Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Pressekonferenz Die Zukunft der Altersvorsorge

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1 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Pressekonferenz Die Zukunft der Altersvorsorge Vorstellung der Studie von HRI und Prognos am 15. April 2014

2 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Pressekonferenz Die Zukunft der Altersvorsorge Vorstellung der Studie von HRI und Prognos am 15. April 2014 Dr. Alexander Erdland

3 Die Zukunft der Altersvorsorge Vor dem Hintergrund von Bevölkerungsalterung und Kapitalmarktentwicklung Autoren: Handelsblatt RESEARCH INSTITUTE Prof. Dr. Dr. h. c. Bert Rürup Dennis Huchzermeier PROGNOS Dr. Michael Böhmer Dr. Oliver Ehrentraut

4 Veränderung des Altenquotienten: 20 bis unter 65-Jährige zu den über 65-Jährigen in Prozent koord. Bvb. 1994: 48,8 12. koord. Bvb. 2009: 63,1 11. koord. Bvb. 2006: 60,1 10. koord. Bvb. 2003: 54, * Sternchentexte werden in 8 Pt gesetzt Seite 4

5 43 38 Beitragssatzobergrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung 40% Status quo 1987/ * Sternchentexte werden in 8 Pt gesetzt. 27% RRG % WachstumsförderungsG % RRG % AVmEG, RV-NachhaltigkeitsG, RV-AltersgrenzenanpassungsG Seite 5

6 Alterssicherung: Absicherungsniveau vor Steuern Prognose bis Mit kapitalgedeckten Ergänzungssystemen (Riester) 54,4 % 50 In Prozent Umlagesystem 43,7 % Jahr Seite 6

7 Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente Demografieorientierte Dynamisierung des Rehadeckels Die Mütterrente Die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren (inkl. Zeiten der Arbeitslosigkeit) Seite 7

8 Seite 8

9 Seite 9

10 Seite 10

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14 Seite 14

15 Was zu unterlassen ist (I) Rückabwicklung der Reformen der Jahre 2001, 2004 und 2007 Bei einer Rückabwicklung dieser Reformen würde nach den Berechnungen in der Studie der Beitragssatz im Jahr 2050 bei etwa 30 Prozent liegen. Aufgrund der gesetzlich festgelegten Kopplung des allgemeinen Bundeszuschusses an den Beitragssatz müssten mit einem steigendem Beitragssatz auch die Steuerzuschüsse weiter angehoben werden. Gegenwärtig bedeutet eine Erhöhung des Beitragssatzes um einen Prozentpunkt eine Erhöhung des allgemeinen Bundeszuschusses um 1,85 Milliarden Euro. Seite 15

16 Was zu unterlassen ist (II) Stopp des Ausbaus der kapitalgedeckten Vorsorge Die Argumente gegen den Ausbau lauten: das Wirtschaftswachstum würde beeinträchtigt, die Absicherung für Beschäftigte würde teurer und unsicherer. Diese Argumentation ist wenig stichhaltig und wurde in der Studie widerlegt. Seite 16

17 Was zu unterlassen ist (III) Arbeitgeberfinanzierte Zusatzvorsorge innerhalb der GRV Vordergründiger Charme: Die Aufstockung ist nicht mit zusätzlichen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten für die Beschäftigten verbunden. Für die Arbeitgeber entfallen Verwaltungs- und Haftungskosten. Die heute erworbenen Ansprüche müssen aber in der Zukunft bedient werden und zwar unabhängig davon, ob in der Zukunft die erforderlichen freiwilligen Zusatzbeiträge entrichtet werden. Daher erwächst aus der Freiwilligkeit der Zusatzbeiträge ein zusätzliches Nachhaltigkeitsrisiko für das zukünftige Beitragsaufkommen der GRV. Seite 17

18 Was im Bereich der GRV getan werden sollte Einbeziehung der bislang in keinem obligatorischem System der Alterssicherung abgesicherten Selbstständigen Die Einbeziehung sollte allerdings nur stattfinden, wenn: die Betroffenen ein bestimmtes Alter nicht überschritten haben und bisher keine eigene Altersvorsorge aufgebaut haben. Kein Übergang zu einer alle Erwerbstätigen umfassenden gesetzlichen Rentenversicherung. Seite 18

19 Die Lebensleistungsrente Nicht Bestandteil des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes aber geplant. Die Unterschiede bei den Arbeitseinkommen haben zugenommen (z. B. durch Teilzeitbeschäftigung). Eine Beschäftigung im Niedriglohnsektor kann dazu führen, dass ein Versicherter, trotz Vollzeitbeschäftigung, im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Die Lebensleistungsrente ist aber keine entscheidende Antwort gegen ein erwartetes Ansteigen von Altersarmut (vgl. Abb. 21 der Studie). Sie kann aber, durch die geplante Aufstockung der Renten, die Legitimation und Attraktivität der Rentenversicherung erhöhen. In 27 von 34 OECD-Staaten werden die Renten in ähnlicher Weise festgesetzt. Etwaige Verzerrungen von Entscheidungen durch diese Umverteilungsmaßnahme werden dabei in Kauf genommen. Seite 19 Daher ist das Konzept der Lebensleistungsrente zu begrüßen, sofern sie aus Steuermitteln finanziert wird!

20 Seite 20 * Sternchentexte werden in 8 Pt gesetzt.

21 Was im Bereich der kapitalgedeckten Versorgung getan werden sollte (I) Verbesserung der Transparenz Schaffung einer alle Säulen der Altersvorsorge umschließenden Renteninformation. Existierende Versorgungslücken können leichter identifiziert werden. Anpassung der Förderhöchstbeträge im Rahmen der Riester-Förderung Der Höchstbetrag der förderfähigen Sparsumme von Riester-Produkten liegt seit dem Jahr 2002 konstant bei jährlich 2100 Euro und der reale Wert der Zulagen ist durch Geldentwertung und Lohnerhöhungen der Vergangenheit um etwa ein Drittel gesunken. Der Förderhöchstbetrag sollte, wie es bei der Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG der Fall ist, dynamisch angepasst werden. Seite 21

22 Was im Bereich der kapitalgedeckten Versorgung getan werden sollte (II) Ausweitung der kollektiven kapitalgedeckten Altersversorgung Kollektive Systeme der bav sind in der Regel günstiger als individuelle Systeme. Empfehlungen zur Erhöhung des Verbreitungsgrades der bav: Eingesparte Beitragsanteile zur Sozialversicherung der Arbeitgeber sollten für die Versorgung ihrer Arbeitnehmer verwenden werden. In allen Arbeitsverträgen sollte eine automatische Entgeltumwandlung vorgesehen werden, der die Beschäftigten individuell widersprechen können (Opting-out-Klausel). Die Opting-out-Klausel hat den Vorteil, dass die Möglichkeit einer präferenzorientierten Altersvorsorgewahl für die Arbeitnehmer bestehen bleibt. Erste Ergebnisse aus dem Ausland bestätigen den Erfolg solcher Opting-out-Regelungen. Seite 22

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