einklang mit ö.-r. Vorschriften offener Einbau / Verfüllbauwerk : kein Schadstoffaustritt schadstoffbezogene Anforderungen vereinbar mit Gemeinschaftsrecht, weil Zulässigkeitsanforderung und kein Abgrenzungskriterium VersatzV nicht anwendbar (s.o.); DepV nicht anwendbar, weil Beseitigungsrecht keine unmittelbar vollziehbaren Vorgaben

12 Naturschutzrecht (I) Eingriffsregelung: 18 I BNatSchG Veränderungen der Gestalt/Nutzung von Grundflächen oder des Grundwasserspiegels, der mit der belebten Bodenschicht in Verbindung steht dadurch Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes möglich Landesrecht: oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen ist Regebeispiel für Eingriff (vgl. 4 II Nr. 1 LG NRW, 18 I 2 Nr. 10 NatSchG LSA)

13 Naturschutzrecht (II) Ausgleichsregelung: 19 II BNatSchG vorrangig Ausgleichsmaßnahmen Ausgleich: Wiederherstellung beeinträchtigter Funktionen des Naturhaushalts und Wiederherstellung oder Neugestaltung des Landschaftsbildes nachrangig: Ersatzmaßnahmen Ersatz/Kompensation: gleichwertiger Ersatz beeinträchtigter Funktionen des Naturhaushalts oder Neugestaltung des Landschaftsbildes Naturhaushalt: Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen und deren Wirkungsgefüge

14 Naturschutzrecht (III) Eingriffsausgleichspflicht wird regelmäßig durch bergrechtliche Wiedernutzbarmachung erfüllt (vgl. 2 I Nr. 7 BNatSchG) aber: Wiederherstellung oder gleichwertiger Ersatz beeinträchtigter Funktionen des Naturhaushalts weitergehend als Wiedernutzbarmachung nach BBergG kein Verbesserungsgebot Verfüllung mit Nicht-Bodenmaterial zulässig? TR Boden: Nein, nur Bodenmaterial zulässig Begründung: nur Bodenmaterial könne natürliche Bodenfunktionen i.s.d. BBodSchG, v.a. Filter- und Pufferfunktionen, wiederherstellen

15 Naturschutzrecht (IV) genereller Ausschluss von Nicht-Bodenmaterialien ist rechtswidrig: Wiederherstellung von Funktionen des Naturhaushalts auch mit Nicht-Bodenmaterialien denkbar Nachweis im Einzelfall muss möglich sein zudem: Verweis auf natürliche Bodenfunktionen i.s.d. BBodSchG zweifelhaft, weil weiter als Naturschutzrecht Eingriff erfasst nur Grundwasserspiegel(!), der mit der belebten(!) Bodenschicht in Verbindung steht Trennung in 2 II Nr. 1 BBodSchG: Bestandteil des Naturhaushalts (b) / Filter- und Pufferfunktionen (c)

16 Naturschutzrecht (V) auch bei Bodenmaterialien ist Wiederherstellung der beeinträchtigten Funktion nicht sicher selbst wenn bei Einsatz von Nicht-Bodenmaterialien Eingriff bzw. Beeinträchtigung von Bodenfunktionen verbleibt, kann kompensiert werden zudem: beeinträchtigte Filter- oder Pufferfunktionen sind wohl von eher untergeordneter Bedeutung im Übrigen auch nach Naturschutzrecht keine unmittelbar vollziehbaren Vorgaben

17 Bodenschutzrecht (I) Anwendbarkeit des BBodSchG: 3 I Nr. 10 BBodSchG: anwendbar, soweit BBergG Einwirkungen auf Boden nicht regelt BVerwG (Tongruben-Urteil II): 55 I Nrn. 3, 6, 7 und 9 BBergG regeln Bodeneinwirkungen nicht (abschließend) Bodenschutzrecht kommt über 48 II BBergG in Betriebsplanzulassung zur Anwendung 4 I BBodSchG: Bodeneinwirkungen dürfen keine schädlichen Bodenveränderungen hervorrufen

18 Bodenschutzrecht (II) 7 I BBodSchG: Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen Verpflichtete: Eigentümer; Inhaber der tatsächlichen Gewalt; jeder, der Verrichtungen durchführen lässt 9 I 1 Nr. BBodSchG: Entstehen schädlicher Bodenveränderungen regelmäßig zu besorgen bei Überschreitung der Vorsorgewerte Vorsorgewerte: Anhang 2 Nr. 4 für 3 Bodenarten (Ton, Lehm/Schluff, Sand) Ausnahme: geogene/anthropogene Hintergrundbelastung

19 Bodenschutzrecht (III) Gelten Vorsorgewerte für Grundstück der Abgrabung? Ja. BVerwG (Tongruben-Urteil II): Überschreitung der Vorsorgewerte kann nicht gemäß 10 I 2 BBodSchG kompensiert werden Vorinstanz (OVG Koblenz): Überschreitung kompensierbar gemäß 10 I 2 BBodSchG Gelten Vorsorgewerte im Verfüllmaterial? Nur bei offenem Einbau! Nicht bei Verfüllbauwerk! BVerwG verwies Sache an OVG Koblenz zurück, weil keine Festgestellung, ob Vorsorgewerte bei der Verfüllung durch die zugelassenen Abfälle überschritten wurden

