Amtsblatt. für die Gemeinde Michendorf

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1 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf Jahrgang 5 Michendorf, den 16. November 2007 Nr. 6 Impressum Herausgeber: Gemeinde Michendorf, Die Bürgermeisterin Anschrift: Potsdamer Straße 33, Michendorf, Telefon: /59 80, Fax: / , gemeinde@michendorf.de Das Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf ist amtliches Verkündungsblatt für die Gemeinde Michendorf mit den Ortsteilen Fresdorf, Langerwisch, Michendorf, Stücken, Wildenbruch und Wilhelmshorst Verantwortliche Redakteurin für den amtlichen Bekanntmachungsteil: Cornelia Jung (Bürgermeisterin), Potsdamer Straße 33, Michendorf Verantwortlich für Anzeigenschaltung: TASTOMAT Druck GmbH, Ute Ignaszewski, Telefon: /416613, Fax: 03341/416646, u.ignaszewski@tastomat.de Druck und Verlag: TASTOMAT Druck GmbH, Landhausstraße, Gewerbepark 5, Eggersdorf Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf erscheint nach Bedarf und wird kostenlos in den Ortsteilen der Gemeinde Michendorf verteilt. Eine Nachbestellung des Amtsblattes und der Bezug, auch außerhalb des vorgenannten Verbreitungsgebietes, ist über die Gemeinde Michendorf möglich. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der Versandkosten in Rechnung gestellt. Amtliche Bekanntmachungen Inhalt 1. Niederschrift über die Sitzung über die Sitzung der Gemeindevertretung vom Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung vom Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Ganztagsangebote im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule Wildenbruch mit integrierter Tagesbetreuung 4. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom Ende der amtlichen Bekanntmachungen Informationen aus dem Gemeindegebiet 1. Information zu Veröffentlichungen im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes für die Gemeinde Michendorf 2. Hinweis zur Laubentsorgung in der Gemeinde Michendorf 3. Private Veranstaltungen und Lärmschutz der Gemeinde Michendorf Hinweise zur Durchführung 4. Plakatierung in den Bushaltestellen der Gemeinde Michendorf

2 Amtliche Bekanntmachungen 1. Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am Montag, Ort: Gemeindezentrum "Zum Apfelbaum", Potsdamer Straße 64, Michendorf, Beginn: Uhr Ende: Uhr Anwesend waren: Besch, Hartmut Bellin, Manfred Dr. Benthin, Klaus Lindenau, Olaf Jung, Cornelia Käthe, Otto Schreinicke, Jens Günther, Claudia Halpap, Andree Dr. Ahrens, Wilfried Pilling, Peter Huth, Roswitha Buchwaldt, Anne-Katrin Mühlbach, Gerhard Reinkensmeier, Eckhard Kroll, Wolfgang Sommerlatte, Gerd Hobeck, Renate Heere, Klaus Henning, Andreas Imme, Manfred Baltzer, Marion Abwesend waren: entschuldigt Krebs, Jürgen unentschuldigt keiner Vertreter der Amtsverwaltung: Herr Bernd Hildebrandt, Hauptamtsleiter Herr Karl-Heinz Oed, Bauamtsleiter Herr Michael Wagner, Komm. Kämmerer Frau Bettina Krämer, komm. Ordnungsamtsleiterin Gäste: Herr Udo Reich, Ortsbürgermeister (OT Stücken) Herr Karl-Heinz Schmidt, Ortsbürgermeister (OT Fresdorf) Pressevertreter: Herr Jens Steglich, MAZ Herr Dr. Klaus-Peter Anders Herr Thomas Lähns, PNN Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Bestätigung der Tagesordnung 5. Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe für den Mehrbedarf zur Beschaffung des Löschgruppenfahrzeuges LF 10/6 für die Gemeindefeuerwehr Michendorf, Ortswehr Wildenbruch / Bestätigung der Eilentscheidung 6. Beratung und Beschlussfassung zur Weisung gemäß 104 Abs. 1 GO und 15 Abs. 4 Satz 6 GKG zu den Beschlüssen der Verbandsversammlung des WAZV "Mittelgraben" bezogen auf die Gebühren ab dem Beratung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung über den Antrag zur Abberufung der Bürgermeisterin der Gemeinde Michendorf, Frau Cornelia Jung, sowie die Einleitung eines Bürgerentscheides 8. Beratung und Beschlussfassung über den Termin eines Bürgerentscheides 9. Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung Öffentlicher Teil TOP 1. Herr Besch (FBL-FDP) eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, Vertreter der Verwaltung und Gäste. TOP 2. Herr Besch (FBL-FDP) stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. TOP 3. Es sind 22 Mitglieder der Gemeindevertretung anwesend. 1 Mitglied der Gemeindevertretung fehlt entschuldigt. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. TOP 4. Herr Besch (FBL-FDP) teilt mit, dass der Termin der Sondersitzung und die Tagesordnung in Abstimmung mit den Vorsitzenden der Fraktionen festgelegt wurden, so dass es nicht mehr notwendig war, eine Begründung abzugeben. Zum Tagesordnungspunkt 7 bittet Herr Besch (FBL-FDP) im Einladungstext und im Beschlusstext nachfolgende Änderung vorzunehmen: Beratung und Beschlussfassung über den Misstrauensantrag der Gemeindevertretung Michendorf und über den Antrag zur Abberufung der Bürgermeisterin der Gemeinde Michendorf, Frau Cornelia Jung, sowie die Einleitung eines Bürgerentscheides Seines Erachtens handelt es sich gemäß Gemeindeordnung um eine Abstimmung der Gemeindevertretung und nicht um eine Abstimmung von 16 Gemeindevertretern. Weiterhin verweist Herr Besch (FBL-FDP) auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (Tischvorlage) bezüglich der Zulässigkeit der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 7. Er drückt sein Unverständnis über die Einreichung der Klage aus und sieht dieses als Vertrauensbruch an. Herr Halpap (Bündnis 90/Die Grünen) fragt, warum es keinen Tagesordnungspunkt "Bürgerfragestunde" gibt. Herr Besch (FBL-FDP) teilt mit, dass in Sondersitzungen der Gemeindevertretung dieser Tagesordnungspunkt grundsätzlich nicht auf die Tagesordnung genommen wird. 2 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf November 2007 Nr. 6

