Gesucht: Kooperation. On recherche: Coopération
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- Erna Wolf
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1 Gesucht: Kooperation Zur Zusammenarbeit von platzierenden Stellen, Psychiatrie, Heimen Plattform Fremdplatzierung. Tagung Januar 2016, Kulturcasino, Bern On recherche: Coopération Collaboration entre services de placement, psychiatrie et institutions Plate-forme de placement extrafamilial. Colloque janvier 2016, Kulturcasino, Berne Eine Tagung für Fach- und Leitungspersonen von einweisenden und aufnehmenden Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe Un colloque destiné aux cadres et experts des organes de placement et d accueil de l aide à l enfance et à la jeunesse Fachverband Sozialund Sonderpädagogik Association professionnelle pour l éducation sociale et la pédagogie spécialisée
2 Karin Zollinger Child-friendly Justice Fremdplatzierungen: Was Kinder uns erzählen Kinderanwaltschaft Schweiz Der Verein Kinderanwaltschaft Schweiz bietet Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Verfahren unabhängige Hilfe und Unterstützung. Drei Bereiche bilden das Kompetenzzentrum für ein kindgerechtes Rechtssystem: Bereich Kinder & Jugendliche: Direkte Hilfe für Kinder und Jugendliche, Beratungs- und Beschwerdestelle Bereich Behörden & Gerichte: Information, Wissensvermittlung, Beratung, Weiterbildung, Qualitätssicherung Bereich Kinderanwält/innen: Zertifizierung, Wissensvermittlung, Beratung, Weiterbildung, Qualitätssicherung Kinderanwaltschaft Schweiz vertritt ausschliesslich die Interessen von Kindern und Jugendlichen. Der Verein unterstützt mit gezielten Massnahmen die Umsetzung einer kindgerechten Justiz in der Schweiz. Als Grundlage dafür dienen die vom Ministerkomitee des Europarats 2010 verabschiedeten Leitlinien einer kindgerechten Justiz und die UN-Kinderrechtskonvention (KRK). Child-friendly Justice 2020 Die Leitlinien einer kindgerechten Justiz sind ein praxisorientiertes Hilfsmittel für die Umsetzung und Förderung kindgerechter Standards in den einzelnen Vertragsstaaten. Sie sind strukturiert in Prinzipien und Elemente. Die Leitlinien sind in drei Phasen gegliedert: Vor, während und nach einem Verfahren. Während allen drei Phasen ist die kindgerechte Information und Kommunikation ein wichtiger Bestandteil. Dem Kind ist das Recht auf Gehör und Meinungsäusserung zu gewähren, und die direkte Partizipation ist sicherzustellen. Dies gilt auch, wenn eine Rechtsvertretung eingesetzt wurde. Eine Rechtsvertretung ist besonders bei Platzierungen auch bei nicht urteilsfähigen Kindern zusätzlich notwendig, um stellvertretend für das Kind die Partizipation vor der Behörde oder dem Gericht wahrzunehmen. Rechtsstaatlichkeit bedeutet für Kinder, dass ihre Rechte gleichermassen uneingeschränkte Anwendung finden wie jene der Erwachsenen. Sie haben das Recht auf Zugang zu unabhängigen und wirksamen Beschwerdemechanismen. Dieser Zugang ist einer der Gründe, warum sich Kinderanwaltschaft Schweiz für die Schaffung eines unabhängigen Ombudsoffice einsetzt. 2 Integras Tagung Plattform Fremdplatzierung 2016 Integras Tagung Plattform Fremdplatzierung
3 Kindeswille Kindeswohl Kindesinteresse Übergeordnetes Kindesinteresse Noch fehlt unter Fachpersonen ein einheitliches Verständnis von Begriffen. Das führt in der Zusammenarbeit zu Problemen und wirkt sich in der Praxis negativ auf die Kinder und Jugendlichen aus. Auch der UN-Kinderrechtsausschuss ist der Ansicht, dass der Begriff «Kindeswohl» nicht dem Begriff «best interest of the child», d. h. dem übergeordneten Kindesinteresse der KRK entspricht und empfiehlt der Schweiz eine Klärung der beiden Begriffe. Das Kindeswohl beinhaltet den Kindeswillen sowie alle Rechte des Kindes. Kinder