Protestnote zur widerrechtlichen Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf zum Outlet Center Lennep (FOC Lennep) in Remscheid vom 28.

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1 Einschreiben mit Rückschein Offener Brief Frau Anne Lütkes, Regierungspräsidentin Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee Düsseldorf Protestnote zur widerrechtlichen Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf zum Outlet Center Lennep (FOC Lennep) in Remscheid vom 28. Mai 2015 Sehr geehrte Frau Lütkes! 10. Juni 2015 Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit der o. g. Verfügung die Zweite landesplanerische Prü- fung für das FOC Lennep in Remscheid abgeschlossen. Nach dieser Verfügung entsprechen der vorgesehene Standort des FOC s Lennep und die voraussichtlichen Auswirkungen des Outlet Centers (FOC) auf umliegende Standorte des Einzelhandels den Anforderungen des Teilplans Großflächiger Einzelhandel des Landesentwicklungsplans. Die Pressemitteilung der Bezirksre- gierung vom ist als ANLAGE 1 beigefügt. Wir protestieren gegen diese Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf. Sie ist nicht be- gründet und mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar. Zur Begründung unseres Protestes nennen wir folgende Sachverhalte: BI Lennep e.v. Bürgeriniave Lennep e.v. c/o Peter Lange Rader Straße Remscheid Mobil E Mail: buergeriniave lennep@web.de Haimo Bullmann Raumplaner Echoer Straße 54b Wuppertal E Mail: haimo.bullmann@t online.de Der Standort des FOC s Lennep im Licht des Integrationsgebotes Der Stadtteil selbst stellt dem Einzugsbereich des Stadtbezirkszentrums Lennep dar. Nur be- zogen auf diesen Stadtteil mit etwa Einwohnern erfüllt das Stadtbezirkszentrum eine zentrale Funktion für die Versorgung der Bevölkerung. Die Stadt Remscheid ist ein Mittelzentrum in einem dichtbesiedelten Ballungsgebiet. Es ist vom Oberzentrum Wuppertal und mehreren Mittelzentren umgeben. Das Einzugsgebiet seines In- nenstadtzentrums ist daher im Wesentlichen auf das Stadtgebiet begrenzt. Die wichtigste Warengruppe einer Innenstadt sind Wäsche und Bekleidung. Werden zu den bestehenden Umsätzen der Innenstadt Remscheid (61,9 Mio.) die zu erwartenden worst- case Umsätze des Outlet- Centers hinzugerechnet (98,0 Mio.), übersteigt die Summe der Umsätze

2 2 in Remscheid (159,9 Mio.) die Umsätze des Oberzentrums Elberfeld (148,7 Mio.). Zusammen mit dem Outlet- Center würde das zentrenrelevante Warenangebot die Zentralität von Rem- scheid um ein vielfaches übersteigen. Die von der Bezirksregierung bestätigte besondere Versorgungsfunktion DOC des Stadtbe- zirkszentrums Lennep ist ein Konzept für die Verödung benachbarter Städte. Nach der Städ- tebaulichen und raumordnerischen Verträglichkeitsanalyse kommt nur ein sehr kleiner Teil des DOC- Umsatzes von rd. 154 Mio. nämlich 9,1 Mio. oder 6% aus Remscheid selbst. Der weitaus größte Teil, rd. 145 Mio. oder 94 %, soll von benachbarten Städten und Regionen ab- geschöpft werden. Die Kaufkraftabschöpfung wird vor allem in den Nachbarstädten Leerstände bei Geschäften begünstigen oder bewirken und zu der Verödung der Innenstädte beitragen. Die geplante Ansiedlung des Outlet- Centers Lennep in Remscheid steht in eindeutigem Wider- spruch zu der Hierarchie der zentralen Orte und zum Integrationsgebot der Raumordnung. Zum Beeinträchtigungsverbot Die Feststellung der Bezirksregierung Düsseldorf, dass die voraussichtlichen Auswirkungen des Outlet Centers Lennep auf umliegende Standorte des Einzelhandels den Anforderungen des Teilplans Großflächiger Einzelhandel des Landesentwicklungsplans entspricht, ist falsch und nicht beweisbar. Diese Feststellung stützt sich einzig und allein auf die Städtebauliche und raumordnerische Verträglichkeitsanalyse des Büros STADT+HANDEL vom 6. Februar Ein anderes Gutach- ten liegt nicht vor. In seiner Schlußbewertung auf S. 119 schreibt der Gutachter: Durch das Vorhaben resultieren keine negativen Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten der zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum. Offensichtlich nutzt die Bezirksregierung diese Bewertung für ihre aktuelle Verfügung. Die Ein- zelhandelsanalyse ist jedoch auf Grund zahlreicher Mängel für die Beurteilung des Beeinträch- tigungsgebotes (Ziel 3 des LEP GFE) nicht geeignet. Wesentliche Mängel dieses Gutachtens sind: 1. Viele Annahmen und Ergebnisse des Gutachtens sind nicht plausibel. 2. Das Gutachten ist durch das geplante, große Outlet Center in Wuppertal- Elberfeld obso- let geworden. Wir haben die Bezirksregierung Düsseldorf in mehreren ausführlichen Schreiben auf diese Mängel wiederholt hingewiesen. Zu nennen sind hier insbesondere unsere Schreiben vom 1. April 2014: Stellungnahme zur Methodik und den Ergebnissen der Verträglichkeits- analysen (14 Seiten),