3 Die Tagesordnung wird mit der genannten Änderung mit 19 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bestätigt. TOP 5. Herr Besch (FBL-FDP) lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen. Inhalt des Beschlusses: Die Gemeindevertretung Michendorf stimmt der Leistung überplanmäßiger Ausgaben i. H.v ,85 bei der Haushaltsstelle (Fahrzeugbeschaffung) zu. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle (Zuführung des Verwaltungshaushaltes zum Vermögenshaushalt). Die Erhöhung der Zuführung wird möglich durch die Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen (Benutzungsgebühren - Abrechnung von kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen) i. H. v ,85 und (Erstattung privater Unternehmen) i. H. v ,00. Die Gemeindevertretung Michendorf bestätigt die Eilentscheidung vom Beschluss Nr. GV/100/2007 Ja: 22 Nein: 0 Enthaltungen: 0 TOP 6. Herr Besch (FBL-FDP) erläutert den Beschlussvorschlag und schlägt vor, über die vier aufgeführten Punkte einzeln abzustimmen. Herr Mühlbach (SPD) weist darauf hin, dass es sich im Punkt 4 bei der Erhöhung der Mengengebühr für die Entsorgung von Fäkalschlamm um 59,93 /m 2 handelt (Schreibfehler). Herr Bellin (FBL-FDP) bittet in den Punkten 1 bis 4 des Beschlussvorschlages um Berichtigung der Jahresangaben: Herr Schmidt macht nach Vergleich der Unterlagen des WAZV "Mittelgraben" Angaben zu Differenzen der Gebühren und Kalkulationen und fragt, nach welchen Kriterien diese Berechnungen erfolgten. Herr Besch (FBL-FDP) ist der Auffassung, dass diese Gemeindevertretersitzung nicht das richtige Gremium zur Beantwortung seiner umfangreichen Fragen sein kann. Hierzu hätte im Vorfeld die Verwaltung bzw. der WAZV "Mittelgraben" befragt werden müssen. Ein Filmteam (KBS Korea Broadcasting System - ARD / Berlin) betritt den Sitzungsraum. Die Gemeindevertretung lässt Bild- und Tonaufzeichnungen mehrheitlich zu. Auf die Fragen von Herrn Schmidt informiert Herr Reinkensmeier (SPD) über Grundtendenzen. Herr Halpap (Bündnis 90/Die Grünen) ist der Auffassung, das zu den Gebühren des WAZV "Mittelgraben" noch Klärungsbedarf besteht, der durch die Aussagen von Herrn Reinkensmeier nicht ausgeräumt werden konnte. Auch fehlen seines Erachtens in den Unterlagen Alternativvorschläge. Er beantragt daher folgende Änderung des Beschlusstextes: Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt, die Vertreter der Gemeinde Michendorf in der Verbandsversammlung des WAZV "Mittelgraben" zu beauftragen, die geplanten Erhöhungen der Gebühren bei Trinkwasser, Schmutzwasser, Fäkalwasser und Fäkalschlamm abzulehnen und vom WAZV "Mittelgraben" aussagekräftige Alternativuntersuchungen über andere kostendeckende Möglichkeiten einzufordern. Abstimmung: Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 6, Enthaltungen: 5 Herr Besch (FBL-FDP) lässt über den Beschlussvorschlag geänderten Beschlussvorschlag abstimmen. Inhalt des Beschlusses: Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt, die Vertreter der Gemeinde Michendorf in der Verbandsversammlung des WAZV "Mittelgraben" zu beauftragen, die geplanten Erhöhungen der Gebühren bei Trinkwasser, Schmutzwasser, Fäkalwasser und Fäkalschlamm abzulehnen und vom WAZV "Mittelgraben" aussagekräftige Alternativuntersuchungen über andere kostendeckende Möglichkeiten einzufordern. Beschluss Nr. GV/101/2007 Ja: 11 Nein: 6 Enthaltungen: 5 TOP 7. Herr Halpap (Bündnis 90/Die Grünen) ist der Auffassung, dass der vorliegende Beschlussvorschlag nicht ein Misstrauensantrag der Gemeindevertretung, sondern ein Beschluss der Gemeindevertretung ist und somit ist auch die Formulierung seines Erachtens korrekt. Weiterhin ist Herr Halpap (Bündnis 90/Die Grünen) der Meinung, dass alle anwesenden Gemeindevertreter zu diesem Beschlussvorschlag "Farbe bekennen sollten" und beantragt daher im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine namentliche Abstimmung. Frau Günther (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt die Aussagen von Herrn Halpap (Bündnis 90/Die Grünen) und beantragt folgende Änderung des Beschlusstextes: Beratung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung über den Misstrauensantrag und über den Antrag zur Abberufung der Bürgermeisterin der Gemeinde Michendorf, Frau Cornelia Jung, sowie die Einleitung eines Bürgerentscheides Herr Mühlbach (SPD) ist der Auffassung, dass die Gemeindevertretung heute nur darüber abzustimmen hat, ob ein Bürgerentscheid eingeleitet werden soll. Der Misstrauensantrag wurde von 70 % der Gemeindevertreter als Voraussetzung gestellt und ist somit aus dem Beschlussentwurf zu streichen. Herr Sommerlatte (UWG) benennt nochmals die Gründe, die zu dem Antrag geführt haben und verweist auf die vorangegangenen Pressemitteilungen. Demnach sei die Mehrheit mit der derzeitigen Arbeit der Verwaltung, mit der derzeitigen Diskussion, die im politischen Raum geführt wird und mit der Situation, wie sich die Gemeinde Michendorf in der Wahlperiode seit den Kommunalwahlen 2003 dargestellt hat, nicht mehr zufrieden. Daher sollte die Zeit jetzt genutzt werden, um für die Gemeinde Michendorf mit ihren Ortsteilen einen Neuanfang zu finden. Die Tatsache, dass Frau Jung die Gemeindevertretung verklagt hat und ihr damit praktisch den "Mund vebietet", macht deutlich, dass in der Zusammenarbeit erhebliche Differenzen bestehen. Herr Sommerlatte (UWG) macht nochmals deutlich, warum dieser Antrag von ihm iniziiert wurde. Er ist der Auffassung, dass es dringend notwendig sei, einen Neubeginn der gemeindlichen Entwicklung umzusetzen, der bereits in den ersten Klausurtagungen der Gemeindevertretung angestrebt wurde, aber im bisherigen Ergebnis nicht zufriedenstellen könne. Das stellt sich in der Verwaltung selbst dar, wo streckenweise nicht mehr an einem Faden gezogen wird, sondern an vielen kleinen Fädchen irgendwelche Projekte auf die Tagesordnung genommen werden, die eine Entwicklung der Gemeinde und das Setzen von Prioritäten nicht erkennen lassen. Die Ursache dafür, dass die Gemeindeverwaltung diesen Sprung, jetzt als das Organ für die Entwicklung der Gemeinde Michendorf zu arbeiten, nicht geschafft hat, sieht Herr Sommerlatte (UWG) darin, dass sich innerhalb der Verwaltung große Lücken auftun und in der Verwaltung eine zielstrebige Arbeit zur Entwicklung der Gemeinde Michendorf mit ihren Ortsteilen nicht nachzuvollziehen ist. Als Beispiele benennt er die Gewerbeentwicklung, die Einbeziehung der politischen Entwicklung in die Flächennutzungsplanung und die führungslose Entwicklung der in der Gemeinde bestehenden Vereinigungen. Ein Neubeginn könnte die Verwaltung wieder vorwärts bringen und auch die Mitarbeiter wieder motivieren, eine gute Arbeit zu leisten. Seines Erachtens müssen künftig auch die Verwaltung und die Ortsbeiräte enger zusammenarbeiten ( in Wilhelmshorst waren in den letzten Jahren zweimal Mitarbeiter der Verwaltung in den Ortsbeiratssit- Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf November 2007 Nr. 6 3

