Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung

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1 Arbeitsmarktservice Wien Leistungsbeschreibung VORBEREIITUNG AUF DIIE AUSNAHMSWEIISE ZULASSUNG ZUR LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG FÜR DEN BERUF LAGERLOGIISTIIKERIIN QUALIFIZI IERUNG LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DER MAßNAHME DEFINITION DER ZIELGRUPPE EINSTIEGSVORAUSSETZUNG VORGESEHENE TEILNEHMERINNENANZAHL DEFINITION DES ZIELES DER MAßNAHME ZEITRAUM SCHULUNGSORT/VERKEHRSANBINDUNG/RÄUMLICHE- UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG INHALT UND AUFBAU DER MAßNAHME Informationsveranstaltung inklusive Clearing Qualifizierung Einführungsphase Praktische Kenntnisse Theoretische Kenntnisse Zusätzliche Maßnahmen innerhalb der vorgegebenen Kursdauer Prüfungsvorbereitung innerhalb der vorgegebenen Kursdauer Sozialpädagogische Betreuung KALKULATIONSGRUNDLAGE PERSONAL TrainerInnen : TeilnehmerInnenschlüssel: TrainerInnenqualifikation für die Bereiche Informationsveranstaltungen inklusive Clearing und anschließender Qualifizierung (Einführungsphase, praktische und theoretische Kenntnisse, zusätzliche Maßnahmen und Prüfungsvorbereitung) für den Lehrberuf Lagerlogistikerin/Lagerlogistiker (= TrainerInnen-Typ I): Formale Qualifikation: Erfahrung: Mindestalter: TrainerInnenqualifikation für den Bereich Sozialpädagogische Betreuung (= TrainerInnentyp II): Formale Qualifikation:...17 LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

3 Erfahrung: Mindestalter: SONSTIGES Zuweisung der TeilnehmerInnen Austritt vor Maßnahmenende Berichtswesen...24 LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

4 1 Bezeichnung der Maßnahme Vorbereitung auf die Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung für den Beruf LagerlogistikerIn (Qualifizierung) Im Rahmen der oben angeführten Qualifizierungsmaßnahme sollen die TeilnehmerInnen die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten des Lehrberufes Lagerlogistikerin/ Lagerlogistiker entsprechend dem Berufsbild erwerben. 2 Definition der Zielgruppe Bei der Geschäftsstelle Jugendliche des Arbeitsmarktservice (AMS) Wien vorgemerkte Jugendliche im Alter zwischen 17 und 21 Jahren: mit Pflichtschulabschluss mit Ausbildungs- und Abschlussorientierung im Beruf LagerlogistikerIn mit oder ohne beruflichen Vorkenntnissen. Hinweis: Voraussetzung bei Prüfungsantritt ist das vollendete 18. Lebensjahr. 3 Einstiegsvoraussetzung Die Zuweisung der TeilnehmerInnen (= TNInnen) erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS- Beraterin/des AMS-Beraters des AMS Jugendliche. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand direkt wieder in die Maßnahme einsteigen können, ohne dass eine neuerliche Zuweisung durch die AMS-Beraterin/den AMS-Berater erfolgt. Die Einstiegsvoraussetzungen sind seitens des Bildungsträgers vor Antritt der Qualifizierung (im Rahmen der Informationsveranstaltung und des Clearings) dahingehend zu prüfen, ob innerhalb der vorgegebenen Kursdauer die Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung gemäß 23 Abs. 5 lit. a. BAG möglich ist. Gegebenenfalls muss diesbezüglich Kontakt mit der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer aufgenommen werden. Die Prüfung muss jedenfalls innerhalb der vorgegebenen Kursdauer der jeweiligen Gruppe abgelegt werden. Bei Feststellung, dass die Zulassung zur Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht möglich ist oder dass aufgrund festgestellter Defizite mit keinem positiven Abschluss der Teilnehmerin/des Teilnehmers gerechnet werden kann, muss der/die zuständige/r BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle AMS Jugendliche umgehend mit konkreter Angabe des Hindernisgrundes/der Hindernisgründe informiert werden. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

