Arbeitsrecht in Studijob und Praktikum
|
|
- Timo Frank
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Arbeitsrecht in Studijob und Praktikum Universität Freiburg 26. November 2018 Moritz Riesinger IG Metall Hochschulteam
2 Grundsätzliches zum Vortrag 2
3 Was regelt die Konditionen meiner Arbeit? 3
4 Worum geht es heute? Grundsätzlich: Was regelt die Konditionen meiner Arbeit? Was ist ein Praktikums- und Arbeitsvertrag? Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz Was ist wo wie geregelt? Form und Inhalt des Arbeitsvertrages: Was muss und was sollte geregelt sein? Was gilt? Fallstricke Wichtig: Stellt eure Fragen! 4
5 Was gilt für mich? 5
6 Was hat Einfluss auf den Arbeitsvertrag? BGB Arbeitsvertrag Gesetze Kündigungsschutzgesetz Entgeltfortzahlungsgesetz Bundesdatenschutzgesetz Bundesurlaubsgesetz Tarifvertrag Betriebsvereinbarung 6
7 Was ist ein Arbeitsvertrag? Vertragsfreiheit Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitsleistung Gehalt 7
8 Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz Rangprinzip GG Gesetz Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Günstigkeitsprinzip 8
9 Gilt für mich ein Tarifvertrag? Arbeitgeberverband Einzelne Arbeitgeber Gewerkschaft Mitglieder Mitglieder Was steht drin? Entlohnung (ca. 20% höher) Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) Arbeitszeit (35 Stundenwoche) Kündigung (längere Fristen für Arbeitgeber) Möglichkeiten für (Alters-)Teilzeit, Mobiles Arbeiten etc. Qualifizierung kein Verzicht auf Tarifrechte 9
10 Tarifvertrag im Arbeitsvertrag Gesamtverweisung: Tarifvertrag ist gültig für alle Fragen, die im Arbeitsvertrag nicht geregelt sind. Im Übrigen gelten die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Südbaden in der jeweils gültigen Fassung. Partielle Einbeziehung: Es gelten nur einzelne Tarifbestimmungen. Es gelten die Urlaubsbestimmungen des Tarifvertrages der Metall- und Elektroindustrie Südbaden in der jeweils gültigen Fassung. 10
11 Betriebsvereinbarungen Arbeitgeber Betriebsrat Beschäftigte Betriebsurlaub Überstunden Essenszuschuss Gesundheitsprojekte Frauenförderung Fahrtkosten Hochschule/Betrieb keine ausdrückliche Erwähnung im Arbeitsvertrag Tipp: Inhalte sollten in den Arbeitsvertrag übernommen werden Einsicht beim Betriebsrat 11
12 Kurz zusammengefasst: Der Arbeitsvertrag: Ist Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Ist an Gesetze und Verordnungen gebunden (Mindeststandards) Betriebliche Besserstellungen regeln ggf. Betriebsvereinbarungen Allgemeine Besserstellungen regeln ggf. Tarifverträge Wichtig: Tarifverträge sind nur für Mitglieder von Gewerkschaften verbindlich! 12
13 Inhalt und Form des Praktikums- oder Arbeitsvertrages Schriftform. Mündliche Verträge sind auch möglich, der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die Vertragsbedingungen schriftlich übergeben (NachwG). Der Nachweis kann eingeklagt werden. Es müssen nur die Punkte dokumentiert werden, die tatsächlich vereinbart wurden. 13
14 Inhalt und Form des Arbeitsvertrages Mit Tarifvertrag Im Arbeitsvertrag sollten stehen: Name und Anschrift der Vertragsparteien Beginn des Arbeitsverhältnisses Tätigkeitsbeschreibung Arbeitsort Verweis auf den Tarifvertrag Dauer der Probezeit oder Verzicht tarifliche Entgeltgruppe Hinzukommen können: übertarifliche Zahlungen Sondervereinbarungen Verweis auf geltende Betriebsvereinbarungen Dauer der eventuellen Befristung ggf. Grund der Befristung Lage der Arbeitszeit Dauer von Teilzeit und Gehalt als Anteil vom Tarifgehalt 14
15 Inhalt und Form des Arbeitsvertrages Zusätzlich wenn kein Tarifvertrag gilt: Dauer und Lage der vereinbarten Arbeitszeit Bezahlung bzw. Ausgleich von Mehrarbeit und Reisezeiten Zusammensetzung und Höhe des Entgeltes einschl. aller Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen, Prämien Fälligkeit des Entgeltes Parameter für Provision und Gewinnbeteiligungen Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes Urlaubsgeld Kündigungsfristen 15
