Arbeitsrecht in Studijob und Praktikum

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1 Arbeitsrecht in Studijob und Praktikum Universität Freiburg 26. November 2018 Moritz Riesinger IG Metall Hochschulteam

2 Grundsätzliches zum Vortrag 2

3 Was regelt die Konditionen meiner Arbeit? 3

4 Worum geht es heute? Grundsätzlich: Was regelt die Konditionen meiner Arbeit? Was ist ein Praktikums- und Arbeitsvertrag? Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz Was ist wo wie geregelt? Form und Inhalt des Arbeitsvertrages: Was muss und was sollte geregelt sein? Was gilt? Fallstricke Wichtig: Stellt eure Fragen! 4

5 Was gilt für mich? 5

6 Was hat Einfluss auf den Arbeitsvertrag? BGB Arbeitsvertrag Gesetze Kündigungsschutzgesetz Entgeltfortzahlungsgesetz Bundesdatenschutzgesetz Bundesurlaubsgesetz Tarifvertrag Betriebsvereinbarung 6

7 Was ist ein Arbeitsvertrag? Vertragsfreiheit Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitsleistung Gehalt 7

8 Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz Rangprinzip GG Gesetz Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Günstigkeitsprinzip 8

9 Gilt für mich ein Tarifvertrag? Arbeitgeberverband Einzelne Arbeitgeber Gewerkschaft Mitglieder Mitglieder Was steht drin? Entlohnung (ca. 20% höher) Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) Arbeitszeit (35 Stundenwoche) Kündigung (längere Fristen für Arbeitgeber) Möglichkeiten für (Alters-)Teilzeit, Mobiles Arbeiten etc. Qualifizierung kein Verzicht auf Tarifrechte 9

10 Tarifvertrag im Arbeitsvertrag Gesamtverweisung: Tarifvertrag ist gültig für alle Fragen, die im Arbeitsvertrag nicht geregelt sind. Im Übrigen gelten die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Südbaden in der jeweils gültigen Fassung. Partielle Einbeziehung: Es gelten nur einzelne Tarifbestimmungen. Es gelten die Urlaubsbestimmungen des Tarifvertrages der Metall- und Elektroindustrie Südbaden in der jeweils gültigen Fassung. 10

11 Betriebsvereinbarungen Arbeitgeber Betriebsrat Beschäftigte Betriebsurlaub Überstunden Essenszuschuss Gesundheitsprojekte Frauenförderung Fahrtkosten Hochschule/Betrieb keine ausdrückliche Erwähnung im Arbeitsvertrag Tipp: Inhalte sollten in den Arbeitsvertrag übernommen werden Einsicht beim Betriebsrat 11

12 Kurz zusammengefasst: Der Arbeitsvertrag: Ist Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Ist an Gesetze und Verordnungen gebunden (Mindeststandards) Betriebliche Besserstellungen regeln ggf. Betriebsvereinbarungen Allgemeine Besserstellungen regeln ggf. Tarifverträge Wichtig: Tarifverträge sind nur für Mitglieder von Gewerkschaften verbindlich! 12

13 Inhalt und Form des Praktikums- oder Arbeitsvertrages Schriftform. Mündliche Verträge sind auch möglich, der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die Vertragsbedingungen schriftlich übergeben (NachwG). Der Nachweis kann eingeklagt werden. Es müssen nur die Punkte dokumentiert werden, die tatsächlich vereinbart wurden. 13

14 Inhalt und Form des Arbeitsvertrages Mit Tarifvertrag Im Arbeitsvertrag sollten stehen: Name und Anschrift der Vertragsparteien Beginn des Arbeitsverhältnisses Tätigkeitsbeschreibung Arbeitsort Verweis auf den Tarifvertrag Dauer der Probezeit oder Verzicht tarifliche Entgeltgruppe Hinzukommen können: übertarifliche Zahlungen Sondervereinbarungen Verweis auf geltende Betriebsvereinbarungen Dauer der eventuellen Befristung ggf. Grund der Befristung Lage der Arbeitszeit Dauer von Teilzeit und Gehalt als Anteil vom Tarifgehalt 14