5 4 Vorgesehene TeilnehmerInnenanzahl Informationsveranstaltungen inklusive Clearing: Insgesamt max. 90 InteressentInnen: 6 Informationsveranstaltungen inklusive Clearing á max. 15 InteressentInnen: 6 Veranstaltungen für den Lehrberuf Lagerlogistikerin/Lagerlogistiker: insgesamt max. 90 InteressentInnen Seitens des Bieters ist bei dieser Zielgruppe zu beachten, dass bei den Informationsveranstaltungen inkl. Clearing gegebenenfalls auch Begleitpersonen (Erziehungsberechtigte) anwesend sein können. Qualifizierung: insgesamt max. 40 TeilnehmerInnen: 2 Kurse Qualifizierung á max. 20 TeilnehmerInnen (TNInnen): Vorbereitung auf die Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung : Lagerlogistikerin/Lagerlogistiker: insgesamt max. 40 TNInnen (2 Einstiege á max. 20 TNInnen) Nachbesetzung: Eine Nachbesetzung von freien Plätzen seitens des AMS Wien bis maximal drei Wochen nach Beginn der Qualifizierung ist zu gewährleisten. 5 Definition des Zieles der Maßnahme Das Ziel dieser Qualifizierungsmaßnahme ist die Vorbereitung auf die Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung, ein positiver Lehrabschluss in dem Beruf Lagerlogistikerin/Lagerlogistiker, die Aufnahme einer der Ausbildung entsprechenden nicht geringfügigen Beschäftigung nach erfolgreicher Lehrabschlussprüfung. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

6 Erfolgsmessung: Erfolgsvorgabe: 50% Der Erfolg des Kurses wird am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus der Schulung im Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt. 6 Zeitraum Gesamtförderzeitraum: ~ 107 Wochen 1. Kurs: , und : Informationsveranstaltungen inklusive Clearing : Qualifizierung ~ 78 Wochen sowie 2. Kurs: , und : Informationsveranstaltungen inklusive Clearing : Qualifizierung ~ 78 Wochen Schulungszeit während der Qualifizierung: Montag bis Freitag: 38,5 Maßnahmenstunden (MS) wöchentlich Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag, täglich 8:00 bis 18:00 Uhr; Die Festlegung der tatsächlichen täglichen Kurszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten obliegt dem Bieter. Schließzeit von 25 Werktagen/Schulungstagen: Pro Kurs ist eine Schließzeit von 25 Werktagen für Erholungszwecke innerhalb der angegebenen Kurszeit (nicht am Ende des jeweiligen Kurses) vorgesehen. Es obliegt dem Bieter die Schließzeit von 25 Werktagen für Durchgang 1 sowie für Durchgang 2 festzulegen. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

7 Gesetzliche Feiertage während des Gesamtförderzeitraumes: 2009: 2010: 2011: Mo, Nationalfeiertag Fr, Neujahr Do, Hl. 3 Könige Di, Maria Mi, Hl. 3 Könige Mo, 25. Ostermontag Empfängnis Fr, Christtag Mo, Ostermontag Do, Christi Himmelfahrt Do, Christi Mo, Pfingstmontag Himmelfahrt Mo, Pfingstmontag Do, Fronleichnam Do, Fronleichnam Mo, Maria Himmelfahrt Di, Nationalfeiertag Mo, Allerheiligen Mi, Maria Empfängnis Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder einen Einfluss auf den Gesamtzeitraum der Schulung, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme. Feiertage sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen Gesamt-Maßnahmenstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen. 7 Schulungsort/Verkehrsanbindung/Räumliche- und Technische Ausstattung Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien). Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation räumliche Ausstattung: entsprechend der unter Punkt 10 Kalkulation angeführten MS inkl. Sozialpädagogischer Betreuung: 5.663,00 MS ,00 MS Sozialpädagogische Betreuung Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.4): Kalkulation technische Ausstattung: entsprechend der unter Punkt 10 Kalkulation angeführten MS inkl. Sozialpädagogischer Betreuung: 5.663,00 MS ,00 MS Sozialpädagogische Betreuung LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