20 Bodenschutzrecht (IV) ausschlaggebend ist schädliche Bodenveränderung : vgl. 4 I, 7 Satz 1 BBodSchG Legaldefinition in 2 III BBodSchG: Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für Allgemeinheit oder Einzelne hervorzurufen (funktionaler Ansatz des BBodSchG) maßgeblich ist also, ob Verfüllmaterial Bodenfunktionen wahrnimmt (Geltung) oder nicht (keine Geltung) natürliche oder unnatürliche Entstehung des Materials ist wegen funktionalem Ansatz des BBodSchG irrelevant

21 Bodenschutzrecht (V) Bodenfunktionen: 2 II BBodSchG natürliche Bodenfunktionen (Nr. 1) Archivfunktionen (Nr. 2) Nutzungsfunktionen (Nr. 3) Verfüllung erfüllt Bodenfunktionen: ggf. natürliche Bodenfunktionen i.s.d. 2 II Nr. 1 jedenfalls Nutzungsfunktionen i.s.d. 2 II Nr. 3 Nutzungsfunktion für Folgenutzung wegen bergrechtlicher Wiedernutzbarmachung offener Einbau und technisches Verfüllbauwerk

22 Bodenschutzrecht (VI) zusätzliches Kriterium: Material muss Boden sein nur Boden kann Träger von Bodenfunktionen sein Legaldefinition in 2 I BBodSchG: obere Schicht der Erdkruste, soweit Träger von Bodenfunktionen, einschließlich Bodenlösung und Bodenluft, ohne Grundwasser und Gewässerbetten Begründung des Gesetzgebers (BR-Drs. 702/96, S. 81): mehrphasiges System zwischen Festkörper, Bodenluft und Wasser Anforderung: Qualifizierung als obere Schicht der Erdkruste

23 Bodenschutzrecht (VII) offener Einbau: wohl ja Vorsorgewerte gelten Verfüllbauwerk: nein kein Teil der oberen Schicht der Erdkruste nicht Teil eines mehrphasigen Systems zwischen Festkörper, Bodenluft und Bodenlösung natürlich entstandenem Boden nicht vergleichbar Hauptzweck: Erfüllung einer technischen Funktion technisches Verfüllbauwerk soll nicht Boden sein vgl. OVG Koblenz, , Vortrag Bergbehörde Vorsorgewerte gelten nicht

24 Bodenschutzrecht (VIII) Anforderungen an technisches Verfüllbauwerk: zulässig, weil nicht Herstellung von Boden gefordert Vorsorgewerte gelten nicht, weil kein Boden Anforderung: kein Schadstofftransfer in sonstigen Boden umstehender Boden ist Schutzgut gemäß BBodSchG auch Rest-Bodenschatz ist Boden, vgl. 2 II Nr. 3 a) BBodSchG Schadstoffbelastungen oberhalb Vorsorgewerte zulässig Anforderungen wohl analog Deponien (Abdichtung, Nachweis der Langzeitsicherheit)

25 Bodenschutzrecht (IX) Anforderungen an offenen Einbau: Einhaltung der Vorsorgewerte Z0*-Werte nach TR Boden zumindest begründungsbedürftig, weil oberhalb der Vorsorgewerte Erfüllung zumindest einer Nutzungsfunktion i.s.d. 2 II Nr. 3 BBodSchG reicht aus (dann keine schädliche Bodenveränderung), weil BBodSchG Wiederherstellung aller ursprünglichen Bodenfunktionen nicht fordert

26 Wasserrecht (I) Wasserrecht anwendbar: 1 I 1 Nr. 2 WHG Geltung für Grundwasser parallele Anwendung neben Bodenschutzrecht Erlaubnispflicht gemäß 2 I WHG, für unechte Benutzungen gemäß 3 II Nr. 2 WHG unechte Benutzung gemäß 3 II Nr. 2 WHG: Maßnahmen mit Eignung zur schädlichen Veränderung der Beschaffenheit des Wassers Verfüllung: Ja, offener Einbau und technisches Verfüllbauwerk

27 Wasserrecht (II) wasserrechtliche Anforderungen: 6 I WHG: keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls Einzelheiten werden durch LAWA-GAP-Papier und LAWA-GFS-Ableitung konkretisiert Geltung des Besorgnisgrundsatzes gemäß 34 II WHG i.v.m. 3 II GrwV zweifelhaft: keine Lagerung, weil keine Wiederaufnahme Ablagerung zweifelhaft, weil Ablagerung i.d.r. Beseitigung meint, Verfüllung aber eine Verwertungsmaßnahme ist

28 Wasserrecht (III) 3 VI, 4 I und II GrwV: Eintrag von Liste I- und Liste II- Stoffen nur, soweit keine nachteilige Veränderung von Eigenschaften des Grundwassers 19g ff. WHG: nicht einschlägig, weil keine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen kein Lagern, Abfällen, Herstellen oder Behandeln ob wassergefährdende Stoffe, richtet sich nach VwVwS

29 Rechtsschutz Dritte können verlangen, dass Überschreitung der Vorsorgewerte auf ihrem(!) Grundstück vermieden wird BVerwG (Tongruben-Urteil II) Begründung: andernfalls werden Dritte vorsorgepflichtig Dritte können nicht die Einhaltung der Vorsorgewerte auf dem Verfüllgrundstück verlangen OVG Koblenz, Begründung: Interessen Dritter sind nicht berührt

Ersatzbaustoffverordnung und 12a BBodSchV (neu)

