Schalltechnische Untersuchung

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1 Hannover, 0..8 Schalltechnische Untersuchung zum der Gemeinde Auetal Auftraggeber: GBG Grundstücksgesellschaft mbh Marktplatz 36 Bückeburg Bearbeitung: Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer von der IHK Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Tel.: (0) Projekt-Nr.: B4680 Umfang: Seiten Text, Seiten Anlagen GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh ortzingstraße 30 Hannover Tel.: 0/ Fax: 0/ Messstelle nach b BImSchG

2 Inhaltsverzeichnis Textteil Seite Allgemeines und Aufgabenstellung 4 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen 4. Vorschriften, Regelwerke und iteratur 4. Verwendete Unterlagen 6.3 Beurteilungsgrundlagen 6 3 Ermittlung von Geräuschemissionen 8 3. Gewerbegebiet der Bebauungspläne Nr. und Nr. 8 inkl. der. Bis 8. Änderung Allgemeines zur plangegebenen Vorbelastung Zu erwartende Emissionen von Gewerbegebieten bei gebietstypischer Nutzung 3. Straßenverkehrslärm 4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 4 4. Allgemeines zum Verfahren Verkehrslärm 4 4. Allgemeines zum Verfahren plangegebener Gewerbelärm 4.3 Ergebnisse 4.4 Beurteilung 4.4. Gewerbelärm 4.4. Verkehrslärm Planinduzierter Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen Zusammenfassung Projekt-Nr.: B4680, Seite von

3 Anlagenverzeichnis Anlage Anlage. Anlage. Anlage.3 Anlage.4 Anlage. Anlage 3 Anlage 4. Anlage 4. Anlage 4.3 Anlage 4.4 Übersichtsplan mit age des geplanten allgemeinen Wohngebiets und der Verkehrswege Geräuschimmissionen, flächenhaft Verkehrslärm EG, Beurteilungszeit Tag Geräuschimmissionen, flächenhaft Verkehrslärm.OG, Beurteilungszeit Tag Geräuschimmissionen, flächenhaft Verkehrslärm EG, Beurteilungszeit Nacht Geräuschimmissionen, flächenhaft Verkehrslärm. OG, Beurteilungszeit Nacht Maßgeblicher Außengeräuschpegel Übersichtsplan mit age des geplanten allgemeinen Wohngebiets und der Verkehrswege Geräuschimmissionen, flächenhaft Gewerbelärm EG, Beurteilungszeit Tag Geräuschimmissionen, flächenhaft Gewerbelärm.OG, Beurteilungszeit Tag Geräuschimmissionen, flächenhaft Gewerbelärm EG, Beurteilungszeit Nacht Geräuschimmissionen, flächenhaft Gewerbelärm. OG, Beurteilungszeit Nacht Projekt-Nr.: B4680, Seite 3 von

4 Allgemeines und Aufgabenstellung Die Gemeinde Auetal beabsichtigt im Ortsteil Rehren die Flächen südöstlich der Dr. Oetker Straße als allgemeines Wohngebiet (WA gemäß 4 BauNVO [3]) auszuweisen. Das Plangebiet kann trotz des großen Abstands vom Verkehrslärm der BAB A, der 44 und der 434 betroffen sein. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit durch die B-Pläne Nr. und Nr. 8 der Gemeinde Auetal plangegebene, d. h. typische unter voller Ausnutzung des jeweiligen Planungsrechts mögliche, Geräuschimmissionen durch Gewerbelärm im Plangebiet zu berücksichtigen sind. In dieser Untersuchung soll der Verkehrslärm der genannten Verkehrswege und der plangegebene Gewerbelärm auf den geplanten Bauflächen rechnerisch ermittelt und schalltechnisch beurteilt werden. Gegebenenfalls werden Maßnahmen zum Schutz vor Geräuschimmissionen erarbeitet. In Abschnitt dieser Untersuchung werden zunächst die für die Beurteilung der Geräuschimmissionen des Projekts relevanten Verordnungen, Vorschriften und Normen aufgeführt und auszugsweise zitiert. Daran anschließend werden in Abschnitt 3 die verwendeten Emissionsansätze einzelner Geräuschquellen aufgeführt. Abschnitt 4 erläutert die Berechnungsverfahren der Geräuschimmissionen, d. h. die Verknüpfung der in Abschnitt 3 dargestellten quellseitigen Emissions-Kennwerte mit den immissionsseitigen Beurteilungspegeln an den jeweils zu betrachtenden Immissionsorten. Abschnitt 4 schließt mit der Beurteilung der ermittelten Beurteilungspegel und diskutiert gegebenenfalls daraus resultierende Maßnahmen. Die Ermittlung der maßgeblichen Beurteilungspegel erfolgt auf Grundlage der DIN 800 [4] also im Fall des Verkehrslärms in Verbindung mit den RS-0 [6]. Die Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen erfolgt auf der Grundlage des Beiblatts zu DIN 800. Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen. Vorschriften, Regelwerke und iteratur Bei den nachfolgenden Untersuchungen wurden die Ausführungen der folgenden Unterlagen, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien bezüglich der Messung, Berechnung und Beurteilung der schalltechnischen Größen zugrunde gelegt: [] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch uftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge Projekt-Nr.: B4680, Seite 4 von

5 (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der derzeit gültigen Fassung [] Baugesetzbuch Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. September 04 (BGBl. I S. 44) [3] BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung [4] DIN 800- Schallschutz im Städtebau - Teil : Grundlagen und Hinweise für die Planung Ausgabe Juli 0 [] Beiblatt Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren zu DIN 800- Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Ausgabe Mai 8 [6] RS-0 Richtlinie für den ärmschutz an Straßen Ausgabe 0 [] TA ärm Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen ärm TA ärm) vom BAnz AT B [8] DIN 40-:8-0 Schallschutz im Hochbau Teil : Mindestanforderungen Juli 6 [] DIN 40-:8-0 Schallschutz im Hochbau Teil : Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen Juli 6 [0] DIN ISO 63- Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien; Teil : Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe Oktober [] VDI Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen Ausgabe August 8 [] VärmSchR Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes Projekt-Nr.: B4680, Seite von

