Herzlich willkommen zu den Informationsanlässen
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- Martin Adenauer
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Herzlich willkommen zu den Informationsanlässen
2 Programm Unterstützt durch Bio Suisse 1. Informationen aus der Bio Test Agro AG Was gilt neu im Biolandbau? Herausforderung Biokontrolle Pause Kometian Informationen Bioberatung
3 Personal 5 neue Kontrolleure in Ausbildung 1 neuer Mitarbeiter auf Geschäftsstelle
4 Zusammenarbeiten BTA Romandie (Landwirtschaft) Zusammenarbeit Kontrollstellen der Kantone VD, JU, NE und FR. BTA OIC (Verarbeitung und Handel) Zusammenarbeit für Regionalmarken- und AOP Produktezertifizierung
5 Bio-Umstellungs-Check ÖLN-Betriebe, die Bio-Umstellung planen Betriebscheck durch erfahrene BTA- Kontrollperson Dauer: 1 2 Stunden Kosten nach Aufwand Gutschrift Fr bei 1. Biokontrolle
6 Grundtarif um CHF 10.- gesenkt! Gesamtbetrag variiert je nach Kantonsauftrag stark!
7 Rückvergütung Belohnung für Betriebe ohne Mangel Kunden am Erfolg der BTA teilhaben lassen Kein Einfluss auf Kontrolltätigkeit
8 Februar Tier und Technik
9 13. Juni Bioackerbautag 2019 Schwand
10 Was gilt neu im 2019?
11 Direktzahlungsverordnung (DZV) Quelle: BLW,
12 Zusatzbeitrag RAUS Rindvieh Für männliche Tiere (A6-A9) sowie für weibliche Tiere der Kategorien A4 und A5, kann pro Jahr und GVE ein Zusatzbeitrag von CHF erzielt werden. Bedingung Mai-Oktober ausschliesslich Weide statt lediglich Auslauf
13 Förderung der Milchtiere im Sömmerungsgebiet Zusatzbeitrag von CHF pro Normalstoss für Milchtiere Datengrundlage und Berechnung Durchschnittliche Sömmerungsdauer der Milchtiere auf der gesamten Alp Milchtiere der Rindergattung sind die «Milchkühe» nach Tierverkehrsdatenbank Bei den «übrigen Raufutterverzehrenden Nutztieren» ist der Normalbesatz für die Beitragszahlung massgebend
14 Bio-Verordnung
15 Bio-Verordnung: Ziegenhaltung Die Ausnahmeregel für die Anbindehaltung bei Ziegen wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Bio-V, Art 39d: Ziegen dürfen bis zum 31. Dezember 2022 in bereits vor dem 1. Januar 2001 bestehenden Gebäuden angebunden gehalten werden, sofern: a. die Vorschriften über den regelmässigen Auslauf im Freien eingehalten werden; und b. die Tiere auf reichlich mit Einstreu versehenen Flächen gehalten und individuell betreut werden
16 WBF-Bio-Verordnung: Eiweissfütterung Nichtwiederkäuer Frist für den Einsatz von max. 5 Prozent nichtbiologischen Eiweissfuttermitteln für Nichtwiederkäuer wird bis zum 31.Oktober 2020 verlängert. Quelle: Mirjam Holinger, ETHZ,
17 Quelle: Bio Suisse,
18 Pflanzenbau Die Verwendung von Sorten aus Zellfusionszüchtung ist nicht mehr erlaubt Zukauf von EU-Bio-Jungpflanzen: Für die Berechnung der Lenkungsabgabe werden neu 10 Prozent vom Referenzpreis abgezogen
19 Energieeffizienz & Hofdüngerzufuhr Gewächshäuser bis Heizsystem, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird ist Voraussetzung. Hofdüngerzufuhr von nicht biologischen Betrieben Nachweis nötig, dass innerhalb der Distanzlimiten keine Biohofdünger angeboten werden. Bio-Börse
20 Tierhaltung Angebunden gehaltene Ziegen täglicher Zugang zu einer Auslauffläche oder Weide zwingend (auch ausserhalb Vegetationsperiode) Schweinehaltung Ab Zukauf nichtbiologischer ungedeckter Remonten nicht mehr erlaubt (10%-Regelung nur noch im 2019). Die Einstreue muss Knospe-Qualität aufweisen. Arbeitsteilige Ferkelproduktion (AFP): Luftdistanz zwischen den einzelnen Betrieben max. 20 km
