Leistungsbeschreibung. Qualifizierungsprogramm. New Skills

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1 Arbeitsmarktservice Leistungsbeschreibung Qualifizierungsprogramm New Skills FACHKURSE FÜR DEN BEREICH ELEKTROTECHNIK,, ELEKTRONIK UND TELEKOMMUNIKATION

2 Arbeitsmarktservice INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DER BILDUNGSMAßNAHME ZIELGRUPPE ZIEL DER BILDUNGSMAßNAHME VORGESEHENE TEILNEHMERINNEN-ANZAHL ZEITRAUM SCHULUNGSORT/VERKEHRSANBINDUNG/ RÄUMLICHE UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG AUSGANGSLAGE UND ZIELSETZUNG DER BILDUNGSMAßNAHME INHALT UND AUFBAU DER BILDUNGSMAßNAHME Informationsveranstaltungen Fachkurs Basic Fachkurs Intensiv Innovative Ansätze KALKULATION PERSONAL TrainerInnentyp 1: Persönlichkeitstraining, Lernunterstützung, Bewerbungstraining Formale Qualifikation: Erfahrung: Mindestalter: TrainerInnentyp 2: Informationsveranstaltungen, Module der Fachkurse Formale Qualifikation: Erfahrung: Mindestalter: SONSTIGES...24

3 1 Bezeichnung der Bildungsmaßnahme Qualifizierungsprogramm New Skills - Fachkurse für den Bereich Elektrotechnik, Elektronik und Telekommunikation 2 Zielgruppe Bei den Regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) vorgemerkte Personen mit oder ohne Berufsausbildung (Hilfs-, Anlern- und Fachkräfte) mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Elektrotechnik, Elektronik und Telekommunikation insbesondere ältere Arbeitskräfte (45+) Die Zuweisung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS-Beraterin/des AMS-Beraters. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand ohne neuerliche Zubuchung durch den/die AMS-BeraterIn direkt wieder in die Bildungsmaßnahme einsteigen können. 3 Ziel der Bildungsmaßnahme (Wieder) Aufnahme der Erwerbstätigkeit (Integration in den 1. Arbeitsmarkt). Personen, die bereits im Bereich Elektrotechnik, Elektronik und Telekommunikation tätig waren, werden auf aktuelle Anforderungen des Arbeitsmarktes in diesem Berufsfeld geschult, um ihre Berufschancen zu erhöhen und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Erfolgsmessung: Erfolgsvorgabe: 40% Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus der Bildungsmaßnahme am Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt. 4 Vorgesehene TeilnehmerInnen-Anzahl Die Bildungsmaßnahme ist für maximal 270 TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die TeilnehmerInnenanzahl von maximal 270 auf maximal 405 aufzustocken. Jede Änderung der TeilnehmerInnenanzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger. Eine Nachbesetzung der TeilnehmerInnen seitens des AMS Wien ist zumindest innerhalb der ersten Woche jeden Einstiegstermins möglich. Gruppengröße: 15 TeilnehmerInnen pro Gruppe LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 3 von 25

4 5 Zeitraum Gesamt-Projektdauer: von bis inklusive Informationsveranstaltungen Durchführungszeitraum: bis , d.h. 65 Wochen (67 Wochen abzüglich 2 Wochen schulungsfrei) Schulungsfreie Zeit: vom bis (2 Wochen) Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder Einfluss auf den Gesamtzeitraum, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme. Feiertage sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen Gesamt- Maßnahmenstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen. Das Fernbleiben vom Kurs von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften ist an zwei ihrer Feiertage zu entschuldigen, sofern dies im Vorfeld mit der regionalen Geschäftstelle abgestimmt wurde. Welche der jeweiligen Feiertage gewählt werden, steht den Personen frei. Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaften. Diesbezüglich wird auf das Schreiben von Herrn Martin Kainz vom verwiesen, welches bei Bedarf bei Frau Sabine Vilim (sabine.vilim@ams.at) angefordert werden kann. Schulungsfreie Zeit: Als schulungsfreie Zeit ist der Zeitraum von bis (= 2 Wochen) vorzusehen. Gesetzliche Feiertage während des Durchführungszeitraums: 2012/2013 Do, Fronleichnam Mi, Staatsfeiertag Mi, Mariä Himmelfahrt Do, Christi Himmelfahrt Fr, Nationalfeiertag Mo, Pfingstmontag Do, Allerheiligen Do, Fronleichnam Mo, Ostermontag Do, Mariä Himmelfahrt LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 4 von 25