Ersatzbaustoffverordnung und 12a BBodSchV (neu) Ersatzbaustoffverordnung und 12a BBodSchV (neu) ErsatzbaustoffVO (I) ordnungsgemäße, schadlose Verwertung mineralischer Abfälle Anforderungen an Einsatz industrieller Nebenprodukten und Recyclingbaustoffe

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Wiedernutzbarmachung ehemals bergbaulich genutzter Flächen

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Wiedernutzbarmachung ehemals bergbaulich genutzter Flächen Altlastensymposium 2010 ITVA / RAG Montan Immobilien 11.-12. März 2010, Essen Rechtliche Rahmenbedingungen für die Wiedernutzbarmachung ehemals bergbaulich genutzter Flächen Rechtsanwalt Gregor Franßen,

Mehr

Das Ende der Abfalleigenschaft. BVerwG, Urt. v O 4.06

Das Ende der Abfalleigenschaft. BVerwG, Urt. v O 4.06 Das Ende der Abfalleigenschaft BVerwG, Urt. v. 14.12.2006 7 O 4.06 Gliederung Sachverhalt Vorinstanz BVerwG zur Bestimmung des Endes der Abfalleigenschaft Bedeutung des Anhangs II.B 2 Voraussetzungen für

Mehr

Bodenmanagement bei Baumaßnahmen - Rechtliche Rahmenbedingungen. Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga

Bodenmanagement bei Baumaßnahmen - Rechtliche Rahmenbedingungen. Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga - Rechtliche Rahmenbedingungen Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga Gliederung Begriffsbestimmungen Gesetzliche Grundlagen Materielle Anforderungen Sonstige Zulassungen Praxisumsetzung Literatur

Mehr

Konzept zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes bei der Abfallverwertung in Tagebauen und Abgrabungen*

Konzept zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes bei der Abfallverwertung in Tagebauen und Abgrabungen* Konzept zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes bei der Abfallverwertung in Tagebauen und Abgrabungen* Stand: 29.05.2008, redaktionell geändert am 08.07.2008 * Unter Abgrabungen werden in diesem

Mehr

Abgrenzung zwischen Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundesberggesetz

Abgrenzung zwischen Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundesberggesetz Abgrenzung zwischen Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundesberggesetz Beschluss der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz am 11./12.09.2000, Zustimmung des Länderausschusses Bergbau (LAB) vom 15.12.2000

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur Verwertung von mineralischen Abfällen

Aktuelle Rechtsprechung zur Verwertung von mineralischen Abfällen Aktuelle Rechtsprechung zur Verwertung von mineralischen Abfällen Verzahnung unterschiedlicher Rechtsbereiche bei der Verwertung mineralischer Abfälle Darstellung aktueller Rechtsprechung des Jahres 2010

Mehr

Anforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft

Anforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft Anforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft Vortrag von Dr.-Ing. H.-U. Bertram, Umweltministerium Niedersachsen Obmann der LAGA-AG Mineralische Abfälle beim Sprechtag des

Mehr

Verfüllung von Tagebauen

Verfüllung von Tagebauen Verfüllung von Tagebauen Was bleibt vom Tongrubenurteil nach der Bergbauabfallrichtlinie und der BBodSchV-Novelle? 2. Sächsisch-Thüringische Bodenschutztage, 21./22.06.2007 RR Thorsten Attendorn Bezirksregierung

Mehr

Neue Wege im Grundwasserschutz

Neue Wege im Grundwasserschutz Neue Wege im Grundwasserschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Anlass Wasserrechtliche Grundlagen und Vollzug Vorsorgewerte Schutz von Mensch und Natur Änderung der Grundwasserverordnung Konkretisierung

Mehr

Memorandum des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe (UVMB) e. V.

Memorandum des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe (UVMB) e. V. Memorandum des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe (UVMB) e. V. Zu Problemen der Verwertung mineralischer Abfälle im Freistaat Sachsen Verfasser: RA Dipl.-Ing. (FH) Gert-Dietrich Reuter, Geschäftsführer

Mehr

Datenfonds Entsiegelungsflächen Brandenburg

Datenfonds Entsiegelungsflächen Brandenburg Datenfonds Entsiegelungsflächen Brandenburg v LAN D ES U M WELTAMT BRANDENBURG Schutz und Wiederherstellung von Bodenfunktionen Der Boden bildet Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen

Mehr

Die Zulassung von Gewinnungsvorhaben ein Überblick über das Zulassungsrecht. Dr. Bettina Keienburg, Rechtsanwältin und Notarin

Die Zulassung von Gewinnungsvorhaben ein Überblick über das Zulassungsrecht. Dr. Bettina Keienburg, Rechtsanwältin und Notarin Die Zulassung von Gewinnungsvorhaben ein Überblick über das Zulassungsrecht Dr. Bettina Keienburg, Rechtsanwältin und Notarin A. Bergrecht 1 I. Differenzierung BBergG - Abgrabungsrecht BBergG gilt für

Mehr

Anforderungen an die Verwertung von Bauabfällen

Anforderungen an die Verwertung von Bauabfällen , Anforderungen an die Verwertung von Bauabfällen 8. Abfalltagung des LANU 6..2006 Dr. Hans-Dietrich Zerbe Schleswig- Holstein LANU 20-62006 Gesamtaufkommen SH der Bau- und Abbruchabfälle 2004 Abfallarten

Mehr

Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten - Fracking

Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten - Fracking Zweckverband Großraum Braunschweig Expertenhearing Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten - Fracking 3. Juli 2012 Aufgaben der Genehmigungsbehörde Landesamt für Bergbau,

