Schalltechnische Untersuchung zur Innenbereichssatzung Nr. 9 Hessenweg / Blumenkamper Weg der Hansestadt Wesel

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1 Schalltechnische Untersuchung zur Innenbereichssatzung Nr. 9 Hessenweg / Blumenkamper Weg der Hansestadt Wesel Bericht VL vom Die Akkreditierung gilt für den in der Urkundenanlage D-PL festgelegten Umfang der Module Geräusche und Erschütterungen. Messstelle nach 29b BImSchG VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Leitung: Dipl.-Phys. Axel Hübel Dipl.-Ing. Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Auftraggeber: Stadt Wesel Klever-Tor-Platz Wesel Anschriften: Peutz Consult GmbH Kolberger Straße Düsseldorf Tel Fax dus@peutz.de Martener Straße Dortmund Tel Fax dortmund@peutz.de Carmerstraße Berlin Tel Fax berlin@peutz.de Bericht-Nr.: VL Datum: Ansprechpartner/in: Frau Flick Geschäftsführer: Dr. ir. Martijn Vercammen Dipl.-Ing. Ferry Koopmans AG Düsseldorf HRB Nr Ust-IdNr.: DE Steuer-Nr.: 106/5721/1489 Bankverbindungen: Stadt-Sparkasse Düsseldorf Konto-Nr.: BLZ DE BIC: DUSSDEDDXXX Niederlassungen: Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, F Lyon, F Leuven, B /Projekte/VL/7624_VL_SU_EU_Hessenweg_Wesel/02_DOKU/Ber_02_SU/7624_VL_Ber_02_ _Hessenweg_BF.odt

2 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien Örtliche Gegebenheiten Beurteilungsgrundlagen Beurteilungskriterien Verkehrslärm der DIN Untersuchung der Verkehrslärmimmissionen innerhalb der Innenbereichssatzung auf Grundlage der DIN Methodik Schallemissionen aus Verkehrslärm Schallemissionen aus Schienenverkehr Vorgehensweise bei den Immissionsberechnungen Ergebnisse der Immissionsberechnungen "Verkehrslärm im Plangebiet" und Beurteilung Schallschutzmaßnahmen für die geplante Bebauung Allgemeine Erläuterungen Aktive Lärmschutzmaßnahmen Passive Schallschutzmaßnahmen Zusammenfassung...19 VL Seite 2 von 24

3 1 Situation und Aufgabenstellung Im Knotenpunkt des Hessenwegs und des Blumenkamper Wegs in Wesel befindet sich Wohnbebauung, welche mit der Aufstellung einer Innenbereichssatzung abgesichert werden soll. Weiterhin ist die Errichtung von 4 bis 5 weiteren Gebäuden auf den zurzeit unbebauten Flächen der Innenbereichssatzung zu untersuchen. Ein Übersichtslageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung ist in Anlage 1 dargestellt. Die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen sind mittels eines digitalen Simulationsmodells rechnerisch zu ermitteln und anhand der Orientierungswerte der DIN zu bewerten. Auf das Plangebiet wirken insbesondere Schienenverkehrsimmissionen der westlich und östlich des Plangebietes verlaufenden Bahnstrecken 2270, 2279 und 2263 der Deutschen Bahn AG sowie Straßenverkehrslärmimmissionen der umliegenden Straßen, hier vor allem die nördlich und östlich verlaufende Emmericher Straße (L7) sowie die südlich verlaufende geplante Ortsverbindungsstraße ein. Es ist geplant, die westlich verlaufende zweigleisige Strecke 2270 der Deutschen Bahn AG im Rahmen der Ausbauten zur Betuwe -Linie um ein drittes Gleis zu erweitern (Strecke 2279). Im Rahmen der Erweiterung ist dann die Realisierung aktiver Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Die Ermittlung und Beurteilung der Schienenverkehrslärmimmissionen erfolgt daher sowohl für den Prognose-Nullfall 2025 auf Grundlage der derzeitig vorliegenden Streckenbelastung (Betriebsprogramm 2008 und aktuelle Zweigleisigkeit) jedoch unter Berücksichtigung der zukünftigen Zugzusammensetzungen, als auch für den Prognose-Mitfall 2025 bei Berücksichtigung der Streckenbelastung nach Ausbau der Strecke (Betriebsprognose 2025, geplante Dreigleisigkeit) inklusive der geplanten aktiven Schallschutzmaßnahmen und der zukünftigen Zugzusammensetzungen. Die Beurteilung der rechnerisch gemäß der Richtlinie Schall [11] ermittelten Schienenverkehrslärmimmissionen für die Bahnstrecken und gemäß der Richtlinie RLS-90 [10] ermittelten Straßenverkehrslärmimmissionen im Plangebiet erfolgt im Hinblick auf die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zu der DIN [8]. Im Falle einer Überschreitung sind die dann erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109:1989 [4] und gemäß DIN 4109:2016) in Form von flächenhaften Isophonenkarten in verschiedenen Rechenhöhen zu kennzeichnen. VL Seite 3 von 24

4 2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat. Datum [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen G Aktuelle Fassung Bundes-Immissionsschutzgesetz Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge [2] 16. BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 27/1990, ausgegeben zu Bonn am 20. Juni 1990 V geändert am / Verkehrslärmschutzver- ordnung [3] TA Lärm Gemeinsames Ministerialblatt VV Sechste AVwV zum Bundes- Immissionsschutzgesetz, technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Nr. 26, herausgegeben vom Bundesministerium des Inneren vom [4] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen N November 1989 und Nachweise [5] DIN Schallschutz im Hochbau N Juli 2016 Teil 1: Mindestanforderungen [6] DIN Schallschutz im Hochbau N Juli 2016 Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen [7] DIN , Teil 1 Schallschutz im Städtebau N Juli 2002 Grundlagen und Hinweise für die Planung [8] DIN , Teil 1, Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau N Mai 1987 Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung [9] DIN Geräuschkontingentierung N Dezember 2006 [10] RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen [11] Schall Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen Eingeführt mit allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom Deutsche Bundesbahn, Bundesbahn Zentralamt München, eingeführt am , in der Fassung vom W Mau RIL 1990 RIL 2014 VL Seite 4 von 24

5 Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat. Datum [12] Verkehrsmengen zum benachbarten B-Plan Nr. 1 An der Bocholter Bahn in Wesel [13] Zugzahlen der Strecke 2270, 2279 und 2263 nach neuer Schall03 für das Betriebsprogramm 2025 [14] Zugzahlen der Strecke 2270 derzeitige Betriebsbelastung [15] Planunterlagen zur Innenbereichssatzung Nr. 9 Hessenweg / Blumenkamper Weg Zur Verfügung gestellt durch den Auftraggeber P Deutsche Bahn AG P Zur Verfügung gestellt durch P den Auftraggeber Zur Verfügung gestellt durch P den Auftraggeber Kategorien: G Gesetz N Norm V Verordnung RIL Richtlinie VV Verwaltungsvorschrift Lit Buch, Aufsatz, Bericht RdErl. Runderlass P Planunterlagen / Betriebsangaben VL Seite 5 von 24