4 zungen anwesend). Auch stellt Herr Sommerlatte (UWG) fest, dass die ehrenamtliche Tätigkeit der Ortsbeiräte ungenügend geachtet wird und es notwendig ist, eine Achtung des Ehrenamtes einzufordern. Frau Jung geht zunächst auf die Ausführungen von Herrn Besch am Anfang der Sitzung ein und begründet, warum sie an das Oberverwaltungsgericht herangetreten ist. Es gibt über die Zulässigkeit zur Aussprache zum Misstrauensantrag gegen die Bürgermeister im Land Brandenburg keine eindeutige Regelung. Regelungen gibt es für den Landrat, für Beigeordnete und für Amtsdirektoren. Vor diesem Hintergrund und auf Grund von Anfragen aus dem politischen Raum sowie die Tatsache, dass ein möglicher Mangel in der Beschlussfassung zur Einleitung eines Bürgerentscheides bestand, habe sie sich zunächst an des Verwaltungsgericht, später an das Oberverwaltungsgericht gewandt. Es ging zu keinem Zeitpunkt darum, eine Diskussion zu verbieten. Im Anschluss geht Frau Jung auf 2 Ausführungen von Herrn Sommerlatte (UWG) ein. Zum einen auf die sogenannte fehlende Motivation in der Verwaltung, wovon ihres Erachtens nicht die Rede sein kann. Es gibt sicherlich einzelne Mitarbeiter, bei denen die Motivation zu wünschen übrig lässt. Die Verwaltung besteht aber aus 36 Mitarbeitern und große Teile der Verwaltung funktionieren hervorragend und leisten gute Arbeit, obwohl die Verwaltung in manchen Bereichen bereits für längere Zeit unterbesetzt ist. Der Vorwurf, sie hätte es nicht verstanden, die neu entstandene Gemeinde in den letzten Jahren zusammenzuführen, wird ebenfalls zurückgewiesen. Ein Zusammenschluss, der Kraft Gesetz erfolgt ist, braucht Zeit. Das wurde auch durch die Partnergemeinde in Wachtberg bestätigt, die seit 1969 besteht und auch heute noch nicht alle Probleme gelöst hat. Es besteht die Möglichkeit, im Jahr 2008 zu einem Erfahrungsaustausch nach Wachtberg zu fahren. Frau Jung bemerkt, dass sie sehr wohl die Ziele jedes Ortsteils kennt und unterstützt und das Engagement der Ortsbeiräte anerkennt, verweist aber darauf, dass man den Blick für das Ganze dabei nicht aus den Augen verlieren darf. Abschließend gibt Frau Jung zu Protokoll, dass sie an der Abstimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag nicht teilnehmen wird und begründet dies. Zum einen dürfte jedem Anwesenden klar sein, wie sie abstimmen würde. Zum anderen möchte sie möglichen Diskussionen nach der Abstimmung zu ihrer Stimmabgabe vorbeugen. Eine Befangenheit nach 28 i. V. m. 38 GO liegt zwar nicht vor; ob eine Befangenheit nach Beamtenrecht vorliegt, wurde nicht geprüft. Herr Bellin (FBL-FDP) verweist auf seinen bereits dargelegten Standpunkt und bemerkt zu den Ausführungen von Herrn Sommerlatte bezüglich der Unterstützung der Ortsbeiräte durch die Verwaltung, dass er zu keinem Zeitpunkt durch die Verwaltung im Stich gelassen wurde. Wann immer er die Hilfe von Mitarbeitern der Verwaltung, sei es im Ortsbeirat oder zu besonderen Problemen, benötigte, hat er sie bekommen. Selbst, wenn am gleichen Tag in einem anderen Ortsbeirat eine Sitzung stattfand, wurde es möglich gemacht, dass Mitarbeiter der Verwatung an beiden Ortsbeiräten teilnahmen. Bezüglich der Zusammenarbeit zwischen den Ortsbürgermeistern und der Bürgermeisterin verweist Herr Bellin (FBL-FDP) auf die ehemals traditionell stattgefundenen Zusammenkünfte und erinnert daran, warum diese nicht mehr stattfinden. Weiterhin fragt Herr Bellin (FBL-FDP) nach Alternativen zur jetzigen Bürgermeisterin - er sieht keine. Frau Baltzer (CDU) ist der Auffassung, dass die Bürgermeisterin in den vergangen Wochen mehrfach die Gerichte des Landes Brandenburg in Anspruch genommen hat, um für persönliche Zwecke und zu eigenem Nutzen die offene Willensbildung der Gemeindevertretung zu verbieten. Im Namen der CDU-Fraktion stellt Frau Baltzer folgende Anfragen: 1. In welcher Eigenschaft als Klägerin trat Frau Jung in diesem Verfahren auf: in ihrer Eigenschaft als Bürgermeisterin (Amtshandlung) oder als private Klägerin? 2. Wenn die Bürgermeisterin die Maßnahme als Amtshandlung unternommen hat, welche Legitimation kann sie hierfür anführen? 3. Wie stellt die Bürgermeisterin eine Abgrenzung für Klagen persönlicher / privater Natur und Klagen aus ihrer Amtsträgerschaft her? 4. Wer trägt die Kosten für diese Klagen, die in keiner Weise mit den Fraktionen und Mandatsträgern der Gemeinde Michendorf abgestimmt worden sind? Nach Ansicht der CDU-Fraktion der Gemeindevertretung Michendorf stehen die Gerichtsverfahren über die Zulassung und Nichtzulassung einer Diskussion über die Abwahl der Bürgermeisterin in keinem Nutzen für die Gemeinde Michendorf. Es handelt sich um Verfahren, die einen persönlichen Nutzen von Frau Cornelia Jung herbeiführen sollen. Hierfür sind keine öffentlichen Gelder zu nutzen. Die CDU-Fraktion erwartet, dass die Verfahren, inklusive aller Gebühren, von Frau Jung getragen werden müssen. Die CDU-Fraktion leitet aus diesem zum wiederholten Male Vorgehen der Bürgermeisterin ab, dass sie a) nicht mehr den Willen der Mehrheit der Gemeindevertretung umsetzt b) ihr unangenehme Beschlüsse aufhebt bzw. gerichtlich versucht aufzuheben und c) keine produktive Zusammenarbeit mit den in gleichen gemeinsamen Wahlen bestellten Mandatsträgern anstrebt. Abschließend weist Frau Baltzer (CDU) darauf hin, dass sie heute nicht über die Abwahl abstimmen, sondern den Bürgern die Chance eines Neuanfangs geben wollen. Frau Jung sagt eine schriftliche Beantwortung der Fragen zu. Herr Halpap (Bündnis 90/Die Grünen) bekundet sein Unverständnis, dass Frau Jung privater Vorteil vorgeworfen wird. Man kann über die Anträge vor Gericht unterschiedlicher Meinung sein. Es wäre die Aufgabe des Vorsitzenden der Gemeindevertretung gewesen, formal zu klären, unter welchen Voraussetzungen der Tagesordnungspunkt behandelt wird. Als Grundproblem sieht Herr Halpap (Bündnis 90/Die Grünen) drei Punkte im Zusammenhang mit dem