6 Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr. 6/ Bundesminister für Verkehr [3] 4. BImSchV Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung) vom 04. Februar [4] Kötter Flächenbezogene Schallleistungspegel und Bauleitplanung, Dr. Jürgen Kötter, Niedersächsisches andesamt für Ökologie Stand /00 [] Fickert/Fieseler Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung,. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, ISBN Verwendete Unterlagen AK-Daten im Format dxf, Entwurf des Bebauungsplans, Angaben der Verkehrsmengenkarte Niedersachsen zu den Verkehrsstärken der BAB A, der 443 und der Beurteilungsgrundlagen Grundlage für eine schalltechnische Beurteilung von städtebaulichen Planungen bildet im Allgemeinen die DIN 800. Neben Hinweisen zur Ermittlung der maßgeblichen Immissionspegel unterschiedlicher ärmarten in den Abschnitten bis 6 der Norm enthält Beiblatt Orientierungswerte als Anhaltswerte für eine schalltechnische Beurteilung. Die richtliniengerecht und je nach ärmart auf unterschiedliche Weise ermittelten Immissionspegel (Beurteilungspegel) werden zur Beurteilung mit den Orientierungswerten verglichen. Eine mögliche Überschreitung der Orientierungswerte kann ein Indiz für das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG sein. Der Begriff Orientierungswert zeigt, dass bei städtebaulichen Planungen keine strenge Grenze für die Beurteilungspegel der jeweiligen ärmart existieren soll, sondern das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen im Zusammenhang mit den nach BauGB [] geforderten gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen von weitaus mehr Faktoren abhängig sein kann. Dieser Sichtweise entspricht auch die ständige Rechtsprechung (vgl. hierzu z. B. die Urteile BVerwG 4CN.06 v oder OVG NRW, D8/06.NE v ). Projekt-Nr.: B4680, Seite 6 von

7 Beiblatt zu DIN 800 enthält die folgenden Orientierungswerte, welche zwischen den einzelnen Gebietsarten der BauNVO differenzieren:» b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags db(a) nachts 4 db(a) bzw. 40 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.«bei Geräuscheinwirkungen unterschiedlicher Geräuschquellen ist gemäß Beiblatt zur DIN 800 Folgendes zu beachten:»die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden.«anlagengeräusche Grundlage der Beurteilung von Anlagengeräuschen ist die TA ärm. Diese nennt in Abschnitt 6. Immissionsrichtwerte für Immissionsorte abhängig von der Gebietsart, in der sich der betreffende Immissionsort befindet:»die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags db(a) nachts 40 db(a) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte nach Absatz am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als db(a) überschreiten.«nachfolgend sind die Teile der TA ärm zitiert, deren Inhalte in dieser Untersuchung von Bedeutung sind. Zunächst sind unter 6.4 die Mittelungszeiten definiert: 6.4 Beurteilungszeiten»Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6. bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten: Projekt-Nr.: B4680, Seite von

8 . tags Uhr. nachts Uhr 6. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit»Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Nummer 6. Buchstaben e bis g bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen:. an Werktagen Uhr, Uhr,. an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr, Uhr. Der Zuschlag beträgt 6 db. Von der Berücksichtigung des Zuschlags kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.«3 Ermittlung von Geräuschemissionen 3. Gewerbegebiet der Bebauungspläne Nr. und Nr. 8 inkl. der. Bis 8. Änderung 3.. Allgemeines zur plangegebenen Vorbelastung Östlich des Plangebiets befinden sich durch rechtskräftige Bebauungspläne ausgewiesene Industrie- und Gewerbegebiete. Diese Gebiete sind bereits bebaut bzw. werden gewerblich genutzt. Die von diesen vorhandenen gewerblichen Nutzungen ausgehenden Geräusche können mit Blick auf das Plangebiet als tatsächliche Vorbelastung bezeichnet werden. Diese tatsächliche Vorbelastung kann sich im Verlauf der Zeit ändern. Die derzeitige Geräuschsituation stellt nur eine mehr oder weniger repräsentative Stichprobe aus der Grundgesamtheit aller in den Gewerbegebieten planungsrechtlich zulässigen Geräuschemissionen dar. Die Geräuschemissionen in Gewerbegebieten hängen von der jeweiligen Art des Betriebes ab, sind jedoch nicht nach oben unbeschränkt. Diese Beschränkung ergibt sich z. B. bei Gewerbegebieten aus der Formulierung der BauNVO zur Zulässigkeit von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Weiterhin können die zulässigen Emissionen von Betrieben von vornherein planerisch beschränkt werden. Die der BauNVO entnommene Formulierung nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe stellt beispielsweise auf Betriebe ab, die mit ihrem Störpotenzial auch in Mischgebieten zulässig wären. Weiterhin könnten Geräuschemissionen durch Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln (IFSP) oder Emissionskontingenten Projekt-Nr.: B4680, Seite 8 von

9 (EK) planerisch begrenzt sein. Dieses durch das Planungsrecht festgelegte und die Gebietsart kennzeichnende typische, bzw. jedem Betrieb zustehende Emissionsverhalten wird als plangegebene Vorbelastung bezeichnet. Davon zu unterscheiden ist die planerische Vorbelastung, die in der DIN 46 erwähnt wird. Dieser Begriff bezeichnet theoretisch mögliche oder zulässige Emissionen von derzeit noch unbebauten freien aber bereits beplanten Flächen. Im Folgenden wird erläutert, wie im vorliegenden Fall die plangegebene Vorbelastung allgemein quantifiziert werden kann. Diese Beschreibung muss nicht schematisch erfolgen. Sie kann Bezug auf die speziellen örtlichen Gegebenheiten nehmen. 3.. Zu erwartende Emissionen von Gewerbegebieten bei gebietstypischer Nutzung Nach dem Trennungsgrundsatz des 0 BImSchG (vgl. Abschnitt.. der DIN 800) ist grundsätzlich eine Verträglichkeit benachbarter konkurrierender Nutzungen herzustellen. Eine Analyse der zu erwartenden zukünftigen Geräuschsituation im Umfeld des Plangebiets kann im Rahmen der Betrachtung des abstrakten Planfalls erfolgen. Dabei werden potenziell geräuschemittierende Flächen mit Hilfe des Pegels der flächenbezogenen Schallleistung beschrieben. Der flächenbezogene Schallleistungspegel kann als vereinfachtes Quellenmodell einer Vielzahl von stationären oder beweglichen Einzelquellen angesehen werden. Aus diesem pauschalen flächenhaften Emissionsmodell erhält man mit Hilfe der Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 63- [0] Immissionspegel, welche sich aufgrund der groben Modellabstraktion von Einzelquellen durch eine Flächenquelle von den Immissionsberechnungen mit einem detaillierten Einzelquellenmodell unterscheiden können. Der Unterschied wird jedoch mit zunehmendem Abstand des Immissionsortes von der Quelle geringer werden. Nach Abschnitt..3 der DIN 800 soll für Gewerbegebiete im Sinne einer typisierenden Betrachtung ein Pegel der flächenbezogenen Schallleistung von 60 db(a) je Quadratmeter und für Industriegebiete ein Pegelwert von 6 db(a) je Quadratmeter berücksichtigt werden. Tabelle : Allgemeine typisierende Beschreibung von potenziell Geräusche emittierenden Flächen in der DIN 800 Gebietsart, [db(a) je m²], [db(a) je m²] GI 6 6 GE Es ist festzustellen, dass die DIN 800 die Geräuschsituation tagsüber und nachts offenbar nicht differenziert. Bei dieser hinsichtlich der Beurteilungszeiten undifferenzierten typi- Projekt-Nr.: B4680, Seite von