5 Unterrichtszeiten: Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr. Die genaue Gestaltung der tatsächlichen Unterrichtszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten obliegt dem Bieter. Informationsveranstaltungen: 7 MS (MS = Maßnahmenstunde) Fachkurse: 35 MS pro Woche Einstiege: Fachkurs Basic : 12 Gruppen/6 Wochen/35 MS pro Woche Fachkurs Intensiv : 6 Gruppen/15 Wochen/35 MS pro Woche Es muss gewährleistet sein, dass jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer die Möglichkeit hat, die gesamte Bildungsmaßnahme zu durchlaufen. Dies bedeutet, dass der letzte Einstieg für: Fachkurs Basic : spätestens Mo, Fachkurs Intensiv : spätestens Mo, Der Bieter hat bei der Planung der Eintritte darauf zu achten, dass in den Sommermonaten weniger Eintritte vorgesehen werden. 6 Schulungsort/Verkehrsanbindung/ Räumliche und Technische Ausstattung Schulungsort: Bundesland Wien oder in unmittelbar an Wien angrenzenden politischen Bezirk (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien) Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation räumliche Ausstattung: entsprechend der unter Punkt 9 Kalkulation angeführten MS Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.4): Kalkulation technische Ausstattung: entsprechend der unter Punkt 9 Kalkulation angeführten MS LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 5 von 25

6 7 Ausgangslage und Zielsetzung der Bildungsmaßnahme Diese Bildungsmaßnahme ist ein Teil des neuen AMS Qualifizierungsprogramms New Skills mit dem Ziel, zukünftige Arbeitskräfte in Verbindung mit arbeitsmarktpolitischen Unterstützungsmaßnahmen rechtzeitig auf kommende Veränderungen und Anforderungen vorzubereiten. Der Qualifikationsbedarf, der sich insbesondere aus dem technologischen Wandel und den Strukturveränderungen ergibt, wurde genau definiert und ein entsprechendes Qualifizierungsangebot erarbeitet. Zur Deckung des aktuellen und künftigen Qualifikationsbedarfs wird die Qualitätssteigerung in der Erstausbildung durch raschere Reaktion auf aktuelle Veränderungen und Anforderungen, dringende Höherqualifizierung von Fachkräften aber auch von Un- und Angelernten und die Aktualisierung der Kenntnisse und Fertigkeiten von Arbeitsuchenden, deren Ausbildung länger zurückliegt, gefordert. Nur wenn alle drei Bereiche begleitet durch ein gut durchdachtes lifelong-learning Konzept (laufende Weiter- und Höherqualifizierung für Alle) weiterentwickelt und forciert werden, kann es gelingen, den Bedarf der Betriebe an hoch qualifizierten MitarbeiterInnen zu decken und die Beschäftigungschancen der Arbeitskräfte nachhaltig zu sichern. Im Bereich Elektrotechnik, Elektronik und Telekommunikation ist zunehmend die Stärkung des Grundlagenwissens und der Grundfertigkeiten erforderlich, auch um leichter mit den Spezialisierungen darauf aufbauen zu können. Damit ist auch der scheinbare Widerspruch zwischen Generalisierung und Spezialisierung nicht mehr so ausgeprägt. Gefragt sind Personen mit möglichst breitem Wissen und fachübergreifenden Kompetenzen, die gleichzeitig eine hohe Expertise in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich mitbringen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 6 von 25

7 8 Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme Informationsveranstaltung 7 MS für 540 TNInnen Fachkurs BASIC Dauer: 6 Wochen 35 MS pro Woche für 180 TNInnen Fachkurs INTENSIV Dauer: 15 Wochen 35 MS pro Woche für 90 TNInnen Die Fachkurse Basic und Intensiv verstehen sich als Alternative ( entweder oder ) und sind nicht aufeinander aufbauend Informationsveranstaltungen Die Informationsveranstaltungen inklusive Einstufung finden immer vor Beginn der Fachkurse im Ausmaß von 7 MS statt. Die organisatorische und inhaltliche Gestaltung (z.b. an einem oder mehreren Tagen, Einstufungstest, Einzel- bzw. Gruppengespräche, Auswahl geeigneter TeilnehmerInnen etc.) obliegt dem Bieter und ist im Konzept anzuführen. Zu jeder Informationsveranstaltung buchen die Regionalen Geschäftsstellen des AMS Wien die doppelte Anzahl an TeilnehmerInnen zu, als für die Gruppengröße der Gruppe Basic und Intensiv (je 15 Personen) im weiteren Maßnahmenverlauf vorgesehen sind. So soll während der Informationsveranstaltung sichergestellt werden, dass 15 für den jeweiligen Fachkurs passende AMS KundInnen pro Gruppe für eine Teilnahme gewonnen werden können. Insgesamt müssen 270 Personen tatsächlich in die Fachkurse eintreten. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 7 von 25

