Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode

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1 Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend 21. Sitzung (öffentlich) 10. Oktober 2013 Düsseldorf Haus des Landtags 10:00 Uhr bis 10:55 Uhr Vorsitz: Margret Voßeler (CDU) Protokoll: Uwe Scheidel Verhandlungspunkte und Ergebnisse: Vor Eintritt in die Tagesordnung 5 1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) 6 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3800 Vorlage 16/1071 Sts Bernd Neuendorf (MFKJKS) berichtet 6 Aussprache 6

2 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/352 2 PCB-Belastung in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Kitas und Sporthallen 7 Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/1257 Ausschussprotokoll 16/280 Und: 3 Die Lebensqualität von schwerstkranken Kindern und ihren Familien verbessern pädiatrische Palliativ- und Hospizversorgung in Nordrhein-Westfalen unterstützen und bedarfsgerecht weiterentwickeln Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/1620 Nach der Aussprache zu den beiden Tagesordnungspunkten wird die abschließende Behandlung geschoben. 4 Handeln statt Abwarten: Bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen jetzt sicherstellen! 9 Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/3454 Frage des Marcel Hafke (FDP) 9 Sts Bernd Neuendorf (MFKJKS) antwortet 9 Aussprache 11 Die Forderung unter dem ersten Punkt wird mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP, CDU und Piraten mehrheitlich abgelehnt. Die Forderung unter Punkt 2 wird mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP, CDU und Piraten mehrheitlich abgelehnt. Die Forderung unter Punkt 3 wird mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der FDP und der Piratenfraktion bei Enthaltung durch die CDU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.

3 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/352 Die Forderung unter Punkt 4 wird mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP, CDU und Piraten mehrheitlich abgelehnt. Die Forderung unter Punkt 5 wird mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP, CDU und Piraten mehrheitlich abgelehnt. Die Forderung unter Punkt 6 wird mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten gegen die Stimmen von FDP und CDU mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/3444 insgesamt wird mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung durch die Fraktion der CDU und die Fraktion der Piraten mehrheitlich abgelehnt. 5 Kredit-Förderprogramm der Bundesregierung zum U3-Ausbau ausgelaufen? 14 Bericht der Landesregierung Sts Bernd Neuendorf (MFKJKS) berichtet 14 Aussprache 15 6 Verschiedenes 16 Hinweis der Vorsitzenden 16 Fragen von Ina Scharrenbach (CDU) 16 Sts Bernd Neuendorf (MFKJKS) antwortet 16 * * *

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5 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/352 Aus der Diskussion Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt Vorsitzende Margret Voßeler die Anwesenden, unter ihnen von Seiten der Landesregierung Staatssekretär Bernd Neuendorf. Ministerin Schäfer sei für die heutige Sitzung entschuldigt. Wolfgang Jörg (SPD) und Bernhard Tenhumberg (CDU) äußern sich zur Behandlung von Tagesordnungspunkten. Eine abschließende Klärung kann allerdings vor Eintritt in die Tagesordnung nicht erzielt werden und soll beim Aufruf der jeweiligen Tagesordnungspunkte selber herbeigeführt werden. Der Ausschuss tritt in die Beratung seiner Tagesordnung gemäß Einladung E 16/460 (Neudruck) ein:

