Reform Altersvorsorge 2020

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1 Dachorganisation der Schweizer KMU Organisation faîtière des PME suisses Organizzazione mantello delle PMI svizzere Umbrella organization of Swiss SME Pressekonferenz: Alternativmodell zur bundesrätlichen Revision der Altersvorsorge 2020 Positionspapier Reform Altersvorsorge 2020 I. Forderungen des sgv Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, die Nummer 1 der Schweizer KMU-Wirtschaft, vertritt 250 Verbände und gegen 300'000 Unternehmen. Im Interesse der Schweizer KMU setzt sich der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft für optimale wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen sowie für ein unternehmensfreundliches Umfeld ein. Vor diesem Hintergrund verlangt der sgv dass der Bundesrat seine im Juni 2013 vorgestellten Eckwerte zur Reform Altersvorsorge 2020 zurückzieht und von Grund auf neu konzipiert; dass auf jegliche Zusatzfinanzierungen zur Sicherung der Altersvorsorge verzichtet wird und dass die Altersvorsorge mittels variabler Erhöhung des Rentenalters im Sinne der Motion de Courten ( ) sichergestellt wird. II. Ausgangslage Am 21. Juni 2013 präsentierte Sozialminister Alain Berset seine Eckwerte zur Reform der Altersvorsorge. Aus seiner Sicht soll es sich hierbei um eine ausgewogene Reform handeln. Analysiert man die Unterlagen genauer, kommt man aber rasch zum Schluss, dass von Ausgewogenheit keine Rede sein kann. Gemäss den vorgestellten Eckwerten soll unsere Altersvorsorge praktisch ausschliesslich über Mehreinnahmen gesichert werden. Die vorgeschlagenen Leistungskorrekturen fallen bescheiden aus und sollen zu mindestens einem Drittel gleich wieder für neue Leistungsversprechen eingesetzt werden. Konkret hätte die Mitte Juni 2013 vorgestellte Reform folgende finanziellen Konsequenzen: Leistungskorrekturen (Einsparungen I Leistungsausbau): Erhöhung des Frauenrentenalters Anpassungen bei den Witwen- und Waisenrenten Soziale Abfederungen bei Frühpensionierungen (je nach Variante) Neuregelung des Rentenvorbezugs (netto) Rentenverbesserungen durch Beitragszahlungen im Rentenalter Weitere angetönte Ausbauwünsche Nettoeinsparungen gemäss Variante 1 beim abgefederten Vorbezug Nettoeinsparungen gemäss Variante 2 beim abgefederten Vorbezug Mehreinnahmen: Proportionale Erhöhung der Mehrwertsteuer um 2% (gestaffelt) Langfristige BVG-Ausgleichsmassnahmen BVG-Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration Aufhebung des Freibetrags bei erwerbstätigen Rentnern Beitragsmassnahmen bei den Selbständigerwerbenden Zusätzliche Beitragseinnahmen wegen Frauenrentenalter 65-1'060 Mio Mio. 380 Mio. bzw. 520 Mio. 70 Mio. 90 Mio. noch ohne Kostenangabe max Mio. max Mio. cirka 6'000 Mio. 2'400 Mio. 400 Mio. 410 Mio. 280 Mio. 50 Mio. Schweizerischer Gewerbeverband Union suisse des arts et métiers Unione svizzera delle arti e mestieri Schwarztorstrasse 26, Postfach, 3001 Bern Telefon , Fax info@sgv-usam.ch