10 sierenden Betrachtung wird nicht berücksichtigt, dass die für die Genehmigung und beim Betrieb von Anlagen zulässigen Immissionen, welche durch die Immissionsrichtwerte der TA ärm begrenzt werden, zur Nachtzeit ein um db höheres Schutzniveau festlegen. Der ebenfalls im BImSchG benutzte Begriff der Nachbarschaft beschreibt im Zusammenhang mit Gewerbegebieten oder Industriegebieten zum einen schutzbedürftige Bauflächen außerhalb der genannten Gebiete, zum anderen schutzbedürftige Nutzungen innerhalb der angesprochenen Gebiete (z. B. ausnahmsweise zulässige Betriebsleiterwohnungen). Nun kann aus der db-differenz der zulässigen Immissionen zwischen Tages bzw. Nachtzeit hinsichtlich des Emissionspotenzials eines Gewerbegebiets bei freier Schallausbreitung eine Tag-Nacht-Differenz von db des höchstzulässigen Schallleistungspegels abgeleitet werden. Bei Industriegebieten gilt dies nur, wenn z. B. Gewerbegebiete direkt angrenzen. Da sich diese abstrakten Überlegungen direkt auf reale emittierende Betriebe übertragen lassen, kann im Allgemeinen bei einer vollständigen Ausnutzung des Emissionspotenzials von einem zur Tages- bzw. zur Nachtzeit unterschiedlichen Emissionsverhalten von Betrieben ausgegangen werden. Insofern kann die Verwendung hinsichtlich Tages- und Nachtzeit differenzierender gebietstypischer Emissionsansätze im Sinne einer typisierenden Betrachtung in Ergänzung der DIN 800 als sachgerecht angesehen werden: Tabelle : Allgemeine typisierende Beschreibung von potenziell Geräusche emittierenden Flächen in Anlehnung an DIN 800 Gebietsart, [db(a) je m²], [db(a) je m²] GI 6 0 GE 60 4 Der Betrag gebietstypischer Emissionsansätze kann zum einen aus Erfahrungswerten abgeleitet werden, zum anderen lässt sich eine grobe Orientierung auch aus abstrakten Überlegungen ableiten. Generell ist geboten, im Rahmen der Bauleitplanung Gebietsausweisungen in einer hinsichtlich ihres Schutzanspruchs resp. Gebietscharakters abgestuften Anordnung vorzunehmen, um eine Verträglichkeit der Nutzungen sicherzustellen. In Bezug auf Immissionen sollten nach dem Trennungsgrundsatz des 0 BImSchG die unterschiedlichen Gebietskategorien nicht unmittelbar aneinander grenzen. Entwickelt man ein abstraktes Emissionsmodell zur typisierenden Betrachtung potenziell emittierender Flächen, so ergeben sich unter der Voraussetzung jeweils um eine Gebietskategorie abgestufter Flächenanordnungen und allgemein üblicher Flächengrößen auf den Quadratmeter bezogene Schallleistungspegel potenziell emittierender Flächen, welche dem Betrag nach den Immissionsrichtwerten der jeweiligen Gebietskategorie (z. B. GI, GE) tags und nachts entsprechen. Eine Ausbreitungsrechnung mit diesen Emissionskennwerten führt für allgemein übliche Flächengrößen der emittierenden Flächen, allgemein übliche Abstände zu benachbarten schutzbedürftigen Bauflächen und gestufte Gebietsausweisungen (z. B. GE, MI) zu Immissionspegeln, welche dem Betrag nach den Immissionsrichtwerten der schutzbedürftigen Bauflächen entsprechen. Einschränkungen im Emissionsverhalten potenziell emittie- Projekt-Nr.: B4680, Seite 0 von

11 render Flächen können im Sinne einer typisierenden Betrachtung durch Abschläge bei den so ermittelten Kennwerten Berücksichtigung finden. Auf dieser Grundlage erhält man die ebenfalls nach Einschätzung des ehemaligen Niedersächsischen andesamtes für Ökologie als sachgerecht anzusehenden für die entsprechende Gebietsart typischen Pegel der flächenbezogenen Schallleistung: Tabelle 3: Allgemeine typisierende Beschreibung von potenziell Geräusche emittierenden Flächen nach [4] Gebietsart, [db(a) je m²], [db(a) je m²] GI >, >, GI mit Nachbarschaft (GI eingeschränkt ) 6,,,, GE 6, 6, 4,, Gewerbegebiet eingeschränkt, 6, 4, 4, Aus diesen pauschalen Ansätzen werden zur Beschreibung der geplanten Flächenausweisungen die folgenden Ansätze im Sinne von Mittelwerten der genannten Spannen gewählt: Tabelle 4: In dieser Untersuchung zur typisierenden Beschreibung verwendete flächenhafte Emissionsansätze Gebietsart, [db(a) je m²], [db(a) je m²] nicht erheblich belästigenden Gewerbebetriebe (GE) GI (mit GE Nachbarflächen) Allerdings ist zu beachten, dass diese typisierende Beschreibung genauso wie die Typisierung einzelner Betriebsarten nicht schematisch anzuwenden ist (vgl. [], Kommentar zu 6 Abs, RdNr., S.643), da dies einen Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit bedeuten würde. Insbesondere können typische flächenbezogene Emissionen regional unterschiedlich sein. 3. Straßenverkehrslärm Gemäß Gleichung 6 der RS-0 bestimmt sich der Emissionspegel zu:, = () Projekt-Nr.: B4680, Seite von

