Arbeitsgruppe 7. Leitungsfragen in der Betreuungsbehörde, Organisation der Aufgaben, Struktur von Betreuungsbehörden und Vernetzung

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1 22. Jahrestagung der Betreuungsbehörden vm bis Arbeitsgruppe 7 Leitungsfragen in der Betreuungsbehörde, Organisatin der Aufgaben, Struktur vn Betreuungsbehörden und Vernetzung THESENPAPIER AG 7, HOLGER MARX

2 Aufgaben als Leitung fachliche und/der rganisatrische und/der persnelle Steuerungsmöglichkeiten und -verantwrtung.

3 Strukturfragen I Zurdnung der BtB in der Verwaltung (Gesundheit, Sziales, Jugend, Snstiges der eigenständig) Besndere Vrgaben der Verwaltungsleitung? Reginale Rahmenbedingungen (Bundesland, Ausführungsgesetz, Stadt, Stadtstaat, Landkreis, Verrtung, Aufgaben und Befugnisse der üöbtb) Größe BtB, Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MA) Persnalbemessung, Ermittlung Persnalbedarf, Qualifikatin(en) der MA Statistik und Cntrlling (Dkumentatin!!!) Auswertung, Regelungen der Zuständigkeit (örtlich, sachlich)

4 Strukturfragen II Sachliche Ausstattung und Rahmenbedingungen Bürräume, Außenstellen/Außensprechstunden, Sprechzeiten, Termine Hardware (PC, Scanner, Mbiltelefne, etc.), EDV, Fachprgramme, DMS Dienstreisen, Dienstwagen, Außendienste, Hausbesuche Sicherheit der MA, Sicherheitsknzept

5 Aufgabenwahrnehmung der BtB I Welche Aufgaben werden wahrgenmmen? Szialberichte, Szialgutachten, Stellungnahmen gegenüber AG Anregung vn Betreuungen, Vermeidung vn Betreuungen Beratung, Begleitung und Unterstützung vn Berufsbetreuer/innen (auch Gewinnung, z.t. Frtbildung) Ehrenamtlichen Betreuer/innen und Bevllmächtigten (z.t. auch Gewinnung) Betreuten/Betrffenen

6 Aufgabenwahrnehmung der BtB II Welche Aufgaben werden wahrgenmmen? Beratung und Infrmatin zu vrsrgenden Verfügungen Beglaubigungen Unterbringungen Führen vn (Behörden)Betreuungen Unterstützung und Förderung vn BtV Netzwerkarbeit, Durchführung vn Frtbildungen und Veranstaltungen Verwaltungsarbeit (Erfassung, Statistik, Dkumentatin, Auswertungen, ) u. V. m. (???)

7 Aufgabenwahrnehmung der BtB III Welche Aufgaben werden extern delegiert? Ist die Aufgabenwahrnehmung vllständig möglich? Einheitliche Aufgabenwahrnehmung der Spezialisierung (macht jede/r MA alles?)

8 Organisatrisches I Entwicklung vn Standards ODER Leitlinien (Handlungsrichtlinien)? Verabredungen (intern, extern) verschriftlichen (Vereinbarungen mit AGs, BtVs, SpDie, ) Merkblätter, Checklisten und Infs (SVE, UB, Beglaubigung), intern/extern Einarbeitungsknzept für neue MA Datenschutz

9 Organisatrisches II Erhalt vn Infs und Kenntnisnahme vn aktuellen Entwicklungen Frtbildungen, Veranstaltungen Fachliteratur, Zeitschriften, Gesetzessammlungen, Empfehlungen (KSV, BAGüS) Internet, Mailingliste/n (Betreuungsrecht, BtR-Behörde) Vernetzung (Teilnahme an interkmm. Austausch, Wissenstransfer zwischen BtB, Teilnahme an AGs reginal/überreginal, )

10 Organisatrisches III Wissenstransfer innerhalb der BtB Dienstbesprechungen, Teambesprechungen Mitteilungen durch Leitung, Ansprechpartner sein Weitergabe durch Multiplikatren (Frtbildungs-, AG-Teilnehmer) Rundschreiben, Umläufe