8 Kalkulation Informationsveranstaltungen TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:1 7 MS x 36 Gruppen = 252 MS* 7 MS x 36 Gruppen x 1 TrainerIn = 252 MSP* *) MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen *) MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp Fachkurs Basic Für das Qualifizierungsangebot muss jedem/r Teilnehmer/in ein Zertifikat einschließlich Beschreibung der Lerninhalte ausgestellt werden, aus dem klar ersichtlich ist, welche Inhalte in welchem zeitlichen Rahmen besucht wurden. Dauer: 6 Wochen, 35 MS pro Woche Anzahl der Gruppen: 12 EINSTIEGSMODUL (Vorbereitung auf die Fachmodule) 35 MS Persönlichkeitstraining: Kommunikation und Konfliktmanagement: verbale und non-verbale Kommunikation, Konfliktlösungstechniken Teamarbeit: Grundlagen der Teamarbeit, Führen von Teams, Arbeiten in multikulturellen Teams Selbstmanagement, work-life-balance: Zeit- und Stressmanagement Auffrischung Grundkenntnisse: Sinn verstehendes Lesen (z. B. Gebrauchsanweisungen, Instruktionen, Arbeitsanweisungen) Einstufung Englisch + eventuell Empfehlung für Kursniveau Grundkenntnisse in Mathematik (Grundrechnungsarten, Prozentrechnung, Schlussrechnungen, Bruchrechnen, Umrechnungen im metrischen System, Verwendung von Taschenrechnern) FACHMODULE 175 MS Modul 1: Automatisierung und industrielle Fertigung 56 MS Automatisierungstechnik in der Elektronik, Elektrotechnik und Telekommunikation Update der Automatisierungstechnik: Anlagen, Elektronik, Regelungen und Antriebe, Steuerungen Grundkenntnisse der flexiblen Automatisierung gängige, betriebliche Automatisierungssoftware Elektronik, Hydraulik, Pneumatik, Sensorik, Aktorik robotergestützte Abläufe smart production Steuer- und Regeltechnik, wireless-lan, Bus-Systeme, embedded systems in der industriellen Fertigung LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 8 von 25

9 Modul 2: Informations- und Kommunikationstechnologie und Netzwerke Netzwerktechnik und aktuelle Entwicklungen Übertragungstechnik und aktuelle Entwicklungen Installation, Wartung und Reparatur von: Schwachstrom- und Netzwerktechnologien Software und IT-Infrastruktur Datenschutz: Datenschutzauflagen kennen und anwenden können Arbeiten mit komplexen Daten: Digitalisierung, Verwaltung großer Datenmengen technisches Englisch: Manuals, Gebrauchsanweisungen lesen und verstehen 35 MS Modul 3: Energietechnik, Haustechnik und Energieeffizienz 28 MS Steuer- und Regeltechnik, wireless-lan, Bus-Systeme: Umsetzung, Installation, effiziente Bedienung Elektroantriebe: kennen, verstehen und anwenden smart metering, smart grid: Voraussetzungen und Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen Grundlagen Lichtleitertechnologie Elektrochemie: Gas, Strom, Batterien einschl. Sicherheitsaspekte neue Isoliermaterialien Grundlagen Energiemanagement und optimierung Modul 4: Umwelttechnik und Nachhaltigkeit 21 MS Bedeutung und Durchführung von Abfallvermeidung und -trennung im Betrieb (und im Haushalt) Optimierung von Stoffkreisläufen ökologischer Fußabdruck: kennen und verstehen, umweltbewusstes Nutzen von Ressourcen Vorteile und Zusammenhänge umweltbewussten Arbeitens umweltbewusste Verwendung und Bearbeitung von Werkstoffen und Materialien kennen und verstehen des cradle to cradle Konzeptes Grundlagen und Verständnis alternativer Energieformen (wie z. B. Photovoltaik, Solarenergie, Windkraft, Biomasse etc.) energieeffizientes und ressourcenschonendes Handeln im persönlichen Einflussbereich Schnittstellen und wechselseitige Beeinflussung erkennen und verstehen Modul 5: e-mobility 14 MS aktuelle und zukünftige Formen im Bereich der e-mobility Voraussetzungen und Grenzen für e-mobility Materialien und Technologie im Bereich der e-mobility Batteriesysteme kennen und verstehen (einschließlich Sicherheitsaspekte); Accu-Technologie, Gleich- und Wechselstrom-Techniken Modul 6: Bewerbungstraining Analyse von Stellenanzeigen Die schriftliche Bewerbung Vorstellungsgespräch 21 MS Kalkulation Basic TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:1 35 MS x 12 Gruppen x 6 Wochen = MS 35 MS x 12 Gruppen x 6 Wochen x 1 TrainerIn = MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 9 von 25

