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2 Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit bei den Berufsgenossenschaften BK-Anzeigen BK-Anerkennungen VMBG Folie 2

3 Wirkungen des Lärms Gesundheitsschutz Physische Wirkungen Anspannung, Reizbarkeit, Nervosität Vegetative Reaktionen Herzschlagfrequenz, Blutdruck Leistungsminderung Motivation, Konzentration VMBG Folie 3

4 Tages-Lärmexpositionspegel L EX,8h (db(a)) bisher :Tages-Beurteilungspegel L Ard (db(a)) Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte unterer Auslösewert Neue RL Lärm 2003/10/EG L EX,8h = 80 db(a) Bisherige UVV BGV B3 Lärm 85 db(a) oberer Auslösewert L EX,8h = 85 db(a) 90 db(a) oder L Aeq,8h = 85 db(a) und L AIeq,8h = 90 db(a) und K I > 2 Expositionsgrenzwert L EX,8h = 87 db(a) nicht vorhanden VMBG Folie 4

5 Expositionsgrenzwert L EX,8h = 87 db(a) L C,peak = 140 db VMBG Folie 5

6 Spitzenschalldruckpegel L C,peak Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte Neue RL Lärm 2003/10/EG Bisherige UVV BGV B3 Lärm unterer Auslösewert L C,peak = 135 db L lin,peak = 140 db oberer Auslösewert L C,peak = 137 db L lin,peak = 140 db Expositionsgrenzwert L C,peak = 140 db nicht vorhanden VMBG Folie 6

7 Zusätzlicher Handlungsbedarf bei Erreichen oder Überschreiten des unteren Auslösewertes Informations- und Unterweisungspflicht Bereitstellung von Gehörschutz VMBG Folie 7

8 Informations- und Unterweisungspflicht UVV Lärm : in Lärmbereichen L Aeq,8h = 85 db(a) RL Lärm : bei Erreichen oder Überschreiten des unteren Auslösewertes L EX,8h = 80 db(a) VMBG Folie 8

9 Bereitstellung von Gehörschutz UVV Lärm : in Lärmbereichen L Aeq,8h = 85 db(a) RL Lärm : bei Überschreiten des unteren Auslösewertes L EX,8h > 80 db(a) VMBG Folie 9

10 Zusätzlicher Handlungsbedarf bei Erreichen oder Überschreiten des unteren Auslösewertes Informations- und Unterweisungspflicht Bereitstellung von Gehörschutz bei Erreichen oder Überschreiten des oberen Auslösewertes Lärmbereichskennzeichnung Benutzungspflicht von Gehörschutz Lärmminderungsprogramm VMBG Folie 10

11 Kennzeichnungspflicht von Lärmbereichen UVV Lärm : L Aeq,8h = 90 db(a) oder L Aeq,8h = 85 db(a) und L AIeq,8h = 90 db(a) und K I > 2 db (kennzeichnungspflichtige Lärmbereiche) RL Lärm : bei Überschreiten des oberen Auslösewertes L EX,8h > 85 db(a) VMBG Folie 11

12 Benutzungspflicht von Gehörschutz UVV Lärm : in kennzeichnungspflichtigen Lärmbereichen L Aeq,8h = 90 db(a) oder L Aeq,8h = 85 db(a) und L AIeq,8h = 90 db(a) und K I > 2 db RL Lärm : bei Erreichen oder Überschreiten des oberen Auslösewertes L EX,8h = 85 db(a) VMBG Folie 12

13 Lärmminderungsprogramm UVV Lärm : in kennzeichnungspflichtigen Lärmbereichen L Aeq,8h = 90 db(a) oder L Aeq,8h = 85 db(a) und L AIeq,8h = 90 db(a) und K I > 2 db RL Lärm : bei Überschreiten des oberen Auslösewertes L EX,8h > 85 db(a) VMBG Folie 13

14 Weitere Elemente der Richtlinie Risikobewertung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Wochen-Lärmexpositionspegel Verringerung der Unfallgefahr Auswahl von Gehörschutz Impulshaltiger Lärm VMBG Folie 14

15 Risikobewertung RL Lärm : Berücksichtigung der Wechselwirkungen u.a. von Lärm und arbeitsbedingten ototoxischen Substanzen, Lärm und Vibrationen, soweit technisch durchführbar VMBG Folie 15

16 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung bisher: Pflichtuntersuchung in allen Lärmbereichen L Aeq,8h = 85 db(a) Angebotsuntersuchung nach 7, BGV A4 in Bereichen, die keine Lärmbereiche sind RL Lärm : Angebotsuntersuchung bei Überschreiten des unteren Auslösewertes L EX,8h > 80 db(a) VMBG Folie 16

17 Wochen-Lärmexpositionspegel UVV Lärm : Wochenbeurteilungspegel bei erheblichen Schwankungen der täglichen Exposition ausnahmsweise RL Lärm : Wochen-Lärmexpositionspegel erhebliche Schwankung von einem Tag zum anderen hinreichend begründet L EX,8h = 87 db(a) VMBG Folie 17

18 Verringerung der Unfallgefahr UVV Lärm : Signalerkennung in 12, BGV B3...Signale, Warnrufe, oder gefahrankündigende Geräusche RL Lärm : Risikobewertung Berücksichtigung der Wechselwirkungen von Lärm und Warnsignalen VMBG Folie 18

