Durchführungsleitlinie der SMN Investment Services GmbH

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1 Durchführungsleitlinie der SMN Investment Services GmbH (inkl. Brokerprüfung) Diese Leitlinie wurde genehmigt und ist anzuwenden ab dem: Geschäftsführer Geschäftsführer Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 1/19

2 1. EINLEITUNG Gemäß den Vorgaben des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) ivm dem Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG) sowie der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission (AIFM EVo) hat SMN Investment Services GmbH (SMN) eine Durchführungleitlinie festgelegt. Die 32 ff InvFG und Art 27 ff AIFM EVo enthalten Regelungen für die bestmögliche Ausführung von Handelsentscheidungen für die verwalteten Fonds (Portfolioverwaltung). Für den Bereich des erweiterten Konzessionsumfangs gelten zusätzlich die Bestimmungen des 52 ff Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG). Ziel dieser Durchführungsleitlinie ist es, im Interesse der Kunden gleichbleibend bestmögliche Handelsergebnisse zu erzielen. Gemeinsamer Grundgedanke der Bestimmungen ist, dass Handelsentscheidungen so ausgeführt werden, dass das Gesamtergebnis der einzelnen Transaktionen in Anbetracht der vorliegenden, konkreten Umstände möglichst günstig ausfällt; SMN die Auswahl des Brokers, über den die Transaktionen für die verwalteten Investmentfonds abgewickelt werden, erfolgt nach objektiven Kriterien und unter ausschließlicher Wahrung der Interessen der Anleger und Integrität des Marktes mit der Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung; SMN im besten Interesse der von ihr verwalteten Investmentfonds handelt, wenn sie für diese bei der Verwaltung Handelsentscheidungen ausführt oder ausführen lässt. Bei Kundenanfragen wird SMN nachweisen (sofern anwendbar), dass der Auftrag in Einklang mit dieser Durchführungsleitlinie ausgeführt wurde. 2. GELTUNGSBEREICH Als Kunde von SMN gilt jeder gemäß WAG eingestufte Privatkunde oder professioneller Kunde, der SMN einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf ivm einem von SMN angebotenen Finanzinstrument erteilt, sowie alle im Rahmen der Portfolioverwaltung betreuten Investmentfonds. Die Durchführungsleitlinie ist anzuwenden bei der Ausführung von Handelsentscheidungen für die verwalteten Investmentfonds im Rahmen der Portfolioverwaltung; bei der Ausführung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, die von Privatkunden oder professionellen Kunden erteilt werden. Die Durchführungsleitlinie ist nicht anzuwenden bei der Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, die von einer geeigneten Gegenpartei erteilt werden(gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des WAG); bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen über die jeweilige Depotbank ivm inländischen Investmentfonds sowie ausländischen Kapitalanlagefonds deren Vertrieb in Österreich zulässig ist. Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 2/19

3 3. WEISUNGEN DES KUNDEN Kunden können SMN geschäftsfallbezogen oder allgemein eine ausdrückliche Weisung bezüglich der Durchführung eines Auftrages erteilen. Eine derartige Anweisung kann zur Abweichung von dieser Durchführungsleitlinie führen und daher kann SMN gegebenenfalls nicht das Beste Ergebnis für den Kunden erzielen. SMN ist bei ausdrücklichen Weisungen des Kunden von der Einhaltung der Durchführungsleitlinie befreit. 4. AUFTRAGSERTEILUNG Kunden können SMN Aufträge zum Kauf oder Verkauf für die folgenden Finanzinstrumente erteilen Anteilen an Investmentfonds (AIF / OGAW Anteilscheine); Geldmarktinstrumenten; übertragbaren Wertpapieren. Derartige Aufträge können während der normalen Geschäftszeiten persönlich in den Geschäftsräumen von SMN oder per Brief bzw. Fax erteilen. Bei Anteilen an Investmentfonds sind dabei die Annahmeschlusszeiten (cut-off times) gemäß Verkaufsprospekt des jeweiligen Investmentfonds zu beachten. 5. DURCHFÜHRUNGSKRITERIEN Um auf Dauer die bestmöglichen Ergebnisse für Kunden zu erzielen, werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt: Kurs/Preis Kosten Art und Umfang des Auftrages Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung Schnelligkeit Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung von Durchführungskriterien. Darüber hinaus kann es je nach Auftragstyp verschiedene andere, qualitative Faktoren geben, die bei der Entscheidung über eine Auftragsausführung ebenfalls eine Rolle spielen können. Je nach Merkmal der Transaktion Kunden und dessen Einstufung (Privatkunde, professioneller Kunde); Finanzinstrumente die Gegenstand des Auftrages sind; Ausführungsplätze an die der Auftrag weitergeleitet werden kann; kann es zu einer unterschiedlichen Gewichtung der relevanten Kriterien kommen. Gewichtung der Kriterien bei Privatkunden Ein für einen Privatkunden bestmögliches Ergebnis richtet sich nach dem für den Kunden erzielten Gesamtergebnis: Kaufpreis (Kurs) zuzüglich Kosten bei Erwerb eines Finanzinstrumentes oder Verkaufserlös (Kurs) abzüglich Kosten bei Verkauf eines Finanzinstrumentes. Der erzielte Kurs ist primär von dem an einem regelmäßig gehandelten Volumen (Liquidität) und der Verbindlichkeit der Preise abhängig. Die Kosten umfassen alle in Verbindung mit einer Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 3/19