6 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/352 1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein- Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3800 Vorlage 16/1071 Vorsitzende Margret Voßeler resümiert das bisherige Beratungsverfahren: Der Landtag habe in seiner Plenarsitzung am 25. September 2013 den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3800 federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an die zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe überwiesen, dass die Beratung des Personalhaushalts einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung des Unterausschusses Personal erfolge. Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sei in erster Linie zuständig für große Teile des Einzelplans 07. Entsprechend dem in der letzten Sitzung vereinbarten Zeitplan stehe heute die Einbringung durch das Fachressort an. In dem Zusammenhang verweise sie noch auf die Vorlage 16/1071, die den Erläuterungsband zum Einzelplan 07 enthalte. Für die Landesregierung erstattet StS Bernd Neuendorf (MFKJKS) den einführenden Bericht. Den Redebeitrag stellt er auf Bitten von Bernhard Tenhumberg (CDU) stellt vorab schriftlich zur Verfügung. - Siehe Vorlage 16/1284! Marcel Hafke (FDP) macht darauf aufmerksam, dass der Erläuterungsband noch nicht vorliege. Deshalb wolle er wissen, wo die KiBiz-Verbesserungsmittel in Höhe von 100 Millionen im Haushalt eingestellt worden seien. StS Bernd Neuendorf (MFKJKS) verweist auf die mittelfristige Finanzplanung, die dem Landtag seit geraumer Zeit vorliege. Dort könne der Abgeordnete Hafke die von ihm gewünschten Informationen nachlesen.

7 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/352 2 PCB-Belastung in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Kitas und Sporthallen Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/1257 Ausschussprotokoll 16/280 Und: 3 Die Lebensqualität von schwerstkranken Kindern und ihren Familien verbessern pädiatrische Palliativ- und Hospizversorgung in Nordrhein- Westfalen unterstützen und bedarfsgerecht weiterentwickeln Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/1620 Zum Tagesordnungspunkt 2 führt Vorsitzende Margret Voßeler aus: Das Plenum habe den Antrag der Piratenfraktion Drucksache 16/1257 in der 13. Sitzung am 9. November 2012 nach Beratung einstimmig an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur federführenden Beratung sowie an fünf weitere Ausschüsse unter anderem an den hiesigen Ausschuss zur Mitberatung überwiesen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollten im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Der AFKJ habe den Antrag erstmals in seiner Sitzung am 22. November 2013 beraten und sich an der Anhörung des federführenden Ausschusses am 26. Juni 2013 nachrichtlich beteiligt. Sie verweise in dem Zusammenhang auf das Ausschussprotokoll 16/280. Heute stehe wie in der letzten Sitzung am 19. September 2013 verabredet die Auswertung der Anhörung und das Votum an den federführenden Ausschuss an. Zum Tagesordnungspunkt 3 merkt die Vorsitzende an: Das Plenum habe den Antrag in seiner 20. Sitzung am 23. Januar 2013 nach Beratung einstimmig an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales federführend und an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend zur Mitberatung überwiesen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollten im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Der hiesige Ausschuss habe sich in seiner Sitzung am 21. Februar 2013 erstmals mit dem Antrag befasst. Der federführende Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales habe zu dem Antrag verschiedene Stellungnahmen eingeholt und beabsichtige

8 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/352 dem Vernehmen nach die Verabschiedung einer Erklärung aller Fraktionen. Der Vorsitzende des federführenden Ausschusses habe angedeutet, dass die Beratungen dort sehr zeitnah zum Abschluss kommen würden. Heute stehe deshalb im hiesigen Ausschuss die abschließende Beratung und das Votum an den federführenden Ausschuss an. Marcel Hafke (FDP) plädiert für eine Verschiebung der Aussprache auf die nächste Sitzung, da auch in den anderen Ausschüssen noch Diskussionen stattfänden. Ohne Votum finde nicht seine Zustimmung. Daniel Düngel (PIRATEN) erklärt sich namens seiner Fraktion bereit, die Behandlung des Antrags der Piratenfraktion zu schieben, da nach wie vor noch nicht alle Informationen vorlägen. Ohne Votum werde nicht akzeptiert. Angesichts der lediglich mitberatenden Funktion des hiesigen Ausschusses erwartet Bernhard Tenhumberg (CDU) speziell zum Thema PCB-Belastung keinen neuen Erkenntnisgewinn. Gefordert sei wegen seiner speziellen Zuständigkeit der AGS. Seine Fraktion hätte keine Probleme mit einer Weiterleitung ohne Votum an den federführenden Ausschuss gehabt. Dem Wunsch der kleinen Fraktionen werde sich seine Fraktion allerdings nicht entgegenstellen. Marcel Hafke (FDP) macht bei der Gelegenheit auf die Bemühungen im federführenden Ausschuss aufmerksam, einen gemeinsam formulierten Antrag auf den Weg zu bringen. In dem Falle wäre es gut, dass auch der AFKJ mitberatend tätig würde. Die FDP-Fraktion behalte sich vor, zu ihrem Antrag eine Anhörung zu beantragen, handele es sich doch um ein wichtiges Thema. Der hiesige Ausschuss solle eingebunden werden. Nach der Aussprache zu den beiden Tagesordnungspunkten wird die abschließende Behandlung geschoben.