8 8 Inhalt und Aufbau der Maßnahme Es ist ein Kursstart für den und ein zweiter Kursstart für den zu planen. Die Schulung besteht aus Theorie- und Praxisteilen. Zentrales Element der Qualifizierung ist die Vorbereitung auf und die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur/zum Lagerlogistikerin/ Lagerlogistiker Informationsveranstaltung inklusive Clearing 6 Veranstaltungen (á max. 15 InteressentInnen), im Ausmaß von jeweils 7 Maßnahmenstunden (MS): Die Zubuchung der TeilnehmerInnen erfolgt durch das Arbeitsmarktservice Jugendliche. Termine für die Informationsveranstaltungen inkl. Clearing: 1. Kurs: Montag, (15 InteressentInnen) Dienstag, (15 InteressentInnen) Mittwoch, (15 InteressentInnen) Aus den 45 InteressentInnen sollen 20 TeilnehmerInnen für den 1. Kursstart am ausgewählt werden. 2. Kurs: Montag, (15 InteressentInnen) Dienstag, (15 InteressentInnen) Mittwoch, (15 InteressentInnen) Aus den 45 InteressentInnen sollen 20 TeilnehmerInnen für den Kursstart am ausgewählt werden. Inhalte der Informationsveranstaltung und des Clearings: Information über den Ablauf der Bildungsmaßnahme und über die Inhalte Prüfung der erforderlichen Deutschkenntnisse Prüfung des schulischen Grundwissens. Die Einteilung der Stunden der Informationsveranstaltung und des anschließenden Clearings muss auf den Bedarf der InteressentInnen abgestimmt werden. Ebenso obliegt es dem Bieter, ob die Testungen der obgenannten Voraussetzungen schriftlich und/oder mündlich durchgeführt werden. Für die Kalkulationsgrundlage wird von einer durchschnittlichen Zeitdauer von 7 MS pro Informationsveranstaltung inklusive Clearing ausgegangen. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

9 Während der Informationsveranstaltungen und des Clearings müssen die individuellen Bedürfnisse/Voraussetzungen des/der Jugendlichen berücksichtigt werden. Um auf den/die jeweilige/n InteressentIn entsprechend eingehen zu können und zu gewährleisten, dass für alle InteressentInnen ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um Fragen stellen zu können, müssen die Veranstaltungen jeweils von 2 TrainerInnen durchgeführt werden. Kalkulationsbasis Informationsveranstaltung inklusive Clearing: TrainerInnen : TeilnehmerInnen Schlüssel: 2 : 15 6 Veranstaltungen x 7,00 MS = 42,00 MS*gesamt x 2 TrainerInnen = 84,00 MSP* gesamt *) MS = Maßnahmenstunden, MSP = Maßnahmenstunden Personal 8. 2 Qualifizierung Dauer: Kurs 1: Kurs 2: Wochen* Wochen* * inklusive Schließzeit Montag bis Freitag je 38,5 MS wöchentlich. Der Bildungsträger muss gewährleisten, dass im Rahmen des jeweiligen Kurses gemäß den einschlägigen Gesetzen und den dazu ergangenen Verordnungen und Ausbildungsvorschriften die praktischen und theoretischen Kenntnisse, die für die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur/m Lagerlogistikerin/Lagerlogistiker notwendig sind, vermittelt werden. Die angeeigneten Kenntnisse während der Dauer der Maßnahme müssen regelmäßig mit Lernzielkontrollen (Wiederholungen, Tests, Hausübungen, Mitarbeit, etc.) überprüft werden. Dadurch soll gewährleistet sein, dass bei individuell festgestellten Defiziten sofort durch den Bildungsträger Unterstützungsmaßnahmen geboten werden können Einführungsphase Kennen lernen, Gruppenfindung, Abbau von Ängsten und Unsicherheiten, individuelle Erwartungshaltungen und realistische Einschätzung der persönlichen Situation Eruieren der aktuellen Lebenssituation Zielklärung und Motivation Auseinandersetzung mit bisherigen positiven und negativen Lernerfahrungen der TeilnehmerInnen Auseinandersetzung mit eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen Thematisierung: Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung bzw. späterer beruflicher Tätigkeit LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