6 3 Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet liegt im Kreuzungsbereich des Hessenwegs und des Blumenkamper Wegs in Wesel. Nördlich wird das Plangebiet durch den Hessenweg, östlich durch den Blumenkamper Weg und südwestlich durch die Bahn Strecke 2270 begrenzt. Der Gebietscharakter der Innenbereichssatzung soll als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Ein Lageplan mit Darstellung des Plangebietes ist in der Anlage 1 dargestellt. Bei den an das Plangebiet angrenzenden bzw. in etwas weiterer Entfernung zum Plangebiet verlaufenden, innerhalb der vorliegenden Untersuchung berücksichtigten Straßenverkehrswegen, handelt es sich um folgende: Emmericher Straße, nördlich und östlich zum Plangebiet; Blumenkamper Weg, östlich des Plangebietes; Holzweg, südöstlich zum Plangebiet; Mühlenweg, westlich zum Plangebiet; Hamminkelner Landstraße, westlich zum Plangebiet; Geplante Ortsverbindungsstraße, südlich zum Plangebiet. Westlich des Plangebietes verläuft zurzeit die Bahnstrecke 2270, östlich des Plangebietes die Bahnstrecke 2263 der Deutschen Bahn AG. Zusätzlich zu der aktuellen Gleislage soll auch die Betriebsprognose für den im Rahmen der Planungen zum Planfeststellungsabschnitt 2.2 geplanten Ausbau der Strecke (Realisierung eines dritten Gleises, Berücksichtigung der Bahnstrecke 2279 der Deutschen Bahn AG und Berücksichtigung der aktiven Schallschutzmaßnahmen) untersucht werden. VL Seite 6 von 24

7 4 Beurteilungsgrundlagen 4.1 Beurteilungskriterien Verkehrslärm der DIN Für die städtebauliche Planung ist die Beurteilung der Schallimmissionen aus Verkehrslärm auf Grundlage der DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, durchzuführen. Die anzustrebenden schalltechnischen Orientierungswerte sind in der DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 [8], aufgeführt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Wesel ist das Plangebiet als Wohnbaufläche gekennzeichnet. Da der Gebietscharakter des Plangebietes gemäß der Stadt Wesel als allgemeines Wohngebiet (WA) eingeschätzt wird, wird innerhalb der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte in einem allgemeinen Wohngebiet untersucht. Die innerhalb der vorliegenden Untersuchung berücksichtigten schalltechnischen Orientierungswerte sind in der nachfolgenden Tabelle 4.1 dargestellt. Tabelle 4.4.1: Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN 18005, Beiblatt 1 Gebietsausweisung Schalltechnischer Orientierungswert in db(a) Tag Nacht Allgemeines Wohngebiet (WA) 45 In Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 heißt es zu der Problematik der Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte: "In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen einer Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden." VL Seite 7 von 24

8 5 Untersuchung der Verkehrslärmimmissionen innerhalb der Innenbereichssatzung auf Grundlage der DIN Methodik Die Ermittlung der Geräuschbelastung aus Verkehrslärm erfolgt rechnerisch unter Zugrundelegung der Verkehrsbelastung der zu betrachtenden Emittenten. Ausgehend von der Fahrzeugdichte sowie der Geschwindigkeit und weiteren Parametern, wird als Ausgangspunkt für die weiteren Berechnungen die sogenannte Emission gemäß der seit gültigen Schall 03 für den Schienenverkehr und gemäß RLS-90 für den Straßenverkehr berechnet. Der sogenannte Schienenbonus wird hier nicht berücksichtigt. Berechnet wird hierbei nach RLS-90 [10] der Emissionsschallpegel, der dem Schallpegel des Verkehrsweges in 25 m Abstand von der jeweiligen Fahrspur entspricht, und nach Schall 03 [11] der Schallleistungspegel der Linienquelle Zug auf Höhe Schienenoberkante sowie in 4 m und 5 m Höhe (Stromabnehmer). Die berechnete Emission ist dabei nur eine Eingangsgröße für die weiteren Berechnungen. Ausgehend von dem so berechneten Emissionspegel wird dann die Immission in Form des sogenannten Beurteilungspegels an Immissionsorten berechnet. 5.2 Schallemissionen aus Verkehrslärm Zur Berechnung der Schallemissionen durch den Straßenverkehr auf den vorhandenen Straßen (Emmericher Straße, Blumenkamper Weg, Holzweg, Mühlenweg, Hamminkelner Landstraße) sowie der geplanten Ortsteilverbindungsstraße werden die ermittelten Verkehrszahlen [12] für den Prognosefall herangezogen. Hierzu werden die durch den Straßenverkehr auf den angrenzenden Straßen verursachten Schallemissionen auf Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten Verkehrssimulationsberechnungen [12] für den Prognosefall nach RLS-90 berechnet. VL Seite 8 von 24

9 Die berechneten Emissionspegel für den Prognosefall sind in der Tabelle 5.1 zusammengefasst und in der Anlage detailliert dargestellt. Tabelle 5.1: Emissionspegel der berücksichtigten Straßenabschnitte gemäß [12] für den Prognosefall Maßgebl.stündl. Lkw-Anteil Emissionspegel [db(a)] v zul. DTV Verkehrssträrke Straße [%] [km/h] Kfz/24 h Kfz / h Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Emmericher Straße 50 / ,0 57,8 Emmericher Straße 70 / ,1 60,0 Geplante Ortsverbindungsstraße 50 / ,8 49,8 Blumenkamper Weg 30 / ,7 36,7 Holzweg 30 / ,7 32,7 Mühlenweg 30 / ,1 44,1 Hamminkelner Landstraße Zufahrt Parkplatz / Verlängerung bzw. Anbindung an Planstraße (Eisenbahnunterführung) 40 / ,9 46,4 Hamminkelner Landstr.zw. Holzweg u.friedr.-geselschap-str. 50 / ,4 47,1 Hamminkelner Landstr. zw. Fried.- Geselschap-Str. u.emmericher Str. 50 / ,7 50,4 5.3 Schallemissionen aus Schienenverkehr Entsprechend der Vorgaben der Schall 03 [11] werden die entsprechenden Emissionspegel des Schienenverkehrs ermittelt. Hierbei werden zum einen die Belastungsannahmen für die Zugstrecken 2270 und 2279 im Westen des Plangebietes und die Zugstrecke 2263 im Osten des Plangebietes für den Prognose-Nullfall 2025 auf Basis der derzeitigen Streckenbelastung (Betriebsprogramm 2008) und der derzeitigen Schienenlage zu Grunde gelegt. In dieser Berechnung wird jedoch die im Jahr 2025 erwartete Zugzusammensetzung der Güterzüge berücksichtigt und nicht die noch im Jahr 2008 vorliegende Zugzusammensetzung mit annähernd 100 % Klotzbremsenanteil, um die 2025 zu erwartende Situation realistisch abzubilden. Zum anderen erfolgt eine Berechnung für den Prognose-Mitfall 2025 auf Basis der zukünftigen Streckenbelastung (Prognosefall 2025 [13]) und der im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Betuwe geplanten Gleislage. Die berechneten Schallemissionspegel sind in Anlage 3.3 tabellarisch für den Prognose- Nullfall sowie in der Anlage 3.4 für den Prognose-Mitfall dargestellt. VL Seite 9 von 24