Misstrauensantrag: das fehlende Leitbild, die Probleme in der Mitarbeiterführung und die mangelnde politische Ausstrahlung und fragt, ob das die Abwahl der Bürgermeisterin rechtfertigt. Abwahlen im Land Brandenburg fanden wegen schwerwiegenderen Verstößen gegen die Gemeindeordnung oder Selbstbereicherung statt und das ist hier nicht der Fall. Seines Erachtens ist die Gemeinde Michendorf eine florierende Gemeinde, die Schulden abbaut und Schulen, Jugendclubs und Kitas ausbaut sowie in den Straßenbau investiert. Er räumt allerdings auch Defizite ein, die aber nicht rechtfertigen, die Bürgermeisterin abzuwählen. Auch sieht er keine Alternativen für die Neubesetzung der Bürgermeisterstelle. Herr Halpap (Bündnis 90/Die Grünen) appelliert an die Gemeindevertretung, und er schließt auch sich dabei ein, selbstkritisch zu überlegen, welchen Anteil an der jetzigen Situation zum Teil auch die Gemeindevertreter haben. Was wird von Seiten der Gemeindevertretung für die öffentliche Wahrnehmung unserer Gemeinde getan? Wo sind die politischen Initiativen z. B. zum Leitbild und was wollen die einzelnen Parteien in der Gemeinde entwickeln. Seines Erachtens sind die bestehenden Probleme durchaus lösbar und mit dem gesamten Verfahren der Abwahl der Bürgermeisterin wurde unserer Gemeinde vielleicht mehr geschadet, als mit den bestehenden Defiziten. 4 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf November 2007 Nr. 6

5 Herr Besch (FBL-FDP) verwehrt sich entschieden dagegen, dass ihm von Herrn Halpap (Bündnis 90/Die Grünen) Untätigkeit in der Sache vorgeworfen wird, ob zu diesem Thema eine offene Aussprache durchgeführt werden darf oder nicht. Er hat sich darum gekümmert und der Bürgermeisterin mitgeteilt, dass man den Gemeindevertretern nicht verwehren kann, ihre Meinung zu äußern. Wenn die Bürgermeisterin kein Vertrauen zum Vorsitzenden der Gemeindevertretung hat und sich einen Tag später an das Gericht wendet, ist das für ihn schlimm hinsichtlich der Zusammenarbeit. Frau Jung stellt nochmals klar, dass es ihr nicht darum ging, jemandem den Mund zu verbieten, sondern nur darum, eine rechtsverbindliche Entscheidung herbeizuführen. Sie weist auch darauf hin, dass sie die Anträge nicht als Privatperson, sondern als "Gemeindeorgan - Die Bürgermeisterin" gestellt hat, wozu sie auch legitimiert ist. Herr Besch (FBL-FDP) sieht es als Vertrauensbruch an, dass er als Vorsitzender der Gemeindevertretung über diese Maßnahme nicht informiert wurde. Herr Halap (Bündnis 90/Die Grünen) bemerkt zu den Äußerungen von Herrn Besch (FBL-FDP), dass er lediglich darauf hingewiesen habe, dass es die Aufgabe des Vorsitzenden der Gemeindevertretung gewesen wäre, das formal zu klären und habe keine Wertung vorgenommen, ob das getan wurde oder nicht. Das könne er sich gar nicht anmaßen, weil er nicht wisse, welche Gespräche in der Verwaltung oder der Kommunalaufsicht geführt wurden. Herr Halpap (Bündnis 90/Die Grünen) bittet, dies im Protokoll aufzuführen. Herr Pilling (Die Linke) kann den Wunsch der Bürgermeisterin durchaus nachvollziehen, wenn sie den Standpunkt vertritt, dass eine rechtliche Frage ungeklärt ist, dass man dann das Gericht in Anspruch nimmt. Das Recht hat sie, das soll sie auch wahrnehmen. Er kritisiert aber die Form, in der das geschah und nennt dafür zwei Beispiele aus der Begründung, die an das Oberverwaltungsgericht ging, wo zum einen als vorausgesetzt wird, "dass die Aussprache heute einen rechtswidrigen Verlauf nehmen wird" und zum anderen, "dass die Sitzung dazu missbraucht werden soll, Abgeordnete zu diskriminieren". Diese Äußerungen sieht Herr Pilling (Die Linke) als Unterstellungen an, die er so nicht mittragen kann. Er gibt Herrn Halpap (Bündnis 90/Die Grünen) dahingehend Recht, das es durchaus sein kann, dass diese Diskussionen der Entwicklung der Gemeinde Schaden zufügt. Es kann aber auch sein, dass sie einen bestimmten Reinigungsprozess mit sich bringen, da in der Gemeinde eindeutig die besten Voraussetzungen bestehen, noch mehr zu entwickeln, als das, was zur Zeit getan wird. Allein die Tatsache, dass 16 Gemeindevertreter den Antrag gestellt haben zeigt, dass in der Gemeinde etwas nicht in Ordnung ist und mehr erwartet wird, und das sollte in Angriff genommen werden. Auch er habe diesen Antrag mit unterzeichnet, weil auch er mit dem gegenwärtigen Stand unzufrieden ist und nennt dazu Beispiele auf dem Gebiet der Ordnung und Sauberkeit im Gemeindegebiet und der für diese Aufgaben nicht ausreichend zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, die, wie im nachhinein festgestellt wurde, durchaus vorhanden gewesen wären. Herr Pilling (Die Linke) bemerkt abschließend, dass es nicht gewiss ist, dass sich die derzeitige Situation mit der Veränderung einer Person bessern wird, er ist aber der Auffassung, dass sich etwas ändern muss und hofft, dass sich in dieser Gemeinde etwas ändert. Herr Reich bemerkt, dass durchaus Defezite in der Gemeinde Michendorf bestehen. Er verweist aber auf den über längere Zeit bestehenden Personalmangel speziell in der Leitungsebene des Ordnungsamtes und der Kämmerei und plädiert dafür, der Bürgermeisterin die Chance zu geben, die ihr angelasteten Defizite auszuräumen. Herr Dr. Ahrens (CDU) gibt zu bedenken, dass in der jetzigen Zusammensetzung des Vorstandes des WAZV "Mittelgraben" die Bürger unserer Gemeinde keine Möglichkeit haben, auf den Zweckverband bzw. den Zweckverbandsvorsteher direkt Einfluss zu nehmen. Es ist der Auffassung, dass Frau Jung sich bei Antritt ihrer Funktion als Amtsdirektorin in die Stellvertreterfunktion des Verbandsvorstehers "geflüchtet" hat, um die Verantwortung des Verbandsvorsteher nicht tragen zu müssen. Wenn Frau Jung die Gemeinde Michendorf ordentlich vertreten will im Zweckverband, dann würde sie die Funktion des Vorsitzenden des Zweckverbandes annehmen. Herr Dr. Ahrens (CDU) ist bereit, Frau Jung als Bürgermeisterin noch eine Chance zu geben, da man nicht von ihr erwarten kann, dass sie gleich alles schafft. Er akzeptiert aber nicht, dass sie die Funktion der Zweckverbandsvorsteherin "von sich schiebt". Frau Jung entgegnet, dass, als sie 2000 die Stelle der Amtsdirektorin annahm, die Funktion des Verbandsvorstehers nicht vakant