Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und ihr Zweck
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- Reinhold Koenig
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1 Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und ihr Zweck Patrick Kurtz 1 Dr.-Ing. P. Kurtz, Geräuschemissionsinformationen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG AKuGEM
2 Verlauf der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit von AKuGEM 2 Dr.-Ing. P. Kurtz Während der Anteil schwerer Gehörschäden sinkt, bleibt ein breiter Sockel mittlerer GS
3 3 AKuGEM 3 Dr.-Ing. P. Kurtz Ein paar Zahlen zum Lärm Gesundheitsgefährdende Expositionen durch Lärm betreffen in Deutschland oberhalb eines Tages-Lärmexpositionspegels L EX,8h von 80dB(A) etwa 4-5 Mio Beschäftigte! Laut BiBB BAuA Erwerbstätigenstudie von 2012 fühlen sich 24% aller Beschäftigten stark durch Lärm belastet. Nur 44,9 % fühlen sich nie durch Lärm belastet.
4 4 AKuGEM 4 Dr.-Ing. P. Kurtz Grund für die hohe Lärmexposition von Arbeitnehmern Schallemissionen durch die Benutzung von Maschinen Marktkräfte zur Lärmminderung anregen Lärmminderung an der Quelle der Geräuscherzeugung, also beim Verursacher! Information über das verbleibende Risiko durch Information über die Geräuschemission - Buy Quiet ermöglichen!
5 5 AKuGEM 5 Dr.-Ing. P. Kurtz Regelungen Regelungen zur Lärmminderung zur Lärmminderung an Arbeitsplätzen in Europa und Verantwortliche und Verantwortliche Artikel 114 EU-Vertrag Artikel 153 EU-Vertrag Hersteller Arbeitgeber Emission Immission Exposition
6 Vertrag zur Gründung der Europäischen Union Artikel 114 freier Warenaustausch, Produktanforderungen Einzuhaltende Anforderungen Maschinen- Richtlinie (2006/42/EG) Outdoor- Richtlinie (2000/14/EG) Spielzeug- Richtlinie (2009/48/EG) PSA-Verordnung ((EU) 2016/425) Geräte- und Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) 6 AKuGEM 6 Dr.-Ing. P. Kurtz
7 7 AKuGEM 7 Dr.-Ing. P. Kurtz Vertrag zur Gründung der Europäischen Union Artikel 153 Gesundheitsschutz, Schutz der Arbeitnehmer Mindestanforderungen Arbeitsschutzrahmenrtl. (89/391/EWG) Arbeitsmittelbenutzungsrtl. (2009/104/EG) Phys. Agenzien-Richtl.: Lärm (2003/10/EG) Vibrationen opt. Strahlung ; elektromag. Felder Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung LärmVibrations- ArbSchV
8 8 AKuGEM 8 Dr.-Ing. P. Kurtz Verantwortungsbereich der Arbeitgeber Immission Exposition
9 9 AKuGEM 9 Dr.-Ing. P. Kurtz Arbeitsschutzgesetz 4 Allgemeine Grundsätze Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen
10 10 AKuGEM 10 Dr.-Ing. P. Kurtz Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie (2009/104/EG) (1) Der Arbeitgeber trifft die erforderlichen Vorkehrungen, damit die den Arbeitnehmern im Unternehmen bzw. Betrieb zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel für die jeweiligen Arbeiten geeignet sind oder zweckentsprechend angepasst werden, so dass bei der Benutzung die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet sind.
11 11 AKuGEM 11 Dr.-Ing. P. Kurtz Bekanntmachung zur Betriebssicherheit, BekBS Grundlagen der Beschaffung von Arbeitsmitteln (1) Die Auswahl von Arbeitsmitteln bestimmt wesentlich, ob sie bei ihrer vorgesehenen Verwendung die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten gewährleisten. Eine falsche Auswahl kann zu erhöhten Gesundheits- oder Unfallrisiken für die Beschäftigten führen. Korrekturen sind häufig nachträglich nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand über betriebliche Maßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung möglich. (2) Der Arbeitgeber hat nach 5 BetrSichV Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind.