12 Dabei bezeichnen die einzelnen Summanden die Korrektur des Mittelungspegels () für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, die Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen, den Zuschlag für Steigungen und Gefälle sowie eine Korrektur für Spiegelschallquellen. Der Mittelungspegel () wird aus der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke M in Kfz/h und dem mittleren kw-anteil p in % für kw mit einem zgg. von mehr als,8 t errechnet. Die genannten Verkehrsstärken sind Jahresmittelwerte. Der Verkehrsmengenkarte sind Angaben zu den Verkehrsmengen der BAB A, der 443 und der 434 für das Jahr zu entnehmen: Tabelle : Pkw-Verkehr und kw-anteil Bezeichnung Pkw in 4 h kw in 4 h BAB A westl. Rehren BAB A östl. Rehren westl. Rehren östl. Rehren westl. Rehren östl. Rehren Prognosewerte für das Jahr 30 sind nicht verfügbar. Nimmt man an, dass eine Steigerung der Verkehrsmenge von % pro Jahr eintritt erhält man für das Jahr 30 folgende Verkehrsmengen: Tabelle 6: Pkw-Verkehr und kw-anteil - 30 Bezeichnung Pkw in 4 h kw in 4 h BAB A westl. Rehren BAB A östl. Rehren westl. Rehren östl. Rehren westl. Rehren östl. Rehren Zur Bestimmung der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke und gegebenenfalls nicht bekannter Tag-Nacht-Verteilung der kw-anteile kann auf Tabelle 3 der RS-0 zurückgegriffen werden. Projekt-Nr.: B4680, Seite von

13 Tabelle : Tabelle 3 der RS-0 Straßengattung tags (6- Uhr) nachts (-6 Uhr) M [Kfz/h] p [%] M [Kfz/h] p [%] Bundesautobahnen 0,06*DTV 0,04*DTV 4 andes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen 0,06*DTV 0,008*DTV 0 Verteilt man die ermittelte durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke der kw gemäß Tabelle 3 der RS-0 auf die Zeiten Tag und Nacht, so erhält man als kw-anteile: BAB A West!" # $%&,'( =,0 %!" # $%&,-(./ = 3,3 % BAB A Ost!" # $%&,'( =, %!" # $%&,-(./ = 3,8 % 443 West!" # $%&,'( =,0 %!" # $%&,-(./ =, % 443 Ost!" # $%&,'( = 4,4 %!" # $%&,-(./ =, % 434 West!" # $%&,'( =,0 %!" # $%&,-(./ =, % 434 Ost!" # $%&,'( =, %!" # $%&,-(./ = 3,0 % Mit diesen Verkehrsstärken erhält man die folgenden Emissionspegel: Projekt-Nr.: B4680, Seite 3 von

14 Tabelle 8: Emissionspegel 30 Bezeichnung zul. Höchstgeschw.,,'(,,-(./ BAB A westl. Rehren 30 /80 km/h* 80,0 db(a) 4, db(a) BAB A östl. Rehren 30 /80 km/h* 80, db(a), db(a) 443 westl. Rehren 0 km/h 8,3 db(a) 48,3 db(a) 443 östl. Rehren 0 km/h, db(a) 4, db(a) 443 östl. Rehren 0 km/h, db(a) 48, db(a) 443 östl. Rehren 00 km/h 60,6 db(a), db(a) 434 westl. Rehren 0 km/h 6,4 db(a), db(a) 434 westl. Rehren 0 km/h 60, db(a) 0,0 db(a) 434 östl. Rehren 0 km/h,0 db(a) 44, db(a) 434 östl. Rehren 0 km/h, db(a) 4, db(a) *gem. RS-0: Richtgeschw. Pkw/zul. Höchstgeschw. kw Dabei wurde im vorliegenden Fall keine Korrektur für die Fahrbahnoberfläche ( = 0 db für nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte gem. Tabelle 4 der RS-0) sowie kein Steigungszuschlag ( = 0 db) und keine Korrektur für Mehrfachreflexionen ( = 0 db) in Ansatz gebracht. 4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 4. Allgemeines zum Verfahren Verkehrslärm Ausgehend von den in Abschnitt 3 ermittelten Geräuschemissionspegeln sowie den örtlichen Verhältnissen wird eine Schallausbreitungsrechnung auf Grundlage der RS-0 [6] durchgeführt. In diesen Richtlinien werden für jeden Immissionsort die von den zu berücksichtigenden Geräuschquellen verursachten Immissionsschallpegel ermittelt, wobei die Einflüsse von Entfernung, uftabsorption, Meteorologie- und Bodendämpfung sowie Reflexionen und ggf. die Abschirmung durch vorgelagerte Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg beachtet werden. Es wurde ein auf Höhenlinien basierendes digitales Geländemodell verwendet. Im Fall der Bauleitplanung erfolgen die Immissionsberechnungen bei freier Schallausbreitung. Die Dämpfung des Schalldurchgangs im Bereich der Ortslage Rehren ist mit db Pegelminderung auf 00 m berücksichtigt worden. Als Quellhöhe der Verkehrslärmquellen wird richtliniengerecht h = 0, m über Gelände verwendet. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt mit dem Programmsystem SoundPlan 8.. Projekt-Nr.: B4680, Seite 4 von