Mehr

Rechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung. RA Per Seeliger

Rechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung. RA Per Seeliger Rechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung RA Per Seeliger Agenda Wasserrechtlich relevante Tätigkeiten: Einbringen von Stoffen Einleiten und Zutagefördern von Flüssigkeiten Einleiten von Frackflüssigkeiten

Mehr

Eingriffe in die Natur: Deren Bewertung gemäß Baurecht und Naturschutzrecht anhand anschaulicher Praxisbeispiele

Eingriffe in die Natur: Deren Bewertung gemäß Baurecht und Naturschutzrecht anhand anschaulicher Praxisbeispiele Eingriffe in die Natur: Deren Bewertung gemäß Baurecht und Naturschutzrecht anhand anschaulicher Praxisbeispiele Vortrag vom 26.02.2011, in Wackernheim - Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach - Rechtsanwälte

Mehr

Umgang mit kontaminiertem Boden nach den Vorgaben des Abfall- und Bodenschutzrechts

Umgang mit kontaminiertem Boden nach den Vorgaben des Abfall- und Bodenschutzrechts AAV- Fachveranstaltung Rechtsfragen bei der Altlastenbearbeitung Umgang mit kontaminiertem Boden nach den Vorgaben des Abfall- und Bodenschutzrechts (MUNLV) 1 Einleitung Ausgangslage in Stichworten Der

Mehr

Naturschutzkonformes Vorgehen bei Waldwegebauvorhaben: Naturschutzrechtliche Grundlagen

Naturschutzkonformes Vorgehen bei Waldwegebauvorhaben: Naturschutzrechtliche Grundlagen Naturschutzkonformes Vorgehen bei Waldwegebauvorhaben: Naturschutzrechtliche Grundlagen Sonja Müller-Mitschke Referat 72: Biotop- und Artenschutz, Eingriffsregelung 1. Naturschutzrechtliche Grundsätze

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

Materialverwertung auf oder in Böden

Materialverwertung auf oder in Böden Materialverwertung auf oder in Böden 12 BBodSchV Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Verwertung von Material in und auf Böden... Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und Bundes-Bodenschutzverordnung

Mehr

Erlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen

Erlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen Erlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen vom 31.1.2018 Richard Nothdorf Referat 44 Naturschutz in Planungen und Zulassungsverfahren, Natura

Mehr

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen zu den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden ( 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) - Entwurf - Gemäß Beschluss zu TOP 5.3

Mehr

Geplante Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Sekundärrohstoffen und von Bodenmaterial. Karl Biedermann Rüdiger Wagner

Geplante Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Sekundärrohstoffen und von Bodenmaterial. Karl Biedermann Rüdiger Wagner Geplante Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Sekundärrohstoffen und von Bodenmaterial Karl Biedermann Rüdiger Wagner Bundesumweltministerium Bonn Inhalt Stoffströme Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

5. Die Anforderungen an die Ausnahmen von der Regel gemäß 9 Abs. 1 BBodSchV sind unter Berücksichtigung des 12 BBodSchV fachlich zu konkretisieren.

5. Die Anforderungen an die Ausnahmen von der Regel gemäß 9 Abs. 1 BBodSchV sind unter Berücksichtigung des 12 BBodSchV fachlich zu konkretisieren. Abgrenzungsgrundsätze (8. 8. 2000) und Begründung (18. 9. 2000) zu den Anwendungsbereichen der BBodSchV hinsichtlich des Auf- und Einbringens von Materialien auf und in den Boden von den diesbezüglichen

Mehr

Zwischenlagerung von Abfällen als Überbrückung von Abfallbehandlungskapazitätsengpässen 49

Zwischenlagerung von Abfällen als Überbrückung von Abfallbehandlungskapazitätsengpässen 49 Zwischenlagerung von Abfällen als Überbrückung von Abfallbehandlungskapazitätsengpässen 49 Zwischenlagerung von Abfällen als Überbrückung von Abfallbehandlungskapazitätsengpässen Cornelia Nicklas Kanzlei

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung

BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung A n l a g e z u r B E G R Ü N D U N G Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Vorentwurf gem. 3 (1) / 4 (1) Fassung

Mehr

Verfüllung von Abgrabungen

Verfüllung von Abgrabungen LABO in Zusammenarbeit mit LAGA und LAWA, unter Mitwirkung des LAB Verfüllung von Abgrabungen Bericht an die 29. ACK zu TOP 32 / 33 der 27. ACK sowie zu TOP 30 der 28. ACK Verfüllung von Tagebauen (Abgrabungen)

Mehr

M e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis

M e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (Stand: 11/2012) Sachgebiet 54.2 Wasserversorgung Wasserschutzgebiete und Grundwasserschutz M e r k b l a t t für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen

Mehr

Inhaltsverzeichnis 7

Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 11 I. Einleitung 17 II. Begriffe und Grundlagen 19 1. Kies und Sand; Methoden der marinen Kies-und Sandgewinnung 19 a) Definition von Kies und Sand 19 b) Beschreibung der Abbaumethoden

Mehr

3.2 Ausgewählte Rechtsgrundlagen

3.2 Ausgewählte Rechtsgrundlagen 3 R e c h t l i c h e G r u n d l a g e N 23 3.2 Ausgewählte Rechtsgrundlagen 3.2.1 Abfallrecht Grundsätzlich sind die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu beachten. Aus den 6 Abs.