16 Fallstricke Freiwilliges und Pflichtpraktika Ort und Aufgabe Probezeit Arbeitszeit Urlaub Vergütung Kündigungsfristen Überstunden 16
17 Praktika Pflichtpraktika unter 3 Monaten sind von vielen Regelungen ausgenommen Grund ist, dass sie der Ausbildung im Studium dienen und nicht die Arbeit im Fokus steht Dauert das Praktikum länger als die Pflichtzeit, gelten die Ausnahmen dennoch nur in der vorgesehenen Zeit Freiwillige Praktika und Pflichtpraktika über 3 Monate gelten als Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten 17
18 Arbeitsort, Beruf, Aufgabengebiet Gesetz Tarifvertrag Arbeitsvertrag muss eine kurze Charakterisierung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit enthalten Üblich: Frau Soundso wird ab im Standort Freiburg als Ingenieurin (Master) im technisch-wissenschaftlichen Verkauf eingestellt Besser: möglichst eindeutige Zuordnung zu einer im Tarifvertrag definierten Gehaltsgruppen und zum Tätigkeitsjahr (Arbeitnehmer/-in) wird ab (Datum) im (Werk/Abteilung) als (genaue Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit) eingestellt. 18
19 Probezeit Gesetz höchstens für die ersten sechs Monate Arbeitsverhältnis kann innerhalb von zwei Wochen beendet werden Vorschriften zum Kündigungsschutz gelten nicht Vereinbart wird eine Probezeit von sechs Monaten. Innerhalb der Probezeit bleibt die Kündigung vorbehalten. Tarifvertrag meist kürzere Probezeit auch eine kürzere Kündigungsfrist kann während der Probezeit vereinbart werden Empfehlung: klare Probezeitenziele regelmäßige Personalgespräche mit dem Vorgesetzten/Betreuer möglichst kurze oder keine Probezeit keine Befristung 19
20 Arbeitszeit Gesetz Tarifvertrag pro Werktag maximal zehn Stunden, im Durchschnitt von sechs Monaten nicht mehr als acht Stunden Bedeutet: 60 Stunden maximal, 48 Stunden im Halbjahrdurchschnitt zw. Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen elf Ruhestunden liegen sechs bis neun Stunden: Ruhepause von 30 min, ab neun Stunden: 45 min länger als sechs Stunden darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden Gilt auch für alle PraktikantInnen IG Metall: 35 Stunden pro Woche (MuE) längere Arbeitszeit von maximal 40 Stunden pro Woche kann nach einigen TV vereinbart werden 20
21 Urlaub, Urlaubsgeld Gesetz Tarifvertrag 24 Werktage bezahlter Urlaub pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage durchschnittliches Gehalt kann nicht wegen Krankheit verfallen auf Begriffe achten: Arbeitswoche hat fünf Arbeitstage, sechs Werktage, sieben Kalendertage Kein Recht bei Pflichtpraktika <3 Monaten meist 30 Arbeitstage (sechs Wochen pro Jahr wg. 5-Tage- Woche) als Urlaubsentgelt wird das normale Gehalt weiterbezahlt + Urlaubsgeld (z.b. 69%) Teilzeit-Formel Jahresanspruch: 5 x regelmäßige Wochenarbeitstage 21
22 Vergütung Gesetz Tarifvertrag Einführung gesetzlicher Mindestlohn ab Achtung bei freiwilligen Praktika unter 3 Monaten, da diese vom Mindestlohn ausgeschlossen sind ein Drittel unter der entsprechenden Tarifvergütung kann Lohnwucher sein Abhängig von Qualifikation und Tätigkeit gilt ein TV, dürfen Tarifgehälter auch mit Zustimmung des AN nicht unterschritten werden Vergütungsgruppe und Tätigkeitsjahr muss genannt sein Durch Entgeltrahmenabkommen (ERA) transparente Regelungen Achtung bei Formulierungen zur Vergütung bei Mehrarbeit! Besonders kritisch sind Zielentgelte Bei Verhandlungen immer in Jahresgehältern inkl. Weihnachts-und Urlaubsgeld rechnen 22
23 Überstunden/Mehrarbeit Sind nur in Notsituationen (Brand, Naturkatastrophe) einseitig anzuordnen Werden oft allerdings bereits im Vertrag angesprochen und werden erwartet Sind in Betrieben mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig dh. der BR kann sie verhindern Sind in Freizeit-oder Lohn auszugleichen ggf. durch Tarifverträge sogar überdurchschnittlich Tipp fürs Praktikum: Gutes Arbeit langes Arbeiten. 23