12 12 AKuGEM 12 Dr.-Ing. P. Kurtz Gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers nach der LärmVibrationsArbSchV Lärmminderung 7(2) - Auswahl von Arbeitsmitteln die möglichst wenig Lärm erzeugen Gefährdungsbeurteilung 3(1) - nach 5 des ArbSchG hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die beschäftigten Lärm... ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. - Der Arbeitgeber kann sich die notwendigen Informationen beim Hersteller oder Inverkehrbringer von Arbeitsmitteln oder bei anderen ohne weiteres zugänglichen Quellen beschaffen
13 13 AKuGEM 13 Dr.-Ing. P. Kurtz LärmVibrationsArbSchV 6 und 8 - Auslöse- und Grenzwerte für Lärm Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte L EX,8h L pc, peak unterer Auslösewert 80 db(a) 135 db(c) oberer Auslösewert Expositionsgrenzwert in Verbindung mit dämmender Wirkung des persönlichen Gehörschutzes 85 db(a) 137 db(c) Max. Expositionswerte unterhalb Gehörschutz 85 db(a) Max. Expositionswerte unterhalb Gehörschutz 137 db(c)
14 14 AKuGEM 14 Dr.-Ing. P. Kurtz LärmVibrationsArbSchV - Anforderungen untere/obere Auslösewerte (L EX,8h ) (L pc,peak ) > 80 db(a) > 135 db(c) > 85 db(a) > 137 db(c) Informations- und Unterweisungspflicht Gehörschutz zur Verfügung stellen Angebot für eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Pflichtuntersuchung des Gehörs durch Arzt bzw. unter Verantwortung des Arztes Sicherstellen das Gehörschutz getragen wird Lärmminderungsprogramm Lärmbereichskennzeichnung Abgrenzung bzw. Zugangseinschränkung, sofern technisch möglich und durch Expositionsrisiko gerechtfertigt ( ) x x ( ) ( ) x x (wo 85 db(a) sein können)
15 15 AKuGEM 15 Dr.-Ing. P. Kurtz Verantwortungsbereich der Maschinenhersteller Hersteller Emission
16 16 AKuGEM 16 Dr.-Ing. P. Kurtz EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Grundlegende Forderungen Lärm Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass Risiken durch Luftschallemission insbesondere an der Quelle so weit gemindert werden, wie es nach dem Stand des technischen Fortschritts und mit den zur Lärmminderung verfügbaren Mitteln möglich ist. Der Schallemissionspegel kann durch Bezugnahme auf Vergleichsemissionsdaten für ähnliche Maschinen bewertet werden.
17 17 AKuGEM 17 Dr.-Ing. P. Kurtz Geräuschemissionsangaben nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG In der Betriebsanleitung sind anzugeben Emissions-Schalldruckpegel L pa am Arbeitsplatz, wenn er über 70 db(a) liegt. Ist er niedriger, ist < 70dB(A) anzugeben. Schallleistungspegel L WA der Maschine, wenn der L pa am Arbeitsplatz über 80 db(a) liegt. Emissions-Spitzenschalldruckpegel L pc,peak am Arbeitsplatz, wenn dieser Wert über 130dB(C) beträgt. Die jeweilige Messunsicherheit ist anzugeben!
18 Informationen zur Geräuschemission in Verkaufsprospekten Zusätzliche Informationen 18 AKuGEM 18 Dr.-Ing. P. Kurtz Verkaufsprospekte Verkaufsprospekte in denen die Maschine beschrieben wird, dürfen in Bezug auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte nicht der Bedienungsanleitung widersprechen. Verkaufsprospekte in denen die Leistungsmerkmale der Maschine beschrieben werden, müssen die gleichen Angaben zu Emissionen enthalten wie die Betriebsanleitung.