2 1% Lohnbeitragserhöhung als Bestandteil der Interventionsklausel mind. 3'000 Mio. Total Mehreinnahmen ohne Aktivierung der Interventionsklausel Total Mehreinnahmen bei Aktivierung der Interventionsklausel cirka 9'500 Mio. cirka 12'500 Mio. Mehreinnahmen von rund 9,5 Milliarden Franken stünden damit Nettoeinsparungen von deutlich unter einer Milliarde Franken gegenüber. Da in den veröffentlichten Eckwerten auf weitere wünschbare Leistungsausbauten hingewiesen wird, deren Mehrkosten noch nicht in die Berechnungen eingeflossen sind, ist davon auszugehen, dass sich das krasse Missverhältnis zwischen Mehreinnahmen und Leistungskorrekturen im weiteren Verlauf der Arbeiten noch zusätzlich verschlechtern wird. Über der Vorlage schwebt zudem das Damoklesschwert einer Interventionsklausel, die auch primär einnahmeseitig ansetzen würde. Fiele der Deckungsgrad des AHV-Fonds unter 70 Prozent einer Jahresausgabe, erhielte der Bundesrat die Kompetenz, die Lohnbeiträge zugunsten der AHV um bis zu einem ganzen Lohnprozent anzuheben. Damit würden zusätzliche Mehreinnahmen von deutlich über 3 Milliarden Franken generiert. Der Preis der Reformvorlage würde sich somit auf 12,5 Milliarden Franken erhöhen. III. Positionen des sgv Eine finanzielle Mehrbelastung der Betriebe, der Erwerbstätigen, der Steuerzahler und der Konsumenten im Umfang von bis zu 12,5 Milliarden Franken pro Jahr allein zur Sicherung der Altersvorsorge würde der Wirtschaft enorm schaden. Die Kaufkraft der privaten Haushalte würde erheblich geschwächt, der Konsum spürbar gedrosselt. Den Betrieben würden Mittel entzogen, die sie dringend für Investitionen in die Zukunft benötigen. Die Solidarität unter den Generationen würde massiv überstrapaziert. Für den sgv stellen die Vorschläge des Bundesrats zur Reform der Altersvorsorge eine reine Provokation dar, die es kategorisch zurückzuweisen gilt. Der Bundesrat tut gut daran, die Reform der Altersvorsorge von Grund auf neu zu konzipieren, da der unter der Ägide von Sozialminister Berset ausgearbeitete Ansatz spätestens an der Urne kläglich scheitern wird. Zu den wichtigsten Inhalten der Eckwerte der Reform der Altersvorsorge 2020 nimmt der sgv wie folgt Stellung: Bundesrätliche Reformvorschläge, die der sgv ausdrücklich begrüsst: - Geschlechtsneutrales Rentenalter: Angesichts der deutlich höheren Lebenserwartung der Frauen und den sich abzeichnenden Finanzierungslücken in der Altersvorsorge ist es naheliegend, das Rentenalter der Frauen endlich an jenes der Männer anzugleichen. Unverständlich ist aus Sicht des sgv aber, dass rund die Hälfte der erzielten Einsparungen gleich wieder für neue Leistungsversprechen ausgegeben werden soll. - Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes: Angesichts der ungebremst steigenden Lebenserwartung und den düsteren Perspektiven an den Anlagemärkten ist eine deutliche Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes aus sgv-sicht unumgänglich. Die vorgeschlagene Senkung auf 6,0 Prozent und die Etappierung der Anpassung in vier Teilschritte kann vom sgv unterstützt werden. - Anpassungen bei den Witwen- und Waisenrenten: Witwen, die keine Kinder zu betreuen haben, ist es zuzumuten, dass sie für ihren Lebensunterhalt selber aufkommen. Bundesrätliche Reformvorschläge, die der sgv zurückweist: - Mehrwertsteuererhöhung von 2 Prozent: Mit der vom Bundesrat ins Auge gefassten Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 2 Prozent würde die Kaufkraft der privaten Haushalte um jährlich rund 6 Milliarden Franken geschmälert, was in vielen Branchen Umsatzeinbussen und insgesamt eine deutliche Schwächung der Wirtschaft zur Folge hätte. 2/5