24 Kündigungsfristen (unbefristet) Gesetz Tarifvertrag in der Probezeit: zwei Wochen vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende verlängern sich nur für Kündigung durch AG nach Beschäftigungsdauer Kündigung nur zum Monatsende Ausnahmen Unter Umständen längere Kündigungsfristen für den AG Achtung: Verlängerte Kündigungsfristen gelten für beide Seiten. Fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund Wettbewerbsverbote möglich für maximal 2 Jahre Vorsicht bei Formulierungen wie Für die Dauer der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis befristet. 24
25 Stehe ich damit alleine da? Nein, Ansprechpartner sind: Im Betrieb der Betriebsrat (wo vorhanden) Allgemein die jeweils zuständige Gewerkschaft 25
26 Die IG Metall Eine starke Gemeinschaft, auch für Studis! Netzwerk, Beratung und Informationen Veranstaltungen und Betriebsexkursionen Kostenfreies Seminarangebot Kostenfreie ISIC-Card (Rabatte bei vielen Partnern) Rechtsschutz (Arbeit und Prüfungen) Freizeitunfallversicherung Möglichkeit für Engagement Unterstützung und Kontakte zu Betrieben: Praktikum, Nebenjob, Berufseinstieg, Abschlussarbeiten Prüfung von Arbeits- und Praktikumsverträgen sowie Zeugnissen Schnittstelle Zeitschrift für Studierende 26
27 Hochschulinformationsbüro Das HIB Freiburg Das Hochschulinformationsbüro (HIB) des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist Ansprechpartnerfür Studierende und AbsolventInnender Freiburger Hochschulen. Wir beraten, informieren und diskutieren rund um Studium, Studi-Job, Hiwi-Job, Praktika, Berufseinstieg, Hochschulpolitik und vieles mehr. Kontakt Hochschulinformationsbüro Friedrichstr Freiburg Telefon: (während der Sprechstunde) Telefax:
28 Weitere Veranstaltungen Betriebsbesichtigung Continental Villingen Wann: Dienstag, :00 17:00 Uhr Wo: Continental Villingen, Heinrich-Hertz-Straße 45, Betriebsbesichtigung Bosch Bühl Wann: :00 17:00 Uhr Wo: Robert-Bosch-Straße 1, Bühl Betriebsbesichtigung Sick AG Waldkirch Wann: Freitag, :00 17:00 Uhr Wo: Sick Waldkirch, Treffpunkt nach Anmeldung Anmeldungen jeweils über 28
29 Nächster Vortrag Einstiegsgehälter in technischen Fächern Wann: Dienstag, :00-14:00 sowie 18:00-19:00 Uhr Wo: Technische Fakultät Freiburg, Hörsaal Hier geht s ums bare Geld: Wie viel kann ich als Berufseinsteiger verdienen? Was gehört neben dem Gehalt alles zum Entgelt dazu und wer hat Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs-und Weihnachtsgeld. 29
30 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Kontakt: Moritz Riesinger Ansprechpartner für Studierende und Hochschulen Telefon: Mail: 30
Nun ist er da Der erste Arbeitsvertrag
Nun ist er da Der erste Arbeitsvertrag 24. April 2013, HS Pforzheim Constanze Krätsch (IG Metall Karlsruhe) m.neumann@hochschulinformationsbuero.de 2. Karrierewerkstatt an der HTW 1 Welche Infos bieten
MehrNun ist er da der erste Arbeitsvertrag
Nun ist er da der erste Arbeitsvertrag Hochschule Mannheim, 12. November 2014 Simon Goldenstein (IG Metall BaWü/Mannheim) Daniel Warkocz (IG Metall Mannheim) Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist ein
MehrWas steht im Arbeitsvertrag?
Was steht im Arbeitsvertrag? 20. Mai 2014, FH Kaiserslautern Was ist ein Arbeitsvertrag? Vertragsfreiheit Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitsleistung Gehalt 2 Arbeitsvertrag,, Rangprinzip GG Betriebsvereinbarung
MehrWAS SIND SIE WERT? BERUFSEINSTIEG IN DER METALL- UND ELEKTROINDUSTRIE
WAS SIND SIE WERT? BERUFSEINSTIEG IN DER METALL- UND ELEKTROINDUSTRIE WELCHE INFOS BIETEN WIR IHNEN? Einstiegsgehälter für Akademikerinnen und Akademiker Entgelt-Bestandteile Basis Tücken beim Entgelt
MehrSollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:
Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig
MehrWas sind Sie wert? Einstiegsgehälter und Gehaltsverhandlung
Was sind Sie wert? Einstiegsgehälter und Gehaltsverhandlung (IG Metall Villingen-Schwenningen) HS Furtwangen Campus Schwenningen, 13. April 2016 Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich ein Entgelt?