10 Die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens Betuwe im Planfeststellungsabschnitt 2.2 dimensionierten Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden der Höhe H = 3 m bis H = 4 m oberhalb der Schienenoberkante entlang und in Teilbereichen auch zwischen den Gleisen werden innerhalb der vorliegenden Untersuchung bei den Berechnungen im Prognose-Mitfall 2025 berücksichtigt. Bei den Berechnungen zum Prognose-Nullfall wird hingegen die aktuelle Gleislage ohne weitere Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt. 5.4 Vorgehensweise bei den Immissionsberechnungen Für eine Aussage der zu erwartenden Schallimmissionen hervorgerufen durch den Straßenverkehr im Prognosefall und durch den Schienenverkehr im Prognose-Nullfall und im Prognose-Mitfall werden die in den Anlagen aufgeführten Schallemissionspegel zugrunde gelegt. Ausgehend von den ermittelten Emissionspegeln werden die Immissionen, d.h. die Geräuschbelastungen innerhalb des Plangebietes mit dem Programm SoundPLAN V 7.4 auf Basis eines digitalen Simulationsmodells errechnet. Das Ergebnis ist der sogenannte Beurteilungspegel, d.h. der mit Zu- und Abschlägen versehene physikalische Zahlenwert des energieäquivalenten A-bewerteten Dauerschallpegels. Die rechnerisch ermittelten Verkehrslärmimmissionen werden geprüft im Hinblick auf die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN Teil 1, Beiblatt 1 [8]. Für die in Anlagen 2.1 und 2.2 dargestellten Immissionsorte entlang der Fassaden der Bestandsbebauung werden die Schallimmissionen getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum im Prognose-Nullfall und im Prognose-Mitfall berechnet. Bei den Immissionsberechnungen wird die schallabschirmende bzw. reflektierende Wirkung der bestehenden Baukörper im Umfeld sowie auf dem Plangebiet berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgen als Einzelpunktberechnung geschossweise entlang der Fassaden der bestehenden Bebauung für die zukünftige Situation im Prognose-Nullfall (Streckenbelastung der Bahnstrecken 2008, aber zukünftige Zugzusammensetzung) sowie im Prognose-Mitfall (Streckenbelastung der Bahnstrecken 2025 inkl. der aktiven Lärmschutzmaßnahmen des Betuwe Planfeststellungsverfahrens). In beiden Berechnungsvarianten werden die zukünftig vorliegenden Straßenverkehrslärmimmissionen nach Realisierung der geplanten Ortsteilverbindungsstraße berücksichtigt (Straßenverkehrszahlen Anlage ). VL Seite 10 von 24

11 In der Anlage 4 sind die Berechnungsergebnisse der Einzelpunktberechnung für den Prognose-Nullfall, in der Anlage 5 die Ergebnisse der Einzelpunktberechnung für den Prognose- Mitfall dargestellt. Weiterhin sind in den Anlagen die Berechnungsergebnisse für den Prognose-Nullfall und in den Anlagen die Ergebnisse für den Prognose-Mitfall flächenhaft in Form von Rasterlärmkarten (Isophonenkarten) in den Rechenhöhen von H = 2,4 m, H = 5,2 m und H = 8 m über der Geländehöhe auf dem Plangebiet dargestellt. 5.5 Ergebnisse der Immissionsberechnungen "Verkehrslärm im Plangebiet" und Beurteilung Prognose-Nullfall: Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnung zum Verkehrslärm im Prognose-Nullfall im Bereich der Fassaden der Bestandsbebauung der Innenbereichssatzung sind für die in der Anlage 2 dargestellten Immissionsorte in der Anlage 4 dargestellt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verkehrslärmberechnungen für den Prognose-Nullfall ergeben sich entlang der Fassaden der Bestandsbebauung auf dem Plangebiet in Abhängigkeit der Orientierung und Lage (mit Bebauungsdämpfung) Beurteilungspegel zwischen 52 und 68 db(a) tags. Die höchsten Beurteilungspegel liegen im Bereich der zu der Bahnstrecke 2270 nächstgelegenen Gebäudefassade des Blumenkamper Weges 29d (Immissionsort 7) mit Beurteilungspegeln von bis zu 68 db(a) vor. Im Bereich der zu der geplanten Ortsverbindungsstraße orientierten Gebäudefassaden liegen tags Beurteilungspegel von bis zu 64 db(a) vor. Der schalltechnische Orientierungswert von db(a) tags für ein allgemeines Wohngebiet (WA) wird hier im Bereich der zu der geplanten Ortsteilverbindungsstraße orientierten Gebäudefassaden (Immissionsorte 3 und 17) somit um bis zu 9 db(a) und im Bereich der zu den Bahnstrecken orientierten nächstgelegenen Gebäudefassade (Immissionsort 7) um bis zu 13 db(a) überschritten. Zum Nachtzeitraum liegen entlang der Fassaden der Bestandsbebauung Beurteilungspegel aus Verkehrslärm zwischen 46 db(a) und 67 db(a) vor. Der schalltechnische Orientierungswert von 45 db(a) nachts für allgemeine Wohngebiete wird somit um bis zu 22 db(a) überschritten. Auf Grundlage der Ergebnisse der flächenhaften Verkehrslärmberechnungen für den Prognose-Nullfall ergeben sich auf dem gesamten Plangebiet der Innenbereichssatzung Beurteilungspegel zwischen 54 und 74 db(a) tags und zwischen 45 und 73 db(a)nachts. Die VL Seite 11 von 24

12 höchsten Beurteilungspegel liegen vor allem in den oberen Geschossen nahe der Bahngleise vor. Die schalltechnischen Orientierungswerte von db(a) tags und 45 db(a) nachts werden somit nahe der Bahntrasse um bis zu 19 db(a) tags und um bis zu 28 db(a) nachts überschritten. Im Bereich der Außenwohnbereiche der Bestandsbebauung liegt nur in kleinen Bereichen eine Einhaltung des schalltechnischen Orientierungswertes zum Tageszeitraum vor. In den Außenwohnbereichen auf dem übrigen Plangebiet wird bei einem Abstand von maximal 90 m zur Gleisachse des nächstgelegenen Gleises und einem Abstand vom maximal 23 m zu Achse der geplanten Ortsteilverbindungsstraße der schalltechnische Orientierungswert zum Tageszeitraum um mindestens 5 db(a) überschritten. Prognose-Mitfall: Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnung zum Verkehrslärm im Prognose-Mitfall im Bereich der Innenbereichssatzung sind für die in der Anlage 2.2 dargestellten Immissionsorte in der Anlage 5 dargestellt. Entlang der Fassaden der Bestandsbebauung auf dem Plangebiet ergeben sich in Abhängigkeit der Orientierung und Lage (mit Bebauungsdämpfung) Beurteilungspegel zwischen 52 und 62 db(a) tags. Die höchsten Beurteilungspegel liegen im Bereich der zur geplanten Ortsverbindungsstraße orientierten Gebäudefassaden vor. Im Bereich der zu den Bahnstrecken 2270 und 2279 nächstgelegenen Gebäudefassade des Blumenkamper Weges 29d (Immissionsort 7) liegen zum Tageszeitraum Beurteilungspegel von bis zu 58 db(a) vor. Somit liegen auf dem Plangebiet aufgrund der geplanten Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Ausbauplanung zur Betuwe -Linie deutlich geringere Schienenverkehrslärmimmissionen als im Prognose-Nullfall vor. Der schalltechnische Orientierungswert von db(a) tags für ein allgemeines Wohngebiet (WA) wird hier im Bereich der zu der geplanten Ortsteilverbindungsstraße orientierten Gebäudefassaden (Immissionsorte 3 und 17) somit um bis zu 7 db(a) und im Bereich der zu den Bahnstrecken orientierten nächstgelegenen Gebäudefassade (Immissionsort 7) um bis zu 3 db(a) überschritten. Zum Nachtzeitraum liegen entlang der Fassaden der Bestandsbebauung Beurteilungspegel aus Verkehrslärm zwischen 47 db(a) und 56 db(a) vor. Der schalltechnische Orientierungswert von 45 db(a) nachts für allgemeine Wohngebiete wird somit um bis zu 11 db(a) überschritten. VL Seite 12 von 24