9 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/352 4 Handeln statt Abwarten: Bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen jetzt sicherstellen! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/3454 Vorsitzende Margret Voßeler führt aus, das Plenum habe den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/3454 in seiner 38. Sitzung am 12. Juli 2013 nach Beratung einstimmig an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend zur federführenden Beratung sowie den Ausschuss für Kommunalpolitik zur Mitberatung überwiesen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollten im hiesigen Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Der AFKJ habe sich in seiner letzten Sitzung am 19. September 2013 erstmals mit dem Antrag befasst und seinerzeit verabredet, die Beratungen in der heutigen Sitzung abzuschließen. Aus Sicht der Fraktion der FDP seien noch Fragen an die Landesregierung offen. Diese würden soweit möglich heute mündlich beantwortet. Aus Sicht der Fraktion der CDU seien ebenfalls noch Fragen offen geblieben. Die entsprechenden Antworten seien mit Vorlage 16/1241 verteilt worden. Nach dem Diskussionsverlauf in der entsprechenden Sitzung, so Marcel Hafke (FDP), sei er davon ausgegangen, dass die Landesregierung zu den Fragen seiner Fraktion schriftlich Stellung nehmen. Von besonderem Interesse sei gewesen, was mit den Mitteln passiere, die für U3-Plätze vorgesehen seien, wenn dort Ü3-Kinder betreut würden. Wie flexibel sei die Inbetriebnahme? Wie sehe die Rechtslage aus? Im Falle einer Abstimmung bitte er um Einzelabstimmung der Aspekte des FDP- Antrags. StS Bernd Neuendorf (MFKJKS) geht auf die Wortmeldung des Abgeordneten Hafke wie folgt ein: Zur Frage nach U3/Ü3 trage ich gerne vor: In der Tat werde ich darauf etwas intensiver eingehen. Ich habe Ihre Anfrage, die Sie an unser Haus gerichtet haben, zur Kenntnis genommen. Zentral ist für uns dabei, dass der Bundesgesetzgeber und der Landesgesetzgeber die Investitionsmittel, die zur Verfügung gestellt worden sind, zweckgebunden für die Schaffung und den Erhalt von Plätzen für unterdreijährige Kinder zur Verfügung gestellt hat. Diese Zweckbindung ist als Vorgabe der Legislative zwingend zu beachten und steht nicht in einem flexiblen Ermessen der Exekutive. Mit Bundes- und Landesmitteln geschaffene U3-Plätze müssen also grundsätzlich mit U3-Kindern belegt werden. Das ist ganz klar.

