Schriftliche Kleine Anfrage
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- Hetty Schneider
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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Franziska Grunwaldt (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Aus der Zeit gefallen Wird W.I.R zur Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge überhaupt noch benötigt? Als work and integration for refugees (W.I.R) im September 2015 gestartet wurde, war es notwendig, schnell einen Überblick über die Kompetenzen und Vorbildung der Flüchtlinge zu erlangen. W.I.R sollte in die Unterkünfte gehen und die Flüchtlinge diesbezüglich in einem Vorscreening registrieren, um sie dann später in der Niederlassung am Millerntorplatz entsprechend der jeweiligen Fähigkeiten zu beraten. Bis Ende 2016 sollten Flüchtlinge registriert werden, so der Plan noch Anfang Doch bis Ende Dezember 2016 waren nur Personen (Drs. 21/7421) registriert. Dass das vom rotgrünen Senat angestrebte Ziel nicht erreicht wurde, hat gleich mehrere Gründe. So erfolgte die Registrierung der Flüchtlinge langsamer als erwartet, zumal auch nur knapp 40 VZÄ im Jahresdurchschnitt damit betraut waren. Zudem ist die Klientel beratungsbedürftiger als einheimische Arbeitnehmer. Dies ist nicht nur aufgrund der vorhandenen Sprachbarrieren, sondern auch aufgrund der sehr unterschiedlichen Bildungssysteme der Herkunftsländer der Fall. Zudem kamen im Jahr 2016 deutlich weniger Flüchtlinge neu nach Hamburg und die Bearbeitungszeiten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben sich inzwischen stark verkürzt, sodass Neuankömmlinge häufig schon kurz nach der Antragsstellung in den Leistungsbereich nach SGB II wechseln und damit in den Beratungskontext des Jobcenters fallen (Drs. 21/8667). Jugendliche und junge Erwachsene U25 werden zudem von der Jugendberufsagentur betreut und die Agentur für Arbeit übernimmt jene Flüchtlinge mit Gestattung und Duldung. Für W.I.R bleiben dann jene Ü25 im Asylverfahren mit guter Bleibeperspektive und formalen und non-formalen Berufsqualifikationen und Erfahrungen. Im März wurden 206 Personen bei W.I.R (Drs. 21/8556) erfasst, wo derzeit 48 VZÄ eingesetzt sind. Vor diesem Hintergrund fragen wird den Senat: Das Vorhaben W.I.R hat zum Ziel, Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive und beruflichen Erfahrungen schnell und nachhaltig in Ausbildung oder Arbeit zu integrieren. Dazu verfolgt W.I.R einen ganzheitlichen Ansatz. So ist neben den verschiedenen und umfangreichen Beratungsleistungen für die Geflüchteten durch die Partner von W.I.R auch die Beratung und Unterstützung von Unternehmen durch den Unternehmensservice in W.I.R zur allen Fragen im Zusammenhang mit Arbeit, Ausbildung und Praktikum ein zentraler Baustein. Durch diese enge Verzahnung wurde ein Beratungsangebot etabliert, welches die Geflüchteten bei Integration in das Erwerbsleben unterstützt, fördert und begleitet. Durch die systematische Kompetenzerfassung der Geflüchteten in W.I.R wurde erstmalig festgestellt, dass rund die Hälfte der Geflüchteten über formale oder non-
2 Drucksache 21/8825 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode formale berufliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, die als Ansatzpunkte für eine auf die Arbeitsmarktintegration und die Bedarfe des Hamburger Fachkräftearbeitsmarktes abzielende weitergehende Qualifizierung verwendet werden können. Diese neue Art der Kompetenzerfassung im Rahmen des W.I.R-Prozesses macht die nonformalen beruflichen Kompetenzen, die bei rund 30 Prozent der Geflüchteten vorliegen, für die weitere Integrationsplanung der Arbeitsmarktintegration unmittelbar sichtbar. Mit einer frühzeitigen sprach- und qualifikationsbezogen verzahnten Förderung werden die im Heimatland der Geflüchteten erworbenen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse auf die Bedarfe des Hamburger Arbeitsmarktes