müssen wissen, dass ihre Meinung und ihr Wille ein Teil des Kindeswohls sind und berücksichtigt werden müssen. Das eigentliche Kindesinteresse, d. h. der Schutz des Kindeswohls, kann dem Kindeswillen entgegenstehen. In solchen Situationen ist es zentral, dem Kind auf kindgerechte Weise zu erklären, warum es nicht möglich ist, seinem Willen zu entsprechen. Die Definition des Kindesinteresses ist eine der schwierigsten Aufgaben im Kindesschutz und sollte ausschliesslich in interdisziplinärer Kooperation erfolgen. Nur durch eine 360 -Perspektive können Fehlbeurteilungen vermieden werden. Dazu sind einheitliche Instrumente und Standards unabdingbar. Das übergeordnete Interesse des Kindes bedeutet in Bezug auf die Anordnung einer Massnahme, dass das Interesse des Kindes ein vorrangiger Gesichtspunkt bei der Entscheidung ist. Bei jeder Entscheidung muss geprüft werden, ob es sich um eine Massnahme im Interesse des Kindes, im Interesse der Eltern oder gar im Interesse des Staates handelt. Entspricht eine Massnahme dem übergeordneten Kindesinteresse, sollte diese durchgeführt werden, auch wenn sie nicht 4 Integras Tagung Plattform Fremdplatzierung 2016 Integras Tagung Plattform Fremdplatzierung
4 Anliegen der Kinder und Jugendlichen und ihre Rechte Kinderanwaltschaft Schweiz berät Kinder zu allen Rechtsgebieten. Bei 40 % der Anrufe handelt es sich um Fragen rund um den Kindesschutz. Wir sind davon überzeugt, dass, wenn alle Fachpersonen die Kinderrechte berücksichtigen und die Leitlinien für eine kindgerechte Justiz tagtäglich anwenden, Kinder uns nicht mehr anrufen müs- sen. Indem Fachpersonen konsequent die Kinderrechte respektieren und sich an die Leitlinien halten, stärken sie die Ressourcen der Kinder und fördern somit ihre Resilienz. Im Folgenden einige Beispiele dazu: Bei Standortgesprächen unterscheiden sich die Wahrnehmungen der Fachpersonen von jenen der Kinder oft stark. Während Fachpersonen den Eindruck haben, die Kooperation funktio- dem Interesse der Eltern entspricht. Entspricht eine Massnahme zwar dem Interesse der Eltern, nicht aber demjenigen des Kindes, sollte sie nicht durchgeführt werden. Rollenklärung Für eine gute Kooperation braucht es ein klares Verständnis der eigenen Rolle mit ihren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen. Aufgrund des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sind neue Institutionen und Fachbereiche entstanden. Dementsprechend haben sich auch die Aufgaben und Verantwortungen verändert und müssen neu definiert respektive geklärt werden. Zudem müssen Kinder und Jugendliche kindgerecht, d. h. ohne schwierige Fachbegriffe, darüber informiert werden. 6 Integras Tagung Plattform Fremdplatzierung 2016 Integras Tagung Plattform Fremdplatzierung
5 Eines der wichtigsten Prinzipien einer kindgerechten Justiz ist die Rechtsstaatlichkeit. Diese bedeutet unter anderem, dass dem Kind aktiv mitgeteilt werden muss, an wen es sich mit seinen Beschwerden wenden kann. In Institutionen ist ein interner sowie ein externer Beschwerdemechanismus notwendig. Eine externe Möglichkeit bietet Kinderanwaltschaft Schweiz, bis es ein offizielles unabhängiges Ombudsoffice gibt. Das Kind muss immer die Möglichkeit haniere und es würden gute Lösungen gefunden, fühlen sich die Kinder oft ignoriert. Ihre Meinung sei nicht wirklich gefragt, die Gespräche würden zu lange dauern und seien unstrukturiert. Standortgespräche müssen kindgerecht und Resilienz fördernd gestaltet werden. Sie sind eine wichtige Plattform, um dem Kind eine Kooperationsmöglichkeit zu bieten. Dies gilt nicht nur für ältere Kinder, sondern auch bereits für die kleinen. Eine sehr gute Vorbereitung und ein kindgerechter Ablauf sowie eine kindgerechte Sprache sind zentral. Es lohnt sich, mehr