19 Outdoor- Richtlinie 2000/14/EG zur Geräuschemission von im Freien zu verwendenden Geräten und Maschinen - 32 BImschV 19 AKuGEM 19 Dr.-Ing. P. Kurtz Ist eine Global Approach Richtlinie und damit erfolgt im Prinzip keine weitere Konkretisierung in Normen im Gegensatz zur MR Kennzeichnung durch den garantierten Schallleistungspegel, dynamische Grenzwerte für 22 Maschinengruppen, Messverfahren mit Bezug auf die Grundnorm DIN EN ISO 3744 gilt für 57 Maschinenarten, z.b. für: Erdbaumaschinen, Aufbruchmaschinen, Straßenfertiger, Verdichtungsmaschinen, Kettensägen, Rasenmäher, Kompressoren, Laubsauger und -bläser etc.
20 20 AKuGEM 20 Dr.-Ing. P. Kurtz EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ProdSV Minimierungsgebot - Lärmminderung an der Quelle - Maschinen so konstruieren, dass sie möglichst leise sind Information zu Restgefahren (Geräuschemissionsangabe) Lärmminderung in der EU Phys. Agenzien-Richtl. Lärm (2003/10/EG) LärmVibrationsArbSchV Gefährdungsbeurteilung z.b. auf Grundlage von Herstellerangaben Lärmminderung durch Auswahl leiser Maschinen und Arbeitsverfahren Bau leiserer Maschinen, Auswahl leiser Maschinen ermöglichen Geringere Lärmexposition der Arbeitnehmer
21 21 AKuGEM 21 Dr.-Ing. P. Kurtz Emission Schalltechnische Kenngrößen In der Verantwortung des Maschinenherstellers Schallleistungspegel L WA in db(a) Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz der Maschine L pa in db(a) Emissions-Spitzenschalldruckpegel In der Verantwortung des Arbeitgebers L pcpeak in db(c) Immission Exposition Schalldruckpegel L pa in db(a) Tages-Lärmexpositionspegel L EX,T in db(a) Spitzenschalldruckpegel L pcpeak in db(c)
22 22 AKuGEM 22 Dr.-Ing. P. Kurtz Bei Schallpegeln alles klar? Schallpegel Schalldruckpegel Lärmpegel Geräuschpegel Lautstärke A-Schallpegel C-bewerteter Spitzenschalldruckpegel Emissions-Schalldruckpegel Schallleistungspegel Tages-Lärmexpositionspegel Messflächenschalldruckpegel C-bewerteter Emissions -Spitzenschalldruckpegel
23 Kenngröße zur Beschreibung der Lärmexposition am Arbeitsplatz 23 AKuGEM 23 Dr.-Ing. P. Kurtz Tageslärmexpositionspegel L EX,8h L EX,8h = L paeq,t + 10 log (T/8h) gilt für eine Arbeitsschicht von T = 8h, ist A-bewertet, ist zu messen nach DIN EN ISO 9612, Der Wert für kürzere oder längere Arbeitsschichten T ergibt sich aus der obigen Gleichung
24 24 AKuGEM 24 Dr.-Ing. P. Kurtz Tages-Lärmexpositionspegel Beispiele 1 Weber: arbeitet 8 Stunden unter 96 db(a) L EX,8h = 96dB(A) Webmeister: arbeitet 60 min bei 95 db(a) und 420 min bei 80 db(a) L EX,8h = 10 log ,5 60 min ,0 420 min 480 min db(a) L EX,8h = 86 db
25 Elektriker: arbeitet bei 75 db(a) in der Werkstatt, einmal pro Schicht erfolgt für 12 min ein Kontrollgang in einer gekapselten Anlage bei einem Schalldruckpegel von 115 db(a) L EX,8h = 10 log Tages-Lärmexpositionspegel Beispiele ,5 12 min ,5 468 min min db(a) L EX,8h = 98,99 db(a) Bei Annahme, dass nur 12 min unter Lärm bei 115 db(a) gearbeitet wird: L EX,8h = 10 log 10 11,5 12 min min 468 min db(a) L EX,8h = 98,98 db(a) 25 AKuGEM 25 Dr.-Ing. P. Kurtz
26 26 AKuGEM 26 Dr.-Ing. P. Kurtz Tages-Lärmexpositionspegel - Merken! Hohe Schalldruckpegel, auch über einen kurzen Zeitraum, bestimmen den Mittelwert! 1 Minute bei 112 db(a) bedeutet L EX,8h > 85dB(A)