15 4. Allgemeines zum Verfahren plangegebener Gewerbelärm Für die immissionswirksamen Pegel der flächenbezogenen Schallleistung bei typischer Nutzung wird zur Berechnung der Immissionsanteile das alternative Verfahren der DIN ISO 63- [0] verwendet. Die Berechnung erfolgt dabei für eine Mittenfrequenz von 00 Hz. Als Quellhöhe der Flächenquellen wird im vorliegenden Fall im Sinne einer Typisierung h,8 =,0 m und h,8 =3,0 m über Gelände berücksichtigt. 4.3 Ergebnisse In den Plänen der Anlagen. bis.4 sind die bei freier Schallausbreitung berechneten Geräuschimmissionen für Verkehrslärm flächenhaft im Plangebiet dargestellt. Die Anlagen stellen farbig die Bereiche gleichen Beurteilungspegels in -db(a)-intervallen am Tage und in der Nacht dar. Eine feinere Unterteilung in -db-schritten ist gestrichelt dargestellt. Als Berechnungshöhe wurde für das EG am Tage,0 m (Berechnungshöhe der Außenwohnbereiche) und nachts,4 m (Berechnungshöhe des Fenstersturzes) gewählt. Am Tage wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auf eine zusätzliche Berechnung in,4 m Höhe verzichtet, da sich die Geräuschpegel in dieser Höhe bei dem gewählten Maßstab der Darstellung nicht von denen in,0 m Höhe unterscheiden. Anlage. stellt die den Umfang baulichen Schallschutz beschreibenden maßgeblichen Außengeräuschpegel gemäß DIN 40- :8-0 dar. Die Anlagen 4. bis 4.4 stellen die Ergebnisse des plangegebenen Gewerbelärms mit den Berechnungshöhen der Fenstermitte des EG und des. OG dar. 4.4 Beurteilung 4.4. Gewerbelärm Aus den Ergebnissen der Anlagen 4. bis 4.4 ist ersichtlich, dass im geplanten allgemeinen Wohngebiet davon ausgegangen werden kann, dass der Immissionsrichtwert der TA ärm resp. der bei städtebaulichen Planungen für Gewerbelärm heranzuziehende Orientierungswert des Beiblatts zu DIN 800 für allgemeine Wohngebiete am Tage ( db(a)) und in der Nacht (40 db(a)) im gesamten Plangebiet unterschritten wird. Bei der Beschreibung der Geräuschemissionen der Gewerbe- und Industriegebiete wurde von einer für diese Gebietsarten typischen Nutzungsintensität ausgegangen (vgl. Abschnitt 3). Dabei wurde aufgrund der direkten Nachbarschaft der Industriegebiete zu Gewerbegebieten davon ausgegangen, dass die Industriegebiete nachts, zur pauschalen Berücksichtigung des Schutzanspruchs potenzieller planungsrechtlich zulässiger Betriebsleiterwohnungen in den Gewerbegebieten, mit reduzierten Ansätzen für die flächenhaften Geräuschemissionen beschrieben werden müssen. Projekt-Nr.: B4680, Seite von

16 4.4. Verkehrslärm Allgemeines Der gebietsbezogene Geräuschimmissionsschutz von Bauflächen verfolgt das Ziel, schutzbedürftige Aufenthaltsräume, d. h. Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG (hier: Verkehrslärm) zu schützen. Neben dem Schutz von Aufenthaltsräumen vor Verkehrslärm sind darüber hinaus die in der VärmSchR [] definierten Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone, Freisitze, ) vor Verkehrslärm zu schützen. Deren Schutz wäre bei einer flächenhaften Einhaltung der Orientierungswerte für den Tag automatisch gegeben. In der Bauleitplanung geben die Orientierungswerte des Beiblatts zu DIN 800 einen Anhalt dafür, wann von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG ausgegangen werden muss. Hierbei ist zu beachten, dass die Orientierungswerte im Fall des Verkehrslärms keine starren Grenzwerte darstellen, sondern Geräuscheinwirkungen im Plangebiet abgewogen werden können. Im Einzelfall kann daher eine Überschreitung von 3 db, gegebenenfalls sogar bis db abwägungsfähig sein. Flächenhafte Beurteilung der Geräuschimmissionen im Plangebiet Auf Grundlage der Berechnungsergebnisse der Anlagen. und. ist festzustellen, dass der bei städtebaulichen Planungen zur Beurteilung von Verkehrslärm heranzuziehende Orientierungswert des Beiblatts zu DIN 800 für allgemeine Wohngebiete ( db(a)) bedingt durch die Geräusche der BAB A, der 443 und der 434 am Tage auf Höhe der Beurteilung von Außenwohnbereichen ( m) und im. OG in ca. der Hälfte des Plangebiets überschritten wird. Die Überschreitungen können am Tage bis zu rd. db betragen und liegen damit im abwägungsfähigen Bereich. Maßnahmen zum Schutz von Außenwohnbereichen müssen daher nicht zwingend vorgesehen werden. Nachts wird der Orientierungswert von 4 db(a) bei Beurteilungspegeln von 48 db(a) bis zu db(a) um 3 bis 6 db überschritten. Diese Überschreitungen liegt nicht im abwägungsfähigen Bereich. Schallschutzmaßnahmen wie ärmschutzwälle zur Minderung der Immissionsbelastung werden aufgrund der großen Entfernung insbesondere zu der primär Geräusche verursachenden Autobahn bei städtebaulich akzeptablen Höhen kaum eine Wirkung entfalten. Es kann auch die Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen das Ergebnis des Abwägungsverfahrens sein. Schutz von Aufenthaltsräumen - Passive Schallschutzmaßnahmen Auf Überschreitungen der Orientierungswerte des Beiblatts zu DIN 800 nachts kann nach Abwägung von Möglichkeiten zur aktiven Reduzierung der Immissionen durch Ver- Projekt-Nr.: B4680, Seite 6 von

17 kehrslärm im Plangebiet auch durch Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen reagiert werden. Dabei wird durch Festlegung der schalltechnischen Anforderungen an die Außenbauteile von Gebäuden auf einen ausreichenden Schutz von Aufenthaltsräumen bei geschlossenen Fenstern abgestellt. Baulicher Schallschutz Anforderungen an den baulichen Schallschutz werden in der DIN 40-:8-0 [8], der VDI [] und der 4. BImSchV [3] beschrieben. Die VDI und die 4. BImSchV geben dabei Rechenverfahren an, mit deren Hilfe bei vorgegebenem Immissionspegel vor dem Fenster und einem angestrebten Innenpegel das erforderliche bewertete Bau- Schalldämm-Maß der Außenbauteile abgeschätzt werden kann. Die 4. BImSchV enthält dabei zusätzlich Informationen über den für unterschiedliche Raumnutzungen einzuhaltenden Innenpegel. Ausgangswert für die Bemessung passiver Schallschutzmaßnahmen im Fall von Verkehrslärm ist der zur Berücksichtigung des gerichteten Schalleintrags einer inienquelle und der Winkelabhängigkeit des Schalldämm-Maßes um 3 db erhöhte Beurteilungspegel vor dem Fenster. In der DIN 40-:8-0 wird dieser Wert maßgeblicher Außengeräuschpegel genannt. Gemäß DIN 40-:8-0 ist bei einer Tag-Nacht-Differenz der Beurteilungspegel von weniger als 0 db der maßgebliche Außengeräuschpegel aus dem Beurteilungspegel nachts zuzüglich 3 db zu errechnen: ( =,- + 3 :; Diese Anwendung soll jedoch nur bei Räumen, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden können, erfolgen. Daher kann bei Wohnzimmern der maßgebliche Außengeräuschpegel um db verringert werden. Die DIN 40 enthält ebenfalls Angaben zu Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße von Außenbauteilen. Die Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen R w,ges werden gemäß DIN 40-:8-0, Gleichung 6 je nach Raumart in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel a bestimmt: R w,ges = a - K Raumart Dabei ist K Raumart = db K Raumart = 30 db K Raumart = 3 db für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien; für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches; für Büroräume und Ähnliches; a der Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 40-:8-0, 4.. Projekt-Nr.: B4680, Seite von