10 8. 3 Fachkurs Intensiv Für das Qualifizierungsangebot muss jedem/r Teilnehmer/in ein Zertifikat einschließlich Beschreibung der Lerninhalte ausgestellt werden, aus dem klar ersichtlich ist, welche Inhalte in welchem zeitlichen Rahmen besucht wurden. Dauer: 15 Wochen, 35 MS pro Woche (je nach Kombination der Module Einstiegsmodul, Fachmodule und optionale Module) Anzahl der Gruppen: 6 EINSTIEGSMODUL (Vorbereitung auf die Fachmodule optional, je nach Voraussetzungen) 70 MS Persönlichkeitstraining (integriert Lerntechniken und Motivationstraining): Kommunikation und Konfliktmanagement: verbale und nonverbale Kommunikation, Umgang mit Kundinnen und Kunden, Konfliktlösungstechniken Teamarbeit: effektive Teamarbeit, Gruppendynamik und Gruppenprozesse, der Umgang mit Vorurteilen und Stereotypen bei der Arbeit in Teams, Arten der Entscheidungsfindung im Team, Rollenkonflikten, Krisenintervention und Konfliktmanagement, Kommunikation im Team, Arbeiten in multikulturellen Teams, Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen verschiedener Kulturen Selbstmanagement, work-life-balance: Zeitmanagement, Lebensphase und -konzepte, Energiebilanz-Energiebalance, Ziele setzen und erreichen, persönlicher Aktionsplan, Wege und Arten der Informationsbeschaffung, Flexibilität im Arbeitszusammenhang, Stressmanagement, Burn-Out-Vorbeugung Äußerliches Auftreten: passende äußere Erscheinung, richtige Selbstpräsentation Auffrischung Grundkenntnisse: Wiederholung branchenrelevanter Grundkenntnisse: Mathematik, Mechatronik, Elektrotechnik, elektrische Anlagen und Antriebe, industrielle Elektronik Einstufung Englisch + eventuell Empfehlung für Kursniveau FACHMODULE 350 MS Modul 1: Automatisierung und industrielle Fertigung 91 MS Automatisierungstechnik in der Elektronik, Elektrotechnik und Telekommunikation Grundkenntnisse der Automatisierungstechnik: Anlagen, Elektronik, Regelungen und Antriebe, Steuerungen Grundkenntnisse der flexiblen Automatisierung Grundkenntnisse gängiger/betrieblicher Automatisierungssoftware smart production Elektronik, Hydraulik, Pneumatik, Sensorik, Aktorik robotergestützte Abläufe Steuer- und Regeltechnik, wireless-lan, Bus-Systeme, embedded systems in der industriellen Fertigung Modul 2: Informations- und Kommunikationstechnologie und Netzwerke Grundlagen der Netzwerktechnik Grundlagen der Übertragungstechnik 84 MS LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 10 von 25