Mehr

Modul 55207: Öffentliches Umweltrecht

Modul 55207: Öffentliches Umweltrecht Modul 55207: Öffentliches Umweltrecht Besprechung der Klausur aus dem SS 2013 Erfolgsaussichten der Klage A. Zulässigkeit I. Verwaltungsrechtsweg II. Statthafte Klageart III. Klagebefugnis IV. Vorverfahren

Mehr

Minimalunterhaltung - maximaler Nutzen für Ökologie und Ökonomie

Minimalunterhaltung - maximaler Nutzen für Ökologie und Ökonomie Minimalunterhaltung - maximaler Nutzen für Ökologie und Ökonomie Natur Anlieger 06691/21162 Folie 2 Prüfung der Eigentumsverhältnisse Quelle: INGRADA Folie 3 Wann muss eingegriffen werden? Beispiel 1 Folie

Mehr

K. D. Fetzer. K. D. Fetzer. Böden des Saarlandes. Böden des Saarlandes

K. D. Fetzer. K. D. Fetzer. Böden des Saarlandes. Böden des Saarlandes K. D. Fetzer K. D. Fetzer Böden des Saarlandes Böden des Saarlandes K. D. Fetzer Illustration des Ägyptischen Totenbuches aus dem Alten Reich. (Museum für ägyptische Altertümer in Kairo) Illustrationen

Mehr

Das Werksgelände der BASF Grenzach GmbH - eine Betrachtung aus Altlastensicht

Das Werksgelände der BASF Grenzach GmbH - eine Betrachtung aus Altlastensicht Das Werksgelände der BASF Grenzach GmbH - eine Betrachtung aus Altlastensicht Bürgerversammlung am 4.03.2013 Vortragende: Dipl. Ing. Katinka Braun, Definition Altlasten 2 Bundesbodenschutzgesetz: (4) Schädliche

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Aufbringen von Bodenmaterial auf Ackerflächen

Aufbringen von Bodenmaterial auf Ackerflächen Aufbringen von Bodenmaterial auf Ackerflächen Rechtliche Rahmenbedingungen und fachliche Beurteilungskriterien 1. Leitfragen Bei der Erstellung der Arbeitshilfe wurde sich an folgenden Leitfragen orientiert:

Mehr

Die rechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie im Lichte der jüngsten Rechtsprechung Konsequenzen für die Zukunft

Die rechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie im Lichte der jüngsten Rechtsprechung Konsequenzen für die Zukunft Die rechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie im Lichte der jüngsten Rechtsprechung Konsequenzen für die Zukunft Prof. Dr. Kurt Faßbender Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Umwelt- und Planungsrecht

Mehr

Gewinnung und Aufbereitung von schwefelwasserstoffhaltigem Erdgas auf einer Ferieninsel?

Gewinnung und Aufbereitung von schwefelwasserstoffhaltigem Erdgas auf einer Ferieninsel? Gewinnung und Aufbereitung von schwefelwasserstoffhaltigem Erdgas auf einer Ferieninsel? - Zur projektierten Erdgasförderung auf Usedom - von Professor Dr. Peter J. Tettinger Ruhr-Universität Bochum Inhaber

Mehr

Umsetzung der Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bergbauabfallrichtlinie)

Umsetzung der Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bergbauabfallrichtlinie) Umsetzung der Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bergbauabfallrichtlinie) RD Theodor Juroszek Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Maßnahmenpaket

Mehr

Umgang mit kontaminiertem Boden

Umgang mit kontaminiertem Boden Umgang mit kontaminiertem Boden Name des Referenten über Folienmaster eingeben Tagung der IHK Zwickau am 11.04.2012 Dr. Andreas Henke Rechtsanwalt, Fachanwalt f. Verwaltungsrecht Tiefenbacher Rechtsanwälte,

Mehr

Der Verwertungsbegriff und die Abgrenzung Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung

Der Verwertungsbegriff und die Abgrenzung Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung Auswirkungen der Abfallrahmenrichtlinie auf die Abfallwirtschaft in Deutschland und Europa VKS im VKU / Dr. Obladen und Partner 25. März 2010, Berlin Der Verwertungsbegriff und die Abgrenzung Recycling,

Mehr

Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle und von Bodenmaterial

Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle und von Bodenmaterial Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle und von Bodenmaterial Karl Biedermann / Rüdiger Wagner Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn e-mail: karl.biedermann@bmu.bund.de

Mehr

Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung

Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung orechtliche Grundlagen ostoffe oorganisatorische Aspekte ogrenzen der Abfalltrennung Dipl.-Ing. Ulf Berger /

Mehr

Bergbau und Bodenschutz

Bergbau und Bodenschutz 14. Niedersächsisches Bodenschutzforum am 28.11.2013 Bergbau und Bodenschutz Dr. Johannes Müller & Ulf Larres Gliederung Das LBEG im Überblick Bergbau im Zuständigkeitsbereich des LBEG Einwirkungen des

Mehr

Vorsorgender Bodenschutz - Vollzugsfragen

Vorsorgender Bodenschutz - Vollzugsfragen Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorsorgender Bodenschutz - Vollzugsfragen Altenstadt, 23. Februar 2011 Dr. Helmut Arnold Vorsorgender Bodenschutz - Vollzugsfragen

Mehr

Oberflächennahe Geothermie: Wasserrechtliche Situation, Risiken, gesetzliche Auflagen und Bestimmungen

Oberflächennahe Geothermie: Wasserrechtliche Situation, Risiken, gesetzliche Auflagen und Bestimmungen René Schenk Oberflächennahe Geothermie: Wasserrechtliche Situation, Risiken, gesetzliche Auflagen und Bestimmungen Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 7 C 26.03 Verkündet OVG 7 A 10279/02 am 14. April 2005 Ende Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

Vorsorgender Bodenschutz

Vorsorgender Bodenschutz Vorsorgender Bodenschutz Anzeige gemäß 4 Abs. 3 HAltBodSchG Fachbesprechungen bei den Regierungspräsidien 2009 Beate Tönges Gesetzesgrundlagen Bodenschutz BBodSchG 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes 2

Mehr

LABO. Verhältnis von Bodenschutzrecht und Wasserrecht. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft.