10 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/352 Ich kann Ihnen das gerne noch einmal zitieren. Für die Beantwortung Ihrer Fragen habe ich mir das noch einmal herausgesucht. Das KiföG das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder sagt eindeutig in 1: Das Bundessondervermögen Kinderbetreuungsausbau gewährt den Ländern in den Jahren 2008 bis 2013 nach Artikel 104 b des Grundgesetzes Finanzhilfen für Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zu Tageseinrichtungen und zur Tagespflege für Kinder unter drei Jahren. Das Gesetz legt also eindeutig den Zweck fest: für Kinder unter drei Jahren. Nächster Punkt! Es gibt eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung dieses Gesetzes. Auch dort ist klar und ausdrücklich geregelt Zitat : Die Länder zahlen die Finanzhilfen zurück, wenn die geförderten Maßnahmen ihrer Art nach nicht den [ ] festgelegten Zweckbindungen entsprechen [ ]. Soweit zu dieser Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Das betraf allerdings die Bundesmittel. Aber es geht auch um die Landesmittel. Dort haben wir eine ähnliche Situation. Auch das trage ich gerne vor: Für die Landesmittel hat der Landtag als Haushaltsgesetzgeber die Zweckbindung der Investitionsmittel bereits in der Bezeichnung des Haushaltstitels klar und eindeutig geregelt. Er lautet: Zuweisungen an Gemeinden zu den Investitionen für Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Die Förderrichtlinie ist an dieser Stelle auch zweifelsfrei. Auch diese zitiere ich gerne: Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO Zuwendungen im Rahmen der Bundes- Investitionsprogramme Kinderbetreuungsfinanzierung [ ] sowie des U3- Ausbauprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen [ ] für Investitionen zum Auf- und Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege [ ] Das könnte man noch ein bisschen weiter fortsetzen. Ich will Ihnen das auch mit Blick auf die Uhr ersparen. Wir haben bei den Zuwendungsbescheiden ganz klar die Regelung getroffen, dass die Mittel ausdrücklich für U3 vorgesehen sind. Aus meiner Sicht müsste diese Erläuterung reichen, warum wir der Meinung sind, dass wir hier keine Flexibilität in dem von Ihnen angeregten Sinne vornehmen können.

11 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/352 Wolfgang Jörg (SPD) erinnert daran, der Antrag sei bereits mehrfach Beratungsgegenstand im Ausschuss gewesen. Das Papier sei inhaltlich schwach und substanzlos. Schon die ersten Worte der Überschrift machten den Charakter des Antrags deutlich. Seine Fraktion werde den Antrag ablehnen. Bernhard Tenhumberg (CDU) qualifiziert den Antrag der FDP-Fraktion als zielführend und sehr gut formuliert. Das Ministerium solle angesichts der aufgezeigten Probleme nicht immer davon sprechen, dass dieses oder jenes nicht gehe oder nicht zu machen sei, sondern vielmehr, wie Probleme behoben werden könnten. Dabei solle eine Erklärung nicht juristisch abgehoben ausfallen. Es gehe deshalb nicht an, sich fortwährend auf Formalien zurückzuziehen. In Rede stünden die Probleme, die offenkundig würden, sobald man mit der Basis spreche. In manchen Regionen komme es zu einer Anhäufung von Problemen. Ursächlich seien die mitunter zahlreichen Erlasse, die der Politik noch nicht einmal bekannt seien. Er erwarte anstelle von haushaltsrechtlichen oder juristischen Verweisen von der Landesregierung eine Antwort auf die Frage, was unternommen werden müsse, um die bestehenden Probleme zu beheben. Die Einzelabstimmung über die sechs Unterpunkte des FDP-Antrags empfinde er als zielführend. Entgegen der Auffassung der FDP-Fraktion vertrete seine Fraktion die Auffassung, dass es allerdings keinen Bedarf an starren Zeitregelungen gebe, sondern eine erhöhte zeitnahe Flexibilität gefordert sei, die insbesondere den Interessen von Frauen entgegenkomme. Angemessen große Zeiträume während des Anmeldeverfahrens trügen dem allerdings nicht Rechnung. Die CDU-Fraktion werde sich bei der Abstimmung zu diesem Unterpunkt enthalten. Marcel Hafke (FDP) vermag sich der grundsätzlichen Einschätzung des Abgeordneten Tenhumberg zur Aufgabe der Landesregierung anzuschließen und dankt Staatssekretär Neuendorf dafür, dass der die Rechtslage noch einmal vorgetragen habe. Unbeschadet der Situation in Bezug auf die Bundesmittel habe Rot-Grün auf Landesebne die Möglichkeit, die Landesmittel zu steuern. Sei in diesem Zusammenhang eine Flexibilisierung angedacht? Immerhin seien landesweit zahlreiche Probleme bekannt. Unterjährig könnten zum Beispiel Kinder vom U3-Bereich in den Ü3-Bereich wechseln, Kinder könnten aufgrund von Zuzügen hinzukommen. Die Träger sähen sich vor eine schwierige Rechtslage gestellt. Das Land solle seinen Beitrag leisten, damit die Träger sich auf der sicheren Seite befänden. Er frage die Landesregierung oder falls diese nicht antworten könne die regierungstragenden Fraktionen, warum keine entsprechenden Regelungen bei den Landesmitteln ausprobiert würden.