21 Fütterung (Wiederkäuer) Ab : 90% des gesamten Futters muss CH-Knospe Qualität haben. Ab : 100% des gesamten Futters muss CH-Knospe Qualität haben. Es darf noch maximal 5% Kraftfutter eingesetzt werden (ausgenommen Mühlennebenprodukte). Ab 2019: Sämtliche Futtermittel müssen aus Europa stammen. Kurzfristige Weide auf nicht biologischer LN: Nur gesömmerte nicht gemolkenen Tiere (Aufnahme von maximal 5% des Gesamtverzehrs)
22 Ausnahmebewilligungen (AB) Futterzukauf Keine AB mehr für den Zukauf von nicht biologischen Ackerkulturen bei Ertragsverlusten (z.b. Mais). Bei nachgewiesenen Futtermittelertragsverlusten kann mit einer AB durch die Zertifizierungsstelle für einen begrenzten Zeitraum Futter zugekauft werden. Dabei gelten folgende Prioritäten: 1. Priorität EU-Bio-Grundfutter 2. Priorität nicht biologisches Grundfutter
23 Fleischvermarktung Tiere aus Umstellungsbetrieben müssen während einer bestimmten Zeit auf dem Knospe-Betrieb leben, bevor ihre Fleischerzeugnisse mit der Knospe vermarktet werden dürfen. Diese Fristen gelten ab dem 1. Mai des ersten Umstellungsjahres. Mastgeflügel: 30 Tage Mastschweine: 2 Monate Rinder und Pferde: 3 Monate
24 Was gilt neu im Biolandbau? Zeitschrift Bioaktuell Quelle: bioaktuell.ch,
25 Herausforderung Biokontrolle
26 Biodiversitäts-Check Bis 31. Januar 2019 ausfüllen Ausdrucken oder abspeichern Bei der Biokontrolle vorlegen
27 Vorbereitungs-Checkliste
28 Kontrollschwerpunkt 2019 Vermarktungsauflagen: Was wird kontrolliert? Beispiele Zukauf von Tieren aus nicht-bio Betrieben Neulandantritt Umstellungsbetriebe U1/U2 Belastete Böden/Altlasten Zukauf von nicht biologischem Vermehrungsmaterial
29 Zukauf von nicht-bio Tieren nur mit Ausnahmebewilligung 12 Monate Pferde und Tiere der Rindergattung für Fleischerzeugung 6 Monate Kleinwiederkäuer und Schweine für Fleischerzeugung 56 Tage Geflügel für Fleischerzeugung (Einstallung mit 3 Tagen) 6 Monate Milchproduzierende Tieren (Kühe, Ziegen, Schafe) 6 Wochen Geflügel für die Eiererzeugung Foto: Foto: Foto:
30 Neuland Neuland durchläuft zwei Jahre Umstellungszeit und wird auf dem Zertifikat entsprechend vermerkt Die Produkte von Umstellungsflächen müssen mit der Umstellungsknospe vermarktet werden Bei Parallelproduktion muss die gesamte Ernte als Umstellungsware verkauft werden
31 Nicht biologisches Vermehrungsmaterial Keine Vermarktung mit der Knospe Möglichkeiten für Vermarktung mit Knospe nach Zwischenvermehrung des Vermehrungsmaterials Nach zwei Wachstumsperioden (mehrjähriges Vermehrungsmaterial) Nach einem Pflanzjahr (einjähriges Vermehrungsmaterial) Tabelle der MKA auf OrganicXseeds
32 Belastete Böden/Altlasten Rückstände von Organochlorpestiziden (OCP) Kürbisgewächse nehmen OCP besonders leicht auf Bei Übernahme von Gewächshäusern oder Folientunnels Bodenanalyse dringend empfohlen Foto: FiBL 2012 Ermittlung von Problemparzellen durch einmalige Analyse Belastete Erntegüter können nicht mit der Knospe vermarktet werden Foto: FiBL
33 BTA Online
34 Besten Dank für die Aufmerksamkeit
Kanton Bern. 30. Juni 2015 VOL/LANAT/ADZ
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