3 - Erhöhung des AHV-Beitragssatzes für Selbständigerwerbende und Verzicht auf die sinkende Beitragsskala: Der AHV-Beitragssatz der Selbständigerwerbenden wird heute auf Basis des Bruttolohns berechnet, weshalb der tiefere Beitragssatz von 7,8 Prozent gerechtfertigt ist (der Beitragssatz der Arbeitnehmenden von 8,4 Prozent ist höher, weil er auf dem tieferen Nettolohn geltend gemacht wird). Eine Angleichung der Beitragssätze hätte eine klare Benachteiligung der Selbständigerwerbenden zur Folge und müsste von sgv vehement bekämpft werden. - Aufhebung des Freibetrags für Rentner: Mit der vorgeschlagenen Streichung des heutigen Freibetrags würde ein nicht unwesentlicher Anreiz zum Fortsetzen der Erwerbstätigkeit nach dem ordentlichen Rentenalter gekappt, was aus Sicht des sgv unsinnig wäre. - Interventionsmechanismus mit automatischen Lohnbeitragserhöhungen: Der vom Bundesrat vorgeschlagene Interventionsmechanismus sieht vor, dass die Lohnbeiträge um bis zu einem Prozent erhöht werden müssen, falls der Deckungsgrad des AHV-Fonds unter 70 Prozent fällt. Dies hätte für die Betriebe und die Erwerbstätigen eine zusätzliche jährliche Mehrbelastung von über 3 Milliarden Franken zur Folge. - Verringerung der finanziellen Beteiligung des Bundes an den AHV-Ausgaben: Die vorgeschlagene Verringerung der finanziellen Mitbeteiligung des Bundes an den AHV-Ausgaben (der Bund finanziert heute 19,55 Prozent der AHV-Ausgaben) hätte spürbare Mindereinnahmen zur Folge (550 Millionen Franken im Jahre 2030), für die die Betriebe, Erwerbstätigen oder Steuerzahler einspringen müssten. Negativ wäre auch, dass das Interesse des Bundes an einer massvollen Entwicklung der AHV-Ausgaben spürbar verringert würde. - Weigerung des Bundesrats, das Rentenalter den finanziellen Bedürfnissen der AHV entsprechend anzupassen: Der Bundesrat weigert sich, eine Erhöhung des Rentenalters in Betracht zu ziehen, weil seiner Ansicht nach der Arbeitsmarkt gegenwärtig nicht bereit ist, eine grössere Zahl älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzunehmen. Dem gilt es klar zu widersprechen. Die starke Zuwanderung der letzten Jahre und der in vielen Branchen zu beklagende Fachkräftemangel zeigen deutlich, dass es in der Schweiz mehr als genug Arbeit gibt, um es den Erwerbstätigen zu ermöglichen, länger im Erwerbsprozess zu verweilen. Dass dem so ist, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass 35 Prozent der Erwerbstätigen bereits heute über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig sind. Zudem liegt die Arbeitslosenquote der Altersklasse 60+ mit 2,4 Prozent (Stand Juni 2013) deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt von 2,9 Prozent. Aus Sicht des sgv ist deshalb jede Reform der Altersvorsorge dezidiert abzulehnen, die die fehlende Finanzierungslücke nicht primär mittels einer stufenweisen Erhöhung des Rentenalters schliesst. - Langfristige Ausgleichsmassnahmen im BVG-Bereich zum Erhalt des Leistungsniveaus: Die drei vom Bundesrat vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen (Neuregelung des Koordinationsabzugs, Anpassungen bei den Altersgutschriften, Vorziehen des Alterssparprozesses) hätten jährliche Mehrkosten von 2,4 Milliarden Franken zur Folge, was weder den Betrieben noch den Erwerbstätigen zugemutet werden kann. Aus Sicht des sgv drängt sich auch zur Abfederung der Auswirkungen einer Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes eine möglichst rasche Anpassung des Rentenalters auf. - Ausgleichsmassnahmen im BVG-Bereich für die Übergangsgeneration: Die verursachten Mehrkosen für die Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Übergangsgeneration würden sich im langjährigen Durchschnitt auf 400 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Die Massnahme ist auch abzulehnen, weil unberücksichtigt bleibt, dass die betroffenen Versicherten ihr einst anvisiertes Leistungsziel gemäss goldener Regel (Verzinsung der Altersguthaben sollte dem 3/5