13 Auf Grundlage der Ergebnisse der flächenhaften Verkehrslärmberechnungen für den Prognose-Mitfall ergeben sich auf dem gesamten Plangebiet der Innenbereichssatzung Beurteilungspegel zwischen 53 und 71 db(a) tags und zwischen 45 und 70 db(a) nachts. Die höchsten Beurteilungspegel liegen trotz aktiver Schallschutzmaßnahmen vor allem in den oberen Geschossen (oberhalb der Oberkante der geplanten Schallschutzwand) nahe der Bahngleise vor. Die schalltechnischen Orientierungswerte von db(a) tags und 45 db(a) nachts werden somit nahe der Bahntrasse um bis zu 16 db(a) tags und um bis zu 25 db(a) nachts überschritten. Zum Tageszeitraum liegt unter Berücksichtigung der Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Ausbauplanung zur Betuwe -Linie in den Außenwohnbereichen eine Einhaltung des schalltechnischen Orientierungswertes im mittleren, östlichen Bereich des Plangebietes ab einem Abstand von ca. 65 m zu dem neuen Gleis und einem Abstand von ca. 32 m zur Achse der geplanten Ortsteilverbindungsstraße vor. VL Seite 13 von 24

14 6 Schallschutzmaßnahmen für die geplante Bebauung 6.1 Allgemeine Erläuterungen Zum Schutz gegen Lärm ist grundsätzlich eine Vielzahl von Maßnahmen möglich. Diese können sich sowohl auf die eigentliche Schallquelle, auf den Übertragungsweg zwischen Schallquelle und Empfänger, als auch auf den Bereich des eigentlichen Empfängers beziehen. Bei Lärmschutzmaßnahmen wird zwischen aktiven und passiven Maßnahmen unterschieden, wobei sich aktive Maßnahmen auf die eigentliche Schallquelle bzw. den Schallausbreitungsweg beziehen und passive Maßnahmen auf den Bereich des Empfängers beschränkt sind. 6.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen Grundsätzlich ist bei der Planung von Schallschutzmaßnahmen aktiven Maßnahmen (Schallschutzwänden / -wällen) der Vorzug vor passiven Maßnahmen an den Gebäuden zu geben. Die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens im Planfeststellungsabschnitt 2.2 dimensionierten Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden der Höhen H = 3 m bis H = 4 m entlang der Bahnstrecken 2270 und 2279 wurden innerhalb der vorliegenden Untersuchung für den Prognose-Mitfall berücksichtigt. Diese Lärmschutzwände/-wälle sorgen im Plangebiet im Prognose-Mitfall vor allem im Erdgeschoss und im 1. OG für eine Abschirmung der von Westen auf das Plangebiet einwirkenden Schienenverkehrslärmimmissionen. Die Ermittlung der erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt somit für den Prognose-Nullfall ohne aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der DB Strecken und im Prognose-Mitfall unter Berücksichtigung der im Zuge des Planfeststellungsverfahrens im Planfeststellungsabschnitt 2.2 dimensionierten aktiven Lärmschutzmaßnahmen. Bzgl. des Straßenverkehrslärms von der Ortsverbindungsstraße ist die Errichtung aktiven Schallschutzes einerseits schwierig, da die Straße in mehr als der Hälfte des Plangebietes ohnehin in Tieflage geführt wird, um unter der Bahnstrecke durchgeführt zu werden, und andererseits eine wirksame aktive Schallschutzwand eine stadtplanerisch fragwürdige Höhe wie das oberste zu schützende Geschoss aufweisen müsste. VL Seite 14 von 24

15 6.3 Passive Schallschutzmaßnahmen Zum Schutz der Empfängerseite innerhalb des Plangebietes vor erhöhten Schallimmissionen durch Verkehrslärm sind verschiedene passive Schallschutzmaßnahmen möglich. Dies sind z.b.: Akustisch günstige Orientierung der Gebäude (sensiblere Räume an lärmarmer Seite, etc.) Einbau schalldämmender Fenster Erhöhung der Schalldämmung der Fassade Akustisch günstige Ausbildung bzw. Anordnung von Freibereichen Erhöhung der Schallabsorption in lärmempfindlichen Räumen Eine Vielzahl der vorgenannten Maßnahmen bezieht sich auf den eigentlichen Planzustand der zu errichtenden Gebäude und obliegt dem Bauherrn bzw. dem zukünftigen Nutzer der entsprechenden Gebäude und betrifft natürlich nur Gebäude mit schützenswerten Nutzungen. In den Fällen, in denen die errechneten Geräuschbelastungen oberhalb der schalltechnischen Orientierungswerte liegen, werden so genannte Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen in Form einer Kennzeichnung von Lärmpegelbereichen zum passiven Schallschutz gemäß DIN 4109 in der Fassung von 1989 sowie der Fassung von 2016 [4][5][6] getroffen. Erläuterungen zu Außenlärmpegeln und Lärmpegelbereichen: Zur Festlegung von passiven Lärmschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 in der Fassung von 1989 [4]sind die so genannten "maßgeblichen Außenlärmpegel", bezogen auf den Zeitraum des Tages (06.00 Uhr bis Uhr), heranzuziehen. Hierbei unterscheiden sich die maßgeblichen Außenlärmpegel bei Verkehrslärm von den berechneten Beurteilungspegeln zum Zeitraum des Tages durch einen Zuschlag von 3 db(a). Seit Juli 2016 gibt es eine neue Version der DIN 4109 [5][6], welche jedoch noch nicht formell baurechtlich eingeführt ist. Hierbei unterscheiden sich die maßgeblichen Außenlärmpegel bei Verkehrslärm (Schiene / Straße) von den berechneten Beurteilungspegeln zum Zeitraum des Tages durch einen Zuschlag von 3 db(a). Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag und Nacht weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel aus dem Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a) zuzüglich des Zuschlages von 3 db(a). Wie den Ergebnissen der Einzelpunktberechnungen im Prognose-Nullfall und im Prognose- Mitfall in den Anlagen 4 und 5 entnommen werden kann, beträgt im Untersuchungsgebiet im vorliegenden Fall die Differenz zwischen den Beurteilungspegeln für den Tages- und den VL Seite 15 von 24