angepasst und die Voraussetzungen für eine zügige Integration in Beschäftigung bereitet. Aufgrund einer Stichprobe kann festgestellt werden, dass bis Ende 2016 knapp 20 Prozent der Geflüchteten aus dem Vorhaben W.I.R eine Beschäftigung auf dem Hamburger Arbeitsmarkt gefunden haben. Dies ist ein doppelt so hoher Vermittlungserfolg, als er seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder der Bundesagentur für Arbeit für Geflüchtete prognostiziert wurde. Daher ist W.I.R weiter erforderlich. Der bundesweit einmalige Ansatz, alle mit der Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten befassten Partner von Arbeitsagentur, Jobcenter, kommunalen Trägern bis hin zu den Kammern und dem Unternehmensverband unter einem Dach zusammenzufassen und damit eine unbürokratische Beratung der kurzen Wege zu gewährleisten, sichert Hamburg eine zügige Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Im Übrigen konnten in Hamburg von Januar 2016 bis März 2017 schon Geflüchtete aus der Arbeitslosigkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden. Davon allein 502 in den ersten drei Monaten dieses Jahres. Ende März 2017 waren in Hamburg insgesamt Personen in sprach- oder arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Vorbereitung der Integration in den Arbeitsmarkt. Dies entspricht einem Anteil von 66 Prozent aller im Kontext von Fluchtmigration aus nicht europäischen Asylherkunftsländern in den Rechtskreisen des SGB II und SGB III als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldeten Personen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) sowie Jobcenter wie folgt: 1. Wechseln die in die W.I.R-Zuständigkeit fallenden Flüchtlinge sofort nach positivem Asylbescheid hier sind ja nur jene mit guter Bleibeperspektive zugeschlüsselt und dem damit verbundenen Wechsel in den SGBII-Bereich in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters? Wenn nein, innerhalb welches Zeitraums geschieht dies? Nein. Nach dem gemeinsamen Verständnis der zuständigen Behörde, Agentur und Jobcenter werden alle Geflüchteten, die nach der Kompetenzerfassung im Ankunftszentrum oder der Zweigstelle Norderstraße über formale und non-formale Kompetenzen verfügen und über 25 Jahre alt sind, unabhängig von ihrem Anerkennungsstatus zu W.I.R gesteuert. Der Betreuungszeitraum bei W.I.R für diese Kundengruppe ist auf bis zu neun Monaten ausgelegt. Im Übrigen wird die Zusteuerungssystematik ausführlich in Drs. 21/8210 beschrieben. 2. Wie viele der insgesamt etwa von W.I.R Registrierten werden derzeit noch von W.I.R betreut? Bei W.I.R befinden sich derzeit der insgesamt registrierten Kunden in Betreuung. 3. Da das BAMF die Asylanträge immer schneller bearbeitet und die Zahl für W.I.R infrage kommender Kunden auch wegen deutlich gesunkener Zugangszahlen kleiner wird: Mit wie vielen neu zu Registrierenden rechnet der Senat für das Jahr 2017 bei W.I.R? 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/8825 Der Senat rechnet aufgrund der Kompetenzerfassungen im Rahmen des Vorhabens W.I.R damit, dass 50 Prozent der Geflüchteten, die über 25 Jahre alt sind, über formale und non-formale Kompetenzen verfügen. Zu W.I.R werden dabei nicht nur Kunden eingesteuert, die neu im Ankunftszentrum registriert wurden, sondern auch Geflüchtete, die noch nicht in ihrer Kompetenz nach dem neuen Erfassungsmodell des Ankunftzentrums erfasst wurden. Dies betrifft weitere Geflüchtete. W.I.R hat deshalb derzeit keine Veranlassung, seine Bedarfsprognose aufgrund derzeit niedriger Zuzugszahlen anzupassen. 