4 Nominallohnwachstum entsprechen) relativ deutlich überschiessen, so dass ihre effektiven Einbussen (gemessen am einstigen Leistungsziel) deutlich geringer ausfallen. - Soziale Abfederungen bei Frühpensionierungen ausgewählter Personengruppen: Vorgeschlagen wird, dass jährlich rund eine halbe Milliarde Franken eingesetzt werden soll, um Frühpensionierungen bestimmter Personengruppen zu fördern. Diese Mehrausgaben sind angesichts der eklatanten Finanzierungslücken entschieden abzulehnen. Höchst fadenscheinig ist auch die Begründung, mit der der Bundesrat diese neuen Leistungsversprechen begründen will. Die Massnahme soll seiner Meinung nach schwergewichtig Personen mit tieferer Lebenserwartung zugute kommen. Drei Viertel der Begünstigten wären allerdings gemäss Aussagen des Bundesrats Frauen, die bekanntlich eine deutlich höhere Lebenserwartung haben. - Einführung von Teilrenten: Neu sollen Teilrenten eingeführt werden, wobei die Versicherten den Rententeil frei wählen können sollen. Dies hätte insbesondere dann, wenn der gewünschte Rententeil periodisch verändert wird, eine Verkomplizierung und Verteuerung des Vollzugs zur Folge und ist deshalb abzulehnen. Den meisten Versicherten wird es problemlos möglich sein, mit Mitteln aus der dritten Säule oder privaten Ersparnissen temporäre Einkommensausfälle zu kompensieren. - Senkung der Eintrittsschwelle ins BVG: Eine Senkung der Eintrittsschwelle hätte einerseits eine Verteuerung von Teilzeitlohnverhältnissen zur Folge und könnte bewirken, dass solche Stellen nicht mehr im heutigen Umfang angeboten werden. Andererseits würden in grossem Stil neu Versicherte ins BVG aufgenommen, deren Verwaltungskosten höher wären als ihr jährlicher Sparbeitrag. - Ausweitung der BVG-Versicherung für Arbeitslose: Es wird vorgeschlagen, dass Arbeitslose nicht mehr nur gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert sein sollen, sondern dass während der Zeit der Arbeitslosigkeit auch ihr Alterskapital weiter aufgebaut wird. Dies ist einerseits wegen den damit verbundenen Kostenfolgen für die nach wie vor hoch verschuldete Arbeitslosenversicherung (diese müssten den Arbeitgeberteil der Altersgutschriften übernehmen) abzulehnen. Andererseits ist davon auszugehen, dass es sich die wenigsten Arbeitslosen leisten könnten, höhere Abzüge auf ihren Taggeldern hinzunehmen. Durch Arbeitslosigkeit aufgetretene Lücken im Sparprozess können mit späteren Einkäufen kompensiert werden. - Erhöhung des frühestmöglichen BVG-Rücktrittalters auf 62 Jahre: Das BVG erlaubt es heute den Versicherten, sich mittels freiwilliger Einkäufe eine vorzeitige Pensionierung (frühestens ab dem 58. Altersjahr) zu finanzieren. Dieser liberale Ansatz, der auf die Karte Eigenverantwortung setzt und Frühpensionierungen ohne staatliche Unterstützung und ohne finanzielle Mitbeteiligung der Betriebe ermöglicht, soll ohne Not eingeschränkt werden, indem die frühestmögliche Grenze auf 62 Jahre erhöht wird. IV. Reformvorschlag