11 Grundlagen der Multimedia Installation, Wartung und Reparatur: Schwachstrom- und Netzwerktechnologie Software und IT-Infrastruktur Datenschutz: Datenschutzauflagen kennen und anwenden können Arbeiten mit komplexen Daten: Digitalisierung, Verwaltung großer Datenmengen technisches Englisch: Manuals, Gebrauchsanweisungen lesen und verstehen Modul 3: e-mobility Aktuelle und zukünftige Formen im Bereich der e-mobility Materialien und Technologie im Bereich der e-mobility Grundlagen und erweiterte Kenntnisse der: e-technik Energieerzeugung und deren Schnittstellen Batteriesysteme und -technologien 21 MS Modul 4: Energietechnik, Haustechnik und Energieeffizienz 35 MS Steuer- und Regeltechnik, wireless-lan, Bus-Systeme: Umsetzung, Installation, effiziente Bedienung Elektroantriebe: kennen, verstehen und anwenden smart metering, smart grid: Voraussetzungen und Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen Grundlagen Lichtleitertechnologie Elektrochemie: Gas, Strom, Batterien einschl. Sicherheitsaspekte neue Isoliermaterialien Grundlagen Energiemanagement und optimierung Modul 5: Umwelttechnik und Nachhaltigkeit 35 MS Bedeutung und Durchführung von Abfallvermeidung und -trennung im Betrieb (und im Haushalt) Optimierung von Stoffkreisläufen ökologischer Fußabdruck: kennen und verstehen, umweltbewusstes Nutzen von Ressourcen Vorteile und Zusammenhänge umweltbewussten Arbeitens umweltbewusste Verwendung und Bearbeitung von Werkstoffen und Materialien: kennen und verstehen des cradle to cradle Konzeptes Grundlagen und Verständnis alternativer Energieformen (wie z. B. Photovoltaik, Solarenergie, Windkraft, Biomasse etc.) energieeffizientes und ressourcenschonendes Handeln im persönlichen Einflussbereich Schnittstellen und wechselseitige Beeinflussung erkennen und verstehen Modul 6: Bewerbungstraining und begleitendes Betriebspraktikum Analyse von Stellenanzeigen Die schriftliche Bewerbung und das Vorstellungsgespräch Betriebspraktikum begleitend 84 MS OPTIONALE MODULE (je nach Vorkenntnissen) Modul: Öko- und Energietechnik - Praxismodul 70 MS erweiterte Kenntnisse in Ökologie und Energietechnik: Photovoltaik, Solarenergie, Windkraft etc. Funktionsweise und Montage von: Photovoltaikanlagen Solaranlagen Funktionsweise und Montage von Windkraft LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 11 von 25

12 Modul: Qualitätssicherung Messen und Prüfen 35 MS Grundlagen Messen und Prüfen Kenntnisse und Verständnis Prozessbegleitende Qualitätssicherung Selbstkontrolle, selbstdiagnostische Systeme zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren Simulationstechnik zur Qualitätsprüfung Überblick Modul: Projektmanagement Grundlagen Projektmanagement-Methoden Moderation Projektmanagement-Teams, -Phasen, -Steuerung, -Software, -Controlling Modul: Führen und Verantwortung übernehmen Arbeitsanweisungen erstellen Know-how vermitteln MitarbeiterInnen motivieren Ziele vorgeben, delegieren und organisieren Grundlagen des Projektmanagements 35 MS 35 MS Die maximale Wochenanzahl des Fachkurs Intensiv kann durch die Optionalen Module nicht überschritten werden. Diese verlängern die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen nicht. Die Optionalen Module können bei Bedarf einzelne Fachmodule ersetzen. Der Träger kann entscheiden, welche Module ersetzt werden. Sollte kein Betriebspraktikum möglich sein, kann ebenfalls ersatzweise ein Spezialmodul besucht werden. Das Betriebspraktikum ist nicht verpflichtend. Kalkulation Intensiv TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:1 35 MS x 6 Gruppen x 15 Wochen = MS 35 MS x 6 Gruppen x 15 Wochen x 1 TrainerIn = MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp Innovative Ansätze Im Rahmen der vorgegebenen Fachkurs-Curricula dürfen die Vorgaben bezüglich der Inhalte und der Summe der einzelnen Maßnahmenstunden in den Modulen nicht verändert werden. Über das hinaus ist die organisatorische und inhaltliche Gestaltung einzelner Bestandteile der Bildungsmaßnahme flexibel zu handhaben. Es obliegt dem Bieter, diese der Zielgruppe entsprechend anzupassen und im Konzept anzuführen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 12 von 25