4 Transaktion anfallenden Gebühren, Spesen und Provisionen (inkl. derer eines Brokers, sofern dieser zur Ausführung der Transaktion notwendig ist). Bei Aufträgen mit einem großen Volumen kann es bei Ausführung der Transaktion zur Beeinflussung des Kurses kommen, was sich nachteilig auf das Gesamtergebnis auswirken würde und daher wird dem Kriterium der Wahrscheinlichkeit der Ausführung erhöhte Bedeutung beigemessen. Bei Aufträgen die nur an einem regulierten Markt eines Drittstaates oder als außerbörsliches Geschäft (OTC over the counter) abgewickelt werden können, wird auf die Sicherheit bei der Abwicklung erhöhtes Augenmerkt gelegt. Gewichtung der Kriterien bei professionellen Kunden Ein für einen professionellen Kunden bestmögliches Ergebnis richtet sich nach dem für den Kunden erzielten Gesamtergebnis: Kaufpreis (Kurs) zuzüglich Kosten bei Erwerb eines Finanzinstrumentes oder Verkaufserlös (Kurs) abzüglich Kosten bei Verkauf eines Finanzinstrumentes, sowie der Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung. Wahrscheinlichkeit der Ausführung ist abhängig vom jeweiligen Auftragsvolumen und der Liquidität des Marktes sowie allfälligen Auftragszusätzen (z.b. Limit Orders, Stop-Loss Orders). Wahrscheinlichkeit der Abwicklung wird primär durch die an dem jeweiligen gebotene Sicherheit der Abwicklung bestimmt. Sind die vorherigen Kriterien erfüllt, wird zusätzlich auf die Schnelligkeit der Auftragsausführung Wert gelegt. Mit Ausnahme von Kunden die SMN im Rahmen der Portfolioverwaltung betreut, können diese SMN eine ausdrückliche Weisung bezüglich der Gewichtung der einzelnen Kriterien erteilen. 6. AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umständen (z.b. bei einer Unterbrechung der technischen Anbindung an einzelne Ausführungsplätze, erheblichen Preisschwankungen an bestimmten Ausführungsplätzen, Liquiditätsengpässen, usw.) kann SMN gezwungen sein, von den in dieser Durchführungsleitlinie aufgestellten Grundsätzen abzuweichen. Dennoch wird sich SMN um die bestmögliche Auftragsausführung im Interesse des Kunden bemühen. 7. ZUSAMMENLEGUNG / TEILAUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN Im Rahmen der Portfolioverwaltung kann es beim Broker zu einer Zusammenlegung der von SMN erteilten Handelsaufträge kommen. Sofern es dabei zu einer Teilausführung des Auftrags kommt, erfolgt die Zuweisung der einzelnen Geschäfte derart, dass die Aufträge für die einzelnen Investmentfonds anteilig (pro rata) zur Quote des Sammelauftrags ausgeführt werden. Soweit Eigengeschäfte (dies inkludiert auch Aufträge für interne Produkte) von SMN mit einem oder mehreren Aufträgen ivm der Portfolioverwaltung auf Seiten des Brokers zusammenlegt werden, erfolgt im Fall einer Teilausführung des zusammengelegten Auftrages eine vorrangige Zuteilung an die im Rahmen der Portfolioverwaltung betreuten Produkte. Bei allen anderen Kundenaufträgen erfolgt grundsätzlich keine Zusammenlegung von Aufträgen. Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 4/19