MehrEinstiegsgehälter und erster Arbeitsvertrag (Dual-) Studierende
Einstiegsgehälter und erster Arbeitsvertrag (Dual-) Studierende (IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg) DHBW Friedrichshafen, 21.02. 2018 Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich ein Entgelt?
MehrNun ist er da der erste Arbeitsvertrag
Nun ist er da der erste Arbeitsvertrag KIT, 11. Juni 2014 Constanze Krätsch (IG Metall Karlsruhe) Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist ein Arbeitsvertrag? Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz Was wird
Mehr[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),
Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird
MehrNun ist er da Der erste Arbeitsvertrag
Nun ist er da Der erste Arbeitsvertrag 27. November 2013, Arbeitsagentur Constanze Krätsch (IG Metall Karlsruhe) m.neumann@hochschulinformationsbuero.de 2. Karrierewerkstatt an der HTW 1 Welche Infos bieten
MehrEinstiegsgehälter und Arbeitsvertrag: Was ist zu beachten?
Einstiegsgehälter und Arbeitsvertrag: Was ist zu beachten? (IG Metall Karlsruhe), Marcus Kornherr (Betriebsrat, E.G.O.), Pia Engelhardt (KIT CS) Welche Infos bieten wir Ihnen? Gang durch die Geschichte
MehrEinstiegsgehälter und Arbeitsverträge
Einstiegsgehälter und Arbeitsverträge Bekomme ich das, was ich verdiene? Sina Wunderlich, IG Metall Bezirksleitung NRW Firmentag der Fachhochschule Münster, Campus Steinfurt 17. Oktober 2017 Agenda Was
MehrEine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.
Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.
MehrNebenjob und Praktikum Was muss ich beachten?
Nebenjob und Praktikum Was muss ich beachten? Tipps und Informationen für Studierende Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte HS Koblenz, 13. April 2016 Agenda Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag
MehrArbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis
MehrFit für die Gehaltsverhandlung? Einstiegsgehälter und Arbeitsvertragstipps für Absolventinnen und Absolventen im Engineering
Fit für die Gehaltsverhandlung? Einstiegsgehälter und Arbeitsvertragstipps für Absolventinnen und Absolventen im Engineering 08. Mai 2014 DHBW Heidenheim Referent/in: Simon Goldenstein und Maja Reusch
MehrUnbefristeter Arbeitsvertrag
Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1
MehrBereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE
Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Fallstricke beim Arbeitsvertrag Überblick: I. Der Arbeitsvertrag - Kontrollmechanismen II.
MehrArbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist
Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Ein offizieller und formal korrekter Arbeitsvertrag bietet
MehrEinstiegsgehälter und Arbeitsvertrag: Was ist zu beachten?
Einstiegsgehälter und Arbeitsvertrag: Was ist zu beachten? (IG Metall Karlsruhe), Andreas Meiniger (Betriebsrat Fa. Witzenmann), Pia Engelhardt (KIT CS) Welche Infos bieten wir Ihnen? Gang durch die Geschichte
MehrPraktikum Was muss ich beachten?
Praktikum Was muss ich beachten? Tipps und Informationen für Studierende Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte HS Kaiserslautern, 21. Juni 2016 Agenda Was ist ein Pflicht-, was ein freiwilliges
MehrEinstiegsgehälter für Informatikerinnen und Ingenieurinnen. Tipps zum Thema Arbeitsvertrag und Berufseinstieg
Einstiegsgehälter für Informatikerinnen und Ingenieurinnen Tipps zum Thema Arbeitsvertrag und Berufseinstieg 1 Auf das Jahresentgelt kommt es an! Zusammensetzung: d. h. auf ein Jahr bezogen: 12 Monatsentgelte
MehrArbeitsrecht in Deutschland
Arbeitsrecht in Deutschland Wer ist Grenzgänger? Ein Grenzgänger ist eine Person, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt und in einem anderen Mitgliedstaat
MehrEinstiegsgehälter und Arbeitsvertrag: Was ist zu beachten?
Einstiegsgehälter und Arbeitsvertrag: Was ist zu beachten? KIT Career Service, 13. Mai 2014 Frederic Striegler (IG Metall Karlsruhe) Anton Marksteiner (Betriebsrat Bruker AXS) Agenda Gang durch die Geschichte
MehrMein Einstieg ins Arbeitsleben!