12 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/352 Daniel Düngel (PIRATEN) ist dankbar für die Einzelabstimmung der Unterpunkte des Antrags. Den sechsten Unterpunkt werde seine Fraktion ablehnen. Immerhin habe seine Fraktion schon im letzten Plenum mit dem Antrag zur Elternbeitragsfreiheit belegt, dass dort keine Prioritäten in die Richtung gesetzt würden, Angebotsund Qualitätsverbesserung vor Beitragsfreihit gelten. Aus Sicht der Piratenfraktion handele es sich dabei um gleichberechtigte Anliegen, die finanziell gleichberechtigt zu fördern seien. Ihm erschließe sich so der Abgeordnete in Richtung SPD-Fraktion nicht, weshalb die übrigen Punkte komplett abzulehnen seien. Sei der Grund etwa, dass der falsche Fraktionsname auf dem Papier oben stehe? StS Bernd Neuendorf (MFKJKS) erwidert auf den Wortbeitrag des Abgeordneten Hafke, es sei rein rechtlich extrem schwierig und en passant nicht einfach möglich, dass man nachträglich eine Zweckbindung ändere. Der Abgeordnete solle erklären, wie das funktionieren solle. Er widerspreche dem vermittelten Eindruck, dass es bei Ü3-Kindern, für die ein Rechtsanspruch seit 1996 gelte, massiv zu Problemen komme. Die Betreuungsquote sei in den letzten Jahren deutlich gestiegen. In Nordrhein-Westfalen liege sie derzeit bei 85 %. Der Landesregierung sei bekannt, dass sich in schwierigen Einzelfällen die Jugendämter intensiv kümmerten. Aus der Diskussion solle Dramatik herausgehalten werden. Der Ausschuss tritt in die Einzelabstimmung über die Unterpunkte des Antrags der Fraktion der FDP Drucksache 16/3454 ein: Die Forderung unter dem ersten Punkt wird mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP, CDU und Piraten mehrheitlich abgelehnt. Die Forderung unter Punkt 2 wird mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP, CDU und Piraten mehrheitlich abgelehnt. Die Forderung unter Punkt 3 wird mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der FDP und der Piratenfraktion bei Enthaltung durch die CDU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Die Forderung unter Punkt 4 wird mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP, CDU und Piraten mehrheitlich abgelehnt.

13 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/352 Die Forderung unter Punkt 5 wird mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP, CDU und Piraten mehrheitlich abgelehnt. Die Forderung unter Punkt 6 wird mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten gegen die Stimmen von FDP und CDU mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/3444 insgesamt wird mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung durch die Fraktion der CDU und die Fraktion der Piraten mehrheitlich abgelehnt.