5 8. AUSFÜHRUNGSPLÄTZE Sofern die Möglichkeit eines Direktzugangs zu einem (über die technische Infrastruktur eines Brokers)besteht, wird SMN Aufträge aufgrund der geringeren Kosten die Variante nutzen. Besteht diese Möglichkeit nicht, bedient sich SMN der manuellen Vermittlertätigkeit eines Brokers (Brokerliste Anlage 3). Die Auswahl eines Brokers erfolgt auf Basis der in der Anlage 2 angeführten Kriterien, während die Auswahl der Ausführungsplätze entweder direkt durch die Art des zugrundeliegenden Finanzinstrumentes beeinflusst wird, oder im Rahmen der Portfolioverwaltung in Abhängigkeit von den jeweiligen Fonds und dessen Handelsmodell. Kunden können SMN Aufträge für die folgenden Produktklassen erteilen: Produktklasse AIF / OGAW Anteilschein * bei KUNDENAUFTRÄGEN 1 maßgeblich Auswahlfaktoren Produktklasse maßgeblich Auswahlfaktoren Produktklasse maßgeblich Auswahlfaktoren Sitzstaat des AIF / OGAW die Anteile des jeweiligen AIFs / OGAWs sind nur über die Depotbank (Zentralverwaltungsstelle) des AIF / OGAW erwerbbar Geldmarktinstrumente Bei dieser Instrumentengattung erfolgen Transaktionen in der Regel über oder mit Brokern bzw. über Handelsplattformen. 1. Kurs/Preis 2. Liquidität 3. Qualität des Brokers (siehe Anlage 2) 4. Zuteilungswahrscheinlichkeit (bei Erstausgabe) übertragbare Wertpapiere In der Regel wird ein Broker beauftragt die Aufträge an der Heimatbörse des jeweiligen Titels auszuführen, da dort zumeist die größte Liquidität vorhanden ist. Ist dies nicht möglich wird danach getrachtet die Ausführung auf dem Handelsplatz mit der größten Liquidität des aktuellen Handelstages auszuführen. 1. Kurs/Preis 2. Liquidität 3. Qualität des Brokers (siehe Anlage 2) 1 Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten für seine Kunden ( 52 (1) Zi 1 WAG 2007) Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 5/19

6 Produktklasse AIF / OGAW Anteilschein * bei der ANNAHME und ÜBERMITTLUNG 2 maßgeblich Auswahlfaktoren Sitzstaat des AIF / OGAW die Anteile des jeweiligen AIFs / OGAWs sind nur über die Depotbank (Zentralverwaltungsstelle) des AIF / OGAW erwerbbar (*) Hinweis: Aufträge zum Kauf/Verkauf von Anteilen des Portfolio Selection SICAV SMN Diversified Futures Fund oder des C-QUADRAT SMN SICAV C-QUADRAT SMN Equity Trend Plus unterliegen nicht den Bestimmungen dieser Durchführungsleitlinie ( 52 Abs. 1 Z 3, letzter Satz). Im Rahmen der Portfolioverwaltung für Investmentfonds erteilt SMN Aufträge für die folgenden Produktklassen: bei der PORTFOLIOVERWALTUNG 3 Produktklasse maßgeblich Auswahlfaktoren Produktklasse maßgeblich Auswahlfaktoren börsengehandelte Derivate (Futures Kontrakte) Es ist zu beachten, dass ein und dasselbe Futures Kontrakt in der Regel nicht an mehreren Terminbörsen gehandelt wird. In diesem Fall ist die Auswahlmöglichkeit eines es hinfällig. 1. Liquidität 2. Marktzugang 3. Qualität des Brokers (siehe Anlage 2) 4. Transaktionskosten/Spesen außerbörslich gehandelte Derivate (OTC 4 Derivate) OTC Derivate werden über Broker abgewickelt. Die Frage nach dem stellt sich hier nur in geringem Umfang, da das Geschäft aufgrund seiner Eigenart (siehe Erläuterung in Anlage 1) nur mit der gewählten Gegenpartei geschlossen werden kann. FX OTCs (FX = Devisengeschäfte) werden hauptsächlich mit Brokern abgeschlossen. Die Marktgerechtigkeitsprüfung wird anhand der vergleichbaren Marktkurse überprüft. 1. Qualität des Brokers (siehe Anlage 2) 2. Wahrscheinlichkeit der Ausführung sowie der Abwicklung 3. Geschwindigkeit 2 Annahme und Übermittlung von Aufträgen seiner Kunden ( 52 (1) Zi 3 WAG 2007) 3 Erbringung von Portfolioverwaltungsdienstleistungen ( 52 (1) Zi 2 WAG 2007) 4 over the counter Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 6/19