10 Selbstorganisation, Stärkung des Selbstbewusstseins, Motivationshaltungen: innere und äußere Motivationen nutzen Klärung der schulischen Kenntnisse Klärung praktischer berufsbezogener Kenntnisse und eventueller Berufschulkenntnisse Festlegung der individuell notwendigen Unterstützungsmaßnahmen (wenn Defizite schon erkennbar) Feststellung, nach Klärung der individuell festgestellten Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmerin / des Teilnehmers, ob innerhalb des Schulungszeitraumes ein positiver Lehrabschluss möglich ist. Seitens des AMS Wien besteht grundsätzlich keine Vorgabe bezüglich der Dauer der Einführungsphase. Die konkreten Inhalte und die Dauer der Einführungsphase sind auf die vorhandenen Kenntnisse und die Leistungsfähigkeit der TeilnehmerInnen innerhalb der einzelnen Kursgruppen abzustimmen. Es muss jedenfalls darauf geachtet werden, dass die nachfolgende Qualifizierung zeitlich ausreichend dimensioniert ist, um alle praktischen und theoretischen Kenntnisse, die für die positive Ablegung der Lehrabschlussprüfung notwendig sind, zu vermitteln Praktische Kenntnisse Der Bieter muss gewährleisten, dass gemäß den einschlägigen Gesetzen und den dazu ergangenen Verordnungen von Ausbildungsvorschriften die praktischen Kenntnisse, die für die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur/zum Lagerlogistikerin/Lagerlogistiker notwendig sind, vermittelt werden. Diese sind direkt durch den Bieter und nach Möglichkeit durch externe Praktika zu vermitteln. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer glaubhaft (etwa durch Firmenbestätigungen) siehe gemacht werden. Die Notwendigkeit eines externen Praktikums, die jeweils notwendige (nach Klärung der fachlichen Vorerfahrung) Praktikumsdauer und der ideale Zeitpunkt des Beginns muss seitens des Bieters geklärt und dementsprechend mit der einzelnen Teilnehmerin /dem einzelnen Teilnehmer individuell vereinbart werden. Anzustreben sind 2 jeweils maximal 4 - wöchige externe Praktika pro TeilnehmerIn während der Kursdauer. Zusammenarbeit mit den Praktikumsbetrieben: Der Bieter verpflichtet sich, den Kontakt zu den Praktikumsbetrieben selbst herzustellen und zu gewährleisten. Arbeitskräfteüberlasser werden als Praktikumsbetrieb anerkannt, sofern das Praktikum beim Arbeitskräfteüberlasser selbst absolviert werden kann; eine Weiterüberlassung ist jedoch nicht zulässig! Die Praktikumsbetriebe werden nicht als Subunternehmer betrachtet. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