4. Der Berichterstattung von W.I.R im Sozialausschuss vom 28. Februar 2017 ist eine Übersicht zu entnehmen, in der gezeigt wird, wo die Kunden verblieben sind. Hier wird aber nur eine Gruppe von Flüchtlingen angeführt. a) Wurde diese Gruppe inzwischen erweitert oder eine neue Gruppe zu Ermittlung des Verbleibs gegründet? Wenn ja, wie sind hier die Vermittlungszahlen? Wenn nein, warum wird nur die ausgesuchte Gruppe beobachtet und was ist die Aussage über den Vermittlungserfolg von W.I.R wert, wenn nur ein Viertel der dort Registrierten beobachtet wird? Nein, diese Gruppe ist die in der Drs. 21/5832 ausgewiesene Evaluationsgruppe, deren Verlauf bis Ende 2017 mit Abschluss einer weiteren Evaluation begleitet wird. Die Vermittlungszahlen wurden mit Stand zum der Bürgerschaft im Ausschuss für Arbeit und Soziales am berichtet, siehe Drs. 21/8667. b) Warum wurden nur 19 Flüchtlinge aus der Gruppe in Ausbildung vermittelt, obwohl der Senat betont (Drs. 21/5832), dass auch für die Zielgruppe der bis zu 35-Jährigen eine duale Ausbildung vor der Vermittlung in einfache Arbeit in den Fokus genommen werden soll? Die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gruppe waren zum Stichtag 30. April 2016 erst wenige Wochen oder Monate in Hamburg und verfügten entsprechend noch über keine oder wenige Sprachkenntnisse oder hatten berufliche Integrationsmaßnahmen durchlaufen. Aus Sicht der zuständigen Behörde ist vor diesem Hintergrund positiv zu bewerten, dass es dennoch gelungen ist, Personen, denen das deutsche System der dualen Ausbildung gänzlich unbekannt ist und bei denen erst so wenige Integrationsmaßnahmen stattgefunden hatten, binnen so kurzer Zeit in Ausbildung zu vermitteln. Zum Vergleich: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kommt in eigenen Studien zu dem Schluss, dass frühestens ein Jahr nach Registrierung im System von Agentur für Arbeit und Jobcenter eine Integration von 10 Prozent der Personengruppe erfolgt, also erst zu einem typischerweise sehr viel späterem Zeitpunkt. 5. Hält der Senat angesichts der sich hier abzeichnenden Entwicklungen Dependancen von W.I.R in Bergedorf und Harburg weiterhin für notwendig? Wenn ja, mit wie vielen VZÄ über welchen Zeitraum? Wenn nein, was folgt daraus? Zum Erfolg von W.I.R siehe Vorbemerkung. In Drs. 21/5832 ist dargestellt, dass die Dependancen in Bergedorf und Harburg aus Gründen der besseren Erreichbarkeit und aufgrund von regionalen Arbeitsmarktbesonderheiten eingerichtet werden. Dies ist weiterhin der Fall. Vor Ort in Bergedorf beziehungsweise Harburg sind 6,0 (Bergedorf) beziehungsweise 5,5 (Harburg) Vollzeitäquivalente vorgesehen; der Planungshorizont reicht bis zum Weitere jeweils 3,0 Beratungskapazitäten von Trägern der nachgelagerten Beratung werden bedarfsgerecht entweder am Millerntorplatz oder in den Dependancen eingesetzt. 6. Die anfangs von W.I.R durchgeführte Kompetenzfeststellung wird seit der Neuausrichtung von W.I.R von der Agentur für Arbeit bereits im 3
4 Drucksache 21/8825 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Ankunftszentrum durchgeführt. Besuchen derzeit noch Mitarbeiter von W.I.R Flüchtlingsunterkünfte? Wenn ja, für welche Aufgaben? Wenn nein, warum nicht und seit wann nicht mehr? Anknüpfend an die Infoveranstaltungen der Partner von W.I.R in den Flüchtlingsunterkünften haben sich diese aktuell mit dem Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen (BHFI) darauf geeinigt, gemeinsam Kompetenzerfassungen in den Flüchtlingsunterkünften für diejenigen Flüchtlinge durchzuführen, die schon vor der Einrichtung des Ankunftszentrums nach Hamburg gekommen sind. 7. Welche Aufgaben neben der Vermittlung übernimmt W.I.R derzeit noch und welche davon wie beispielsweise der Unternehmensservice könnten auch ins Jobcenter oder die Agentur für Arbeit integriert werden? Der Unternehmensservice in W.I.R (US) ist eine Kooperation zwischen der Handelskammer (HK), der Handwerkskammer (HWK), der Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.v. (UV-Nord), dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur und Jobcenter (gags) und der zuständigen Behörde. Mit dem US steht Hamburger Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle zur Unterstützung bei der Integration Geflüchteter in Arbeit, Ausbildung oder Praktikum