war, sondern nur die Stelle des Stellvertreters, und dieser Aufgabe habe sie sich gestellt. Weiteren Wortmeldungen zum Beschlussvorschlag gibt es nicht. Herr Dr. Benthin (FBL-FDP) beantragt im Namen der Fraktion FBL- FDP eine geheime Abstimmung zum Beschlussvorschlag. Herr Besch (FBL-FDP) verliest nochmals den Beschlussvorschlag mit den Änderungsvorschlägen von Frau Günther (Bündnis 90/Die Grünen) und Herrn Mühlbach (SPD). Mit Einvernehmen der Gemeindevertretung werden als Wahlvorstand Herr Mühlbach (SPD) und Herr Dr. Ahrens (CDU) benannt. Im Anschluss lässt Herr Besch (FBL-FDP) in geheimer Wahl über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen: Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt den Antrag zur Abberufung der Bürgermeisterin der Gemeinde Michendorf, Frau Cornelia Jung. Die Wahlbehörde wird beauftragt, einen Bürgerentscheid gemäß 81 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG einzuleiten. Inhalt des Beschlusses: Nach Abschluss des Wahlvorganges gibt Herr Mühlbach (SPD) das Ergebnis bekannt: 13 Mitglieder sprachen sich für den Antrag zur Abberufung der Bürgermeisterin aus, 7 Mitglieder sprachen sich dagegen aus und 1 Mitglied enthielt sich der Stimme. Beschluss Nr. GV/102/2007 Ja: 13 Nein: 7 Enthaltungen: 1 TOP 8. Auf Grund des vorangegangen Abstimmungsergebnisses entfällt die Beschlussfassung zum Termin des Bürgerentscheides. TOP 9. Frau Jung äußert die Bitte an die Gemeindevertretung, nochmals das Schreiben von ihr an alle Gemeindevertreter nachzulesen. Ihr Bestreben ist es, gemeinsam zu einer vernünftigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde Michendorf zu kommen. Herr Besch (FBL-FDP) bittet darum, dass Frau Jung in Zukunft auch die Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung anstrebt und nicht, wie geschehen, nach einem gemeinsamen Gespräch am Dienstag, bereits am Mittwoch an das Gericht geschrieben wird. Er wird derartige Verfahrensweisen zukünftig öffentlich machen. Herr Halpap (Bündnis 90/Die Grünen) hält diese Äußerung von Herrn Besch für unwürdig. Vor dem Hintergrund des Vorwurfs mangelnder Zusammenarbeit informiert Frau Jung, dass die Fraktionsvorsitzenden Anfang Juli in einer Zusammenkunft zu dem Ergebnis kamen, einen Abwahlantrag zu stellen, worüber die sie nicht informiert wurde. Frau Jung wurde am nächsten Tag von einer Mitarbeiterin gefragt, wie das mit dem Abwahlantrag weitergeht. Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf November 2007 Nr. 6 5

6 Herr Pilling meldet sich zu Geschäftsordnung. Er ist der Auffassung, dass die Gemeindevertretung zu akzeptieren hat, dass der Abwahlantrag abgelehnt wurde. Es gibt nur eine Schlussfolgerung: In der Zukunft vernünftig arbeiten. Im Übrigen lautet der Tagesordnungspunkt 9 Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung und nicht Auswertung des vorherigen Beschlusses. Es gibt keine weiteren Anfragen. Herr Besch (FBL-FDP) beendet um Uhr die Sondersitzung der Gemeindevertretung. Hartmut Besch Vorsitzender der Gemeindevertretung 2. Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am Öffentlicher Teil gefasste Beschlüsse Bestätigung/eventuelle Einwendungen zur Niederschrift vom öffentlicher Teil - Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung bestätigt. Beratung und Beschlussfassung über den Sitzungskalender für den Hauptausschuss und die Gemeindevertretung 2008 GV/135/2007 Die Gemeindevertretung beschließt den Sitzungskalender für die Sitzungen des Hauptausschusses und der Gemeindevertretung für das Jahr Hauptausschuss Uhr Gemeindevertretung Uhr Hauptausschuss Uhr Gemeindevertretung Uhr Hauptausschuss Uhr Gemeindevertretung Uhr Hauptausschuss Uhr Gemeindevertretung Uhr Hauptausschuss Uhr Gemeindevertretung Uhr Hauptausschuss Uhr Gemeindevertretung Uhr Hauptausschuss Uhr Gemeindevertretung Uhr Beratung und Beschlussfassung über die abschließende Abwägung vorgetragener Anregun-gen und Bedenken der Bürger und der TÖB zum Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf sowie über die weitere Vorgehensweise bezüglich LSGbefangener Entwicklungsflächen im Rahmen der Fortschreibung der gemeindlichen Flächennutzungsplanung GV/136/2007 Im Rahmen der Fortschreibung der gemeindlichen Flächennutzungsplanung beschließt die Gemeindevertretung Michendorf bezüglich LSG-befangener Entwicklungsflächen im Einzelnen folgende Vorgehensweise: siehe Anlage. Im Weiteren beschließt die Gemeindevertretung Michendorf die abschließende Behandlung der vorgetragenen Anregungen und Bedenken der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Flächennutzungsplans (Stand: Nov. 2006) gemäß dem in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokoll. 1. Allen weiteren vorgetragenen Anregungen und Bedenken kann nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht entsprochen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Abwägungsprotokoll entsprechend der Mitschrift der Sitzung fortzuschreiben. Das aus der Beschlussfassung resultierende Abwägungsergebnis dient als Grundlage für die Überarbeitung des Flächennutzungsplanentwurfes. Der vollständig überarbeitete Flächennutzungsplanentwurf ist nach Abschluss des Abwägungsverfahrens einschließlich Begründung und Umweltbericht der Gemeindevertretung erneut zur Billigung vorzulegen. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Fortführung des technischen Bauprogramms zum Umbau des gemeindlichen Gebäudes Potsdamer Straße 57 (OT Michendorf) zur Nutzung des Jugendclubs und als Ausstellungsraum / geändertes technisches Bauprogramm und Kostenrahmen (barrierefreie Gestaltung des Zugangs und des Erdgeschosses) GV/137/2007 Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt das in der Anlage beigefügte fortgeschriebene technische Bauprogramm zum Umbau des gemeindlichen Gebäudes Potsdamer Straße 57 zur Nutzung als Jugendclub und als Ausstellungsraum. Bei der Realisierung der Gesamtmaßnahme ist ein Kostenrahmen von ,00 möglichst zu unterschreiten. Der sich aus der barrierefreien Gestaltung des Zugangs und des Erdgeschosses des Gebäudes ergebende Mehrbedarf i. H. v. ca ,00 wird wie folgt gedeckt: (Haushaltsrest 2006 / Minderausgaben) i. H. v , (Rückschichtung ) i. H. v , (Minderausgaben) i. H. v , (Minderausgaben) i. H. v ,00 Summe: ,00 Zur Deckung des Finanzbedarfs wird der Beschluss GV/82/2007 vom hinsichtlich der angegebenen Deckungsmittel geändert. Der Mehrbedarf von ,00 auf der HH-Stelle (Modernisierungs- und Umbauarbeiten am kommunalen Mehrfamilienhaus Waldstraße 49 / Ortsteil Michendorf) wird wie folgt gedeckt: (Minderausgaben) i. H. v , (Mehreinnahmen) i. H. v , (Mehreinnahmen) i. H. v ,00 Summe: ,00 Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe für Maßnahmen des Baumschnitts in Höhe von ,00 GV/139/2007 Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe für Maßnahmen des Baumschnitts (Straßenbäume) in der Gemeinde Michendorf in Höhe von bei der Haushaltsstelle Beratung und Beschlussfassung über den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Durchführung der Aufgabe des örtlichen Trägers der 6 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf November 2007 Nr. 6