LABO. Verhältnis von Bodenschutzrecht und Wasserrecht. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft. LABO Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Verhältnis von Bodenschutzrecht und Wasserrecht Stand: 22.07.2016 Seite 2 von 10 I. Einleitung 1. Problemlage Schädliche

Mehr

Windenergie im Binnenland aus naturschutzrechtlicher Sicht. Was verträgt ein Naturpark?

Windenergie im Binnenland aus naturschutzrechtlicher Sicht. Was verträgt ein Naturpark? Windenergie im Binnenland aus naturschutzrechtlicher Sicht Was verträgt ein Naturpark? 1 Windenergie im Binnenland aus naturschutzrechtlicher Sicht Eingriffsregelung Komplementäres Baurecht Artenschutz

Mehr

Aktuelles zur Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Aktuelles zur Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Aktuelles zur Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Andreas Bieber 1) & Jens Utermann 2) 1) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Robert-Schuman-Platz

Mehr

Stadt Köln Stand 03/2017 Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz Köln

Stadt Köln Stand 03/2017 Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz Köln Stadt Köln Stand 03/2017 Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Merkblatt Bauantrag/Bauvoranfrage im Zusammenhang mit altlastenverdächtigen Flächen, Altlasten

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Infoveranstaltung "Heimvorteil Fließgewässer" für Ratsfrauen und herren am 26. September 2015 beim Dachverband Hase-Wasseracht Bahnhofstraße 2, 49632

Infoveranstaltung Heimvorteil Fließgewässer für Ratsfrauen und herren am 26. September 2015 beim Dachverband Hase-Wasseracht Bahnhofstraße 2, 49632 Infoveranstaltung "Heimvorteil Fließgewässer" für Ratsfrauen und herren am 26. September 2015 beim Dachverband Hase-Wasseracht Bahnhofstraße 2, 49632 Essen-Oldb. Tagesordnung: 1. Begrüßung: Josef Kolbeck,

Mehr

Paradigmenwechsel in der Regenwasserbewirtschaftung

Paradigmenwechsel in der Regenwasserbewirtschaftung Medienveranstaltung Regenwasserbewirtschaftung im Klimawandel Berlin 06./07. Mai 2015 Paradigmenwechsel in der Regenwasserbewirtschaftung Dipl.-Ing. M. Lienhard Mall GmbH Leiter Technische Abteilung Donaueschingen

Mehr

Regierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Regierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Was erwartet die Gemeinden bei der Gewässerunterhaltung und -entwicklung Das neue Wasserhaushaltsgesetz Vom 6. August 2009 (BGBl. I, S. 2585) Inkraftgetreten am 01.

Mehr

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern Anforderungen an die Benutzung von Gewässern 4-1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert am 04. August 2016 (BGBl. I Nr. 40, S. 1972) 4-2

Mehr

Bodenschutzrechtliche Anforderungen an den Erosionsschutz

Bodenschutzrechtliche Anforderungen an den Erosionsschutz Dr. Dieter Koch, Ref. 46 Bodenschutzrechtliche Anforderungen an den Erosionsschutz Schutz vor Bodenerosion Rechtliche Anforderungen Rechtliche Anforderungen zum Erosionsschutz ergeben sich insbesondere

Mehr

Die Auswirkungen der Mantelverordnung auf Verfüllmaßnahmen

Die Auswirkungen der Mantelverordnung auf Verfüllmaßnahmen Die Auswirkungen der Mantelverordnung auf Verfüllmaßnahmen Vortrag beim BEW-Seminar Die Mantelverordnung im Spannungsfeld zwischen Kreislaufwirtschaft, Boden- und Grundwasserschutz 26. Juni 2013 Zum Einstieg

Mehr

Der Schutz des Grundwassers im Rahmen des Bodenschutzrechts

Der Schutz des Grundwassers im Rahmen des Bodenschutzrechts Der Schutz des Grundwassers im Rahmen des Bodenschutzrechts Andreas Bieber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit andreas.bieber@bmub.bund.de 1 Schutz des Grundwassers Instrumente

Mehr

Abfall- und bodenschutzrechtliche Anforderungen zum Umgang mit belastetem Bodenmaterial

Abfall- und bodenschutzrechtliche Anforderungen zum Umgang mit belastetem Bodenmaterial Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Abfall- und bodenschutzrechtliche Anforderungen zum Umgang mit belastetem Bodenmaterial

Mehr

Bodenschutz und Abfallverwertung

Bodenschutz und Abfallverwertung Bodenschutz und Abfallverwertung Rechtsvorschriften und Technische Regelwerke Einführung und Textsammlung Von Dr. Claus J. Bannick Dr. Heinz-Ulrich Bertram Georg Embert Franz Josef Rölleke ERICH SCHMIDT