15 Inhalt und Form des Arbeitsvertrages Zusätzlich wenn kein Tarifvertrag gilt: Dauer und Lage der vereinbarten Arbeitszeit Bezahlung bzw. Ausgleich von Mehrarbeit und Reisezeiten Zusammensetzung und Höhe des Entgeltes einschl. aller Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen, Prämien Fälligkeit des Entgeltes Parameter für Provision und Gewinnbeteiligungen Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes Urlaubsgeld Kündigungsfristen 15

16 Fallstricke Freiwilliges und Pflichtpraktika Ort und Aufgabe Probezeit Arbeitszeit Urlaub Vergütung Kündigungsfristen Überstunden 16

17 Praktika Pflichtpraktika unter 3 Monaten sind von vielen Regelungen ausgenommen Grund ist, dass sie der Ausbildung im Studium dienen und nicht die Arbeit im Fokus steht Dauert das Praktikum länger als die Pflichtzeit, gelten die Ausnahmen dennoch nur in der vorgesehenen Zeit Freiwillige Praktika und Pflichtpraktika über 3 Monate gelten als Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten 17

18 Arbeitsort, Beruf, Aufgabengebiet Gesetz Tarifvertrag Arbeitsvertrag muss eine kurze Charakterisierung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit enthalten Üblich: Frau Soundso wird ab im Standort Freiburg als Ingenieurin (Master) im technisch-wissenschaftlichen Verkauf eingestellt Besser: möglichst eindeutige Zuordnung zu einer im Tarifvertrag definierten Gehaltsgruppen und zum Tätigkeitsjahr (Arbeitnehmer/-in) wird ab (Datum) im (Werk/Abteilung) als (genaue Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit) eingestellt. 18

19 Probezeit Gesetz höchstens für die ersten sechs Monate Arbeitsverhältnis kann innerhalb von zwei Wochen beendet werden Vorschriften zum Kündigungsschutz gelten nicht Vereinbart wird eine Probezeit von sechs Monaten. Innerhalb der Probezeit bleibt die Kündigung vorbehalten. Tarifvertrag meist kürzere Probezeit auch eine kürzere Kündigungsfrist kann während der Probezeit vereinbart werden Empfehlung: klare Probezeitenziele regelmäßige Personalgespräche mit dem Vorgesetzten/Betreuer möglichst kurze oder keine Probezeit keine Befristung 19

20 Arbeitszeit Gesetz Tarifvertrag pro Werktag maximal zehn Stunden, im Durchschnitt von sechs Monaten nicht mehr als acht Stunden Bedeutet: 60 Stunden maximal, 48 Stunden im Halbjahrdurchschnitt zw. Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen elf Ruhestunden liegen sechs bis neun Stunden: Ruhepause von 30 min, ab neun Stunden: 45 min länger als sechs Stunden darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden Gilt auch für alle PraktikantInnen IG Metall: 35 Stunden pro Woche (MuE) längere Arbeitszeit von maximal 40 Stunden pro Woche kann nach einigen TV vereinbart werden 20

21 Urlaub, Urlaubsgeld Gesetz Tarifvertrag 24 Werktage bezahlter Urlaub pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage durchschnittliches Gehalt kann nicht wegen Krankheit verfallen auf Begriffe achten: Arbeitswoche hat fünf Arbeitstage, sechs Werktage, sieben Kalendertage Kein Recht bei Pflichtpraktika <3 Monaten meist 30 Arbeitstage (sechs Wochen pro Jahr wg. 5-Tage- Woche) als Urlaubsentgelt wird das normale Gehalt weiterbezahlt + Urlaubsgeld (z.b. 69%) Teilzeit-Formel Jahresanspruch: 5 x regelmäßige Wochenarbeitstage 21