3 3 15. Januar 2015: Gefährdung zentraler Versorgungsbereiche durch die Kumulation von Outlet Centern (8 Seiten), 15. April und 13. Mai 2015: Fragen zu den Zielen der Raumordnung und zur Offenlage der Bauleitplanung (6 bzw. 2 Seiten). Für kumulierende FOC s gibt es in Deutschland und vermutlich in ganz Europa keinen Präze- denzfall. Remscheid und Wuppertal betreten hier Neuland. Zu den offenen Fragen, die sich aus diesem Sachverhalt ergeben, gehören: 1. Was oder wer ist nach Ziel 3 des Landesentwicklungsplans NRW Großflächiger Einzelhandel zu schützen? Sind es die Gemeinden oder sind es die einzelnen Investoren großflächiger Einzelhandelsbetriebe? Hat eine Gemeinde auch dann einen Schutzanspruch, wenn sich de- ren erhebliche Kaufkraftabflüsse auf mehrere großflächige Einzelhandelsbetriebe in Nach- bargemeinden verteilen? 2. Wie ist das Beeinträchtigungsverbot (Ziel 3 des LEP Großflächiger Einzelhandel) zu handha- ben? Muss eine Nachbarstadt die kumulierten Umsatzumverteilungen der FOC s in Wup- pertal und Remscheid, die in der Summe erheblich sind, hinnehmen? Eine inhaltliche Antwort auf unsere eingeschriebenen Schreiben und unsere Fragen haben wir von der Bezirksregierung Düsseldorf bis heute nicht erhalten. In der aktuellen Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 28. Mai 2015 wird das geplan- te Outlet Center in Wuppertal- Elberfeld verschwiegen, obwohl Wuppertal Oberzentrum ist, Wuppertal das Bauleitplanverfahren für dieses Vorhaben eingeleitet hat, die Bezirksregierung der Stadt Wuppertal bestätigt hat, dass aus der Sicht der Raumord- nung das Vorhaben genehmigungsfähig sein dürfte, der Investor Eigentümer der benötigten Grundstücke und Gebäude ist und in dem Gebäude der ehemaligen Bundesbahndirektion bereits 2017 eine Teilfläche des geplanten Outlet- Centers auf qm eröffnet werden soll. Die Pläne für das FOC Elberfeld werden in der Wuppertaler Rundschau vom be- schrieben. Sie sind als ANLAGE 2 und 3 beigefügt. Insgesamt sollen im FOC Elberfeld auf einer Verkaufsfläche von qm etwa 140 Läden an- gesiedelt werden. Der Umsatz wird auf etwa 190 Mio. Euro geschätzt. Das FOC Elberfeld ist nur etwa 10 Kilometer vom FOC Lennep entfernt. Das in der Verträglich- keitsanalyse von STADT+HANDEL angenommene Einzugsgebiet des FOC s Lennep wird durch