Mein Einstieg ins Arbeitsleben! Treffpunkt Messe an der Technischen Universität Kaiserslautern, 13.+14. Mai 2014 Pia Bräuning (IG Metall Mitte) Agenda Einstiegsgehälter in der Metall- und Elektroindustrie
MehrEinstiegsgehälter, Arbeitsvertrag
Einstiegsgehälter, Arbeitsvertrag Was Sie erwartet Grundlegende Informationen zum Entgelt Einstiegsgehälter für Absolventen (Erhebung für 2010) Zielvereinbarungen AT-Gehalt Gender Pay Gap Tipps zum Arbeitsvertrag
MehrWarum Arbeitsverträge schriftlich
Warum Arbeitsverträge schriftlich abschließen? Jahrestagung Landwirtschaftlicher Buchführungsverband Neumünster - 17. Januar 2018 Michael Müller-Ruchholtz www.bauern.sh Abschluss Arbeitsvertrag Formfreiheit!
MehrWas sind Sie wert? Tipps zum Arbeitsvertrag
Was sind Sie wert? Tipps zum Arbeitsvertrag Vortrag der IG Metall Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich ein Entgelt? Flyer Einstiegsgehälter für Absolventen 2013 Tücken im Berufsleben Zielentgelt,
MehrFit für die Gehaltsverhandlung? Einstiegsgehälter und Arbeitsvertragstipps für Absolventinnen und Absolventen im Engineering
Fit für die Gehaltsverhandlung? Einstiegsgehälter und Arbeitsvertragstipps für Absolventinnen und Absolventen im Engineering 19. November 2014 HS Mannheim Marlis Mergenthal, Bruno Buschbacher und Simon
MehrArbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
MehrArbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
MehrA R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks
A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender
MehrPersonalbogen für Voll- und Teilzeitbeschäftigte
Arbeitgeber: Arbeitnehmer: Allgemeine Angaben: Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Geburtsname: Geburtsort: Verwandtschaftsverhältnis zum Arbeitgeber: nein ja, genaue Bezeichnung:
Mehr10 gute Fragen. 10 gute Antworten.
10 gute Fragen. 10 gute Antworten. Was nach der Ausbildung wichtig ist... www.igmetall.de übertarifliche Zahlungen Sondervereinbarungen Verweis auf geltende Betriebsvereinbarungen 1 Mein Arbeitsvertrag.
MehrWorauf sollten Sie beim Arbeitsvertrag achten?
Karoline Kleinschmidt, IG Metall Worauf sollten Sie beim Arbeitsvertrag achten? Verfassung Gesetze Tarifvertrag Betriebsvereinbarung 77 Abs. 3 Arbeitsvertrag Betriebsübung 2 Gesetze rund um s Arbeitsrecht
MehrKalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere
Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
MehrGeschrieben von: Administrator Samstag, 28. März 2009 um 15:41 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, 11. März 2010 um 13:06 Uhr
Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen Überblick über das polnische Arbeitsrecht dar. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird von der Autorin keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
MehrWas sind Sie wert? Tipps zu Gehalt, Einstellung und Arbeitsvertrag
Was sind Sie wert? Tipps zu Gehalt, Einstellung und Arbeitsvertrag Vortrag der IG Metall auf der CeBIT 2016 in Hannover Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich ein Gehalt bzw. Entgelt? Auf das
MehrArbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008
Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der
MehrEinstiegsgehälter für Ingenieure/-innen Schwerpunkt: Metall & Elektro, ITK
Einstiegsgehälter für Ingenieure/-innen Schwerpunkt: Metall & Elektro, ITK Ali Yener, IG Metall Koblenz Hochschule Koblenz, 01. Juni 2016 Wege in den Beruf Gute Chancen für einen erfolgreichen Berufseinstieg
MehrGewerkschaften und Rechte der ArbeitnehmerInnen
Gewerkschaften und Rechte der ArbeitnehmerInnen Agenda Wer wir sind Ethik in der Arbeitswelt Gewerkschaften in der Arbeitswelt Tarifvertrag Arbeitsvertrag Arbeitsvergütung Wer wir sind DGB = Deutscher
MehrWie willst Du arbeiten? Überblick über Arbeitszeitmodelle
Wie willst Du arbeiten? Überblick über Arbeitszeitmodelle 06. Dezember 2012, KIT Constanze Krätsch (IG Metall), m.neumann@hochschulinformationsbuero.de 2. Karrierewerkstatt an der HTW 1 Welche Infos bieten
MehrWas sind Sie wert? Einstiegsgehälter für Absolventen/-innen Universität Stuttgart Nora Leser, IG Metall Stuttgart
Was sind Sie wert? Einstiegsgehälter für Absolventen/-innen 16.01.2013 Universität Stuttgart Nora Leser, IG Metall Stuttgart m.neumann@hochschulinformationsbuero.de 2. Karrierewerkstatt an der HTW 1 Welche
MehrAllgemeine Wirtschaftslehre/Recht (I) Arbeitsrecht
Box 6 Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (I) Arbeitsrecht 1.1 Individualarbeitsrecht (26 Lernkarten) 1.2 Jugendarbeitsschutz (9 Lernkarten) 1.3 Ausbildung (16 Lernkarten) 1.4 Mutterschutz/Elternzeit (8
MehrTarifverhandlungen in Deutschland