11 Die Zusammenarbeit des Bieters mit den Praktikumsbetrieben ist im Konzept unter Punkt 8.2 im Kapitel Organisationsform/betriebliche Praktika zu beschreiben (= MUSS-KRITERIUM). Während der externen Betriebspraktika müssen die eingesetzten TrainerInnen regelmäßig Kontakt (je nach Vereinbarung oder Erfordernis telefonisch oder persönlich) mit den Praktikumsbetrieben aufnehmen, um etwaige Probleme sofort klären zu können. Weiters muss die telefonische Erreichbarkeit des Bieters (für die TeilnehmerInnen und die Praktikumsbetriebe) während der vereinbarten Zeiten gewährleistet werden Theoretische Kenntnisse Gemäß den einschlägigen Gesetzen und den dazu ergangenen Verordnungen und Ausbildungsvorschriften sind durch den Bieter die theoretischen Kenntnisse, die für die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur/m Lagerlogistikerin/Lagerlogistiker notwendig sind, zu vermitteln. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer glaubhaft gemacht werden (siehe Zusätzliche Maßnahmen innerhalb der vorgegebenen Kursdauer Persönlichkeitsbildende Maßnahmen/ Stärkung der Sozialkompetenz Stützunterricht für lernschwache TeilnehmerInnen Vertiefung und Erweiterung schulischer Kenntnisse Konfliktmanagement/Durchsetzungstraining Allgemeinbildung Kommunikationstraining Coaching bei Bedarf Gruppengespräche bei Bedarf Bewerbungstraining Aktive Arbeitssuche Die aufgezählten Themen sollen innerhalb der vorgegebenen Kursdauer neben der Vermittlung der praktischen und theoretischen Fachinhalte behandelt werden. Der Bildungsträger verpflichtet sich durch die Angebotslegung, entsprechend der Notwendigkeit pro Gruppe, die Inhalte innerhalb der angegebenen Bereiche und die erforderlichen Stunden innerhalb der täglichen/wöchentlichen Maßnahmendauer anzupassen Prüfungsvorbereitung innerhalb der vorgegebenen Kursdauer Vier Wochen vor dem vereinbarten Prüfungstermin muss eine intensive Prüfungsvorbereitung (Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung zur/zum Lagerlogistikerin/Lagerlogistiker) durchgeführt werden. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

12 Die Ablegung der Lehrabschlussprüfung ist Teil der Bildungsmaßnahme und muss innerhalb der Kursdauer absolviert werden. Die zeitgerechte Anmeldung zur Ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung obliegt dem Bildungsträger. Die gesamte Qualifizierung (= Einführungsphase, Vermittlung praktischer und theoretischer Kenntnisse, Prüfungsvorbereitung und zusätzliche Maßnahmen innerhalb der Kursdauer) muss jeweils von 2 TrainerInnen durchgeführt werden - Anforderungen TrainerInnen-Typ I (siehe Pkt. 10.2). Kalkulationsbasis Qualifizierung: TrainerInnen : TeilnehmerInnen- Schlüssel: 2 : 20 2 Gruppen x 38,5 MS x 73 Wochen (78 Wochen - 5 Wochen Schließzeit)* = 5.621,00 MS gesamt x 2 TrainerInnen = ,00 MSP gesamt * Die Qualifizierung dauert pro Kurs jeweils 78 Wochen. Diese 78 Wochen beinhalten aber auch die 5 Wochen (25 Tage) Schließzeit. Diese werden in der Kalkulation nicht erfasst, daher wird mit 73 Wochen pro Kurs kalkuliert Sozialpädagogische Betreuung Begleitend im Rahmen der vorgegebenen täglichen bzw. wöchentlichen Kursdauer (inklusive Praktikumszeiten: bei Bedarf auch Vorort) ist sozialpädagogische Unterstützung im Ausmaß von 10 Maßnahmenstunden wöchentlich je Gruppe (welche jede/jeder TeilnehmerIn nach Wunsch in Anspruch nehmen kann) durch den Träger zu gewährleisten. Die Sozialpädagogische Betreuung umfasst u.a. folgende Bereiche: Beratung und Hilfestellung bei privaten und/oder psychosozialen Problemen, welche nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme zu sehen sind (z.b. Partnerschaftskonflikte, Finanzierungsschwierigkeiten, konkrete Unterstützungsangebote bei familiären Engpässen wie Krankenbetreuung u.ä.). Diese wirken sich häufig stark auf die Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit aus. Beratung und Hilfestellung bei interpersonellen Problemen und/oder Konflikten, welche in direktem Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme zu sehen sind (z.b. Konflikte mit der Gruppe, Konflikte im Zusammenhang mit TrainerInnen). Aufbau von Selbstbewusstsein, Durchhaltevermögen und Perspektivenplanung. Kalkulation Sozialpädagogische Betreuung: TrainerInnen : TeilnehmerInnen Schlüssel : 1 : 1 10,00 MS x 73 Wochen x 2 Gruppen = 1.460,00 MSP gesamt LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