7 Produktklasse maßgeblich Auswahlfaktoren Produktklasse maßgeblich Auswahlfaktoren Anleihen Bei dieser Instrumentengattung erfolgen Transaktionen in der Regel über oder mit Brokern bzw. über Handelsplattformen. 5. Kurs/Preis 6. Liquidität 7. Qualität des Brokers (siehe Anlage 2) 8. Zuteilungswahrscheinlichkeit (bei Erstausgabe) Aktien In der Regel wird ein Broker beauftragt die Aufträge an der Heimatbörse des jeweiligen Titels auszuführen, da dort zumeist die größte Liquidität vorhanden ist. Ist dies nicht möglich wird danach getrachtet die Ausführung auf dem Handelsplatz mit der größten Liquidität des aktuellen Handelstages auszuführen. 4. Kurs/Preis 5. Liquidität 6. Qualität des Brokers (siehe Anlage 2) 9. BROKERAUSWAHL Die Auswahl derjenigen Handelspartner (Broker) im Rahmen der Portfolioverwaltung, an welche Orders auf Rechnung und im Namen der Investmentfonds 5 weitergeleitet werden können, erfolgt anhand festgelegter Kriterien (Anlage 2) und in Abstimmung und mit Zustimmung der Investmentfonds (eigene juristische Person) sowie deren Depotbanken (Überwachungspflichten). Die Handelspartner werden nach Aufnahme der Geschäftsbeziehung regelmäßigen Überprüfungen (zumindest jährlich) durch SMN unterzogen (Anhang 4). Unsere Handelspartner verfügen grundsätzlich jeweils über eigene Best Execution Verfahren oder Policies, um gleichbleibend bestmögliche Ergebnisse zu liefern. Diejenigen Handelspartner, welche nach einer hausinternen Überprüfung die aufgestellten Kriterien für zulässige Handelspartner erfüllen, finden Aufnahme auf die Brokerlisten (Anlage 3) von SMN für die jeweilige Gattung von Finanzinstrumenten. Für konkrete Transaktionen erfolgt die Auswahl des jeweiligen Handelspartners aus den Brokerliste unter Berücksichtigung der im Folgenden angeführten Durchführungskriterien zur Erzielung eines bestmöglichen Ergebnisses. 10. REGELMÄßIGE ÜBERPRÜFUNG DER DURCHFÜHRUNGSLEITLINIE SMN prüft regelmäßig ihre Verfahren, um das bestmögliche Ergebnis für den Anleger zu erzielen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Qualität der Ausführung durch die gewählten Handelspartner (Kosten, Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung) überprüft. Erkannte Schwachstellen werden schnellstmöglich bearbeitet und behoben. Die Durchführungsleitlinie wird insbesondere hinsichtlich Aktualität und Effizienz zumindest einmal jährlich sowie bei wesentlichen Veränderungen überprüft. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung der Durchführungsleitlinie. 5 AIFs oder OGAWs Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 7/19

8 11. PUBLIZIERUNG UND AKTUALISIERUNG DIESER LEITLINIE Die vorliegende Durchführungsleitlinie der SMN wird im Internet auf der Website veröffentlicht und im Anlassfall sofort, mindestens aber einmal jährlich auf ihre Aktualität hin überprüft und entsprechend adaptiert. Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 8/19