7 öffentlichen Jugendhilfe nach 12 (1) KitaG zwischen der Gemeinde Michendorf und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark GV/141/2007 Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Durchführung der Aufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach 12 (1) KitaG zwischen der Gemeinde Michendorf und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark in der vorliegenden Fassung. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Ganztagsangebote im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule Wildenbruch mit integrierter Tagesbetreuung GV/142/2007 Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Ganztagsangebote im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule Wildenbruch mit integrierter Tagesbetreuung vom in der vorliegenden Fassung. Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Mehrausgabe in Höhe von ,71 zur Finanzierung zusätzlicher Stromkosten der Straßenbeleuchtung GV/152/2007 Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Mehrausgabe zur Finanzierung zusätzlicher Stromkosten der Straßenbeleuchtung i.h.v ,71 (Haushaltsstelle ). Die Deckung ist gegeben durch: Mehreinnahmen bei "Zinseinnahme aus Geldeinlagen" ,00 Minderausgaben bei "Öffentlichkeitsarbeit" ,00 Minderausgaben bei "Kosten für die Evaluierung" ,71. Öffentlicher Teil nicht behandelte Beschlüsse Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung des B-Planverfahrens zum B-Plan 02/94 "Am Friedhof" (OT Wilhelmshorst) / Billigung des geänderten Entwurfs und Offenlegung GV/138/2007 Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur vorzeitigen Beendigung der Wegenutzungsverträge mit der E.ONedis AG und zu einer anschließenden Neuausschreibung GV/140/2007 Beratung und Beschlussfassung über die Haus- und Benutzungsordnung der Gemeinde Michendorf für die Sportstätten der Grundschule Wildenbruch GV/143/2007 Beratung und Beschlussfassung über das Nutzungskonzept für das Gemeindezentrum "Dr.-Albert-Schweitzer-Straße 9-11" (OT Wilhelmshorst) GV/144/2007 Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Stellenplanes der Gemeinde Michendorf GV/145/2007 Nicht öffentlicher Teil gefasste Beschlüsse Bestätigung/eventuelle Einwendungen zur Niederschrift vom nicht öffentlicher Teil - Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung bestätigt. Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf des Flurstückes 1111 der Flur 1, Poststraße 13 (OT Michendorf) GV/148/2007 Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt den Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes (unbebaut) Poststraße 13, Flurstück 1111 (Größe: 489 qm) der Flur 1. Das Grundstück ist für die Erfüllung kommunaler Aufgaben entbehrlich. Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf des Flurstückes 1273 der Flur 1, Poststraße 15 A (OT Michendorf) GV/153/2007 Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt den Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes (unbebaut) Poststraße 15 A, Flurstück 1273 (Größe: 557 qm) in der Flur 1. Das Grundstück ist für die Erfüllung kommunaler Aufgaben entbehrlich. Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf des Flurstückes 1109 der Flur 1, Poststraße 17 (OT Michendorf) GV/154/2007 Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt den Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes (unbebaut) Poststraße 17, Flurstück 1109 (Größe: 547 qm) in der Flur 1. Das Grundstück ist für die Erfüllung kommunaler Aufgaben entbehrlich. Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf des Flurstückes 482 der Flur 2, Waldstraße 62 a (OT Michendorf) GV/149/2007 Die Geimeindevertretung Michendorf beschließt den Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes (bebaut mit Wohnhaus) Waldstr. 62 a, Flurstück 482 (Größe: 470 qm) in der Flur 2. Das Grundstück ist für die Erfüllung kommunaler Aufgaben entbehrlich. Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf des Flurstückes 124/1 (tw.) und 129/3 (tw.) der Flur 1, Fresdorfer Bergstraße (OT Fresdorf) GV/150/2007 Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt eine Teilfläche vom gemeindeeigenen Grundstück Fresdorfer Bergstraße 11-13, Flur 1, Flurstück 124/1 (ca qm) und Flurstück 129/3 (ca. 5 qm) zu verkaufen. Da die Zufahrt auf dem gemeindeeigenen Flurstück verbleibt, muss für den Eigentümer der Fresdorfer Bergstraße eine Dienstbarkeit (Geh-, Fahr-und Leitungsrecht) grundbuchlich gesichert werden. Das Grundstück ist für die Erfüllung kommunaler Aufgaben entbehrlich. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in den Kaufvertrag eine Mehrerlösklausel aufzunehmen. Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf des Flurstückes 340 der Flur 1, Fresdorfer Bergstraße 8 (OT Fresdorf) GV/151/2007 Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt den Verkauf des gemeindeeigenen Flurstückes 340 (Größe: 185 qm) der Flur 1. Das Grundstück ist für die Erfüllung kommunaler Aufgaben entbehrlich. Beratung und Beschlussfassung über eine Personalangelegenheit GV/146/2007 Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen. Beratung und Beschlussfassung über die befristete Weiterbeschäftigung GV/147/2007 Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt auf der Grundlage des 73 Abs. 2 GO die befristete Weiterbeschäftigung einer Mitarbeiterin als Angestellte der Gemeinde Michendorf für die Zeit ab dem bis zum Die Arbeitszeit beträgt 30 Wochenstunden. Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf November 2007 Nr. 6 7