19 Berücksichtigung impulshaltigen Lärms UVV Lärm : Berücksichtigung von impulshaltigem Lärm Voraussetzung: L Aeq,8h = 85 = 89 db(a) und L AIeq,8h =90 db(a) und K I >2 db Kennzeichnungspflicht Benutzungspflicht von Gehörschutz Lärmminderungsprogramm RL Lärm : bei Erreichen oder Überschreiten des oberen Auslösewertes (L EX,8h = 85 db(a) oder L EX,8h > 85 db(a)) Kennzeichnungspflicht Benutzungspflicht von Gehörschutz Lärmminderungsprogramm VMBG Folie 19

20 Vergleich der UVV Lärm mit der EG-Rili Lärm UVV BGV B3 Lärm Information und Unterweisung Bereitstellung von Gehörschutz Lärmbereichskennzeichnung Benutzung von Gehörschutz Lärmminderungsprogramm Information und Unterweisung Bereitstellung von Gehörschutz Lärmbereichskennzeichnung Benutzung von Gehörschutz Lärmminderungsprogramm L Aeq Wenn L AIeq =90 und K i > 2 db db(a) EG- Richtlinie Lärm Information und Unterweisung Bereitstellung von Gehörschutz Information und Unterweisung Bereitstellung von Gehörschutz Lärmbereichskennzeichnung Benutzung von Gehörschutz Lärmminderungsprogramm VMBG Folie 20

21 Vorschriften Bisher: UVV BGV B3 Lärm RL Lärm : Veröffentlicht im EG - Amtsblatt am Einordnung in eine neue Verordnung Physikalische Einwirkungen (Lärm, Vibrationen, elektromagnetische Felder, optische Strahlung) und Zurückziehen der UVV BGV B3 Lärm bis spätestens zum VMBG Folie 21

22 Was sollte in Unternehmen jetzt schon beachtet werden? Erweiterte "Lärmbereiche" ermitteln, ggf. messtechnisch aktuell erfassen, In Lärmkarten Bereiche 80 db(a) bis 85 db(a) ausweisen, Lärmbereiche frühzeitig kennzeichnen, Mit Lärmminderungsprogrammen beginnen, Hilfestellungen aus Lärmschutz-Arbeitsblättern (LSA) und Lärmschutz- Informationsblättern (LSI) nutzen Persönlicher Gehörschutz (s.a. BGR 194) überprüfen Tragebereitschaft erhöhen VMBG Folie 22

23 VMBG Folie 23 Gehörschutz auswählen und verwenden

24 Gehörschutz auswählen und verwenden Auswahl von Gehörschutz erfolgt nach den Kriterien: Lärmpegel hoch- oder tieffrequenter Lärm (BGIA-Positivliste) Sprachverständlichkeit Komfort, angenehmer Sitz medizinische Einschränkungen hygienische Anforderungen VMBG Folie 24

25 Gehörschutz auswählen und verwenden Gehörschutz- Typ Kapselgehörschützer Stöpsel zum mehrmaligen Gebrauch Stöpsel zum einmaligen Gebrauch Bügelstöpsel Schnurstöpsel Otoplastiken Arbeitsbedingungen a) Hohe Temperatur u. Feuchtigkeit - (1) b) Staub - (1) /- c) Wiederholte kurzzeitige Lärmexposition d) Informationshaltige Arbeitsgeräusche e) Warnsignale, Sprachkommunikation /- +/- +/- +/- +/- +/- +/- +/- +/- +/- +/- +/- f) Ortung von Schallquellen g) Vibration und schnelle Kopfbewegungen h) Arbeitsstoffe, Schmutz (auch Keime) und Metallspäne an den Händen /- - - i) Bewegte Maschinenteile /- - + (1) : mit schweißabsorbierender Zwischenlage: + VMBG Folie 25

26 Gehörschutz auswählen und verwenden Die Richtlinie Lärm fordert: sichere Einhaltung des Expositionsgrenzwertes unter Berücksichtigung der Tragegewohnheiten der Benutzer effektive Schalldämmung = Schalldämmangabe des Herstellers - Korrekturfaktor K s Stöpsel Kapsel Otoplastik K s = 9 db K s = 5 db K s = 3 db VMBG Folie 26

27 Gehörschutz auswählen und verwenden Eingangsgrößen L EX,8h : M-Wert: K S : Lärmexpositionspegel Schalldämmungswert M des Gehörschützers Korrekturgröße der Gehörschutzart Berechnung L EX,8h : Am Ohr wirksamer Restexpositionspegel L EX,8h = L EX,8h - (M-Wert - K s ) VMBG Folie 27

28 Gehörschutz auswählen und verwenden Beurteilung Am Ohr wirksamer Restexpositionspegel in db(a) > < 65 Beurteilung der Schutzwirkung Nicht zulässig Nicht empfehlenswert Gut Zu hoch (Überprotektion) VMBG Folie 28

29 Gehörschutz auswählen und verwenden Schutzwirkungsverlust VMBG Folie 29

30 VMBG Folie 30 Gehörschutz auswählen und verwenden

31 Gehörschutz auswählen und verwenden BGV A1, 31 Besondere Unterweisungen Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach 3 Abs. 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. VMBG Folie 31

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