9 Anlage 1 Wahl des es In Verbindung mit der Portfolioverwaltung der folgenden AIFs Portfolio Selection SICAV SMN Diversified Futures Fund IMF International Momentum Fund ist zu beachten, dass das investierbare Universum aufgrund portfolioanalysetechnischer Restriktionen (u.a. tägliches Handelsvolumen, Verfügbarkeit) nicht beliebig abgeändert werden kann. Weiters gilt zu beachten, dass die notwendige technische Anbindung der Depotbank an den/die Broker der AIF, aufgrund der Aufsichtspflichten der Depotbank des AIF, es SMN nicht ermöglichen sich beliebiger Broker zu bedienen. Ausführungsplätze für Futures (die einzelnen Märkte werden bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich über den Broker, und zumeist elektronisch, gehandelt): (Börse) Börsecode (MIC Code) Land ASX Trade24 XSFE Australien Borsa Italiana (IDEM) EPRX (XDMI) Italien CBOE Futures Exchange XCBF USA Chicago Board of Trade XCBT USA Chicago Mercantile Exchange XCME USA Commodity Exchange, Inc. XCEC USA Eurex XEUR Deutschland Financial Instruments Exchange FINEX USA Hong Kong Futures Exchange XHKF Hong Kong ICE Futures ICUS Kanada / USA Kansas City Board of Trade XKBT USA Korea Exchange XKFE Südkorea London Metal Exchange XLME (LME) Großbritannien Meff Renta Variable (Madrid) XMRV Spanien Mercado Mexicano de Derivados XEMD Mexico Minneapolis Grain Exchange XMGE USA Montreal Exchange XMOD USA New York Mercantile Exchange XNYM USA NYSE LIFFE London XLIF Großbritannien NYSE LIFFE Paris XMAT Frankreich OMX Nordic Exchange Stockholm XSTO Schweden Osaka Securities Exchange XOSE Japan Singapore Exchange (was SIMEX) XSIM Singapur South African Futures Exchange XSAF Südafrika Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 9/19

10 Tokyo Commodity Exchange XTKT Japan Tokyo Stock Exchange XTKF Japan Warsaw Stock Exchange XWAR Polen Ausführungsplätze für OTC s (die einzelnen Märkte werden bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich über den Broker, und zumeist elektronisch, gehandelt): (Börse) Börsecode (MIC Code) Land Broker --- Sitzstaat des Brokers In Verbindung mit der Portfolioverwaltung des OGAWs C-QUADRAT SMN SICAV C-QUADRAT SMN Equity Trend Plus ist zu beachten, dass das investierbare Universum aufgrund prospektbedingter Restriktionen (MSCI All Country World Index [derzeit ca Aktien aus 45 Ländern]) nicht beliebig abgeändert werden kann. Aufgrund des umfassenden Anlageuniversums des Fonds und dem Umstand, dass Aktien idr über mehr als einen gehandelt werden können, handelt SMN diese über Broker. Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 10/19

11 Anlage 2 Kriterien für die Auswahl des Brokers Broker werden mit der größtmöglichen Sorgfalt in Abstimmung (Genehmigung) mit dem verwalteten Investmentfonds sowie der ausdrücklichen Zustimmung der Depotbank, nach den folgenden Kriterien ausgewählt: Sicherheit der Kundengelder Zulassung und unter der Aufsicht einer anerkannten Regulierungsbehörde globale Markpräsenz Spezialisierung auf die benötigten Finanzinstrumente Reputation des Brokers 24h Kundenservice (Tradingdesk) Preis (Kurs) und Kosten Ausführungsgeschwindigkeit (Schnelligkeit) Gehandelte Volumina (Abwicklung des Umfangs) Fähigkeit reibungsloser und zeitgenauer Abwicklung (Wahrscheinlichkeit) Zusicherung einer bestmöglichen Auftragsausführung Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 11/19

12 Anlage 3 Brokerliste Stand: Portfolio Selection SICAV SMN Diversified Futures Fund (AIF) Produktklasse Broker 6 börsengehandelte Derivate (Futures Kontrakte) außerbörslich gehandelte Derivate (OTC 7 Derivate) Anleihen 1. Newedge 2. Morgan Stanley 3. Goldman Sachs 1. Newedge 2. Morgan Stanley 1. Newedge 2. CACEIS Bank Luxembourg IMF International Momentum Fund IMF XL Fund (AIF) Produktklasse Broker 6 börsengehandelte Derivate (Futures Kontrakte) außerbörslich gehandelte Derivate (OTC 7 Derivate) Anleihen 1. Newedge 2. Morgan Stanley 1. Newedge 2. Morgan Stanley 1. Newedge 2. CACEIS Bank Luxembourg C-QUADRAT SMN SICAV C-QUADRAT SMN Equity Trend Plus (OGAW) Produktklasse Broker 6 1. J.P. Morgan Aktien 2. CACEIS Bank Luxembourg Anleihen 1. CACEIS Bank Luxembourg 6 Kontaktdaten laut Operating Memorandum des Fonds 7 over the counter Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 12/19