zur Verfügung. Das Angebot wird über den Standort am Millerntor hinaus auch lokalbezogen in Harburg (seit dem 26.4.) und Bergedorf (ab dem 26.6.) angeboten. Unterstützung bedeutet: die Aufnahme von Bedarfen und Angeboten von Arbeitgebern im Hinblick auf Praktika, Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze (letzteres in Kooperation mit der Jugendberufsagentur), die sprachlich und interkulturell geschulte Beratung und Information von Unternehmen zu Potenzialen der Flüchtlinge und den Rahmenbedingungen für diese Zielgruppe, bei Bedarf die sprachlich und interkulturell geschulte Begleitung von Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikumsverläufen bewerber- und arbeitgeberseitig aus einer Hand. Damit erweitert und ergänzt der US die Arbeit des gags in Bezug auf die spezifischen Beratungs- und Betreuungsbedarfe bei dieser Zielgruppe. Beide Institutionen arbeiten eng zusammen. Eine Integration wäre nicht zielführend, da das Angebot eine Ergänzung und Erweiterung zu den Angeboten des Regelsystems darstellt. 8. Plant der Senat aufgrund der Zugangsentwicklung im Laufe des Jahres 2017 oder für das Jahr 2018 bereits eine Neuaufstellung von W.I.R bezüglich der Aufgaben, aber auch der Personalausstattung? Wenn ja, welche Maßnahmen sollen zu wann ergriffen werden und was ist bereits in Planung? Wenn nein, warum sieht der Senat hier keinen Handlungsbedarf? Derzeit ist keine Neuaufstellung geplant. Die neue Zusteuerungs- und Betreuungssystematik gilt seit dem Ein Bedarf wird in Bezug auf die Zielgruppe erwerbsfähige Geflüchtete (über zum Stand , vergleiche Drs. 21/8667) in fünfstelliger Höhe angenommen. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. bis Kosten in welcher Höhe hat W.I.R im vergangenen Jahr 2016 insgesamt verursacht und wer hat sie in welcher Höhe jeweils getragen? Bitte zusätzlich nach Kostenarten aufschlüsseln. Die Agentur beschäftigte mit Stand in W.I.R sechs Mitarbeiter. Fünf Mitarbeiter gehören der Gehaltsstufe IV an, ein Mitarbeiter der Gehaltsstufe V. Durchschnittliche Personalkosten pro Mitarbeiter in der Gehaltsstufe IV liegen in 2016 bei ,44 Euro, für Mitarbeiter in der Gehaltsstufe V bei ,60 Euro. Das System 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/8825 der BA kann keine Personalkosten gefiltert nach Teams ausweisen, sodass unterjährige Veränderungen nicht dargestellt werden können. Für Jobcenter sind 2016 Ausgaben in Höhe von rund Euro angefallen, zur Aufschlüsselung der Kosten siehe Anlage. Im Übrigen siehe Drs. 21/ Kosten in welcher Höhe sind für W.I.R für das laufende Jahr 2017 insgesamt eingeplant und wer hat sie in welcher Höhe jeweils zu tragen? Bitte zusätzlich nach Kostenarten aufschlüsseln. In der Produktgruppe Arbeitsmarktpolitik (PG ) sind für das Jahr 2017 rund 1,431 Millionen Euro in Zusammenhang mit dem Projekt W.I.R veranschlagt. Jobcenter hat für 2017 rund Euro veranschlagt, siehe ebenfalls Anlage. Die Agentur plant Personalkosten für 2017 für sechs Mitarbeiter in Höhe von ,28 Euro sowie Sachkosten für 2017 von Euro (Miete) und Euro (Nebenkosten). 5
6 Drucksache 21/8825 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 2016 (IST) Gesamt Agentur für Arbeit JC tah BASFI Miete , , , ,98 Unterhaltsreinigung , , , ,43 Wachdienst , , , ,92 Strom 1.498,89 207,29 273, ,98 Glasreinigung 714,91 143,78 88,19 482,94 Bauunterhalt , , , ,72 Dienstleistungen ,15 0, , ,14 Geschäftsbedarfe , , , ,84 Kurier 2.717,22 736,41 474, ,30 Kopierraum 1.710,00 0,00 760,00 950,00 Modellvorhaben Dolmetschertelefonie , , , ,03 Personalkosten , ,63 Glasfaser (Verkabelung) 2.568,50 0,00 0, ,50 Kopierraum 3.359,35 0,00 0, ,35 JC Umbau Büro/Zw. Türen ,39 0, ,39 0,00 IT-Ausstattung 4.503, ,53 IT-Pauschale , ,94 gesamt , , , , (PLAN) JC tah Miete ,00 Bewirtschaftungskosten ,00 sonstige Sachkosten ,00 IT ,00 Sachkosten ,00 Personalkosten ,00 gesamt ,00 6
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