des sgv Der sgv verlangt, dass in der AHV im Sinne einer Schuldenbremse ein Mechanismus eingebaut wird, mit dem das Rentenalter automatisch den finanziellen Möglichkeiten der AHV entsprechend angepasst wird. Hierzu wird ein Zielband festgelegt, innerhalb dessen sich die Kapitalreserven der AHV inskünftig einzupendeln haben. Sinnvollerweise liegt dieses Zielband im Bereich von 70 bis 80 Prozent einer Jahresausgabe. Der Bundesrat hat dann jährlich einmal zu überprüfen, ob sich die Fondsreserven der AHV gemäss seinen Finanzprognosen weiterhin innerhalb dieses Zielbands bewegen. Droht ein Unterschreiten des unteren Grenzbereichs, muss das Rentenalter in Monatsschritten nach oben angepasst werden. Möglich ist aber auch, dass das ordentliche Rücktrittsalter im Falle sich 4/5

5 günstig entwickelnden AHV-Finanzen während längerer Zeit stabil bleibt oder gar gesenkt werden kann. Damit sich sowohl die Versicherten als auch die Betriebe mit ausreichend grosser Vorlaufzeit auf das definitiv gültige Pensionierungszeitalter einstellen können, sind die jeweiligen Anpassungsschritte zwei Jahre im Voraus festzulegen, was angesichts der hohen Zuverlässigkeit der mittelfristigen Finanzierungsperspektiven der AHV problemlos möglich ist. Um auf mittlere Frist zu einem geschlechtsneutralen Pensionierungsalter zu gelangen, ist das Rentenalter der Frauen bei jedem Anpassungsschritt um mindestens einen Monat an jenes der Männer anzunähern, bis die heutige Differenz ganz beseitigt ist. Das vom sgv vorgeschlagene Modell zur bedarfsrechten, stufenweisen Anpassung des Rentenalters entspricht weitgehend den Forderungen der Motion de Courten ( ), die am 20. Juni 2013 eingereicht wurde. V. Fazit Mit seinen am 21. Juni 2013 vorgestellten Eckwerten zur Reform der Altersvorsorge 2020 setzt der Bundesrat zur finanziellen Absicherung der AHV und der beruflichen Vorsorge praktisch ausschliesslich auf die Karte Mehreinnahmen. Nettoeinsparungen von unter einer Milliarde Franken sollen Mehreinnahmen von 9,5 Milliarden Franken gegenübergestellt werden. Darüber soll das Damoklesschwert einer Interventionsklausel mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um bis zu einem ganzen Prozent gehängt werden, so dass sich die Mehrkosten rasch auf 12,5 Milliarden Franken erhöhen könnten. Aus Sicht des sgv ist ein solches Reformpaket schlicht inakzeptabel, da es der Wirtschaft grossen Schaden zuführen würde. Die Generationensolidarität würde massiv überstrapaziert, was mit dazu beitragen würde, dass eine derart unausgewogene Vorlage spätestens an der Urne kläglich scheitern würde. Die bisher vom Departement Berset erarbeiteten Grundlagen sind derart einseitig ausgestaltet, dass sie vom sgv nicht als ernst zu nehmende Diskussionsgrundlage betrachtet werden können. Um rechtzeitig einen erneuten Scherbenhaufen verhindern zu können, fordert der sgv den Bundesrat auf, das sich in Vorbereitung befindende Projekt zurückzuziehen und von Grund auf neu zu konzipieren. Als Grundlage für die Neuauflage der Reform der Altersvorsorge ist die im Juni 2013 eingereichte Motion de Courten heranzuziehen, die aufzeigt, dass sich die AHV und die berufliche Vorsorge auch ohne massive Steuer- und Beitragserhöhungen finanziell absichern lassen. Bern, 17. Oktober 2013 Dossierverantwortlicher Kurt Gfeller, Vizedirektor Telefon , 5/5

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