16 Nachtzeitraum an allen Immissionsorten weniger als 10 db. Daher ergeben sich bei Anwendung der derzeit baurechtlich eingeführten DIN 4109 in der Fassung von 1989 bzw. bei Anwendung der DIN 4109 in der Fassung von 2016 unterschiedliche maßgebliche Außenlärmpegel. Bei Anwendung der DIN 4109:2016 liegen bei Zugrundelegung der Beurteilungspegel für den Nachtzeitraum ein bis zwei Stufen höhere Lärmpegelbereiche als bei Anwendung der DIN 4109:1989 auf Grundlage der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum vor. Die maßgeblichen Außenlärmpegel werden nach DIN 4109:1998 bzw. DIN 4109:2016 Lärmpegelbereichen mit einer Bereichsbreite von 5 db zugeordnet. In Abhängigkeit von diesen Lärmpegelbereichen ergeben sich dann die individuellen Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile. In Abhängigkeit von diesen Lärmpegelbereichen ergeben sich die individuellen Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile. Erläuterungen zu schalltechnischen Anforderungen an Außenbauteile: In der Tabelle 8 der DIN 4109:1989 bzw. in der Tabelle 7 der DIN 4109:2016 ist eine Staffelung der schalltechnischen Anforderung an die Dämmung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit vom Außenpegel bzw. dem Lärmpegelbereich wiedergegeben. Hinweis: Diese Zuordnung gilt für ein Verhältnis von Gesamtfläche des Außenbauteiles (Fassade) zu Grundfläche des Aufenthaltsraumes von 0,8. Bei anderen baulichen Gegebenheiten ergeben sich etwas abweichende Verhältnisse. Diese Tabellen der DIN 4109:1989 bzw. der DIN 4109:2016 sind in den Anlagen 10.1 und 10.2 dargestellt. In den Anlagen sind die sich aus den Beurteilungspegeln der Anlagen des Prognose-Nullfalls ergebenden Lärmpegelbereiche als Ergebnis von flächenhaften Isophonenberechnungen bei Berücksichtigung der Bebauungsdämpfung der Bestandsbebauung im Umfeld und auf dem Plangebiet für die Rechenhöhen von H = 2,4 m, H = 5,2 m und H = 8 m über der Geländehöhe dargestellt. In den Anlagen sind die sich aus den Beurteilungspegeln der Anlagen des Prognose-Mitfalls ergebenden Lärmpegelbereiche als Ergebnis von flächenhaften Isophonenberechnungen bei Berücksichtigung der Bebauungsdämpfung der Bestandsbebauung im Umfeld und auf dem Plangebiet für die Rechenhöhen von H = 2,4 m, H = 5,2 m und H= 8 m über der Geländehöhe dargestellt. VL Seite 16 von 24

17 Anforderungen im Untersuchungsgebiet: Prognose-Nullfall: Entsprechend den berechneten maßgeblichen Außenlärmpegeln und den hieraus resultierenden Lärmpegelbereichen ergeben sich im Prognose-Nullfall im Bereich der Innenbereichsfestsetzung zum Tageszeitraum gemäß DIN 4109:1989 bzw. DIN 4109:2016 maximale Anforderungen an die Schalldämmung entsprechend des Lärmpegelbereiches VI. Zum Nachtzeitraum ergeben sich gemäß DIN 4109:2016 größtenteils ein bis zwei Stufen höhere Anforderungen an die Schalldämmung als tags. Aufgrund der Immissionsbelastung liegen zum Tageszeitraum im Plangebiet Anforderungen entsprechend der Lärmpegelbereiche II bis VI vor und zum Nachtzeitraum Anforderungen entsprechend der Lärmpegelbereiche II bis VII. An der der Bahnstrecke nächstgelegenen Bestandsbebauung auf dem Plangebiet Blumenkamper Weg 29d liegen zum Tageszeitraum Anforderungen gemäß Lärmpegelbereich V und zum Nachtzeitraum gemäß Lärmpegelbereich VI ab dem 1. Obergeschoss vor. Prognose-Mitfall: Entsprechend den berechneten maßgeblichen Außenlärmpegeln und den hieraus resultierenden Lärmpegelbereichen ergeben sich im Prognose-Mitfall im Bereich der Innenbereichsfestsetzung zum Tageszeitraum gemäß DIN 4109:1989 bzw. DIN 4109:2016 maximale Anforderungen an die Schalldämmung entsprechend des Lärmpegelbereiches V. Zum Nachtzeitraum ergeben sich gemäß DIN 4109:2016 größtenteils ein bis zwei Stufen höhere Anforderungen an die Schalldämmung als tags. Aufgrund der Immissionsbelastung liegen zum Tageszeitraum im Plangebiet Anforderungen entsprechend der Lärmpegelbereiche I bis V vor und zum Nachtzeitraum Anforderungen entsprechend der Lärmpegelbereiche II bis VII. An der der Bahnstrecke nächstgelegenen Bestandsbebauung auf dem Plangebiet Blumenkamper Weg 29d liegen zum Tageszeitraum Anforderungen gemäß Lärmpegelbereich III und zum Nachtzeitraum gemäß Lärmpegelbereich IV ab dem 1. Obergeschoss vor. Die Anforderungen, die sich allgemein bis zu Lärmpegelbereich II und in den meisten Situationen auch bis zu Lärmpegelbereich III an die Fassaden ergeben, werden allgemein bereits durch die Bauteilanforderungen zum Wärmeschutz erfüllt. Bei Fenstern zu Schlafräumen ist zusätzlich zu beachten, dass bei einem Beurteilungspegel von > 45 db(a) nachts keine natürliche Fensterlüftung ohne geeignete Schallschutzmaß- VL Seite 17 von 24

18 nahmen möglich ist, da der Innenpegel sonst > 30 db(a) betragen würde. Es sind somit an diesen Fenstern geeignete Minderungsmaßnahmen, wie bspw. schallgedämmte Lüftungseinrichtungen, vorzusehen. Es wird aufgrund der Beurteilungspegel > 45 db(a) im gesamten Plangebiet sowohl im Prognose-Nullfall als auch im Prognose-Mitfall vorgeschlagen, für alle Schlafräume im Plangebiet schallgedämmte Lüftungsmöglichkeiten vorzusehen. VL Seite 18 von 24

19 7 Zusammenfassung Mit Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 9 Hessenweg / Blumenkamper Weg der Stadt Wesel war eine schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen durchzuführen. Geräuschimmissionen auf dem Plangebiet / erforderliche passive Schallschutzmaßnahmen Auf Grundlage der Ergebnisse der Verkehrslärmberechnungen für den Prognose-Nullfall ergeben sich entlang der Fassaden der Bestandsbebauung auf dem Plangebiet in Abhängigkeit der Orientierung und Lage (mit Bebauungsdämpfung) Beurteilungspegel zwischen 52 und 68 db(a) tags. Die höchsten Beurteilungspegel liegen im Bereich der zu der Bahnstrecke 2270 nächstgelegenen Gebäudefassade des Blumenkamper Weges 29d (Immissionsort 7) mit Beurteilungspegeln von bis zu 68 db(a) vor. Im Bereich der zu der geplanten Ortsverbindungsstraße orientierten Gebäudefassaden liegen tags Beurteilungspegel von bis zu 64 db(a) vor. Der schalltechnische Orientierungswert von db(a) tags für ein allgemeines Wohngebiet (WA) wird hier im Bereich der zu der geplanten Ortsteilverbindungsstraße orientierten Gebäudefassaden (Immissionsorte 3 und 17) somit um bis zu 9 db(a) und im Bereich der zu den Bahnstrecken orientierten nächstgelegenen Gebäudefassade (Immissionsort 7) um bis zu 13 db(a) überschritten. Zum Nachtzeitraum liegen entlang der Fassaden der Bestandsbebauung Beurteilungspegel aus Verkehrslärm zwischen 46 db(a) und 67 db(a) vor. Der schalltechnische Orientierungswert von 45 db(a) nachts für allgemeine Wohngebiete wird somit um bis zu 22 db(a) überschritten. Die verwaltungsrechtlich für Langzeitimmissionen angesehene Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) zum Tages- und 60 db(a) zum Nachtzeitraum wird damit im östlichen Bereich des Plangebietes tags und in über der Hälfte des Plangebietes nachts in allen Geschossen überschritten. Im Bereich der Außenwohnbereiche der Bestandsbebauung liegt nur in kleinen Bereichen eine Einhaltung des schalltechnischen Orientierungswertes zum Tageszeitraum vor. In den Außenwohnbereichen auf dem übrigen Plangebiet wird bei einem Abstand von maximal 90 m zur Gleisachse des nächstgelegenen Gleises und einem Abstand vom maximal 23 m VL Seite 19 von 24