27 Schalldruckpegel am Arbeitsplatz 27 AKuGEM 27 Dr.-Ing. P. Kurtz
28 Emissions-Schalldruckpegel Schallreflexionen werden nicht berücksichtigt Fremdgeräusch wird nicht berücksichtigt Nur der Schall von der Maschine der direkt zum Arbeitsplatz strahlt wird berücksichtigt! Nur die roten Schallanteile bestimmen den Emissions-Schalldruckpegel! 28 Dr.-Ing. P. Kurtz AKuGEM
29 29 AKuGEM 29 Dr.-Ing. P. Kurtz Emissions-Schalldruckpegel L pa Der Emissions-Schalldruckpegel L pa ist der im akustischen Freifeld (kein Beitrag durch Schallreflexionen, keine Berücksichtigung von Fremdschall) gemessene Schalldruckpegel Der L pa ist am vom Hersteller vorgesehenen, der Maschine zugeordneten, Arbeitsplatz (Bedienerplatz, Steuerstand, Kontrollstand etc.) zu messen Ist kein Arbeitsplatz vorgesehen, ist in etwa 1m Entfernung an verschiedenen Stellen um die Maschine herum zu messen und der höchste Wert und seine Position anzugeben Der L pa ist A-bewertet und mit einem Schalldruckpegelmesser der Klasse 1 zu messen Der Emissions-Schalldruckpegel an einer Maschine sollte nach Norm gemessen werden, oder es ist genau zu beschreiben unter welchen Bedingungen und wo gemessen wurde Der Emissions-Schalldruckpegel liegt meist um 2-4 db unterhalb des am Aufstellungsort in der Industrie vor der Maschine gemessenen Schalldruckpegel
30 Schallleistungspegel I Ein Teppichboden wird in einem leeren Raum mit Hilfe eines Staubsaugers gereinigt. Es ist laut! (hoher Schalldruckpegel) 30 AKuGEM 30 Dr.-Ing. P. Kurtz
31 Schallleistungspegel II Nun ist der Raum möbliert und der gleiche Staubsauger wird zur Reinigung des Teppichbodens verwendet. Es ist jetzt aber leiser! (niedrigerer Schalldruckpegel) Hat sich der Staubsauger in seiner Eigenschaft Schall zu erzeugen verändert? NEIN! 31 Dr.-Ing. P. Kurtz AKuGEM
32 Schallleistungspegel III 32 AKuGEM 32 Dr.-Ing. P. Kurtz Der Schallleistungspegel L WA beschreibt die von einer Maschine pro Sekunde im Mittel in die Umgebung abgegebene Schallenergie Der L WA ist unabhängig von der Umgebung in dem die Maschine betrieben wird Der L WA wird in db(a) angegeben und sollte nicht mit einem Schalldruckpegel verwechselt werden Der L WA kann nicht direkt gemessen werden, sondern wird aus gemessenen Schallfeldgrößen (Schalldruckpegel, Schallintensitätspegel, etc.) nach genormten Verfahren berechnet Der L WA dient dem Vergleich der Geräuschemission von Maschinen der gleichen Art und ist die entscheidende Größe für die Schallprognose
33 Messverfahren zur Ermittlung des Schallleistungspegels 33 AKuGEM 33 Dr.-Ing. P. Kurtz - Hallraumverfahren - Schalldruckquadrat-Hüllflächenverfahren - Schallintensitätsverfahren - Ermittlung aus Körperschallmessungen
34 Schallleistung - Hüllflächenmessverfahren Gedachte Hüllfläche S Mikrofone messen den Schallenergiefluss pro Teilfläche I von der Maschine Intensität I = Leistung W Fläche S L W = L p + 10 log S db 1m2 Leistung W = Intensität I Fläche S 34 AKuGEM 34 Dr.-Ing. P. Kurtz
35 Hüllflächenflächenformen nach ISO AKuGEM 35 Dr.-Ing. P. Kurtz Abtastpfade