13 Diese innovativen Ansätze und Umsetzungsvarianten sind für die qualitätsvolle Durchführung der Bildungsmaßnahme von großer Bedeutung und werden in der Konzeptbewertung berücksichtigt. Ebenso in der Konzeptbewertung berücksichtigt werden Vorschläge bzw. Vorgehensweisen hinsichtlich des Umgangs mit der speziellen Zielgruppe ältere Arbeitskräfte (45+). 9 Kalkulation Veranstaltungen Maßnahmenstunden (MS): TrainerInnen- stunden (MSP): Informationsveranstaltungen Fachkurs Basic Fachkurs Intensiv Summe gesamt MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen. 10 Personal Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der Trainer- Innen-Typen 1 2 vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den Allgemeinen Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger Punkt 6.1). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 13 von 25

14 10. 1 TrainerInnentyp 1: Persönlichkeitstraining, Lernunterstützung, Bewerbungstraining Formale Qualifikation: Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG bzw. SUPERVISIONSAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) UND eine abgeschlossene (Berufs-)ausbildung [Lehrabschlussprüfung oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (z.b. HASCH) oder Matura (z.b. AHS-, HAK-, HTL-Matura) bzw. gleichwertige Ausbildungen (z.b. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung)] UND gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist bzw. bei qualifizierten Genderausbildungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) UND gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 14 von 25

15 Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung hervorgehen. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. NEU: Hinsichtlich der Qualität der Gendertrainings geht das AMS Wien davon aus, dass folgende Themen und Methoden enthalten sind: Gesetze und rechtlicher Kontext zum Thema Gleichstellungspolitik, Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Menschenrechte. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 15 von 25

16 Das Training illustriert den breiten und vielfältigen Kontext von Gleichstellung (soziale Herkunft, Alter etc.). Präsentation von Fakten, Daten und Indikatoren zur sozialen und wirtschaftlichen Situation von Frauen und Männern. Die Teilnehmenden bekommen ein Verständnis vom Wesen und Mechanismus der Rollenstereotype, deren Vorbestimmung und Ergebnis auf Unterschied und Diskriminierung abzielt. Die Teilnehmenden erarbeiten Wissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur Implementierung und Umsetzung von geschlechtersensiblen Bedürfnissen und Perspektiven in allen organisatorischen Bereichen und Aktivitäten von Unternehmen. Ein breites methodisches Spektrum soll Motivation und Engagement der Teilnehmenden erhöhen (Fallstudien, Rollenspiele, Eisbrecher, Diskussionen, Präsentationen, etc.). Die Lebenserfahrung der Teilnehmenden, ihr Wissen und ihre Fähigkeit im Umgang mit Geschlechterthemen wird berücksichtigt. Unterstützung der Teilnehmenden bei der Selbstreflexion und in der Entwicklung des Selbstbewusstseins. Unterstützung bei der Definition der persönlichen und sozialen Identität mit Blick auf das Geschlecht. Die Trainingsunterlagen unterstützen den Lernprozess der Teilnehmenden. Die Unterlagen entsprechen dem letzten Wissensstand in Geschlechterfragen. Verwendung von Sprache, Bildern, Metaphern in geschlechtssensibler Form. Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt. In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.b. Gender Studies an den Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa-Mayreder-Colleges). ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!: Zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) vorgelegte Nachweise können nicht für eine Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen werden bzw. vice versa. Beispiel: Annahme: Der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden, eine abgeschlossene (Berufs-) ausbildung und über einen gültigen Nachweis Diversitätstraining. Weiters verfügt er/sie über ein LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 16 von 25

17 abgeschlossenes Magister- bzw. Masterstudium Gender Studies, aber über kein gesondertes Gendertraining (Zertifikat). Ergebnis: 1) Studium wird zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) herangezogen = 0 Punkte bei der Formalen Qualifikation. 2) Studium wird zur Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen. In diesem Falle würde das Muss-Kriterium hinsichtlich des Kriteriums gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares nicht erfüllt werden = Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter nach Eignungs- und Zuschlagskriterien zu widmen! * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien geht davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitäts-training in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden: Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 17 von 25

18 andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde: Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden und auf das Diversitätstraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 16 Stunden auszuweisen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen 5 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich bzw. abgeschlossener Akademielehrgang Berufs- und Bildungswegorientierung (Pädagogische Akademie) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 18 von 25