14 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/352 5 Kredit-Förderprogramm der Bundesregierung zum U3-Ausbau ausgelaufen? Bericht der Landesregierung Vorsitzende Margret Voßeler informiert den Ausschuss darüber, der aktuelle Tagesordnungspunkt sei seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 4. Oktober 2013 beantragt worden. Vorgesehen sei ein mündlicher Bericht durch die Landesregierung. Für die Landesregierung erstattet StS Bernd Neuendorf (MFKJKS) folgenden Bericht: Meine Damen und Herren, im Februar dieses Jahres hat das Bundesfamilienministerium im Rahmen des Zehn-Punkte-Programms Kindertagesbetreuung 2013 gemeinsam mit der KfW-Bankengruppe für die Jahre 2013 bis 2015 zwei zinsgünstige Förderprogramme für den Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten aufgelegt. Ein Förderprodukt steht für Kommunen, Eigenbetriebe und Zweckverbände zur Verfügung, ein anderes für Privatpersonen, kommunale und sonstige Unternehmen oder öffentlich-private Partnerschaften sowie gemeinnützige Gesellschaften und Organisationen. Gefördert werden Investitionen zur Schaffung oder zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder durch Neubau oder Sanierung von Kindertageseinrichtungen oder Räumlichkeiten für Kindertagespflege. Die Hälfte der Plätze muss dabei für Kinder unter drei Jahren bereitgestellt werden. Nach Angaben des Bundesministeriums stehen insgesamt KfW-Kredite im Umfang von 350 Millionen zur Verfügung, die vom BMFSFJ mit einer Zinsverbilligung unterstützt werden. Nach aktuellen Informationen muss man allerdings sagen, dass die Kredite zur Verfügung standen. Seitens einer aktuellen Information des Bundesministeriums vom 7. Oktober werden beide Programme in den nächsten Tagen beendet sein, da nahezu alle Mittel ausgeschöpft sind 350 Millionen! Das zeigt sicherlich auf der einen Seite, dass das Programm gut angenommen worden ist und auch erfolgreich ist. Das ist erfreulich. Auf der anderen Seite sollte der Bund an dieser Stelle dringen prüfen, glaube ich, ob in Anbetracht der ursprünglich geplanten Laufzeit 2013 bis 2015, ich habe es eingangs erwähnt nicht eine Aufstockung des Programmvolumens zur weiteren Unterstützung der Kommunen und der Träger sinnvoll wäre. Das ist das, was ich - Stichtag heute - dazu beitragen kann.

15 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/352 Andrea Asch (GRÜNE) führt aus, das Programm sei wegen des regen Gebrauchs, den die Kommunen davon gemacht hätten, nicht nur sehr schnell abgeflossen, sondern in der Folge auch aufgestockt worden. Es bedeute vermehrte Kosten, wenn sich die Kommunen/Träger Mittel nicht mehr aus dem Programm, sondern auf dem freien Kapitalmarkt besorgen müssten. Vor diesem Hintergrund sei die nächste Bundesregierung gut beraten, den Kommunen weiterhin mit einem zinsgünstigen Programm zur Verfügung zu stehen. Nach Einschätzung von Bernhard Tenhumberg (CDU) habe der Staatssekretär das Programm überzeugend als gut qualifiziert. Die Mittel seien ja auch schnell abgeflossen. Das lasse auf einen entsprechenden Bedarf in den Kommunen schließen. Denke die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen darüber nach, mit der NRW.BANK ein Programm auf Landesebene aufzulegen, weil nicht mit einer Prolongation des bisherigen Programms gerechnet werde? StS Bernd Neuendorf (MFKJKS) unterstreicht die Intention der Landesregierung, zunächst eine Verlängerung des Bundesprogramms zu erreichen. Die Verhandlungen seien mit der neuen Bundesregierung zu führen. Dieses Thema habe die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen nicht zuletzt aufgrund der Anfrage der Grünen-Fraktion auf der Agenda. Wegen des offenbar vorhandenen Bedarfs werde sich Nordrhein-Westfalen in Berlin mit entsprechendem Druck und Nachdruck zu Wort melden.