Tarifverhandlungen in Deutschland September 2001 IG Metall Abt. Internationales Susanne Karch 1 Rechtliche Grundlage Grundgesetz Art. 9, Abs. 3 Koalitionsrecht und Tarifvertragsgesetz (TVG) der Bundesrepublik
MehrBereiche in Sozialkunde
https://www.woxikon.de/referate/politik%20und%20wirtschaft/bereiche-in-sozialkunde Bereiche in Sozialkunde Fach Politik und Wirtschaft Klasse 10 Autor DidSky Veröffentlicht am 12.09.2018 Zusammenfassung
MehrWas sind Sie wert? Berufseinstieg Entgelt Arbeitsvertrag
Was sind Sie wert? Berufseinstieg Entgelt Arbeitsvertrag Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich ein Entgelt? Einstiegsgehälter für Akademikerinnen und Akademiker Der Arbeitsvertrag Tücken im
MehrBezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Was sind Sie wert? Tipps zum Arbeitsvertrag
Was sind Sie wert? Tipps zum Arbeitsvertrag Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich ein Entgelt? Was sind Dienstwagen, Bonuszahlungen und andere Leistungen des Arbeitgebers wert? Die ultimative
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
MehrTarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Südwest Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der Einführung des ERA-TV
MehrTitelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -
Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz
MehrHerzlich willkommen! Der Weg in den Beruf. Tipps zum Berufseinstieg. Anlass, Ort und Datum. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1
Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf Tipps zum Berufseinstieg Anlass, Ort und Datum Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Inhalt Der Arbeitsvertrag Befristete Arbeitsverhältnisse Entgelt Kündigung
MehrWas sind Sie wert? Berufseinstieg Entgelt Arbeitsvertrag
Was sind Sie wert? Berufseinstieg Entgelt Arbeitsvertrag Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich ein Entgelt? Einstiegsgehälter für Akademikerinnen und Akademiker Entgelt in der ITK-Branche 2017
MehrRechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf
Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte IG Metall Junge Beschäftigte gewinnen! FB Mitgliedern Kampagnen - FB Sozialpolitik
MehrGehaltstarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg
Bezirk Baden-Württemberg Gehaltstarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 23.01.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 30.09.2019 Frist: 1 Monat
MehrEinstiegsgehälter. 20. Mai 2014, FH Kaiserslautern.
Einstiegsgehälter 20. Mai 2014, FH Kaiserslautern Ausgangslage Vollbeschäftigung Erwerbsform: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Selbstständigkeit, Beamter/Beamtin Kaum Zeitarbeit und geringfügige
MehrIch hol mir meine Rechte Was mir als Werkstudierende*r zusteht
Vorträge zur Arbeitswelt Ich hol mir meine Rechte Was mir als Werkstudierende*r zusteht HS Darmstadt, 25. April 2018 Julia Schöfer, Natascha Ponczeck, Constanze Krätsch 1 Agenda Dein Status in der Sozialversicherung
MehrKorrekte Anwendung des. Erklärungen zu den wichtigsten Punkten im TQZ -Tarifvertrag
Korrekte Anwendung des Erklärungen zu den wichtigsten Punkten im TQZ -Tarifvertrag 1. Geltungsbereich Der TV kann nur von Mitgliedern der Tarifgemeinschaft TQZ angewendet werden. Anwender sind registriert
MehrINFORMATIONEN FÜR S PRAKTIKUM
INFORMATIONEN FÜR S PRAKTIKUM Ein Praktikum worauf kommt es an? Bei einem Praktikum sammeln Sie schon während des Studiums oder einer beruflichen bzw. schulischen Ausbildung erste praktische Erfahrungen
MehrRichtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte
MehrWas sind Sie wert? Gehälter sicher verhandeln. Vorstand
Was sind Sie wert? Gehälter sicher verhandeln Vorstand Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich ein Entgelt? Flyer Einstiegsgehälter für Absolventen 2014 Tücken im bei der Gehaltsgestaltung Zielentgelt,
MehrArbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *)
Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *) Zwischen... (Name und Adresse des Arbeitgebers) (ggf.: vertreten durch. ) - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und Herrn/Frau... wohnhaft.... - nachfolgend
MehrWas sind Sie wert? Gehälter sicher verhandeln
Was sind Sie wert? Gehälter sicher verhandeln Vortrag der IG Metall Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich ein Entgelt? Einstiegsgehälter für Absolventen Informationen zu Verdienstmöglichkeiten
MehrWas sind Sie wert? Einstiegsgehälter für Absolventen/-innen
Was sind Sie wert? Einstiegsgehälter für Absolventen/-innen 13. November 2012, KIT Constanze Krätsch (IG Metall), Wolfgang Hebisch (Siemens AG Karlsruhe) m.neumann@hochschulinformationsbuero.de 2. Karrierewerkstatt
MehrUntertitel eingeben. Titel eingeben. Was sind Sie wert? Informationen zum Berufseinstieg. Ostfalia, Standort Wolfsburg, 18.