18 Mit der Einführung der genannten Norm entfällt die bisherige grobe Unterteilung der Anforderung in -db-schritten in Abhängigkeit vom sog. ärmpegelbereich. Mit Anwendung der neuen Norm wird auf den maßgeblichen Außengeräuschpegel abgestellt, der im Grunde in -db-schritten angegeben werden kann. Damit entfällt auch die bisherige grobe Rasterung des erforderlichen Bau-Schalldämm-Maßes in db-schritten, es kann nun über den maßgeblichen Außengeräuschpegel in db-schritten festgesetzt werden. Dies führt insbesondere bei hohen maßgeblichen Außengeräuschpegeln zu einer Erleichterung bei der späteren baulichen Umsetzung. Es ist zu betonen, dass aus fachlicher Sicht die Angabe des maßgeblichen Außengeräuschpegels gem. DIN 40-:8-0 in db-schritten dem Stand der Technik entspricht. Bei den ausgewiesenen Bau-Schalldämm-Maßen ist zu beachten, dass sich diese auf den eingebauten Zustand beziehen. Bei einem lt. Gleichung (3) der DIN 40-:8-0 anzusetzenden Sicherheitsbeiwert von db wird die Anforderung an die Schalldämmung der Fassade zunächst um db erhöht a. Der Sicherheitsbeiwert soll dabei die dem Berechnungsverfahren zugrundeliegenden Toleranzen abdecken. Der Nachweis des erforderlichen Schalldämm-Maßes von Außenbauteilen sollte bei der Ausführungsplanung fachlich begleitet werden. Ergebnisse zum passiven/baulichen Schallschutz In Anlage. werden die maßgeblichen Außengeräuschpegel gemäß DIN 40-:8-0 bei freier Schallausbreitung angegeben. Abweichungen von Festsetzungen zu passiven Schallschutzmaßnahmen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn im Einzelfall der Nachweis geführt wird, dass durch anderweitige bauliche Maßnahmen am Gebäude (Abschirmungen, Gebäudeform) eine Einhaltung des jeweiligen Orientierungswerts oder eine Reduzierung des maßgeblichen Außengeräuschpegels in dem betreffenden Fassadenabschnitt des Gebäudes erreicht wird. Dabei dürfen beim Nachweis Abschirmungen durch andere Gebäude nicht berücksichtigt werden. Raumbelüftung Bei Einhaltung der jeweiligen Orientierungswerte von Gebieten, in denen Wohnnutzungen allgemein zulässig sind, wird in der DIN 800 davon ausgegangen, dass auch bei geöffneten Fenstern im Inneren von Gebäuden ein ausreichender Schallschutz besteht. In Beiblatt zu DIN 800 wird allerdings darauf hingewiesen, dass bei Beurteilungspegeln über 4 db(a) nachts selbst bei teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht möglich ist. Soll im Falle von Überschreitungen der Orientierungswerte des Beiblatts zu DIN 800 der Schallimmissionsschutz durch passive Schallschutzmaßnahmen sichergea Gleichung 6 der DIN 40-:8-0 bezieht sich auf das Bauschalldämm-Maß des gesamten Außenbauteils. Erforderliche Bauschalldämm-Maße z. B. von Fenstern können gegebenenfalls auch bei Berücksichtigung des Sicherheitsbeiwertes nicht direkt mit den Angaben in Prüfzeugnissen verglichen werden, das noch weitere konstruktiv bedingte und akustisch wirksame Besonderheiten mit Abschlägen berücksichtigt werden müssen. Projekt-Nr.: B4680, Seite 8 von

19 stellt werden, so wird auf einen ausreichenden Schutz der Aufenthaltsräume im Innern von Gebäuden abgestellt. Dieser ist ggf. schon bei geschlossenen Fenstern, ohne die Umsetzung besonderer schalltechnischer Anforderungen an die Außenbauteile gegeben. Allerdings muss dann eine ausreichende Belüftung der Aufenthaltsräume sichergestellt sein. Am Tage kann davon ausgegangen werden, dass eine kurzzeitige Stoßlüftung über die Fenster dem allgemeinen Nutzerverhalten entspricht. Diese Art der üftung ist ebenso aus energetischen wie raumhygienischen Gründen ratsam. Von einer übermäßigen Geräuschbelastung bzw. Störung der Bewohner während der üftungsphasen wäre selbst bei Überschreitung der jeweiligen Orientierungswerte nicht auszugehen, da eine ausreichende Ruhe (z. B. bei Telefonaten oder Gesprächen) durch Schließen der Fenster jederzeit wieder hergestellt werden kann. Nachts liegen in Schlaf- und Kinderzimmern andere Verhältnisse vor. Dort muss die Möglichkeit einer dauerhaften üftung (z. B. Schlafen bei gekipptem Fenster) gegeben sein. Um einen ausreichenden Schallschutz nachts bei geschlossenem Fenster sicherzustellen und gleichzeitig die Umsetzung des erforderlichen uftwechsels zu gewährleisten, können als passive Schallschutzmaßnahmen schallgedämmte üftungsöffnungen vorgesehen werden. Unabhängig vom maßgeblichen Orientierungswert sollte somit bei Beurteilungspegeln von mehr als 4 db(a) nachts die angesprochene Belüftung bei geschlossenen Fenstern möglich sein. Dies ist im gesamten Plangebiet der Fall. Hierbei wird eine mögliche Eigenabschirmung des Gebäudes nicht berücksichtigt. Der Schalleinfall kommt, vereinfachend dargestellt, aus Südosten, sodass bei isophonenparalleler Anordnung von Gebäuden für Nordwestfassaden db Pegelminderung resultieren können. Für Gebäude zwischen Dr. Oetker Straße und der 0 db(a)-nacht-isophone sind demnach an Nordwestfassaden keine fensterunabhängigen üftungsmöglichkeiten erforderlich. Ob dieser Sachverhalt Bestandteil einer differenzierenden Festsetzung im Bebauungsplan sein soll, kann im Rahmen des Abwägungsverfahrens geklärt werden. Im Allgemeinen bereiten textliche Festsetzung, die auf konkrete Gebäudestellungen Bezug nehmen hinsichtlich der Interpretation Schwierigkeiten bei der Umsetzung, sodass mit Blick auf die erforderliche Eindeutigkeit gegebenenfalls eine pauschale, und aus Gründen der Vereinfachung bewusst ggf. überdimensionierende Festsetzung fensterunabhängigen üftungsmöglichkeiten zielführend sein kann. Eine Festsetzung von Vorgaben zum baulichen Schallschutz könnte wie folgt lauten: Empfehlung für die textliche Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen Folgende Empfehlung für die textliche Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan kann gegeben werden: Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte des Beiblatts zu DIN 800 für allgemeine Wohngebiete in der Nacht durch den Verkehrslärm der BAB A, der 443 und der 434 sind Maßnahmen zum baulichen Schallschutz vorzusehen. Projekt-Nr.: B4680, Seite von