8 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Ganztagsangebote im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule Wildenbruch mit integrierter Tagesbetreuung vom Auf der Grundlage des 5 Abs. 1, des 35 Abs. 2 Ziffer 10 und des 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom (GVBl. I S. 398), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit 90 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (Kinderund Jugendhilfegesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3546), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 08. September 2005 (BGBl. I 1 S. 2729) und 17 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit 16 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches Kindertagesstättengesetz (KitaG) in der Fassung vom 27. Juni 2004 (GVBl. I S. 384) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf in ihrer Sitzung am , nachfolgende Änderung der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Ganztagsangebote im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule Wildenbruch mit integrierter Tagesbetreuung vom beschlossen: Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Ganztagsangebote im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule Wildenbruch mit integrierter Tagesbetreuung vom Artikel 1 Änderung der Satzung Die Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Ganztagsangebote im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule Wildenbruch mit integrierter Tagesbetreuung vom wird wie folgt geändert: 1 Änderung des 6 In 6 Abs. 3 wird nach Satz 3 nachfolgender Satz 4 eingefügt: Für Kinder, die nach Beendigung des Unterrichts, einmal wöchentlich, an einem Angebot der integrierten Tagesbetreuung teilnehmen und eine Betreuung in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr benötigen, ist ein monatlicher Beitrag von 5,00 zu zahlen. Für Kinder, deren Angebot um 15:00 Uhr beginnt und in der Zeit von 13:50 Uhr bis 15:00 Uhr eine Betreuung benötigen, ist ein monatlicher Beitrag von 5,00 zu zahlen. Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Ganztagsangebote im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule Wildenbruch mit integrierter Tagesbetreuung vom tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf in Kraft. Michendorf, Cornelia Jung Bürgermeisterin Siegel Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Ganztagsangebote im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule Wildenbruch mit integrierter Tagesbetreuung vom ausgefertigt am , wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Michendorf, Cornelia Jung Bürgermeisterin Siegel 4. Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses am Öffentlicher Teil gefasster Beschluss 1. Potsdamer Straße 25 (OT Michendorf) / Brendler Dachinstandsetzung Wohnhaus beantragte Förderung: ca ,00 Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung der Prioritätenliste zur Förderung kleinteiliger privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung HA/10/2007 Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der gemeindlichen Richtlinie über die Förderung kleinteiliger Einzelvorhaben zur Verbesserung des Ortsbildes in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten "Ortskern Michendorf" und "Ortskerne Alt- und Neu-Langerwisch" die Fortschreibung der Prioritätenliste mit nachfolgend aufgeführtem Einzelvorhaben: Ende der amtlichen Bekanntmachungen 8 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf November 2007 Nr. 6

9 Informationen aus dem Gemeindegebiet 1. Information zu Veröffentlichungen im nicht amtlichen Teil des Amtsblattes für die Gemeinde Michendorf Gemäß 2 der Allgemeinen Richtlinie zur Veröffentlichung im nicht amtlichen Teil des Amtsblattes für die Gemeinde Michendorf vom können Vereine, Verbände, Parteien, Kirchen, öffentliche und kulturelle Einrichtungen im nicht amtlichen Teil des Amtsblattes für die Gemeine Michendorf Beiträge veröffentlichen. Bzgl. des Inhaltes der Beiträge sind die Vorgaben der 3 Abs. 3 und 4 der o.g. Richtlinie zu beachten. Ich weise außerdem darauf hin, dass die Beiträge in der im 3 Abs. 2 und 3 der genannten Richtlinie geforderten Form an das Hauptamt der Gemeindeverwaltung Michendorf zu liefern sind. Die nachfolgend aufgeführten Termine zum Redaktionsschluss sind unbedingt einzuhalten: Redaktionsschluss - Erscheinungsdatum Eine Änderung der Termine aus gegebenem Anlass ist möglich. Bernd Hildebrandt, Hauptamtsleiter 2. Hinweis zur Laubentsorgung Bitte denken Sie an die Beseitigung des Herbstlaubs gemäß der gültigen Straßenreinigungssatzung. Um das Ablaufen von Regenwasser zu gewährleisten, sind die Regeneinläufe vom Laub freizuhalten. Die Gemeinde Michendorf bietet Ihnen weiterhin die Möglichkeit, das Straßenlaub zu entsorgen. In den Aushangkästen der Gemeinde Michendorf und im Internet unter wurden die Termine und Standorte der Container zur Laubentsorgung veröffentlicht. Bettina Krämer komm. Leiterin des Ordnungsamtes 3. Private Veranstaltungen und Lärmschutz der Gemeinde Michendorf Hinweise zur Durchführung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal auf die rechtliche Situation bezüglich privater Feiern hinweisen. Grundsätzlich besteht für Sie, als Veranstalter einer Feierlichkeit im privaten Rahmen, keine Genehmigungsverpflichtung. