Philipps-Universität Marburg Der Präsident
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- Edith Stieber
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1 Philipps-Universität Marburg Der Präsident Teil 1: sermittlung nach 5, 6 ArbSchG, 7 GefStoffV, 8 BioStoffV, 3 BetrSichV, 3 BildschirmArbV, 3 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Fachbereich: Mathematik und Informatik Interne Arbeitsplatzkennziffer: Bereich: Arbeitsgruppe oder Serviceeinheit AG-/oder Bereichsleiter/-in: Anzahl der Personen im Bereich: Übliche Arbeitszeit: ( X ) Uhr ( ) Uhr ( ) Uhr ( X ) Mo- Fr ( ) Sa ( ) So ( ) Diese sermittlung wurde sorgfältig durchgeführt. Marburg, den.. (Unterschrift der/ des Verantwortlichen, z.b. AG- oder Bereichsleitung) (Unterschrift der/des Sicherheitsreferent/-In oder der/des Beauftragten für Arbeitssicherheit) (Unterschrift sonstige Beteiligte)
2 Teil 2: Checkliste sfaktoren In dieser Checkliste werden die vermuteten en durch ankreuzen ausgewählt. Anhand dieser Auswahl wird die abschließende bzw. vertiefte Beurteilung am Arbeitsplatz durchgeführt und bedarf/ dokumentiert. 1.1 Unterweisung 1.2 Betriebsanweisung 1.3 Arbeitsabläufe 1. durch (Koordinierung) organisatorische Mängel 1.4 Erste-Hilfe-Systeme 1.5 Alarm- und Rettungsplan 1.6 Arbeitsschutz- 1.7 Arbeitsmedizinische organisation Vorsorge 2. Mechanische en 2.1 Ungeschützte bewegte Teile 2.4 Unkontrolliert bewegte Teile 2.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen 2.5 Prüfpflichtige Anlagen 3. Elektrische en 3.1 Lichtbögen 3.2 Gefährliche Körperströme 4. durch Stoffe 4.1 Gefahrstoffe 4.2 Hautbelastung 4.4 Bearbeitung Anlage 1 Umgang mit Gefahrstoffen notwendig 5. Biologische 5.1 Gezielte Tätigkeit 5.2 Nicht gezielte Tätigkeit 6.Brand- und Explosionsgefährdung 7. en durch spezielle physikalische Einwirkungen 8. /Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen 9. Physische Belastung/Arbeitsschwere 10. Wahrnehmung und Handhabbarkeit 11. Psychische Belastungen durch die Arbeit 12. durch Büro/Verwaltungs-/ und EDV-Arbeit 13. Sonstige en/belastungen 6.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase 6.4 Sonstige explosionsgefährliche Stoffe 7.1 Lärm 7.4 Hand-Arm- Schwingungen 7.7 Elektromagnetische Felder 7.10 Laser 8.1 Arbeitsräume 8.4 Klima 8.7 Enge Räume 9.1 Schwere dynamische Arbeit 10.1 Informationsaufnahme 11.1 Über- oder Unterforderung 11.4 Arbeitszeit 12.1 Tisch 12.4 Stuhl 13.1 Persönliche Schutzausrüstung 6.2 Explosionsfähige Atmosphäre 7.2 Ultraschall 7.5 Nichtionisierende Strahlung 7.8 Arbeiten in Unter- oder Überdruck 7.11 Bearbeitung Anlage 3 Umgang mit künstlicher optischer Strahlung 8.2 Verkehrswege /Fluchtwege 8.5 Sturz/Ausrutschen 8.8 Arbeiten am Wasser 9.2 Einseitige dynamische Arbeit bzw. Körperbewegung 10.2 Wahrnehmungsumfang 11.2 spielräume und Verantwortung 11.5 Alkohol- und Drogenmissbrauch 12.2 Hardware/Software 13.2 durch Tiere 2.3 Bewegte Transportmittel, Arbeitsmittel 2.6 Abweichung von bestimmungsgemäßem Benutzen von Arbeitsmitteln 3.3 nicht geprüfte elektrische Geräte 4.3 Belastung durch Gerüche 5.3 Bearbeitung Anlage 2 Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen notwendig 6.3 Sprengstoffe 7.3 Ganzkörperschwingungen 7.6 Ionisierende Strahlung 7.9 Kontakt mit heißen und kalten Medien 8.3 Beleuchtung 8.6 Blendung (fehlender Sonnenschutz) 8.9 Absturz 9.3 Gefährliche Arbeiten 10.3 Erschwerte Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln, Greifräumen 11.3 soziale Bedingungen 12.3 übrige Ergonomie 13.3 Pflanzen