20 Bei der Errichtung von Aufenthaltsräumen sind die sich aus dem festgesetzten nach DIN 40-:8-0 ermittelten maßgeblichen Außengeräuschpegel ergebenden Anforderungen an den baulichen Schallschutz zu beachten. Im gesamten Plangebiet ist bei zum Schlafen genutzten Räumen eine ausreichende Be- und Entlüftung bei geschlossenen Fenstern sicherzustellen. Falls gewünscht können folgende Öffnungsklauseln in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden: Ausnahmen von den Festsetzungen sind zulässig wenn im Einzelfall auf Grundlage einschlägiger Regelwerke der Nachweis erbracht wird, dass z. B. durch die aus der Gebäudegeometrie resultierenden Eigenabschirmung an einzelnen Fassadenabschnitten geringere maßgebliche Außengeräuschpegel als festgesetzt erreicht werden können. Für Räume, die nur am Tage genutzt werden können, kann der maßgebliche Außengeräuschpegel um db reduziert werden Planinduzierter Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen Eine planbedingte ärmzunahme von Verkehrslärm ist mit Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG NRW ad 6/0.NE v und OVG NRW D 8/06.NE v ) in ihren Auswirkungen auf die schutzbedürftige Bebauung außerhalb des Plangebiets gesondert zu untersuchen. Bei der Beurteilung kann zunächst auf die Orientierungswerte des Beiblatts zur DIN 800 abgestellt werden. Eine Überschreitung hat allerdings nicht zwangsläufig das Erfordernis von ärmschutzmaßnahmen zur Folge (vgl. OVG NRW D 8/06.NE v ). Als obere Grenze der Zumutbarkeit wird nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 4N6.88 BRS 0 Nr. v und BVerwG,.06.8, 8C /80) und des OVG NRW (a D /0 NE v ) der Bereich der ehemaligen ärmsanierungsgrenzwerte (0/60 db(a) Tag/Nacht für Wohngebiete, bis /6 db(a) für Gewerbegebiete) angesehen. Eine Überschreitung dieser Werte ist demnach städtebaulich besonders zu würdigen. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt auch der Punkt.4 der für Einzelgenehmigungsverfahren gewerblicher Anlagen anzuwendenden TA ärm. Voraussetzung ist eine Nichtvermischung der anlagenbezogenen Verkehre mit dem Straßenverkehr. Demnach ist zunächst die rechnerische Prüfung der Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen durch anlagenbezogene Verkehre auf öffentlichen Straßen durchzuführen. Hierzu werden die zu erwartenden Verkehrslärmpegel ohne das Vorhaben mit denen einschließlich des Vorhabens verglichen. Der Verweis in Punkt.4 auf die RS-0 bedeutet, dass das auslösende Kriterium bereits bei einer Pegelerhöhung von, db(a) (gem. RS-0 aufgerundet 3 db(a)) gegeben ist. Gemäß Punkt.4 ist somit bei einer Steigerung um mehr als, db(a) zu überprüfen, ob der Immissionsgrenzwert der 6. BImSchV überschritten wird. Ist dies der Fall, sollen soweit möglich organisatorische Maßnahmen zur Verringerung der Geräuschbelastung ergrif- Projekt-Nr.: B4680, Seite von

21 fen werden. Dies gilt im Anwendungsbereich der TA ärm nicht in Gewerbe- und Industriegebieten. Geht man bei insgesamt 30 Wohneinheiten (Einfamilienhäusern) von 3, Pkw-Fahrten in 4 h je Wohneinheit aus, so ergeben sich 30 x 3, = 0 Fahrten in 4 h. Zu den Pkw- Verkehren kommen in Wohngebieten üblicherweise Transporter von Paketdiensten hinzu. Die obere Grenze dieser Verkehre wird mit 0 Transportern in 4 h abgeschätzt. Im Sinne einer schalltechnisch konservativen Betrachtung werden diese Transporter schalltechnisch wie kw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als,8 t behandelt. Der kw- Anteil liegt somit bei, %. egt man der Tag-Nacht-Verteilung der Verkehre die der RS- 0 für Gemeindeverbindungsstraßen (vgl. Abschnitt 3) zugrunde, so erhält man M T = 6,3, p T =,6 %, M N = 0,84 und p N = 4,8 %. Im einfachsten Fall verteilen sich die Verkehre homogen auf beide Erschließungen des Plangebiets. Um die oben beschriebene Pegelerhöhung des Straßenverkehrslärms auf der Königsberger Straße und der Dr. Oetker Straße von, db zu erreichen, müssten die bestehenden derzeitigen Verkehre durch die zusätzlichen 6,3*6 = 0 Pkw tags bzw. 0,84*8 = Pkw nachts je Richtung um den Faktor,6 angehoben werden. Die derzeit tatsächlich auf der Königsberger Straße und der Dr. Oetker Straße vorliegenden Verkehre werden vermutlich jeweils mehr als 0/ = Kfz am Tag (6 h) und mehr als 4 Kfz nachts (8 h) betragen. Somit kann ausgeschlossen werden, dass die zusätzlichen durch das Plangebiet erzeugten Verkehre die bestehende Verkehrslärmsituation an der Königsberger Straße und der Dr. Oetker Straße im obigen Sinne deutlich verändern. Projekt-Nr.: B4680, Seite von