Zeit in die Vor- und Nachbereitung zu investieren und dafür die Sitzungsdauer zu kürzen. Je sorgfältiger die Vorbereitung ist, desto besser kann das Kind die Kooperationsmöglichkeit nutzen. Ein paar Tipps: Kurze Standortgespräche, Zeit in sehr gute Vorbereitung investieren Kindzentrierte Sitzordnung 50 % der Zeit für die Äusserungen des Kindes reservieren Einfache Sprache, kurze Sätze, Fachbegriffe erklären Abgabe eines kindgerechten Beschlussprotokolls mit allen relevanten Aussagen des Kindes und mit allen Entscheiden Sicherstellen, dass das Beschlussprotokoll vom Kind verstanden wurde. Ein externes Time-Out steht in der Regel im Konflikt mit dem Recht auf Bildung und setzt eine 360 -Kindeswohlabklärung voraus. Es muss sich um eine Entscheidung im übergeordneten Kindesinteresse handeln. Entspricht das Time- Out nicht dem Willen des Kindes, hat es Anspruch auf eine Rechtsvertretung. Die Anhörung ist analog zu den Standortgesprächen eine grosse Chance dafür, dem Kind eine Kooperationsmöglichkeit zu bieten. Ein wichtiger Resilienzfaktor ist die Selbstwirksamkeit. Deshalb muss das Kind bei einer Anhörung erleben, dass man ihm zuhört und es ernst nimmt. Entscheidungen, die nicht dem Willen des Kindes entsprechen, müssen altersgerecht erklärt werden. Richterinnen und Richter sowie Behördenmitglieder müssen für Anhörungen von Kindern spezifisch geschult sein. Anhörungen von Kindern und Jugendlichen dürfen nur in Ausnahmefällen delegiert werden, die Entscheidungsträger selbst müssen das Kind anhören und erleben. Vermehrt erhalten wir Anrufe zum Thema Gesundheit und medizinische Massnahmen. Der interdisziplinäre Ansatz und die Schulung der beteiligten Fachkräfte sind hier besonders wichtig. Ohne umfassende 360 -Kindeswohlabklärung dürfen keine Massnahmen entschieden werden. Sanktionen stehen häufig im Konflikt mit den Kinderrechten, aber auch sie müssen dem Prinzip des übergeordneten Kindesinteresses entsprechen. Sanktionen wie auch pädagogische Massnahmen müssen auf einer klaren Grundphilo sophie basieren, welche die Kinderrechte respek tiert. Zahlreiche Anrufe erhalten wir im Zusammenhang mit der Kontaktregelung. Auch hier gelten das übergeordnete Kindesinteresse und die Partizipation als Leitprinzipien. Care Leaver befinden sich in einer schwierigen Situation. Einerseits sind sie noch mitten in der Pubertät und im beruflichen Findungsprozess, andererseits müssen sie sich mit der Auflösung ihres Pflegeverhältnisses beschäftigen. Care Leaver brauchen vor allem Information und Unterstützung. ben, Kinderanwaltschaft Schweiz anzurufen und alleine mit uns zu sprechen. Zuerst müssen wir den Kindern eine Kooperationsmöglichkeit bieten, damit sie dann zu einer Kooperation bereit sind! Wir wünschen uns von Kindern und Eltern eine hohe Kooperationsbereitschaft. Diese ist jedoch nur möglich, wenn wir als Fachpersonen Kooperationsmöglichkeiten schaffen. Eine gute Kooperation mit dem Kind ermöglichen Fachpersonen durch eine Resilienz fördernde Haltung, das Respektieren der Kinderrechte und die Anwendung der Leitlinien für eine kindgerechte Justiz. Auteur / Autor Karin Zollinger Kinderanwaltschft Schweiz, Leiterin Kinder & Jugendliche Avocats pour enfants, responsable domaine Enfants & Adolescents Impressum Layout / Mise en page: Focus Grafik, Wetzikon Redaktion / Rédaction: Laura Valero 2016 by Integras, Zürich Integras, Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik Rütistrasse Zürich T integras@integras.ch Integras, Association professionnelle pour l éducation sociale et la pédagogie spécialisée Place de la Riponne Lausanne T romandie@integras.ch 8 Integras Tagung Plattform Fremdplatzierung 2016 Integras Tagung Plattform Fremdplatzierung
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