4 4 das verkehrsgünstig gelegene FOC Elberfeld im Norden und Westen stark eingeschränkt wer- den. Nach dem Gutachten von STADT+HANDEL soll allein Wuppertal einen Umsatz von 12,7 Mio. an das FOC Lennep abgeben. Dies ist jedoch, bedingt durch die neue Entwicklung in Elberfeld, völlig unrealistisch. Für die Bezirksregierung Düsseldorf ist die Umsatzumverteilung eines solitären Outlet Centers in Lennep jedoch noch immer die Grundlage für die aktuelle lan- desplanerische Prüfung. Durch die Kumulation von zwei großen Outlet- Centern mit einem prognostizierten Gesamtum- satz von mehr als 300 Mio. Euro werden viele Nachbarstädte erhebliche Umsatzverluste hin- nehmen müssen. Die Verödung und Trading- down Prozesse in vielen Innenstädten werden nach Eröffnung des Outlet- Centers Lennep stark zunehmen. In besonderem Maß sind hiervon Städte betroffen, die auf Grund Ihrer günstigen Verkehrslage künftig von beiden Outlet Centern Kaufkraftverluste hinnehmen müssen. Hierzu gehören Solingen, Schwelm, Sprockhövel, Hattin- gen, Radevormwald und weitere. Die Auswirkungen von großen Shopping- Centern auf die In- nenstädte beschreibt ein Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 05. Juni 2015 (ANLAGE 4). Die Bezirksregierung Düsseldorf ist offensichtlich bestrebt, die Bauleitplanung für das geplante Outlet Center Lennep so schnell wie möglich zu genehmigen. Die Konsequenzen dieser Entwick- lung, die Verödung der Innenstädte in benachbarten Planungsregionen und in Remscheid selbst, werden hingenommen, die Grundsätze und Ziele der Raumordnung ignoriert. Die Be- zirksregierung ist zudem in Bezug auf das geplante FOC Lennep Beratungsresistent : Stellung- nahmen von Gemeinden und Behörden, Kritiken, Hinweise und Fragen von Bürgern werden nicht wahrgenommen und vielfach nicht inhaltlich beantwortet. Eine ausführliche Begründung für die Rechtswidrigkeit der vorliegenden Verfügung ergibt sich aus unserer Stellungnahme zu dem zurzeit offengelegten Bauleitplanverfahren der Stadt Rem- scheid für das FOC Lennep. Kopien dieses Protestes erhalten die Staatskanzlei, der Regionalverband Ruhr sowie benachbar- te Städte und Behörden. Mit freundlichen Grüßen Haimo Bullmann Raumplaner Peter Lange Bürgerinitiative Lennep e.v. 4 Anlagen

5 5 ANLAGE 1 Bezirksregierung Düsseldorf Pressemitteilung DOC Remscheid: Zweite landesplanerische Prüfung abgeschlossen Der vorgesehene Standort für das Designer-Outlet-Center (DOC) im Stadtteil Lennep, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen auf umliegende Standorte des Einzelhandels entsprechen auch in ihrem nunmehr konkretisierten Planungsstand den Anforderungen des Teilplanes Großflächiger Einzelhandel des Landesentwicklungsplanes. Dies teilte die Bezirksregierung Düsseldorf nun der Stadt Remscheid mit Stellungnahme vom 28. Mai 2015 mit. Die Stadt Remscheid beabsichtigt im Stadtteil Lennep, angrenzend an den historischen Altstadtkern, weiterhin die Ansiedelung eines Designer-Outlet-Centers mit einer vorgesehenen Verkaufsfläche von m². Dazu sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen werden. Die Planunterlagen wurden der Bezirksregierung Düsseldorf Anfang Mai 2015 für die zweite landesplanerische Überprüfung zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieses zweiten Prüfschrittes ist die Bezirksregierung Düsseldorf zu dem Ergebnis gelangt, dass die Planungen weiterhin den landesplanerischen Regelungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels nicht entgegenstehen. Städtebauliche Belange, wie die Themen Verkehr oder Lärm, waren bei diesem Verfahrensschritt noch nicht Gegenstand der Prüfung. Im folgenden Verfahren steht ein weiterer Prüfschritt an. Am Ende des Bauleitplanverfahrens wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf die Genehmigungsfähigkeit der Planung gemäß Baugesetzbuch zu prüfen sein. Dazu gehört dann auch die Frage, ob städtebauliche Belange (z.b. hinsichtlich möglicher Verkehrs- oder Lärmbelastungen) und die zu erwartenden Auswirkungen der Planung auch unter Berücksichtigung der vergleichbaren Planungen in der Region den rechtlichen Vorgaben entsprechend berücksichtigt wurden. Ansprechpartner/in Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf an Ansprechpartner/in Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf Tel.: Fax:

6 6 ANLAGE 2

7 7 ANLAGE 3

8 8 Widerrechtliche Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf Zum FOC Lennep in Remscheid Bürgerinitiative Lennep e.v. und Haimo Bullmann Schreiben an die Bezirksregierung Düsseldorf vom 10. Juni 2015 ANLAGE 4

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