Hannover Untertitel Karoline Kleinschmidt eingeben Untertitel eingeben Was sind Sie wert? Informationen zum Berufseinstieg Ostfalia, Standort Wolfsburg, 18. November 2009 Titel eingeben Welche Infos bieten
MehrAusgelernt? Informationen für deinen Berufseinstieg
www.operation-uebernahme.de Ausgelernt? Informationen für deinen Berufseinstieg Hallo liebe Kollegin, lieber Kollege, Die Ausbildung liegt hinter dir, du hast es geschafft. Herzlichen Glückwunsch dazu.
MehrArbeitsvertrag für Angestellte
M u s t e r Arbeitsvertrag für Angestellte Zwischen der Firma als Arbeitgeber und (Sitz oder Anschrift) Herrn/Frau geb. am als Angestellte(r) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Beginn des
MehrTarifvertrag. zur. Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie. Nordrhein-Westfalens. (TV Besch)
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012 Zwischen und der IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen wird folgender
MehrArbeitszeit und Ruhezeit
> ARBEIT Arbeitszeit und Ruhezeit Was Ihnen bei Mehrarbeit zusteht WIR SIND FÜR SIE DA! Wie sind Arbeitszeit und Ruhezeit geregelt? Die Arbeitszeit sowie die Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt, damit
MehrAktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro
Aktueller Überblick über Fristen und Formalitäten Vermeidung teurer Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern im Versicherungsmaklerbüro Ein Vortrag von Dr. Jan Freitag Fachanwalt für Arbeitsrecht I. Arbeitsvertragsgestaltung
MehrARBEITSVERTRAG. für Arbeitnehmer im bayerischen Gastgewerbe mit Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag. Der/die Arbeitnehmer/in wird mit Wirkung vom
ARBEITSVERTRAG für Arbeitnehmer im bayerischen Gastgewerbe mit Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag zwischen - Arbeitgeber/in - und - Arbeitnehmer/in - wird folgendes vereinbart: 1 Einstellung Der/die
MehrVorstellungsrunde. Name und Studiengang. Meine Erfahrungen im Betrieb. Meine Erfahrungen mit Bewerbungen. Was erwarte ich vom Workshop?
Vorstellungsrunde Name und Studiengang Meine Erfahrungen im Betrieb Meine Erfahrungen mit Bewerbungen Was erwarte ich vom Workshop? Wie bin ich darauf aufmerksam geworden? 1 Was sind Sie wert? Einstiegsgehälter
MehrEinstieg nach dem Studium AT? Bezirk Frankfurt. Arbeitszeiten -? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1
AT- Angestellte, Entgelte und Arbeitszeiten -? für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1 Geltungsbereich der TV im Geltungsbereich des Manteltarifvertrag (M+E, Stahl) ist geregelt wer nicht unter
MehrAlles rund ums Praktikum
Herzlich willkommen! Alles rund ums Praktikum Anlass, Ort und Datum Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Inhalt Definition Anspruch und Wirklichkeit Vier Praktikumssituationen Einschätzungen des DGB
MehrAlles rechtens? Das gehört (nicht) in den Arbeitsvertrag
Alles rechtens? Das gehört (nicht) in den Arbeitsvertrag Miriam Bürger, IG Metall Kaiserslautern IG Metall Junge Beschäftigte gewinnen! FB Mitgliedern Kampagnen - FB Sozialpolitik 1 Agenda Bewerbung Das
MehrREWE 10-XX1-A24 REWE 10-XX1-A24
Aufgabe 1 Um einen Arbeitsvertrag zu schließen, sind 2 übereinstimmende Willenserklärungen (Arbeitgeber im weiteren Text AG und Arbeitnehmer im weiteren Text AN) nötig. Der Arbeitsvertrag kann formfrei
MehrDienstvertrag Anlage 32 zu den AVR
Dienstvertrag Anlage 32 zu den AVR zwischen als Rechtsträger der / des * und Herrn / Frau * geboren am (Dienstgeber) (Mitarbeiter / in) Caritas ist eine Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche.