3 Teil 3: Mängel und Defizite/bedarf Arbeitsgruppe/Arbeitsplatz: Raum-Nummer.: Seite: 1.1 durch nicht durchgeführte Unterweisungen bedarf - von Unterweisungen bei Neueinstellungen, sowie mind. 1 x jährlich. - Dokumentation der Unterweisungen mit Datum der Unterweisung, Unterweisungsthema, unterweisende Person - Ermitteln notwendiger Unterweisungsthemen. 1.7 Arbeitsmedizinische Vorsorge bedarf - 1x jährlich schriftlich das Angebot für Arbeitsmedizinische Vorsorge Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (alt: G37) an alle Mitarbeiter. - Hinweis in jeder Unterweisung (mündlich) bzgl. der Arbeitsmedizinischen Vorsorge. - Erläutern des Themas Wunschvorsorge im Rahmen der Unterweisung. 3.3 durch nicht geprüfte elektrische Geräte bedarf gemäß dem vorgegebenen Turnus [Handbuch für AS und Umweltschutz] - Prüfung der elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel und der anleitung in Handbuch für Arbeitssicherheit (AS) und Umweltschutz durch Herrn Emrich (EuP). - Sichtprüfung der elektrischen Betriebsmittel durch Nutzer. - Unterweisung im Umgang mit den elektrischen Betriebsmitteln. - Hinweis auf die Brandschutzordnung der Universität. Unterweisung der Inhalte. - Keine Verwendung von aneinandergereihten Mehrfachsteckdosen. Dahingehende
4 Unterweisung der Mitarbeiter. 6.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase bedarf - Unterweisen und Befolgen der Brandschutzordnung der Universität. - Ständig unnötige Gegenstände (Brandlasten wie Papiere, Kartons) aussortieren und somit Brandlasten minimieren. - Elektrogeräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher usw. müssen mit einer feuerfesten Unterlage versehen werden und einen Mindestabstand zu brennbaren Stoffen von ca. 1 m haben. - Netzstecker bei Nichtgebrauch ziehen. - Brandlasten in den Fluren vermeiden. - Keine Nachrüstfilter an den Druckern anbringen, da Gefahr einer Überhitzung und Brandgefährdung besteht. 8.1 Arbeitsräume: fehlender Raumbedarf, fehlende Bewegungsflächen und daraus resultierend Fehlhaltungen fortlaufend - Beachten der Hinweise zum Raumbedarf (ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen ). U.a. mind. 60 cm Verkehrswegbreite zu persönlichem Arbeitsplatz, Bewegungsfläche mindestens 1,50 m 2 betragen.
5 8.2 durch verstellte Verkehrs- und Fluchtwege, Stolperstellen. 8.4 Klima (zu warm, zu kalt, zu hohe Luftfeuchtigkeit, Feuchtigkeit im Gemäuer/Schimmelbildung) bedarf nein - Regelmäßige Reinigung. - Aufräumen nach Arbeitstätigkeiten. - Aussortieren nicht benötigter Geräte oder Gegenstände/Kartons. - Verkehrswege freihalten. - Kabel geordnet verlegen. - Unebenheiten aus Verkehrswegen beseitigen. - Bei Bedarf kann eine Messung der Temperatur und der Luftfeuchtigkeit erfolgen. - Bei Bedarf/Verdacht kann eine Messung der Schimmelbelastung erfolgen. 8.6 Blendung Ja fortlaufend - Aufstellung Bildschirm mit paralleler Blickrichtung zu Fenster - Beachten der richtigen Anordnung der Beleuchtungseinrichtung zum Bildschirm 8.9 durch Absturz von z.b. Leitern und Tritten bedarf [1x jährlich] - Regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte durch eine befähigte Person erfolgt (Herr Emrich). - Verwendung geeigneter Aufstiege wie z. B. Leitern oder Tritte (Hinweis im Rahmen von Unterweisungen darauf).
6 12 Nicht ergonomische Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes (z.b. Tisch zu klein oder in der Höhe ungeeignet für den jeweiligen Nutzer, ungenügende Beinfreiheit; Stuhl defekt oder nicht ergonomisch einstellbar; nicht geeignete Hardware wie Bildschirm zu klein, spiegelnd, zwei Bildschirme ungünstig aufgestellt; Software nicht geeignet) Teilweise bedarf - Darauf achten, dass der Bürotisch an die Körpergröße des jeweiligen Nutzers angepasst ist (ggf. Fußstützen zur Verfügung stellen oder Tisch standsicher auf Klötzchen stellen. - Beratung zur Ergonomie am Arbeitsplatz anbieten. - Regelmäßig das Merkblatt zur Ergonomie am Arbeitsplatz verschicken. - Defekte Stühle austauschen. - Mitarbeiter darauf hinweisen, die Stühle personenbezogen einzustellen, auch auf Bedienungsanleitung hinweisen (nicht wegwerfen). - Darauf achten, dass die Rollen des Stuhls entsprechende dem jeweiligen Bodenbelag ausgewählt sind. - auf genügend Beinfreiheit bei den zur Verfügung gestellten Tischen achten. - Ggf. zur Verfügung stellen von höhenverstellbaren Tischen (mit Stehfunktion) bei krankheitsbedingten Beschwerden (hinzuziehen von Betriebsarzt), ggf. auch durch Mitarbeiter über Rentenversicherung. - Zur Verfügung stellen von nicht spiegelnden Bildschirmen. - Bei Verwendung zweier Bildschirme sollten zwei in Größe, Darstellung gleiche Bildschirme zur Verfügung gestellt werden (im Halbrund aufstellen).
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