13 Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass 10 MS sozialpädagogische Betreuung pro Woche je Gruppe allen TeilnehmerInnen nach Bedarf zur Verfügung steht. Es sind 73 Wochen, da die Kalkulation die Wochen der Schließzeit (5 Wochen/Kurs) nicht beinhaltet. Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen. 9 Kalkulationsgrundlage Veranstaltungen: MS: MSP: Informationsveranstaltung inklusive Clearing: 42,00 84,00 Qualifizierung LagerlogistikerIn: 5.621, ,00 Sozialpädagogische Betreuung: 1.460,00 Summe gesamt: 5.663, , ,00 MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen heranzuziehen ,00 MSP sind für Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen ,00 MSP sind für Personalaufwand unterstützendes Personal heranzuziehen. Bitte beachten Sie die Prüfungskosten für die Lehrabschlussprüfung in Ihrer Kalkulation. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, sind seitens des Bieters die Prüfungskosten für 100% der TeilnehmerInnen (= 40) als Kalkulationsgrundlage heranzuziehen. Die anfallenden Kosten sind in der Kalkulation im Sonstigen Aufwand unter der Position Prüfungsgebühren/Zertifizierungen zu berücksichtigen. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

14 10 Personal Es werden alle TrainerInnen-Unterlagen einzeln geprüft. Ein Ausschluss erfolgt in all jenen Fällen, in denen auch nur ein Musskriterium nicht erfüllt ist. Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der festgelegten TrainerInnen-Typen I-II (siehe Punkt ) vorzunehmen: TrainerInnentyp I: Auspreisung in der Kalkulation: Personalaufwand TrainerInnen TrainerInnentyp II: Auspreisung in der Kalkulation: Unterstützendes Personal TrainerInnen : TeilnehmerInnenschlüssel: Infoveranstaltung inklusive Clearing: 2 : 15 Qualifizierung Lagerlogistikerin/Lagerlogistiker: 2 : 20 Sozialpädagogische Betreuung: 1 : 1 Für alle Verbindlichen Erklärungen (VE) gilt: Es werden nur TrainerInnen mit den in der Definition der Leistungsbeschreibung angeführten VE akzeptiert. Überschneidungszeiträume der VE und Stundenaufstellungen werden nicht akzeptiert; d.h. VE werden nur in kalendarischer Abfolge anerkannt. Maßnahmenzeiten, die durch Vor- und Nachmittagseinsätze erwirtschaftet worden sind, können daher nur einmal gezählt werden. Der Einsatzzeitraum muss abgeschlossen sein. Können bei den TrainerInnen die spezifischen Erfordernisse für den vorgesehenen Einsatzbereich nicht nachgewiesen werden, führt dies bei den Muss-Kriterien zum Ausschluss und für eine Höherbewertung werden diese VE nicht akzeptiert. Die Zielgruppe aller VE muss NICHT ausschließlich der Zielgruppe Jugendliche bis 21 Jahre entsprechen. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