22 Vergütung Gesetz Tarifvertrag Einführung gesetzlicher Mindestlohn ab Achtung bei freiwilligen Praktika unter 3 Monaten, da diese vom Mindestlohn ausgeschlossen sind ein Drittel unter der entsprechenden Tarifvergütung kann Lohnwucher sein Abhängig von Qualifikation und Tätigkeit gilt ein TV, dürfen Tarifgehälter auch mit Zustimmung des AN nicht unterschritten werden Vergütungsgruppe und Tätigkeitsjahr muss genannt sein Durch Entgeltrahmenabkommen (ERA) transparente Regelungen Achtung bei Formulierungen zur Vergütung bei Mehrarbeit! Besonders kritisch sind Zielentgelte Bei Verhandlungen immer in Jahresgehältern inkl. Weihnachts-und Urlaubsgeld rechnen 22

23 Überstunden/Mehrarbeit Sind nur in Notsituationen (Brand, Naturkatastrophe) einseitig anzuordnen Werden oft allerdings bereits im Vertrag angesprochen und werden erwartet Sind in Betrieben mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig dh. der BR kann sie verhindern Sind in Freizeit-oder Lohn auszugleichen ggf. durch Tarifverträge sogar überdurchschnittlich Tipp fürs Praktikum: Gutes Arbeit langes Arbeiten. 23

24 Kündigungsfristen (unbefristet) Gesetz Tarifvertrag in der Probezeit: zwei Wochen vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende verlängern sich nur für Kündigung durch AG nach Beschäftigungsdauer Kündigung nur zum Monatsende Ausnahmen Unter Umständen längere Kündigungsfristen für den AG Achtung: Verlängerte Kündigungsfristen gelten für beide Seiten. Fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund Wettbewerbsverbote möglich für maximal 2 Jahre Vorsicht bei Formulierungen wie Für die Dauer der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis befristet. 24

25 Stehe ich damit alleine da? Nein, Ansprechpartner sind: Im Betrieb der Betriebsrat (wo vorhanden) Allgemein die jeweils zuständige Gewerkschaft 25

26 Die IG Metall Eine starke Gemeinschaft, auch für Studis! Netzwerk, Beratung und Informationen Veranstaltungen und Betriebsexkursionen Kostenfreies Seminarangebot Kostenfreie ISIC-Card (Rabatte bei vielen Partnern) Rechtsschutz (Arbeit und Prüfungen) Freizeitunfallversicherung Möglichkeit für Engagement Unterstützung und Kontakte zu Betrieben: Praktikum, Nebenjob, Berufseinstieg, Abschlussarbeiten Prüfung von Arbeits- und Praktikumsverträgen sowie Zeugnissen Schnittstelle Zeitschrift für Studierende 26

27 Hochschulinformationsbüro Das HIB Freiburg Das Hochschulinformationsbüro (HIB) des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist Ansprechpartnerfür Studierende und AbsolventInnender Freiburger Hochschulen. Wir beraten, informieren und diskutieren rund um Studium, Studi-Job, Hiwi-Job, Praktika, Berufseinstieg, Hochschulpolitik und vieles mehr. Kontakt Hochschulinformationsbüro Friedrichstr Freiburg Telefon: (während der Sprechstunde) Telefax:

28 Weitere Veranstaltungen Betriebsbesichtigung Continental Villingen Wann: Dienstag, :00 17:00 Uhr Wo: Continental Villingen, Heinrich-Hertz-Straße 45, Betriebsbesichtigung Bosch Bühl Wann: :00 17:00 Uhr Wo: Robert-Bosch-Straße 1, Bühl Betriebsbesichtigung Sick AG Waldkirch Wann: Freitag, :00 17:00 Uhr Wo: Sick Waldkirch, Treffpunkt nach Anmeldung Anmeldungen jeweils über 28

29 Nächster Vortrag Einstiegsgehälter in technischen Fächern Wann: Dienstag, :00-14:00 sowie 18:00-19:00 Uhr Wo: Technische Fakultät Freiburg, Hörsaal Hier geht s ums bare Geld: Wie viel kann ich als Berufseinsteiger verdienen? Was gehört neben dem Gehalt alles zum Entgelt dazu und wer hat Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs-und Weihnachtsgeld. 29

30 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Kontakt: Moritz Riesinger Ansprechpartner für Studierende und Hochschulen Telefon: Mail: 30

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