Mehr

Rechtliche Aspekte der CO 2 -Speicherung

Rechtliche Aspekte der CO 2 -Speicherung Rechtliche Aspekte der CO 2 -Speicherung Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid) Heinemann & Partner, III. Hagen 30, 45127 Essen fon: 0201/1095-726 fax: 0201/1095-800 mail: franssen@raehp.de Gliederung

Mehr

Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung

Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung (BKompV) Michael Heugel Referat N I 5 Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Anlass

Mehr

Entscheidungsdiagramm für r das gezielte Einleiten von gesammeltem Gesammeltes Niederschlagswasser welches nicht nachteilig verändert oder mit anderem Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

Stoffstrommanagement - Bau- und Abbruchabfälle - Mainz Dr. Axel Kopp Bundesumweltministerium Bonn

Stoffstrommanagement - Bau- und Abbruchabfälle - Mainz Dr. Axel Kopp Bundesumweltministerium Bonn Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken - ErsatzbaustoffV - Stoffstrommanagement - Bau- und Abbruchabfälle - Mainz - 04.10.2010 - Dr. Axel Kopp Bundesumweltministerium

Mehr

Entgeltordnung über die Beseitigung von Erdaushub und Bauschutt

Entgeltordnung über die Beseitigung von Erdaushub und Bauschutt Große Kreisstadt Bretten Entgeltordnung über die Beseitigung von Erdaushub und Bauschutt I. Abfallbeseitigung (1) Die Stadt Bretten beseitigt den angefallenen Erdaushub und nicht wiederverwertbare Restabfälle

Mehr

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme Netzwerke Wasser 3. Treffen am 24.04.2017 Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme 24. April 2017 Amt für Umwelt und ländlichen Raum 1 Inhalt Gesetzliche Regelungen in Bezug auf Grundwasserentnahmen

Mehr

Umsetzung eines Erdwärmeprojektes - von der Idee zur Realität

Umsetzung eines Erdwärmeprojektes - von der Idee zur Realität Vortrag: Umsetzung eines Erdwärmeprojektes von der Idee zur Realität Einblick in das Genehmigungsverfahren 17. Oktober 2014 1 Umsetzung eines Erdwärmeprojektes - von der Idee zur Realität Einblick in das

Mehr

GEWÄSSERUNTERHALTUNG UND NEUES LANDESWASSERGESETZ GEWÄSSERNACHBARSCHAFT RHEIN-LAHN 5. SEPTEMBER 2018

GEWÄSSERUNTERHALTUNG UND NEUES LANDESWASSERGESETZ GEWÄSSERNACHBARSCHAFT RHEIN-LAHN 5. SEPTEMBER 2018 GEWÄSSERUNTERHALTUNG UND NEUES LANDESWASSERGESETZ GEWÄSSERNACHBARSCHAFT RHEIN-LAHN 5. SEPTEMBER 2018 Ute Juchem Struktur und Genehmigungsdirektion Nord 1. Ausgangslage: WRRL 2000, WHG 2009, LWG 2015: "Wasser

Mehr

Rechtliche und technische Voraussetzungen für die Entlassung einer Deponie aus der Nachsorge. Prof. Dr. Wolfgang Klett

Rechtliche und technische Voraussetzungen für die Entlassung einer Deponie aus der Nachsorge. Prof. Dr. Wolfgang Klett 7. Leipziger Deponiefachtagung Seite 167 Rechtliche und technische Voraussetzungen für die Entlassung einer Deponie aus der Nachsorge Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Entlassung

Mehr

Haftungsrisiken von Konversionsflächen erkennen und sicher bewältigen

Haftungsrisiken von Konversionsflächen erkennen und sicher bewältigen Haftungsrisiken von Konversionsflächen erkennen und sicher bewältigen Dr. Sigrid Wienhues Fachanwältin für Verwaltungsrecht Seite 1 Konversionsflächen (Wikipedia) Konversion (Stadtplanung) aus Wikipedia,

Mehr

praxisimverwaltungsrecht.

praxisimverwaltungsrecht. praxisimverwaltungsrecht. Ausgabe 7 November 2008 Inhalt. Bergrecht. 1 2 Kampf um den Abfall (I) Die Verfüllung von Tongruben Bergrecht. 2 5 Haftung des Bergwerkeigentümers für riskante Grundstücksnutzungen?

Mehr

Die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen nach nationalem Recht und nach EG-Recht

Die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen nach nationalem Recht und nach EG-Recht Ella Stengler Die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen nach nationalem Recht und nach EG-Recht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften EINLEITUNG 21 A. Unterschiedliche Rechtsfolgen 25

Mehr

DECHEMA e.v. 21. November 2011, Frankfurt a.m. Änderung von Grundwasser- und Bundes- Bodenschutzverordnung, neue Ersatzbaustoffverordnung:

DECHEMA e.v. 21. November 2011, Frankfurt a.m. Änderung von Grundwasser- und Bundes- Bodenschutzverordnung, neue Ersatzbaustoffverordnung: DECHEMA e.v. 21. November 2011, Frankfurt a.m. Änderung von Grundwasser- und Bundes- Bodenschutzverordnung, neue Ersatzbaustoffverordnung: Eine Zwischenbilanz Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid)

Mehr

Was geht und was nicht... In Bezug auf die Verwertung von Baggergut

Was geht und was nicht... In Bezug auf die Verwertung von Baggergut Die LAGA-M 20: Was geht und was nicht.... In Bezug auf die Verwertung von Baggergut Rostock 24.09.2014 Rica Weisz 8. Rostocker Baggergutseminar Ministerium für Wirtschaft Bau und Tourismus MV Referat Abfallwirtschaft

Mehr

Genehmigungsbedürftige Anlagen

Genehmigungsbedürftige Anlagen Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 83 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV

Mehr

Anträge zur Gewässerbenutzung

Anträge zur Gewässerbenutzung Anträge zur Gewässerbenutzung Erlaubnis und Bewilligung zur Grundwasserentnahme für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb über 2000 m 3 /a sowie zur Entwässerung von Flächen über 1000 m² 49 ThürWG i.v. m.