36 Der ermittelte Schallleistungspegel ist unabhängig von der Größe der Hüllfläche 36 AKuGEM 36 Dr.-Ing. P. Kurtz L WA = L pa + 10 log S 1m L 2 WA = L pa + 10 log S 1m 2
37 37 AKuGEM 37 Dr.-Ing. P. Kurtz Schallleistungspegel - Schalldruckpegel L W = L p + 10log 2πR2 1m2 db L p = L W 10log 2πR2 1m 2 Annahme: Schallleistungspegel einer Handkreissäge beträgt L W = 108 db Frage: Wie hoch ist etwa der Schalldruckpegel L p in 5m Entfernung? 10log 2π 5m 2 1m 2 db = 22dB L p = = 86 db
38 Schallleistungsmessung in der Praxis Der Schalldruckpegel an einem Messpunkt in einem Raum ist die Summe aus Direktschall, Reflexionsschall und Fremdschall, was natürlich auch für Messpunkte auf der Hüllfläche gilt. Außerhalb von akustischen Freifeldern werden auf der Hüllfläche also zu hohe Werte für die Schalldruckpegel gemessen mit in der Folge zu hoher ermittelter Schallleistungspegel! In der Praxis ist die daher die Anwendung von Korrekturen erforderlich! S 1m LWA LpA 10log K1 A K 2 2A K 2A 0-4 db in üblicher Industrieumgebung; K 1A 0 db wenn Fremdgeräusch gering Umgebungskorrektur Fremdgeräuschkorrektur 38 AKuGEM 38 Dr.-Ing. P. Kurtz
39 Die ideale Messumgebung zur Ermittlung der Geräuschemissionskenngrößen! 39 AKuGEM 39 Dr.-Ing. P. Kurtz
40 Der preisgünstigste Freifeld-Messraum! 40 AKuGEM 40 Dr.-Ing. P. Kurtz
41 41 AKuGEM 41 Dr.-Ing. P. Kurtz Normen für eine sachgerechte Geräuschemissionsangabe EN ISO EN ISO EN ISO EN ISO 4871 Geräuschemissionsmessverfahren (B-Normen) Schalldruckpegel-Messmethoden zur Ermittlung der Schallleistung in verschiedenen Schallfeldern Schallintensitätsmessverfahren zur Ermittlung der Schallleistung Messverfahren zum Emissions-Schalldruckpegel Geräuschemissionsangabe und Nachprüfung Angabe- und Nachprüfungsverfahren von Geräuschemissionswerten Maschinenspezifische Geräuschtestcodes (C-Normen) Etwa 900 Geräuschtestnormen zur Konkretisierung von: zu verwendende Mess- und Angabeverfahren (B-Normen) Messpunktanordnungen, Betriebs- und Aufstellungsbedingungen
42 Normen als Eckpfeiler europäischer Binnenmarktrichtlinien! Die Anwendung von im europäischen Amtsblatt unter der Maschinenrichtlinie gelisteten Normen löst die Vermutungswirkung aus, d.h. es wird vermutet, dass der Hersteller dann die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie erfüllt. B-Normen zur Geräuschemission beschreiben die grundlegenden Mess-, Angabe- und Nachprüfungsverfahren. Die B-Normen werden durch C-Normen ergänzt, die als maschinenspezifische Sicherheitsnormen Geräuschtestverfahren enthalten. Im Einzelfall existieren separate maschinenspezifische Geräuschtestnormen Die Anwendung von genau einem Geräuschtestverfahren, das von allen Herstellern einer Maschinengruppe angewendet wird, schafft die Grundlage dafür, dass Einkäufer in die Lage versetzt werden die Geräuschemissionswerte von Maschinen verschiedener Hersteller zu vergleichen! 42 AKuGEM 42 Dr.-Ing. P. Kurtz
43 Liste der harmonisierten Normen 43 AKuGEM 43 Dr.-Ing. P. Kurtz NoRA Normen-Recherche Arbeitsschutz Ein Angebot der Kommission Arbeitsschutz und Normung ( KAN ) und der DIN Software GmbH, produziert aus der DITR-Datenbank. Die monatlich aktualisierte Datenbank enthält Informationen zu 6559 Normen.