13 Anlage 4 - Broker Due Diligence Form Allgemeine Informationen zur Gesellschaft Name Firmenbuchnummer Adresse Telefonnummer Webpage Kontaktperson sowie Kontaktdaten Ansprechpartner der Gesellschaft für Handel Name Adresse Telefonnummer Fragebogen (DDQ) Name Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 13/19

14 Adresse Telefonnummer Compliance-Officer Name Adresse Telefonnummer Informationen zur Gesellschaft Geschäftsleitung (Namen) Rechtsform der Gesellschaft Kurzbeschreibung der Eigentümer- bzw. Konzernstruktur Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 14/19

15 Gründungsdatum: Bisherige Name der Gesellschaft Wirtschaftsprüfer Eigenkapital erforderliche Eigenmittel:... anrechenbare Eigenmittel:... Bilanzsumme Geschäftliche Aktivitäten und Aufsichtsbehörden Haupttätigkeit der Gesellschaft im Geschäftsbereich tätig seit (Datum) Konzessionen / Erlaubnis (für Relevanz in der betroffenen Geschäftsbeziehung) Auflistung: Zuständige Aufsichtsbehörde Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 15/19

16 (Name) Verfügt die Gesellschaft über ein Rating? Wenn ja, welches? Personal und Ressourcen Zahl der Mitarbeiter gesamt o weniger als 100 o zwischen 100 und 999 o mehr als 1000 Zahl der Länder, in denen Geschäftstätigkeit vorgenommen wird... Zahl der Tochtergesellschaften (weltweit)... Zahl der Mitarbeiter in den Bereichen Handel:... Sales:... Research:... Welchen Marktanteil hat die Gesellschaft im jeweiligen Segment (zb Euro Stoxx, ATX)? Bestätigungen Mit der Unterzeichnung dieses Dokuments bestätigt die Gesellschaft Folgendes: Die Gesellschaft hat ein, den Industriestandards entsprechendes Risikomanagement- und Internes Kontrollsystem. Die Gesellschaft unterliegt einem Compliance- und Geldwäscheregime, das internationalen Standards entspricht und hat zudem einen Mechanismus zur Vermeidung von Marktmissbrauch installiert. Die Gesellschaft trifft entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit von Daten, sowie vor Datenverlust und Datenmanipulation durch Dritte. Die Gesellschaft unterhält IT-Systeme und Back-Up-Systeme, die dem Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 16/19

17 Industriestandard entsprechen. Abwicklungsdetails, Kosten Skizzierung der Abwicklung der Lieferung der Wertpapiere im Rahmen der vorgenommenen Broker-Tätigkeit unter Beifügung von Standard Settlement Instructions: Erfolgt Abwicklung (Transaktionsausübung) Zug-Um-Zug (Lieferung gegen Zahlung)? Angabe der Servicezeit Gibt es soft-commissions? Möglichkeit über Bloomberg zu handeln? Gibt es einen SWIFT-Order Anschluss? Zeitraum der Übermittlung der Transaktionsausführung? Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 17/19

18 Was ist die grundsätzliche Kosten/Gebühren-Struktur der Gesellschaft? Gehört die Gesellschaft einer bestimmten Brokervereinigung an und besteht diesbezüglich ein Haftungsdach? Laufende Verfahren Wurden in den letzten 5 Jahren Maßnahmen gegenüber der Gesellschaft gesetzt, die für die gegenständliche Geschäftsbeziehung erheblich sind? Bitte Ausführungen dazu in groben Zügen. Sind gerichtliche Verfahren oder Ermittlungen gegen die Gesellschaft (und oder Tochtergesellschaften) anhängig, die für die gegenständliche Geschäftsbeziehung erheblich sind? Bitte Ausführungen dazu in groben Zügen.... Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 18/19

19 FATCA Compliance Die Gesellschaft ist FATCA 8 compliant. (Bitte Ausführungen, ab wann dieser Status erfüllt ist) Weiterführende Dokumente Bitte fügen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Dokument folgende weiterführende Dokumente bei: Firmenbuchauszug oder andere Bestätigungen/Zertifikate der Eintragung und/oder Gründung der Gesellschaft. Kopien der relevanten Konzessionen Geschäftsbericht der Gesellschaft Organigramm der Gesellschaft Best Execution Policy der Gesellschaft (Begründung) Unterschriftsverzeichnis 8 FATCA = Foreign Account Tax Compliance Act der USA Durchführungsleitlinie Best Execution Policy (Stand April 2014 a) Seite 19/19

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