20 zu Achse der geplanten Ortsteilverbindungsstraße der schalltechnische Orientierungswert zum Tageszeitraum um mindestens 5 db(a) überschritten. Von einer ungestörten Kommunikation im Außenwohnbereich kann ausgegangen werden, wenn der Beurteilungspegel zum Tageszeitraum nicht mehr als 60 db(a) beträgt (entspricht dem Orientierungswert der DIN für Mischgebiete). Entlang der Fassaden der Bestandsbebauung auf dem Plangebiet ergeben sich in Abhängigkeit der Orientierung und Lage (mit Bebauungsdämpfung) im Prognose-Mitfall Beurteilungspegel zwischen 52 und 62 db(a) tags. Die höchsten Beurteilungspegel liegen im Bereich der zur geplanten Ortsverbindungsstraße orientierten Gebäudefassaden vor. Im Bereich der zu den Bahnstrecken 2270 und 2279 nächstgelegenen Gebäudefassade des Blumenkamper Weges 29d (Immissionsort 7) liegen zum Tageszeitraum Beurteilungspegel von bis zu 58 db(a) vor. Der schalltechnische Orientierungswert von db(a) tags für ein allgemeines Wohngebiet (WA) wird hier im Bereich der zu der geplanten Ortsteilverbindungsstraße orientierten Gebäudefassaden (Immissionsorte 3 und 17) somit um bis zu 7 db(a) und im Bereich der zu den Bahnstrecken orientierten nächstgelegenen Gebäudefassade (Immissionsort 7) um bis zu 3 db(a) überschritten. Zum Nachtzeitraum liegen entlang der Fassaden der Bestandsbebauung Beurteilungspegel aus Verkehrslärm zwischen 47 db(a) und 56 db(a) vor. Der schalltechnische Orientierungswert von 45 db(a) nachts für allgemeine Wohngebiete wird somit um bis zu 11 db(a) überschritten. Zum Tageszeitraum liegt unter Berücksichtigung der Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Ausbauplanung zur Betuwe -Linie in den Außenwohnbereichen eine Einhaltung des schalltechnischen Orientierungswertes im mittleren, östlichen Bereich des Plangebietes ab einem Abstand von ca. 65 m zu dem neuen Gleis und einem Abstand von ca. 32 m zur Achse der geplanten Ortsteilverbindungsstraße vor. Der zur Sicherstellung einer ungestörten Kommunikation in Außenwohnbereichen anzustrebende Beurteilungspegel von weniger als 60 db(a) wird im Prognose-Mitfall außer im Nahbereich zur geplanten Ortsteilverbindungsstraße im gesamten Plangebiet unterschritten. Im Prognose-Mitfall liegen Beurteilungspegel oberhalb der verwaltungsrechtlich für Langzeitimmissionen angesehenen Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts nur in den oberen Geschossen und im Nahbereich zu der Bahntrasse vor. VL Seite 20 von 24

21 Im Rahmen der Planfeststellung zum Bau der Strecke 2279 (Betuwe) ist die Errichtung von 3 bis 4 m hohen Schallschutzwänden entlang der Bahnstrecke in Richtung Plangebiet vorgesehen. Bzgl. des Schienenverkehrslärms auf dem Plangebiet sind daher bereits aktive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen, welche aufgrund der Höhe der Schallschutzwand ihre Wirkung jedoch nur im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss entfalten. Bzgl. des Straßenverkehrslärms von der Ortsverbindungsstraße ist die Errichtung aktiven Schallschutzes einerseits schwierig, da die Straße in mehr als der Hälfte des Plangebietes ohnehin in Tieflage geführt wird, um unter der Bahnstrecke durchgeführt zu werden, und andererseits eine wirksame aktive Schallschutzwand eine stadtplanerisch fragwürdige Höhe wie das oberste zu schützende Geschoss aufweisen müsste. Aufgrund der Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte im Prognose-Nullfall und im Prognose-Mitfall wurden zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen so genannte Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen in Form einer Kennzeichnung von Lärmpegelbereichen zum passiven Schallschutz gemäß DIN 4109 in der Fassung von 1989 sowie der Fassung von 2016 getroffen. Im Prognose-Mitfall wurden zusätzlich die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens im Planfeststellungsabschnitt 2.2 dimensionierten Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden der Höhen H = 3 m bis H = 4 m entlang der Bahnstrecken 2270 und 2279 bei den Berechnungen berücksichtigt. Aufgrund der Immissionsbelastung liegen im Prognose-Nullfall zum Tageszeitraum im Plangebiet Anforderungen an die Schalldämmung entsprechend der Lärmpegelbereiche II bis VI und zum Nachtzeitraum Anforderungen entsprechend der Lärmpegelbereiche II bis VII vor. Im Prognose-Mitfall liegen zum Tageszeitraum Anforderungen an die Schalldämmung entsprechend der Lärmpegelbereiche I bis V und zum Nachtzeitraum Anforderungen entsprechend der Lärmpegelbereiche II bis VII vor. Im Lärmpegelbereich VI sind aufgrund der hohen Schallschutzanforderungen aufwändigere Lösungen für Fensterkonstruktionen wie beispielsweise Kastenfenster notwendig. Für Wohnräume im Lärmpegelbereich VII gibt die DIN 4109 aufgrund der hohen maßgeblichen Außenlärmpegel keine Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile mehr vor. Wohnen ist hier eigentlich nicht mehr vorgesehen. Zielsetzung der in Lärmpegelbereichen gestaffelten Festsetzung der Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile ist die Sicherstellung eines für die jeweils angestrebte Nutzung zumutbaren Innenraumpegels. VL Seite 21 von 24

22

23 Anlagenverzeichnis Anlage 1.1 Übersichtslageplan der örtlichen Gegebenheiten mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches des Plangebietes Anlage 2.1 Lageplan des digitalen Simulationsmodells "Verkehrslärm im Plangebiet - Prognose-Nullfall" mit Kennzeichnung der Immissionsorte im Bereich der Bestandsbebauung Anlage 2.2 Lageplan des digitalen Simulationsmodells "Verkehrslärm im Plangebiet - Prognose-Mitfall" mit Kennzeichnung der Immissionsorte im Bereich der Bestandsbebauung Anlage Emissionspegel Straße gemäß RLS 90 (Prognosefall) Anlage Emissionspegel Schiene für den Prognose-Nullfall und den Prognose- Mitfall gemäß Schall 03 Anlage 4 Ergebnis der Einzelpunktberechnung Verkehrslärm im Plangebiet - Prognose-Nullfall Anlage 5 Ergebnis der Einzelpunktberechnung Verkehrslärm im Plangebiet - Prognose-Mitfall Anlage Flächenhafte Rasterlärmkarten der Beurteilungspegel im Plangebiet Prognose-Nullfall (Tag / Nacht; H = 2,4 m, H = 5,2 m und H = 8 m ü.g.) Anlage Flächenhafte Rasterlärmkarten der Beurteilungspegel im Plangebiet - Prognose-Mitfall (Tag / Nacht; H = 2,4 m, H = 5,2 m und H = 8 m ü.g.) Anlage Lärmpegelbereiche Prognose-Nullfall (Tag / Nacht; H = 2,4 m, H = 5,2 m und H = 8 m ü.g.) VL Seite 23 von 24