22 Zusammenfassung In dieser schalltechnischen Untersuchung sind die Geräuschimmissionen durch den Verkehrslärm der BAB A, der 443 und der 434 auf den Flächen des Plangebiets an der Dr. Oetker Straße in Rehren rechnerisch ermittelt worden. Darüber hinaus wurden die plangegebenen, bei typischer Nutzung der Industrie- und Gewerbegebiete planungsrechtlich zulässigen Geräuschimmissionen durch Gewerbelärm ermittelt. Hierbei ist bereits eine nächtliche Einschränkung der Nutzung der Industriegebiete durch benachbarte Gewerbegebiete berücksichtigt worden. Am Tage und in der Nacht sind die zur Beurteilung städtebaulicher Planungen für Gewerbelärm als einschlägig zu betrachtenden Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete durch die plangegebenen Geräuschimmissionen unterschritten. Am Tage ist der zur Beurteilung städtebaulicher Planungen als einschlägig zu betrachtende Orientierungswert für Verkehrslärm für allgemeine Wohngebiete durch den Verkehrslärm auf der Hälfte der Flächen des Plangebiets unterschritten. Die bereichsweise ermittelte Überschreitung von rd. db kann abgewogen werden. Nachts wird der entsprechende Orientierungswert im gesamten Plangebiet überschritten. Von daher ist die Festsetzung baulichen Schallschutzes zwingend erforderlich. Im gesamten Plangebiet muss eine ausreichende üftung von Schlafräumen bei geschlossenen Fenstern möglich sein. GTA mbh im Rahmen der Qualitätssicherung gelesen: Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer (stellvertr. eiter der Prüfstelle) Dipl.-Geogr. Stefan Trojek 8 GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Auszüge aus diesem Gutachten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers vervielfältigt werden. Projekt-Nr.: B4680, Seite von

23 Schalltechnische Untersuchung 443 Plangebiet 00 km/h Teilplan II 0 km/h 0 km/h BAB A 0 km/h 0 km/h km/h Maßstab : m Projekt: Darstellung: Projekt-Nr.: Datum: Anlage: Gemeinde Auetal ageplan mit age und Bezeichnung der Geräuschquellen B Zeichenerklärung "Allgemeine Wohngebiete" Plangebiet Strasse

24 3 3 8 Schalltechnische Untersuchung (B) (A) Königsberger Straße 4 30 I - o 6 6 Teilp 6 (B*) 3 64 Maßstab : m 6 6 <= > 80 Projekt: Darstellung: Projekt-Nr.: Datum: Anlage: Gemeinde Auetal Verkehrslärm Immissionsbelastung,,0 m ü GOK - Tag - B Zeichenerklärung Orientierungswert Baugrenze

25 3 3 3 Schalltechnische Untersuchung (B) (A) Königsberger Straße 30 I - o Teilp (B*) Maßstab : m 6 <= > 80 Projekt: Darstellung: Projekt-Nr.: Datum: Anlage: Gemeinde Auetal Verkehrslärm Immissionsbelastung,,8 m ü GOK - Tag - B Zeichenerklärung Orientierungswert Baugrenze

26 0 3 8 Schalltechnische Untersuchung (B) (A) Königsberger Straße I o 0 0 Teilp (B*) 3 64 Maßstab : m <= > 80 Projekt: Darstellung: Projekt-Nr.: Datum: Anlage: Gemeinde Auetal Verkehrslärm Immissionsbelastung,,0 m ü GOK - Nacht - B Zeichenerklärung Orientierungswert Baugrenze

27 Schalltechnische Untersuchung (B) (A) Königsberger Straße I 0 - o 0 Teilp (B*) 3 64 Maßstab : m <= > 80 Projekt: Darstellung: Projekt-Nr.: Datum: Anlage: Gemeinde Auetal Verkehrslärm Immissionsbelastung,,8 m ü GOK - Nacht - B Zeichenerklärung Orientierungswert Baugrenze

28 Schalltechnische Untersuchung (B) (A) Königsberger Straße I 63-3 o 3 II Teilp (B*) Maßstab : m 64 maßgeblicher Außengeräuschpegel in db < > 80 Projekt: Darstellung: Projekt-Nr.: Datum: Anlage: Gemeinde Auetal Maßgebliche Außengeräuschpegel gem. DIN 40-:8-0, ärmpegelbereiche gem. DIN 40-:8-0 B

29 Schalltechnische Untersuchung Bruch ehmgrube An der Steinbeeke Puste Teilplan II Sandkuhle Niedere Heide Altes Feld GI 0/ db(a)/m² GE 6/0 db(a)/m² Altes Feld GE 6/0 db(a)/m² GI 0/ db(a)/m² GI 0/ db(a)/m² In den dicken Dörren Waitzenbinde GE 6/0 db(a)/m² Vor der Elmesbeeke Waitzenbinde Maßstab : m Vor dem Horne Projekt: Darstellung: Projekt-Nr.: Datum: Anlage: Gemeinde Auetal ageplan mit age und Bezeichnung der Geräuschquellen B Zeichenerklärung Plangebiet Flächenquelle GI Allgemeine Wohngebiete Flächenquelle GE

30 3 8 Schalltechnische Untersuchung (B) (A) 8 Königsberger Straße 30 I o - 3 Teilp (B*) Maßstab : m 4 4 <= > 80 Projekt: Darstellung: Projekt-Nr.: Datum: Anlage: Gemeinde Auetal Gewerbelärm Immissionsbelastung,,0 m ü GOK - Tag - B Zeichenerklärung Orientierungswert Baugrenze

31 Schalltechnische Untersuchung (B) (A) 8 Königsberger Straße 30 I - 3 o Teilp (B*) 64 4 Maßstab : m <= > 80 4 Projekt: Darstellung: Projekt-Nr.: Datum: Anlage: 4 Gemeinde Auetal Gewerbelärm Immissionsbelastung,,8 m ü GOK - Tag - B Zeichenerklärung Orientierungswert Baugrenze

32 3 8 Schalltechnische Untersuchung (B) (A) Königsberger Straße I o - 3 Teilp (B*) Maßstab : m 3 3 <= > 80 Projekt: Darstellung: Projekt-Nr.: Datum: Anlage: Gemeinde Auetal Gewerbelärm Immissionsbelastung,,0 m ü GOK - Nacht - B Zeichenerklärung Orientierungswert Baugrenze

33 Schalltechnische Untersuchung (B) (A) Königsberger Straße 3 30 I - 3 o Teilp (B*) 64 3 Maßstab : m <= > 80 3 Projekt: Darstellung: Projekt-Nr.: Datum: Anlage: 3 Gemeinde Auetal Gewerbelärm Immissionsbelastung,,8 m ü GOK - Nacht - B Zeichenerklärung Orientierungswert Baugrenze

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