19 abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management - Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) bzw. abgeschlossene Lehrgänge universitären Charakters des Rosa-Mayreder-Colleges (Feministisches Grundstudium bzw. Internationale Genderforschung & feministische Politik) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Expert 10 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene pädagogische Akademie bzw. pädagogische Hochschule (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) bzw. abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Magister-, Master- bzw. Diplomstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 19 von 25

20 Muss-Kriterium und mindestens 5 Jahre (1.000 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert bzw. eine unter 5 Punkten aufgezählte Formalqualifikation und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Neue Regelung Expert und Senior Expert Beispiel: Der/die TrainerIn verfügt über die erforderliche Formale Qualifikation (= Muss-Kriterium) UND über 2,5 Jahre (500 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 5 Punkte bei der Formalen Qualifikation; UND über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( Expert und Senior Expert), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 20 von 25

21 neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel: 3 Verbindliche Erklärungen können durch 6 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden) Erfahrung: Bewertung: Punkte: Definition: 0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen 3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 6 Praktikumsbestätigungen (PE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang 5 als HaupttrainerIn oder PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. 10 mehr als 3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 6 Praktikumsbestätigungen (PE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 21 von 25

22 als HaupttrainerIn oder PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter: Muss-Kriterium: Mindestalter 30 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters TrainerInnentyp 2: Informationsveranstaltungen, Module der Fachkurse Formale Qualifikation: Muss-Kriterium: Lehrabschlussprüfung im genannten Einsatzbereich bzw. Lehrabschlussprüfung in einem dem Einsatzbereich verwandten Beruf bzw. abgeschlossene berufsbildende Schule die eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf aufweist bzw. eine (Fach-)Hochschulausbildung im genannten Einsatzbereich (lt. AMS-Berufsdatenbank, zu finden auf der AMS Homepage unter oder lt. BerufsInformationsComputer, zu finden unter Bewertung: Punkte: Definition: 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums Erfahrung: 5 Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 22 von 25

23 Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Bewertung: Punkte: Definition: 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums 5 10 Erfüllung des Muss-Kriterium und 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war ODER 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Erfüllung des Muss-Kriterium und mehr als 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 23 von 25

24 oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter: Muss-Kriterium: Mindestalter 30 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. 11 Sonstiges Karriereplan je TeilnehmerIn, der für die zuständige AMS-Beraterin / den zuständigen AMS- Berater als Grundlage zur allfällig notwendigen Weiterbetreuung des/der Kunden/in dient, der binnen 1 Woche nach individuellem Abschluss der Bildungsmaßnahme an den zuständigen Berater /die zuständige Beraterin zu übermitteln ist. In diesem Abschlussbericht müssen unter anderem folgende Daten vermerkt sein: Name der/des TeilnehmerIn Sozialversicherungsnummer und Geburtsdaten Inhalte der besuchten Module in Kurzfassung Erarbeitetes Ziel nach Bildungsmaßnahmenende + ein weiteres Ziel, wenn die 1. Möglichkeit nicht durchführbar ist. Als Vorlage für die Erstellung der Karrierepläne gilt jene Version, welche seit verpflichtend zum Einsatz kommen muss (Ansichtsexemplar kann per bei Frau Sabine Vilim, sabine.vilim@ams.at, angefordert werden). eams-konto Der Träger hat sicherzustellen, dass ausnahmslos alle am Kurs teilnehmenden Personen über die Existenz, grundsätzlichen Funktionen und Vorteile des eams-kontos informiert werden. Es ist eine Liste zu erstellen, in der die informierten KursteilnehmerInnen mit Namen und SV-Nummer angeführt sind und aus der ersichtlich ist, ob die genannte Person interessiert oder LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 24 von 25

25 nicht interessiert ist. Diese Liste ist bis spätestens Freitag der zweiten Kurswoche an die Regionalen Geschäftstellen zu übermitteln. Verfügt der Träger über ein eams Konto für Träger, können die Interessensmeldungen alternativ zur genannten Liste auch über die eams-konto Funktion Berichte zu Personen bekundet werden. Unterstützung bei der Nutzung des eams-kontos als Instrument der Arbeitsuche ist als fixer Bestandteil in Kursinhalte zum Thema Bewerbungstraining o.ä. zu integrieren und eine diesbezügliche Hilfestellung durch die TrainerInnen sicherzustellen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 25 von 25

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