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Lärmschutzes zu halten haben. Das bedeutet konkret, dass Sie zwar feiern können so lange Sie wollen, indes ist ab 22 Uhr trotzdem und uneingeschränkt die Nachtruhe für unbeteiligte Dritte zu gewähren. Eine Befreiung von diesen Grundsätzen ist nur bei Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses an einer Veranstaltung möglich. Dieses überwiegende öffentliche Interesse muss bei Feiern im privaten Rahmen meist versagt werden, da der Anwohnerschutz in aller Regel überwiegt. Dies bedeutet, dass die Feier ab 22 Uhr in einer Lautstärke durchzuführen ist, durch welche es nicht zu Belästigungen der Nachbarschaft kommen kann und somit die Nachtruhe nicht gestört wird. Als Hinweis für eine auch für die Nachbarschaft erträgliche Feier kann Folgendes gelten: Die einschlägigen Grenzwerte der technischen Anleitung Lärm können eingehalten werden, sofern die Musik in sog. Zimmerlautstärke, in der auch noch Unterhaltungen möglich sind, ohne dass die Stimme erhoben werden muss. Im Freien sind ab 22 Uhr laute Unterhaltungen und Musik zu vermeiden. Wenn möglich, sind die Fenster zur Nachtzeit geschlossen zu halten. Hilfreich ist es aus unserer Erfahrung immer die Nachbarn im Vorfeld einer Feier zu informieren und im Vorfeld für ihr Verständnis zu werben. Unter Beachtung dieser Hinweise sollte einer auch weiterhin angenehmen und gutnachbarlichen Beziehung, auch nach Festen und Feiern, nichts im Wege stehen. Bettina Krämer komm. Leiterin des Ordnungsamtes 4. Plakatierung in den Bushaltestellen der Gemeinde Michendorf Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass eine Plakatierung in den Bushaltestellen der Gemeinde Michendorf generell untersagt ist. Alle Plakate werden entfernt. Ich bitte um Beachtung. Sollten Plakatierungen notwendig werden, ist die Bewerbung an Lichtmasten auf Pappen generell vorzunehmen. Es ist jedoch vor Beginn der Plakatierung die Genehmigung des Ordnungsamtes einzuholen. Bettina Krämer komm. Leiterin des Ordnungsamtes Ende der nichtamtlichen Bekanntmachungen Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf November 2007 Nr. 6 9

10 Rechtsanwalt Hans-Ullrich Schneider Potsdamer Straße 6 Tel.: / Michendorf Fax: / (gegenüber Parkplatz am Bahnhof) Funk: 0172/ Sprechzeiten: Mo Uhr und nach Vereinbarung Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte Verkehrsunfallrecht Baurecht Familienrecht Mietrecht Arbeitsrecht Strafrecht 10 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf November 2007 Nr. 6

11 PRESSEINFORMATION 8. November 2007 Sol Meliá erwirbt acht Hotels der deutschen Innside-Gruppe Die spanische Hotelgruppe betreibt damit in Deutschland bereits 20 Häuser Palma de Mallorca/Frankfurt/Düsseldorf, 8. November Die spanische Hotelgruppe Sol Meliá weltweit über 400 Hotels in 35 Ländern hat für 16,5 Millionen Euro die acht Häuser der deutschen Innside Premium Hotelgruppe, Düsseldorf, übernommen und betreibt damit hierzulande bereits 20 Hotels. Vier weitere sind in Deutschland und Österreich in Planung. Die in der vier und fünf Sterne Kategorie angesiedelten "Innside"-Hotels befinden sich an bevorzugten Standorten in Berlin, München, Frankfurt, Bremen und Düsseldorf und verfügen über insgesamt Zimmer. Im März 2008 folgt ein "Innside" in Düsseldorf mit 160 Zimmern. Drei weitere Hotels sind derzeit in Planung und sollen zwischen 2008 und 2010 in Berlin, Dresden und Wien entstehen. Mit den "Innside"-Hotels erhöht Sol Meliá ihr hiesiges Angebot bis März 2008 auf insgesamt Zimmer. Bislang ist die Gruppe in Deutschland mit elf Business-Hotels der Marke Tryp und seit einem Jahr mit dem vier Sterne Superior Meliá-Hotel in der Friedrichstraße in Berlin vertreten. Darüber hinaus besteht ein Joint-Venture mit Luxury Lifestyle Hotels, die in Deutschland vier Häuser betreiben. Die "Innside"-Hotels werden ab sofort in das Sol Meliá-Portfolio übernommen und zunächst unter dem Namen "Innside" weitergeführt. In Folge sollen diese Häuser den bestehenden Stadtmarken von Sol Meliá zugeordnet werden. Der Text steht auch unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: ftp://wp-publipress.dyndns.org/dataexchange/sol_melia Benutzername: Sol_Melia Passwort: 2006presseS Weitere Informationen: Sol Meliá Deutschland GmbH Petra Neeb Regional Director of Sales & Marketing Insterburger Straße 5 D Frankfurt Tel.: petra.neeb@solmelia.com Medienkontakt: W&P PUBLIPRESS GmbH Sabine von der Heyde Alte Landstraße D Ottobrunn Tel.: Fax: svdh@wp-publipress.de Sol Meliá Gruppe, Palma de Mallorca Laura del Amo Leiterin Kommunikation Tel / 64 comunicacion@solmelia.com Über Sol Meliá Die spanische Hotelgruppe Sol Meliá (Hauptverwaltung: Palma de Mallorca) wurde 1956 gegründet und betreibt heute weltweit mehr als 400 Hotels in 35 Ländern auf vier Kontinenten und ist somit die größte Resort-Hotelgruppe der Welt. Sol Meliá beschäftigt rund Mitar-beiter. Mit ihren City- und Resorthotels ist Sol Meliá führend in Spanien, Lateinamerika und in der Karibik. Im Sol Meliá-Portfolio sind Hotels und Resorts der Marken Meliá, ME by Meliá, Tryp, Sol, Paradisus, Sol Meliá Vacation Club sowie Luxury Life-style Hotels & Resorts. In Deutschland führt Sol Meliá derzeit elf Stadthotels der Marke "Tryp", ein "Meliã"-Hotel sowie acht im Oktober 2007 übernommene "Innside"-Hotels. Darüber hinaus besteht ein Joint-Venture mit Luxury Lifestyle Hotels, die in Deutschland vier Häuser betreiben. Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf November 2007 Nr. 6 11

12 ...ihre Druckerei... TASTOMAT D ruck GmbH TASTOMAT Druck GmbH Landhausstraße, Gewerbepark Eggersdorf Tel.: ( ) Fax: ( ) ( ) ISDN-Übertragung: Leonardo (MAC): / (Tag und Nacht erreichbar) Fritz (PC): / (Einschaltung nach Anruf) Internet: info@tastomat.de LONG-TIME-LINER das Dauer-Make-up für Augenbrauen, Lidstriche und Lippenkonturen Sie wollen Ihren Traum von bleibender Schönheit realisieren? dann sollten Sie sich ausschließlich in die Hände versierter Fachleute begeben. Die erfahrene Linergistin und staatlich anerkannte Kosmetikerin Tatjana Göritz, die schon im 10. Jahr in Saarmund selbständig ist, bietet neben kosmetischer Gesichtsbehandlungen, Pediküre, Maniküre, Fußreflexzonenmassage, Gesichtslymphdrainage und Aktiv-Sauerstoffbehandlung auch die LONG-TIME-LINER Conture Make-up-Methode an, die inzwischen weltweite Anerkennung für Pigmentierungen genießt. Zweck und Sinn dieser Methode ist immer nur die ehemals vorhandene Natürlichkeit zurück zu führen oder aber die vorhandene Natürlichkeit zu unterstreichen. Mit der LONG-TIME-LINER Conture Make-up-Methode wird für einige Jahre haltbares Make-up wie Augenbrauen, Lidstriche oder Lippenkonturen gezeichnet bzw. pigmentiert. Conture Make-up alles andere können Sie sich abschminken! 12 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf November 2007 Nr. 6

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l

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