24 Anlage Lärmpegelbereiche Prognose-Mitfall (Tag / Nacht; H = 2,4 m, H = 5,2 m und H = 8 m ü.g.) Anlage Tabellen 8 und 9 der DIN 4109:1989, Tabelle 7 der DIN 4109:2016 VL Seite 24 von 24

25 Übersichtslageplan der örtlichen Gegebenheiten mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches des Plangebietes Emmericher Straße Strecke 2263 Legende Mühlenweg Hamminkelner / XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A4_Skala.pdf Geltungsbereich des Plangebietes Blumenkamper Weg Holzweg Maßstab 1:5000 Strecken 2270, Google Earth Pro m VL Anlage 1

26 Lageplan des digitalen Simulationsmodells "Verkehrslärm im Plangebiet" mit Kennzeichnung der Immissionsorte entlang der Bestandsbebauung Darstellung des Prognose-Nullfalls 2025 (Schiene: Programm 2008, aktuelle Schienenlage) / XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A4_Skala.pdf Legende 1 Gebäude Bestand Emissionen Straße Emissionen Schiene Immissionsort mit Nr. Maßstab 1: m VL Anlage 2.1

27 Lageplan des digitalen Simulationsmodells "Verkehrslärm im Plangebiet" mit Kennzeichnung der Immissionsorte entlang der Bestandsbebauung Darstellung des Prognose-Mitfalls 2025 (Schiene: Programm 2025, Betuwe & Lärmschutz) Legende Gebäude Bestand Emissionen / XXX XX.XX.XX XX:XX:XX / A4_Skala.pdf Emissionen Schiene Lärmschutzwand 1 Immissionsort mit Nr. Maßstab 1: m VL Anlage 2.2

28 Berechnung der Emissionspegel für Straßenverkehr gemäß RLS 90 "Prognose Mitfall - 50 km/h" Straßenbezeichnung: Emmericher Straße Emissionspegel: Straßengattung: Landes-, Kreisstraße DTV-Wert (Kfz/24h): Tag Nacht Verkehrswerte - Kfz/h: Tag: 1320 Nacht: 242 LKW-Anteil [%]: Tag: 10,0 Nacht: 5,0 25 L m 71,1 62,6 Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt D StrO 0,0 0,0 Geschwindigkeiten [km/h]: PKW: 50 LKW: 50 D v -4,1-4,9 Steigung/Gefälle: 0,0% 0,0 0,0 L m,e [db(a)] 67,0 57,8 Straßenbezeichnung: Emmericher Straße Emissionspegel: Straßengattung: Landes-, Kreisstraße DTV-Wert (Kfz/24h): Tag Nacht Verkehrswerte - Kfz/h: Tag: 1320 Nacht: 242 LKW-Anteil [%]: Tag: 10,0 Nacht: 5,0 25 L m 71,1 62,6 Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt D StrO 0,0 0,0 Geschwindigkeiten [km/h]: PKW: 70 LKW: 70 D v -2,0-2,6 Steigung/Gefälle: 0,0% 0,0 0,0 L m,e [db(a)] 69,1 60,0 Straßenbezeichnung: Planstraße 1 Emissionspegel: Straßengattung: Gemeindestraße DTV-Wert (Kfz/24h): 4750 Tag Nacht Verkehrswerte - Kfz/h: Tag: 285 Nacht: 52 LKW-Anteil [%]: Tag: 2,2 Nacht: 2,2 25 L m 62,6,2 Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt D StrO 0,0 0,0 Geschwindigkeiten [km/h]: PKW: 50 LKW: 50 D v -5,6-5,6 Steigung/Gefälle: 0,0% 0,0 0,0 L m,e [db(a)] 57,0 49,6 Straßenbezeichnung: Blumenkamper Weg Emissionspegel: Straßengattung: Gemeindestraße DTV-Wert (Kfz/24h): 500 Tag Nacht Verkehrswerte - Kfz/h: Tag: 30 Nacht: 6 LKW-Anteil [%]: Tag: 2,0 Nacht: 1,0 25 L m 52,7 45,0 Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt D StrO 0,0 0,0 Geschwindigkeiten [km/h]: PKW: 30 LKW: 30 D v -8,0-8,3 Steigung/Gefälle: 0,0% 0,0 0,0 L m,e [db(a)] 44,7 36,7 Straßenbezeichnung: Holzweg Emissionspegel: Straßengattung: Gemeindestraße DTV-Wert (Kfz/24h): 200 Tag Nacht Verkehrswerte - Kfz/h: Tag: 12 Nacht: 2 LKW-Anteil [%]: Tag: 2,0 Nacht: 1,0 25 L m 48,8 41,1 Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt D StrO 0,0 0,0 Geschwindigkeiten [km/h]: PKW: 30 LKW: 30 D v -8,0-8,3 Steigung/Gefälle: 0,0% 0,0 0,0 D Stg D Stg D Stg D Stg D Stg L m,e [db(a)] 40,7 32,7 VL Anlage 3.1

29 Berechnung der Emissionspegel für Straßenverkehr gemäß RLS 90 "Prognose Mitfall - 50 km/h" Straßenbezeichnung: Mühlenweg Emissionspegel: Straßengattung: Gemeindestraße DTV-Wert (Kfz/24h): 2750 Tag Nacht Verkehrswerte - Kfz/h: Tag: 165 Nacht: 30 LKW-Anteil [%]: Tag: 2,0 Nacht: 1,0 25 L m 60,1 52,4 Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt D StrO 0,0 0,0 Geschwindigkeiten [km/h]: PKW: 30 LKW: 30 D v -8,0-8,3 Steigung/Gefälle: 0,0% 0,0 0,0 L m,e [db(a)] 52,1 44,1 Straßenbezeichnung: Hamminkelner Landstraße zum Parkplatz Emissionspegel: Straßengattung: Landes-, Kreisstraße DTV-Wert (Kfz/24h): 5050 Tag Nacht Verkehrswerte - Kfz/h: Tag: 303 Nacht: 40 LKW-Anteil [%]: Tag: 2,0 Nacht: 1,0 25 L m 62,8 53,7 Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt D StrO 0,0 0,0 Geschwindigkeiten [km/h]: PKW: 40 LKW: 40 D v -6,9-7,3 Steigung/Gefälle: 0,0% 0,0 0,0 L m,e [db(a)],9 46,4 Straßenbezeichnung: Hamminkelner Landstr.zw. Holzweg u.friedr.-geselschap-str. Emissionspegel: Straßengattung: Landes-, Kreisstraße DTV-Wert (Kfz/24h): 3750 Tag Nacht Verkehrswerte - Kfz/h: Tag: 225 Nacht: 30 LKW-Anteil [%]: Tag: 3,0 Nacht: 2,0 25 L m 61,8 52,7 Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt D StrO 0,0 0,0 Geschwindigkeiten [km/h]: PKW: 50 LKW: 50 D v -5,3-5,7 Steigung/Gefälle: 0,0% 0,0 0,0 L m,e [db(a)] 56,4 47,1 Straßenbezeichnung: Hamminkelner Landstr.zw.Fried.-Geselschap-Str.u.EmmericheEmissionspegel: Straßengattung: Landes-, Kreisstraße DTV-Wert (Kfz/24h): 8000 Tag Nacht Verkehrswerte - Kfz/h: Tag: 480 Nacht: 64 LKW-Anteil [%]: Tag: 3,0 Nacht: 2,0 25 L m 65,1 56,0 Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt D StrO 0,0 0,0 Geschwindigkeiten [km/h]: PKW: 50 LKW: 50 D v -5,3-5,7 Steigung/Gefälle: 0,0% 0,0 0,0 L m,e [db(a)] 59,7 50,4 Straßenbezeichnung: Busse auf der Planstraße Emissionspegel: Straßengattung: Gemeindestraße Tag Nacht Verkehrswerte - Kfz/h: Tag: 2 Nacht: 0,25 LKW-Anteil [%]: Tag: 100,0 Nacht: 100,0 25 L m 49,9 40,9 Straßenoberfläche: Aspahltbeton, Splittmastixasphalt, nicht geriffelter Gußasphalt D StrO 0,0 0,0 Geschwindigkeiten [km/h]: PKW: 50 LKW: 50 D v -2,6-2,6 Steigung/Gefälle: 0,0% 0,0 0,0 D Stg D Stg D Stg D Stg D Stg L m,e [db(a)] 47,3 38,3 VL Anlage 3.2