15 10. 2 TrainerInnenqualifikation für die Bereiche Informationsveranstaltungen inklusive Clearing und anschließender Qualifizierung (Einführungsphase, praktische und theoretische Kenntnisse, zusätzliche Maßnahmen und Prüfungsvorbereitung) für den Lehrberuf Lagerlogistikerin/Lagerlogistiker (= TrainerInnen-Typ I): Formale Qualifikation: Muss - Kriterium: Lehrabschlussprüfung im genannten Einsatzbereich (= Lagerlogistikerin/Lagerlogistiker) bzw. Lehrabschlussprüfung in einem dem Einsatzbereich verwandten Beruf bzw. abgeschlossene berufsbildende Schule, die eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf aufweist bzw. eine (Fach-) Hochschulausbildung im genannten Einsatzbereich (lt. AMS-Berufsdatenbank, zu finden auf der AMS Homepage unter Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein, dass es sich um die erforderliche Ausbildung handelt. Bei Nicht-Erfüllung des Muss-Kriteriums: Ausschluss. Bei Erfüllung des Muss-Kriteriums erfolgt die Bewertung der über das Muss-Kriterium hinausgehenden Formalqualifikationen nach folgendem Bewertungsschema: Punkte: 0 Definition: Erfüllung des Muss-Kriteriums Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene TrainerInnenausbildung- bzw. Coachingausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) 10 Weitere Ausführungen zur abgeschlossenen TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung im Ausmaß von 110 Stunden siehe TrainerInnen-Typ II. ODER Erfüllung des Muss-Kriteriums und AusbildnerInnenberechtigung Nachweis AusbildnerInnenberechtigung: Separates Zertifikat oder In einer über die fachliche Grundausbildung hinausgehenden Ausbildung zusätzlich ausgewiesen (beispielsweise Meisterprüfung im klassischen Handwerksbereich ) oder In einem sonstigen Zertifikat zusätzlich ausgewiesen (beispielsweise Konzessionsprüfung für das Gastgewerbe). LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

16 Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein, dass es sich um die AusbildnerInnenberechtigung handelt Erfahrung: Muss - Kriterium: 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer eines Lehrjahres oder ein JASG - Lehrjahres oder für die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung oder innerhalb eines Rechtsverhältnisses als TrainerIn für mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 5 Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Höherbewertung: Punkte: 0 5 Definition: Erfüllung des Muss-Kriteriums Erfüllung des Muss-Kriterium und 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER Erfüllung des Muss-Kriterium und 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer eines Lehrjahres oder eines JASG - Lehrjahres oder für die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung oder LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

17 innerhalb eines Rechtsverhältnisses als TrainerIn für mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. 10 Erfüllung des Muss-Kriterium und mehr als 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER Erfüllung des Muss-Kriterium und mehr als 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer eines Lehrjahres oder eines JASG - Lehrjahres oder für die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung oder innerhalb eines Rechtsverhältnisses als TrainerIn für mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter: Muss-Kriterium: Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters TrainerInnenqualifikation für den Bereich Sozialpädagogische Betreuung (= TrainerInnentyp II): Formale Qualifikation: Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) UND gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) UND LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

18 gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung hervorgehen. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

19 * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien geht davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitätstraining in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden auszuweisen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen 3 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung (MediatorIn gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz) lt. Liste des Bundesministeriums für Justiz anerkannt werden nur jene MediatorInnen, die in der Liste des BM für Justiz eingetragen sind! bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

20 abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich Erfüllung des Muss-Kriteriums und 6 Punkte: abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossene pädagogische Akademie ( Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) Erfüllung des Muss-Kriteriums und 8 Punkte: abgeschlossene pädagogische Hochschule neue Ausbildung (ab ) (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnischen Schulen bzw. Berufsschulen; Abschluss: Bachelor of Education- BEd) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Pädagogik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit - Social Work bzw. Soziale Arbeit mit Ausbildungsschwerpunkt Sozialmanagement bzw. Soziale Arbeit bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychologie bzw. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

21 abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie 10 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaft bzw. Heil- und Integrationspädagogik (Sonder- und Heilpädagogik) bzw. Sozialpädagogik bzw. Weiterbildung (lebensbegleitende Bildung) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Wirtschaftspädagogik bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Soziologie bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Lehramtstudium bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Psychologie bzw. abgeschlossener Lehrgang Psychosoziale Beratung - Aufbaustufe (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Psychotherapie (Abschluss: Master of Science) bzw. abgeschlossener Lehrgang Supervision und Coaching (Masterlehrgang) bzw. Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung bzw. Coaching & Organisationsentwicklung Organisationsberatung bzw. Supervision im Gesundheitswesen (Masterlehrgang) bzw. abgeschlossener Lehrgang Career Management Laufbahnberatung (MAS Career Management) bzw. eine der angeführten Ausbildungen die mindestens mit 3 Punkten bewertet werden und mindestens 5 Jahre (1.825 Tage) nachgewiesene Einsatzzeiten in AMS - Bildungsmaßnahmen und/oder in der Arbeit mit AMS KundInnen in Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und/oder als AMS MitarbeiterIn = AMS Senior Expert. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