11 Organisatrisches IV Definitin und Abgrenzung der Befugnisse Wie eigenständig könne MA arbeiten? Wer übernimmt welche Aufgaben? Wann kann, darf, muss die Leitung beteiligt werden/sich beteiligen (transparente Vereinbarung!) Wie gut sind Leitungsaufgaben definiert und kmmuniziert? Delegatin

12 Organisatrisches V Srgfältige Dkumentatin der wahrgenmmenen Aufgaben und Tätigkeiten Statistik, Cntrlling Ermittlung vn Fallzahlen und Bedarfen Knfliktbewältigung 1: Sinnhaftigkeit der Dkumentatin! Knfliktbewältigung 2: Welche Aufgaben werden wahrgenmmen? Möglichkeit der Belege gegenüber Verwaltungsleitung Eigene Organisatinsuntersuchungen zur Feststellung vn Messzahlen? Rückgriff auf Hinweise und Empfehlungen der BAGüS

13 Was sllte Leitung besnders beachten? Thesen: Auch unverrückbar scheinende rganisatrische Rahmenbedingungen können manchmal dch geändert werden (steter Trpfen )! Nur eine möglichst umfassende Arbeitsdkumentatin liefert belastbares Material für eine sachgerechte Persnalbemessung! Wissenstransfer, Leitlinien und verbindliche transparente Absprachen sind unverzichtbar! Leitung funktiniert nur in einem ausgewgenen Verhältnis zwischen Kntrlle der MA und deren Möglichkeit zur vllständig eigenverantwrtlichen Ausübung der Aufgaben!

14 Vernetzung I Ist Vraussetzung für die Wahrnehmungen der Steuerungsmöglichkeiten der BtB Betreuungsverfahren Betreuungslandschaft, Regelung der Kperatin (Austausch, Eischaltung) der Netzwerkpartner Öffentlichkeitswahrnehmung vn Betreuung

15 Vernetzung II Interne Netzwerkpartner der BtB SpDie (z.t.), Gesundheitsamt (z.t.), Szialamt, Jugendamt, Eingliederungshilfe, Statistik, Jb-Center (z.t.), Ordnungsamt, Unterbringungsbehörde, Psychiatriekrdinatin, Senirenbeauftragte, Behindertenbeauftragte, Bürgerbür, Externe Netzwerkpartner der BtB Andere BtB (reginal/überreginal auch üöbtb), Amtsgerichte, BtV, SpDie (z.t.), Berufsbetreuer/innen, ea Betreuer/innen, Pflegestützpunkte, Schludnerberatungsstellen, Szialberatung, reginale Arbeitskreise (AK Gemeindepsychiatrie, AK Altenhilfe), Krankenhäuser (insbes. Szialdienste), niedergelassene (Fach)Ärzte/innen, Jb-Center (z.t.), Gesundheitsamt (z.t.), pflichtversrgende Psychiatrie, Plizei, Kümmerer und Helfer (Behördenltsen, Beratungsstellen, Kirchen, Selbsthilfegruppen, ),

16 Vernetzung III Wie geht das? Eigene Arbeitsgemeinschaften der örtlichen BtB (z.t. Landesgesetzliche Regelungen) Beteiligung an anderen Arbeitsgemeinschaften/Arbeitskreisen Arbeitsgemeinschaften vn BtB untereinander (reginal/überreginal) Kperatin mit Netzwerkpartnern persönliche Gespräche, Ansprache Öffentlichkeitsarbeit Präsenz!

17 Warum sllte die BtB gut vernetzt sein? Thesen: Nur die gut vernetzte BtB kann ihren gesetzlichen Auftrag vllständig erfüllen! Nur durch Kenntnis der reginalen Angebte und Versrgungsstrukturen können ggf. Betreuungen vermieden werden! Nur wenn die BtB selbst gut vernetzt ist und die Angebte kennt, kann sie als Beraterin, Begleiterin und Unterstützerin zur Verfügung stehen! Wenn nicht die BtB die zentrale Ansprechpartnerin für alle Beteiligten im Zusammenhang mit rechtlicher Vertretung ist, wer dann?

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