MehrBrennpunkte Arbeitsrecht 2012 (K)eine Hoffnung für Arbeitgeber?
Folie 1 Brennpunkte Arbeitsrecht 2012 (K)eine Hoffnung für Arbeitgeber? Ihr Referent: Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Was ist so schlimm am Arbeitsrecht? Folie 3 Was ist so schlimm am Arbeitsrecht?
MehrZwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7
Anlage 7 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender A r b e i t s v e r t r a g 7 geschlossen: 1
MehrFit für die Gehaltsverhandlung? Einstiegsgehälter für Absolventinnen und Absolventen im Engineering
Fit für die Gehaltsverhandlung? Einstiegsgehälter für Absolventinnen und Absolventen im Engineering 28.11.2013 Veranstaltung Hochschule Mannheim Anna Engfer/ Marlis Mergenthal / Simon Goldenstein / Daniel
MehrArbeitsrecht in Österreich Ein kurzer Überblick
Arbeitsrecht in Österreich Ein kurzer Überblick Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, soweit sie durch Gesetz oder Kollektivvertrag nicht
MehrLohntarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg
Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 23.01.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 30.09.2019 Frist: 1 Monat Mitglied
MehrARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN, UND WAS IHNEN BEI MEHRARBEIT ZUSTEHT
ARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN, UND WAS IHNEN BEI MEHRARBEIT ZUSTEHT Wie sind Arbeitszeit und Ruhezeit geregelt? Die Arbeitszeit sowie die Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt, damit
MehrUnd nun ins Praktikum Was muss ich beachten? DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs
Und nun ins Praktikum Was muss ich beachten? DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 1 Aufbau und Organisation des DGB 2 Was ist die DGB-Jugend? 3 Was ist ein Pflichtpraktikum?
MehrM u s t e r. Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer. Zwischen der Firma. Herrn/Frau geb. am
M u s t e r Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma als Arbeitgeber (Sitz oder Anschrift) und Herrn/Frau geb. am als Arbeitnehmer(in) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrTarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der
MehrBefristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für gewerbliche Arbeitnehmer
M u s t e r Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma (Sitz oder Anschrift) als Arbeitgeber und Herrn/Frau geb. am als Arbeitnehmer(in)
MehrArbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Stand: September 2009 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen
MehrArbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.
Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung
MehrRichtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte. vom 23.
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 23. Juni 2008 (geändert durch Beschluss der 8./2015 Mitgliederversammlung
MehrEinstiegsgehälter für Ingenieure/-innen Schwerpunkt: Metall & Elektro
Einstiegsgehälter für Ingenieure/-innen Schwerpunkt: Metall & Elektro Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte Frankfurt University of Applied Sciences, 25. Mai 2016 Wege in den Beruf Gute Chancen
MehrEine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.
Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.
Mehrarbeitsvertrag Die IG BCE informiert über den Arbeitsvertrag und worauf Sie dabei achten sollten.
arbeitsvertrag Die IG BCE informiert über den Arbeitsvertrag und worauf Sie dabei achten sollten. arbeitsvertrag Die IG BCE informiert über den Arbeitsvertrag und worauf Sie dabei achten sollten. Der Tarifvertrag
MehrI.O. BUSINESS. Checkliste Arbeitsvertrag
I.O. BUSINESS Checkliste Arbeitsvertrag Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Arbeitsvertrag Diese Checkliste ist Teil einer Serie von Checklisten und Arbeitshilfen zum Thema "Rekrutierung". Sie ist
MehrRichtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April in der im Bereich der neuen Bundesländer anzuwendenden Fassung
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte
MehrMuster. Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für Angestellte
Muster Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für Angestellte Zwischen der Firma als Arbeitgeber (Sitz oder Anschrift) und Herrn/Frau geb. am als Angestellte(r) (Anschrift)
MehrEV.-LUTH. LANDESKIRCHE HANNOVERS DAS LANDESKIRCHENAMT
G9/2001 Seite 1 von 5 Seiten (c) EvLKA Hannover EV.-LUTH. LANDESKIRCHE HANNOVERS DAS LANDESKIRCHENAMT Hannover, den 10. Mai 2001 Rote Reihe 6 Telefon: 0511/1241-0 Durchwahl: 1241-311 Telefax: 0511/1241-769
Mehr