22 Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Fächerkombinationen werden ausschließlich innerhalb der unter 10 Punkten angeführten Studienrichtungen anerkannt (z.b. anerkannt: Fächerkombination Pädagogik/Psychologie; nicht anerkannt: Fächerkombination: Theaterwissenschaften/Pädagogik). Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. AMS Senior Expert : Für die Berechnung der 5 jährigen Einsatzzeit (EZ) gilt folgendes Schema: Bei Bildungsmaßnahmen sind die Bezeichnung und die kalendarische Dauer der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage inkl. schulungsfreier Zeiten) anzuführen. (Beispiel: BO für Männer und Frauen: ; 365 Tage). Bei der Arbeit mit AMS KundInnen bzw. als AMS BeraterIn ist der Beschäftigungs-/Auftraggeber und die Dauer der Beschäftigungen/der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage) anzuführen. Hinweis: Die Arbeit mit AMS - KundInnen muss nicht in AMS geförderten Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen erfolgt sein. Jede Kombination von Einsatzzeiten in reinen AMS Bildungsmaßnahmen und diversen Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und als AMS-MitarbeiterIn ist zulässig. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( AMS Senior Expert ), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG 2006 nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel Sozialpädagogische Betreuung: 3 Verbindliche Erklärungen können durch 6 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden). LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

23 Erfahrung: Bewertung: Punkte: Definition: 0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen 3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 6 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, 5 Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn oder PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. 10 mehr als 3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 6 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn oder PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter: Muss-Kriterium: Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

24 11 Sonstiges Zuweisung der TeilnehmerInnen Erfolgt mittels Einladungsschreiben des AMS-Beraters/der AMS-Beraterin des AMS Jugendliche Austritt vor Maßnahmenende Bei vorzeitigem Austritt aus der Bildungsmaßnahme wegen Arbeitsaufnahme ist dem/der zuständigen AMS-BeraterIn folgendes bekannt zu geben: Datum des Arbeitsantritts, Dienstgebername, -adresse und -telefonnummer. Bei vorzeitigem Austritt aus der Bildungsmaßnahme ohne Arbeitsaufnahme ist der/dem zuständigen BeraterIn ein Bericht zu übermitteln. Die Bildungsmaßnahme ist so zu planen, dass Personen nach einem Krankenstand direkt wieder in die Maßnahme einsteigen können (die Tage des Krankenstandes verlängern die individuelle Verweildauer des/der TeilnehmerIn in der Bildungsmaßnahme nicht). Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Bildungsträgers festzustellen, ob es auf Grund der Dauer eines etwaigen Krankenstandes oder anderer Fehlzeiten zu einem möglichen Nicht- Erreichen des Kurszieles kommen wird. In diesen Fällen ist jedenfalls die zuständige Geschäftsstelle AMS Jugendliche schriftlich in Form eines Berichtes zu informieren (Aufstellung der entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten) und ein vorzeitiger Kursausschluss/Kursabbruch (mit entsprechender Begründung) vorzunehmen Berichtswesen Spätestens 3 Monate nach Ende der Gesamtmaßnahme ist den Abteilungen 6 und 8 der Landesgeschäftsstelle des AMS Wien ein Gesamtbericht mit folgenden Inhalten zu übermitteln: Ausgangsposition (= Status Quo zu Beginn der Bildungsmaßnahme) die relevanten Kenntnisse und Fähigkeiten der Teilnehmerinnen betreffend Dropout-Rate mit Begründungen Darstellung allfälliger Probleme während der Bildungsmaßnahme. Auf Anfrage seitens des AMS sind Zwischenberichte zu übermitteln. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

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