44 Sachgerechte Geräuschemissionsangabe 44 AKuGEM 44 Dr.-Ing. P. Kurtz Holzbearbeitungsmaschine Zapfenschneidmaschine, Typ 8/v Angegebener Zweizahl - Geräuschemissionswert EN ISO 4871 A - bewerteter Schalleistungspegel, L WA in db re 1 pw Unsicherheit K WA in db Leerlauf Last A - bewerteter Emissions-Schalldruckpegel, L pa, in db re 20 mpa Unsicherheit K pa in db Die Werte wurden ermittelt nach der Geräuschtestnorm ISO 7960 unter Anwendung der Grundnormen EN ISO 3744 und EN ISO
45 Geräuschemissionsangabe zur Erfüllung der Anforderungen der Outdoor-Richtlinie Kettensäge mit Verbrennungsmotor, Typ Ruckzuck Angegebener Einzahl - Geräuschemissionswert nach EN ISO 4871 A - bewerteter Schallleistungspegel L WAd in db re 1 pw A - bewerteter Emissions- Schalldruckpegel, L pa, in db re 20 mpa Unsicherheit K pa Last Die Werte wurden ermittelt nach 2000/14/EG und ISO 7182 unter Anwendung der Grundnormen EN ISO 3744 und EN ISO Auf der Maschine In der Betriebsanleitung 45 AKuGEM 45 Dr.-Ing. P. Kurtz
46 Geräuschemissionslabel außen auf dem Maschinengehäuse entsprechend Outdoor - Richtlinie 46 AKuGEM 46 Dr.-Ing. P. Kurtz
47 Geräuschemissionsangaben in der Praxis - Bei der Entwicklung der Maschine wurden lärmmindernde Maßnahmen angewendet! - Das Betriebsgeräusch beträgt 79 db(a). - Schalldruckpegel 58 db(a) Betriebsgeräusch 60 db(a) - Schalldruckpegel 86 db(a) Schallleistungspegel 93 db(a) Außengeräusch 114 db(a) 47 Dr.-Ing. P. Kurtz AKuGEM
48 48 AKuGEM 48 Dr.-Ing. P. Kurtz NOMAD war eine Studie um die Lärm bezogenen Inhalte der Betriebsanleitungen der im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angebotenen/verfügbaren Maschinen zu prüfen Zusammenarbeit von 14 Mitgliedstaaten Mehr als 1500 gesammelte Handbücher über 40 Maschinentypen von 800 verschiedenen Maschinenherstellern 80% der Betriebsanleitungen entsprachen nicht den lärmrelevanten wesentl. Anforderungen der Maschinenrichtlinien 98/37/EG und 2006/42/EG
49 49 Dr.-Ing. P. Kurtz AKuGEM
50 50 Dr.-Ing. P. Kurtz AKuGEM
51 Vergleichsemissionsdaten 51 AKuGEM 51 Dr.-Ing. P. Kurtz LWA in db(a) maximaler Schraubendurchmesser in mm Schallleistungspegel von 24 verschiedenen pneumatisch angetriebenen Schraubern.
52 Verteilung der Geräuschemissionswerte von Schreddern, Hächslern 52 AKuGEM 52 Dr.-Ing. P. Kurtz ODELIA OutDoor Equipment Noise LImit Assessment Final Study Report for European Commission Directorate-General for Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs
53 Verteilung der Geräuschemissionswerte von Laubbläsern 53 AKuGEM 53 Dr.-Ing. P. Kurtz ODELIA OutDoor Equipment Noise LImit Assessment Final Study Report for European Commission Directorate-General for Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs
54 Lärmminderungspotential durch die Auswahl leiser Maschinen - Geräuschemissionswerte von Müllsammelfahrzeugen 54 AKuGEM 54 Dr.-Ing. P. Kurtz
55 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! Dr.-Ing. Patrick Kurtz AKuGEM, Schalltechnische Beratung zur Geräuschemission von Maschinen EU HAS Noise Consultant
56
Auswahl leiser Maschinen
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