30 Emissionsberechnung für den Schienenverkehrslärm (zukünftige Situation, Prognose-Nullfall 2025) Strecke 2279 Gleis: 2 Richtung: Emmerich Abschnitt: 1 Km: Zugart Anzahl Züge Geschw. Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Nr. Name tags nachts je Zug Max tags nachts km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m 1 Güterzug (bespannt mit E-Lok) 28,0 14, ,7 68,6 45,3 84,7 68,6 45,3 5 Nahverkehrszug 2 (ET) 3,0 2, ,2 45,3 42,9 62,4 46,5 44,2 4 ICE 1-Zug 7, ,0 59,3 49, Nahverkehrszug (bespannt mit E-Lok) 20,0 3, ,5 63,4 54,1 78,2 58,2 48,9 2 ICE 3-Halbzug 4, ,8,8 48, Gesamt 62,0 19, ,4 70,3 56,7 85,6 69,0 51,4 Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Standardfahrbahn büg Standardfahrbahn büg Strecke 2270 Gleis: 1 Richtung: Oberhausen Abschnitt: 2 Km: Zugart Anzahl Züge Geschw. Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Nr. Name tags nachts je Zug Max tags nachts km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m 1 Güterzug (bespannt mit E-Lok) 25,0 16, ,2 68,1 44,9 85,3 69,2 45,9 5 Nahverkehrszug 2 (ET) 2,0 2, ,4 43,5 41,2 62,4 46,5 44,2 7 Nahverkehrszug (bespannt mit E-Lok) 20,0 3, ,5 63,4 54,1 78,2 58,2 48,9 4 ICE 1-Zug 7, ,0 59,3 49, ICE 3-Halbzug 3,0 1, ,5 54,5 46,9 66,8 52,8 45,1 - Gesamt 57,0 22, ,1 69,9 56,4 86,1 69,7 52,4 Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Standardfahrbahn büg Standardfahrbahn büg Strecke 2263 Gleis: 4 Richtung: beide Richtungen Abschnitt: 3 Km: Zugart Anzahl Züge Geschw. Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Nr. Name tags nachts je Zug Max tags nachts km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m 5 Nahverkehrszug 2 (ET) 32,0 6, ,1 52,5 41,1 67,9 48,2 36,8 1 Güterzug (bespannt mit E-Lok) 6, ,1 63,2 33, Gesamt 38,0 6, ,9 63,5 41,8 67,9 48,2 36,8 Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Standardfahrbahn Standardfahrbahn VL Anlage 3.3 SoundPLAN 7.4

31 Emissionsberechnung für den Schienenverkehrslärm (zukünftige Situation, Prognose-Mitfall 2025) Strecke 2270 Gleis: 3 Richtung: Emmerich Abschnitt: 1 Km: Zugart Anzahl Züge Geschw. Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Nr. Name tags nachts je Zug Max tags nachts km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m 1 Güterzug (bespannt mit E-Lok) 41,0 20, ,4 70,3 47,0 86,2 70,2 46,9 1 Güterzug (bespannt mit E-Lok) 4,0 3, ,4 60,7 40,9 79,2 62,4 42,6 3 Nahverkehrszug (ET) 38,0 6, ,5 61,6 59,9 70,5 56,5 54,9 4 ICE 1-Zug - 1, ,5 53,8 44,1 - Gesamt 83,0 30, ,2 71,2 60,2 87,2 71,1 56,0 Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Standardfahrbahn büg Standardfahrbahn büg Strecke 2279 Gleis: 2 Richtung: Abschnitt: 2 Km: Zugart Anzahl Züge Geschw. Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Nr. Name tags nachts je Zug Max tags nachts km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m 1 Güterzug (bespannt mit E-Lok) 29,0 14, ,9 68,8 45,5 84,7 68,6 45,3 1 Güterzug (bespannt mit E-Lok) 3,0 2, ,2 59,4 39,6 77,4 60,7 40,9 2 ICE 3-Halbzug 14,0 2, ,2 61,2 53,5 69,8,8 48,1 - Gesamt 46,0 18, ,8 69,9 54,3 85,6 69,5 50,5 Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Standardfahrbahn büg Standardfahrbahn büg Strecke 2270 Gleis: 1 Richtung: Wesel Abschnitt: 3 Km: Zugart Anzahl Züge Geschw. Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Nr. Name tags nachts je Zug Max tags nachts km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m 1 Güterzug (bespannt mit E-Lok) 40,0 20, ,2 70,2 46,9 86,2 70,2 46,9 1 Güterzug (bespannt mit E-Lok) 4,0 3, ,4 60,7 40,9 79,2 62,4 42,6 3 Nahverkehrszug (ET) 37,0 5, ,3 61,4 59,8 69,7,8 54,1 4 ICE 1-Zug - 1, ,5 53,8 44,1 - Gesamt 81,0 29, ,1 71,1 60,0 87,2 71,1,4 Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Standardfahrbahn büg Standardfahrbahn büg Strecke 2263 Gleis: 4 Richtung: beide Richtungen Abschnitt: 4 Km: Zugart Anzahl Züge Geschw. Länge Emissionspegel L'w [db(a)] Nr. Name tags nachts je Zug Max tags nachts km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m 5 Nahverkehrszug 2 (ET) 32,0 6, ,1 52,5 41,1 67,9 48,2 36,8 1 Güterzug (bespannt mit E-Lok) 6, ,1 63,2 33, Gesamt 38,0 6, ,9 63,5 41,8 67,9 48,2 36,8 Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM km c1 c2 db db db db db db Standardfahrbahn Standardfahrbahn VL Anlage 3.4 SoundPLAN 7.4

Übersichtslageplan des Bebauungsplangebietes und der örtlichen Gegebenheiten 01 09 10 08 11 02 07 03 Legende Emissionslinie Straße 06 04 Emissionslinie Schiene Baugrenzen 1 Immissionsort mit Nr. 05 Maßstab

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