Mehr

Gemeinschaftstagung von ANS - VKS im VKU - DWA. Deponietage. Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien. am 05. und

Gemeinschaftstagung von ANS - VKS im VKU - DWA. Deponietage. Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien. am 05. und Gemeinschaftstagung von ANS - VKS im VKU - DWA Deponietage Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien am 05. und 06.05.2009 in Minden MR Dr.-Ing. Heinz-Ulrich Bertram Anforderungen an die Verwertung

Mehr

Baurecht im Wintersemester 2017/2018

Baurecht im Wintersemester 2017/2018 Professor Dr. Barbara Remmert Baurecht im Wintersemester 2017/2018 1. Termin Ausgangspunkt: Vielfalt der Funktionen des Bodens 2 Abs. 2 BBodSchG: Der Boden erfüllt im Sinne dieses Gesetzes 1. natürliche

Mehr

Dr. Matthias Schrödter

Dr. Matthias Schrödter ca. 28% des Ackerlandes sind potentiell durch Wassererosion stark gefährdet. ca. 24% des Ackerlandes sind potentiell durch Winderosion stark gefährdet. Das Bodenschutzrecht verpflichtet den Landwirt zur

Mehr

Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle Überlegungen zu einer Bundesverordnung

Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle Überlegungen zu einer Bundesverordnung Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle Überlegungen zu einer Bundesverordnung Referent: Dr. Willi Nonte, LUWG, Ref. 52, Sonderabfallwirtschaft Übersicht 2 Der Weg hin zu einer

Mehr

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Stand der AwSV 23. Mai 2014: Bundesrat stimmt

Mehr

Landkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz

Landkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Wer ist zuständig? Wer ist Träger der Unterhaltungslast? WHG Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer obliegt den Eigentümern soweit keine anderweitige landesrechtliche

Mehr

ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von

ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von Fall 6 Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von 200 Tonnen oder mehr je Tag Seite 78 Fall 6 - Lösung Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem

Mehr

Fachgespräche Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen - Einführung, Anlass, Rechtsgrundlagen

Fachgespräche Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen - Einführung, Anlass, Rechtsgrundlagen Fachgespräche Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen - Einführung, Anlass, Rechtsgrundlagen Holger Strömmer Hess. Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz - Referat

Mehr

Abfallverbrennung als Abfallverwertung. BVerwG, Urt. v C 7.06

Abfallverbrennung als Abfallverwertung. BVerwG, Urt. v C 7.06 Abfallverbrennung als Abfallverwertung BVerwG, Urt. v. 26.04.2007 7 C 7.06 Gliederung Sachverhalt Vorinstanz Vortrag der Anlagenbetreiberin BVerwG allgemein zur Abgrenzung Beseitiung/Verwertung bei Verbrennung

Mehr

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Umweltbeitrag Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Waldstraße 3 79108 Freiburg-Hochdorf AUFTRAGGEBER:

Mehr

Spannungsfeld Glasfassade

Spannungsfeld Glasfassade Spannungsfeld Glasfassade Rechtliche Anforderungen an die Verwendung von Glas zum Schutz vor Vogelschlag Benedikt Huggins Institut für Umwelt und Planungsrecht Universität Münster Überblick I. Rechtliche

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG

BEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG OBERUSEL/TAUNUS BAUVORHABEN / PROJEKT BEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG gem. Anlage 4 der Verordnung über

Mehr

Abgrenzungsfragen zwischen Bodenschutz- und Bergrecht

Abgrenzungsfragen zwischen Bodenschutz- und Bergrecht Josten Müggenborg Weyers Rechtsanwälte Abgrenzungsfragen zwischen Bodenschutz- und Bergrecht AAV-Fachtagung am 13.07.2011 in Hattingen Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mehr

Die Grundpflichten bei der Einstellung des Betriebes genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 5 Abs. 3 BImSchG

Die Grundpflichten bei der Einstellung des Betriebes genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 5 Abs. 3 BImSchG Die Grundpflichten bei der Einstellung des Betriebes genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 5 Abs. 3 BImSchG Von Christoph Dierkes Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis l. Kapitel Grundlagen A. Gegenstand

Mehr

Umweltschadensgesetz. - rechtliche Auswirkungen von undichten Abscheidern für Betriebe und Behörden. Ulrich Rauscher Rechtsanwalt

Umweltschadensgesetz. - rechtliche Auswirkungen von undichten Abscheidern für Betriebe und Behörden. Ulrich Rauscher Rechtsanwalt Umweltschadensgesetz - rechtliche Auswirkungen von undichten Abscheidern für Betriebe und Behörden Ulrich Rauscher Rechtsanwalt 2 Fragestellungen Schutzgüter Schadensfall Pflichten Haftungsmaßstab Verantwortliche

Mehr

Korrigierte Fassung mit Stand vom

Korrigierte Fassung mit Stand vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Korrigierte Fassung mit Stand vom 01.12.2014 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,

Mehr

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E-Mail: kanzlei@meidert-kollegen.de www.meidert-kollegen.de

Mehr