16 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/352 6 Verschiedenes Zunächst weist Vorsitzende Margret Voßeler auf die heute noch anstehenden Anhörungen des Ausschusses um 11:15 Uhr einerseits und um 14:15 Uhr andererseits hin. Ina Scharrenbach (CDU) erinnert daran, dass der Ausschuss in der Vergangenheit mehrfach das Thema Bildungsgrundsätze von null bis zehn intensiv diskutiert habe. Eine Beratung mit dem wissenschaftlichen Begleitteam habe im Ausschuss stattgefunden. Wann sei seitens der Landesregierung mit den überarbeiteten Bildungsgrundsätzen zu rechnen? Im Zusammenhang mit dem Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz seien zwei Berichte vorgesehen, einer zum 30. Juni dieses Jahres und einer weiterer zum Jahresende. Wann werde der erste Bericht vorgelegt? Der Staatssekretär habe im Zusammenhang mit dem Haushaltsentwurf 2014 auf die Beschlussfassung des Ausschusses in der letzten Sitzung abgehoben, die eine Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten angehe. Der Beschluss habe allerdings, so die Abgeordnete, zwei Komponenten umfasst: In Rede habe auch die Verlängerung des Verwendungszeitraums für die U3-Mittel gestanden. Ihre Fraktion habe seinerzeit signalisiert, dass die Bundesregierung ab dem 23. September auf das Land NRW zukommen werde. Dem Vernehmen nach sei Nordrhein-Westfalen eingeladen worden, um über den Sachverhalt zu sprechen. Wie sei der Sachstand? StS Bernd Neuendorf (MFKJKS) geht auf die Wortmeldungen ein: Ich beginne mit letzten Punkt und sage dazu nur so viel, dass wir in der Tat die Gespräche aufgenommen haben. Ich bin in der vergangenen Woche in Berlin gewesen und habe mit Staatssekretär Struppe unter Beteiligung eines weiteren A-Landes und zweier B-Länder darüber ein erstes Gespräch geführt. Das Gespräch war ohne Ergebnissen vorgreifen zu wollen doch so, dass ich denke recht zuversichtlich sein zu können, dass wir zu einem Erfolg kommen können. Wir sind jetzt dabei, die Ergebnisse dieses Gesprächs mit den anderen Ländern abzustimmen. Ich hoffe, dass wir noch rechtzeitig weil ja das erste Programm schon Ende dieses Jahres ausläuft zu einer guten Lösung für die Träger und Kommunen kommen. So ist der Stand. Da ist eine Menge Bewegung drin. Ich hoffe, dass wir relativ rasch eine entsprechende Lösung herbeiführen können. Wichtig ist noch: Per Gesetz ist festgelegt, was die Fristen betrifft. Wir müssen also eine Gesetzesänderung herbeiführen. Diese Änderung müsste von den Ländern ausgehen. Das heißt, wir können das nur über eine Bundesratsinitiative realisieren. Die nächste Sitzung des Bundesrates, bei der man es ansprechen und einbringen könnte, ist am 8. November. Es ist unser Ziel, dass wir das bis dahin in

17 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/352 Abstimmung mit den übrigen Ländern und dem Bund hinbekommen und erreichen. Zu den Berichten und der Terminierung, wann sie kommen, kann vielleicht Herr Wallhorn etwas sagen. MDgt Manfred Wallhorn (MFKJKS) führt aus: Bei der Diskussion mit den Experten zu den Bildungsgrundsätzen habe die Landesregierung ihren Zeitplan erläutert. Bis Anfang nächsten Jahres sollten die Bildungsgrundsätze überarbeitet werden. Im folgenden Kindergartenjahr sollten sie implementiert werden. Die Faustregel laute also: In diesem Jahr finde die Überarbeitung statt, die bis Anfang nächstens Jahres dauern werde. Im nächsten Jahr gebe es die Vorbereitung und Durchführung der Implementierung. StS Bernd Neuendorf (MFKJKS) teilt zum Thema Schwangerschaftskonfliktgesetz mit, aus dem Stand heraus vermöge er konkret keine Auskunft zu erteilen. Informationen, wann der Bericht zur Verfügung stehe, würden nachgeliefert. gez. M. Voßeler Vorsitzende /

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